Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
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Umsetzung Energiestrategie 2050 VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Förderinstrumente erneuerbare Energien I Einspeisever- Einmal- Investitions- Beiträge/ Marktprämie gütungssystem vergütung beiträge Garantien Wasserkraft x x x Photovoltaik x x Wind x Biomasse x x Geothermie x x 2 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Förderinstrumente erneuerbare Energien II Photovoltaik < 2 kW 2 - 100 kW 100 kW - 50MW > 50 MW Wahlrecht Neuanlagen EIV EVS EIV oder EVS Wasserkraft < 1MW 1 - 10 MW > 10 MW Bestehende Anlage keine Unterstützung keine Unterstützung Marktprämie keine Unterstützung Neuanlage EVS Investitionsbeitrag ausser Anlagen gemäss EnFV Art. 9: EVS < 300kW > 300kW erhebliche Erweiterung/ keine Unterstützung Investitionsbeitrag Erneuerung ausser Anlagen gemäss EnFV Art. 9: Investitionsbeitrag Biomasse *ohne KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Neuanlage EVS* oder Investitionsbeitrag** Deponiegasanlagen erhebliche Erweiterung/ ** für KVA, Klärgasanlagen, Holzkraftwerke von Investitionsbeitrag** Erneuerung regionaler Bedeutung Wind Neuanlage EVS Geothermie Neuanlage EVS oder Erkundungsbeiträge und Garantien 3 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Wichtig zu beachten • Ab 1.1.2020: Direktvermarktung für - Neuanlagen > 100 kW und - Anlagen > 500 kW und bereits KEV erhalten • Bis 30.06.2018: Wahlrecht ausüben für grosse PV-Anlagen auf Warteliste • Investitionsbeiträge: - Grosse Wasserkraftanlagen: erste Zuteilung am 30.06.2018 • Übergangsregeln (Art. 72, 73 EnG) • Befristung der Instrumente bis Ende 2022 bzw. 2030 4 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Stromkennzeichnung • «Nicht überprüfbare Energieträger» nicht mehr zulässig. • Ausnahme für bestehende mehrjährige Lieferverträge bis und mit 2020. • HKN enthält neu die verursachten CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle. Umsetzung in die Praxis • Erstmals für Lieferjahr 2018 • Verantwortung liegt beim Endkunden-Lieferanten. • Informationspflicht für Weiterverteiler entfällt. 5 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Netztarifierung: Die wichtigsten Regeln bei der Bildung des «Basistarifs» 6 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Netztarifierung: Die wichtigsten Regeln für zusätzliche Tarifangebote 7 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Umsetzung der Netztarifierung in der Praxis Knacknüsse Wichtig zu beachten • Definition Anschlussleistung • Regeln gelten ab Tarifjahr 2019 • Massgebende Anschlussleistung eines • Netztarife müssen bis 31. August 2018 Endverbrauchers bei bekannt geben werden Mehrfamilienhäusern u. ä. • Bisherige Netztarife, die Vorgaben nicht entsprechen 8 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Intelligente Steuer- und Regelsysteme: Die wichtigsten Regeln beim Einsatz für den Netzbetrieb (Art. 8c StromVV) Intelligentes Steuer- und Regelsystem Vom Netzbetreiber vor 1. 1. Vom Netzbetreiber im Hinblick auf Andere 2018 beim Endverbraucher Abwendung einer unmittelbaren Ausgangslage installiert und eingesetzt erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs installiert Keine unmittelbare Unmittelbare erhebliche Keine unmittelbare Unmittelbare erhebliche erhebliche Gefährdung des Gefährdung des sicheren erhebliche Gefährdung des Gefährdung des sicheren sicheren Netzbetriebs Netzbetriebs sicheren Netzbetriebs Netzbetriebs Endverbraucher Keine Aussage Endverbrauch Netznutzer hat Netznutzer hat Zugriff des End- er hat Zugriff Zugriff nicht hat Zugriff untersagt verbrauchers zugestimmt zugestimmt zugestimmt Kein Einsatz Einsatz wie Einsatz nach Einsatz Kein Einsatz Einsatz nach Einsatzmöglichkeit möglich bisher möglich Vereinbarung möglich möglich Vereinbarung unklar
Intelligente Steuer- und Regelsysteme: Die wichtigsten Regeln für den Zugang Dritter zu Systemen des Netzbetreibers (Art. 8c Abs. 4 StromVV) Der Netzbetreiber gewährt Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu den intelligenten Steuer- und Regelsystemen, deren Kapital- und Betriebskosten an die Netzkosten anrechenbar sind, sofern durch den Zugang der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet wird (Art. 8c Abs. 4 StromVV) 10
Umgang mit intelligente Steuer- und Regelsysteme in der Praxis Knacknüsse Wichtig zu beachten • Auslegung, auf welche Systeme bei • Mind. jährliche Information der Betroffenen unmittelbarer, erheblicher Gefährdung über Einsatz wegen unmittelbarer des Netzbetriebs zugegriffen werden erheblichen Gefährdung des Netzbetriebs darf • Vergütungen nach sachlichen Kriterien • Definition und Nachweis der und nicht diskriminierend unmittelbaren erheblichen Gefährdung des Netzbetriebs • Informationen für Vertragsabschluss, insb. Vergütungssätze, öffentlich zugänglich zu machen 11
Zahlreiche weitere, wichtige Themen der Energiestrategie 2050 • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: - Zulässig, wenn Produktionsleistung mind. 10% der Anschlussleistung beträgt - Zusammenschluss wie ein einzige Endverbraucher zu behandeln - Zahlreiche Regeln für Umgang mit Mietern im Zusammenschluss • Smart Meter Rollout - 80% Smart Meter innerhalb von 10 Jahren - Messsysteme nach Art. 8a/8b StromVV - Übergangsfrist: 2018 können statt Smart Metern noch Lastgangmessungen eingesetzt werden - Anrechenbare Netzkosten 12 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Zahlreiche weitere, wichtige Themen der Energiestrategie 2050 • Abnahme- und Vergütungspflicht - Leistung der Anlage ≤ 3 MW oder Jahresproduktion (abzüglich Eigenverbrauch) ≤ 5000 MWh und keine aktuelle Teilnahme am Einspeisevergütungssystem und Erneuerbare Energie oder ganz/teilweise fossil befeuerte WKK-Anlage - Vergütungshöhe - EnG: Nach den vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität - EnV: Nach Kosten für Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen 13 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Energiestrategie 2050: Unterstützung des VSE bei der Umsetzung 14 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Überarbeitung der Branchenempfehlungen MMEE Grundsatzdokument CH Schlüsseldokumente MC BC NNMV NNMÜ TC DC Mess- Areal- Mehrjahres NA/RR- Manueller SDAT KRSV KRSG HWK Lastabwurf kosten netz pläne NE2 CH (neu) Umsetzungs- und NE3 dokumente Anbindung Einheits- NBVN- ICT- Ermittlung Regelpools BGI-DA E-Invoice NA/EEA LUNB SDL-Markt kosten CH Cont WACC Handb. Handbuch Muster- Daten- Werkzeuge/ Handbuch Handbuch Handbuch SDAT HER Rückspeis Glossar modell HKN/KEV/ Smart Speicher verträge Handbücher (MDM) EIV/MKF Metering evergütung Elektrizität Hoher Überarbeitungsbedarf Mittlerer Überarbeitungsbedarf Geringer Überarbeitungsbedarf (Verweise etc.) 15 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung Kein Überarbeitungsbedarf
Provisorischer Zeitplan der Überarbeitung Zuständig Q2 2017 Q3 2017 Q4 2017 Q1 2018 Q2 2018 Q3 2018 Q4 2018 Bund MC EnDaKo SDAT EnDaKo Handb. SDAT EnDaKo Handb. KEV EnDaKo Handb. Smart Meter EnDaKo HER NeWiKo MMEE NeWiKo Handb. Speicher NeWiKo Messkosten KoKuF Handb. Rückspeisev. KoKuF KRSV KoKuF KRSG KoKuF BC Swissgrid Publikation Verordnungen ES 2050 Identifikation Überarbeitungsbedarf Vernehmlassung, Übersetzung 16 Inkrafttreten ES 2050 Überarbeitung Verabschiedung durch Vorstand 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Online-Nachschlagewerk zur Energiestrategie 2050 • Neuerungen zu den wichtigsten Themengebieten kompakt zusammengefasst • Alle relevanten Gesetzes- und Verordnungsartikel zu einem Themen • Laufende Updates mit Präsentationen, Literatur, u. a. • Verfügbar im Februar 2018 auf www.strom.ch • Deutsch und Französisch • Exklusiv für VSE-Mitglieder 17 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
Veranstaltungen / Lehrgang • Tagung Energiestrategie 2050 kompakt - 1. Februar 2018, Olten - 6. Februar 2018, St. Gallen - 8. Februar 2018, Montreux (französisch) - 8. Mai 2018, Luzern • Kurs Abwicklung von Eigenverbrauch mit der ES 2050 - 8. März 2018, Aarau • Kurs Stromkennzeichnung und HKN-System - 15. Mai 2018, Aarau - 21. Juni 2018, Aarau • Lehrgang Lastgangmessung und Smart Metering - Ab 8. März 2018, Aarau - 8 Tage und ½ Abschlussprüfung 18 22.02.2018 VTE-Feierabendveranstaltung
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