AOK-PRIVAT AUSLAND Tarif AK - Alte Oldenburger

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AOK-PRIVAT AUSLAND Tarif AK - Alte Oldenburger
Zusatzversicherung
für Urlaubs- und Geschäftsreisen

                                                            PRIVAT

AOK-PRIVAT

AUSLAND                                          Tarif AK

Auch mit Notruf-Service!
Notrufnummer (Deutschland): +49 4441 905-4441

Gültig für Versicherungsabschlüsse bis zum 31.12.2022.
Nach diesem Zeitpunkt können andere Beiträge/Bedingungen gelten.

AOK-Privat ausland Tarif AK ist ein Tarif des
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Ein Reisebegleiter für Ihre persönliche Sicherheit.
Die AOK Niedersachsen bietet Ihnen gesetz-         Der Auslandskrankenschutz des ALTE                Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohn-
lichen und privaten Versicherungsschutz aus        OLDENBURGER Krankenversicherung von               sitz unterhalten.
einer Hand. Damit für Sie die aufwendige Suche     1927 V.V.a.G. (AO) AOK-Privat ausland
                                                                                                     … brauchen Sie nur einmal abzuschließen.
nach einem geeigneten Versicherer entfällt,        Tarif AK in den Tarifvarianten AK-E
                                                                                                     Danach läuft der Versicherungsvertrag auto-
haben sich AOK und ALTE OLDENBURGER                (Einzelversicherung) und AK-F (Familien-
                                                                                                     matisch weiter. Sie brauchen sich um keine
Krankenversicherung für eine enge Kooperation      versicherung)
                                                                                                     Formalitäten mehr zu kümmern.
entschieden. Das niedersächsische Unterneh-
                                                   … schützt Sie vor unvorhergesehenen Krank-
men überzeugt durch seine Leistungsfähigkeit,                                                        Der ALTE OLDENBURGER-Notruf-Service
                                                   heitskosten im Ausland. Denn oft werden Rei-
Kundenorientierung, Beitragsstabilität und durch                                                     hilft Ihnen bei Fragen rund ums Gesundwerden,
                                                   sende im Ausland als Privatpatienten behandelt
exzellente Bewertungen.                                                                              zum Beispiel Vermittlung von Ärzten und Spe-
                                                   und müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
                                                                                                     zialkliniken, Abgabe von Zahlungsgarantien bei
Bei AOK-Privat wählen Sie aus verschiedenen        Der gesetzliche oder private Krankenver-
                                                                                                     einem stationären Krankenhausaufenthalt oder
Angeboten, die so vielseitig sind wie die          sicherungsschutz deckt in der Regel nicht
                                                                                                     Organisation und Durchführung eines Kranken-
unterschiedlichen Lebenssituationen und die        alle Risiken ab, die beim Auslandsaufenthalt
                                                                                                     rücktransportes – an jedem Ort der Welt und zu
persönlichen Bedürfnisse. Ob jung oder mitten      auftreten können.
                                                                                                     jeder Uhrzeit.
im Leben, ob Single oder mehrköpfige Familie,
                                                   … bietet Sicherheit während des ganzen Jah-
AOK-Privat hat für jeden Lebensabschnitt und                                                         Jetzt günstig abschließen
                                                   res, bei jeder Auslandsreise – ob geschäftlich
auch für individuelle Wünsche den richtigen                                                          Mit dem eingehefteten Versicherungsantrag
                                                   oder privat – bis zu 8 Wochen Dauer.
Versicherungsschutz. Sie entscheiden über den                                                        oder einfach online unter www.aok-privat.de
Leistungsumfang – unsere Tarife machen es          … gilt weltweit: AOK-Privat ausland Tarif AK      schließen Sie den Tarif nur einmal ab. Danach
Ihnen leicht.                                      schützt Sie überall im Ausland – also in den      läuft der Versicherungsvertrag ohne zusätzliche
                                                                                                     Formalitäten automatisch weiter.

 02

In der Einzelversicherung (AK-E) beträgt der       24-Stunden-Notruf-Service:                        dieser Broschüre abgedruckten Allgemeinen
Beitrag für Personen                               +49 4441 905-4441                                 Versicherungsbedingungen.
· bis 59 Jahre 11,40 EUR pro Jahr,                 Sie erreichen uns telefonisch unter 04441 905-0   Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Adresse
· von 60 bis 69 Jahre 33,60 EUR pro Jahr und       oder per Fax unter 04441 905-470.                 oder Bankverbindung rechtzeitig mit.
· ab 70 Jahre 51,60 EUR pro Jahr.
                                                   Den beigehefteten Versicherungsantrag             Wenn bereits Versicherungsschutz bei
In der Familienversicherung (AK-F) ist das Alter   können Sie für Abschlüsse bis zum 31.12.2022      der ALTE OLDENBURGER Krankenversi-
des ältesten Familienmitgliedes maßgeblich. Er     benutzen. Bitte senden Sie den vollständig        cherung AG besteht …
beträgt pro Familie                                ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an       wird der Beitrag zusammen mit der bestehen-
                                                   AOK-Privat, ALTE OLDENBURGER Krankenver-          den Zusatzversicherung entrichtet.
· bis 59 Jahre 26,40 EUR pro Jahr,
                                                   sicherung von 1927 V.V.a.G., Postfach 1363,       Der Beitrag beträgt in diesen Fällen in der
· von 60 bis 69 Jahre 66,60 EUR pro Jahr und
                                                   49362 Vechta.                                     Einzelversicherung (AK-E) monatlich 0,95 EUR,
· ab 70 Jahre 103,20 EUR pro Jahr.
                                                                                                     nach Vollendung des 60. Lebensjahres 2,80
                                                   Wichtig: Die Beiträge werden im Lastschriftver-
Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung.                                                           EUR, nach Vollendung des 70. Lebensjahres
                                                   fahren von Ihrem Girokonto abgebucht. Andere
Die Durchschrift des Formulars ist Ihr                                                               4,30 EUR.
                                                   Zahlungsarten sind nicht möglich. Die Abrufer-
Versicherungsschein. Bewahren Sie ihn                                                                In der Familienversicherung (AK-F) beträgt der
                                                   mächtigung gilt als Beitragszahlung, wenn die
sorgfältig auf. Die Versicherungsscheinnummer                                                        Beitrag monatlich 2,20 EUR, nach Vollendung
                                                   Lastschrift eingelöst werden kann.
(Vers.-Nr.) entnehmen Sie bitte nach erfolgtem                                                       des 60. Lebensjahres 5,55 EUR, nach Vollen-
                                                   Einzelheiten über Inhalt und Umfang des Versi-
Beitragsabruf Ihrem Kontoauszug und tragen sie                                                       dung des 70. Lebensjahres 8,60 EUR.
                                                   cherungsschutzes entnehmen Sie bitte den in
im Versicherungsschein ein.

                                                                                                                                                03
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

 Private Krankenversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 gemäß § 4 VVG-InfoV

 Unternehmen:
 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
 Rechtsform:                                                                                      Produkt:
 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Deutschland                                             Auslandsreisekrankenversicherung

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Diese Informationen sind nicht
abschließend. Die vollständigen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versiche-
rungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen. AOK-Privat ausland Tarif AK kann
in den Varianten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung) abgeschlossen werden. Versichern können sich Personen, deren ständiger
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen.

 04

                                                          I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

         Was ist versichert?                                                       Was ist nicht versichert?
Tarif AK                                                                           Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der
                                                                                   Gründe für den Antritt der Reise waren.
Bei Auslandsaufenthalt auf Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen
besteht für im Ausland eintretende Krankheiten Versicherungsschutz u.a.            Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei
für:                                                                               planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen.
     Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen                     Reisen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages angetreten
     Rücktransport nach Hause                                                     werden.
     Todesfall im Ausland
                                                                                   Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.
     Suche, Rettung und Bergung
     Betreuungsleistungen für Kinder                                      Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in den Allgemei-
                                                                           nen Versicherungsbedingungen unter 13. „Wann zahlen wir nicht?“.
In der Familienversicherung (AK-F) sind neben dem Versicherungsnehmer
auch dessen Familienangehörige versichert, wenn sie mit dem Versiche-
rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die genauen Tarifbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Versicherungsbedingungen.
                                                                               !   Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind auf 5.000 Euro begrenzt.
                                                                           Weitere Beschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe-
                                                                           dingungen unter 12. „Unsere Tarifleistungen“.

                                                                                                                                                05
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

                                                                                   ·   Die versicherte Person hat für die Minderung des Schadens zu
                                                                                       sorgen.
          Wo bin ich versichert?
                                                                               Die weiteren nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Pflichten
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit auf das
                                                                               entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 17.
     Ausland. Die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
                                                                               „Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten?“.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen unter 4. „Wo gilt der Versicherungsschutz?“.

                                                                                       Wann und wie zahle ich?
                                                                                   ·   Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.
          Welche Verpflichtungen habe ich?
                                                                                   ·   Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berechnet und ist
      ·   Die Versicherungsfähigkeit (ständiger Wohnsitz in der Bundes-
                                                                                       zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge
          republik Deutschland) ist auf unser Verlangen nachzuweisen.
                                                                                       werden im Lastschriftverfahren abgebucht. Andere Zahlungs-
          Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein Versiche-
                                                                                       arten sind nicht möglich.
          rungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande.
                                                                                   ·   Kann der Erstbeitrag – aus Gründen, die Sie zu vertreten haben
      ·   Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie unter anderem
                                                                                       – von uns nicht eingezogen werden, kommt der Versicherungs-
          den Anspruch auf Versicherungsleistungen innerhalb von drei
                                                                                       vertrag nicht zustande.
          Monaten nach der Beendigung der Behandlung geltend zu
          machen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur          ·   Wenn Sie den Folgebeitrag nicht oder verspätet zahlen, kann es
          Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht                zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes kommen.
          des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich sind.

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                                                              I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-      Weitere Einzelheiten zum Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
gen unter 5. „Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen?“ sowie          können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 7. „Wann
10. „Beitragszahlung“.                                                         beginnt der Versicherungsschutz?“ und 8. „Wann endet der Versicherungs-
                                                                               schutz?“ entnehmen.

          Wann beginnt und endet die Deckung?
                                                                                       Wie kann ich den Vertrag kündigen?
      ·   Den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn entnehmen Sie
          bitte dem Antrag/Versicherungsschein.                                    ·   Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten Versicherungsbe-
                                                                                       ginn an für die Dauer eines Jahres. Das Versicherungsjahr beginnt
      ·   Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn,
                                                                                       mit dem vereinbarten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten.
          jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und
          nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.                             ·   Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres
                                                                                       Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns zum Ende eines
      ·   Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versiche-
                                                                                       Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt
          rungsfälle – jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes,
                                                                                       wird.
          spätestens jedoch nach Ablauf der achten Woche des Auslands-
          aufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.         Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
          Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen        gen unter 6. „Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?“.
          nicht bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes zurückreisen,
          verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen
          Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.

                                                                                                                                                    07
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

Informationen zum Versicherungsvertrag bei dem ALTE OLDENBURGER
Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. gemäß § 1 VVG-InfoV
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen       Ladungsfähige Anschrift/gesetzliche              Bereich Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer
Überblick über die Grundlagen und Rechte des        Vertreter                                        Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de.
Versicherungsvertrages. Bewahren Sie diese
                                                    ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung             Wesentliche Merkmale der
Verbraucherinformationen bitte sorgfältig auf.
                                                    von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1,     Versicherungsleistung
Sie sind Bestandteil des Versicherungsvertrages.
                                                    49377 Vechta / Postfach 1363, 49362
                                                    Vechta, vertreten durch den Vorstand Manfred     Umfassende Angaben über die Leistungen
Identität des Versicherers
                                                    Schnieders (Vors.), Dr. Dietrich Vieregge        finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs-
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung                                                                 bedingungen einschließlich der Tarifbestim-
von 1927 V.V.a.G.                                  Hauptgeschäftstätigkeit/Aufsichtsbehörde          mungen. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit
Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta                                                               und Erfüllung der Versicherungsleistung können
Telefon: 04441 905-0                               Hauptgeschäftstätigkeit des ALTE OLDENBUR-        Sie den Versicherungsbedingungen u. a. unter
Fax: 04441 905-470                                 GER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. ist     den Punkten 12–14 (siehe Seite 17–21 dieser
E-Mail: info@alte-oldenburger.de                   der direkte und indirekte Betrieb der Kranken-    Broschüre) entnehmen. Die Fälligkeit der
Internet: www.alte-oldenburger.de                  versicherung.                                     Leistung richtet sich nach § 14 Versicherungs-
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg                                                               vertragsgesetz (VVG) (siehe Seite 24 dieser
HRB 110012,                                        Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundes-   Broschüre).
Sitz: Vechta, Rechtsform: Versicherungsverein      anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
auf Gegenseitigkeit

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                                                                     I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

Gesamtpreis                                        des Versicherungsschutzes. Wenn bereits Ver-      ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben
                                                   sicherungsschutz bei der ALTE OLDENBURGER         zugehen. Der Abschluss des Versicherungsver-
Die jeweiligen Jahresbeiträge können Sie dem
                                                   Krankenversicherung AG besteht, wird der          trages erfolgt dann durch die Zahlung des Beitra-
Antrag entnehmen.
                                                   Beitrag zusammen mit der bereits bestehenden      ges im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Erteilung
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und          Krankenversicherung entrichtet. In diesem Fall    einer Ermächtigung zum Beitragsabruf gilt als
Erfüllung                                          ist auch eine monatliche Zahlweise möglich. Die   Zahlung des Beitrages, wenn die Lastschrift
                                                   genaue Höhe der monatlichen Beiträge entneh-      eingelöst werden kann.
Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn
                                                   men Sie bitte der Seite 3 dieser Broschüre.
an berechnet und ist zu Beginn eines jeden                                                           Beginn des Versicherungsschutzes
Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge werden    Gültigkeit der Informationen
                                                                                                     Den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn
im    SEPA-Lastschriftverfahren       abgebucht.
                                                   Die Verwendbarkeitsdauer insbesondere hin-        entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungs-
Andere Zahlungsarten sind nicht möglich. Die
                                                   sichtlich der Höhe des Beitrages ist bis zum      schein. Als Versicherungsbeginn kann nur der
Abrufermächtigung gilt als Beitragszahlung,
                                                   31.12.2022 befristet.                             Erste eines Monats vereinbart werden.
wenn die Lastschrift eingelöst werden kann.
Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag von     Zustandekommen des Vertrages                      Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versi-
uns nicht eingezogen werden, führt dies unter                                                        cherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des
den Voraussetzungen der §§ 37, 38 des Ver-         Der Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächti-    Versicherungsvertrages und nicht vor Beginn
sicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum Verlust       gung muss uns vor der Ausreise aus Deutschland    eines Auslandsaufenthaltes.

                                                                                                                                                 09
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

           Widerrufsbelehrung                  •   diese Belehrung,                                          Widerrufsfolgen
                                               •   das Informationsblatt zu Versicherungs-
              Abschnitt 1                                                                       Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet
                                                   produkten,
  Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und                                                           der Versicherungsschutz und der Versi-
                                               •   und die weiteren in Abschnitt 2 aufge-
          besondere Hinweise                                                                    cherer hat Ihnen den auf die Zeit nach
                                                   führten Informationen
                                                                                                Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
              Widerrufsrecht                   jeweils in Textform zugegangen sind.             der Prämien zu erstatten, wenn Sie zuge-
 Sie können Ihre Vertragserklärung inner-                                                       stimmt haben, dass der Versicherungs-
                                               Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt            schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist
 halb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe
                                               die rechtzeitige Absendung des Wider-            beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die
 von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
                                               rufs. Der Widerruf ist zu richten an: ALTE       Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent-
 E-Mail) widerrufen.
                                               OLDENBURGER         Krankenversicherung          fällt, darf der Versicherer in diesem Fall
 Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen     von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-             einbehalten; dabei handelt es sich um
 •   der Versicherungsschein,                  Platz 1, 49377 Vechta (oder Postfach             einen Betrag, der sich errechnet durch
 •   die Vertragsbestimmungen,                 1363, 49362 Vechta). Bei Widerruf per            die Anzahl der Tage, an denen Versiche-
     einschließlich der für das Vertragsver-   Fax ist der Widerruf an folgende Fax-            rungsschutz bestanden hat, multipliziert
     hältnis geltenden Allgemeinen Versi-      nummer zu richten: 04441 905-470, per            mit 1/360 des im Versicherungsschein
     cherungsbedingungen, diese wiederum       E-Mail an: info@alte-oldenburger.de.             ausgewiesenen Jahresbeitrages bzw.
     einschließlich der Tarifbestimmungen,                                                      1/30 des Monatsbeitrages bei monatli-

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                                                                I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

 cher Zahlungsweise. Der Versicherer hat                    Abschnitt 2                           2. die ladungsfähige Anschrift des Versi-
 zurückzuzahlende Beträge unverzüglich,          Auflistung der für den Fristbeginn                  cherers und jede andere Anschrift, die
 spätestens 30 Tage nach Zugang des            erforderlichen weiteren Informationen                 für die Geschäftsbeziehung zwischen
 Widerrufs, zu erstatten.                                                                            dem Versicherer und Ihnen maßgeb-
                                               Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genann-        lich ist, bei juristischen Personen,
 Beginnt der Versicherungsschutz nicht         ten weiteren Informationen werden die Infor-          Personenvereinigungen oder -gruppen
 vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat       mationspflichten im Folgenden im Einzelnen            auch den Namen eines Vertretungsbe-
 der wirksame Widerruf zur Folge, dass         aufgeführt:                                           rechtigten; soweit die Mitteilung durch
 empfangene Leistungen zurückzuge-
                                                    Informationspflichten bei allen                  Übermittlung der Vertragsbestimmun-
 währen und gezogene Nutzungen (z. B.
                                                        Versicherungszweigen                         gen einschließlich der Allgemeinen
 Zinsen) herauszugeben sind.
                                                                                                     Versicherungsbedingungen        erfolgt,
                                               Der Versicherer hat Ihnen folgende Informatio-        bedürfen die Informationen einer
           Besondere Hinweise
                                               nen zur Verfügung zu stellen:                         hervorgehobenen und deutlich gestal-
 Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der           1. die Identität des Versicherers und der           teten Form;
 Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch             etwaigen Niederlassung, über die der         3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versi-
 sowohl von Ihnen als auch vom Versiche-             Vertrag abgeschlossen werden soll; an-          cherers;
 rer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr          zugeben ist auch das Handelsregister,        4. die wesentlichen Merkmale der
 Widerrufsrecht ausgeübt haben.                      bei dem der Rechtsträger eingetragen            Versicherungsleistung, insbesondere
                                                     ist, und die zugehörige Registernum-            Angaben über Art, Umfang und Fällig-
                                                     mer;

                                                                                                                                          11
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

      keit der Leistung des Versicherers;          8. Angaben darüber, wie der Vertrag                   gungen erfolgt, bedürfen die Infor-
   5. den Gesamtpreis der Versicherung ein-           zustande kommt, insbesondere über                  mationen einer hervorgehobenen und
      schließlich aller Steuern und sonstigen         den Beginn der Versicherung und                    deutlich gestalteten Form;
      Preisbestandteile, wobei die Prämien            des Versicherungsschutzes sowie                10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
      einzeln auszuweisen sind, wenn das              die Dauer der Frist, während der der               b) Angaben zur Mindestlaufzeit des
      Versicherungsverhältnis mehrere selb-           Antragsteller an den Antrag gebunden               Vertrages;
      ständige Versicherungsverträge umfas-           sein soll;                                     11. Angaben zur Beendigung des Vertra-
      sen soll, oder, wenn ein genauer Preis       9. das Bestehen oder Nichtbestehen                    ges, insbesondere zu den vertraglichen
      nicht angegeben werden kann, Angaben            eines Widerrufsrechts sowie die Be-                Kündigungsbedingungen einschließlich
      zu den Grundlagen seiner Berechnung,            dingungen, Einzelheiten der Ausübung,              etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
      die Ihnen eine Überprüfung des Preises          insbesondere Namen und Anschrift                   Mitteilung durch Übermittlung der
      ermöglichen;                                    derjenigen Person, gegenüber der                   Vertragsbestimmungen einschließlich
   6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung           der Widerruf zu erklären ist, und die              der Allgemeinen Versicherungsbedin-
      und der Erfüllung, insbesondere zur             Rechtsfolgen des Widerrufs einschließ-             gungen erfolgt, bedürfen die Infor-
      Zahlungsweise der Prämien;                      lich Informationen über den Betrag,                mationen einer hervorgehobenen und
   7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der         den Sie im Falle des Widerrufs gege-               deutlich gestalteten Form;
      zur Verfügung gestellten Informatio-            benenfalls zu zahlen haben; soweit             12. die Mitgliedstaaten der Europäischen
      nen, beispielsweise die Gültigkeitsdau-         die Mitteilung durch Übermittlung der              Union, deren Recht der Versicherer
      er befristeter Angebote, insbesondere           Vertragsbestimmungen einschließlich                der Aufnahme von Beziehungen zu
      hinsichtlich des Preises;                       der Allgemeinen Versicherungsbedin-                Ihnen vor Abschluss des Versiche-

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                                                                   I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

       rungsvertrages zugrunde legt;                   lichkeit einer Beschwerde bei dieser       Bundesrepublik Deutschland.
   13. das auf den Vertrag anwendbare                  Aufsichtsbehörde.
                                                                                                  Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis
       Recht;
                                                                                                  gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig,
   14. die Sprachen, in denen die Vertragsbe-    Ende der Widerrufsbelehrung
                                                                                                  an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung
       dingungen und die in diesem Abschnitt
                                                                                                  eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
       genannten           Vorabinformationen
                                                Vertragslaufzeit                                  haben.
       mitgeteilt werden, sowie die Spra-
       chen, in denen sich der Versicherer      Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von   Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem
       verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die   12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich        Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem ge-
       Kommunikation während der Laufzeit       jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bedingungs-    wöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht an
       dieses Vertrages zu führen;              gemäß gekündigt wird.                             unserem Sitz anhängig gemacht werden.
   15. einen möglichen Zugang für Sie zu
                                                 Beendigung des Vertrages                         Vertragssprache
       einem außergerichtlichen Beschwer-
       de- und Rechtsbehelfsverfahren und        Der Versicherungsvertrag kann zum Ende           Sprache der Vertragsbedingungen, der Vor-
       gegebenenfalls die Voraussetzungen        eines jeden Versicherungsjahres mit einer        abinformationen sowie der Kommunikation
       für diesen Zugang; dabei ist ausdrück-    Frist von einem Monat gekündigt werden.          während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.
       lich darauf hinzuweisen, dass die
                                                                                                  Der Versicherer kann eine beglaubigte Über-
       Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu    Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht             setzung der zur Prüfung der Leistungspflicht
       beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
                                                Die vorvertragliche Beziehung und das Versi-      eingereichten Belege in die deutsche Sprache
   16. Name und Anschrift der zuständigen
                                                cherungsverhältnis unterliegen dem Recht der      verlangen.
       Aufsichtsbehörde sowie die Mög-

                                                                                                                                            13
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Außergerichtliches Beschwerde- und                                 Darüber hinaus haben Sie bei Meinungsverschie-                    Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Rechtsbehelfsverfahren                                             denheiten die Möglichkeit, den unabhängigen
                                                                                                                                     Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die
                                                                   und neutralen Ombudsmann der Privaten Kran-
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden                                                                                               Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                   kenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das
wenden Sie sich bitte unter Angabe von Name,                                                                                         (BaFin) einzuschalten.
                                                                   Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Anschrift und Versicherungsnummer über einen
                                                                                                                                     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der unten aufgeführten Wege an uns.                                OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege-
                                                                                                                                     (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117
                                                                   versicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin,
Falls eine abschließende Bearbeitung nicht inner-                                                                                    Bonn,Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550,
                                                                   Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus den deut-
halb von fünf Arbeitstagen möglich ist, erhalten                                                                                     E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
                                                                   schen Telefonnetzen), Fax: 030 20458931,
Sie einen Zwischenbescheid.
                                                                   Internet: www.pkv-ombudsmann.de
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von
                                                                   Die Möglichkeit für Sie als Versicherungsnehmer
1927 V.V.a.G.
                                                                   den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon
Beschwerdemanagement
                                                                   unberührt.
Alte-Oldenburger-Platz 1
49377 Vechta
Telefon: 04441 905-0
Fax: 04441 905-470
E-Mail: beschwerde@alte-oldenburger.de

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                                                                                                                                 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung, AOK-Privat
ausland Tarif AK in den Varianten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung)
1. Wer kann sich versichern?                                          gemeldet wurde und wir Ihnen die Mitversicherung des              unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen
                                                                      Kindes durch eine gesonderte Mitteilung bestätigt haben.          nicht übersteigen (siehe Nr. 8). Dauert eine Reise länger
   Versichern können sich Personen,                                   Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt: Die Versiche-       als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die
   · deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutsch-          rung eines mitversicherten Kindes endet mit Vollendung            ersten 8 Wochen dieser Reise.
     land liegt und                                                   des 18. Lebensjahres.
                                                                                                                                        Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung
   · die nur vorübergehend ins Ausland reisen.                     2. Was umfasst der Versicherungsschutz?                              besteht kein Versicherungsschutz.

   Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangen                 Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für          4. Wo gilt der Versicherungsschutz?
   nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben,              Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Allgemeinen Ver-
                                                                      sicherungsbedingungen genannte Ereignisse. Wir ersetzen           Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland.
   kommt ein Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung                                                                                 Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte
   nicht zustande.                                                    bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall (siehe
                                                                      Nr. 11) dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung          Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundes-
   In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer            und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z. B. Rücktrans-      republik Deutschland gilt nicht als Ausland.
   auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren              port, siehe Nr. 12.4 b)).                                      5. Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen?
   ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
   liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher            Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus              Benutzen Sie – abgesehen von Onlineabschlüssen – aus-
   Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei            dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein-           schließlich das für den Abschluss vorgesehene Formular
   der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minder-            barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den               (einschließlich des SEPA-Lastschriftmandats); dieses
   jährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).          gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis            muss uns vor Ausreise aus Deutschland ordnungsgemäß
                                                                      unterliegt deutschem Recht.                                       ausgefüllt und unterschrieben zugehen; der Abschluss des
   In der Familienversicherung (AK-F) gilt: Vollendet ein mit-                                                                          Versicherungsvertrages erfolgt dann durch die Zahlung
   versichertes Kind das 18. Lebensjahr, führen wir dessen         3. Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungs-
                                                                      schutz?                                                           des Beitrages im Lastschriftverfahren (siehe Nr. 10 b)).
   Versicherung als Einzelversicherung fort. Es gilt der dann                                                                           Die Erteilung einer Ermächtigung zum Beitragsabruf gilt
   gültige Beitrag. Dies gilt nur, wenn uns das Kind vor Vollen-      Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der        als Zahlung des Beitrages, wenn die Lastschrift eingelöst
   dung des 18. Lebensjahres mit Name und Geburtsdatum                versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres           werden kann. Dem steht gleich, wenn die Einlösung der

                                                                                                                                                                                           15
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   Lastschrift aus Gründen verhindert wird, die Sie nicht zu        Für die Einzelversicherung (AK-E) gilt: Bei Neugeborenen          Alter                                             Beitrag
   vertreten haben.                                                 beginnt der Versicherungsschutz – soweit für das Neuge-
                                                                    borene ein anderweitiger Versicherungsschutz im Ausland           0 – 59                                         11,40 EUR
6. Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?                       nicht besteht – ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage            60 – 69                                        33,60 EUR
   Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten                   der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate nach
                                                                                                                                      ab 70                                          51,60 EUR
   Versicherungsbeginn an für die Dauer eines Jahres. Als           diesem Tarif bei uns versichert ist und die Anmeldung zur
   Versicherungsbeginn kann nur der Erste eines Monats              Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der
                                                                    Geburt rückwirkend erfolgt, siehe jedoch Nr. 12.4 a).             In der Familienversicherung (AK-F) richtet sich der Beitrag
   vereinbart werden. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem                                                                           zunächst nach dem Alter des ältesten versicherten Fami-
   vereinbarten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten.             8. Wann endet der Versicherungsschutz?                               lienmitgliedes bei Beginn eines Versicherungsjahres. Er
   Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein                                                                            beträgt pro versicherte Familie und Versicherungsjahr:
                                                                    Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende
   weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns zum        Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslands-
   Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem                                                                             Alter                                             Beitrag
                                                                    aufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der achten
   Monat gekündigt wird.                                            Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des            0 – 59                                         26,40 EUR
7. Wann beginnt der Versicherungsschutz?                            Versicherungsvertrages.                                           60 – 69                                        66,60 EUR
   Der Versicherungsschutz beginnt                                  Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder                  ab 70                                         103,20 EUR
                                                                    Unfallfolgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungs-
   · mit dem Versicherungsbeginn (siehe Nr. 6),                     schutzes nach Abs. 1 zurückreisen, verlängert sich die            Sobald eine versicherte Person/das älteste versicherte
                                                                    Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versiche-          Familienmitglied das 60. bzw. 70. Lebensjahr vollendet, ist
   · jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages
                                                                    rungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.            ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres der
     (siehe Nr. 5) und
                                                                 9. Was kostet der Versicherungsschutz?                               Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
   · nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.
                                                                    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sich in der      10. Beitragszahlung
   Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versiche-
                                                                    Einzelversicherung (AK-E) zunächst nach dem Alter der ver-        a) Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berech-
   rungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet; dies
                                                                    sicherten Person bei Beginn eines Versicherungsjahres. Er            net. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
   gilt auch für Reisen, die vor Abschluss des Versicherungs-
                                                                    beträgt für die versicherte Person pro Versicherungsjahr:            fällig.
   vertrages angetreten werden.

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                                                                                                                               VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   b) Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich im SEPA-        12.1    Ambulante Heilbehandlung                                     Der versicherten Person steht die Wahl unter den im
      Lastschriftverfahren.                                                                                                           Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten,
                                                                    a) ärztliche Leistungen                                           Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen frei.
   c) Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag von                                                                                  Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel müssen von
      uns nicht eingezogen werden, führt dies unter den             b) Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern
                                                                       und Osteopathen                                                den vorgenannten Leistungserbringern verordnet werden,
      Voraussetzungen der §§ 37 und 38 Versicherungs-                                                                                 Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer
      vertragsgesetz (VVG – siehe Anhang) zum Verlust des           c) Arznei- und Verbandmittel                                      anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen
      Versicherungsschutzes.                                                                                                          werden.
                                                                    d) Hilfsmittel
11. Was ist ein Versicherungsfall?                                                                                                    Wir leisten im vertraglichen Umfang für Untersuchungs-
                                                                         Wir erstatten Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines
   Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heil-                                                                             oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der
                                                                         während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen
   behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit                                                                               Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten
                                                                         Versicherungsfalles erforderlich werden in einfacher
   oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der                                                                           darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in
                                                                         Ausführung zur Gewährleistung einer vorübergehenden
   Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem                                                                                  der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben
                                                                         Versorgung für die Dauer der versicherten Reise. Für
   Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss                                                                           oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen
                                                                         Hilfsmittel erstatten wir die Mietgebühr. Falls eine
   die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge                                                                             Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; wir kön-
                                                                         Leihe nicht möglich ist, wird der Kaufpreis erstattet.
   ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht                                                                            nen jedoch unsere Leistungen auf den Betrag herabsetzen,
                                                                         Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte erstatten wir nicht.
   ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer                                                                           der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer
   Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gilt auch der Tod       e) Heilmittel                                                     Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
   einer versicherten Person.                                                                                                      12.2   Stationäre Heilbehandlung
                                                                         Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie
12. Unsere Tarifleistungen                                               Wärmebehandlung, Elektrotherapie), wenn sie von
                                                                                                                                      a) ärztliche Leistungen
                                                                         einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten
   Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während des              ausgeführt werden.                                           b) Krankenhausleistungen einschließlich Kranken-
   Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalls. Art                                                                            pflege, Unterkunft und Verpflegung
   und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus            f)   Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder
   den folgenden Bestimmungen:                                           Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur             c) einen   Transport zum             nächsterreichbaren
                                                                         Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall                   geeigneten Krankenhaus            durch anerkannte
                                                                                                                                         Rettungsdienste

                                                                                                                                                                                           17
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung          Der versicherten Person steht die Wahl unter den im                · Die Rückführung ist medizinisch sinnvoll und vertret-
   hat die versicherte Person freie Wahl unter den im Aufent-      Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten               bar.
   haltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter       oder Zahnärzten frei.
   ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende di-                                                                         · Eine stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort
   agnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügen      12.4   Sonstige Leistungen                                              würde voraussichtlich länger als 14 Tage dauern.
   und Krankengeschichten führen.                                  a) Schwangerschaft                                                 · Die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im
   Die Einschaltung des Notrufservices ist unverzüglich                                                                                 Ausland würden die Kosten des Rücktransportes
                                                                       Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für                übersteigen.
   vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich               die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetre-
   (weitere Informationen erhalten Sie unter Nr. 14; zur               tene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich             Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz
   Erstattung der Telefonkosten siehe auch Nr. 12.4 h)).               Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwan-           der versicherten Person oder in ein Krankenhaus
12.3   Zahnärztliche Heilbehandlung                                    gerschaftsabbruch. Für diese Versicherungsfälle wird           in Deutschland erfolgen. Bei Rückführung in ein
                                                                       jedoch nicht geleistet, sofern sie nach Beendigung             Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten
   a) schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich                   der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei                auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung
      Zahnfüllung in einfacher Ausführung                              denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt             an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort
   b) provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung                wurde durch einen vorherigen Eintritt eines Versiche-          nächsterreichbare geeignete Krankenhaus entstanden
                                                                       rungsfalls oder dessen Folgen notwendig.                       wären.
   c) Reparatur, Wiederherstellung der Funktion und
                                                                       Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung des
      Wiedereingliederung des bei Reiseantritt vorhande-                                                                              Ebenfalls erstatten wir die Mehrkosten für die
                                                                       Frühgeborenen im Rahmen der Frühgeburt besteht
      nen Zahnersatzes in einfacher Ausführung                                                                                        Begleitung durch eine nach diesem Tarif versicherte
                                                                       insoweit auch Versicherungsschutz.
   Bitte beachten Sie: Wir leisten nicht für Einlagefüllungen                                                                         Person, sofern die Begleitung medizinisch sinnvoll und
   und Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen,               b) Rücktransport                                                   vertretbar ist.
   Brücken, Prothesen, Implantate) und auch nicht für kiefer-
                                                                       Wir organisieren einen Rücktransport und erset-                Bitte beachten Sie: Vor Durchführung des Rück-
   orthopädische Maßnahmen. Für provisorischen Zahnersatz
                                                                       zen die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Ver-            transportes ist über unseren Notrufservice eine Leis-
   werden anfallende zahntechnische Laborarbeiten ebenfalls
                                                                       sicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich        tungszusage (siehe Nr. 12.4 h) und Nr. 14) einzuholen.
   nicht erstattet.
                                                                       entstehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen             Ohne vorherige Leistungszusage werden maximal die
                                                                       erfüllt wird:                                                  Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschal-
                                                                                                                                      tung des Notrufservice angefallen wären.

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                                                                                                                             VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   c) Todesfall im Ausland                                             · Reisebetreuung für Kinder:                              f)   Krankenhaustagegeld
       Stirbt die versicherte Person während des Auslands-               Muss ein versichertes minderjähriges Kind die Reise          Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie
       aufenthaltes, organisieren wir die Überführung des                allein fortsetzen oder abbrechen, organisieren und           zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendun-
       Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz                 bezahlen wir die Kosten für die Betreuung des                gen und einem Krankenhaustagegeld von 25,- EUR
       und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überfüh-               Kindes und die zusätzlichen Rückreisekosten des Kin-         pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.
       rung.                                                             des. Voraussetzung dafür ist, dass die mitreisende(n)
                                                                         versicherte(n) Betreuungsperson(en) die Reise           g) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
       Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen                   aufgrund eines im Ausland eingetretenen Versiche-
       wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten                                                                          Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind
                                                                         rungsfalles wegen eines medizinisch notwendigen              lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen worden bzw.
       aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung              Krankenhausaufenthaltes, Rücktransportes oder Tod
       entstanden wären.                                                                                                              verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den Um-
                                                                         nicht planmäßig fortführen kann bzw. können und              ständen angemessenen Transportes von der nächst-
   d) Suche, Rettung und Bergung                                         keine mitreisende Betreuungsperson die Betreuung             gelegenen Abgabestelle (Apotheke, Krankenhaus oder
                                                                         des Kindes übernehmen kann.                                  andere behördlich zugelassene Abgabestellen) bis zur
       Muss die versicherte Person aufgrund einer im                                                                                  versicherten Person.
       Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder           Die Betreuung und die außerplanmäßige Rückreise des
       wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden,               Kindes müssen erforderlich, sinnvoll und verhältnismä-    h) Telefonkosten
       erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu             ßig sein.
       5.000,- EUR.                                                                                                                   Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit
                                                                       Bitte beachten Sie: Bei Eintritt des Versicherungsfalls        uns bzw. mit unserem Notrufservice entstehen, werden
   e) Betreuungsleistungen für Kinder                                  ist über unseren Notrufservice eine Leistungszusage            insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von
                                                                       (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14) einzuholen. Ohne vor-           jeweils 10,- EUR erstattet, wenn sie anlässlich einer
       · Begleitperson für Kinder im Krankenhaus:                      herige Leistungszusage werden maximal die Kosten               stationären Heilbehandlung nach Nr. 12.2 bzw. bei
                                                                       erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des            einer Rückführung aus dem Ausland nach Nr. 12.4 b)
         Bei stationärer Behandlung eines versicherten min-
                                                                       Notrufservice angefallen wären.                                anfallen.
         derjährigen Kindes erstatten wir die Kosten für die
         Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.

                                                                                                                                                                                       19
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

13. Wann zahlen wir nicht?                                                 Versicherungsschutz bei Kenntniserlangung der               messenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen
                                                                           Reisewarnung, jedoch solange, wie – unverschuldet –         für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem
   Keine Leistungen erhalten Sie für:                                      keine Möglichkeit besteht, das jeweilige Land oder die      auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen,
   a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder                jeweilige Region zu verlassen.                              sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
      einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;               d) auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle                 Haben Sie bzw. die versicherte Person wegen desselben
   b) Krankheiten, von denen für die versicherte Person                  einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und            Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere
      erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei                 Entwöhnungsbehandlungen;                                      Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die
      planmäßiger Durchführung der Reise behandelt wer-                                                                                Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
                                                                      e) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeuti-
      den müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des                  sche Behandlung;                                           14. Was tun im Schadenfall?
      Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners gemäß
      § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG-siehe              f)   Aufwendungen anlässlich einer der versicherten Per-         ·   Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten Sie bzw. die
      Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades unter-                   son vor Antritt der Reise bekannten Schwangerschaft,            versicherte Person unseren Notrufservice (unter
      nommen wurde;                                                        für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung sowie für               der Telefonnummer +49 4441 905-4441) zur
                                                                           Wochenbetterkrankungen und deren Folgen (soweit                 Beratung und Unterstützung einschalten.
   c) solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen                 nicht von Nr. 12.4 a) erfasst);                                 Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu
      von Unfällen und für Todesfälle, die durch vorherseh-                                                                                erwartenden stationären Aufenthalt (siehe Nr. 12.2),
      bare Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder durch            g) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitati-            damit wir Ihnen z. B. ein geeignetes Krankenhaus
      eine aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an                 onsmaßnahmen;                                                     suchen können und Sie nicht in Vorleistung der Kran-
      inneren Unruhen verursacht worden sind.                                                                                              kenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus
                                                                      h) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß
       Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere              § 1 LPartG (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Sach-              dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss
       Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige                    kosten werden tarifgemäß erstattet;                               der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungsein-
       Amt der Bundesrepublik Deutschland – zum Zeitpunkt                                                                                  schränkungen (siehe Nr. 12.4 b) und e)) in jedem Fall
       des Reisebeginns oder während des Auslandsaufent-              i)   eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung                  eingeschaltet werden.
       haltes – vor Reisen in das jeweilige Land oder die                  bedingte Unterbringung.
                                                                                                                                       ·   Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den
       jeweilige Region warnt oder von diesen abrät. Erfolgt          Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,               ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927
       eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen                für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwen-          V.V.a.G..
       Amtes während des Auslandaufenthaltes, so besteht              dige Maß, so können wir unsere Leistungen auf einen ange-

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                                                                                                                                VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   ·   Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen            abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote        16. Belege in fremden Sprachen
       Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet.      bleiben unberührt.
       Darüber hinaus müssen die von uns geforderten und                                                                               Wir können eine beglaubigte Übersetzung der Belege in
       für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen         15. Was müssen die Belege enthalten?                                die deutsche Sprache verlangen. Die hierfür anfallenden
       Nachweise erbracht sein.                                                                                                        Kosten können von den Leistungen abgezogen werden.
                                                                      Rechnungen müssen enthalten:
   ·   Hat sich ein anderer Krankenversicherer an den Kos-                                                                          17. Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versi-
                                                                      ·    Name und Anschrift des Leistungserbringers,                  cherungsfalls beachten?
       ten beteiligt, so genügen Zweitschriften der Belege mit
       dessen Original-Erstattungsvermerk.                            ·    Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum der behandel-           a) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist
                                                                           ten Person,                                                    innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der
   ·   Der Anspruch auf Leistungen für die Mehrkosten einer
       Rückführung ist durch Kostenbelege sowie für Über-             ·    die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) sowie                     Behandlung geltend zu machen.
       führungs- bzw. Bestattungskosten zusätzlich durch die                                                                           b) Sie und die als empfangsberechtigt benannte versicher-
                                                                      ·    die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungs-
       amtliche Sterbeurkunde zu begründen.                                                                                               te Person (siehe Nr. 14) haben auf unser Verlangen
                                                                           daten.
   ·   Die Belege und Nachweise werden unser Eigentum.                                                                                    jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des
                                                                      Weiterhin ist zu beachten:                                          Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und
   ·   Wir sind verpflichtet, an die versicherte Person zu                                                                                ihres Umfangs erforderlich ist.
                                                                      ·    Aus den Rezepten müssen der Name der versicherten
       leisten, wenn Sie uns diese in Textform als Emp-
                                                                           Person, das verordnete Arzneimittel, der Preis und der      c) Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet,
       fangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen
                                                                           Quittungsvermerk deutlich hervorgehen.                         uns die Einholung von erforderlichen Auskünften zu
       benannt haben. Liegt diese Voraussetzung nicht vor,
       können nur Sie als Versicherungsnehmer die Leistung                                                                                ermöglichen (insbesondere durch die Entbindung von
                                                                      ·    Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen
       verlangen.                                                                                                                         der Schweigepflicht).
                                                                           Arztrechnung, Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel
                                                                           zusammen mit der Verordnung einzureichen.                   d) Auf unser Verlangen ist die versicherte Person ver-
   Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die
   Fälligkeit unserer Leistungen aus § 14 VVG (siehe Anhang).                                                                             pflichtet, sich durch einen von uns beauftragten Arzt
                                                                      ·    Bei zahnärztlicher Heilbehandlung nach Nr. 12.3 muss
                                                                                                                                          untersuchen zu lassen.
                                                                           die Rechnung die Bezeichnung der behandelten oder
   Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder
                                                                           provisorisch ersetzten Zähne und die jeweils vorge-         e) Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die
   abgetreten noch verpfändet werden. Das vorgenannte
                                                                           nommenen Leistungen tragen.                                    Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlun-
   Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021
                                                                                                                                          gen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.

                                                                                                                                                                                             21
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   Bitte halten Sie sich an die oben aufgeführten Vorgaben.     20. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen                       anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches
   Wir sind ansonsten mit den in § 28 Abs. 2-4 VVG (siehe                                                                                  dienendes Recht unter Beachtung der geltenden
   Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder               Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem                 Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen
   teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn          anderen privatrechtlichen Versicherungsvertrag bean-                   Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitzuwir-
   eine der oben genannten Obliegenheiten (siehe Punkt              sprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor.              ken.
   a)-e)) verletzt wird. Die Kenntnis und das Verschulden           Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungs-
   der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem          verträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist,        c) Verletzen Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich
   Verschulden gleich.                                              unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag                die in den Absätzen a) und b) genannten Obliegenhei-
                                                                    abgeschlossen wurde. Wird der Versicherungsfall zuerst                ten, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet,
18. Belege in ausländischer Währung                                 uns gemeldet, leisten wir abweichend zu Satz 1 und 2                  als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten
                                                                    im tariflichen Umfang und werden uns zwecks Kostener-                 erlangen können. Im Falle einer grob fahrlässigen
   Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden             stattung direkt an den anderen Versicherer wenden. Wir                Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
   zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns          werden auf Ihren Antrag auf die Geltendmachung der                    Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
   eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der       Kostenerstattung verzichten, soweit Sie nachweisen, dass              entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
   offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.        Ihnen hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
   Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenz-                                                                             d) Steht Ihnen oder einer versicherten Person ein
   kurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß „Währungen      21. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverlet-                    Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund ge-
   der Welt“, Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank,          zungen bei Ansprüchen gegen Dritte                                    zahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen
   Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei                                                                                    zu, für die wir aufgrund des Versicherungsvertrages
   denn, die versicherte Person weist durch Bankbeleg nach,         a) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzan-                   Erstattungsleistungen erbracht haben, sind die Absät-
   dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen               sprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des                  ze a) bis c) entsprechend anzuwenden.
   Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.                   gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG
                                                                       (siehe Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprüche bis      22. Aufrechnung
19. Kosten für Überweisungen                                           zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz
                                                                       (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistungen)             Sie können gegen Forderungen unsererseits nur auf-
   Kosten für Überweisungen der Versicherungsleistungen                geleistet wird, an uns schriftlich abzutreten.                  rechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder
   – mit Ausnahme auf ein inländisches Konto – können von                                                                              rechtskräftig festgestellt ist.
   den Leistungen abgezogen werden.                                 b) Sie oder die versicherte Person haben ihren Ersatz-

 22

                                                                                                                               VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

23. Willenserklärungen und Anzeigen                             Hinweis auf die Verbraucherschlichtungs-                           Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi-
                                                                                                                                   cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
   An uns gerichtete Willenserklärungen und Anzeigen bedür-     stelle Ombudsmann Private Kranken- und                             nicht verbindlich entscheiden.
   fen der Textform.                                            Pflegeversicherung
24. Gerichtsstand                                               Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versi-
                                                                                                                                   Hinweis auf die Versicherungsaufsicht
                                                                cherers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit         Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi-
   Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem Gericht an
                                                                dem Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt          cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten
   Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem
                                                                haben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und          bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die
   Gericht an unserem Sitz anhängig gemacht werden.
                                                                Pflegeversicherung wenden.                                         für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
   Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist                                                                        Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der
                                                                Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
   das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn-                                                                         Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                Postfach 060222
   sitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen
                                                                10052 Berlin                                                       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
   Aufenthalt haben.
                                                                Internet: www.pkv-ombudsmann.de                                    Sektor Versicherungsaufsicht
25. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingun-                                                                                Graurheindorfer Straße 108
                                                                Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
    gen und des Beitrags                                                                                                           53117 Bonn
                                                                eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
                                                                                                                                   E-Mail: poststelle@bafin.de
   Wir können die Versicherungsbedingungen und den Beitrag      Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
   zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern. Die        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                            Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
   Neufestsetzung des Beitrags und die Änderungen werden                                                                           Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
                                                                Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite)
   frühestens einen Monat nach Mitteilung wirksam. Sie
                                                                abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch
   können die Versicherung innerhalb von zwei Monaten ab
                                                                online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
                                                                                                                                   Hinweis auf den Rechtsweg
   Zugang der Mitteilung zum Änderungszeitpunkt kündigen.
                                                                wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an          Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher-
                                                                den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung             schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden,
                                                                weitergeleitet.                                                    steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.

                                                                                                                                                                                             23
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