Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE

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Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Umsetzung Energiestrategie 2050
VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018

Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Förderinstrumente erneuerbare Energien I

                            Einspeisever-      Einmal-     Investitions-   Beiträge/   Marktprämie
                            gütungssystem      vergütung   beiträge        Garantien
       Wasserkraft                        x                      x                          x
       Photovoltaik                       x         x
       Wind                               x
       Biomasse                           x                      x
       Geothermie                         x                                    x

2   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Förderinstrumente erneuerbare Energien II

Photovoltaik
                                          < 2 kW                2 - 100 kW        100 kW - 50MW                    > 50 MW
                                                                                     Wahlrecht
                  Neuanlagen                           EIV                                                            EVS
                                                                                   EIV oder EVS
Wasserkraft
                                                      < 1MW                                 1 - 10 MW                > 10 MW
         Bestehende Anlage                      keine Unterstützung                    keine Unterstützung         Marktprämie
                                                keine Unterstützung
                   Neuanlage                                                                   EVS              Investitionsbeitrag
                                      ausser Anlagen gemäss EnFV Art. 9: EVS
                                                     < 300kW                                            > 300kW
   erhebliche Erweiterung/                      keine Unterstützung
                                                                                                    Investitionsbeitrag
               Erneuerung       ausser Anlagen gemäss EnFV Art. 9: Investitionsbeitrag
Biomasse
                                                                              *ohne KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und
                   Neuanlage              EVS* oder Investitionsbeitrag**
                                                                              Deponiegasanlagen
    erhebliche Erweiterung/                                                   ** für KVA, Klärgasanlagen, Holzkraftwerke von
                                                 Investitionsbeitrag**
                Erneuerung                                                    regionaler Bedeutung
Wind
                   Neuanlage                        EVS
Geothermie

                   Neuanlage            EVS oder Erkundungsbeiträge und Garantien
3    22.02.2018    VTE-Feierabendveranstaltung
Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Wichtig zu beachten

• Ab 1.1.2020: Direktvermarktung für
    - Neuanlagen > 100 kW und
    - Anlagen > 500 kW und bereits KEV erhalten

• Bis 30.06.2018: Wahlrecht ausüben für grosse PV-Anlagen auf Warteliste

• Investitionsbeiträge:
    - Grosse Wasserkraftanlagen: erste Zuteilung am 30.06.2018

• Übergangsregeln (Art. 72, 73 EnG)

• Befristung der Instrumente bis Ende 2022 bzw. 2030

4     22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Umsetzung Energiestrategie 2050 - VTE-Feierabendveranstaltung, 22. Februar 2018 Barbara Büchli, Expertin Energiewirtschaft, VSE
Stromkennzeichnung

• «Nicht überprüfbare Energieträger» nicht mehr zulässig.

• Ausnahme für bestehende mehrjährige Lieferverträge bis und mit 2020.

• HKN enthält neu die verursachten CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle.

Umsetzung in die Praxis

• Erstmals für Lieferjahr 2018

• Verantwortung liegt beim Endkunden-Lieferanten.

• Informationspflicht für Weiterverteiler entfällt.

5   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Netztarifierung: Die wichtigsten Regeln bei der Bildung des «Basistarifs»

6   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Netztarifierung: Die wichtigsten Regeln für zusätzliche Tarifangebote

7   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Umsetzung der Netztarifierung in der Praxis

Knacknüsse                                     Wichtig zu beachten

• Definition Anschlussleistung                 • Regeln gelten ab Tarifjahr 2019

• Massgebende Anschlussleistung eines          • Netztarife müssen bis 31. August 2018
  Endverbrauchers bei                            bekannt geben werden
  Mehrfamilienhäusern u. ä.

• Bisherige Netztarife, die Vorgaben nicht
  entsprechen

8   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Intelligente Steuer- und Regelsysteme: Die wichtigsten Regeln beim Einsatz
               für den Netzbetrieb (Art. 8c StromVV)
                                                                                          Intelligentes Steuer- und Regelsystem

                                      Vom Netzbetreiber vor 1. 1.                        Vom Netzbetreiber im Hinblick auf                                     Andere
                                      2018 beim Endverbraucher                           Abwendung einer unmittelbaren                                         Ausgangslage
                                      installiert und eingesetzt                         erheblichen Gefährdung des sicheren
                                                                                         Netzbetriebs installiert

                 Keine unmittelbare                                 Unmittelbare erhebliche                          Keine unmittelbare                                  Unmittelbare erhebliche
                 erhebliche Gefährdung des                          Gefährdung des sicheren                          erhebliche Gefährdung des                           Gefährdung des sicheren
                 sicheren Netzbetriebs                              Netzbetriebs                                     sicheren Netzbetriebs                               Netzbetriebs

Endverbraucher       Keine Aussage             Endverbrauch                                                   Netznutzer hat                     Netznutzer
hat Zugriff          des End-                  er hat Zugriff                                                 Zugriff nicht                      hat Zugriff
untersagt            verbrauchers              zugestimmt                                                     zugestimmt                         zugestimmt

Kein Einsatz         Einsatz wie               Einsatz nach                Einsatz                             Kein Einsatz                      Einsatz nach                 Einsatzmöglichkeit
möglich              bisher möglich            Vereinbarung                möglich                             möglich                           Vereinbarung                 unklar
Intelligente Steuer- und Regelsysteme: Die wichtigsten Regeln für den
Zugang Dritter zu Systemen des Netzbetreibers (Art. 8c Abs. 4 StromVV)

Der Netzbetreiber gewährt Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu den intelligenten
Steuer- und Regelsystemen, deren Kapital- und Betriebskosten an die Netzkosten
anrechenbar sind, sofern durch den Zugang der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet wird (Art.
8c Abs. 4 StromVV)

10
Umgang mit intelligente Steuer- und Regelsysteme in der Praxis

Knacknüsse                                   Wichtig zu beachten

• Auslegung, auf welche Systeme bei          • Mind. jährliche Information der Betroffenen
  unmittelbarer, erheblicher Gefährdung        über Einsatz wegen unmittelbarer
  des Netzbetriebs zugegriffen werden          erheblichen Gefährdung des Netzbetriebs
  darf
                                             • Vergütungen nach sachlichen Kriterien
• Definition und Nachweis der                  und nicht diskriminierend
  unmittelbaren erheblichen Gefährdung
  des Netzbetriebs                           • Informationen für Vertragsabschluss, insb.
                                               Vergütungssätze, öffentlich zugänglich zu
                                               machen

11
Zahlreiche weitere, wichtige Themen der Energiestrategie 2050

• Zusammenschluss zum Eigenverbrauch:
     - Zulässig, wenn Produktionsleistung mind. 10% der Anschlussleistung beträgt
     - Zusammenschluss wie ein einzige Endverbraucher zu behandeln
     - Zahlreiche Regeln für Umgang mit Mietern im Zusammenschluss

• Smart Meter Rollout
     -   80% Smart Meter innerhalb von 10 Jahren
     -   Messsysteme nach Art. 8a/8b StromVV
     -   Übergangsfrist: 2018 können statt Smart Metern noch Lastgangmessungen eingesetzt werden
     -   Anrechenbare Netzkosten

12       22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Zahlreiche weitere, wichtige Themen der Energiestrategie 2050

• Abnahme- und Vergütungspflicht
     - Leistung der Anlage ≤ 3 MW oder Jahresproduktion (abzüglich Eigenverbrauch) ≤ 5000 MWh und
       keine aktuelle Teilnahme am Einspeisevergütungssystem und Erneuerbare Energie oder
       ganz/teilweise fossil befeuerte WKK-Anlage
     - Vergütungshöhe
       - EnG: Nach den vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität
       - EnV: Nach Kosten für Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten und den Gestehungskosten der
         eigenen Produktionsanlagen

13     22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Energiestrategie 2050: Unterstützung des VSE bei der Umsetzung

14   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Überarbeitung der Branchenempfehlungen

                                                                                            MMEE
Grundsatzdokument                                                                            CH

Schlüsseldokumente                                       MC              BC          NNMV          NNMÜ          TC           DC

                                                Mess-                                  Areal-      Mehrjahres   NA/RR-                  Manueller
                               SDAT                           KRSV        KRSG                                                HWK       Lastabwurf
                                                kosten                                  netz       pläne NE2     CH
                                                                                                                                          (neu)
Umsetzungs-                                                                                         und NE3

dokumente                    Anbindung                                   Einheits-                               NBVN-        ICT-      Ermittlung
                             Regelpools         BGI-DA     E-Invoice                  NA/EEA        LUNB
                             SDL-Markt                                    kosten                                  CH          Cont       WACC

                               Handb.                                                 Handbuch                  Muster-                   Daten-
Werkzeuge/                                      Handbuch      Handbuch                             Handbuch
                                SDAT                                          HER     Rückspeis                             Glossar       modell
                                                HKN/KEV/       Smart                               Speicher     verträge
Handbücher                     (MDM)            EIV/MKF       Metering
                                                                                      evergütung                                        Elektrizität

                                                                                                    Hoher Überarbeitungsbedarf
                                                                                                    Mittlerer Überarbeitungsbedarf
                                                                                                    Geringer Überarbeitungsbedarf (Verweise etc.)
15   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung                                                       Kein Überarbeitungsbedarf
Provisorischer Zeitplan der Überarbeitung

                             Zuständig        Q2 2017   Q3 2017      Q4 2017        Q1 2018      Q2 2018     Q3 2018       Q4 2018
          Bund

          MC                 EnDaKo
          SDAT               EnDaKo
   Handb. SDAT               EnDaKo
    Handb. KEV               EnDaKo
Handb. Smart Meter           EnDaKo
          HER                NeWiKo
      MMEE                   NeWiKo
 Handb. Speicher             NeWiKo
    Messkosten               KoKuF
Handb. Rückspeisev.          KoKuF
          KRSV               KoKuF
          KRSG               KoKuF
          BC                 Swissgrid

                 Publikation Verordnungen ES 2050          Identifikation Überarbeitungsbedarf    Vernehmlassung, Übersetzung
     16          Inkrafttreten ES 2050                     Überarbeitung                          Verabschiedung durch Vorstand
           22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Online-Nachschlagewerk zur Energiestrategie 2050

• Neuerungen zu den wichtigsten Themengebieten kompakt zusammengefasst

• Alle relevanten Gesetzes- und Verordnungsartikel zu einem Themen

• Laufende Updates mit Präsentationen, Literatur, u. a.

• Verfügbar im Februar 2018 auf www.strom.ch

• Deutsch und Französisch

• Exklusiv für VSE-Mitglieder

17   22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Veranstaltungen / Lehrgang

• Tagung Energiestrategie 2050 kompakt
     - 1. Februar 2018, Olten
     - 6. Februar 2018, St. Gallen
     - 8. Februar 2018, Montreux (französisch)
     - 8. Mai 2018, Luzern

• Kurs Abwicklung von Eigenverbrauch mit der ES 2050
     - 8. März 2018, Aarau

• Kurs Stromkennzeichnung und HKN-System
     - 15. Mai 2018, Aarau
     - 21. Juni 2018, Aarau

• Lehrgang Lastgangmessung und Smart Metering
     - Ab 8. März 2018, Aarau
     - 8 Tage und ½ Abschlussprüfung

18     22.02.2018   VTE-Feierabendveranstaltung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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