Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen - Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft.

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Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen - Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft.
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        Dauerhafte und starke Verbindungen.
        Geschaffen für die Zukunft.

Bafa-Förderung für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU)
     Einzelmaßnahmen
Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen - Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft.
Bafa-Förderung

Kleiner Leitfaden zur Förderung von LED- Beleuchtungssystemen.
Alles, was Sie über das Bafa-Förderprogramm 2014 wissen sollten, kompakt für Sie
zusammengetragen.

1. Zeitraum

2. Wer kann die Förderung beantragen?

3. Wer ist nicht antragsberechtigt?

4. Was wird gefördert?

5. Was wird nicht gefördert?

6. Wie hoch ist die Förderung?

7. Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

8. Wie erfolgt die Antragstellung?

9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen?

10. Empfehlungen des Bafa

Bafa-Förderprogramm                     Irrtümer vorbehalten          Stand: Oktober 2014
Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen - Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft.
Bafa-Förderung

1. Zeitraum
Die Maßnahme kann im Zeitraum bis 31.12.2014 beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb
dessen die Anlage betriebsfertig zu installieren ist, beträgt 9 Monate. Eine Verlängerung ist im Ausnahme-
fall möglich, wenn dies vor Ablauf schriftlich beantragt wird.

2. Wer kann diese Förderung beantragen?
•   Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens
    50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
•   Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. €

3. Wer ist nicht antragsberechtigt?
•   Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, sowie der Energiewirtschaft und des Steinkohle-
    bergbaus
•   Unternehmen der öffentlichen Hand (ab 25% Beteiligung)
•   Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes o.ä.
•   Vereine und Stiftungen

4. Was wird gefördert?
•   Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschluss-
    leistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen
•   Hocheffiziente LED-Leuchten und LED-Lampen
•   Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik
•   Es muss sich hierbei um eine Ersatzinvestition (z.B. Umrüstung von herkömmlichen Leuchtstofflampen-
    Systemen auf LED-Technik) handeln - keine Neubauten!
•   Investitionen von min. 2.000 € bis zu max. 30.000 € je Antragsteller, einschließlich der Nebenkosten für
    Planung und Installation

5. Was wird nicht gefördert?
•   Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung
    beruhen
•   Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen
•   Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
•   Energiemanagementsysteme

6. Wie hoch ist die Förderung für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung?
•   30% der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
•   20% der Kosten für sonstige Unternehmen
Ein kleines oder mittleres Unternehmen ersetzt eine alte Beleuchtungsanlage durch eine neue
hocheffiziente LED-Beleuchtungsanlage. Die Investitionskosten der LED-Beleuchtungsanlage betragen
10.000 Euro. In diesem Fall wären Nebenkosten für Planung und Installation bis zu einer Höhe von 3.000
Euro (0,3 x 10.000) zuwendungsfähig. Hierzu finden Sie in der nachstehenden Tabelle fiktive Beispiele.

Bafa-Förderprogramm                           Irrtümer vorbehalten                            Stand: Oktober 2014
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Beispielrechnung:
                                                                      Fall 1      Fall 2         Fall 3
    Investitionskosten in EUR (netto)                                   10.000      10.000           10.000
    Kosten für Planung und Installation in EUR                            2.000       3.000            5.000
    Zuwendungsfähige Kosten                                             12.000      13.000           13.000
    Fördersumme in EUR (KMU = 30%)                                        3.600       3.900            3.900

7. Was müssen Sie bei der Antragsstellung beachten?
•     Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den Maßnahmen zur Umrüstung auf LED begonnen wird
•     Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
      Planungsleistungen dürfen vor der Antragsstellung erbracht werden

8. Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist ausschließlich mittels des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung
gestellten Antragsformulars und unter Beifügung der weiteren erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Benötigt werden:
•     Handelsregisterauszug oder Auszug aus der entsprechenden Handwerksrolle
•     Zusätzlich bei Einzelmaßnahmen Produktdatenblatt bzw. Herstellernachweis, dass die erforderlichen
      Effizienzwerte gemäß der Kriterienblätter aus dem Merkblatt Einzelmaßnahmen eingehalten werden
•     Zusätzlich bei einer systemischen Optimierung ein Energieeinsparkonzept
Siehe hierzu unsere Hinweise am Ende dieser Übersicht

9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen?
•     LED-Leuchten und LED-Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen
•     Das Bafa empfiehlt ausdrücklich eine Zertifizierung nach VDE und TÜV
•     Die Vorgaben der DIN-EN 12464 (Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu
      beachten

10.Es wird weiterhin empfohlen, dass...
•     LED-Leuchten und LED-Lampen über eine Zertifizierung nach VDE oder ENEC (European Norm
      Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder
      Dekra/KEMA verfügen
•     Der Hersteller der LED-Leuchte oder LED-Lampe eine Mindestlebensdauer und einen Garantiezeitraum
      von 5 Jahren verspricht
•     Folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft
      werden

      1. Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerat
      2. Lichtstrom in Lumen
      3. Beleuchtungsstarke in Lux
      4. Lichtfarbe in Kelvin
      5. Farbwiedergabe Ra > 80
      6. effektive und sichere Wärmeableitung.

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Für weitergehende Informationen können Sie sich auch direkt an das Bafa wenden:
Telefon:                           06196-908 883
E-Mail:                            qst@bafa.bund.de
Web:                               http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/

Wir weisen darauf hin, dass diese Übersicht von uns nach bestem Wissen erstellt wurde, Stand Juni 2014. Maßgeblich sind jedoch immer
ausschließlich die Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), die Sie unter www.bafa.de abrufen können, in ihrer
jeweils aktuellen Fassung.

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