Ausschreibung des Wettbewerbs "Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016"

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Ausschreibung Wettbewerb Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016

Ausschreibung des Wettbewerbs „Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016“

Die Gemeinde Biberbach schreibt einen Wettbewerb zur Erstellung eines neuen Logos für das
Jubiläumsjahr „900 Jahre Biberbach 2016“ öffentlich aus.

Ein neues Logo soll mit dazu beitragen, dass die Gemeinde Biberbach ein unverwechselbares
Werbelogo bekommt und dieses Logo die Gemeinde sowie die Vereine Biberbachs durchs Festjahr
führt.

Wettbewerbsinhalte:
Das Logo soll einen erkennbaren Bezug zur Gemeinde Biberbach und dem 900 jährigen-Jubiläum der
Gemeinde Biberbach im Jahr 2016 haben.
Das Logo soll klar und wiedererkennbar sein.
Es soll als Sympathieträger ein unverwechselbares Markenzeichen für das Jubiläumsjahr 2016 sein.
Der Bezug auf bestehende Wahrzeichen wie Gemeindewappen, Gründungsurkunde, Kirchturm,
Mostbirne wäre wünschenswert.

Gestalterische und technische Anforderungen:
Das Logo soll für die verschiedenen Anforderungsbereiche Werbemittel und Werbeprodukte
geeignet sein (Geschäftspapier, Printwerbung, Online, Plakate, Beflaggung, usw.).
Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien:
Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, Computergrafik und CD-ROM in Form von Prints.
Bildträger ist ausschließlich Papier.
Grundsätzlich sollte das Logo als Bild-Text-Logo sowohl im Farb- als auch im Schwarz-Weiß-Druck
einsetzbar sein.
Einzureichen ist der Logoentwurf auf Papier (max. Größe DIN A3) oder als elektronische Datei (per E-
Mail (max. Größe 5 MB) oder auf CD/DVD/USB). Bei elektronischen Dateien werden Vektorgrafiken
oder vergleichbare Dateiformate bevorzugt.
Es ist darauf zu achten, dass die Entwürfe keine Namenszeichnung enthalten. Bitte den Namen auf
der Rückseite des Entwurfs oder in der Dateibezeichnung angeben.

Rechtliche Anforderungen:
Der Wettbewerb „Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016“ findet vom 22.09.2014 bis
24.11.2014 statt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die folgenden Regeln
als verbindlich an und stimmt den vertraglichen Regelungen zu:

1.      Teilnehmer am Wettbewerb können alle natürlichen und juristischen Personen, Schulen
(Volksschule Biberbach, Neue Mittelschule Seitenstetten-Biberbach, Stiftsgymnasium Seitenstetten
und andere Schulen aus der Umgebung), Künstler, Grafiker usw. aus Biberbach sowie dem restlichen
Bezirk Amstetten oder des Landes NÖ sein. Abgaben von Gruppenarbeiten sind möglich. Für
minderjährige Teilnehmer ist die vorherige schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.

2.     Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich.

3.     Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags gehen alle ausschließlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte sowie sonstige Schutzrechte des Gewinnerbeitrags in vollem Umfang an die
Gemeinde Biberbach über. Die Vergütung hierfür ist im Gewinnerpreisgeld enthalten und berechtigt
Ausschreibung Wettbewerb Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016

die Gemeinde Biberbach, die Rechte im In- und Ausland in jeglicher Form zeitlich und räumlich
unbegrenzt zu nutzen und wiederzugeben.

4.       Der Teilnehmer versichert, alleiniger Urheber des Wettbewerbsbeitrags zu sein. Rechte
Dritter am Wettbewerbsbeitrag bestehen nicht. Sollten Dritte dennoch Ansprüche aus dem
Wettbewerbsbeitrag geltend machen, stellt der Teilnehmer die Gemeinde Biberbach von diesen
Ansprüchen frei.

5.      Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer
Entwürfe (unter Nennung des Erstellers) durch die Gemeinde Biberbach einverstanden. Entwürfe mit
beleidigendem oder ehrabschneidendem Inhalt werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

6.      Die Gemeinde Biberbach behält sich vor, den Gewinnerbeitrag redaktionell und zum Zwecke
der technischen Umsetzung grafisch zu bearbeiten bzw. anzupassen. Sie wird den Gewinner vor
wesentlichen Änderungen des Wettbewerbsbeitrags in einem zumutbaren Umfang anhören und
dabei seine Anregungen insofern berücksichtigen, dass keine konstruktiven, wirtschaftlichen oder
funktionellen Bedenken diesen Anregungen entgegenstehen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.

Preisgeld:
Es wird ein Preisgeld wie folgt ausgeschrieben:

1 Preis - € 500,--                         2 Preis - € 200,--                     3 Preis - € 100,--
Jury:
Die Jury begleitet den Wettbewerb und setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Herr Bürgermeister Dipl. Ing. Karl Latschenberger

Herr Vizebürgermeister/Obmann Kulturausschuss Maximilian Soxberger

Mitglieder des Kulturausschuss der Gemeinde Biberbach

Einreichungsfrist und Einreichungsort:
Die Frist zur Einreichung der Entwurfsunterlagen ist Montag, 24. November 2014. Die
Entwurfsunterlagen sind in der Gemeinde Biberbach, Im Ort 279, 3353 Biberbach abzugeben oder
per E-Mail an gemeinde@biberbach.gv.at einzusenden.

Entscheidung und Preisverleihung:
Die Entscheidung über das Siegerlogo trifft der Gemeinderat der Gemeinde Biberbach unter
Berücksichtigung der fachlichen Begleitung durch die Jury. Die Entscheidung findet im Rahmen einer
öffentlichen Gemeinderatsitzung Anfang Dezember 2014 statt.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Gemeindeweihnachtsfeier am Sonntag, 21. Dezember
2014 statt.

Benachrichtigung:
Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht zurückge-
schickt, können jedoch nach Bekanntgabe des Gewinners am Gemeindeamt Biberbach abgeholt wer-
den. Eine Begründung der Ablehnung von Entwürfen erfolgt nicht.
Ausschreibung Wettbewerb Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016

Teilnahmeerklärung
Vorname: _________________________________________

Name: ___________________________________________

Anschrift: _________________________________________

Telefon: __________________________________________

E-Mail: ___________________________________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ich erkläre mich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb „Neues Logo 900
Jahre Biberbach 2016“ einverstanden.

Wettbewerbsinhalte:
Das Logo soll einen erkennbaren Bezug zur Gemeinde Biberbach und dem 900 jährigen-Jubiläum der
Gemeinde Biberbach im Jahr 2016 haben.
Das Logo soll klar und wiedererkennbar sein.
Es soll als Sympathieträger ein unverwechselbares Markenzeichen für das Jubiläumsjahr 2016 sein.
Der Bezug auf bestehende Wahrzeichen wie Gemeindewappen, Gründungsurkunde, Kirchturm,
Mostbirne wäre wünschenswert.

Gestalterische und technische Anforderungen:
Das Logo soll für die verschiedenen Anforderungsbereiche Werbemittel und Werbeprodukte
geeignet sein (Geschäftspapier, Printwerbung, Online, Plakate, Beflaggung, usw.).
Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien:
Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, Computergrafik und CD-ROM in Form von Prints.
Bildträger ist ausschließlich Papier.
Grundsätzlich sollte das Logo als Bild-Text-Logo sowohl im Farb- als auch im Schwarz-Weiß-Druck
einsetzbar sein.
Einzureichen ist der Logoentwurf auf Papier (max. Größe DIN A3) oder als elektronische Datei (per E-
Mail (max. Größe 5 MB) oder auf CD/DVD/USB). Bei elektronischen Dateien werden Vektorgrafiken
oder vergleichbare Dateiformate bevorzugt.
Es ist darauf zu achten, dass die Entwürfe keine Namenszeichnung enthalten. Bitte den Namen auf
der Rückseite des Entwurfs oder in der Dateibezeichnung angeben.

Rechtliche Anforderungen:
Der Wettbewerb „Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016“ findet vom 22.09.2014 bis
24.11.2014 statt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die folgenden Regeln
als verbindlich an und stimmt den vertraglichen Regelungen zu:

1.      Teilnehmer am Wettbewerb können alle natürlichen und juristischen Personen, Schulen
(Volksschule Biberbach, Neue Mittelschule Seitenstetten-Biberbach, Stiftsgymnasium Seitenstetten
und andere Schulen aus der Umgebung), Künstler, Grafiker usw. aus Biberbach sowie dem restlichen
Bezirk Amstetten oder des Landes NÖ sein. Abgaben von Gruppenarbeiten sind möglich. Für
Ausschreibung Wettbewerb Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016

minderjährige Teilnehmer ist die vorherige schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.

2.      Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich.

3.     Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags gehen alle ausschließlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte sowie sonstige Schutzrechte des Gewinnerbeitrags in vollem Umfang an die
Gemeinde Biberbach über. Die Vergütung hierfür ist im Gewinnerpreisgeld enthalten und berechtigt
die Gemeinde Biberbach, die Rechte im In- und Ausland in jeglicher Form zeitlich und räumlich
unbegrenzt zu nutzen und wiederzugeben.

4.       Der Teilnehmer versichert, alleiniger Urheber des Wettbewerbsbeitrags zu sein. Rechte
Dritter am Wettbewerbsbeitrag bestehen nicht. Sollten Dritte dennoch Ansprüche aus dem
Wettbewerbsbeitrag geltend machen, stellt der Teilnehmer die Gemeinde Biberbach von diesen
Ansprüchen frei.

5.      Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer
Entwürfe (unter Nennung des Erstellers) durch die Gemeinde Biberbach einverstanden. Entwürfe mit
beleidigendem oder ehrabschneidendem Inhalt werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

6.      Die Gemeinde Biberbach behält sich vor, den Gewinnerbeitrag redaktionell und zum Zwecke
der technischen Umsetzung grafisch zu bearbeiten bzw. anzupassen. Sie wird den Gewinner vor
wesentlichen Änderungen des Wettbewerbsbeitrags in einem zumutbaren Umfang anhören und
dabei seine Anregungen insofern berücksichtigen, dass keine konstruktiven, wirtschaftlichen oder
funktionellen Bedenken diesen Anregungen entgegenstehen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.

Preisgeld:
Es wird ein Preisgeld wie folgt ausgeschrieben:

1 Preis - € 500,--                         2 Preis - € 200,--                     3 Preis - € 100,--
Jury:
Die Jury begleitet den Wettbewerb und setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Herr Bürgermeister Dipl. Ing. Karl Latschenberger

Herr Vizebürgermeister/Obmann Kulturausschuss Maximilian Soxberger

Mitglieder des Kulturausschuss der Gemeinde Biberbach

Einreichungsfrist und Einreichungsort:
Die Frist zur Einreichung der Entwurfsunterlagen ist Montag, 24. November 2014. Die
Entwurfsunterlagen sind in der Gemeinde Biberbach, Im Ort 279, 3353 Biberbach abzugeben oder
per E-Mail an gemeinde@biberbach.gv.at einzusenden.
Ausschreibung Wettbewerb Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016

Entscheidung und Preisverleihung:
Die Entscheidung über das Siegerlogo trifft der Gemeinderat der Gemeinde Biberbach unter
Berücksichtigung der fachlichen Begleitung durch die Jury. Die Entscheidung findet im Rahmen einer
öffentlichen Gemeinderatsitzung Anfang Dezember 2014 statt.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Gemeindeweihnachtsfeier am Sonntag, 21. Dezember
2014 statt.

Benachrichtigung:
Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht
zurückgeschickt, können jedoch nach Bekanntgabe des Gewinners am Gemeindeamt Biberbach
abgeholt wer-den. Eine Begründung der Ablehnung von Entwürfen erfolgt nicht.

Ich bin mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift (gesetzlicher Vertreter)
Veranstalter:                                               Gemeinde Biberbach
                                                            Im Ort 279, 3353 Biberbach
                                                            Bei weiteren Fragen:
                                                            Vize Bgm. Maximilian Soxberger
                                                            0664/6102679 m.soxberger@aon.at
                                                            Obmann Kultur, Familie und Jugend

Die Ausschreibung steht auch im Internet unter www.biberbach.gv.at zum Download zur Verfügung.

Bitte die Teilnahmeerklärung unterschreiben und zusammen mit den Entwurfsunterlagen
einreichen.
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