Schallimmissionsprognose - Anpassung

Die Seite wird erstellt Linus Walter
 
WEITER LESEN
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Schallimmissionsprognose
Anpassung

Vorhaben :                 Hubschrauber-Sonderlandeplatz
                           Luftrettungsstation Greifswald
                           17489 Greifswald

Auftraggeber :             DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
                           Operation Center
                           Laval Avenue E312
                           77836 Rheinmünster

Auftragsdatum :            Januar 2020

Auftragsnummer :           19-031.1-J

Bearbeiter :               Dipl.-Ing. Reinhard Jackisch

Datum Bericht :            12.03.2020

Diese Ausarbeitung umfasst 18 Seiten und 6 Anlagen.
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                                                            Seite 2 von 18

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Vorbemerkungen .................................................................................................................... 3
2. Situation ..................................................................................................................................................... 3
3. Vorschriften und Quellen ............................................................................................................................ 4
4. Berechnungsgrundlagen ............................................................................................................................ 6
5. Bewertungsgrundlagen .............................................................................................................................. 8
6. Beschreibung der Ausgangsdaten ........................................................................................................... 10
   6.1 Flugplatz ........................................................................................................................................... 10
   6.2 Luftfahrzeuggruppen ......................................................................................................................... 10
   6.3 Flugstrecken ..................................................................................................................................... 12
   6.4 Kennzeichnungszeiten ...................................................................................................................... 12
   6.5 Luftverkehrsaufkommen und seine Verteilung .................................................................................. 13
7. Nachweisorte und Immissionsrichtwerte .................................................................................................. 13
8. Berechnungsergebnisse .......................................................................................................................... 14
9. Bewertung ................................................................................................................................................ 16
10. Zusammenfassung ................................................................................................................................. 17

ANLAGEN
Anlage 1: Seiten 1 - 4 Flugstreckendaten - Landeplatz

Anlage 2: Seite 1                   Lageplan, Nahbereich

Anlage 3: Seite 1                   Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33,
                                    Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe
                 Seite 2            Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33,
                                    Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe

Anlage 4: Seite 1                   Tabelle 1 Einzelpunktberechnungen LAeq,Nacht (DIN 45684-1),
                                              100 % Betriebsrichtung 09
                                    Tabelle 2 Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht),
                                              100 % Betriebsrichtung 09

Anlage 5: Seite 1                   Tabelle 1 Einzelpunktberechnungen LAeq,Nacht (DIN 45684-1),
                                              100 % Betriebsrichtung 33
                                    Tabelle 2 Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht),
                                              100 % Betriebsrichtung 33

Anlage 6: Seite 1                   Flächennutzungsplan (Auszug)

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 3 von 18

1. Auftrag und Vorbemerkungen
Der von der DRF Stiftung Luftrettung betriebene Hubschrauber-Sonderlandeplatz ist für einen Tagesbetrieb
genehmigt.
Der Landeplatz soll zukünftig auch nachts betrieben werden. Ein neues luftfahrtrechtliches Genehmigungs-
verfahren wird für diesen Betriebsfall nicht benötigt. Für die vorgesehene Behördenbeteiligung ist ein
Fluglärmgutachten beizulegen.

Die hier gefertigte Schallimmissionsprognose steht im Zusammenhang mit dem notwendigen Antrags-
verfahren für einen zusätzlichen Nachtbetrieb.

Die Prognose wird für den derzeitig an diesem Standort betriebenen Hubschraubertyp EC-145 geführt.

Die Fluglärmimmissionen sind hinsichtlich gegebener Immissionsrichtwerte zu beurteilen.
Die Schallimmissionsprognose stellt in ihrer Beurteilung auf die Umgebung des geplanten Landeplatzes
und auf fremde schutzbedürftige Bebauungen (Drittbereiche) - insbesondere im Einwirkungsbereich der
An- und Abflugstrecken - ab.
Die Fluglärmimmission im eigenen Grundstücksbereich des Krankenhauses wird nicht bewertet.
Eine abschließende Beurteilung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Änderungen
Gegenüber der vorliegenden Schallimmissionsprognose /22/ vom 03.05.2019 werden nachstehende
Änderungen eingeführt:
− verändertes An- und Abflugverfahren /11/
− Einarbeitung der Hinweise des LNUG /12/, insbesondere zusätzliche Nachweisorte
Aus Vergleichsgründen sind die Nachweisorte aus der ursprünglichen Schallimmissionsprognose /22/
beibehalten.

Das Bewertungskonzept ist unverändert.

2. Situation
Das Betriebsgelände des Luftrettungszentrums liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikgelände.
Insofern ist der Betrieb sehr stark mit dem Klinikum verbunden.
Das Betriebsgelände ist begrenzt:
− im Norden durch die Pappelallee und Klinikgebäude (Reha-Zentrum)
− im Osten durch den Karl-Liebknecht-Ring mit anschließender Wohnbebauung und im Nahbereich durch
   das Gesundheitszentrum Greifswald

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 4 von 18

− im Süden durch das Klinikgelände (Diagnostikzentrum)
− Im Westen durch Erweiterungsgebäude auf dem Klinikgelände
Das Gelände ist im akustischen Sinne eben.

Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt
Greifswald /10/. Der Landeplatz selbst sowie die Grundlinien der Flugstrecken berühren keine
Bebauungspläne. Die Klinikgebäude befinden sich im unmittelbaren Einflussbereich des Start- und
Landeplatzes.
Die geänderten An- und Abfluggrundlinien tangieren im Anschluss an das Krankenhaus-Sondergebiet jetzt
weniger Wohngebietslagen.

3. Vorschriften und Quellen
/1/    Leitlinie zur Erfassung und Beurteilung von Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Lande-
       plätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz + Fluglärmleitlinie) vom
       12.03.2008
/2/    DIN 18005-1, Ausgabe: 2002-07, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für
       die Planung
/3/    DIN 18005-1 Beiblatt 1, Ausgabe: 1987-05, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;
       Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
/4/    Wölfel Messsysteme Software, Höchberg, IMMI für Windows, Berechnungsprogramm für Lärm-
       immissionen, in der aktuellen Fassung (Mit IMMI wird der Test-Flugplatz des Deutschen
       Umweltbundesamtes zur Zertifizierung erfolgreich berechnet)
/5/    DIN 45684-1, Ausgabe: 2013-07, Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an
       Landeplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren
/6/    FluglärmG - Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 in der aktuellen Fassung
/7/    Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der derzeitig gültigen Fassung
/8/    BauNVO - Baunutzungsverordnung
/9/    Bundesimmissionsschutzgesetz

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 5 von 18

/10/ Vom Auftraggeber überreichte Unterlagen
     ⋅Schallimmissionsprognose GP 350/99 vom 08.09.1999
     ⋅Lärmschutzzeugnis für BK 117-C2 und BK 117-D2
     ⋅Lageplan Luftrettungsstation vom 10.05.2000
     ⋅verschiedene Flurkarten, M 1:2000
     ⋅3. Änderung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Luftrettungsstation
        Greifswald, Bezugspunkt vom 30.03.2015
       ⋅4. Änderung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Luftrettungsstation
        Greifswald, Start- und Landerichtung vom 10.09.2001
       ⋅Flächennutzungsplan, rechtskräftige Bebauungspläne (Übersicht)
/11/ Änderung des An- und Abflugverfahrens durch den Betreiber, Email vom 29.12.2019
/12/ Stellungnahme des LNUG vom 25.10.2019
/13/ Beschluss 21 E 560/06, Verwaltungsgericht Hamburg, Hubschrauber-Sonderlandeplatz
/14/ Beschluss 3 Bs 191/01, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
/15/ Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von
       Flughäfen/Flugplätzen; Griefahn, Jansen, Schenck, Spreng, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 5/2002
/16/ Scheuch, Spreng, Jansen: "Fluglärmschutzkonzept der so genannten Synopse auf dem Prüfstand
     neuerer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen",
     Lärmbekämpfung Nr. 4 Juli 2007 und Nr. 5 September 2007
/17/ Basner u.a.: Nachtfluglärmwirkungen - Studie des DLR-Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin,
     FB 2004-07/E, (2004) bzw. in ZfLBK Nr. 4 in 2005
/18/ Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
       (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
       (BGBl. I S. 3316)"
/19/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 11.08.1998
/20/ LVL-Bekanntmachung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge vom 01. 07.2003
/21/ Schallimmissionsprognose GP 250/99 "Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmission im
       Einwirkbereich eines Hubschrauberlandeplatzes am Standort Greifswald auf dem Gelände der
       Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität" vom 08. September 1999, IB Kohlen &
       Wendlandt
/22/ Schallimmissionsprognose vom 03.05.2019, GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Schallimmissionsprognose - Anpassung
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 6 von 18

4. Berechnungsgrundlagen
Die Schallimmissionsprognose lehnt sich in ihrer methodischen Herangehensweise an die Landeplatz-
Fluglärmleitlinie /1/ an. Die vorliegende Leitlinie dient unter anderem zur Abschätzung einer möglichen
Fluglärmbelastung und insoweit zur Hilfe bei der Beurteilung von Planungen und Vorhaben im Hinblick auf
den Schutz von Fluglärm an Flugplätzen, die nicht dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm /6/ unterliegen.

Die Leitlinie ist insbesondere anzuwenden bei
a) der schalltechnischen Beurteilung im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen und
     Bauleitplänen mit Wohngebietsausweisungen in der Umgebung bestehender Landeplätze gemäß
     § 1 des Baugesetzbuches,

b)    der Ermittlung der zu erwartenden Lärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen im Rahmen
      der abzugebenden Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren gemäß § 6 des Luftverkehrs-
      gesetzes,

c)    der Erstellung von Schallimmissionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung im Sinne des
      § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Planverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz verpflichtet am ehesten die Anwendung der
Landeplatz-Fluglärmleitlinie /1/ im Sinne Punkt 2 b).

Die Ermittlung der Fluglärmimmissionen erfolgt nach den Vorgaben der Landeplatz-Fluglärmleitlinie aus
dem Jahre 2008 /1/.
Die numerische Berechnungsgrundlage bildet die Norm DIN 45684-1 /5/ einschließlich ihrer Anhänge.

Die Berechnung folgt nachstehenden Grundsätzen:
– Ansatz der "100 zu 100"-Regelung zur Bewertung der Schallimmissionssituation für die einzelnen
   Betriebsrichtungen anstelle der tatsächlichen Betriebsrichtungsverteilung nach der prozentualen
   Verteilung der "Hauptwindrichtungen".
   Die 100%-Regelung beschreibt ein Verfahren, bei dem die Immissionspegel für jede Betriebsrichtung
   mit der Gesamtzahl aller Starts und Landungen berechnet werden und eine Umhüllende um die so
   erzeugten Konturen gebildet wird. Damit liegt eine Worst Case-Betrachtung vor.
– Der Flugbewegungszahlenansatz richtet sich nach dem genehmigungsrelevanten Prognosejahr. Das
     Prognosejahr ist das Bezugsjahr plus 10 Jahre. Das Bezugsjahr ist das vorausgegangene Kalenderjahr.
     Der Flugbewegungszahlenansatz richtet sich im vorliegenden Falle nach den prognostizierten Flug-
     bewegungszahlen des Auftraggebers /10/ für das Jahr 2028.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 7 von 18

– Als angemessene Kennzeichnungszeit zur Berechnung der Flugbewegungszahlen werden im
  vorliegenden Fall 365 Tage zugrunde gelegt.

– Berechnet und ausgewiesen werden der äquivalente Dauerschallpegel LPAeq,Tag und LPAeq,Nacht
  entsprechend nachstehendem Formelwerk:

                                                         mit

– Berechnung von Maximalpegeln mit nachstehendem Ansatz:

– Die Qualität der Schallimmissionsprognose ist u.a. durch die Zuverlässigkeit und Validität der Eingabe-
  daten sowie die Richtigkeit und Präzision des Prognosemodells einschließlich seiner programmtech-
  nischen Umsetzung gegeben. In diesem Zusammenhang wird auf /4/ verwiesen.
– Topografie und Abschirmungen
  Eine abschirmende Wirkung von Hindernissen, hier speziell von Gebäuden, ist im Bereich des Lande-
  platzes selbst angenommen. Eine weitergehende Höhenberücksichtigung von Gebäuden ist nicht
  vorgenommen, da ein ergebnisrelevanter Einfluss dadurch nicht gegeben ist.
  Eine besondere Topografie wird in die Berechnung nicht eingeführt.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 8 von 18

5. Bewertungsgrundlagen
Die Zumutbarkeit von Fluglärmimmissionen ist von den Verhältnissen des Einzelfalls abhängig. Die
Bewertung obliegt grundsätzlich der Genehmigungsbehörde. Gesetzliche Vorgaben in Form von Richt-
werten, Grenzwerten oder Orientierungswerten für die Bewertung der Zumutbarkeit von Fluglärm in der
Umgebung von Landeplätzen existieren bislang nicht. Die im Rahmen dieser Untersuchung prognosti-
zierten Ergebnisse zu Fluglärmimmissionen bilden die Grundlage für die behördliche Entscheidung.

Die Beurteilungsstrategie der Genehmigungsbehörden stellt sich in einem breiten Spektrum dar. Insofern
werden in dieser Prognose die verschiedensten Beurteilungsparameter ausgewiesen.

Nachstehend werden hilfsweise Bewertungsmöglichkeiten aufgezeigt, auf die der Unterzeichner aber nicht
Bezug nimmt.
Landeplatz-Fluglärmleitlinie
Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie stellt in der Beurteilung von Fluglärmimmissionen auf die für den äquiva-
lenten Dauerschallpegel berechnete Lärmkontur ab. Die berechnete Lärmkontur ist mit dem auf die Tages-
zeit "tags" bezogenen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 /3/ zu vergleichen. Die Orientie-
rungswerte sind in ihrer Höhe der städtebaulichen Gebietsklassifikation nach Baunutzungsverordnung /8/
angepasst.
Es kann auch Bezug genommen werden auf die 55 dB(A) Lärmkontur, die nach Punkt 3.1 der Landeplatz-
Fluglärmleitlinie die Grenze zur Beschreibung einer Planungszone Siedlungsbeschränkung im Sinne raum-
ordnerischer Schutzziele gegenüber Fluglärm heranzuziehen ist. Berechnungsparameter ist der äquivalen-
te Dauerschallpegel LpAeq,Tag.

Unter Verweis auf Punkt 4 der Landeplatz-Fluglärmleitlinie besteht kein Zwang zu Lärmminderungs-
maßnahmen in Form von technischen, flugbetrieblichen oder baurechtlichen Maßnahmen, wenn die
Schutzansprüche der vorhandenen Gebietsnutzungen oder Gebietsplanungen gewährleistet sind.
Maßnahmen sollen nur eingeleitet werden, wenn die Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1
um mindestens 5 dB überschritten sind. Werden diese Werte um weniger als 5 dB überschritten, sollten
Maßnahmen erwogen werden.
Bei dieser Betrachtungsweise ist unterstellt, dass die grundsätzlichen Ziele des Schallschutzes im Sinne
des § 50 BImSchG /9/ und § 1 Abs. 5 BauGB /18/ sichergestellt sind.

Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie weist unter Punkt 2.2.1 darauf hin, dass zusätzliche Lärmkenngrößen
ermittelt werden können, die eine weitergehende Beurteilung von Lärmstörungen gestatten. Angesprochen
sind beispielsweise Aufwachreaktionen bei vorhandenem Nachtflugbetrieb. Ein weiterer Ermittlungszwang
von zusätzlichen Kenngrößen besteht beispielsweise für die Dimensionierung baulicher Schallschutzmaß-
nahmen auf der Grundlage von Maximalpegeln oder mittleren Maximalpegeln.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                     Seite 9 von 18

TA Lärm
Die TA Lärm /19/ mit ihren Immissionsrichtwerten wird durch die Behörden bei Fluglärmbeurteilungen
grundsätzlich nicht angewendet. Aus diesem Grund sind für Abwägungsentscheidungen der Genehmi-
gungsbehörde auch informative Berechnungsergebnisse auf dieser Grundlage nicht von Interesse.

Maximalpegel
Das Gutachten ermittelt zusätzlich maximale Vorbeiflugpegel an maßgeblichen Nachweisorten. Die
Behörde kann in Kenntnis dieser Beurteilungsgrößen eine Bewertung vornehmen, die sich auf das
Fluglärmgesetz, auf Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung oder im Zusammenhang mit rechtlichen
Entscheidungen zu Fluglärm orientiert.

Fluglärmgesetz
Das Fluglärmgesetz /6/ gilt nicht für Landeplätze. Für die Behörde kann von Interesse sein, die dort
formulierten Anforderungen hilfsweise zur Bewertung in Genehmigungsverfahren heranzuziehen.

Insbesondere sind bei Landeplätzen maximale Geräuschgrößen bei geringem Nachtflugbetrieb von
Interesse. Dazu formuliert das Fluglärmgesetz ein NAT-Kriterium.

– NAT-Kriterium - Anzahl der Überschreitungen eines bestimmten Schwellenwertes - welches nach § 2,
  Abs. 2 Punkt 1b Fluglärmgesetz /6/ im Nachtzeitraum eine Zumutbarkeitsschwelle von
             NAT = 6 x 53 dB(A) innen formuliert.

   Für gekippte Fenster resultiert daraus:
              NAT = 6 x 68 dB(A) außen.

   Ebenfalls kann das Schutzzonenkonzept aus dem Fluglärmgesetz hilfsweise herangezogen werden.
   In § 2, Abs. 2 Punkte 1a, 1b die
               Tag-Schutzzone 2 mit LAeq,Tag = 55 dB
               Nacht-Schutzzone mit LAeq,Nacht = 50 dB

Rechtsentscheidungen, Lärmwirkungsforschung
– Die Behörde wird sich in ihren Entscheidungen auch an der aktuellen Rechtsprechung orientieren. In
  diesem Zusammenhang wird zu entscheiden sein, inwieweit die dargestellten Schallimmissionssitua-
  tionen überhaupt abwägungserheblich seien, die Situation zumutbar wäre und ob die Schallimmissions-
  belastungen eine Gesundheitsgefährdung darstellen können. Dafür sind die ausgewiesenen Maximal-
  pegelsituationen heranziehbar. Die aus der Lärmwirkungsforschung /15/, /16/, /17/ entwickelten
  Empfehlungen zur Einhaltung von Schallimmissionswerten können mit den Ergebnissen in diesem
  Bericht durch die Behörde bewertet werden.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 10 von 18

– Mit der Ermittlung der Kenngröße Maximalpegel LpAS,max in Verbindung mit einem geeigneten Häufig-
  keitswert ist für die Genehmigungsbehörde eine Grundlage geschaffen, die aus der Lärmwirkungs-
  forschung /15/, /16/ vorgeschlagenen Grenzen
  - Kritische Toleranzschwelle (Gesundheitsgefährdungen sind nicht mehr ausschließbar)
  - Präventiver Richtwert (Vorsorgewert, Gesundheitsgefährdungen sind weitgehend ausgeschlossen)
    in die Bewertung einzubeziehen.

– Die DLR-Studie /17/ formuliert eine erinnerbare Aufwachschwelle von 65 dB im Ohr des Schläfers, die
  aus medizinischen Gründen möglichst zu vermeiden ist. Unter Ansatz einer Pegeldifferenz von ca.
  15 dB für teilgeöffnete Fenster ermitteln sich Außenpegel von ca. 80 dB, die eine beschriebene
  Aufwachreaktion erzeugen können.

– Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellt in seiner Entscheidung /13/ klar,
  - dass ein Fluglärmereignis pro Monat (12 pro Jahr) noch als seltenes Ereignis einzustufen ist. Auch
    wenn damit Aufwachreaktionen verbunden sind, wird bei dieser Häufigkeit keinesfalls eine Gesund-
    heitsgefährdung zu erwarten sein.
  - dass eine Lärmbelastung durchschnittlich alle zwei Tage mit geringen Nachtfluganteilen und sehr
    kurzen Einwirkzeiten von 2 - 3 min je Ereignis von Anwohnern eines Krankenhauses hinzunehmen ist.

6. Beschreibung der Ausgangsdaten
6.1 Flugplatz
Flugplatzbezugspunkt:               : 54° 05' N / 13° 24' E
Anfluggrundlinien                   : Richtung 27 (180°) / 15 (145°) rwN
Abfluggrundlinien                   : Richtung 09 (90°) / 33 (325°) rwN

6.2 Luftfahrzeuggruppen
Das frühere Eignungsgutachten bezieht sich auf den Hubschraubertyp EC-145 als Bemessungs-
hubschrauber. Der Landeplatz wird vorrangig mit diesem Typ beflogen.
In der nachstehenden Tabelle wird dieser Bemessungshubschrauber einschließlich seiner maximalen
Startmasse dargestellt. Gleichfalls erfolgt die Zuordnung in die Luftfahrzeuggruppeneinbindung nach
Tabelle 1 der DIN 45684-1.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 11 von 18

Tabelle 1        Luftfahrzeugmuster
Luftfahrzeugmuster               Starthöchstmasse               Luftfahrzeuggruppe
                                maximal MTOM [kg]                nach DIN 45684-1
EC-145 (BK 117-C2)                      3585                            H 1.2

Für die aufgeführten Luftfahrzeuge werden für die Geräuschemission die akustischen Kennwerte in Form
des Schallleistungspegels LWA der Luftfahrzeuggruppen entsprechend DIN 45684-1 verwendet.

Tabelle 2        Schallleistungspegel der verkehrenden Luftfahrzeuggruppen
Luftfahrzeuggruppe           Schallleistungspegel LWA [dB]
                                Start            Landung
H 1.2                           136,3              136,3

Die Berechnung wird frequenzabhängig geführt unter Ansatz der in Tabelle 3 dargestellten Oktav-
Schallleistungspegel LW.

Tabelle 3        Oktav-Schalleistungspegel LW der verwendeten Luftfahrzeuggruppen
 Oktav-Mittelfrequenz        Oktav-Schallleistungspegel LW
         Hz                    Luftfahrzeuggruppe H 1.2
                              Landung             Landung
            63                  136,4               133,4
            125                 132,4               129,5
            250                 135,5               132,6
            500                 135,7               132,8
         1 000                  131,0               128,4
         2 000                  125,8               123,5
         4 000                  120,2               118,7
         8 000                  120,8               120,4

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 12 von 18

6.3 Flugstrecken
In Anlehnung an die Vorgaben des Anhanges B zu DIN 45684-1 werden die wichtigsten Kenndaten der
Flugstrecken einschließlich der zugehörigen Flugbewegungen im DES der Anlage 1 "Flugstreckendaten"
dargestellt.
Steig- und Gleitwinkel werden nach dem in DIN 45684-1 angegebenen Datenblatt mit 9° angenommen.
Dieser Ansatz ist im Vergleich mit den Angaben in den Genehmigungsplanungsunterlagen konservativer
dargestellt. Insofern liegt das Berechnungsergebnis diesbezüglich auf der sicheren Seite.

6.4 Kennzeichnungszeiten
Die Fluglärmleitlinie lässt eine dem tatsächlichen Flugbetrieb angepasste Kennzeichnungszeit zu. Somit
werden Fluglärmberechnungen den tatsächlichen immissionsrelevanten Betriebssituationen besser
anpassbar.

Als Kennzeichnungszeit werden im vorliegenden Fall alle Kalendertage innerhalb eines Jahres gewählt.
Die zu berechnende Lärmsituation beschreibt somit die zu erwartende mittlere Fluglärmsituation für
12 Monate des Jahres auf der Grundlage des angenommenen Luftfahrzeugmusters, der angenommenen
Flugbewegungszahlen und deren Verteilung auf die einzelnen Flugstrecken.

Die Flugbewegungszahlen für die Kennzeichnungszeit 12 Monate werden vom Auftraggeber wie
nachstehend vorgegeben:

1. Bezugsjahr ist das Jahr 2018

2. Prognosejahr ist das Jahr 2028
   Nachtflüge werden mit einem Einsatz pro Nacht prognostiziert, das entspricht 2 Flugbewegungen
   (Anflug, Abflug) pro Nacht.
   Für die Kennzeichnungszeit "Jahr" ergeben sich daraus 365 Abflüge und 365 Anflüge.

3. Die in Pkt. 2 angegebene Abschätzung korreliert tendenzmäßig mit den beobachteten Jahreseinsätzen
   im Tagesbetrieb für
                 2014 mit 1330 Einsätzen
                 2015 mit 1481 Einsätzen
                 2016 mit 1508 Einsätzen
                 2017 mit 1460 Einsätzen
                 2018 mit 1419 Einsätzen

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 13 von 18

   Die Statistik zeigt keine Steigerung der Flugzahlen, sondern eher eine Verringerung der Tageseinsätze.
   Der Rückgang ist begründet mit der Einführung des Telenotarztsystems im Landkreis Vorpommern-
   Greifswald im Jahre 2017. Diese Tendenz wird sich fortsetzen und begründet den unter Pkt. 2
   beschriebenen Prognoseansatz ohne Steigerung für den Prognosehorizont.

6.5 Luftverkehrsaufkommen und seine Verteilung
Zusammengefasst ergeben sich aus dem beabsichtigten Flugbetrieb die in den nachstehenden Tabellen 4
und 5 dargestellten Flugbewegungen für die beiden Betriebsrichtungen unter Beachtung der "100 zu 100"-
Regelung.

Tabelle 4     Jährliche Flugbewegungen (Starts und Landungen) - "100 zu 100"-Regelung, Nacht
              Betriebsrichtung 09
      Starts in Richtung          Landung aus Richtung             Flugbewegungen              Luftfahrzeuggruppe
              90°                        325°                          gesamt
             365                            365                          730                     H 1.2 (EC-145)
 Gesamtheit aller Flugbewegungen im Jahr (Nacht):                        730

Tabelle 5     Jährliche Flugbewegungen (Starts und Landungen) - "100 zu 100"-Regelung, Nacht
              Betriebsrichtung 33
      Starts in Richtung          Landung aus Richtung        Flugbewegungen gesamt            Luftfahrzeuggruppe
             325°                         90°
             365                            365                          730                     H 1.2 (EC-145)
 Gesamtheit aller Flugbewegungen im Jahr (Nacht):                        730

7. Nachweisorte und Immissionsrichtwerte
In Abhängigkeit von den Flugstrecken, der Schutzbedürftigkeit der Umgebung und den behördlichen
Hinweisen wurden nachstehende maßgebliche Immissionsorte gewählt /10/. Die Immissionsorte sind
teilweise mit denen in der Prognose zum luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren /21/ identisch.
Die Hinweise des LNUG /12/ sind eingearbeitet.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                                 Seite 14 von 18

Tabelle 6          Maßgebliche Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
     Nr.     Bezeichnung                              Koordinaten                 Klassifi-      Immissions-          Immissions-
                                                                                 zierung 4)       richtwert 5)         richtwert 6)
                                              x /m        y /m        z /m                     Tag        Nacht     Tag        Nacht
                                                                     relativ                  Leq(A)      Leq(A)   Lmax(A) Lmax(A)
     IP 1    Klinik                         395783      5994452         9           SO          60          50       90          70
     IP 2    Klinik                         395823      5994612         9           SO          60          50       90          70
     IP 3    Klinik                         395794      5994697         9           SO          60          50       90          70
     IP 4    Rehazentrum                    395998      5994640         9           SO          60          50       90          70
     IP 5    Servicezentrum                 395921      5994444         9           SO          60          50       90          70
     IP 6    Makarenkostraße 29             396036      5994196         9           WA          55          45       85          65
     IP 7    Dostojewskistr. 4B             396353      5993883         9           WA          55          45       85          65
     IP 8    Rechenzentrum                  395794      5994733         9           SO          60          50       90          70
     IP 9    F.-Hausdorfstraße              395625      5994925         9           WA          55          45       85          65
     IP 10   F.-Krügerstraße 9              395512      5995094         9           WA          55          45       85          65
     IP 11   Pappelallee 1                  396044      5994451         9           MI          60          50       90          70
     IP 12   Pappelallee 1                  396170      5994472         9           MI          60          50       90          70
4) Klassifizierung entsprechend der gegebenen Bebauungsplanung/Flächennutzungsplanung vorgenommen /10/
   Die Klassifizierung Sondergebiet SO ist im Flächennutzungsplan mit einer Zweckbestimmung Universität, Medizin, Bildung
   bezeichnet. Wir leiten daraus eine Immissionsrichtwertannahme in Analogie zu Mischgebietslagen in Höhe von Tag/Nacht =
   60/50 dB ab.
5) Die Immissionsrichtwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel können nach DIN 18005, Beiblatt 1/3/ in Abhängigkeit von der

   erhobenen Flächennutzungsplanung /10/ festgelegt werden.
6) Maximale Schalldruckpegel sind an die Gewerbelärmvorgaben der TA Lärm /19/ angelehnt.

8. Berechnungsergebnisse
Die kartenmäßige Darstellung von Isophonen (Lärmkonturen) ist als Umhüllende für die Betriebsrichtungen
100 % BR 09/33 aus der Anlage 3 für den äquivalenten Dauerschallpegel Nacht und Maximalpegel Nacht
ersichtlich.
Weiter enthält die Berechnungsanlage tabellarische Übersichten zu den Berechnungsergebnissen.
Zusammengefasst sind die Ergebnisse in den nachstehenden Tabellen 7 bis 10.

Tabelle 7          Berechnungsergebnisse zum äquivalenten Dauerschallpegel an maßgeblichen
                   Immissionsorten, Betriebsrichtung 09
     Nr.     Bezeichnung                               Koordinaten                 Nacht (22-6 h)
                                               x /m         y /m        z /m         LpAeq /dB
                                                                       relativ
     IP 1    Klinik                          395783       5994452         9              46
     IP 2    Klinik                          395823       5994612         9              63
     IP 3    Klinik                          395794       5994697         9              58
     IP 4    Rehazentrum                     395998       5994640         9              55
     IP 5    Servicezentrum                  395921       5994444         9              50
     IP 6    Makarenkostraße 29              396036       5994196         9              40
     IP 7    Dostojewskistr. 4B              396353       5993883         9              33
     IP 8    Rechenzentrum                   395794       5994733         9              57
     IP 9    F.-Hausdorfstraße               395625       5994925         9              52

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 15 von 18

 Nr.     Bezeichnung                               Koordinaten              Nacht (22-6 h)
                                            x /m        y /m       z /m       LpAeq /dB
                                                                  relativ
 IP 10   F.-Krügerstraße 9                395512      5995094        9           50
 IP 11   Pappelallee 1                    396044      5994451        9           48
 IP 12   Pappelallee 1                    396170      5994472        9           48

Tabelle 8      Berechnungsergebnisse zum äquivalenten Dauerschallpegel an maßgeblichen
               Immissionsorten, Betriebsrichtung 33
 Nr.     Bezeichnung                               Koordinaten              Nacht (22-6 h)
                                            x /m        y /m       z /m       LpAeq /dB
                                                                  relativ
 IP 1    Klinik                           395783      5994452        9           47
 IP 2    Klinik                           395823      5994612        9           56
 IP 3    Klinik                           395794      5994697        9           52
 IP 4    Rehazentrum                      395998      5994640        9           57
 IP 5    Servicezentrum                   395921      5994444        9           49
 IP 6    Makarenkostraße 29               396036      5994196        9           41
 IP 7    Dostojewskistr. 4B               396353      5993883        9           32
 IP 8    Rechenzentrum                    395794      5994733        9           53
 IP 9    F.-Hausdorfstraße                395625      5994925        9           49
 IP 10   F.-Krügerstraße 9                395512      5995094        9           48
 IP 11   Pappelallee 1                    396044      5994451        9           50
 IP 12   Pappelallee 1                    396170      5994472        9           47

Tabelle 9      Berechnungsergebnisse zum Maximalpegel an maßgeblichen Immissionsorten,
               Betriebsrichtung 09
 Nr.     Bezeichnung                               Koordinaten              Nacht (22-6 h)
                                            x /m        y /m       z /m        LpAS,max
                                                                  relativ
 IP 1    Klinik                           395783      5994452        9            85
 IP 2    Klinik                           395823      5994612        9           106
 IP 3    Klinik                           395794      5994697        9           101
 IP 4    Rehazentrum                      395998      5994640        9            92
 IP 5    Servicezentrum                   395921      5994444        9            86
 IP 6    Makarenkostraße 29               396036      5994196        9            74
 IP 7    Dostojewskistr. 4B               396353      5993883        9            64
 IP 8    Rechenzentrum                    395794      5994733        9            99
 IP 9    F.-Hausdorfstraße                395625      5994925        9            91
 IP 10   F.-Krügerstraße 9                395512      5995094        9            87
 IP 11   Pappelallee 1                    396044      5994451        9            86
 IP 12   Pappelallee 1                    396170      5994472        9            85

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 16 von 18

Tabelle 10 Berechnungsergebnisse zum Maximalpegel an maßgeblichen Immissionsorten,
           Betriebsrichtung 33
 Nr.     Bezeichnung                               Koordinaten              Nacht (22-6 h)
                                            x /m        y /m       z /m        LpAS,max
                                                                  relativ
 IP 1    Klinik                           395783      5994452        9           84
 IP 2    Klinik                           395823      5994612        9           93
 IP 3    Klinik                           395794      5994697        9           91
 IP 4    Rehazentrum                      395998      5994640        9           94
 IP 5    Servicezentrum                   395921      5994444        9           86
 IP 6    Makarenkostraße 29               396036      5994196        9           73
 IP 7    Dostojewskistr. 4B               396353      5993883        9           63
 IP 8    Rechenzentrum                    395794      5994733        9           90
 IP 9    F.-Hausdorfstraße                395625      5994925        9           86
 IP 10   F.-Krügerstraße 9                395512      5995094        9           84
 IP 11   Pappelallee 1                    396044      5994451        9           87
 IP 12   Pappelallee 1                    396170      5994472        9           84

9. Bewertung
Die in den Tabellen 7 und 8 dargestellten Berechnungsergebnisse lassen im Vergleich zu den gewählten
Immissionsrichtwerten erkennen, dass im unmittelbaren Bereich der An- und Abflugstrecken eine
Immissionsrichtwertüberschreitung zum Bewertungskriterium äquivalenter Dauerschallpegel LAeq für den
Nachtzeitraum gegeben ist.
Im Bereich der beschriebenen Sondergebietsfläche mit den gewählten Immissionspunkten IP1 bis IP5 und
IP8 ist eine Überschreitung des gewählten Nachtrichtwertes (vgl. Tabelle 6) von 50 dB um bis zu 13 dB
festzustellen. Die höchsten Überschreitungen sind erwartungsgemäß den im unmittelbaren Flugstrecken-
bereich gewählten Nachweisorten (IP2, IP3, IP8) zuzuordnen.

Mit der hier angepassten Flugstrecke im Vergleich zu /22/ ändert sich die Fluglärmimmission im
Nahbereich (IP2, IP3, IP8) des Start- und Landesplatzes im Wesentlichen nicht.

In den von den Flugkorridoren berührten Wohnbauflächen (beispielsweise IP9, IP10) werden durch einen
Nachtbetrieb Mittelungspegel mit ca. 5 dB über dem Orientierungswert von 45 dB weiterhin zu erwarten
sein. Aus der umhüllenden 50 dB-Isophonendarstellung in der Anlage 3 Seite 1 ist die Situation gut
erkennbar.
Völlig entlastet wird der Wohnbereich (IP6, IP7) durch den Wegfall des süd-östlichen Flugkorridors.
Der neue nord-östlich geführte Flugkorridor berührt unwesentlich Wohnbebauungen.

Eine Fluglärm entlastende Auswirkung hat die veränderte Fluglinienführung auch auf den südlichen
Bebauungsbereich, beispielhaft im Bereich der Nachweisorte IP1 und IP5.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 17 von 18

Die zu erwartenden Maximalpegel sind für maßgebliche Immissionsorte in den Tabellen 9 und 10
angegeben. Die Maximalpegeldarstellungen in der Anlage 3, Seite 2 zeigen die Situation nachvollziehbar.
Es ist festzustellen, dass im Bereich des Sondergebietes durchaus Maximalpegelgrößen bis 100 dB(A)
auftreten können. Im Bereich der tangierenden Wohnbauflächen an dem nord-westlich geführten
Flugkorridor erwarten wir in Einzelfällen Maximalpegel bis zu ca. 90 dB(A).

Im Nachtzeitraum wird aufgrund der geringen Flugzahlen ein derartiges Ereignis höchstens 1-mal
auftreten.

10. Zusammenfassung
Im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung eines Nachbetriebes für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz
der Luftrettungsstation Greifswald wurden die zu erwartenden Fluglärmimmissionen für einen zu
erwartenden Flugbetrieb prognostiziert.

Die Bewertung bezieht sich dabei primär auf maßgebliche Drittbereiche. Für einen mit dem geplanten
Nachtflugbetrieb verbundenen eigenen Bereich des Krankenhauses entziehen sich die hier angewendeten
öffentlich-rechtlichen Vorschriftenwerke einer Beurteilung.

Die hilfsweise herangezogenen Richtwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel nach DIN 18005 /2/
sowie für den Maximalpegel nach TA Lärm /19/ werden in Drittbereichen teilweise überschritten.
Die Überschreitung ist betriebsbedingt und technisch nicht vermeidbar. Aufgrund der geringen Häufigkeit
der Überschreitung ist die Schallimmissionssituation zumutbar und ohne gesundheitsgefährdende
Relevanz.

Auch unter Heranziehung der üblicherweise für Landeplätze nicht gültigen Grenzwertforderungen nach
Fluglärmgesetz wird festgestellt, dass diese Schutzzonenregelungen für den Hubschrauberlandeplatz nur
in sehr engen Siedlungsbereichen (Nacht-Schutzzone mit LAeq,Nacht = 50 dB) überschritten sind. Insofern
kann aus den in § 1 des Fluglärmgesetzes formulierten Geltungsbereiches abgeleitet werden, dass die
Anwohner vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm im
Wesentlichen nicht betroffen sind.

Bezogen auf das unter Pkt. 2 beschriebene Überschreitungshäufigkeitskriterium NAT ist festzustellen, dass
dieses Kriterium für den geplanten nächtlichen Flugverkehr nicht erreicht ist. Allerdings ist erkennbar, dass
im Teilbereich der überflogenen Wohnbauflächen die Maximalpegel außen die 68 dB(A) schon
überschreiten. Aus diesem Grund ist mit Aufwachreaktionen bei teilgeöffneten Fenstern zu rechnen.

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI 200312                                                                                    Seite 18 von 18

An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass mit dem neu festgelegten Flugverfahren Stadtbereiche mit
Wohnungen erheblich entlastet werden.

Bezogen auf die im Text beschriebene Sondergebietslage im Bereich des Landeplatzes ist festzustellen,
dass in diesem Bereich schutzbedürftige Nachtnutzungen mit Ausnahme des Klinikums nicht anzutreffen
sind.

Insbesondere auch unter Bezug der dargestellten Rechtsentscheidungen sowie der Ergebnisse aus der
Lärmwirkungsforschung kommt der Unterzeichner zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Flug-
geräuschimmissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen erzeugen werden und gesundheitliche
Risiken für die Anwohner ausgeschlossen sind.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu einer Belästigung von Anwohnern
kommen kann. Gegenüber den Interessen an der Erfüllung der Aufgaben des Rettungsdienstes sollten
diese Ansprüche zurücktreten.

Eine abschließende Bewertung der Schallimmissionssituation in Bezug auf den Flugbetrieb obliegt der
Genehmigungsbehörde bzw. den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange.

Zur Qualität der Prognose wird mitgeteilt, dass die ermittelten Mittelungspegel und Maximalpegel die
Obergrenze der zu erwartenden Fluglärmimmissionen darstellen. Im realen Flugbetrieb werden sich die
Fluglärmimmissionen deutlich unter den hier ausgewiesenen darstellen. Begründet ist diese Feststellung
u.a. mit der nach Fluglärmleitlinie anzunehmenden 100 % / 100 % - Flugbewegungsverteilung.

ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz
Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Schallschutz
stv. Leiter der akkreditierten Messstelle nach § 29b BlmSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A1 200312

                                                   Anlage 1
                                                 Flugstreckendaten

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A1 200312

Flugstrecke                                         : Betriebsrichtung 09 - "100 zu 100"-Regelung
Streckenart                                         : Abflug, Hubschrauber
Start-/Landebahn- Bezeichnung                       : 09 / 33
Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m)              :0
Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m)                :0
Richtung (Grad)                                     : 90°
Höhe über Platz (m)                                 : 150

      Abschnitts-Nr.              Geradeaus                        Kurve                          Radius
                                                            Kursänderung (L+; R-)                                             Anfang
                                      (m)                          (Grad)                          (m)                         (m)
             1                        140                                                                                       15
             2                                                   L/ϕ = 180                         r=1                          50
             3                        140                                                                                       50
             4                                                    L/ϕ = 55                         r=1                          50
             5                        200                                                                                       50
             6                       1500                         L/ϕ = 35                         r=1                          50

Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke:
       Flugbahn-Nr.           Luftfahrzeugklasse                          Flugbewegungen
                                                                   Tag                         Nacht
             1                    H 1.2 - AB                         /                         365

                               GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A1 200312

Flugstrecke                                         : Betriebsrichtung 09 - "100 zu 100"-Regelung
Streckenart                                         : Anflug Hubschrauber
Start-/Landebahn- Bezeichnung                       : 09 / 33
Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m)              :0
Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m)                :0
Richtung (Grad)                                     : 145°
Höhe über Platz (m)                                 : 150

      Abschnitts-Nr.              Geradeaus                        Kurve                          Radius
                                                            Kursänderung (L+; R-)                                             Anfang
                                      (m)                          (Grad)                          (m)                         (m)
             1                        140                                                                                       15
             2                       1000                                                                                       50

Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke:
       Flugbahn-Nr.           Luftfahrzeugklasse                          Flugbewegungen
                                                                   Tag                         Nacht
             1                    H 1.2 - AN                         /                         365

                               GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A1 200312

Flugstrecke                                         : Betriebsrichtung 33 - "100 zu 100"-Regelung
Streckenart                                         : Abflug Hubschrauber
Start-/Landebahn- Bezeichnung                       : 09 / 33
Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m)              :0
Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m)                :0
Richtung (Grad)                                     : 325°
Höhe über Platz (m)                                 : 150

      Abschnitts-Nr.              Geradeaus                        Kurve                          Radius
                                                            Kursänderung (L+; R-)                                             Anfang
                                      (m)                          (Grad)                          (m)                         (m)
             1                        140                                                                                       15
             2                                                   R/ϕ = 180                          1                           50
             3                        140                                                                                       50
             4                                                    R/ϕ = 55                          1                           50
             5                       1000                                                                                       50

Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke:
       Flugbahn-Nr.           Luftfahrzeugklasse                          Flugbewegungen
                                                                   Tag                         Nacht
             1                     H 1.2- AB                         /                         365

                               GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A1 200312

Flugstrecke                                         : Betriebsrichtung 33 - "100 zu 100"-Regelung
Streckenart                                         : Anflug, Hubschrauber
Start-/Landebahn- Bezeichnung                       : 09 / 33
Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m)              :0
Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m)                :0
Richtung (Grad)                                     : 180°
Höhe über Platz (m)                                 : 150

      Abschnitts-Nr.              Geradeaus                        Kurve                          Radius
                                                            Kursänderung (L+; R-)                                             Anfang
                                      (m)                          (Grad)                          (m)                         (m)
             1                        225                                                                                       15
             2                                                    L/ϕ = 35                          1                           50
             3                        270                                                                                       50
             4                                                    L/ϕ = 33                          1                           50
             5                       1500                                                                                       50

Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke:
       Flugbahn-Nr.           Luftfahrzeugklasse                          Flugbewegungen
                                                                   Tag                         Nacht
             1                    H 1.2 - AN                         /                         365

                               GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A2 200312

                                                   Anlage 2

                                               Lageplan, Nahbereich

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A2 200312

Lageplan, Nahbereich

                           GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A3 200312

                                                    Anlage 3

                          Seite 1 Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33,
                                  Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe

                          Seite 2 Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33,
                                  Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A3 200312                                                                                Anlage 3 / Seite 1 von 2

Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe

    GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A3 200312                                                                                Anlage 3 / Seite 2 von 2

Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe

    GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A4 200312

                                                   Anlage 4
              Seite 1 Tabelle 1 - Einzelpunktberechnungen LAeq, Nacht (DIN 45684-1),
                                  100 % Betriebsrichtung 09
                      Tabelle 2 - Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht),
                                  100 % Betriebsrichtung 09

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A4 200312                                                                                 Anlage 4 / Seite 1 von 1

Tabelle 1        Einzelpunktberechnung LAeq,Nacht (DIN 45684-1)
                 100 % Betriebsrichtung 09

Immissionsberechnung                  Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007)
100% BR 15                            Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"
                                                                                     Nacht (22-6 Uhr)
                                        IP: x /m    IP: y /m     IP: z /m               L r,A / dB
IPkt001      IP1 Klinik                 395783      5994452         9                      45.7
IPkt002      IP2 Klinik                 395823      5994612         9                      62.9
IPkt003      IP3 Klinik                 395794      5994697         9                      57.6
IPkt004      IP4 Rehazentrum            395998      5994640         9                      55.0
IPkt005      IP5 Servicezentrum         395921      5994444         9                      50.3
IPkt006      IP6 Makarenkostr. 29       396036      5994196         9                      40.3
IPkt007      IP7 Dostojewskistr. 4B     396353      5993883         9                      33.1
IPkt008      IP8 Rechenzentrum          395794      5994733         9                      56.5
IPkt009      IP9 F.Hausdorfstr.         395625      5994925         9                      52.3
IPkt010      IP10 F.Krügerstr.9         395512      5995094         9                      50.0
IPkt011      IP11 Pappelallee 1         396044      5994451         9                      48.0
IPkt012      IP12 Pappelallee 1         396170      5994472         9                      48.0

Tabelle 2        Einzelpunktberechnung LAF,max (Nacht)
                 100 % Betriebsrichtung 09

Immissionsberechnung                  Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007)
100% BR 15                            Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"
                                                                                     Nacht (22-6 Uhr)
                                        IP: x /m    IP: y /m     IP: z /m                 Lr,Sp
IPkt001      IP1 Klinik                 395783      5994452         9                      84.8
IPkt002      IP2 Klinik                 395823      5994612         9                     106.0
IPkt003      IP3 Klinik                 395794      5994697         9                     100.8
IPkt004      IP4 Rehazentrum            395998      5994640         9                      91.9
IPkt005      IP5 Servicezentrum         395921      5994444         9                      85.7
IPkt006      IP6 Makarenkostr. 29       396036      5994196         9                      74.2
IPkt007      IP7 Dostojewskistr. 4B     396353      5993883         9                      64.4
IPkt008      IP8 Rechenzentrum          395794      5994733         9                      99.0
IPkt009      IP9 F.Hausdorfstr.         395625      5994925         9                      90.9
IPkt010      IP10 F.Krügerstr.9         395512      5995094         9                      87.5
IPkt011      IP11 Pappelallee 1         396044      5994451         9                      85.9
IPkt012      IP12 Pappelallee 1         396170      5994472         9                      84.8

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A5 200312

                                                   Anlage 5
              Seite 1 Tabelle 1 - Einzelpunktberechnungen LAeq, Nacht (DIN 45684-1),
                                  100 % Betriebsrichtung 33
                      Tabelle 2 - Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht),
                                  100 % Betriebsrichtung 33

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A5 200312                                                                                 Anlage 5 / Seite 1 von 1

Tabelle 1        Einzelpunktberechnung LAeq,Nacht (DIN 45684-1)
                 100 % Betriebsrichtung 33

Immissionsberechnung                  Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007)
100% BR 33                            Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"
                                                                                     Nacht (22-6 Uhr)
                                        IP: x /m    IP: y /m     IP: z /m               L r,A / dB
IPkt001      IP1 Klinik                 395783      5994452         9                      47.0
IPkt002      IP2 Klinik                 395823      5994612         9                      55.6
IPkt003      IP3 Klinik                 395794      5994697         9                      52.4
IPkt004      IP4 Rehazentrum            395998      5994640         9                      56.8
IPkt005      IP5 Servicezentrum         395921      5994444         9                      49.0
IPkt006      IP6 Makarenkostr. 29       396036      5994196         9                      41.1
IPkt007      IP7 Dostojewskistr. 4B     396353      5993883         9                      31.9
IPkt008      IP8 Rechenzentrum          395794      5994733         9                      52.7
IPkt009      IP9 F.Hausdorfstr.         395625      5994925         9                      49.1
IPkt010      IP10 F.Krügerstr.9         395512      5995094         9                      47.9
IPkt011      IP11 Pappelallee 1         396044      5994451         9                      50.1
IPkt012      IP12 Pappelallee 1         396170      5994472         9                      47.0

Tabelle 2        Einzelpunktberechnung LAF,max (Nacht)
                 100 % Betriebsrichtung 33

Immissionsberechnung                  Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007)
100% BR 33                            Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"
                                                                                     Nacht (22-6 Uhr)
                                        IP: x /m    IP: y /m     IP: z /m                 Lr,Sp
IPkt001      IP1 Klinik                 395783      5994452         9                      84.4
IPkt002      IP2 Klinik                 395823      5994612         9                      93.0
IPkt003      IP3 Klinik                 395794      5994697         9                      91.0
IPkt004      IP4 Rehazentrum            395998      5994640         9                      94.3
IPkt005      IP5 Servicezentrum         395921      5994444         9                      85.8
IPkt006      IP6 Makarenkostr. 29       396036      5994196         9                      73.2
IPkt007      IP7 Dostojewskistr. 4B     396353      5993883         9                      62.7
IPkt008      IP8 Rechenzentrum          395794      5994733         9                      90.4
IPkt009      IP9 F.Hausdorfstr.         395625      5994925         9                      86.4
IPkt010      IP10 F.Krügerstr.9         395512      5995094         9                      84.1
IPkt011      IP11 Pappelallee 1         396044      5994451         9                      86.6
IPkt012      IP12 Pappelallee 1         396170      5994472         9                      83.7

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A6 200312

                                                   Anlage 6

                                               Flächennutzungsplan
                                                     (Auszug)

 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald
Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung
19-031.1-IMMI A6 200312                                                                                                                                                                Anlage 6 / Seite 1 von 1

                                                               GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Sie können auch lesen