Schallimmissionsprognose - Anpassung
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Schallimmissionsprognose Anpassung Vorhaben : Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald 17489 Greifswald Auftraggeber : DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG Operation Center Laval Avenue E312 77836 Rheinmünster Auftragsdatum : Januar 2020 Auftragsnummer : 19-031.1-J Bearbeiter : Dipl.-Ing. Reinhard Jackisch Datum Bericht : 12.03.2020 Diese Ausarbeitung umfasst 18 Seiten und 6 Anlagen.
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 2 von 18 INHALTSVERZEICHNIS 1. Auftrag und Vorbemerkungen .................................................................................................................... 3 2. Situation ..................................................................................................................................................... 3 3. Vorschriften und Quellen ............................................................................................................................ 4 4. Berechnungsgrundlagen ............................................................................................................................ 6 5. Bewertungsgrundlagen .............................................................................................................................. 8 6. Beschreibung der Ausgangsdaten ........................................................................................................... 10 6.1 Flugplatz ........................................................................................................................................... 10 6.2 Luftfahrzeuggruppen ......................................................................................................................... 10 6.3 Flugstrecken ..................................................................................................................................... 12 6.4 Kennzeichnungszeiten ...................................................................................................................... 12 6.5 Luftverkehrsaufkommen und seine Verteilung .................................................................................. 13 7. Nachweisorte und Immissionsrichtwerte .................................................................................................. 13 8. Berechnungsergebnisse .......................................................................................................................... 14 9. Bewertung ................................................................................................................................................ 16 10. Zusammenfassung ................................................................................................................................. 17 ANLAGEN Anlage 1: Seiten 1 - 4 Flugstreckendaten - Landeplatz Anlage 2: Seite 1 Lageplan, Nahbereich Anlage 3: Seite 1 Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe Seite 2 Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe Anlage 4: Seite 1 Tabelle 1 Einzelpunktberechnungen LAeq,Nacht (DIN 45684-1), 100 % Betriebsrichtung 09 Tabelle 2 Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht), 100 % Betriebsrichtung 09 Anlage 5: Seite 1 Tabelle 1 Einzelpunktberechnungen LAeq,Nacht (DIN 45684-1), 100 % Betriebsrichtung 33 Tabelle 2 Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht), 100 % Betriebsrichtung 33 Anlage 6: Seite 1 Flächennutzungsplan (Auszug) GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 3 von 18 1. Auftrag und Vorbemerkungen Der von der DRF Stiftung Luftrettung betriebene Hubschrauber-Sonderlandeplatz ist für einen Tagesbetrieb genehmigt. Der Landeplatz soll zukünftig auch nachts betrieben werden. Ein neues luftfahrtrechtliches Genehmigungs- verfahren wird für diesen Betriebsfall nicht benötigt. Für die vorgesehene Behördenbeteiligung ist ein Fluglärmgutachten beizulegen. Die hier gefertigte Schallimmissionsprognose steht im Zusammenhang mit dem notwendigen Antrags- verfahren für einen zusätzlichen Nachtbetrieb. Die Prognose wird für den derzeitig an diesem Standort betriebenen Hubschraubertyp EC-145 geführt. Die Fluglärmimmissionen sind hinsichtlich gegebener Immissionsrichtwerte zu beurteilen. Die Schallimmissionsprognose stellt in ihrer Beurteilung auf die Umgebung des geplanten Landeplatzes und auf fremde schutzbedürftige Bebauungen (Drittbereiche) - insbesondere im Einwirkungsbereich der An- und Abflugstrecken - ab. Die Fluglärmimmission im eigenen Grundstücksbereich des Krankenhauses wird nicht bewertet. Eine abschließende Beurteilung obliegt der Genehmigungsbehörde. Änderungen Gegenüber der vorliegenden Schallimmissionsprognose /22/ vom 03.05.2019 werden nachstehende Änderungen eingeführt: − verändertes An- und Abflugverfahren /11/ − Einarbeitung der Hinweise des LNUG /12/, insbesondere zusätzliche Nachweisorte Aus Vergleichsgründen sind die Nachweisorte aus der ursprünglichen Schallimmissionsprognose /22/ beibehalten. Das Bewertungskonzept ist unverändert. 2. Situation Das Betriebsgelände des Luftrettungszentrums liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikgelände. Insofern ist der Betrieb sehr stark mit dem Klinikum verbunden. Das Betriebsgelände ist begrenzt: − im Norden durch die Pappelallee und Klinikgebäude (Reha-Zentrum) − im Osten durch den Karl-Liebknecht-Ring mit anschließender Wohnbebauung und im Nahbereich durch das Gesundheitszentrum Greifswald GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 4 von 18 − im Süden durch das Klinikgelände (Diagnostikzentrum) − Im Westen durch Erweiterungsgebäude auf dem Klinikgelände Das Gelände ist im akustischen Sinne eben. Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Greifswald /10/. Der Landeplatz selbst sowie die Grundlinien der Flugstrecken berühren keine Bebauungspläne. Die Klinikgebäude befinden sich im unmittelbaren Einflussbereich des Start- und Landeplatzes. Die geänderten An- und Abfluggrundlinien tangieren im Anschluss an das Krankenhaus-Sondergebiet jetzt weniger Wohngebietslagen. 3. Vorschriften und Quellen /1/ Leitlinie zur Erfassung und Beurteilung von Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Lande- plätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz + Fluglärmleitlinie) vom 12.03.2008 /2/ DIN 18005-1, Ausgabe: 2002-07, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung /3/ DIN 18005-1 Beiblatt 1, Ausgabe: 1987-05, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /4/ Wölfel Messsysteme Software, Höchberg, IMMI für Windows, Berechnungsprogramm für Lärm- immissionen, in der aktuellen Fassung (Mit IMMI wird der Test-Flugplatz des Deutschen Umweltbundesamtes zur Zertifizierung erfolgreich berechnet) /5/ DIN 45684-1, Ausgabe: 2013-07, Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren /6/ FluglärmG - Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 in der aktuellen Fassung /7/ Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der derzeitig gültigen Fassung /8/ BauNVO - Baunutzungsverordnung /9/ Bundesimmissionsschutzgesetz GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 5 von 18 /10/ Vom Auftraggeber überreichte Unterlagen ⋅Schallimmissionsprognose GP 350/99 vom 08.09.1999 ⋅Lärmschutzzeugnis für BK 117-C2 und BK 117-D2 ⋅Lageplan Luftrettungsstation vom 10.05.2000 ⋅verschiedene Flurkarten, M 1:2000 ⋅3. Änderung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Luftrettungsstation Greifswald, Bezugspunkt vom 30.03.2015 ⋅4. Änderung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Luftrettungsstation Greifswald, Start- und Landerichtung vom 10.09.2001 ⋅Flächennutzungsplan, rechtskräftige Bebauungspläne (Übersicht) /11/ Änderung des An- und Abflugverfahrens durch den Betreiber, Email vom 29.12.2019 /12/ Stellungnahme des LNUG vom 25.10.2019 /13/ Beschluss 21 E 560/06, Verwaltungsgericht Hamburg, Hubschrauber-Sonderlandeplatz /14/ Beschluss 3 Bs 191/01, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht /15/ Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen; Griefahn, Jansen, Schenck, Spreng, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 5/2002 /16/ Scheuch, Spreng, Jansen: "Fluglärmschutzkonzept der so genannten Synopse auf dem Prüfstand neuerer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen", Lärmbekämpfung Nr. 4 Juli 2007 und Nr. 5 September 2007 /17/ Basner u.a.: Nachtfluglärmwirkungen - Studie des DLR-Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin, FB 2004-07/E, (2004) bzw. in ZfLBK Nr. 4 in 2005 /18/ Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)" /19/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 11.08.1998 /20/ LVL-Bekanntmachung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge vom 01. 07.2003 /21/ Schallimmissionsprognose GP 250/99 "Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmission im Einwirkbereich eines Hubschrauberlandeplatzes am Standort Greifswald auf dem Gelände der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität" vom 08. September 1999, IB Kohlen & Wendlandt /22/ Schallimmissionsprognose vom 03.05.2019, GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 6 von 18 4. Berechnungsgrundlagen Die Schallimmissionsprognose lehnt sich in ihrer methodischen Herangehensweise an die Landeplatz- Fluglärmleitlinie /1/ an. Die vorliegende Leitlinie dient unter anderem zur Abschätzung einer möglichen Fluglärmbelastung und insoweit zur Hilfe bei der Beurteilung von Planungen und Vorhaben im Hinblick auf den Schutz von Fluglärm an Flugplätzen, die nicht dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm /6/ unterliegen. Die Leitlinie ist insbesondere anzuwenden bei a) der schalltechnischen Beurteilung im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen und Bauleitplänen mit Wohngebietsausweisungen in der Umgebung bestehender Landeplätze gemäß § 1 des Baugesetzbuches, b) der Ermittlung der zu erwartenden Lärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen im Rahmen der abzugebenden Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren gemäß § 6 des Luftverkehrs- gesetzes, c) der Erstellung von Schallimmissionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung im Sinne des § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das Planverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz verpflichtet am ehesten die Anwendung der Landeplatz-Fluglärmleitlinie /1/ im Sinne Punkt 2 b). Die Ermittlung der Fluglärmimmissionen erfolgt nach den Vorgaben der Landeplatz-Fluglärmleitlinie aus dem Jahre 2008 /1/. Die numerische Berechnungsgrundlage bildet die Norm DIN 45684-1 /5/ einschließlich ihrer Anhänge. Die Berechnung folgt nachstehenden Grundsätzen: – Ansatz der "100 zu 100"-Regelung zur Bewertung der Schallimmissionssituation für die einzelnen Betriebsrichtungen anstelle der tatsächlichen Betriebsrichtungsverteilung nach der prozentualen Verteilung der "Hauptwindrichtungen". Die 100%-Regelung beschreibt ein Verfahren, bei dem die Immissionspegel für jede Betriebsrichtung mit der Gesamtzahl aller Starts und Landungen berechnet werden und eine Umhüllende um die so erzeugten Konturen gebildet wird. Damit liegt eine Worst Case-Betrachtung vor. – Der Flugbewegungszahlenansatz richtet sich nach dem genehmigungsrelevanten Prognosejahr. Das Prognosejahr ist das Bezugsjahr plus 10 Jahre. Das Bezugsjahr ist das vorausgegangene Kalenderjahr. Der Flugbewegungszahlenansatz richtet sich im vorliegenden Falle nach den prognostizierten Flug- bewegungszahlen des Auftraggebers /10/ für das Jahr 2028. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 7 von 18 – Als angemessene Kennzeichnungszeit zur Berechnung der Flugbewegungszahlen werden im vorliegenden Fall 365 Tage zugrunde gelegt. – Berechnet und ausgewiesen werden der äquivalente Dauerschallpegel LPAeq,Tag und LPAeq,Nacht entsprechend nachstehendem Formelwerk: mit – Berechnung von Maximalpegeln mit nachstehendem Ansatz: – Die Qualität der Schallimmissionsprognose ist u.a. durch die Zuverlässigkeit und Validität der Eingabe- daten sowie die Richtigkeit und Präzision des Prognosemodells einschließlich seiner programmtech- nischen Umsetzung gegeben. In diesem Zusammenhang wird auf /4/ verwiesen. – Topografie und Abschirmungen Eine abschirmende Wirkung von Hindernissen, hier speziell von Gebäuden, ist im Bereich des Lande- platzes selbst angenommen. Eine weitergehende Höhenberücksichtigung von Gebäuden ist nicht vorgenommen, da ein ergebnisrelevanter Einfluss dadurch nicht gegeben ist. Eine besondere Topografie wird in die Berechnung nicht eingeführt. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 8 von 18 5. Bewertungsgrundlagen Die Zumutbarkeit von Fluglärmimmissionen ist von den Verhältnissen des Einzelfalls abhängig. Die Bewertung obliegt grundsätzlich der Genehmigungsbehörde. Gesetzliche Vorgaben in Form von Richt- werten, Grenzwerten oder Orientierungswerten für die Bewertung der Zumutbarkeit von Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen existieren bislang nicht. Die im Rahmen dieser Untersuchung prognosti- zierten Ergebnisse zu Fluglärmimmissionen bilden die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Die Beurteilungsstrategie der Genehmigungsbehörden stellt sich in einem breiten Spektrum dar. Insofern werden in dieser Prognose die verschiedensten Beurteilungsparameter ausgewiesen. Nachstehend werden hilfsweise Bewertungsmöglichkeiten aufgezeigt, auf die der Unterzeichner aber nicht Bezug nimmt. Landeplatz-Fluglärmleitlinie Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie stellt in der Beurteilung von Fluglärmimmissionen auf die für den äquiva- lenten Dauerschallpegel berechnete Lärmkontur ab. Die berechnete Lärmkontur ist mit dem auf die Tages- zeit "tags" bezogenen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 /3/ zu vergleichen. Die Orientie- rungswerte sind in ihrer Höhe der städtebaulichen Gebietsklassifikation nach Baunutzungsverordnung /8/ angepasst. Es kann auch Bezug genommen werden auf die 55 dB(A) Lärmkontur, die nach Punkt 3.1 der Landeplatz- Fluglärmleitlinie die Grenze zur Beschreibung einer Planungszone Siedlungsbeschränkung im Sinne raum- ordnerischer Schutzziele gegenüber Fluglärm heranzuziehen ist. Berechnungsparameter ist der äquivalen- te Dauerschallpegel LpAeq,Tag. Unter Verweis auf Punkt 4 der Landeplatz-Fluglärmleitlinie besteht kein Zwang zu Lärmminderungs- maßnahmen in Form von technischen, flugbetrieblichen oder baurechtlichen Maßnahmen, wenn die Schutzansprüche der vorhandenen Gebietsnutzungen oder Gebietsplanungen gewährleistet sind. Maßnahmen sollen nur eingeleitet werden, wenn die Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1 um mindestens 5 dB überschritten sind. Werden diese Werte um weniger als 5 dB überschritten, sollten Maßnahmen erwogen werden. Bei dieser Betrachtungsweise ist unterstellt, dass die grundsätzlichen Ziele des Schallschutzes im Sinne des § 50 BImSchG /9/ und § 1 Abs. 5 BauGB /18/ sichergestellt sind. Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie weist unter Punkt 2.2.1 darauf hin, dass zusätzliche Lärmkenngrößen ermittelt werden können, die eine weitergehende Beurteilung von Lärmstörungen gestatten. Angesprochen sind beispielsweise Aufwachreaktionen bei vorhandenem Nachtflugbetrieb. Ein weiterer Ermittlungszwang von zusätzlichen Kenngrößen besteht beispielsweise für die Dimensionierung baulicher Schallschutzmaß- nahmen auf der Grundlage von Maximalpegeln oder mittleren Maximalpegeln. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 9 von 18 TA Lärm Die TA Lärm /19/ mit ihren Immissionsrichtwerten wird durch die Behörden bei Fluglärmbeurteilungen grundsätzlich nicht angewendet. Aus diesem Grund sind für Abwägungsentscheidungen der Genehmi- gungsbehörde auch informative Berechnungsergebnisse auf dieser Grundlage nicht von Interesse. Maximalpegel Das Gutachten ermittelt zusätzlich maximale Vorbeiflugpegel an maßgeblichen Nachweisorten. Die Behörde kann in Kenntnis dieser Beurteilungsgrößen eine Bewertung vornehmen, die sich auf das Fluglärmgesetz, auf Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung oder im Zusammenhang mit rechtlichen Entscheidungen zu Fluglärm orientiert. Fluglärmgesetz Das Fluglärmgesetz /6/ gilt nicht für Landeplätze. Für die Behörde kann von Interesse sein, die dort formulierten Anforderungen hilfsweise zur Bewertung in Genehmigungsverfahren heranzuziehen. Insbesondere sind bei Landeplätzen maximale Geräuschgrößen bei geringem Nachtflugbetrieb von Interesse. Dazu formuliert das Fluglärmgesetz ein NAT-Kriterium. – NAT-Kriterium - Anzahl der Überschreitungen eines bestimmten Schwellenwertes - welches nach § 2, Abs. 2 Punkt 1b Fluglärmgesetz /6/ im Nachtzeitraum eine Zumutbarkeitsschwelle von NAT = 6 x 53 dB(A) innen formuliert. Für gekippte Fenster resultiert daraus: NAT = 6 x 68 dB(A) außen. Ebenfalls kann das Schutzzonenkonzept aus dem Fluglärmgesetz hilfsweise herangezogen werden. In § 2, Abs. 2 Punkte 1a, 1b die Tag-Schutzzone 2 mit LAeq,Tag = 55 dB Nacht-Schutzzone mit LAeq,Nacht = 50 dB Rechtsentscheidungen, Lärmwirkungsforschung – Die Behörde wird sich in ihren Entscheidungen auch an der aktuellen Rechtsprechung orientieren. In diesem Zusammenhang wird zu entscheiden sein, inwieweit die dargestellten Schallimmissionssitua- tionen überhaupt abwägungserheblich seien, die Situation zumutbar wäre und ob die Schallimmissions- belastungen eine Gesundheitsgefährdung darstellen können. Dafür sind die ausgewiesenen Maximal- pegelsituationen heranziehbar. Die aus der Lärmwirkungsforschung /15/, /16/, /17/ entwickelten Empfehlungen zur Einhaltung von Schallimmissionswerten können mit den Ergebnissen in diesem Bericht durch die Behörde bewertet werden. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 10 von 18 – Mit der Ermittlung der Kenngröße Maximalpegel LpAS,max in Verbindung mit einem geeigneten Häufig- keitswert ist für die Genehmigungsbehörde eine Grundlage geschaffen, die aus der Lärmwirkungs- forschung /15/, /16/ vorgeschlagenen Grenzen - Kritische Toleranzschwelle (Gesundheitsgefährdungen sind nicht mehr ausschließbar) - Präventiver Richtwert (Vorsorgewert, Gesundheitsgefährdungen sind weitgehend ausgeschlossen) in die Bewertung einzubeziehen. – Die DLR-Studie /17/ formuliert eine erinnerbare Aufwachschwelle von 65 dB im Ohr des Schläfers, die aus medizinischen Gründen möglichst zu vermeiden ist. Unter Ansatz einer Pegeldifferenz von ca. 15 dB für teilgeöffnete Fenster ermitteln sich Außenpegel von ca. 80 dB, die eine beschriebene Aufwachreaktion erzeugen können. – Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellt in seiner Entscheidung /13/ klar, - dass ein Fluglärmereignis pro Monat (12 pro Jahr) noch als seltenes Ereignis einzustufen ist. Auch wenn damit Aufwachreaktionen verbunden sind, wird bei dieser Häufigkeit keinesfalls eine Gesund- heitsgefährdung zu erwarten sein. - dass eine Lärmbelastung durchschnittlich alle zwei Tage mit geringen Nachtfluganteilen und sehr kurzen Einwirkzeiten von 2 - 3 min je Ereignis von Anwohnern eines Krankenhauses hinzunehmen ist. 6. Beschreibung der Ausgangsdaten 6.1 Flugplatz Flugplatzbezugspunkt: : 54° 05' N / 13° 24' E Anfluggrundlinien : Richtung 27 (180°) / 15 (145°) rwN Abfluggrundlinien : Richtung 09 (90°) / 33 (325°) rwN 6.2 Luftfahrzeuggruppen Das frühere Eignungsgutachten bezieht sich auf den Hubschraubertyp EC-145 als Bemessungs- hubschrauber. Der Landeplatz wird vorrangig mit diesem Typ beflogen. In der nachstehenden Tabelle wird dieser Bemessungshubschrauber einschließlich seiner maximalen Startmasse dargestellt. Gleichfalls erfolgt die Zuordnung in die Luftfahrzeuggruppeneinbindung nach Tabelle 1 der DIN 45684-1. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 11 von 18 Tabelle 1 Luftfahrzeugmuster Luftfahrzeugmuster Starthöchstmasse Luftfahrzeuggruppe maximal MTOM [kg] nach DIN 45684-1 EC-145 (BK 117-C2) 3585 H 1.2 Für die aufgeführten Luftfahrzeuge werden für die Geräuschemission die akustischen Kennwerte in Form des Schallleistungspegels LWA der Luftfahrzeuggruppen entsprechend DIN 45684-1 verwendet. Tabelle 2 Schallleistungspegel der verkehrenden Luftfahrzeuggruppen Luftfahrzeuggruppe Schallleistungspegel LWA [dB] Start Landung H 1.2 136,3 136,3 Die Berechnung wird frequenzabhängig geführt unter Ansatz der in Tabelle 3 dargestellten Oktav- Schallleistungspegel LW. Tabelle 3 Oktav-Schalleistungspegel LW der verwendeten Luftfahrzeuggruppen Oktav-Mittelfrequenz Oktav-Schallleistungspegel LW Hz Luftfahrzeuggruppe H 1.2 Landung Landung 63 136,4 133,4 125 132,4 129,5 250 135,5 132,6 500 135,7 132,8 1 000 131,0 128,4 2 000 125,8 123,5 4 000 120,2 118,7 8 000 120,8 120,4 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 12 von 18 6.3 Flugstrecken In Anlehnung an die Vorgaben des Anhanges B zu DIN 45684-1 werden die wichtigsten Kenndaten der Flugstrecken einschließlich der zugehörigen Flugbewegungen im DES der Anlage 1 "Flugstreckendaten" dargestellt. Steig- und Gleitwinkel werden nach dem in DIN 45684-1 angegebenen Datenblatt mit 9° angenommen. Dieser Ansatz ist im Vergleich mit den Angaben in den Genehmigungsplanungsunterlagen konservativer dargestellt. Insofern liegt das Berechnungsergebnis diesbezüglich auf der sicheren Seite. 6.4 Kennzeichnungszeiten Die Fluglärmleitlinie lässt eine dem tatsächlichen Flugbetrieb angepasste Kennzeichnungszeit zu. Somit werden Fluglärmberechnungen den tatsächlichen immissionsrelevanten Betriebssituationen besser anpassbar. Als Kennzeichnungszeit werden im vorliegenden Fall alle Kalendertage innerhalb eines Jahres gewählt. Die zu berechnende Lärmsituation beschreibt somit die zu erwartende mittlere Fluglärmsituation für 12 Monate des Jahres auf der Grundlage des angenommenen Luftfahrzeugmusters, der angenommenen Flugbewegungszahlen und deren Verteilung auf die einzelnen Flugstrecken. Die Flugbewegungszahlen für die Kennzeichnungszeit 12 Monate werden vom Auftraggeber wie nachstehend vorgegeben: 1. Bezugsjahr ist das Jahr 2018 2. Prognosejahr ist das Jahr 2028 Nachtflüge werden mit einem Einsatz pro Nacht prognostiziert, das entspricht 2 Flugbewegungen (Anflug, Abflug) pro Nacht. Für die Kennzeichnungszeit "Jahr" ergeben sich daraus 365 Abflüge und 365 Anflüge. 3. Die in Pkt. 2 angegebene Abschätzung korreliert tendenzmäßig mit den beobachteten Jahreseinsätzen im Tagesbetrieb für 2014 mit 1330 Einsätzen 2015 mit 1481 Einsätzen 2016 mit 1508 Einsätzen 2017 mit 1460 Einsätzen 2018 mit 1419 Einsätzen GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 13 von 18 Die Statistik zeigt keine Steigerung der Flugzahlen, sondern eher eine Verringerung der Tageseinsätze. Der Rückgang ist begründet mit der Einführung des Telenotarztsystems im Landkreis Vorpommern- Greifswald im Jahre 2017. Diese Tendenz wird sich fortsetzen und begründet den unter Pkt. 2 beschriebenen Prognoseansatz ohne Steigerung für den Prognosehorizont. 6.5 Luftverkehrsaufkommen und seine Verteilung Zusammengefasst ergeben sich aus dem beabsichtigten Flugbetrieb die in den nachstehenden Tabellen 4 und 5 dargestellten Flugbewegungen für die beiden Betriebsrichtungen unter Beachtung der "100 zu 100"- Regelung. Tabelle 4 Jährliche Flugbewegungen (Starts und Landungen) - "100 zu 100"-Regelung, Nacht Betriebsrichtung 09 Starts in Richtung Landung aus Richtung Flugbewegungen Luftfahrzeuggruppe 90° 325° gesamt 365 365 730 H 1.2 (EC-145) Gesamtheit aller Flugbewegungen im Jahr (Nacht): 730 Tabelle 5 Jährliche Flugbewegungen (Starts und Landungen) - "100 zu 100"-Regelung, Nacht Betriebsrichtung 33 Starts in Richtung Landung aus Richtung Flugbewegungen gesamt Luftfahrzeuggruppe 325° 90° 365 365 730 H 1.2 (EC-145) Gesamtheit aller Flugbewegungen im Jahr (Nacht): 730 7. Nachweisorte und Immissionsrichtwerte In Abhängigkeit von den Flugstrecken, der Schutzbedürftigkeit der Umgebung und den behördlichen Hinweisen wurden nachstehende maßgebliche Immissionsorte gewählt /10/. Die Immissionsorte sind teilweise mit denen in der Prognose zum luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren /21/ identisch. Die Hinweise des LNUG /12/ sind eingearbeitet. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 14 von 18 Tabelle 6 Maßgebliche Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Nr. Bezeichnung Koordinaten Klassifi- Immissions- Immissions- zierung 4) richtwert 5) richtwert 6) x /m y /m z /m Tag Nacht Tag Nacht relativ Leq(A) Leq(A) Lmax(A) Lmax(A) IP 1 Klinik 395783 5994452 9 SO 60 50 90 70 IP 2 Klinik 395823 5994612 9 SO 60 50 90 70 IP 3 Klinik 395794 5994697 9 SO 60 50 90 70 IP 4 Rehazentrum 395998 5994640 9 SO 60 50 90 70 IP 5 Servicezentrum 395921 5994444 9 SO 60 50 90 70 IP 6 Makarenkostraße 29 396036 5994196 9 WA 55 45 85 65 IP 7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 WA 55 45 85 65 IP 8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 SO 60 50 90 70 IP 9 F.-Hausdorfstraße 395625 5994925 9 WA 55 45 85 65 IP 10 F.-Krügerstraße 9 395512 5995094 9 WA 55 45 85 65 IP 11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 MI 60 50 90 70 IP 12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 MI 60 50 90 70 4) Klassifizierung entsprechend der gegebenen Bebauungsplanung/Flächennutzungsplanung vorgenommen /10/ Die Klassifizierung Sondergebiet SO ist im Flächennutzungsplan mit einer Zweckbestimmung Universität, Medizin, Bildung bezeichnet. Wir leiten daraus eine Immissionsrichtwertannahme in Analogie zu Mischgebietslagen in Höhe von Tag/Nacht = 60/50 dB ab. 5) Die Immissionsrichtwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel können nach DIN 18005, Beiblatt 1/3/ in Abhängigkeit von der erhobenen Flächennutzungsplanung /10/ festgelegt werden. 6) Maximale Schalldruckpegel sind an die Gewerbelärmvorgaben der TA Lärm /19/ angelehnt. 8. Berechnungsergebnisse Die kartenmäßige Darstellung von Isophonen (Lärmkonturen) ist als Umhüllende für die Betriebsrichtungen 100 % BR 09/33 aus der Anlage 3 für den äquivalenten Dauerschallpegel Nacht und Maximalpegel Nacht ersichtlich. Weiter enthält die Berechnungsanlage tabellarische Übersichten zu den Berechnungsergebnissen. Zusammengefasst sind die Ergebnisse in den nachstehenden Tabellen 7 bis 10. Tabelle 7 Berechnungsergebnisse zum äquivalenten Dauerschallpegel an maßgeblichen Immissionsorten, Betriebsrichtung 09 Nr. Bezeichnung Koordinaten Nacht (22-6 h) x /m y /m z /m LpAeq /dB relativ IP 1 Klinik 395783 5994452 9 46 IP 2 Klinik 395823 5994612 9 63 IP 3 Klinik 395794 5994697 9 58 IP 4 Rehazentrum 395998 5994640 9 55 IP 5 Servicezentrum 395921 5994444 9 50 IP 6 Makarenkostraße 29 396036 5994196 9 40 IP 7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 33 IP 8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 57 IP 9 F.-Hausdorfstraße 395625 5994925 9 52 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 15 von 18 Nr. Bezeichnung Koordinaten Nacht (22-6 h) x /m y /m z /m LpAeq /dB relativ IP 10 F.-Krügerstraße 9 395512 5995094 9 50 IP 11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 48 IP 12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 48 Tabelle 8 Berechnungsergebnisse zum äquivalenten Dauerschallpegel an maßgeblichen Immissionsorten, Betriebsrichtung 33 Nr. Bezeichnung Koordinaten Nacht (22-6 h) x /m y /m z /m LpAeq /dB relativ IP 1 Klinik 395783 5994452 9 47 IP 2 Klinik 395823 5994612 9 56 IP 3 Klinik 395794 5994697 9 52 IP 4 Rehazentrum 395998 5994640 9 57 IP 5 Servicezentrum 395921 5994444 9 49 IP 6 Makarenkostraße 29 396036 5994196 9 41 IP 7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 32 IP 8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 53 IP 9 F.-Hausdorfstraße 395625 5994925 9 49 IP 10 F.-Krügerstraße 9 395512 5995094 9 48 IP 11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 50 IP 12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 47 Tabelle 9 Berechnungsergebnisse zum Maximalpegel an maßgeblichen Immissionsorten, Betriebsrichtung 09 Nr. Bezeichnung Koordinaten Nacht (22-6 h) x /m y /m z /m LpAS,max relativ IP 1 Klinik 395783 5994452 9 85 IP 2 Klinik 395823 5994612 9 106 IP 3 Klinik 395794 5994697 9 101 IP 4 Rehazentrum 395998 5994640 9 92 IP 5 Servicezentrum 395921 5994444 9 86 IP 6 Makarenkostraße 29 396036 5994196 9 74 IP 7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 64 IP 8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 99 IP 9 F.-Hausdorfstraße 395625 5994925 9 91 IP 10 F.-Krügerstraße 9 395512 5995094 9 87 IP 11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 86 IP 12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 85 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 16 von 18 Tabelle 10 Berechnungsergebnisse zum Maximalpegel an maßgeblichen Immissionsorten, Betriebsrichtung 33 Nr. Bezeichnung Koordinaten Nacht (22-6 h) x /m y /m z /m LpAS,max relativ IP 1 Klinik 395783 5994452 9 84 IP 2 Klinik 395823 5994612 9 93 IP 3 Klinik 395794 5994697 9 91 IP 4 Rehazentrum 395998 5994640 9 94 IP 5 Servicezentrum 395921 5994444 9 86 IP 6 Makarenkostraße 29 396036 5994196 9 73 IP 7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 63 IP 8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 90 IP 9 F.-Hausdorfstraße 395625 5994925 9 86 IP 10 F.-Krügerstraße 9 395512 5995094 9 84 IP 11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 87 IP 12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 84 9. Bewertung Die in den Tabellen 7 und 8 dargestellten Berechnungsergebnisse lassen im Vergleich zu den gewählten Immissionsrichtwerten erkennen, dass im unmittelbaren Bereich der An- und Abflugstrecken eine Immissionsrichtwertüberschreitung zum Bewertungskriterium äquivalenter Dauerschallpegel LAeq für den Nachtzeitraum gegeben ist. Im Bereich der beschriebenen Sondergebietsfläche mit den gewählten Immissionspunkten IP1 bis IP5 und IP8 ist eine Überschreitung des gewählten Nachtrichtwertes (vgl. Tabelle 6) von 50 dB um bis zu 13 dB festzustellen. Die höchsten Überschreitungen sind erwartungsgemäß den im unmittelbaren Flugstrecken- bereich gewählten Nachweisorten (IP2, IP3, IP8) zuzuordnen. Mit der hier angepassten Flugstrecke im Vergleich zu /22/ ändert sich die Fluglärmimmission im Nahbereich (IP2, IP3, IP8) des Start- und Landesplatzes im Wesentlichen nicht. In den von den Flugkorridoren berührten Wohnbauflächen (beispielsweise IP9, IP10) werden durch einen Nachtbetrieb Mittelungspegel mit ca. 5 dB über dem Orientierungswert von 45 dB weiterhin zu erwarten sein. Aus der umhüllenden 50 dB-Isophonendarstellung in der Anlage 3 Seite 1 ist die Situation gut erkennbar. Völlig entlastet wird der Wohnbereich (IP6, IP7) durch den Wegfall des süd-östlichen Flugkorridors. Der neue nord-östlich geführte Flugkorridor berührt unwesentlich Wohnbebauungen. Eine Fluglärm entlastende Auswirkung hat die veränderte Fluglinienführung auch auf den südlichen Bebauungsbereich, beispielhaft im Bereich der Nachweisorte IP1 und IP5. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 17 von 18 Die zu erwartenden Maximalpegel sind für maßgebliche Immissionsorte in den Tabellen 9 und 10 angegeben. Die Maximalpegeldarstellungen in der Anlage 3, Seite 2 zeigen die Situation nachvollziehbar. Es ist festzustellen, dass im Bereich des Sondergebietes durchaus Maximalpegelgrößen bis 100 dB(A) auftreten können. Im Bereich der tangierenden Wohnbauflächen an dem nord-westlich geführten Flugkorridor erwarten wir in Einzelfällen Maximalpegel bis zu ca. 90 dB(A). Im Nachtzeitraum wird aufgrund der geringen Flugzahlen ein derartiges Ereignis höchstens 1-mal auftreten. 10. Zusammenfassung Im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung eines Nachbetriebes für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz der Luftrettungsstation Greifswald wurden die zu erwartenden Fluglärmimmissionen für einen zu erwartenden Flugbetrieb prognostiziert. Die Bewertung bezieht sich dabei primär auf maßgebliche Drittbereiche. Für einen mit dem geplanten Nachtflugbetrieb verbundenen eigenen Bereich des Krankenhauses entziehen sich die hier angewendeten öffentlich-rechtlichen Vorschriftenwerke einer Beurteilung. Die hilfsweise herangezogenen Richtwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel nach DIN 18005 /2/ sowie für den Maximalpegel nach TA Lärm /19/ werden in Drittbereichen teilweise überschritten. Die Überschreitung ist betriebsbedingt und technisch nicht vermeidbar. Aufgrund der geringen Häufigkeit der Überschreitung ist die Schallimmissionssituation zumutbar und ohne gesundheitsgefährdende Relevanz. Auch unter Heranziehung der üblicherweise für Landeplätze nicht gültigen Grenzwertforderungen nach Fluglärmgesetz wird festgestellt, dass diese Schutzzonenregelungen für den Hubschrauberlandeplatz nur in sehr engen Siedlungsbereichen (Nacht-Schutzzone mit LAeq,Nacht = 50 dB) überschritten sind. Insofern kann aus den in § 1 des Fluglärmgesetzes formulierten Geltungsbereiches abgeleitet werden, dass die Anwohner vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm im Wesentlichen nicht betroffen sind. Bezogen auf das unter Pkt. 2 beschriebene Überschreitungshäufigkeitskriterium NAT ist festzustellen, dass dieses Kriterium für den geplanten nächtlichen Flugverkehr nicht erreicht ist. Allerdings ist erkennbar, dass im Teilbereich der überflogenen Wohnbauflächen die Maximalpegel außen die 68 dB(A) schon überschreiten. Aus diesem Grund ist mit Aufwachreaktionen bei teilgeöffneten Fenstern zu rechnen. GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI 200312 Seite 18 von 18 An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass mit dem neu festgelegten Flugverfahren Stadtbereiche mit Wohnungen erheblich entlastet werden. Bezogen auf die im Text beschriebene Sondergebietslage im Bereich des Landeplatzes ist festzustellen, dass in diesem Bereich schutzbedürftige Nachtnutzungen mit Ausnahme des Klinikums nicht anzutreffen sind. Insbesondere auch unter Bezug der dargestellten Rechtsentscheidungen sowie der Ergebnisse aus der Lärmwirkungsforschung kommt der Unterzeichner zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Flug- geräuschimmissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen erzeugen werden und gesundheitliche Risiken für die Anwohner ausgeschlossen sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu einer Belästigung von Anwohnern kommen kann. Gegenüber den Interessen an der Erfüllung der Aufgaben des Rettungsdienstes sollten diese Ansprüche zurücktreten. Eine abschließende Bewertung der Schallimmissionssituation in Bezug auf den Flugbetrieb obliegt der Genehmigungsbehörde bzw. den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange. Zur Qualität der Prognose wird mitgeteilt, dass die ermittelten Mittelungspegel und Maximalpegel die Obergrenze der zu erwartenden Fluglärmimmissionen darstellen. Im realen Flugbetrieb werden sich die Fluglärmimmissionen deutlich unter den hier ausgewiesenen darstellen. Begründet ist diese Feststellung u.a. mit der nach Fluglärmleitlinie anzunehmenden 100 % / 100 % - Flugbewegungsverteilung. ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Schallschutz stv. Leiter der akkreditierten Messstelle nach § 29b BlmSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A1 200312 Anlage 1 Flugstreckendaten GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A1 200312 Flugstrecke : Betriebsrichtung 09 - "100 zu 100"-Regelung Streckenart : Abflug, Hubschrauber Start-/Landebahn- Bezeichnung : 09 / 33 Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Richtung (Grad) : 90° Höhe über Platz (m) : 150 Abschnitts-Nr. Geradeaus Kurve Radius Kursänderung (L+; R-) Anfang (m) (Grad) (m) (m) 1 140 15 2 L/ϕ = 180 r=1 50 3 140 50 4 L/ϕ = 55 r=1 50 5 200 50 6 1500 L/ϕ = 35 r=1 50 Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke: Flugbahn-Nr. Luftfahrzeugklasse Flugbewegungen Tag Nacht 1 H 1.2 - AB / 365 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A1 200312 Flugstrecke : Betriebsrichtung 09 - "100 zu 100"-Regelung Streckenart : Anflug Hubschrauber Start-/Landebahn- Bezeichnung : 09 / 33 Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Richtung (Grad) : 145° Höhe über Platz (m) : 150 Abschnitts-Nr. Geradeaus Kurve Radius Kursänderung (L+; R-) Anfang (m) (Grad) (m) (m) 1 140 15 2 1000 50 Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke: Flugbahn-Nr. Luftfahrzeugklasse Flugbewegungen Tag Nacht 1 H 1.2 - AN / 365 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A1 200312 Flugstrecke : Betriebsrichtung 33 - "100 zu 100"-Regelung Streckenart : Abflug Hubschrauber Start-/Landebahn- Bezeichnung : 09 / 33 Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Richtung (Grad) : 325° Höhe über Platz (m) : 150 Abschnitts-Nr. Geradeaus Kurve Radius Kursänderung (L+; R-) Anfang (m) (Grad) (m) (m) 1 140 15 2 R/ϕ = 180 1 50 3 140 50 4 R/ϕ = 55 1 50 5 1000 50 Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke: Flugbahn-Nr. Luftfahrzeugklasse Flugbewegungen Tag Nacht 1 H 1.2- AB / 365 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A1 200312 Flugstrecke : Betriebsrichtung 33 - "100 zu 100"-Regelung Streckenart : Anflug, Hubschrauber Start-/Landebahn- Bezeichnung : 09 / 33 Rechtswertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Hochwertdifferenz zur Bezugsbahn (m) :0 Richtung (Grad) : 180° Höhe über Platz (m) : 150 Abschnitts-Nr. Geradeaus Kurve Radius Kursänderung (L+; R-) Anfang (m) (Grad) (m) (m) 1 225 15 2 L/ϕ = 35 1 50 3 270 50 4 L/ϕ = 33 1 50 5 1500 50 Zuordnung der Flugbewegungen zur Flugstrecke: Flugbahn-Nr. Luftfahrzeugklasse Flugbewegungen Tag Nacht 1 H 1.2 - AN / 365 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A2 200312 Anlage 2 Lageplan, Nahbereich GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz, Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A2 200312 Lageplan, Nahbereich GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, T
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A3 200312 Anlage 3 Seite 1 Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe Seite 2 Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A3 200312 Anlage 3 / Seite 1 von 2 Leq-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A3 200312 Anlage 3 / Seite 2 von 2 Lmax-Isoliniendarstellung, 100 % Betriebsrichtung 09/33, Umhüllende Nacht, 9 m Nachweishöhe GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A4 200312 Anlage 4 Seite 1 Tabelle 1 - Einzelpunktberechnungen LAeq, Nacht (DIN 45684-1), 100 % Betriebsrichtung 09 Tabelle 2 - Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht), 100 % Betriebsrichtung 09 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A4 200312 Anlage 4 / Seite 1 von 1 Tabelle 1 Einzelpunktberechnung LAeq,Nacht (DIN 45684-1) 100 % Betriebsrichtung 09 Immissionsberechnung Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007) 100% BR 15 Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Nacht (22-6 Uhr) IP: x /m IP: y /m IP: z /m L r,A / dB IPkt001 IP1 Klinik 395783 5994452 9 45.7 IPkt002 IP2 Klinik 395823 5994612 9 62.9 IPkt003 IP3 Klinik 395794 5994697 9 57.6 IPkt004 IP4 Rehazentrum 395998 5994640 9 55.0 IPkt005 IP5 Servicezentrum 395921 5994444 9 50.3 IPkt006 IP6 Makarenkostr. 29 396036 5994196 9 40.3 IPkt007 IP7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 33.1 IPkt008 IP8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 56.5 IPkt009 IP9 F.Hausdorfstr. 395625 5994925 9 52.3 IPkt010 IP10 F.Krügerstr.9 395512 5995094 9 50.0 IPkt011 IP11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 48.0 IPkt012 IP12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 48.0 Tabelle 2 Einzelpunktberechnung LAF,max (Nacht) 100 % Betriebsrichtung 09 Immissionsberechnung Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007) 100% BR 15 Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Nacht (22-6 Uhr) IP: x /m IP: y /m IP: z /m Lr,Sp IPkt001 IP1 Klinik 395783 5994452 9 84.8 IPkt002 IP2 Klinik 395823 5994612 9 106.0 IPkt003 IP3 Klinik 395794 5994697 9 100.8 IPkt004 IP4 Rehazentrum 395998 5994640 9 91.9 IPkt005 IP5 Servicezentrum 395921 5994444 9 85.7 IPkt006 IP6 Makarenkostr. 29 396036 5994196 9 74.2 IPkt007 IP7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 64.4 IPkt008 IP8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 99.0 IPkt009 IP9 F.Hausdorfstr. 395625 5994925 9 90.9 IPkt010 IP10 F.Krügerstr.9 395512 5995094 9 87.5 IPkt011 IP11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 85.9 IPkt012 IP12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 84.8 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A5 200312 Anlage 5 Seite 1 Tabelle 1 - Einzelpunktberechnungen LAeq, Nacht (DIN 45684-1), 100 % Betriebsrichtung 33 Tabelle 2 - Einzelpunktberechnungen LAFmax (Nacht), 100 % Betriebsrichtung 33 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A5 200312 Anlage 5 / Seite 1 von 1 Tabelle 1 Einzelpunktberechnung LAeq,Nacht (DIN 45684-1) 100 % Betriebsrichtung 33 Immissionsberechnung Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007) 100% BR 33 Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Nacht (22-6 Uhr) IP: x /m IP: y /m IP: z /m L r,A / dB IPkt001 IP1 Klinik 395783 5994452 9 47.0 IPkt002 IP2 Klinik 395823 5994612 9 55.6 IPkt003 IP3 Klinik 395794 5994697 9 52.4 IPkt004 IP4 Rehazentrum 395998 5994640 9 56.8 IPkt005 IP5 Servicezentrum 395921 5994444 9 49.0 IPkt006 IP6 Makarenkostr. 29 396036 5994196 9 41.1 IPkt007 IP7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 31.9 IPkt008 IP8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 52.7 IPkt009 IP9 F.Hausdorfstr. 395625 5994925 9 49.1 IPkt010 IP10 F.Krügerstr.9 395512 5995094 9 47.9 IPkt011 IP11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 50.1 IPkt012 IP12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 47.0 Tabelle 2 Einzelpunktberechnung LAF,max (Nacht) 100 % Betriebsrichtung 33 Immissionsberechnung Beurteilung nach Fluglaermgesetz (2007) 100% BR 33 Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Nacht (22-6 Uhr) IP: x /m IP: y /m IP: z /m Lr,Sp IPkt001 IP1 Klinik 395783 5994452 9 84.4 IPkt002 IP2 Klinik 395823 5994612 9 93.0 IPkt003 IP3 Klinik 395794 5994697 9 91.0 IPkt004 IP4 Rehazentrum 395998 5994640 9 94.3 IPkt005 IP5 Servicezentrum 395921 5994444 9 85.8 IPkt006 IP6 Makarenkostr. 29 396036 5994196 9 73.2 IPkt007 IP7 Dostojewskistr. 4B 396353 5993883 9 62.7 IPkt008 IP8 Rechenzentrum 395794 5994733 9 90.4 IPkt009 IP9 F.Hausdorfstr. 395625 5994925 9 86.4 IPkt010 IP10 F.Krügerstr.9 395512 5995094 9 84.1 IPkt011 IP11 Pappelallee 1 396044 5994451 9 86.6 IPkt012 IP12 Pappelallee 1 396170 5994472 9 83.7 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A6 200312 Anlage 6 Flächennutzungsplan (Auszug) GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Luftrettungsstation Greifswald Schallimmissionsprognose "100 zu 100"-Regelung 19-031.1-IMMI A6 200312 Anlage 6 / Seite 1 von 1 GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Berliner Straße 62, 03046 Cottbus, Telefon (0355) 791689, Telefax 791685
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