Avifauna des Leipziger Auwaldes Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010
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Avifauna des Leipziger Auwaldes Brutvogelkartierung Revier Leutzsch 2010 Auftraggeber: Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig, Abt. Stadtforsten R. Mäkert Dezember 2010 Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. Am Mühlbach 16, 04808 Wurzen-Dehnitz Tel. 03425814810, Fax 03425-814818 Mail: nsi_leipzig@t-online.de
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung........................................................................................................................ 3 2. Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................. 4 2.1. FFH-Richtlinie (NATURA 2000)................................................................................... 4 2.2. Europäische Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000)....................................................4 2.3. Bundesnaturschutzgesetz................................................................................................ 4 2.4. Sächsisches Naturschutzgesetz.......................................................................................4 3. Untersuchungsgebiet....................................................................................................... 6 4. Avifauna ....................................................................................................................... 10 4.1. Methodik der Brutvogelkartierung ...............................................................................10 4.2. Auswertung der Erfassungsergebnisse .........................................................................12 4.3. Bewertung..................................................................................................................... 15 5. Zusammenfassung ........................................................................................................ 16 6. Abkürzungen und Glossar ............................................................................................ 17 7. Quellenangaben und weiterführende Literatur ............................................................18 Titel - Abb. 1: Probefläche 4, Abt. 131, Ansicht der Nordseite nach Westen (26.01.10). Anlagen Anlage 1: Lage des Untersuchungsgebietes mit den vier Probeflächen, M ca. 1 : 7.500 Anlage 2.1: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 1 in Abt. 122, M 1 : 1.500. Anlage 2.2: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 2 in Abt. 127, M 1 : 1.500. Anlage 2.3: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 3 in Abt. 128, M 1 : 1.500. Anlage 2.4: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 4 in Abt. 131, M 1 : 1.500. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 2
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 1. Einleitung Der Leipziger Auwald ist mit seiner Artenvielfalt und der unmittelbaren Großstadtnähe na- hezu einmalig in Europa. Die noch weitgehend gut erhaltenen, geophytenreichen Auwaldbe- reiche im Nordwesten und Süden von Leipzig sind regional und für Sachsen bedeutend. Diese vom Menschen geprägte Naturlandschaft besitzt eine große Biotopvielfalt mit Auwald, Wie- sen, Altwasserabschnitten und sekundären Feuchtbiotopen, welche aus ehemaligen Lehmab- baugebieten entstanden sind. Die Auwaldgebiete gehören zu den letzten großflächig naturna- hen Waldkomplexen in Sachsen, die weniger als 1 % der Landesfläche des Freistaates ein- nehmen (SCHMIDT et al. 2002). Bereits in den 1990er Jahren waren etwa 850 Arten an höheren Pflanzen, Farnen und Moo- sen, über 800 Pilz- und Flechtenarten, 180 Wirbeltier- und mindestens 5 000 Gliedertierarten sowie über 80 Schnecken und Muscheln im Leipziger Auwald bekannt (MÜLLER 1995). Da- her war die Aufnahme der Leipziger Elster-Pleiße-Luppe-Aue als Fauna-Flora-Habitat „Leip- ziger Auensystem“ mit einer Fläche von 2 824 ha in die Liste der sächsischen NATURA 2000-Gebiete eine folgerichtige Entscheidung. Deutlich über 100, teils seltene Brutvogelarten in oft noch gut erhalten Habitaten gaben einen der Beweggründe für die Ausweisung des 4 952 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“, welches fast die Flä- che des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ erreicht. Um die Avifauna in dem forstwirtschaftlich genutzten Auwald zu dokumentieren, erfolgte im Jahr 2010 eine Brutvogelkartierung auf vier je 2,5 ha großen Probeflächen im Forstrevier Leutzsch – auch ein Beitrag zur Dokumentation der Biodiversität im Leipziger Auwald. Da die Ergebnisse der vorliegenden Kartierung eine wesentliche Bedeutung für den Bio- topschutz, für das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und das SPA „Leipziger Auwald“ aufweisen, sind im folgenden Kapitel die wichtigsten der relevanten rechtlichen Vorgaben kurz aufgeführt. Wir möchten uns bei Herrn Müller, Herrn Rößger und Herrn Schmidt für die Mitwirkung bei der Kartierung bedanken. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 3
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1. FFH-Richtlinie (NATURA 2000) Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le- bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RICHTLINIE 2006) schreibt die Ausweisung und den Schutz von Fauna-Flora-Habitaten vor (FFH-Gebiete) und verlangt den besonderen Schutz von Lebensraumtypen (Anhang I) sowie besonders bedrohter Pflanzen- und Tierarten (Anhänge II, IV und V) auch außerhalb von FFH-Gebieten. 2.2. Europäische Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000) Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Nov. 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten besagt insbesondere zu einheimischen wildlebenden Vogelarten: Art. 1 (1) Diese Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten. (2) Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume. ... Art. 3 (1) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der in Artikel 2 genannten Erfordernisse die er- forderlichen Maßnahmen, um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen. Art. 4 (1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ih- rer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist folgendes zu berücksichtigen: a) vom Aussterben bedrohte Arten, b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten, c) Arten, die wegen ihres geringen Bestandes oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten, d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraumes einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. ... (EG-VOGSCHRL 2009) 2.3. Bundesnaturschutzgesetz In diesem Gesetz werden rechtliche Rahmenbedingungen für die Eingriffs-Ausgleichs- Regelung, die Landschaftspflege, Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten, den Biotopschutz etc. festgesetzt, welche durch entsprechende Naturschutzgesetze in Landes- recht umzusetzen sind. Im Bereich des Artenschutzes gilt das BNatSchG (2007) unmittelbar. So erläutert § 42 Vorschriften zu besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten (BNATSCHG 2009). 2.4. Sächsisches Naturschutzgesetz Das Sächsische Naturschutzgesetz schreibt im § 15 den Schutz von Natur und Land- schaftsteilen vor und legt in seinen §§ 22 a bis c die Umsetzung des EU-Rechtes in Landes- recht fest. § 25 und 26 regeln den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten und den Bio- topschutz: Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 4
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 § 25 Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. ohne vernünftigen Grund wildwachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu schädigen, 2. wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 3. ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören, 4. gebietsfremde Tiere und Pflanzen auszusetzen oder in der freien Natur anzusiedeln, wobei der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft unberührt bleibt, 5. Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören; ausgenommen davon ist eine um- weltgerechte Forstwirtschaft, 6. die Bodenvegetation auf Wiesen, Feldrainen, Böschungen, Wegrändern und nicht bewirtschafteten Flächen abzubrennen oder sonst nachhaltig zu schädigen, 7. Bäume oder Felsen mit Horsten, Nist-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tierarten zu besteigen oder solche Bäume zu fällen; ausgenommen ist das Fällen im Rahmen einer umweltgerechten Land- und Forst- wirtschaft, es sei denn, es wären bekannte oder erkennbare Lebensstätten vorn Aussterben bedrohter Tierar- ten betroffen. (2) Absatz 1 gilt unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften nicht für gesetzlich zulässige und behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die nicht zu anderer Zeit oder auf andere Weise mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt werden können. Die Naturschutzbe- hörde kann im Einzelfall oder allgemein für gleichgelagerte Fälle Ausnahmen zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Maßnahmen Belange des Artenschutzes nicht beeinträchtigen. ... § 26 Schutz bestimmter Biotope (1) Auch ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse stehen nach- folgende Biotope unter besonderem Schutz: 1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Naßwiesen, Bruch-, Moor-, Sumpf- und Auwälder, 2. Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte, Altarme fließender Gewässer, na- turnahe stehende Kleingewässer und Verlandungsbereiche stehender Gewässer; die Ufervegetation ist je- weils mit eingeschlossen, 3. Trocken- und Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen, Borstgrasrasen, Wacholder-, Ginster- und Zwergstrauchheiden, 4. Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume, höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume, Schluchtwälder, 5. offene Felsbildungen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, offene Binnendünen, 6. Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke sowie in der freien Landschaft befindliche Steinrücken, Hohl- wege und Trockenmauern. (2) In den besonders geschützten Biotopen sind alle Maßnahmen, die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erhebli- chen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können, verboten. Insbesondere ist verboten: 1. die Änderung oder Aufgabe der bisherigen Nutzung oder Bewirtschaftung, 2. das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, Beeinträchtigungen im Sinne von Satz 1 hervorzurufen. ... (SÄCHSNATSCHG 2010) Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 5
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 3. Untersuchungsgebiet Naturräumlich lässt sich das Untersuchungsgebiet dem Leipziger Land zuordnen, das Teile der größeren und naturräumlich vielgestaltigeren Leipziger Tieflandsbucht einnimmt (MANNSFELD & RICHTER 1995). Es liegt in der Flussaue nordwestlich des Leipziger Stadt- zentrums und dort südlich von Weißer Elster und Neuer Luppe. Die potenziell natürliche Vegetation ist Eichen-Ulmen-Auwald im Übergang zu Zittergrasseggen-Hainbuchen- Stieleichenwald (SCHMIDT et al. 2002). Große Teile des nordwestlichen Leipziger Auwaldes sind auch mit der zugehörigen Pflanzengesellschaft Querco-Ulmetum minoris ISSLER 1924 bestockt. Vorherrschende Baumart ist die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), dazu kommen Stiel-Eiche (Quercus robur), Hain-Buche (Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und auf wenig überfluteten Flächen auch zunehmend Spitz-Ahorn (Acer platanoides), wobei die Forstwirtschaft im Sinne einer standortgerechten Bestockung korrigierend eingreift. Die vier erfassten Teilflächen mit je 2,5 ha befinden sich im Forstrevier Leutzsch in den Forstabteilungen 122, 127, 128 und 131. Alle Probeflächen liegen im NSG Burgaue. In allen vier Probeflächen wachsen Starkbäume, welche mit der forstlichen Starkbaumkartierung er- fasst wurden und zum Teil als zu erhaltende Biotopbäume ausgewiesen wurden. Von der Un- teren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig wurde für die Kartierung eine Ausnahmegeneh- migung zum Verlassen der Wege eingeholt, die zu Beginn der Kartierungsarbeiten vorlag. Forstliche Kurzcharakteristik der vier Probeflächen: 1 - Abt. 122 Die Probefläche ist längerfristig nicht durchforstet, Prozessschutz. 2 - Abt. 127 Die Probefläche ist längerfristig unbeeinflusst, wird in einigen Jahren durchforstet.. 3 - Abt. 128 Die Probefläche gehört zur Mittelwaldnutzung, die Osthälfte wurde 2007/2008 einge- schlagen, die Westhälfte wurde 2009/2010 eingeschlagen. Einige Schirmbäume wurden stehengelassen (ca. 10 – 15 pro Hektar). 4 - Abt. 131 Die Probefläche ist längerfristig nicht beeinflusst worden und wird demnächst durchfor- stet. Die folgenden Abbildungen zeigen einige Aspekte der erfassten Probeflächen Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 6
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Abb. 2: Probefläche 1 in Abteilung 122 mit dem Weg nach Nordwesten. Abb. 3: Probefläche 1 in Abteilung 122 mit stehendem Totholz. Abb. 4: Probefläche 1 in Abteilung 122 mit liegendem Totholz. Abb. 5: Probefläche 1 in Abteilung 122 mit liegendem und stehendem Totholz. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 7
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Abb. 6: Noch Norden führender Weg westlich der Probefläche 2, Abteilung 127. Abb. 7: Stangenholz in der Abteilung 127. Abb. 8: Mittelwaldfläche mit der Probefläche 3, Abteilung 128, Ansicht nach Südwe- sten. Abb. 9: Holzeinschlag im Januar 2010 in der Probefläche 3, Westteil. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 8
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Abb. 10: Probefläche 4, Abteilung 131, mit stehendem Totholz. Abb. 11: Wild-Rückzugshügel in der Probefläche 4, Abteilung 131. Die vier Probeflächen nehmen zusammen eine Fläche von 10 ha ein. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 9
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 4. Avifauna 4.1. Methodik der Brutvogelkartierung Im Rahmen des zugrundeliegenden Untersuchungsprogrammes war die Avifauna mittels einer Brutvogelkartierung von Januar bis Juni 2010 zu erfassen, um den Artenbestand im Untersuchungsgebiet festzustellen. Hierzu wurden bei zehn Begehungen im genannten Zeit- raum alle beobachteten Arten der Vogelwelt registriert (davon vier Begehungen von Januar bis Anfang März zur Erfassung von Eulen, Greifvögeln und Spechten). Die gewonnenen Er- gebnissen werden artenschutzfachlich bewertet. Bei den zehn Erfassungen zwischen 15. Januar und 23. Juni 2010 lag der Schwerpunkt auf dem Nachweis von Brutvogelarten und Nahrungsgästen. Als Methode wurde eine fachlich standardisierte Linientaxierung unter Nutzung der Statusmerkmale der Brutvogelerfassung und der in Sachsen üblichen Nachweiskategorien angewendet, d.h. als Brutvögel werden Arten mit Nachweis C4 bis D16 gewertet (s. unten). Alle sichtbaren und hörbaren Vogelar- ten sowie ihre ggf. revieranzeigenden Merkmale wurden registriert und in Tageserfassungs- bögen (Tabelle und Karte) eingetragen. Brutstätten wurden aufgrund der Beschränkungen des BNATSCHG (2009) und des SÄCHSNATSCHG (2010) nicht gezielt gesucht, gefundene jedoch mit erfasst. Anhand der für das Untersuchungsgebiet vorliegenden Starkbaumkartierung, des Vergleichs mit GPS und topographischer Merkmale konnte im Gelände eine gute Übersicht gewonnen werden. Der methodisch vorgegebene Zeitrahmen ließ eine weitgehende Erfassung der Brutvögel zu und ermöglichte eine Übersichtskartierung mit Aussagen zu den wesentli- chen Arten. Technische Hilfsmittel (Klangattrappe, Netze u.a.) kamen nicht zum Einsatz. Definitionen Brutvogel: Entsprechend der international üblichen Methodik werden die Nachweiskategori- en C4 bis D16 als Brutvogel gewertet (NICOLAI 1993): A0 Art zur Brutzeit im Gebiet B1 Art zur Brutzeit im typischen Lebensraum beobachtet B2 Singendes Männchen, Paarungs- oder Balzlaute zur Brutzeit C3 ein Paar während der Brutzeit in arttypischem Lebensraum C4 Revier mindestens nach einer Woche noch besetzt C5 Paarungsverhalten und Balz, Kopulation C6 wahrscheinlichen Nistplatz aufsuchend C7 Verhalten der Altvögel deutet auf Nest oder Jungvögel C8 gefangener Altvogel mit Brutfleck C9 Nestbau oder Anlage einer Nisthöhle D10 Altvogel verleitet D11 benutztes Nest oder Eischalen gefunden D12 Dunenjunge festgestellt (pulli) D13 Altvogel brütet bzw. fliegt zum oder vom (unerreichbaren) Nest D14 Altvogel trägt Futter oder Kotballen D15 Nest mit Eiern D16 Jungvögel im Nest / in Nestnähe gesehen/gehört (juv.) Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 10
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Nahrungsgast: Als Nahrungsgast werden Arten gewertet, welche im Untersuchungsgebiet bei der Nahrungssuche festgestellt werden konnten. Hierbei kann es sich um Brutvögel han- deln, welche außerhalb des Untersuchungsgebietes brüten, aber auch um Strich- und Zugvö- gel, welche z.B. im April noch durchziehen. Eine Unterscheidung zwischen diesen Erfas- sungsgruppen ist mit feldornithologischen Methoden nicht in jedem Fall sicher möglich, so dass einschließlich der Durchzügler und Überflieger der zusammenfassende Begriff „Nah- rungsgast“ genutzt wird. Erläuterung zur Ergebnistabelle: • Spalte 1, Lfd. Nr.: Laufende Nummer der Vogelart. Ermöglicht eine schnelle Übersicht über die Artenzahl im Untersuchungsgebiet. • Spalte 2, Art: Festgestellte Vogelarten in der jeweiligen Untersuchungsfläche, alphabe- tisch nach dem deutschen Artnamen aufgelistet. • Spalte 3, Wissenschaftlicher Name: Wissenschaftlicher Artname der entsprechenden Vogelart. • Spalten 4 – 8, Brutpaare: Anzahl der je Probefläche und Untersuchungsgebiet festge- stellten Brutpaare (BP). • Spalte 9, Nahrungsgast und Durchzügler (NG): Vogelarten, die nicht im Untersu- chungsgebiet brüten. Fachlich üblich ist, für jede Art nur den höchsten Nachweisstatus aufzuführen. Somit werden Brutvogelarten im Regelfall nicht nochmals als Nahrungsgast aufgeführt. • Spalte 10, EG-Vogelschutzrichtlinie (EG-VOGSCHRL 2009), Schutzstatus Alle wildlebenden europäischen Vogelarten sind geschützt. Auf die im Anhang I aufge- führten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden (Eintrag in Spalte 6: I). • Spalte 11, BNATSCHG (2009), Schutzstatus B – besonders geschützt, Streng g. – besonders und streng geschützt • Spalte 12, Rote Liste von Deutschland, Gefährdungsgrad (SÜDBECK et al. 2007) • Spalte 13, Rote Liste von Sachsen, Gefährdungsgrad (RAU et al. 1999) Tab. 1: Gefährdungsgrade der Roten Listen. Code Gefährdungsgrad 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet R Extrem selten V Vorwarnliste, im Rückgang Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 11
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 4.2. Auswertung der Erfassungsergebnisse Insgesamt wurden 51 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, davon 26 Brutvo- gelarten und 25 Vogelarten als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler. Die häufigsten Brutvo- gelarten waren Buchfink (19 BP), Mönchsgrasmücke (17 BP), Amsel und Rotkehlchen (je 14 BP), Kohlmeise (13 BP) und Singdrossel (10 BP). Die Probeflächen 1 bis 4 wiesen etwa die gleiche Anzahl von Brutpaaren auf (38 bis 44 BP). In den Kartenausschnitten (s. Anlagen 2.1 bis 2.4) sind die registrierten Brutpaare verzeichnet. Abb. 12: Alte Stiel-Eiche mit Rastplatz des Waldkauzes, Nordseite der Probefläche 4. Der Waldkauz brütete in einer alten Stiel-Eiche am Südrand der Probefläche 4 in Abteilung 133. Die auf der nächsten Seite folgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Auswertung der Be- obachtungsdaten nach Arten geordnet. Für die Brutvogelarten wird die Zahl der Brutpaare der einzelnen Arten in den vier Probeflächen und die Summe im Untersuchungsgebiet angegeben sowie für das gesamte Untersuchungsgebiet die Nahrungsgäste, wenn sie mindestens einmal beobachtet wurden. Besetzte Greifvogelhorste (Mäusebussard, Habicht) befinden sich südlich der vier Probe- flächen. Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Turmfalke wurden 2010 in bzw. über der Burgaue beobachtet, jedoch keine Brut dieser Arten. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 12
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Tab. 2: Ergebnis der Brutvogelkartierung 2010, Anzahl der Brutpaare in den vier Abteilun- gen und im gesamten Untersuchungsgebiet (Erläuterung der Spalten s. oben). Lfd. Art Wissenschaftlicher Name 1 2 3 4 UG NG EG- BNATSCHG RLD RLS Nr. 122 127 128 131 10 ha VSR 2008 2007 1999 1 Amsel Turdus merula 5 5 2 2 14 B 2 Bachstelze Motacilla alba 1 1 B 3 Blaumeise Parus caeruleus 2 3 2 2 9 B 4 Buchfink Fringilla coelebs 5 4 4 6 19 B 5 Buntspecht Dendrocopos major 1 1 2 2 6 B 6 Dorngrasmücke Sylvia communis X B V 7 Eichelhäher Garrulus glandarius 1 1 2 B 8 Elster Pica pica X B 9 Fitis Phylloscopus trochilus 1 1 B V 10 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 2 2 2 2 8 B 11 Gartengrasmücke Sylvia borin 1 1 B V 12 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus X B V 13 Gelbspötter Hippolais icterina 1 1 B V 14 Girlitz Serinus serinus 1 1 B V 15 Goldammer Emberiza citrinella X B V 16 Grauschnäpper Muscicapa striata 1 1 Streng g. 17 Grünfink Carduelis chloris X B V 18 Grünspecht Picus viridis X Streng g. 19 Habicht Accipiter gentilis X Streng g. 20 Haussperling Passer domesticus X B V V 21 Heckenbraunelle Prunella modularis X B V 22 Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes 1 1 2 B 23 Klappergrasmücke Sylvia curruca X B V 24 Kleiber Sitta europaea 2 1 1 2 6 B 25 Kleinspecht Dendrocopos minor X B V 26 Kohlmeise Parus major 4 5 2 2 13 B 27 Kolkrabe Corvus corax X B 28 Mäusebussard Buteo buteo X Streng g. 29 Mauersegler Apus apus X B 30 Mittelspecht Dendrocopos medius X Streng g. 3 31 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 3 5 6 17 B 32 Nachtigall Luscinia megarhynchos X B 33 Pirol Oriolus oriolus X B V V 34 Rabenkrähe Corvus corone corone X B 35 Rauchschwalbe Hirundo rustica X B V V 36 Ringeltaube Columba palumbus 1 2 3 B 37 Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 3 4 4 14 B 38 Rotmilan Milvus milvus X I Streng g. 39 Schwanzmeise Aegithalos caudatus 1 1 2 B 40 Schwarzmilan Milvus nigrans X I Streng g. 41 Schwarzspecht Dryocopus martius X Streng g. 42 Singdrossel Turdus philomelos 3 2 3 2 10 B V 43 Star Sturnus vulgaris 3 3 2 1 9 B 44 Stockente Anas platyrhynchos X B 45 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 2 2 3 2 9 B V 46 Waldbaumläufer Certhia familiaris 1 2 1 4 B 47 Waldkauz Strix aluco 1 1 Streng g. 48 Wendehals Jynx torquilla X Streng g. 2 2 49 Wespenbussard Pernis apivorus X I Streng g. V 3 50 Zaunkönig Troglodytes troglodytes 2 1 2 3 8 B 51 Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 3 1 5 B Summe / Anzahl: 43 38 44 42 167 25 3 11 str.g. 7 17 Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard gehören zum Anhang I der EG-VOGSCHRL (2009). Für diese Arten sind die Mitgliedsstaaten zu besonderen Schutzmaßnahmen ver- Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 13
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 pflichtet. Insgesamt wurden elf streng geschützte Arten beobachtet, sieben Arten der Roten Liste von Deutschland (SÜDBECK et al. 2007) und 17 Arten der Roten Liste von Sachsen (RAU et al. 1999). Tabelle 3 zeigt die Auswertung für die Brutvogelarten. Mit Grauschnäpper und Waldkauz haben 2010 zwei streng geschützte Arten im Untersuchungsgebiet gebrütet, mit dem Trauerschnäpper eine Art der Roten Liste von Deutschland sowie fünf Arten der Roten Liste von Sachsen (Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Singdrossel). Tab. 3: Brutvogelarten 2010 im Untersuchungsgebiet mit Anzahl der Brutpaare, Schutz- status und Gefährdungsgrad (EG-VOGSCHRL 2009, SÜDBECK et al. 2007, RAU et al. 1999) sowie dem Bestandstrend in Deutschland von 2003 bis 2007 (SUDFELDT et al. 2009): × - Zunahme Ü - leichte Zunahme Ö - ohne Trend Þ - leichte Abnahme Ø- Abnahme. Lfd. Art Wissenschaftlicher Name UG EG-VSR BNATSCH RLD RLS Trend Nr. 10 ha 2009 G 2007 1999 D 2008 1 Amsel Turdus merula 14 B Ö 2 Bachstelze Motacilla alba 1 B Þ 3 Blaumeise Parus caeruleus 9 B Ö 4 Buchfink Fringilla coelebs 19 B Þ 5 Buntspecht Dendrocopos major 6 B Ü 6 Eichelhäher Garrulus glandarius 2 B Þ 7 Fitis Phylloscopus trochilus 1 B V Ö 8 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 8 B Ö 9 Gartengrasmücke Sylvia borin 1 B V Þ 10 Gelbspötter Hippolais icterina 1 B V 11 Girlitz Serinus serinus 1 B V Ø 12 Grauschnäpper Muscicapa striata 1 Streng g. Þ 13 Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes 2 B 14 Kleiber Sitta europaea 6 B Þ 15 Kohlmeise Parus major 13 B Ö 16 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 17 B Ü 17 Ringeltaube Columba palumbus 3 B Ü 18 Rotkehlchen Erithacus rubecula 14 B Þ 19 Schwanzmeise Aegithalos caudatus 2 B Ö 20 Singdrossel Turdus philomelos 10 B V Þ 21 Star Sturnus vulgaris 9 B Ø 22 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 9 B V Ö 23 Waldbaumläufer Certhia familiaris 4 B Ü 24 Waldkauz Strix aluco 1 Streng g. 25 Zaunkönig Troglodytes troglodytes 8 B Ö 26 Zilpzalp Phylloscopus collybita 5 B Ø Summe / Anzahl: 167 0 2 str.g. 1 5 Für einige Arten ist in SUDFELDT et al. (2009) kein Bestandstrend angegeben (Eintrag leer in letzter Spalte). Die Bestände von Bachstelze, Buchfink, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Grauschnäpper, Kleiber, Rotkehlchen und Singdrossel waren von 2003 bis 2007 in Deutsch- land leicht rückläufig, Girlitz, Star und Zilpzalp haben im gleichen Zeitraum deutlich abge- nommen (SUDFELDT et al. 2009). Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 14
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 4.3. Bewertung Die beobachteten Brutvogelarten, Nahrungsgäste und Durchzügler entsprechen dem im Untersuchungsgebiet dominierenden Habitat: strukturreicher Hartholzauwald. An den Probe- flächen 1 (Abt. 122, Nähe Waldrand) und 3 (Abt. 128, Lichtung der Mittelwaldfläche) wur- den auch Arten der Waldsäume gesichtet wie Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Girlitz, Goldammer und Grauschnäpper. Dies bedeutet eine größere Artenvielfalt als im Inneren durchgehend geschlossener Wälder. Die Mittelwaldfläche wies auch mit 44 Brutpaaren das Maximum unter den vier Probeflächen auf. Die Gesamtzahl aller Brutpaare kann als hoch eingestuft werden (167 BP / 10 ha), ist etwas kleiner, entspricht jedoch in der Größenordnung dem Kartierungsergebnis im südlichen Au- wald von 2009 (233 BP / 10 ha). Ursachen geringerer Bestandsdichte der Brutvögel können der kalte Winter 2009/2010 (für die Standvögel, z.B. Klein- und Mittelspecht) oder ungünsti- ger, kalter Witterungsverlauf während der Brutzeit (für Stand- und Zugvögel) sein. Artenschutzfachlich bedeutend ist die Brut der streng geschützten Arten Grauschnäpper und Waldkauz (je 1 BP in Probefläche 3, Abt. 128 und in Probefläche 4, Abt. 133). Arten des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie haben 2010 im Untersuchungsgebiet nicht gebrütet. • Grauschnäpper – Muscicapa striata (PALL. 1764) Der Grauschnäpper brütet in lichten Misch-, Laub- und Nadelwäldern, vorzugsweise an Rän- dern und Lichtungen, sowie in halboffenen bis offenen Landschaften mit Gehölzen, Alleen, Obstbauflächen u.a. Baumgruppen in ganz Europa. Die Art aus der Familie der Fliegen- schnäpper ernährt sich hauptsächlich von fliegenden Insekten (Hautflügler, Tagfalter, Käfer, Heuschrecken etc.), aber auch von Raupen, Regenwürmern und Beeren (BEZZEL 1993). Im Stadtgebiet von Leipzig waren 1995 ca. 40 % der Fläche mit Brutpaaren besetzt (StUFA 1995). Der Grauschnäpper brütet nahezu flächendeckend in Sachsen, 1998 mit 10 000 bis 20 000 Brutpaaren, jedoch mit einem Rückgang in städtischen Lebensräumen (STEFFENS et al. 1998). • Waldkauz – Strix aluco L. Der Waldkauz brütet in lichten Altholzbeständen in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten mit alten Bäumen in fast ganz Europa außer in Irland, Island und dem nördlichen Skandinavien. Die Art aus der Ordnung Strigiformes (Eulen) ist ein dämmerungs- und nachtaktiver, gewandter Kurzstreckenflieger (Standvogel). Der Waldkauz ernährt sich hauptsächlich von Kleinsäugern, vor allem von Mäusen, aber auch von Vögeln und Amphibi- en (BEZZEL 1985). Im Stadtgebiet von Leipzig hat der Waldkauzbestand in den letzten 15 Jahren deutlich abgenommen (MÄKERT et al. 2009). Der Waldkauz brütet weit verbreitet in Sachsen mit 2 000 bis 4 000 Brutpaaren (häufiger als die Waldohreule und deutlich häufiger als der Steinkauz, STEFFENS et al. 1998). Der Wendehals ist in Deutschland und in Sachsen stark gefährdet, wurde aber im Jahr 2010 im Direktionsbezirk Leipzig gegenüber früheren Jahren relativ häufig beobachtet. Mit- telspecht und Wespenbussard sind in Sachsen gefährdet (RAU et al. 1999). Von den 2010 nachgewiesenen Brutvogelarten ist der Trauerschnäpper in Deutschland auf der Vorwarnliste (SÜDBECK et al. 2007). Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Singdrossel sind in Sachsen auf der Vorwarnliste (RAU et al. 1999). Alle vorkommenden Brutvogelarten sind gesetzlich besonders geschützt, Grauschnäpper und Waldkauz darüber hinaus streng geschützt BNATSCHG 2008). Besonders für Girlitz, Star und Zilpzalp, die in Deutschland deutlich abgenommen haben (SUDFELDT et al. 2009), sind die Brutpaarzahlen im Untersuchungsgebiet als positiv zu be- werten. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 15
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 5. Zusammenfassung Der Leipziger Auwald ist ein regional und für Sachsen sehr bedeutendes Bruthabitat für be- sonders und streng geschützte Vogelarten der Auwälder, der Waldsäume, der Gewässer und des Offenlandes. Zur Dokumentation des Brutvogelbestandes im nordwestliche Leipziger Auwald, Forstrevier Leutzsch, erfolgte eine Linientaxierung auf vier Probeflächen á 2,5 ha, insgesamt also auf einer Fläche von 10 ha. Dabei konnte eine Übersicht zu wesentlichen Brutvogelarten, Nahrungsgästen und Durchzüglern gewonnen werden. Die Pflanzengesellschaft des Auwaldes im Untersuchungsgebiet ist ein Querco-Ulmetum. Der Auwald ist ein besonders geschütztes Biotop nach § 26 SächsNatSchG (2008) und Le- bensraumtyp nach Anhang I der FFH-RICHTLINIE (2006). Das Untersuchungsgebiet weist ein der Biotopaustattung entsprechendes Arteninventar der Avifauna auf, das heißt, es brüten Arten der Laubwälder und Waldsäume. Zum Beispiel waren auf der Mittelwaldfläche (Nr. 3) nicht nur Arten der geschlossenen Wälder, sondern auch Arten der Waldsäume anzutreffen (wie Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Girlitz, Goldammer und Grauschnäpper). Dies bedeutet eine größere Artenvielfalt als im Inneren geschlossener Wälder. Die Mittelwaldflä- che wies auch mit 44 Brutpaaren das Maximum unter den vier Probeflächen auf. In den vier Teilflächen im Revier Leutzsch mit einer Gesamtfläche von 10 ha wurden im Jahr 2010 insgesamt 51 Vogelarten erfasst, davon 26 Brutvogelarten und 25 Vogelarten als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler. Artenschutzfachlich bedeutend sind die Bruten der streng geschützten Arten Grauschnäpper und Waldkauz. Beide Arten sind in Deutschland und in Sachsen nicht gefährdet. Aus artenschutzfachlicher Sicht ebenfalls erfreulich sind neun Brut- paare des Trauerschnäppers (in Deutschland auf der Vorwarnliste, SÜDBECK et al. 2007) und die Bruten von Fitis, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Singdrossel (in Sachsen auf der Vorwarnliste, RAU et al. 1999). Alle vorkommenden Brutvogelarten sind gesetzlich be- sonders geschützt (BNATSCHG 2009). Ein Vergleich der 2009 im Revier Connewitz und 2010 im Revier Leutzsch ermittelten Ge- samtartenzahlen ergibt abzüglich jahrweiser Schwankungen eine ungefähre Übereinstimmung (2009: 53 Arten und 2010: 51 Arten). Die Anzahl der Brutpaare im Jahr 2010 im Revier Leutzsch war etwa 25 % geringer als 2009 im Revier Connewitz, was auf jahrgangstypische Schwankungen zurückzuführen sein könnte (u.a. abhängig vom Bruterfolg des Vorjahres). In beiden Revieren war der Erfassung Holzeinschlag vorausgegangen. Im Jahr 2010 war die Brutpaarzahl der Mittelwaldfläche (Nr. 3) sogar geringfügig größer als die der drei anderen Hochwaldflächen (Nr. 1, 2 und 4). Insgesamt kann man von einem guten Ergebnis des Brut- vogelgeschehens im Jahr 2010 sprechen. Die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig möchte mit der abschnittsweisen Mittelwaldwirtschaft, der Durchforstung und der Pflanzung der lichtbedürftige Stiel-Eiche (Quercus robur) für einen zukunftsfähigen Hartholzauwald mit einer ausgewogenen Baumartenmischung sorgen, der auch in hundert Jahren und später noch genügend Eichen für die Vogelwelt und andere Tierarten aufweisen wird. Dieses Gutachten wurde in elektronischer Form erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 16
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 6. Abkürzungen und Glossar Abb. Abbildung(en) Abt. Abteilung(en) Anl. Anlage(n) BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge- setz) BP Brutpaar(e) FFH Fauna-Flora-Habitat = „FFH-Gebiet“ FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Habitat Lebensraum Kap. Kapitel LRT Lebensraumtyp(en) LSG Landschaftsschutzgebiet NSG Naturschutzgebiet SächsNatSchG Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsi- sches Naturschutzgesetz) SPA Special Protected Area, EG-Vogelschutzgebiet Tab. Tabelle UG Untersuchungsgebiet Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 17
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 7. Quellenangaben und weiterführende Literatur Bezzel, E. (1985/1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas Bd. I/II. AULA-Verlag, Wiesbaden. BNatSchG (2009): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009, BGBl. 2009, Teil I, Nr. 51, S. 2542; in Kraft getreten am 1. März 2010. EG-VogSchRL (EG-Vogelschutzrichtlinie) (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Nov. 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vo- gelarten (kodifizierte Fassung). Abl. EU Nr. L 20 vom 26.01.2010, S. 7-25. FFH-Richtlinie (2006): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. ABl. EG Nr. L 305/42, geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl. EG L 368, Brüssel. Jedicke, E. (Hrsg.) (1997): Die Roten Listen. Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesell- schaften und Biotoptypen in Bund und Ländern. Ulmer, Stuttgart. LfUG (1995): Besonders geschützte Biotope in Sachsen nach § 26 SächsNatSchG. Materiali- en zu Naturschutz und Landschaftspflege Heft 2/95. Landesamt für Umwelt und Geolo- gie, Radebeul. Mäkert, R. (2009): Der Waldkauz (Strix aluco) in Leipzig – Westsachsen. Populationsökolo- gie Greifvogel- und Eulenarten 6: 471-476. Mannsfeld, K. und Richter, H. (1995): Naturräume in Sachsen. Forschungen zur Deutschen Landeskunde 238. Zentralausschuss für deutsche Landeskunde, Trier. Müller, G. K. (1995): Die Leipziger Auen. Bestandsaufnahme und Vorschläge für die Ge- bietsentwicklung. Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Lan- desentwicklung, Dresden. Nicolai, B. (1993): Atlas der Brutvögel Ostdeutschlands. Gustav Fischer Verlag, Jena, Stutt- gart. Rau, S., Steffens, R. und Zöphel, U. (1999): Rote Liste Wirbeltiere des Freistaates Sachsen. Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege. Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden. SächsNatSchG (2010): Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsi- sches Naturschutzgesetz). Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. Okt. 2010, SächsGVBl., Dresden. Schmidt, P., Hempel, W., Denner, M., Döring, N., Gnüchtel, A., Walter, B. und Wendel, D. (2002): Potentielle Natürliche Vegetation Sachsens mit Karte 1 : 200 000. Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege. Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden. Steffens, R., Kretzschmar, R. und Rau, S. (1998): Atlas der Brutvögel Sachsens. Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden. StUFA (1995): Brutvogelatlas der Stadt und des Landkreises Leipzig. Staatliches Umwelt- fachamt Leipzig. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 18
Brutvogelkartierung Leipziger Auwald - Revier Leutzsch 2010 Sudfeldt, C., Doer, D., Hötker, H., Mayr, C., Unselt, C., von Lindeiner, A. und Bauer, H.-G. (2002): Important Bird Areas (Bedeutende Vogelschutzgebiete) in Deutschland. Ber. Vo- gelschutz 38, 17-109. Sudfeldt, C., R. Dröschmeister, M. Flade, C. Grüneberg, A. Mitschke, J. Schwarz & J. Wahl (2009): Vögel in Deutschland – 2009. DDA, BfN, LAG VSW, Münster. Südbeck, P., Bauer, H.-G., Boschert, M., Boye, P. und Knief, W. (2007): Rote Liste und Ge- samtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (2009) 159 – 227, Bundesamt für Naturschutz. VwV Biotopschutz (1994): Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des § 26 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VwV Biotopschutz) vom 22. Februar 1994. Sächsi- sches Amtsblatt Nr. 20 vom 24. März 1994, Dresden. Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., Tel. 03425-814810, Mail: nsi_leipzig@t-online.de 19
Anlagen Anlagen Anlage 1: Lage des Untersuchungsgebietes mit den vier Probeflächen, M ca. 1 : 7.500 Anlage 2.1: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 1 in Abt. 122, M 1 : 1.500. Anlage 2.2: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 2 in Abt. 127, M 1 : 1.500. Anlage 2.3: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 3 in Abt. 128, M 1 : 1.500. Anlage 2.4: Kartenausschnitt Avifauna Teilfläche 4 in Abt. 131, M 1 : 1.500.
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