AOK-PRIVAT AUSLAND Tarif AK - Alte Oldenburger
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Zusatzversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen PRIVAT AOK-PRIVAT AUSLAND Tarif AK Auch mit Notruf-Service! Notrufnummer (Deutschland): +49 4441 905-4441 Gültig für Versicherungsabschlüsse bis zum 31.12.2022. Nach diesem Zeitpunkt können andere Beiträge/Bedingungen gelten. AOK-Privat ausland Tarif AK ist ein Tarif des ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Ein Reisebegleiter für Ihre persönliche Sicherheit. Die AOK Niedersachsen bietet Ihnen gesetz- Der Auslandskrankenschutz des ALTE Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohn- lichen und privaten Versicherungsschutz aus OLDENBURGER Krankenversicherung von sitz unterhalten. einer Hand. Damit für Sie die aufwendige Suche 1927 V.V.a.G. (AO) AOK-Privat ausland … brauchen Sie nur einmal abzuschließen. nach einem geeigneten Versicherer entfällt, Tarif AK in den Tarifvarianten AK-E Danach läuft der Versicherungsvertrag auto- haben sich AOK und ALTE OLDENBURGER (Einzelversicherung) und AK-F (Familien- matisch weiter. Sie brauchen sich um keine Krankenversicherung für eine enge Kooperation versicherung) Formalitäten mehr zu kümmern. entschieden. Das niedersächsische Unterneh- … schützt Sie vor unvorhergesehenen Krank- men überzeugt durch seine Leistungsfähigkeit, Der ALTE OLDENBURGER-Notruf-Service heitskosten im Ausland. Denn oft werden Rei- Kundenorientierung, Beitragsstabilität und durch hilft Ihnen bei Fragen rund ums Gesundwerden, sende im Ausland als Privatpatienten behandelt exzellente Bewertungen. zum Beispiel Vermittlung von Ärzten und Spe- und müssen mit erheblichen Kosten rechnen. zialkliniken, Abgabe von Zahlungsgarantien bei Bei AOK-Privat wählen Sie aus verschiedenen Der gesetzliche oder private Krankenver- einem stationären Krankenhausaufenthalt oder Angeboten, die so vielseitig sind wie die sicherungsschutz deckt in der Regel nicht Organisation und Durchführung eines Kranken- unterschiedlichen Lebenssituationen und die alle Risiken ab, die beim Auslandsaufenthalt rücktransportes – an jedem Ort der Welt und zu persönlichen Bedürfnisse. Ob jung oder mitten auftreten können. jeder Uhrzeit. im Leben, ob Single oder mehrköpfige Familie, … bietet Sicherheit während des ganzen Jah- AOK-Privat hat für jeden Lebensabschnitt und Jetzt günstig abschließen res, bei jeder Auslandsreise – ob geschäftlich auch für individuelle Wünsche den richtigen Mit dem eingehefteten Versicherungsantrag oder privat – bis zu 8 Wochen Dauer. Versicherungsschutz. Sie entscheiden über den oder einfach online unter www.aok-privat.de Leistungsumfang – unsere Tarife machen es … gilt weltweit: AOK-Privat ausland Tarif AK schließen Sie den Tarif nur einmal ab. Danach Ihnen leicht. schützt Sie überall im Ausland – also in den läuft der Versicherungsvertrag ohne zusätzliche Formalitäten automatisch weiter. 02 In der Einzelversicherung (AK-E) beträgt der 24-Stunden-Notruf-Service: dieser Broschüre abgedruckten Allgemeinen Beitrag für Personen +49 4441 905-4441 Versicherungsbedingungen. · bis 59 Jahre 11,40 EUR pro Jahr, Sie erreichen uns telefonisch unter 04441 905-0 Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Adresse · von 60 bis 69 Jahre 33,60 EUR pro Jahr und oder per Fax unter 04441 905-470. oder Bankverbindung rechtzeitig mit. · ab 70 Jahre 51,60 EUR pro Jahr. Den beigehefteten Versicherungsantrag Wenn bereits Versicherungsschutz bei In der Familienversicherung (AK-F) ist das Alter können Sie für Abschlüsse bis zum 31.12.2022 der ALTE OLDENBURGER Krankenversi- des ältesten Familienmitgliedes maßgeblich. Er benutzen. Bitte senden Sie den vollständig cherung AG besteht … beträgt pro Familie ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an wird der Beitrag zusammen mit der bestehen- AOK-Privat, ALTE OLDENBURGER Krankenver- den Zusatzversicherung entrichtet. · bis 59 Jahre 26,40 EUR pro Jahr, sicherung von 1927 V.V.a.G., Postfach 1363, Der Beitrag beträgt in diesen Fällen in der · von 60 bis 69 Jahre 66,60 EUR pro Jahr und 49362 Vechta. Einzelversicherung (AK-E) monatlich 0,95 EUR, · ab 70 Jahre 103,20 EUR pro Jahr. nach Vollendung des 60. Lebensjahres 2,80 Wichtig: Die Beiträge werden im Lastschriftver- Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung. EUR, nach Vollendung des 70. Lebensjahres fahren von Ihrem Girokonto abgebucht. Andere Die Durchschrift des Formulars ist Ihr 4,30 EUR. Zahlungsarten sind nicht möglich. Die Abrufer- Versicherungsschein. Bewahren Sie ihn In der Familienversicherung (AK-F) beträgt der mächtigung gilt als Beitragszahlung, wenn die sorgfältig auf. Die Versicherungsscheinnummer Beitrag monatlich 2,20 EUR, nach Vollendung Lastschrift eingelöst werden kann. (Vers.-Nr.) entnehmen Sie bitte nach erfolgtem des 60. Lebensjahres 5,55 EUR, nach Vollen- Einzelheiten über Inhalt und Umfang des Versi- Beitragsabruf Ihrem Kontoauszug und tragen sie dung des 70. Lebensjahres 8,60 EUR. cherungsschutzes entnehmen Sie bitte den in im Versicherungsschein ein. 03
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten gemäß § 4 VVG-InfoV Unternehmen: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. Rechtsform: Produkt: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Deutschland Auslandsreisekrankenversicherung Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versiche- rungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen. AOK-Privat ausland Tarif AK kann in den Varianten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung) abgeschlossen werden. Versichern können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen. 04 I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Tarif AK Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. Bei Auslandsaufenthalt auf Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen besteht für im Ausland eintretende Krankheiten Versicherungsschutz u.a. Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei für: planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen. Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen Reisen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages angetreten Rücktransport nach Hause werden. Todesfall im Ausland Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Suche, Rettung und Bergung Betreuungsleistungen für Kinder Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen unter 13. „Wann zahlen wir nicht?“. In der Familienversicherung (AK-F) sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn sie mit dem Versiche- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Die genauen Tarifbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Versicherungsbedingungen. ! Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind auf 5.000 Euro begrenzt. Weitere Beschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen unter 12. „Unsere Tarifleistungen“. 05
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N · Die versicherte Person hat für die Minderung des Schadens zu sorgen. Wo bin ich versichert? Die weiteren nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Pflichten Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit auf das entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 17. Ausland. Die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland. „Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten?“. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen unter 4. „Wo gilt der Versicherungsschutz?“. Wann und wie zahle ich? · Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Welche Verpflichtungen habe ich? · Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berechnet und ist · Die Versicherungsfähigkeit (ständiger Wohnsitz in der Bundes- zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge republik Deutschland) ist auf unser Verlangen nachzuweisen. werden im Lastschriftverfahren abgebucht. Andere Zahlungs- Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein Versiche- arten sind nicht möglich. rungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande. · Kann der Erstbeitrag – aus Gründen, die Sie zu vertreten haben · Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie unter anderem – von uns nicht eingezogen werden, kommt der Versicherungs- den Anspruch auf Versicherungsleistungen innerhalb von drei vertrag nicht zustande. Monaten nach der Beendigung der Behandlung geltend zu machen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur · Wenn Sie den Folgebeitrag nicht oder verspätet zahlen, kann es Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes kommen. des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich sind. 06 I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingun- Weitere Einzelheiten zum Beginn und Ende des Versicherungsschutzes gen unter 5. „Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen?“ sowie können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 7. „Wann 10. „Beitragszahlung“. beginnt der Versicherungsschutz?“ und 8. „Wann endet der Versicherungs- schutz?“ entnehmen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen? · Den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. · Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten Versicherungsbe- ginn an für die Dauer eines Jahres. Das Versicherungsjahr beginnt · Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn, mit dem vereinbarten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten. jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. · Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns zum Ende eines · Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versiche- Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt rungsfälle – jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, wird. spätestens jedoch nach Ablauf der achten Woche des Auslands- aufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingun- Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen gen unter 6. „Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?“. nicht bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist. 07
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G Informationen zum Versicherungsvertrag bei dem ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. gemäß § 1 VVG-InfoV Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Ladungsfähige Anschrift/gesetzliche Bereich Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Überblick über die Grundlagen und Rechte des Vertreter Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de. Versicherungsvertrages. Bewahren Sie diese ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung Wesentliche Merkmale der Verbraucherinformationen bitte sorgfältig auf. von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, Versicherungsleistung Sie sind Bestandteil des Versicherungsvertrages. 49377 Vechta / Postfach 1363, 49362 Vechta, vertreten durch den Vorstand Manfred Umfassende Angaben über die Leistungen Identität des Versicherers Schnieders (Vors.), Dr. Dietrich Vieregge finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs- ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung bedingungen einschließlich der Tarifbestim- von 1927 V.V.a.G. Hauptgeschäftstätigkeit/Aufsichtsbehörde mungen. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta und Erfüllung der Versicherungsleistung können Telefon: 04441 905-0 Hauptgeschäftstätigkeit des ALTE OLDENBUR- Sie den Versicherungsbedingungen u. a. unter Fax: 04441 905-470 GER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. ist den Punkten 12–14 (siehe Seite 17–21 dieser E-Mail: info@alte-oldenburger.de der direkte und indirekte Betrieb der Kranken- Broschüre) entnehmen. Die Fälligkeit der Internet: www.alte-oldenburger.de versicherung. Leistung richtet sich nach § 14 Versicherungs- Registergericht: Amtsgericht Oldenburg vertragsgesetz (VVG) (siehe Seite 24 dieser HRB 110012, Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundes- Broschüre). Sitz: Vechta, Rechtsform: Versicherungsverein anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Gegenseitigkeit 08 I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G Gesamtpreis des Versicherungsschutzes. Wenn bereits Ver- ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sicherungsschutz bei der ALTE OLDENBURGER zugehen. Der Abschluss des Versicherungsver- Die jeweiligen Jahresbeiträge können Sie dem Krankenversicherung AG besteht, wird der trages erfolgt dann durch die Zahlung des Beitra- Antrag entnehmen. Beitrag zusammen mit der bereits bestehenden ges im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Erteilung Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Krankenversicherung entrichtet. In diesem Fall einer Ermächtigung zum Beitragsabruf gilt als Erfüllung ist auch eine monatliche Zahlweise möglich. Die Zahlung des Beitrages, wenn die Lastschrift genaue Höhe der monatlichen Beiträge entneh- eingelöst werden kann. Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn men Sie bitte der Seite 3 dieser Broschüre. an berechnet und ist zu Beginn eines jeden Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge werden Gültigkeit der Informationen Den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Die Verwendbarkeitsdauer insbesondere hin- entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungs- Andere Zahlungsarten sind nicht möglich. Die sichtlich der Höhe des Beitrages ist bis zum schein. Als Versicherungsbeginn kann nur der Abrufermächtigung gilt als Beitragszahlung, 31.12.2022 befristet. Erste eines Monats vereinbart werden. wenn die Lastschrift eingelöst werden kann. Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag von Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versi- uns nicht eingezogen werden, führt dies unter cherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des den Voraussetzungen der §§ 37, 38 des Ver- Der Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächti- Versicherungsvertrages und nicht vor Beginn sicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum Verlust gung muss uns vor der Ausreise aus Deutschland eines Auslandsaufenthaltes. 09
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G Widerrufsbelehrung • diese Belehrung, Widerrufsfolgen • das Informationsblatt zu Versicherungs- Abschnitt 1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet produkten, Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und der Versicherungsschutz und der Versi- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufge- besondere Hinweise cherer hat Ihnen den auf die Zeit nach führten Informationen Zugang des Widerrufs entfallenden Teil Widerrufsrecht jeweils in Textform zugegangen sind. der Prämien zu erstatten, wenn Sie zuge- Sie können Ihre Vertragserklärung inner- stimmt haben, dass der Versicherungs- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist halb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe die rechtzeitige Absendung des Wider- beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, rufs. Der Widerruf ist zu richten an: ALTE Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- E-Mail) widerrufen. OLDENBURGER Krankenversicherung fällt, darf der Versicherer in diesem Fall Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger- einbehalten; dabei handelt es sich um • der Versicherungsschein, Platz 1, 49377 Vechta (oder Postfach einen Betrag, der sich errechnet durch • die Vertragsbestimmungen, 1363, 49362 Vechta). Bei Widerruf per die Anzahl der Tage, an denen Versiche- einschließlich der für das Vertragsver- Fax ist der Widerruf an folgende Fax- rungsschutz bestanden hat, multipliziert hältnis geltenden Allgemeinen Versi- nummer zu richten: 04441 905-470, per mit 1/360 des im Versicherungsschein cherungsbedingungen, diese wiederum E-Mail an: info@alte-oldenburger.de. ausgewiesenen Jahresbeitrages bzw. einschließlich der Tarifbestimmungen, 1/30 des Monatsbeitrages bei monatli- 10 I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G cher Zahlungsweise. Der Versicherer hat Abschnitt 2 2. die ladungsfähige Anschrift des Versi- zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, Auflistung der für den Fristbeginn cherers und jede andere Anschrift, die spätestens 30 Tage nach Zugang des erforderlichen weiteren Informationen für die Geschäftsbeziehung zwischen Widerrufs, zu erstatten. dem Versicherer und Ihnen maßgeb- Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genann- lich ist, bei juristischen Personen, Beginnt der Versicherungsschutz nicht ten weiteren Informationen werden die Infor- Personenvereinigungen oder -gruppen vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat mationspflichten im Folgenden im Einzelnen auch den Namen eines Vertretungsbe- der wirksame Widerruf zur Folge, dass aufgeführt: rechtigten; soweit die Mitteilung durch empfangene Leistungen zurückzuge- Informationspflichten bei allen Übermittlung der Vertragsbestimmun- währen und gezogene Nutzungen (z. B. Versicherungszweigen gen einschließlich der Allgemeinen Zinsen) herauszugeben sind. Versicherungsbedingungen erfolgt, Der Versicherer hat Ihnen folgende Informatio- bedürfen die Informationen einer Besondere Hinweise nen zur Verfügung zu stellen: hervorgehobenen und deutlich gestal- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der 1. die Identität des Versicherers und der teten Form; Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch etwaigen Niederlassung, über die der 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versi- sowohl von Ihnen als auch vom Versiche- Vertrag abgeschlossen werden soll; an- cherers; rer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr zugeben ist auch das Handelsregister, 4. die wesentlichen Merkmale der Widerrufsrecht ausgeübt haben. bei dem der Rechtsträger eingetragen Versicherungsleistung, insbesondere ist, und die zugehörige Registernum- Angaben über Art, Umfang und Fällig- mer; 11
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G keit der Leistung des Versicherers; 8. Angaben darüber, wie der Vertrag gungen erfolgt, bedürfen die Infor- 5. den Gesamtpreis der Versicherung ein- zustande kommt, insbesondere über mationen einer hervorgehobenen und schließlich aller Steuern und sonstigen den Beginn der Versicherung und deutlich gestalteten Form; Preisbestandteile, wobei die Prämien des Versicherungsschutzes sowie 10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; einzeln auszuweisen sind, wenn das die Dauer der Frist, während der der b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Versicherungsverhältnis mehrere selb- Antragsteller an den Antrag gebunden Vertrages; ständige Versicherungsverträge umfas- sein soll; 11. Angaben zur Beendigung des Vertra- sen soll, oder, wenn ein genauer Preis 9. das Bestehen oder Nichtbestehen ges, insbesondere zu den vertraglichen nicht angegeben werden kann, Angaben eines Widerrufsrechts sowie die Be- Kündigungsbedingungen einschließlich zu den Grundlagen seiner Berechnung, dingungen, Einzelheiten der Ausübung, etwaiger Vertragsstrafen; soweit die die Ihnen eine Überprüfung des Preises insbesondere Namen und Anschrift Mitteilung durch Übermittlung der ermöglichen; derjenigen Person, gegenüber der Vertragsbestimmungen einschließlich 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung der Widerruf zu erklären ist, und die der Allgemeinen Versicherungsbedin- und der Erfüllung, insbesondere zur Rechtsfolgen des Widerrufs einschließ- gungen erfolgt, bedürfen die Infor- Zahlungsweise der Prämien; lich Informationen über den Betrag, mationen einer hervorgehobenen und 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der den Sie im Falle des Widerrufs gege- deutlich gestalteten Form; zur Verfügung gestellten Informatio- benenfalls zu zahlen haben; soweit 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen nen, beispielsweise die Gültigkeitsdau- die Mitteilung durch Übermittlung der Union, deren Recht der Versicherer er befristeter Angebote, insbesondere Vertragsbestimmungen einschließlich der Aufnahme von Beziehungen zu hinsichtlich des Preises; der Allgemeinen Versicherungsbedin- Ihnen vor Abschluss des Versiche- 12 I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G rungsvertrages zugrunde legt; lichkeit einer Beschwerde bei dieser Bundesrepublik Deutschland. 13. das auf den Vertrag anwendbare Aufsichtsbehörde. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis Recht; gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbe- Ende der Widerrufsbelehrung an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung dingungen und die in diesem Abschnitt eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt genannten Vorabinformationen Vertragslaufzeit haben. mitgeteilt werden, sowie die Spra- chen, in denen sich der Versicherer Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem ge- Kommunikation während der Laufzeit jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bedingungs- wöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht an dieses Vertrages zu führen; gemäß gekündigt wird. unserem Sitz anhängig gemacht werden. 15. einen möglichen Zugang für Sie zu Beendigung des Vertrages Vertragssprache einem außergerichtlichen Beschwer- de- und Rechtsbehelfsverfahren und Der Versicherungsvertrag kann zum Ende Sprache der Vertragsbedingungen, der Vor- gegebenenfalls die Voraussetzungen eines jeden Versicherungsjahres mit einer abinformationen sowie der Kommunikation für diesen Zugang; dabei ist ausdrück- Frist von einem Monat gekündigt werden. während der Vertragslaufzeit ist Deutsch. lich darauf hinzuweisen, dass die Der Versicherer kann eine beglaubigte Über- Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht setzung der zur Prüfung der Leistungspflicht beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Die vorvertragliche Beziehung und das Versi- eingereichten Belege in die deutsche Sprache 16. Name und Anschrift der zuständigen cherungsverhältnis unterliegen dem Recht der verlangen. Aufsichtsbehörde sowie die Mög- 13
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G Außergerichtliches Beschwerde- und Darüber hinaus haben Sie bei Meinungsverschie- Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Rechtsbehelfsverfahren denheiten die Möglichkeit, den unabhängigen Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die und neutralen Ombudsmann der Privaten Kran- Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das wenden Sie sich bitte unter Angabe von Name, (BaFin) einzuschalten. Verfahren ist für Sie kostenfrei. Anschrift und Versicherungsnummer über einen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der unten aufgeführten Wege an uns. OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 versicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, Falls eine abschließende Bearbeitung nicht inner- Bonn,Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550, Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus den deut- halb von fünf Arbeitstagen möglich ist, erhalten E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de schen Telefonnetzen), Fax: 030 20458931, Sie einen Zwischenbescheid. Internet: www.pkv-ombudsmann.de ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von Die Möglichkeit für Sie als Versicherungsnehmer 1927 V.V.a.G. den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon Beschwerdemanagement unberührt. Alte-Oldenburger-Platz 1 49377 Vechta Telefon: 04441 905-0 Fax: 04441 905-470 E-Mail: beschwerde@alte-oldenburger.de 14 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung, AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung) 1. Wer kann sich versichern? gemeldet wurde und wir Ihnen die Mitversicherung des unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen Kindes durch eine gesonderte Mitteilung bestätigt haben. nicht übersteigen (siehe Nr. 8). Dauert eine Reise länger Versichern können sich Personen, Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt: Die Versiche- als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die · deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutsch- rung eines mitversicherten Kindes endet mit Vollendung ersten 8 Wochen dieser Reise. land liegt und des 18. Lebensjahres. Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung · die nur vorübergehend ins Ausland reisen. 2. Was umfasst der Versicherungsschutz? besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangen Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für 4. Wo gilt der Versicherungsschutz? nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen genannte Ereignisse. Wir ersetzen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. kommt ein Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte nicht zustande. bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall (siehe Nr. 11) dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundes- In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z. B. Rücktrans- republik Deutschland gilt nicht als Ausland. auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren port, siehe Nr. 12.4 b)). 5. Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen? ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus Benutzen Sie – abgesehen von Onlineabschlüssen – aus- Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein- schließlich das für den Abschluss vorgesehene Formular der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minder- barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den (einschließlich des SEPA-Lastschriftmandats); dieses jährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis muss uns vor Ausreise aus Deutschland ordnungsgemäß unterliegt deutschem Recht. ausgefüllt und unterschrieben zugehen; der Abschluss des In der Familienversicherung (AK-F) gilt: Vollendet ein mit- Versicherungsvertrages erfolgt dann durch die Zahlung versichertes Kind das 18. Lebensjahr, führen wir dessen 3. Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungs- schutz? des Beitrages im Lastschriftverfahren (siehe Nr. 10 b)). Versicherung als Einzelversicherung fort. Es gilt der dann Die Erteilung einer Ermächtigung zum Beitragsabruf gilt gültige Beitrag. Dies gilt nur, wenn uns das Kind vor Vollen- Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der als Zahlung des Beitrages, wenn die Lastschrift eingelöst dung des 18. Lebensjahres mit Name und Geburtsdatum versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres werden kann. Dem steht gleich, wenn die Einlösung der 15
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Lastschrift aus Gründen verhindert wird, die Sie nicht zu Für die Einzelversicherung (AK-E) gilt: Bei Neugeborenen Alter Beitrag vertreten haben. beginnt der Versicherungsschutz – soweit für das Neuge- borene ein anderweitiger Versicherungsschutz im Ausland 0 – 59 11,40 EUR 6. Wie lange dauert der Versicherungsvertrag? nicht besteht – ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage 60 – 69 33,60 EUR Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate nach ab 70 51,60 EUR Versicherungsbeginn an für die Dauer eines Jahres. Als diesem Tarif bei uns versichert ist und die Anmeldung zur Versicherungsbeginn kann nur der Erste eines Monats Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt, siehe jedoch Nr. 12.4 a). In der Familienversicherung (AK-F) richtet sich der Beitrag vereinbart werden. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem zunächst nach dem Alter des ältesten versicherten Fami- vereinbarten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten. 8. Wann endet der Versicherungsschutz? lienmitgliedes bei Beginn eines Versicherungsjahres. Er Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein beträgt pro versicherte Familie und Versicherungsjahr: Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns zum Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslands- Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Alter Beitrag aufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der achten Monat gekündigt wird. Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des 0 – 59 26,40 EUR 7. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Versicherungsvertrages. 60 – 69 66,60 EUR Der Versicherungsschutz beginnt Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder ab 70 103,20 EUR Unfallfolgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungs- · mit dem Versicherungsbeginn (siehe Nr. 6), schutzes nach Abs. 1 zurückreisen, verlängert sich die Sobald eine versicherte Person/das älteste versicherte Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versiche- Familienmitglied das 60. bzw. 70. Lebensjahr vollendet, ist · jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages rungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist. ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres der (siehe Nr. 5) und 9. Was kostet der Versicherungsschutz? Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. · nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sich in der 10. Beitragszahlung Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versiche- Einzelversicherung (AK-E) zunächst nach dem Alter der ver- a) Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berech- rungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet; dies sicherten Person bei Beginn eines Versicherungsjahres. Er net. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gilt auch für Reisen, die vor Abschluss des Versicherungs- beträgt für die versicherte Person pro Versicherungsjahr: fällig. vertrages angetreten werden. 16 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN b) Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich im SEPA- 12.1 Ambulante Heilbehandlung Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Lastschriftverfahren. Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, a) ärztliche Leistungen Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen frei. c) Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag von Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel müssen von uns nicht eingezogen werden, führt dies unter den b) Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen den vorgenannten Leistungserbringern verordnet werden, Voraussetzungen der §§ 37 und 38 Versicherungs- Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer vertragsgesetz (VVG – siehe Anhang) zum Verlust des c) Arznei- und Verbandmittel anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen Versicherungsschutzes. werden. d) Hilfsmittel 11. Was ist ein Versicherungsfall? Wir leisten im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- Wir erstatten Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heil- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten Versicherungsfalles erforderlich werden in einfacher oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in Ausführung zur Gewährleistung einer vorübergehenden Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben Versorgung für die Dauer der versicherten Reise. Für Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Hilfsmittel erstatten wir die Mietgebühr. Falls eine die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; wir kön- Leihe nicht möglich ist, wird der Kaufpreis erstattet. ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht nen jedoch unsere Leistungen auf den Betrag herabsetzen, Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte erstatten wir nicht. ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gilt auch der Tod e) Heilmittel Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. einer versicherten Person. 12.2 Stationäre Heilbehandlung Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie 12. Unsere Tarifleistungen Wärmebehandlung, Elektrotherapie), wenn sie von a) ärztliche Leistungen einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während des ausgeführt werden. b) Krankenhausleistungen einschließlich Kranken- Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalls. Art pflege, Unterkunft und Verpflegung und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus f) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder den folgenden Bestimmungen: Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur c) einen Transport zum nächsterreichbaren Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste 17
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung Der versicherten Person steht die Wahl unter den im · Die Rückführung ist medizinisch sinnvoll und vertret- hat die versicherte Person freie Wahl unter den im Aufent- Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten bar. haltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter oder Zahnärzten frei. ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende di- · Eine stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort agnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügen 12.4 Sonstige Leistungen würde voraussichtlich länger als 14 Tage dauern. und Krankengeschichten führen. a) Schwangerschaft · Die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im Die Einschaltung des Notrufservices ist unverzüglich Ausland würden die Kosten des Rücktransportes Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für übersteigen. vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetre- (weitere Informationen erhalten Sie unter Nr. 14; zur tene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz Erstattung der Telefonkosten siehe auch Nr. 12.4 h)). Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwan- der versicherten Person oder in ein Krankenhaus 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung gerschaftsabbruch. Für diese Versicherungsfälle wird in Deutschland erfolgen. Bei Rückführung in ein jedoch nicht geleistet, sofern sie nach Beendigung Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten a) schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung Zahnfüllung in einfacher Ausführung denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort b) provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung wurde durch einen vorherigen Eintritt eines Versiche- nächsterreichbare geeignete Krankenhaus entstanden rungsfalls oder dessen Folgen notwendig. wären. c) Reparatur, Wiederherstellung der Funktion und Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Wiedereingliederung des bei Reiseantritt vorhande- Ebenfalls erstatten wir die Mehrkosten für die Frühgeborenen im Rahmen der Frühgeburt besteht nen Zahnersatzes in einfacher Ausführung Begleitung durch eine nach diesem Tarif versicherte insoweit auch Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie: Wir leisten nicht für Einlagefüllungen Person, sofern die Begleitung medizinisch sinnvoll und und Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen, b) Rücktransport vertretbar ist. Brücken, Prothesen, Implantate) und auch nicht für kiefer- Wir organisieren einen Rücktransport und erset- Bitte beachten Sie: Vor Durchführung des Rück- orthopädische Maßnahmen. Für provisorischen Zahnersatz zen die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Ver- transportes ist über unseren Notrufservice eine Leis- werden anfallende zahntechnische Laborarbeiten ebenfalls sicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich tungszusage (siehe Nr. 12.4 h) und Nr. 14) einzuholen. nicht erstattet. entstehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen Ohne vorherige Leistungszusage werden maximal die erfüllt wird: Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschal- tung des Notrufservice angefallen wären. 18 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN c) Todesfall im Ausland · Reisebetreuung für Kinder: f) Krankenhaustagegeld Stirbt die versicherte Person während des Auslands- Muss ein versichertes minderjähriges Kind die Reise Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie aufenthaltes, organisieren wir die Überführung des allein fortsetzen oder abbrechen, organisieren und zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendun- Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz bezahlen wir die Kosten für die Betreuung des gen und einem Krankenhaustagegeld von 25,- EUR und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überfüh- Kindes und die zusätzlichen Rückreisekosten des Kin- pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen. rung. des. Voraussetzung dafür ist, dass die mitreisende(n) versicherte(n) Betreuungsperson(en) die Reise g) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen aufgrund eines im Ausland eingetretenen Versiche- wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind rungsfalles wegen eines medizinisch notwendigen lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen worden bzw. aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung Krankenhausaufenthaltes, Rücktransportes oder Tod entstanden wären. verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den Um- nicht planmäßig fortführen kann bzw. können und ständen angemessenen Transportes von der nächst- d) Suche, Rettung und Bergung keine mitreisende Betreuungsperson die Betreuung gelegenen Abgabestelle (Apotheke, Krankenhaus oder des Kindes übernehmen kann. andere behördlich zugelassene Abgabestellen) bis zur Muss die versicherte Person aufgrund einer im versicherten Person. Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder Die Betreuung und die außerplanmäßige Rückreise des wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, Kindes müssen erforderlich, sinnvoll und verhältnismä- h) Telefonkosten erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu ßig sein. 5.000,- EUR. Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit Bitte beachten Sie: Bei Eintritt des Versicherungsfalls uns bzw. mit unserem Notrufservice entstehen, werden e) Betreuungsleistungen für Kinder ist über unseren Notrufservice eine Leistungszusage insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14) einzuholen. Ohne vor- jeweils 10,- EUR erstattet, wenn sie anlässlich einer · Begleitperson für Kinder im Krankenhaus: herige Leistungszusage werden maximal die Kosten stationären Heilbehandlung nach Nr. 12.2 bzw. bei erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des einer Rückführung aus dem Ausland nach Nr. 12.4 b) Bei stationärer Behandlung eines versicherten min- Notrufservice angefallen wären. anfallen. derjährigen Kindes erstatten wir die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. 19
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 13. Wann zahlen wir nicht? Versicherungsschutz bei Kenntniserlangung der messenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen Reisewarnung, jedoch solange, wie – unverschuldet – für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem Keine Leistungen erhalten Sie für: keine Möglichkeit besteht, das jeweilige Land oder die auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder jeweilige Region zu verlassen. sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet. einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; d) auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle Haben Sie bzw. die versicherte Person wegen desselben b) Krankheiten, von denen für die versicherte Person einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei Entwöhnungsbehandlungen; Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die planmäßiger Durchführung der Reise behandelt wer- Gesamtaufwendungen nicht übersteigen. e) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeuti- den müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des sche Behandlung; 14. Was tun im Schadenfall? Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners gemäß § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG-siehe f) Aufwendungen anlässlich einer der versicherten Per- · Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten Sie bzw. die Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades unter- son vor Antritt der Reise bekannten Schwangerschaft, versicherte Person unseren Notrufservice (unter nommen wurde; für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung sowie für der Telefonnummer +49 4441 905-4441) zur Wochenbetterkrankungen und deren Folgen (soweit Beratung und Unterstützung einschalten. c) solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen nicht von Nr. 12.4 a) erfasst); Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu von Unfällen und für Todesfälle, die durch vorherseh- erwartenden stationären Aufenthalt (siehe Nr. 12.2), bare Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder durch g) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitati- damit wir Ihnen z. B. ein geeignetes Krankenhaus eine aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an onsmaßnahmen; suchen können und Sie nicht in Vorleistung der Kran- inneren Unruhen verursacht worden sind. kenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus h) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere § 1 LPartG (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Sach- dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige kosten werden tarifgemäß erstattet; der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungsein- Amt der Bundesrepublik Deutschland – zum Zeitpunkt schränkungen (siehe Nr. 12.4 b) und e)) in jedem Fall des Reisebeginns oder während des Auslandsaufent- i) eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung eingeschaltet werden. haltes – vor Reisen in das jeweilige Land oder die bedingte Unterbringung. · Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den jeweilige Region warnt oder von diesen abrät. Erfolgt Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwen- V.V.a.G.. Amtes während des Auslandaufenthaltes, so besteht dige Maß, so können wir unsere Leistungen auf einen ange- 20 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN · Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote 16. Belege in fremden Sprachen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. bleiben unberührt. Darüber hinaus müssen die von uns geforderten und Wir können eine beglaubigte Übersetzung der Belege in für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen 15. Was müssen die Belege enthalten? die deutsche Sprache verlangen. Die hierfür anfallenden Nachweise erbracht sein. Kosten können von den Leistungen abgezogen werden. Rechnungen müssen enthalten: · Hat sich ein anderer Krankenversicherer an den Kos- 17. Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versi- · Name und Anschrift des Leistungserbringers, cherungsfalls beachten? ten beteiligt, so genügen Zweitschriften der Belege mit dessen Original-Erstattungsvermerk. · Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum der behandel- a) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist ten Person, innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der · Der Anspruch auf Leistungen für die Mehrkosten einer Rückführung ist durch Kostenbelege sowie für Über- · die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) sowie Behandlung geltend zu machen. führungs- bzw. Bestattungskosten zusätzlich durch die b) Sie und die als empfangsberechtigt benannte versicher- · die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungs- amtliche Sterbeurkunde zu begründen. te Person (siehe Nr. 14) haben auf unser Verlangen daten. · Die Belege und Nachweise werden unser Eigentum. jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Weiterhin ist zu beachten: Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und · Wir sind verpflichtet, an die versicherte Person zu ihres Umfangs erforderlich ist. · Aus den Rezepten müssen der Name der versicherten leisten, wenn Sie uns diese in Textform als Emp- Person, das verordnete Arzneimittel, der Preis und der c) Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet, fangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. uns die Einholung von erforderlichen Auskünften zu benannt haben. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, können nur Sie als Versicherungsnehmer die Leistung ermöglichen (insbesondere durch die Entbindung von · Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen verlangen. der Schweigepflicht). Arztrechnung, Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen. d) Auf unser Verlangen ist die versicherte Person ver- Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit unserer Leistungen aus § 14 VVG (siehe Anhang). pflichtet, sich durch einen von uns beauftragten Arzt · Bei zahnärztlicher Heilbehandlung nach Nr. 12.3 muss untersuchen zu lassen. die Rechnung die Bezeichnung der behandelten oder Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder provisorisch ersetzten Zähne und die jeweils vorge- e) Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die abgetreten noch verpfändet werden. Das vorgenannte nommenen Leistungen tragen. Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlun- Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 gen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. 21
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Bitte halten Sie sich an die oben aufgeführten Vorgaben. 20. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches Wir sind ansonsten mit den in § 28 Abs. 2-4 VVG (siehe dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn anderen privatrechtlichen Versicherungsvertrag bean- Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitzuwir- eine der oben genannten Obliegenheiten (siehe Punkt sprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor. ken. a)-e)) verletzt wird. Die Kenntnis und das Verschulden Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungs- der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem verträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist, c) Verletzen Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich Verschulden gleich. unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag die in den Absätzen a) und b) genannten Obliegenhei- abgeschlossen wurde. Wird der Versicherungsfall zuerst ten, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, 18. Belege in ausländischer Währung uns gemeldet, leisten wir abweichend zu Satz 1 und 2 als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten im tariflichen Umfang und werden uns zwecks Kostener- erlangen können. Im Falle einer grob fahrlässigen Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden stattung direkt an den anderen Versicherer wenden. Wir Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns werden auf Ihren Antrag auf die Geltendmachung der Leistung in einem der Schwere des Verschuldens eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der Kostenerstattung verzichten, soweit Sie nachweisen, dass entsprechenden Verhältnis zu kürzen. offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Ihnen hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenz- d) Steht Ihnen oder einer versicherten Person ein kurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß „Währungen 21. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverlet- Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund ge- der Welt“, Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, zungen bei Ansprüchen gegen Dritte zahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei zu, für die wir aufgrund des Versicherungsvertrages denn, die versicherte Person weist durch Bankbeleg nach, a) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzan- Erstattungsleistungen erbracht haben, sind die Absät- dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen sprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des ze a) bis c) entsprechend anzuwenden. Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG (siehe Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprüche bis 22. Aufrechnung 19. Kosten für Überweisungen zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistungen) Sie können gegen Forderungen unsererseits nur auf- Kosten für Überweisungen der Versicherungsleistungen geleistet wird, an uns schriftlich abzutreten. rechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder – mit Ausnahme auf ein inländisches Konto – können von rechtskräftig festgestellt ist. den Leistungen abgezogen werden. b) Sie oder die versicherte Person haben ihren Ersatz- 22 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 23. Willenserklärungen und Anzeigen Hinweis auf die Verbraucherschlichtungs- Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi- cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle An uns gerichtete Willenserklärungen und Anzeigen bedür- stelle Ombudsmann Private Kranken- und nicht verbindlich entscheiden. fen der Textform. Pflegeversicherung 24. Gerichtsstand Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versi- Hinweis auf die Versicherungsaufsicht cherers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi- Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem Gericht an dem Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem haben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die Gericht an unserem Sitz anhängig gemacht werden. Pflegeversicherung wenden. für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn- Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Postfach 060222 sitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen 10052 Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufenthalt haben. Internet: www.pkv-ombudsmann.de Sektor Versicherungsaufsicht 25. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingun- Graurheindorfer Straße 108 Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist gen und des Beitrags 53117 Bonn eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende E-Mail: poststelle@bafin.de Wir können die Versicherungsbedingungen und den Beitrag Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern. Die dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Neufestsetzung des Beitrags und die Änderungen werden Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) frühestens einen Monat nach Mitteilung wirksam. Sie abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch können die Versicherung innerhalb von zwei Monaten ab online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Hinweis auf den Rechtsweg Zugang der Mitteilung zum Änderungszeitpunkt kündigen. wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher- den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, weitergeleitet. steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen. 23
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