Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Konsum

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Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Konsum
Kleingedrucktes: Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Beoba...    https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/kleingedru...

                                             Konsum

                   Kleingedrucktes

                  Kundenunfreundliche
                  AGB in der Praxis
                  Kundenfreundlich geht anders. Zusammen mit der Stiftung
                  für Konsumentenschutz und der Fédération romande des
                  consommateurs zeigt der Beobachter auf, welche Firmen
                  durch unschöne AGB aufgefallen sind.

             Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ellenlang und unübersichtlich,
             ist dies meist kein gutes Zeichen.              Bild: Getty Images

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Kleingedrucktes: Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Beoba...   https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/kleingedru...

                  VON MARTIN MÜLLER
                  AKTUALISIERT AM 19. JULI 2018

                           Sunrise
                           Für den Abschluss eines Mobilfunkvertrags bei Sunrise
                           braucht es wie bei allen anderen Anbietern einen amtlichen
                           Ausweis und eine Unterschrift. Um den Vertrag zu kündigen,
                           reicht dagegen ein Anruf oder ein Chat mit der Hotline. Das
                           wirkt auf den ersten Blick locker und kundenfreundlich, ist
                           aber trickreich. Denn Sunrise erklärt andere
                           Kündigungsformen – etwa einen Einschreibebrief oder eine
                           E-Mail – für wirkungslos.

                           Konsumentenschützer kritisieren das, weil den Kunden damit
                           im Streitfall ein Beweis dafür fehlt, dass sie gekündigt haben.
                           Zudem liegt der Verdacht nahe, dass wechselwillige Kunden
                           am Telefon zum Bleiben überredet werden sollen.

                           Sunrise rechtfertigt das Vorgehen mit einem «optimierten
                           Kündigungsprozess» und verspricht, dass «jeder kündigende
                           Kunde noch während des Telefongesprächs oder Chats eine
                           Bestätigung per SMS» erhalte, eine weitere per Mail innert 24
                           Stunden.

                           aus Beobachter Nr. 15/2018

                           Talkeasy
                           Wer Geld will, muss dafür eine Leistung erbringen. So
                           funktioniert Wirtschaft im Allgemeinen. Für den

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Kleingedrucktes: Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Beoba...   https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/kleingedru...

                           Telefonanbieter Talkeasy scheinen andere ökonomische
                           Gesetze zu gelten. In den meisten seiner Verträge steht im
                           Kleingedruckten eine Klausel, wonach Talkeasy eine
                           Bearbeitungsgebühr von bis zu 200 Franken erheben kann,
                           wenn der Kunde – beispielsweise weil er ins Ausland zieht –
                           den Telefonanschluss nicht mehr benötigt und den Vertrag
                           vorzeitig kündigt.

                           Stossend daran ist, dass Talkeasy diese Gebühr zusätzlich zu
                           den ohnehin noch bis zum ordentlichen Vertragsablauf
                           anfallenden Abogebühren erhebt. Der Kunde bezahlt also
                           viel mehr, als wenn er den Vertrag einfach behält. Fragt sich,
                           warum Talkeasy gleich doppelt abkassiert, obwohl sie keine
                           Leistung mehr erbringen muss? Der Geschäftsführer Robert
                           Ranke wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

                           aus Beobachter Nr. 21/2017

                           Lycamobile
                           Schwupps, und das Guthaben ist weg. Kunden des Prepaid-
                           Billiganbieters Lycamobile müssen sich beeilen mit dem
                           Anrufen, wenn sie kein Geld verlieren wollen. Schon nach 90
                           Tagen verfällt das aufgeladene Guthaben wieder – so steht
                           es im Kleingedruckten unter Ziffer 4.6.

                           Ein eklatanter Gesetzesverstoss, denn Forderungen – und
                           Prepaid-Guthaben sind Forderungen – verjähren frühestens
                           nach fünf oder zehn Jahren.

                           Warum sich Lycamobile nicht ans Gesetz hält und wie viel
                           Geld sie damit verdient, will sie nicht sagen. Im Namen von
                           Lycamobile lässt Kundendienstmitarbeiter Mostafa Ghorby
                           einzig verlauten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen
                           würden geändert, falls das «aus rechtmässigen oder

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                           aufsichtsrechtlichen Gründen» nötig würde.

                           Anders gesagt: Lycamobile spekuliert einfach darauf, dass
                           niemand einen Prozess anstrengt.

                           aus Beobachter Nr. 10/2017

                           Airbnb
                           Fast so lang wie ein Abend im Theater, nur leider nicht so
                           unterhaltsam: Rund 100 Minuten würde es dauern, die
                           «Nutzungsbedingungen» des populären Bettenvermittlers
                           Airbnb vorzulesen. Fast 120'000 Zeichen lang sind dessen
                           allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), davon sind erst
                           noch mehrere Seiten in leseunfreundlichen Grossbuchstaben
                           geschrieben.

                           Das nährt den Verdacht, dass der Text absichtlich so lang, so
                           detailreich und so schwer verständlich formuliert wurde,
                           damit ihn bloss kein Kunde je wirklich liest. Airbnb-
                           Sprecherin Isabelle Witzleben weist diesen Vorwurf zurück.
                           Dass der Text so komplex sei, sei «Folge der gesetzlichen
                           Anforderungen» und davon, dass Airbnb in 191 Ländern
                           verfügbar sei. Die Airbnb-Juristen würden aber konstant
                           daran arbeiten, die Nutzungsbedingungen «noch
                           kundenfreundlicher» auszugestalten. Da gibts noch einiges
                           zu tun!

                           aus Beobachter Nr. 3/2017

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Kleingedrucktes: Kundenunfreundliche AGB in der Praxis - Beoba...   https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/kleingedru...

                           Parship
                           «Lesen Sie das Kleingedruckte», heisst es so schön. Doch
                           viele Firmen zeichnen sich in den allgemeinen
                           Geschäftsbedingungen nicht gerade durch
                           Kundenfreundlichkeit aus. Ein Beispiel dafür ist Parship, einer
                           der führenden Online-Partnervermittlungsdienste. Mitglied
                           ist man zwar mit ein paar Mausklicks. Ungleich komplizierter
                           ist es aber, den kostenpflichtigen Vertrag aufzulösen.

                           Erstens sucht man in den AGB vergeblich nach klaren Infos
                           zur Kündigungsfrist. Dort steht: «Die Frist für die ordentliche
                           Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft ergibt sich
                           aus den produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen
                           des Bestellvorgangs vom Kunden bestätigt werden.» Ratlos
                           ist, wer seine Bestell-Mail nicht mehr hat. Zweitens steht in
                           den AGB: «Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie
                           durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (z.B. Brief
                           oder Fax).» Ein Abo per Mail abschliessen kann man, es
                           auflösen aber nicht.

                           Laut Parship-Sprecherin Stella Zeco werden die Kunden
                           beim Bestellvorgang zweimal über die Kündigungsfrist
                           informiert. Und man akzeptiere Kündigungen auch per Mail,
                           obwohl das in den AGB nicht explizit erwähnt sei. Letztlich
                           ist der Kunde dabei aber auf den Goodwill von Parship
                           angewiesen – eine Zumutung.

                           aus Beobachter Nr. 20/2016

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