Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen - Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Alles im grünen Bereich. 1906 bis heute Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft. Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen
Bafa-Förderung Kleiner Leitfaden zur Förderung von LED- Beleuchtungssystemen. Alles, was Sie über das Bafa-Förderprogramm 2014 wissen sollten, kompakt für Sie zusammengetragen. 1. Zeitraum 2. Wer kann die Förderung beantragen? 3. Wer ist nicht antragsberechtigt? 4. Was wird gefördert? 5. Was wird nicht gefördert? 6. Wie hoch ist die Förderung? 7. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? 8. Wie erfolgt die Antragstellung? 9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen? 10. Empfehlungen des Bafa Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Oktober 2014
Bafa-Förderung 1. Zeitraum Die Maßnahme kann im Zeitraum bis 31.12.2014 beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage betriebsfertig zu installieren ist, beträgt 9 Monate. Eine Verlängerung ist im Ausnahme- fall möglich, wenn dies vor Ablauf schriftlich beantragt wird. 2. Wer kann diese Förderung beantragen? • Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € • Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. € 3. Wer ist nicht antragsberechtigt? • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, sowie der Energiewirtschaft und des Steinkohle- bergbaus • Unternehmen der öffentlichen Hand (ab 25% Beteiligung) • Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes o.ä. • Vereine und Stiftungen 4. Was wird gefördert? • Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschluss- leistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen • Hocheffiziente LED-Leuchten und LED-Lampen • Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik • Es muss sich hierbei um eine Ersatzinvestition (z.B. Umrüstung von herkömmlichen Leuchtstofflampen- Systemen auf LED-Technik) handeln - keine Neubauten! • Investitionen von min. 2.000 € bis zu max. 30.000 € je Antragsteller, einschließlich der Nebenkosten für Planung und Installation 5. Was wird nicht gefördert? • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen • Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben • Energiemanagementsysteme 6. Wie hoch ist die Förderung für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung? • 30% der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) • 20% der Kosten für sonstige Unternehmen Ein kleines oder mittleres Unternehmen ersetzt eine alte Beleuchtungsanlage durch eine neue hocheffiziente LED-Beleuchtungsanlage. Die Investitionskosten der LED-Beleuchtungsanlage betragen 10.000 Euro. In diesem Fall wären Nebenkosten für Planung und Installation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro (0,3 x 10.000) zuwendungsfähig. Hierzu finden Sie in der nachstehenden Tabelle fiktive Beispiele. Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Oktober 2014
Bafa-Förderung Beispielrechnung: Fall 1 Fall 2 Fall 3 Investitionskosten in EUR (netto) 10.000 10.000 10.000 Kosten für Planung und Installation in EUR 2.000 3.000 5.000 Zuwendungsfähige Kosten 12.000 13.000 13.000 Fördersumme in EUR (KMU = 30%) 3.600 3.900 3.900 7. Was müssen Sie bei der Antragsstellung beachten? • Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den Maßnahmen zur Umrüstung auf LED begonnen wird • Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor der Antragsstellung erbracht werden 8. Wie erfolgt die Antragstellung? Der Antrag ist ausschließlich mittels des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellten Antragsformulars und unter Beifügung der weiteren erforderlichen Unterlagen zu stellen. Benötigt werden: • Handelsregisterauszug oder Auszug aus der entsprechenden Handwerksrolle • Zusätzlich bei Einzelmaßnahmen Produktdatenblatt bzw. Herstellernachweis, dass die erforderlichen Effizienzwerte gemäß der Kriterienblätter aus dem Merkblatt Einzelmaßnahmen eingehalten werden • Zusätzlich bei einer systemischen Optimierung ein Energieeinsparkonzept Siehe hierzu unsere Hinweise am Ende dieser Übersicht 9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen? • LED-Leuchten und LED-Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen • Das Bafa empfiehlt ausdrücklich eine Zertifizierung nach VDE und TÜV • Die Vorgaben der DIN-EN 12464 (Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten 10.Es wird weiterhin empfohlen, dass... • LED-Leuchten und LED-Lampen über eine Zertifizierung nach VDE oder ENEC (European Norm Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen • Der Hersteller der LED-Leuchte oder LED-Lampe eine Mindestlebensdauer und einen Garantiezeitraum von 5 Jahren verspricht • Folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft werden 1. Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerat 2. Lichtstrom in Lumen 3. Beleuchtungsstarke in Lux 4. Lichtfarbe in Kelvin 5. Farbwiedergabe Ra > 80 6. effektive und sichere Wärmeableitung. Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Oktober 2014
Bafa-Förderung Auf unserer Homepage www.loeffelhardt.de haben wir Ihnen die entsprechenden Links zur Verfügung gestellt, auf die Sie mit wenigen Klicks gelangen: Leistungen Lichttechnik CO2NTROL Bafa-Förderung Gerne beraten Sie auch unsere el-Fachberater: Fellbach, Aalen, Herrenberg, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart Ralf-Uwe Pfund 0711 - 5207 - 519 ralf.pfund@loeffelhardt.de Wolf Schick 0711 - 5207 - 322 wolf.schick@loeffelhardt.de Frickenhausen und Göppingen Bernard van der Hijden 07022 - 4005 - 27 bernard.vanderhijden@loeffelhardt.de Ulm Christof Loerwald 0731 - 40107 - 132 christof.loerwald@loeffelhardt.de Freudenstadt Tekin Inanc 07441 - 862 - 22 tekin.inanc@loeffelhardt.de Albstadt Bernd Roth 07431 - 9596 - 41 bernd.roth@loeffelhardt.de Heilbronn, Mosbach, Nürnberg und Würzburg Dominik Bay 07131 - 6228 - 28 dominik.bay@loeffelhardt.de Für weitergehende Informationen können Sie sich auch direkt an das Bafa wenden: Telefon: 06196-908 883 E-Mail: qst@bafa.bund.de Web: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/ Wir weisen darauf hin, dass diese Übersicht von uns nach bestem Wissen erstellt wurde, Stand Juni 2014. Maßgeblich sind jedoch immer ausschließlich die Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), die Sie unter www.bafa.de abrufen können, in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Oktober 2014
Seit 1906 Partner von Handwerk, Handel und Industrie www.loeffelhardt.de LÖFFELHARDT VERBINDET 12 x in Württemberg und 2 x in Bayern Stammhaus Fellbach Filiale Albstadt Filiale Göppingen Filiale Mosbach Filiale Stuttgart Höhenstraße 23 Lautlinger Straße 141 Heilbronner Straße 8 Römerring 3 Augustenstraße 12 70736 Fellbach 72458 Albstadt - Ebingen 73037 Göppingen 74821 Mosbach 70178 Stuttgart Telefon 0711 - 5207 0 Telefon 07431 - 9596 0 Telefon 07161 - 6732 0 Telefon 06261 - 18078 70 Telefon 0711 - 62907 0 Fax 0711 - 5207 285 Telefax 07431 - 74385 Telefax 07161 - 6732 44 Telefax 06261 - 18078 99 Telefax 0711 - 62907 55 el.fel@loeffelhardt.de el.alb@loeffelhardt.de el.gp@loeffelhardt.de el.mos@loeffelhardt.de el.s@loeffelhardt.de Küchenstudio Fellbach Filiale Freudenstadt Filiale Heilbronn Filiale Nürnberg Filiale Ulm Schmidener Weg 5 Wittlensweiler Straße 12 Wilhelmstr. 47 Andernacher Str. 4d Dornierstraße 8 70736 Fellbach 72250 Freudenstadt 74074 Heilbronn 90411 Nürnberg 89079 Ulm Telefon 0711 - 5207 554 Telefon 07441- 862 0 Telefon 07131 - 6228 0 Telefon 0911 - 52715 0 Telefon 0731 - 40107 0 Telefax 0711 - 5207 230 Telefax 07441 - 862 35 Telefax 07131 - 6228 29 Telefax 0911 - 52715 150 Telefax 0731 - 40107 145 kueche.fellbach@loeffelhardt.de el.fds@loeffelhardt.de el.hn@loeffelhardt.de el.nbg@loeffelhardt.de el.ul@loeffelhardt.de Filiale Aalen Filiale Frickenhausen Filiale Herrenberg Filiale Schwäbisch Filiale Würzburg Robert-Bosch-Straße 80/3 Maybachstraße 1 Sulmstraße 17 Gmünd Wilhelm-Wien-Straße 9 73431 Aalen 72636 Frickenhausen 71083 Herrenberg - Lorcher Straße 63/3 97080 Würzburg Telefon 07361 - 9218 0 Oberjesingen 73525 Schwäbisch Gmünd Telefon 0931 - 260786 20 Telefon 07022 - 4005 0 Telefax 07361 - 9218 29 Telefax 07022 - 4005 39 Telefon 07171 - 18676 0 Telefax 0931 - 260786 99 el.aa@loeffelhardt.de Telefon 07032 - 955308 0 el.wue@loeffelhardt.de el.fri@loeffelhardt.de Telefax 07032 - 955308 - 29 Telefax 07171 - 18676 29 el.her@loeffelhardt.de el.gd@loeffelhardt.de
Sie können auch lesen