Ausschreibung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse zum Abschluss eines Vertrages für Empfang- und Sicherheitsdienst Vergabeunterlagen ...
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AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Ausschreibung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zum Abschluss eines Vertrages für Empfang- und Sicherheitsdienst Vergabeunterlagen Auftragsbekanntmachung Nr. 2021/S ... Supplement zum Abl. EG vom 29.09.2021 Seite 1 von 13 Fachbereich kfm. Facility Angela Kasper ZE46M2020 Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Inhaltsverzeichnis Seite A. Gegenstand der Ausschreibung ................................................................................... 3 B. Bewerbungsbedingungen ............................................................................................ 4 I. Auftraggeberin .................................................................................................... 4 II. Rechtlicher Rahmen ............................................................................................ 4 III. Vergabekammer gemäß § 156 GWB .................................................................... 4 IV. Hinweis zur Rügepflicht ....................................................................................... 5 V. Vollständigkeit der Unterlagen / Unklarheiten / Anfragen .................................... 5 VI. Losaufteilung ....................................................................................................... 6 VII. Kalkulationsgrundlage ......................................................................................... 6 VIII. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ............................................................. 7 IX. Bietergemeinschaften ........................................................................................... 7 X. Drittunternehmen ................................................................................................ 8 XI. Eignung ............................................................................................................... 8 XII. Vertraulichkeit .................................................................................................... 9 XIII. Angebotsfrist ....................................................................................................... 9 XIV. Angebotsform .................................................................................................... 10 XV. Öffnung der Angebote ....................................................................................... 11 XVI. Prüfung/Wertung der Angebote und Zuschlagskriterien .................................... 11 XVII. Aufklärung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot ....................................... 12 XVIII. Zuschlagserteilung ............................................................................................. 12 XIX. Zuschlags- und Bindefrist .................................................................................. 12 XX. Aufhebung des Vergabeverfahrens ..................................................................... 12 XXI. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote ................................................. 13 XXII. Mitteilung über vergebene Aufträge ................................................................... 13 Seite 2 von 13 Fachbereich kfm. Facility Angela Kasper ZE46M2020 Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS A. Gegenstand der Ausschreibung Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, den Empfang- und Sicherheitsdienst für die Hauptverwaltung Carl-Wery-Str. in München im Zuge eines offenen Verfahrens ab 01.01.2022 neu zu vergeben. Weitere Einzelheiten sind der Teil C Leistungsverzeichnis_ Leistungsbeschreibung (Anlage Teil C) zu entnehmen Angebotsform Art der akzeptierten Angebote – siehe Punkt XIV. Form und Inhalt des Angebots ausschließlich • Elektronisch in Textform unter www.dtvp.de Objektinformationen Folgendes Objekt – wird ausgeschrieben • Hauptverwaltung München o Carl-Wery-Str. 28 in 81739 München Vertragsbeginn: 01.01.2022 Objektbesichtigung Eine Objektbesichtigung ist nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften und den aktuell gültigen Regeln möglich. Die Besichtigung ist nur möglich, wenn der/die Teilnhmer*in keine Krankheitssymptome haben. Objektbesichtigung Donnerstag, 21.10.2021 wir bitten Sie hierzu mit den genannten Personen – in Anlage A11 Einladung zur Ortsbegehung einen verbindlichen Termin zu vereinbaren. Einwände, dass ein Bieter über die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, kön- nen nicht geltend gemacht werden. Seite 3 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS B. Bewerbungsbedingungen I. Auftraggeberin Auftraggeberin ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München Kontaktstelle bei der Auftraggeberin für Bewerber/Bieter während des Vergabeverfahrens ist: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Fiskalische Vergabestelle ZE46 Ausschreibung 2021-08#865 Empfang CWS Carl-Wery-Str. 28 81739 München Fax: +49 (0) 89 62730-650504 E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des dafür vorgesehenen Verfahrens (vgl. Abschnitt B. Punkt V.) gegeben werden, insbesondere telefonische Auskünfte, sind nicht verbindlich. II. Rechtlicher Rahmen Die Auftraggeberin ist als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeberin im Sinne des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 99 GWB). Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten (§ 81 VgV, § 186 GWB). III. Vergabekammer gemäß § 156 GWB Die zuständige Behörde für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist: Die Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: +49 (0)228 9499-0 / Fax: +49 (0)228 9499-163 Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur De- ckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§§ 156 Abs. 3 und 182 GWB). Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Verfah- rensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten der Auftraggeberin befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Seite 4 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Vergabekammer eingesehen wird. Die Auftraggeberin ist bei Einleitung eines Nachprüfungsver- fahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hin- zuweisen, dies im Angebotsformular (Anlage A1) zu erklären und die vertraulichen Teile des An- gebots entsprechend zu markieren. IV. Hinweis zur Rügepflicht Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gegenüber der Vergabestelle ge- rügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht ab- helfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständi- gen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab- satz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. V. Vollständigkeit der Unterlagen / Unklarheiten / Anfragen Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Verga- beunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelle ausschließlich über den Kommunika- tionsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unter- nehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formu- lieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragen- stellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseite www.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind. Seite 5 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Ausschließlich für den Fall technischer Probleme mit der E-Vergabelösung steht den Bietern die folgende Kontaktstelle der Auftraggeberin zur Verfügung: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Fiskalische Vergabestelle ZE46 Ausschreibung 2021-08#865 Empfang CWS Rückfrage Carl-Wery-Str. 28 81739 München Fax: +49 (0) 89 62730-650504 E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de Telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Auskünfte und Antworten anderer Stellen als der oben genannten Kontaktstelle sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des hier be- schriebenen Verfahrens gegeben werden, sind nicht verbindlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt würden – nicht verbindlich. Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 22.10.2021 spätestens 10:00 Uhr (Ortszeit). Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfü- gung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können. Die Bieter erklären im Angebotsformblatt (Anlage 1), dass ggf. während des Vergabeverfahrens erteilte zusätzliche Informationen als verbindlich für das Angebot anerkannt werden.“ Alle im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung erhaltenen Unterlagen und Informationen dürfen ausschließlich für die Angebotserstellung in diesem Verfahren verwendet werden und unterliegen der Vertraulichkeit. VI. Losaufteilung Für die Ausschreibung erfolgt keine Losaufteilung. VII. Kalkulationsgrundlage Zuschlagskriterien für die Angebotsbewertung - bei der Wertung der Angebote werden 1. der Angebotspreis (Jahrespreis) zu 100 %, Seite 6 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS VIII. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über • die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten • die zu fordernden Preise • Bindungen sonstiger Entgelte • Gewinnaufschläge • Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile • Zahlungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit diese unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen. Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm be- auftragt oder für ihn tätig sind. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter im Angebotsformular (Anlage A1) Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Verbundene Unternehmen werden insbesondere gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, zu beachten. IX. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber zu behandeln (§ 43 Abs. 2 VgV). Bietergemein- schaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamt- schuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage A3). Sie haben in den Angeboten jeweils sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaf- ten haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (An- lage A3) ist vollständig ausgefüllt und in schriftlicher Form (in Papier) mit Originalunterschrift, Da- tum und Firmenstempel durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu versehen und mit den üb- rigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zu- gleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschrei- bung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, dass ihre An- gebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Geheimwettbewerbs unter Bietern nicht besteht. Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betref- fende Los auszuschließen. Zulässig ist hingegen die gleichzeitige Teilnahme eines Bieters als Mit- glied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemein- schaft, sofern die Angebote für unterschiedliche Lose abgegeben werden. Seite 7 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Auch für Bietergemeinschaften gilt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen (s. Pkt. VIII). Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe angeben, die zu der Kooperation geführt haben, und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S .d. §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemein- schaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die Mitglieder einer Bieterge- meinschaft sind selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist. X. Drittunternehmen Will sich der Bieter für die Vertragsausführung und zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der ihm von dem Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Drittunternehmen, Anlage A4) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstem- pel versehene Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorlegt (Anlage A5). Die Verpflich- tungserklärung (Anlage A5) kann bereits bei Angebotsabgabe, muss aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das jeweilige Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, (maßgeb- lich ist der Eingang bei der Vergabestelle der Auftraggeberin) eingereicht werden. Die Eigenerklä- rung nach Anlage A4 sowie die Eignungsnachweise für Drittunternehmen nach Maßgabe von Ab- schnitt B.XI. müssen jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) ist/sind unter www.dtvp.de in Textform einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Kon- zernrechts im Falle ihrer Einbindung in die Auftragsdurchführung nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen Drittunternehmen sind, wenn sich der Bieter ihrer Fähigkeiten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie zur Auftragsausführung bedient. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Drittunter- nehmen daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bieterge- meinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn gewährleistet wird, dass die Angebote nicht in Kenntnis des Inhalts des jeweils anderen Angebots abgegeben werden. Es gilt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen (s. Pkt. VIII). XI. Eignung Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Er hat dazu die nachfolgenden Eignungsnachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorzulegen (abschließende Aufzählung): Seite 8 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS 1. Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A2), mit Angabe der Firma, Name, Ort, und Datum 2. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied einzureichen. Beim Einsatz von Drittunternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Drittunter- nehmen einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/7 ist gleichfalls zugelassen und wird als gleichwertig anerkannt. 3. Angebotsformular (Anlage A1) 4. Referenzen (Anlage A9) 5. Nachweis Versicherung (Anlage A10) Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten Eignungsnachweise sind – mit Ausnahme der Verpflichtungserklärung für Drittun- ternehmen (Anlage A5) – innerhalb der Angebotsfrist abzugeben. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Es wird auf § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB verwiesen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht. Verbindliche Verpflich- tungserklärungen der Drittunternehmen (Anlage A5) können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Erhalt der Vorabinformation nach § 134 GWB und § 62 VgV (maß- geblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der Auftraggeberin) eingereicht werden. XII. Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die interessierten Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Beabsichtigt ein Bewerber nach Anforderung der Ausschreibungsunterlagen kein Angebot abzu- geben, hat er die Ausschreibungsunterlagen zu vernichten oder an die Auftraggeberin vollständig zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen. Die von den Bietern erbetenen Angaben (auch solche mit Personenbezug) werden für die Zwecke des Vergabeverfahrens und – im Zuschlagsfall – für die Zwecke der Vertragsdurchführung verar- beitet und gespeichert. Der Bieter/Bewerber hat alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und zum Zwecke der Vertrags- durchführung ihm bekannt gewordenen Daten und Kenntnisse streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung ist an die Drittunternehmen ungemindert weiterzugeben. XIII. Angebotsfrist Die Angebote sind elektronisch in Textforma nach § 126 b BGB unter (www.dtvp.de) hochzuladen. Seite 9 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Alle Angebote müssen bis spätestens 02.11.2021, 09:00 Uhr (Ortszeit) eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der Auftraggeberin an. Angebote, die nicht fristgerecht bei der Auftraggeberin eingehen, werden aus- geschlossen, sofern der Bieter den verspäteten Eingang zu vertreten hat (§ 57 Abs. 1 S. 1 VgV). Angebote können nur elektronisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden. An- gebotsänderungen bzw. -ergänzungen können ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorge- nommen werden. XIV. Angebotsform Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot ist elektronisch in Textform unter mit dem Angebotsassistenten auf www.dtvp.de abzugeben. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin übersandten Vordrucke, insbesondere das Angebotsformular (Anlage A1) zu verwenden. Sollte der Bieter mehrere Exemplare eines Vordrucks benötigen, so hat er die Anlage entsprechend des übersandten Vordrucks – Teilauszü- ge/einzelne Seiten – mehrfach zu verwenden. Das Angebot ist hinsichtlich aller seiner Bestandteile elektronisch in Textform einzureichen. Alle Angebotsteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Alle Unterlagen sind vollständig auszufüllen, – soweit vorgesehen – mit Unter- schrift und Firmenstempel zu versehen und anschließend eingescannt über www.dtvp.de mit wei- teren Angebotsunterlagen einzureichen. Eine elektronische Übermittlung im Sinne des § 15 Abs. 4 VgV und § 53 VgV (1) ist nur in Textform gemäß § 126b BGB zugelassen. Sämtliche Unterschriften müssen so erfolgen, dass der Name des Unterzeichners zweifelsfrei her- vorgeht. Das kann z.B. auch durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift sicherge- stellt werden. Es ist jeweils auch mit Ort, Datum, Vorname, Name des Bieters und sofern gefor- dert Unterschrift und Unternehmensstempel zu versehen. Übermittelte Angebote z. B. Postalisch, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, Telegramm über die Kommunikation auf www.dtvp.de sind nicht zugelassen. Die vorgenannten Formvorschriften gelten auch für Angebotsänderungen bzw. -ergänzungen so- wie für die Rücknahme des Angebots. Das Angebot muss vollständig sein und darf nur die Preise und die in den Ausschrei- bungsunterlagen geforderten Erklärungen und Unterlagen enthalten. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Es wird auf § 56 VgV verwiesen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein An- spruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht. Die beigefügten Datenschutzbestimmungen (Anlage A8) sind Bestandteil des Ausschreibungsver- fahren und treten mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Seite 10 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS Nebenangebote sind nicht zulässig. Angebote, die nicht formgerecht bei der Auftraggeberin eingehen, werden ausgeschlossen, sofern der Bieter dies zu vertreten hat (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Für die Erstellung des Angebots werden keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt. Anlage A12 enthält eine abschließende Liste aller einzureichenden Unterlagen. XV. Öffnung der Angebote Der Auftraggeberin ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht bekannt welcher Bieter ein Angebot abgegeben, zurückgezogen oder geändert hat. In der Verhandlung zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. XVI. Prüfung/Wertung der Angebote und Zuschlagskriterien Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 56 ff.VgV. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird nach Maßgabe der im Fol- genden ausgeführten Zuschlagskriterien gewertet: Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend. a) Erläuterung der Wertung: Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der Angebote eine Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem verwenden, bei dem maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die ma- ximale Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zuschlagskriterien von 100%. Die nachfolgenden Hinweise für die Bewertung der Angebote gelten nur für die Angebote, die auf die 4. Stufe der Angebotsprüfung und Wertung und damit in die eigentli- che Angebotswertung gelangen: 1. Hinweise für die Preisbewertung: Die Gewichtung des Netto-Angebotspreises mit 100% wird mit einer maximalen Punktezahl für die Bewertung des Netto-Angebotspreises mit 100 Punkten umge- setzt. Die maximale Punktezahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Netto- Angebotspreis. Angebote, deren Angebotspreis höher als der doppelte niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung verbliebenen Angebote ist, erhalten 0 Punkte. Die Angebotspreise, die innerhalb der vorgenannten Spanne zwischen Minimum Seite 11 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS und doppeltem Minimum liegen, erhalten linear entsprechend der jeweiligen Preis- differenz zum preislich niedrigsten Angebotspreis Punkteabzüge. Als Grundlage wird der Netto-Gesamtpreis pro Jahr herangezogen. 2. Gesamtergebnis: Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Die Wertung erfolgt pro Los eigens. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Es wird mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) gerechnet. XVII. Aufklärung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot Die Auftraggeberin darf von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen, Verhandlungen sind unzulässig (§ 56 ff. VgV). XVIII. Zuschlagserteilung Die Auftraggeberin wird sich rechtzeitig vor Ablauf der Bindefrist für ein Angebot pro Los ent- scheiden. Danach erfolgt gemäß § 134 GWB schriftlich, per Telefax oder per E-Mail die Informa- tion der Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, unter Angabe der Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und unter Nennung des Bieters, dessen Angebot ange- nommen werden soll, sowie des frühesten Zeitpunkts des Vertragsschlusses. Nach Ablauf der Frist gemäß § 134 Abs. 2 GWB wird der Zuschlag erteilt, falls die Auftraggeberin nicht bis dahin von der Vergabekammer in Textform über einen Nachprüfungsantrag informiert worden ist (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin übermittelt dem Bieter im Falle des Zuschlags per Telefax und unter www.dtvp.de „Kommunikation“ ein Zuschlagsschreiben, das das/die bezuschlagte(n) Los(e) aus- weist. XIX. Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2021 24.00 Uhr. Bieter haben im Angebotsformu- lar zu erklären, dass sie sich bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden halten. XX. Aufhebung des Vergabeverfahrens Die Auftraggeberin behält sich vor, insbesondere bei Vorliegen der in § 63 VgV genannten Um- stände das Vergabeverfahren ganz oder für einzelne Lose aufzuheben. Eine etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens wird den Bietern unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich per Fax und www.dtvp.de mitgeteilt. Ein Recht der Bieter auf Aufhebung der Ausschreibung wird dadurch nicht begründet. Seite 12 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ausschreibungsunterlagen 2021-08#865 Empfang CWS XXI. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maßgabe von § 134 GWB. XXII. Mitteilung über vergebene Aufträge Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot die Auftraggeberin dem Amt für Veröffentlichungen der Eu- ropäischen Union auf freiwilliger Basis Mitteilung über die Auftragsvergabe macht. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Auftragge- berin hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen. Seite 13 von 13 Fachbereich kfm. Facility fiskalische Vergabestelle Stand: 28.09.2021
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