Avifauna des Leipziger Auwaldes Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010

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Avifauna des Leipziger Auwaldes Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010
Avifauna des Leipziger Auwaldes
   Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010
Auftraggeber: Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig,
              Abt. Stadtforsten

                           R. Mäkert

                        Dezember 2010

             Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V.
            Am Mühlbach 16, 04808 Wurzen-Dehnitz
             Tel. 03425814810, Fax 03425-814818
                 Mail: nsi_leipzig@t-online.de
Avifauna des Leipziger Auwaldes Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010

                                                    Inhaltsverzeichnis

1.     Einleitung........................................................................................................................ 3
2.     Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................. 4
2.1.   FFH-Richtlinie (NATURA 2000)................................................................................... 4
2.2.   Europäische Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000)....................................................4
2.3.   Bundesnaturschutzgesetz................................................................................................ 4
2.4.   Sächsisches Naturschutzgesetz.......................................................................................4
3.     Untersuchungsgebiet....................................................................................................... 6
4.     Avifauna ....................................................................................................................... 10
4.1.   Methodik der Brutvogelkartierung ...............................................................................10
4.2.   Auswertung der Erfassungsergebnisse .........................................................................12
4.3.   Bewertung..................................................................................................................... 15
5.     Zusammenfassung ........................................................................................................ 16
6.     Abkürzungen und Glossar ............................................................................................ 17
7.     Quellenangaben und weiterführende Literatur ............................................................18

Titel - Abb. 1: Probefläche 4, Abt. 131, Ansicht der Nordseite nach Westen (26.01.10).

Anlagen
Anlage 1:      Lage des Untersuchungsgebietes mit den vier Probeflächen, M ca. 1 : 7.500
Anlage 2.1: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 1 in Abt. 122, M 1 : 1.500.
Anlage 2.2: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 2 in Abt. 127, M 1 : 1.500.
Anlage 2.3: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 3 in Abt. 128, M 1 : 1.500.
Anlage 2.4: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 4 in Abt. 131, M 1 : 1.500.

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1.   Einleitung
   Der Leipziger Auwald ist mit seiner Artenvielfalt und der unmittelbaren Großstadtnähe na-
hezu einmalig in Europa. Die noch weitgehend gut erhaltenen, geophytenreichen Auwaldbe-
reiche im Nordwesten und Süden von Leipzig sind regional und für Sachsen bedeutend. Diese
vom Menschen geprägte Naturlandschaft besitzt eine große Biotopvielfalt mit Auwald, Wie-
sen, Altwasserabschnitten und sekundären Feuchtbiotopen, welche aus ehemaligen Lehmab-
baugebieten entstanden sind. Die Auwaldgebiete gehören zu den letzten großflächig naturna-
hen Waldkomplexen in Sachsen, die weniger als 1 % der Landesfläche des Freistaates ein-
nehmen (SCHMIDT et al. 2002).
   Bereits in den 1990er Jahren waren etwa 850 Arten an höheren Pflanzen, Farnen und Moo-
sen, über 800 Pilz- und Flechtenarten, 180 Wirbeltier- und mindestens 5 000 Gliedertierarten
sowie über 80 Schnecken und Muscheln im Leipziger Auwald bekannt (MÜLLER 1995). Da-
her war die Aufnahme der Leipziger Elster-Pleiße-Luppe-Aue als Fauna-Flora-Habitat „Leip-
ziger Auensystem“ mit einer Fläche von 2 824 ha in die Liste der sächsischen NATURA
2000-Gebiete eine folgerichtige Entscheidung. Deutlich über 100, teils seltene Brutvogelarten
in oft noch gut erhalten Habitaten gaben einen der Beweggründe für die Ausweisung des 4
952 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“, welches fast die Flä-
che des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ erreicht.
   Um die Avifauna in dem forstwirtschaftlich genutzten Auwald zu dokumentieren, erfolgte
im Jahr 2010 eine Brutvogelkartierung auf vier je 2,5 ha großen Probeflächen im Forstrevier
Leutzsch – auch ein Beitrag zur Dokumentation der Biodiversität im Leipziger Auwald.
   Da die Ergebnisse der vorliegenden Kartierung eine wesentliche Bedeutung für den Bio-
topschutz, für das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und das SPA „Leipziger Auwald“
aufweisen, sind im folgenden Kapitel die wichtigsten der relevanten rechtlichen Vorgaben
kurz aufgeführt.
   Wir möchten uns bei Herrn Müller, Herrn Rößger und Herrn Schmidt für die Mitwirkung
bei der Kartierung bedanken.

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2.     Gesetzliche Grundlagen
2.1. FFH-Richtlinie (NATURA 2000)
  Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RICHTLINIE 2006) schreibt die
Ausweisung und den Schutz von Fauna-Flora-Habitaten vor (FFH-Gebiete) und verlangt den
besonderen Schutz von Lebensraumtypen (Anhang I) sowie besonders bedrohter Pflanzen-
und Tierarten (Anhänge II, IV und V) auch außerhalb von FFH-Gebieten.

2.2. Europäische Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000)
  Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Nov.
2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten besagt insbesondere zu einheimischen
wildlebenden Vogelarten:

   Art. 1 (1) Diese Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten, die im europäischen
Gebiet der Mitgliedstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind. Sie hat den Schutz, die
Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten.
   (2) Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume.
   ...
   Art. 3 (1) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der in Artikel 2 genannten Erfordernisse die er-
forderlichen Maßnahmen, um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine
ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen.
   Art. 4 (1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ih-
rer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet
sicherzustellen.
   In diesem Zusammenhang ist folgendes zu berücksichtigen:
   a)    vom Aussterben bedrohte Arten,
   b)    gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten,
   c)    Arten, die wegen ihres geringen Bestandes oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten
         gelten,
   d)    andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraumes einer besonderen
         Aufmerksamkeit bedürfen.
   ...
     (EG-VOGSCHRL 2009)

2.3. Bundesnaturschutzgesetz
  In diesem Gesetz werden rechtliche Rahmenbedingungen für die Eingriffs-Ausgleichs-
Regelung, die Landschaftspflege, Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
den Biotopschutz etc. festgesetzt, welche durch entsprechende Naturschutzgesetze in Landes-
recht umzusetzen sind. Im Bereich des Artenschutzes gilt das BNatSchG (2007) unmittelbar.
So erläutert § 42 Vorschriften zu besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten
(BNATSCHG 2009).

2.4. Sächsisches Naturschutzgesetz
  Das Sächsische Naturschutzgesetz schreibt im § 15 den Schutz von Natur und Land-
schaftsteilen vor und legt in seinen §§ 22 a bis c die Umsetzung des EU-Rechtes in Landes-
recht fest. § 25 und 26 regeln den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten und den Bio-
topschutz:

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  § 25
Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten

   (1) Es ist verboten,
1. ohne vernünftigen Grund wildwachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu schädigen,
2. wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
3. ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu
    zerstören,
4. gebietsfremde Tiere und Pflanzen auszusetzen oder in der freien Natur anzusiedeln, wobei der Anbau von
    Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft unberührt bleibt,
5. Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum 30.
    September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören; ausgenommen davon ist eine um-
    weltgerechte Forstwirtschaft,
6. die Bodenvegetation auf Wiesen, Feldrainen, Böschungen, Wegrändern und nicht bewirtschafteten Flächen
    abzubrennen oder sonst nachhaltig zu schädigen,
7. Bäume oder Felsen mit Horsten, Nist-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tierarten zu besteigen oder
    solche Bäume zu fällen; ausgenommen ist das Fällen im Rahmen einer umweltgerechten Land- und Forst-
    wirtschaft, es sei denn, es wären bekannte oder erkennbare Lebensstätten vorn Aussterben bedrohter Tierar-
    ten betroffen.

   (2) Absatz 1 gilt unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften nicht für gesetzlich zulässige
und behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die nicht zu anderer Zeit oder auf
andere Weise mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt werden können. Die Naturschutzbe-
hörde kann im Einzelfall oder allgemein für gleichgelagerte Fälle Ausnahmen zulassen, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Maßnahmen Belange des Artenschutzes
nicht beeinträchtigen.
  ...

  § 26
Schutz bestimmter Biotope

   (1) Auch ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse stehen nach-
folgende Biotope unter besonderem Schutz:
1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Naßwiesen, Bruch-, Moor-, Sumpf- und Auwälder,
2. Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte, Altarme fließender Gewässer, na-
    turnahe stehende Kleingewässer und Verlandungsbereiche stehender Gewässer; die Ufervegetation ist je-
    weils mit eingeschlossen,
3. Trocken- und Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen, Borstgrasrasen, Wacholder-, Ginster- und
    Zwergstrauchheiden,
4. Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume, höhlenreiche
    Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume, Schluchtwälder,
5. offene Felsbildungen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, offene Binnendünen,
6. Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke sowie in der freien Landschaft befindliche Steinrücken, Hohl-
    wege und Trockenmauern.

(2) In den besonders geschützten Biotopen sind alle Maßnahmen, die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erhebli-
    chen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können, verboten. Insbesondere ist verboten:
1. die Änderung oder Aufgabe der bisherigen Nutzung oder Bewirtschaftung,
2. das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, Beeinträchtigungen im Sinne von Satz 1 hervorzurufen.
   ...
   (SÄCHSNATSCHG 2010)

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3.     Untersuchungsgebiet
   Naturräumlich lässt sich das Untersuchungsgebiet dem Leipziger Land zuordnen, das Teile
der größeren und naturräumlich vielgestaltigeren Leipziger Tieflandsbucht einnimmt
(MANNSFELD & RICHTER 1995). Es liegt in der Flussaue nordwestlich des Leipziger Stadt-
zentrums und dort südlich von Weißer Elster und Neuer Luppe. Die potenziell natürliche
Vegetation ist Eichen-Ulmen-Auwald im Übergang zu Zittergrasseggen-Hainbuchen-
Stieleichenwald (SCHMIDT et al. 2002). Große Teile des nordwestlichen Leipziger Auwaldes
sind auch mit der zugehörigen Pflanzengesellschaft Querco-Ulmetum minoris ISSLER 1924
bestockt. Vorherrschende Baumart ist die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), dazu kommen
Stiel-Eiche (Quercus robur), Hain-Buche (Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata),
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und auf wenig überfluteten Flächen auch zunehmend
Spitz-Ahorn (Acer platanoides), wobei die Forstwirtschaft im Sinne einer standortgerechten
Bestockung korrigierend eingreift.
   Die vier erfassten Teilflächen mit je 2,5 ha befinden sich im Forstrevier Leutzsch in den
Forstabteilungen 122, 127, 128 und 131. Alle Probeflächen liegen im NSG Burgaue. In allen
vier Probeflächen wachsen Starkbäume, welche mit der forstlichen Starkbaumkartierung er-
fasst wurden und zum Teil als zu erhaltende Biotopbäume ausgewiesen wurden. Von der Un-
teren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig wurde für die Kartierung eine Ausnahmegeneh-
migung zum Verlassen der Wege eingeholt, die zu Beginn der Kartierungsarbeiten vorlag.

Forstliche Kurzcharakteristik der vier Probeflächen:

1 - Abt. 122
    Die Probefläche ist längerfristig nicht durchforstet, Prozessschutz.

2 - Abt. 127
    Die Probefläche ist längerfristig unbeeinflusst, wird in einigen Jahren durchforstet..

3 - Abt. 128
    Die Probefläche gehört zur Mittelwaldnutzung, die Osthälfte wurde 2007/2008 einge-
    schlagen, die Westhälfte wurde 2009/2010 eingeschlagen. Einige Schirmbäume wurden
    stehengelassen (ca. 10 – 15 pro Hektar).

4 - Abt. 131
    Die Probefläche ist längerfristig nicht beeinflusst worden und wird demnächst durchfor-
    stet.

     Die folgenden Abbildungen zeigen einige Aspekte der erfassten Probeflächen

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Abb. 2:    Probefläche 1 in Abteilung 122 mit
           dem Weg nach Nordwesten.

Abb. 3:    Probefläche 1 in Abteilung 122 mit
           stehendem Totholz.

Abb. 4:    Probefläche 1 in Abteilung 122 mit
           liegendem Totholz.

Abb. 5:    Probefläche 1 in Abteilung 122 mit
           liegendem und stehendem Totholz.

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Abb. 6:    Noch Norden führender Weg westlich
           der Probefläche 2, Abteilung 127.

Abb. 7:    Stangenholz in der Abteilung 127.

Abb. 8:    Mittelwaldfläche mit der Probefläche
           3, Abteilung 128, Ansicht nach Südwe-
           sten.

Abb. 9:    Holzeinschlag im Januar 2010 in der
           Probefläche 3, Westteil.

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Abb. 10: Probefläche 4, Abteilung 131,
         mit stehendem Totholz.

Abb. 11: Wild-Rückzugshügel in der
         Probefläche 4, Abteilung 131.

  Die vier Probeflächen nehmen zusammen eine Fläche von 10 ha ein.

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4.    Avifauna
4.1. Methodik der Brutvogelkartierung
   Im Rahmen des zugrundeliegenden Untersuchungsprogrammes war die Avifauna mittels
einer Brutvogelkartierung von Januar bis Juni 2010 zu erfassen, um den Artenbestand im
Untersuchungsgebiet festzustellen. Hierzu wurden bei zehn Begehungen im genannten Zeit-
raum alle beobachteten Arten der Vogelwelt registriert (davon vier Begehungen von Januar
bis Anfang März zur Erfassung von Eulen, Greifvögeln und Spechten). Die gewonnenen Er-
gebnissen werden artenschutzfachlich bewertet.
   Bei den zehn Erfassungen zwischen 15. Januar und 23. Juni 2010 lag der Schwerpunkt auf
dem Nachweis von Brutvogelarten und Nahrungsgästen. Als Methode wurde eine fachlich
standardisierte Linientaxierung unter Nutzung der Statusmerkmale der Brutvogelerfassung
und der in Sachsen üblichen Nachweiskategorien angewendet, d.h. als Brutvögel werden
Arten mit Nachweis C4 bis D16 gewertet (s. unten). Alle sichtbaren und hörbaren Vogelar-
ten sowie ihre ggf. revieranzeigenden Merkmale wurden registriert und in Tageserfassungs-
bögen (Tabelle und Karte) eingetragen. Brutstätten wurden aufgrund der Beschränkungen des
BNATSCHG (2009) und des SÄCHSNATSCHG (2010) nicht gezielt gesucht, gefundene jedoch
mit erfasst. Anhand der für das Untersuchungsgebiet vorliegenden Starkbaumkartierung, des
Vergleichs mit GPS und topographischer Merkmale konnte im Gelände eine gute Übersicht
gewonnen werden. Der methodisch vorgegebene Zeitrahmen ließ eine weitgehende Erfassung
der Brutvögel zu und ermöglichte eine Übersichtskartierung mit Aussagen zu den wesentli-
chen Arten. Technische Hilfsmittel (Klangattrappe, Netze u.a.) kamen nicht zum Einsatz.

Definitionen

Brutvogel: Entsprechend der international üblichen Methodik werden die Nachweiskategori-
en C4 bis D16 als Brutvogel gewertet (NICOLAI 1993):

A0     Art zur Brutzeit im Gebiet

B1     Art zur Brutzeit im typischen Lebensraum beobachtet
B2     Singendes Männchen, Paarungs- oder Balzlaute zur Brutzeit

C3     ein Paar während der Brutzeit in arttypischem Lebensraum
C4     Revier mindestens nach einer Woche noch besetzt
C5     Paarungsverhalten und Balz, Kopulation
C6     wahrscheinlichen Nistplatz aufsuchend
C7     Verhalten der Altvögel deutet auf Nest oder Jungvögel
C8     gefangener Altvogel mit Brutfleck
C9     Nestbau oder Anlage einer Nisthöhle

D10    Altvogel verleitet
D11    benutztes Nest oder Eischalen gefunden
D12    Dunenjunge festgestellt (pulli)
D13    Altvogel brütet bzw. fliegt zum oder vom (unerreichbaren) Nest
D14    Altvogel trägt Futter oder Kotballen
D15    Nest mit Eiern
D16    Jungvögel im Nest / in Nestnähe gesehen/gehört (juv.)

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  Nahrungsgast: Als Nahrungsgast werden Arten gewertet, welche im Untersuchungsgebiet
bei der Nahrungssuche festgestellt werden konnten. Hierbei kann es sich um Brutvögel han-
deln, welche außerhalb des Untersuchungsgebietes brüten, aber auch um Strich- und Zugvö-
gel, welche z.B. im April noch durchziehen. Eine Unterscheidung zwischen diesen Erfas-
sungsgruppen ist mit feldornithologischen Methoden nicht in jedem Fall sicher möglich, so
dass einschließlich der Durchzügler und Überflieger der zusammenfassende Begriff „Nah-
rungsgast“ genutzt wird.

Erläuterung zur Ergebnistabelle:

•   Spalte 1, Lfd. Nr.: Laufende Nummer der Vogelart. Ermöglicht eine schnelle Übersicht
    über die Artenzahl im Untersuchungsgebiet.
• Spalte 2, Art: Festgestellte Vogelarten in der jeweiligen Untersuchungsfläche, alphabe-
    tisch nach dem deutschen Artnamen aufgelistet.
• Spalte 3, Wissenschaftlicher Name: Wissenschaftlicher Artname der entsprechenden
    Vogelart.
• Spalten 4 – 8, Brutpaare: Anzahl der je Probefläche und Untersuchungsgebiet festge-
    stellten Brutpaare (BP).
• Spalte 9, Nahrungsgast und Durchzügler (NG): Vogelarten, die nicht im Untersu-
    chungsgebiet brüten. Fachlich üblich ist, für jede Art nur den höchsten Nachweisstatus
    aufzuführen. Somit werden Brutvogelarten im Regelfall nicht nochmals als Nahrungsgast
    aufgeführt.
• Spalte 10, EG-Vogelschutzrichtlinie (EG-VOGSCHRL 2009), Schutzstatus
  Alle wildlebenden europäischen Vogelarten sind geschützt. Auf die im Anhang I aufge-
führten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden
(Eintrag in Spalte 6: I).
• Spalte 11, BNATSCHG (2009), Schutzstatus
     B – besonders geschützt, Streng g. – besonders und streng geschützt
• Spalte 12, Rote Liste von Deutschland, Gefährdungsgrad (SÜDBECK et al. 2007)
• Spalte 13, Rote Liste von Sachsen, Gefährdungsgrad (RAU et al. 1999)

    Tab. 1:    Gefährdungsgrade der Roten Listen.
                Code    Gefährdungsgrad
                  0     Ausgestorben oder verschollen
                  1     Vom Aussterben bedroht
                  2     Stark gefährdet
                  3     Gefährdet
                  R     Extrem selten
                  V     Vorwarnliste, im Rückgang

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4.2. Auswertung der Erfassungsergebnisse
Insgesamt wurden 51 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, davon 26 Brutvo-
gelarten und 25 Vogelarten als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler. Die häufigsten Brutvo-
gelarten waren Buchfink (19 BP), Mönchsgrasmücke (17 BP), Amsel und Rotkehlchen (je 14
BP), Kohlmeise (13 BP) und Singdrossel (10 BP). Die Probeflächen 1 bis 4 wiesen etwa die
gleiche Anzahl von Brutpaaren auf (38 bis 44 BP). In den Kartenausschnitten (s. Anlagen 2.1
bis 2.4) sind die registrierten Brutpaare verzeichnet.

Abb. 12: Alte Stiel-Eiche mit Rastplatz
         des Waldkauzes, Nordseite der
         Probefläche 4.

   Der Waldkauz brütete in einer alten Stiel-Eiche am Südrand der Probefläche 4 in Abteilung
133. Die auf der nächsten Seite folgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Auswertung der Be-
obachtungsdaten nach Arten geordnet. Für die Brutvogelarten wird die Zahl der Brutpaare der
einzelnen Arten in den vier Probeflächen und die Summe im Untersuchungsgebiet angegeben
sowie für das gesamte Untersuchungsgebiet die Nahrungsgäste, wenn sie mindestens einmal
beobachtet wurden.
   Besetzte Greifvogelhorste (Mäusebussard, Habicht) befinden sich südlich der vier Probe-
flächen. Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Turmfalke wurden 2010 in bzw. über
der Burgaue beobachtet, jedoch keine Brut dieser Arten.

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Tab. 2:      Ergebnis der Brutvogelkartierung 2010, Anzahl der Brutpaare in den vier Abteilun-
             gen und im gesamten Untersuchungsgebiet (Erläuterung der Spalten s. oben).
Lfd.   Art                Wissenschaftlicher Name          1   2   3   4   UG NG EG- BNATSCHG RLD RLS
Nr.                                                       122 127 128 131 10 ha   VSR   2008    2007 1999
 1     Amsel              Turdus merula                    5   5   2   2   14             B
 2     Bachstelze         Motacilla alba                   1                1             B
 3     Blaumeise          Parus caeruleus                  2   3   2   2    9             B
 4     Buchfink           Fringilla coelebs                5   4   4   6   19             B
 5     Buntspecht         Dendrocopos major                1   1   2   2    6             B
 6     Dorngrasmücke      Sylvia communis                                       X         B           V
 7     Eichelhäher        Garrulus glandarius              1           1    2             B
 8     Elster             Pica pica                                             X         B
 9     Fitis              Phylloscopus trochilus                   1        1             B           V
 10    Gartenbaumläufer   Certhia brachydactyla            2   2   2   2    8             B
 11    Gartengrasmücke    Sylvia borin                             1        1             B           V
 12    Gartenrotschwanz   Phoenicurus phoenicurus                               X         B           V
 13    Gelbspötter        Hippolais icterina                       1        1             B           V
 14    Girlitz            Serinus serinus                          1        1             B           V
 15    Goldammer          Emberiza citrinella                                   X         B           V
 16    Grauschnäpper      Muscicapa striata                        1        1         Streng g.
 17    Grünfink           Carduelis chloris                                     X         B           V
 18    Grünspecht         Picus viridis                                         X     Streng g.
 19    Habicht            Accipiter gentilis                                    X     Streng g.
 20    Haussperling       Passer domesticus                                     X         B      V    V
 21    Heckenbraunelle    Prunella modularis                                    X         B           V
 22    Kernbeißer         Coccothraustes coccothraustes    1   1            2             B
 23    Klappergrasmücke   Sylvia curruca                                        X         B           V
 24    Kleiber            Sitta europaea                   2   1   1   2    6             B
 25    Kleinspecht        Dendrocopos minor                                     X         B      V
 26    Kohlmeise          Parus major                      4   5   2   2   13             B
 27    Kolkrabe           Corvus corax                                          X         B
 28    Mäusebussard       Buteo buteo                                           X     Streng g.
 29    Mauersegler        Apus apus                                             X         B
 30    Mittelspecht       Dendrocopos medius                                    X     Streng g.       3
 31    Mönchsgrasmücke    Sylvia atricapilla               3   3   5   6   17             B
 32    Nachtigall         Luscinia megarhynchos                                 X         B
 33    Pirol              Oriolus oriolus                                       X         B      V    V
 34    Rabenkrähe         Corvus corone corone                                  X         B
 35    Rauchschwalbe      Hirundo rustica                                       X         B      V    V
 36    Ringeltaube        Columba palumbus                         1   2    3             B
 37    Rotkehlchen        Erithacus rubecula               3   3   4   4   14             B
 38    Rotmilan           Milvus milvus                                         X  I  Streng g.
 39    Schwanzmeise       Aegithalos caudatus              1       1        2             B
 40    Schwarzmilan       Milvus nigrans                                        X  I  Streng g.
 41    Schwarzspecht      Dryocopus martius                                     X     Streng g.
 42    Singdrossel        Turdus philomelos                3   2   3   2   10             B           V
 43    Star               Sturnus vulgaris                 3   3   2   1    9             B
 44    Stockente          Anas platyrhynchos                                    X         B
 45    Trauerschnäpper    Ficedula hypoleuca               2   2   3   2    9             B      V
 46    Waldbaumläufer     Certhia familiaris               1   2       1    4             B
 47    Waldkauz           Strix aluco                                  1    1         Streng g.
 48    Wendehals          Jynx torquilla                                        X     Streng g.  2    2
 49    Wespenbussard      Pernis apivorus                                       X  I  Streng g.  V    3
 50    Zaunkönig          Troglodytes troglodytes          2   1   2   3    8             B
 51    Zilpzalp           Phylloscopus collybita           1       3   1    5             B
                                          Summe / Anzahl: 43 38 44 42 167 25       3  11 str.g.   7   17

  Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard gehören zum Anhang I der EG-VOGSCHRL
(2009). Für diese Arten sind die Mitgliedsstaaten zu besonderen Schutzmaßnahmen ver-

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Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010

pflichtet. Insgesamt wurden elf streng geschützte Arten beobachtet, sieben Arten der Roten
Liste von Deutschland (SÜDBECK et al. 2007) und 17 Arten der Roten Liste von Sachsen
(RAU et al. 1999). Tabelle 3 zeigt die Auswertung für die Brutvogelarten. Mit Grauschnäpper
und Waldkauz haben 2010 zwei streng geschützte Arten im Untersuchungsgebiet gebrütet,
mit dem Trauerschnäpper eine Art der Roten Liste von Deutschland sowie fünf Arten der
Roten Liste von Sachsen (Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Singdrossel).

Tab. 3:        Brutvogelarten 2010 im Untersuchungsgebiet mit Anzahl der Brutpaare, Schutz-
               status und Gefährdungsgrad (EG-VOGSCHRL 2009, SÜDBECK et al. 2007, RAU et
               al. 1999) sowie dem Bestandstrend in Deutschland von 2003 bis 2007 (SUDFELDT
               et al. 2009):
               × - Zunahme
               Ü - leichte Zunahme
               Ö - ohne Trend
               Þ - leichte Abnahme
               Ø- Abnahme.
          Lfd.   Art                 Wissenschaftlicher Name           UG EG-VSR BNATSCH      RLD RLS Trend
          Nr.                                                         10 ha 2009      G       2007 1999 D
                                                                                    2008
          1      Amsel               Turdus merula                     14             B                 Ö
          2      Bachstelze          Motacilla alba                     1             B                 Þ
          3      Blaumeise           Parus caeruleus                    9             B                 Ö
          4      Buchfink            Fringilla coelebs                 19             B                 Þ
          5      Buntspecht          Dendrocopos major                  6             B                 Ü
          6      Eichelhäher         Garrulus glandarius                2             B                 Þ
          7      Fitis               Phylloscopus trochilus             1             B            V    Ö
          8      Gartenbaumläufer    Certhia brachydactyla              8             B                 Ö
          9      Gartengrasmücke     Sylvia borin                       1             B            V    Þ
          10     Gelbspötter         Hippolais icterina                 1             B            V
          11     Girlitz             Serinus serinus                    1             B            V    Ø
          12     Grauschnäpper       Muscicapa striata                  1         Streng g.             Þ
          13     Kernbeißer          Coccothraustes coccothraustes      2             B
          14     Kleiber             Sitta europaea                     6             B                 Þ
          15     Kohlmeise           Parus major                       13             B                 Ö
          16     Mönchsgrasmücke     Sylvia atricapilla                17             B                 Ü
          17     Ringeltaube         Columba palumbus                   3             B                 Ü
          18     Rotkehlchen         Erithacus rubecula                14             B                 Þ
          19     Schwanzmeise        Aegithalos caudatus                2             B                 Ö
          20     Singdrossel         Turdus philomelos                 10             B            V    Þ
          21     Star                Sturnus vulgaris                   9             B                 Ø
          22     Trauerschnäpper     Ficedula hypoleuca                 9             B        V        Ö
          23     Waldbaumläufer      Certhia familiaris                 4             B                 Ü
          24     Waldkauz            Strix aluco                        1         Streng g.
          25     Zaunkönig           Troglodytes troglodytes            8             B                 Ö
          26     Zilpzalp            Phylloscopus collybita             5             B                 Ø
                                                      Summe / Anzahl: 167     0    2 str.g.    1   5

  Für einige Arten ist in SUDFELDT et al. (2009) kein Bestandstrend angegeben (Eintrag leer
in letzter Spalte). Die Bestände von Bachstelze, Buchfink, Eichelhäher, Gartengrasmücke,
Grauschnäpper, Kleiber, Rotkehlchen und Singdrossel waren von 2003 bis 2007 in Deutsch-
land leicht rückläufig, Girlitz, Star und Zilpzalp haben im gleichen Zeitraum deutlich abge-
nommen (SUDFELDT et al. 2009).

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Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010

4.3. Bewertung
   Die beobachteten Brutvogelarten, Nahrungsgäste und Durchzügler entsprechen dem im
Untersuchungsgebiet dominierenden Habitat: strukturreicher Hartholzauwald. An den Probe-
flächen 1 (Abt. 122, Nähe Waldrand) und 3 (Abt. 128, Lichtung der Mittelwaldfläche) wur-
den auch Arten der Waldsäume gesichtet wie Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Girlitz,
Goldammer und Grauschnäpper. Dies bedeutet eine größere Artenvielfalt als im Inneren
durchgehend geschlossener Wälder. Die Mittelwaldfläche wies auch mit 44 Brutpaaren das
Maximum unter den vier Probeflächen auf.
   Die Gesamtzahl aller Brutpaare kann als hoch eingestuft werden (167 BP / 10 ha), ist etwas
kleiner, entspricht jedoch in der Größenordnung dem Kartierungsergebnis im südlichen Au-
wald von 2009 (233 BP / 10 ha). Ursachen geringerer Bestandsdichte der Brutvögel können
der kalte Winter 2009/2010 (für die Standvögel, z.B. Klein- und Mittelspecht) oder ungünsti-
ger, kalter Witterungsverlauf während der Brutzeit (für Stand- und Zugvögel) sein.
   Artenschutzfachlich bedeutend ist die Brut der streng geschützten Arten Grauschnäpper
und Waldkauz (je 1 BP in Probefläche 3, Abt. 128 und in Probefläche 4, Abt. 133). Arten des
Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie haben 2010 im Untersuchungsgebiet nicht gebrütet.

• Grauschnäpper – Muscicapa striata (PALL. 1764)
Der Grauschnäpper brütet in lichten Misch-, Laub- und Nadelwäldern, vorzugsweise an Rän-
dern und Lichtungen, sowie in halboffenen bis offenen Landschaften mit Gehölzen, Alleen,
Obstbauflächen u.a. Baumgruppen in ganz Europa. Die Art aus der Familie der Fliegen-
schnäpper ernährt sich hauptsächlich von fliegenden Insekten (Hautflügler, Tagfalter, Käfer,
Heuschrecken etc.), aber auch von Raupen, Regenwürmern und Beeren (BEZZEL 1993). Im
Stadtgebiet von Leipzig waren 1995 ca. 40 % der Fläche mit Brutpaaren besetzt (StUFA
1995).
  Der Grauschnäpper brütet nahezu flächendeckend in Sachsen, 1998 mit 10 000 bis 20 000
Brutpaaren, jedoch mit einem Rückgang in städtischen Lebensräumen (STEFFENS et al. 1998).

• Waldkauz – Strix aluco L.
Der Waldkauz brütet in lichten Altholzbeständen in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen,
Friedhöfen und Gärten mit alten Bäumen in fast ganz Europa außer in Irland, Island und dem
nördlichen Skandinavien. Die Art aus der Ordnung Strigiformes (Eulen) ist ein dämmerungs-
und nachtaktiver, gewandter Kurzstreckenflieger (Standvogel). Der Waldkauz ernährt sich
hauptsächlich von Kleinsäugern, vor allem von Mäusen, aber auch von Vögeln und Amphibi-
en (BEZZEL 1985). Im Stadtgebiet von Leipzig hat der Waldkauzbestand in den letzten 15
Jahren deutlich abgenommen (MÄKERT et al. 2009).
   Der Waldkauz brütet weit verbreitet in Sachsen mit 2 000 bis 4 000 Brutpaaren (häufiger
als die Waldohreule und deutlich häufiger als der Steinkauz, STEFFENS et al. 1998).
   Der Wendehals ist in Deutschland und in Sachsen stark gefährdet, wurde aber im Jahr 2010
im Direktionsbezirk Leipzig gegenüber früheren Jahren relativ häufig beobachtet. Mit-
telspecht und Wespenbussard sind in Sachsen gefährdet (RAU et al. 1999).
   Von den 2010 nachgewiesenen Brutvogelarten ist der Trauerschnäpper in Deutschland auf
der Vorwarnliste (SÜDBECK et al. 2007). Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und
Singdrossel sind in Sachsen auf der Vorwarnliste (RAU et al. 1999). Alle vorkommenden
Brutvogelarten sind gesetzlich besonders geschützt, Grauschnäpper und Waldkauz darüber
hinaus streng geschützt BNATSCHG 2008).
   Besonders für Girlitz, Star und Zilpzalp, die in Deutschland deutlich abgenommen haben
(SUDFELDT et al. 2009), sind die Brutpaarzahlen im Untersuchungsgebiet als positiv zu be-
werten.

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Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010

5.   Zusammenfassung
  Der Leipziger Auwald ist ein regional und für Sachsen sehr bedeutendes Bruthabitat für be-
sonders und streng geschützte Vogelarten der Auwälder, der Waldsäume, der Gewässer und
des Offenlandes. Zur Dokumentation des Brutvogelbestandes im nordwestliche Leipziger
Auwald, Forstrevier Leutzsch, erfolgte eine Linientaxierung auf vier Probeflächen á 2,5 ha,
insgesamt also auf einer Fläche von 10 ha. Dabei konnte eine Übersicht zu wesentlichen
Brutvogelarten, Nahrungsgästen und Durchzüglern gewonnen werden.
  Die Pflanzengesellschaft des Auwaldes im Untersuchungsgebiet ist ein Querco-Ulmetum.
Der Auwald ist ein besonders geschütztes Biotop nach § 26 SächsNatSchG (2008) und Le-
bensraumtyp nach Anhang I der FFH-RICHTLINIE (2006). Das Untersuchungsgebiet weist ein
der Biotopaustattung entsprechendes Arteninventar der Avifauna auf, das heißt, es brüten
Arten der Laubwälder und Waldsäume. Zum Beispiel waren auf der Mittelwaldfläche (Nr. 3)
nicht nur Arten der geschlossenen Wälder, sondern auch Arten der Waldsäume anzutreffen
(wie Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Girlitz, Goldammer und Grauschnäpper). Dies
bedeutet eine größere Artenvielfalt als im Inneren geschlossener Wälder. Die Mittelwaldflä-
che wies auch mit 44 Brutpaaren das Maximum unter den vier Probeflächen auf.
  In den vier Teilflächen im Revier Leutzsch mit einer Gesamtfläche von 10 ha wurden im
Jahr 2010 insgesamt 51 Vogelarten erfasst, davon 26 Brutvogelarten und 25 Vogelarten als
Nahrungsgäste bzw. Durchzügler. Artenschutzfachlich bedeutend sind die Bruten der streng
geschützten Arten Grauschnäpper und Waldkauz. Beide Arten sind in Deutschland und in
Sachsen nicht gefährdet. Aus artenschutzfachlicher Sicht ebenfalls erfreulich sind neun Brut-
paare des Trauerschnäppers (in Deutschland auf der Vorwarnliste, SÜDBECK et al. 2007) und
die Bruten von Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Singdrossel (in Sachsen auf
der Vorwarnliste, RAU et al. 1999). Alle vorkommenden Brutvogelarten sind gesetzlich be-
sonders geschützt (BNATSCHG 2009).
  Ein Vergleich der 2009 im Revier Connewitz und 2010 im Revier Leutzsch ermittelten Ge-
samtartenzahlen ergibt abzüglich jahrweiser Schwankungen eine ungefähre Übereinstimmung
(2009: 53 Arten und 2010: 51 Arten). Die Anzahl der Brutpaare im Jahr 2010 im Revier
Leutzsch war etwa 25 % geringer als 2009 im Revier Connewitz, was auf jahrgangstypische
Schwankungen zurückzuführen sein könnte (u.a. abhängig vom Bruterfolg des Vorjahres). In
beiden Revieren war der Erfassung Holzeinschlag vorausgegangen. Im Jahr 2010 war die
Brutpaarzahl der Mittelwaldfläche (Nr. 3) sogar geringfügig größer als die der drei anderen
Hochwaldflächen (Nr. 1, 2 und 4). Insgesamt kann man von einem guten Ergebnis des Brut-
vogelgeschehens im Jahr 2010 sprechen.
  Die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig
möchte mit der abschnittsweisen Mittelwaldwirtschaft, der Durchforstung und der Pflanzung
der lichtbedürftige Stiel-Eiche (Quercus robur) für einen zukunftsfähigen Hartholzauwald mit
einer ausgewogenen Baumartenmischung sorgen, der auch in hundert Jahren und später noch
genügend Eichen für die Vogelwelt und andere Tierarten aufweisen wird.

Dieses Gutachten wurde in elektronischer Form erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010

6.     Abkürzungen und Glossar
Abb.                   Abbildung(en)
Abt.                   Abteilung(en)
Anl.                   Anlage(n)
BNatSchG               Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-
                       setz)
BP                     Brutpaar(e)
FFH                    Fauna-Flora-Habitat = „FFH-Gebiet“
FFH-RL                 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Habitat                Lebensraum
Kap.                   Kapitel
LRT                    Lebensraumtyp(en)
LSG                    Landschaftsschutzgebiet
NSG                    Naturschutzgebiet
SächsNatSchG           Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsi-
                       sches Naturschutzgesetz)
SPA                    Special Protected Area, EG-Vogelschutzgebiet
Tab.                   Tabelle
UG                     Untersuchungsgebiet

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7.   Quellenangaben und weiterführende Literatur

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EG-VogSchRL (EG-Vogelschutzrichtlinie) (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen
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Anlagen

Anlagen
Anlage 1:     Lage des Untersuchungsgebietes mit den vier Probeflächen, M ca. 1 : 7.500
Anlage 2.1:   Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 1 in Abt. 122, M 1 : 1.500.
Anlage 2.2:   Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 2 in Abt. 127, M 1 : 1.500.
Anlage 2.3:   Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 3 in Abt. 128, M 1 : 1.500.
Anlage 2.4:   Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 4 in Abt. 131, M 1 : 1.500.
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