BAFA Förderung Pelletofen LEVANA AQUA 2.0 - Stand 14.04.2021

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BAFA Förderung Pelletofen LEVANA AQUA 2.0 - Stand 14.04.2021
BAFA Förderung Pelletofen LEVANA AQUA 2.0
                                           Stand 14.04.2021

Olsberg GmbH 14.04.2021   PM Arne Finger                              1
BAFA Förderung Pelletofen LEVANA AQUA 2.0 - Stand 14.04.2021
Warum Fördert der Staat „Erneuerbare Energien“?

Ein zentrales Ziel der Förderung ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der
erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung
von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen.
Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. Grundlage ist das in wesentlichen
Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt.
Die geänderte Richtlinie tritt am 02.01.2021 in Kraft. Ab sofort Anträge über das elektronische
Antragsformular beim BAFA gestellt werden.
Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der
Förderrichtlinie vom 01.10.2020.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die
Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die
Kosten für notwendige Umfeldmassnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der
Umsatzsteuer ansetzen.

Zu möglichen kumulierbaren Landesförderungen schauen Sie bitte auf den Internetseiten Ihrer
Landesregierung.
Zum Beispiel:
NRW              = progress.nrw
Rheinland-Pfalz = Energieagentur Rheinland-Pfalz
…..
…..
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BAFA Förderung Pelletofen LEVANA AQUA 2.0 - Stand 14.04.2021
Was und Wer wird gefördert?
 WAS:
 Gefördert wird die Installation von
 Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
 Pelletöfen mit Wassertasche
 Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
 sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen
 Nutzung.
 Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung wird
 gefördert.
 Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in Listen geführt (siehe Liste
 förderfähiger automatischbeschickter Biomasseanlagen ).

 Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

WER:
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale
Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder
Genossenschaften (Nicht antragsberechtigt: Hersteller von förderfähigen Anlagen)

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Förderübersicht

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Umfang der Förderung

 Die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der der tatsächlich entstandenen Kosten für das neue Heizsystem
 (das heißt inklusive Lager, Pufferspeicher, Wanddurchbrüchen, Deinstallation und Entsorgung der
 Altanlage etc.).
 Wird eine gemäß EnEV nicht austauschpflichtige Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Fördersatz auf 45
 Prozent.
 Diese Fördersätze gelten auch für den Neubau, dort allerdings mit höheren Anforderungen an die Technik
 (z. B. Brennwertnutzung oder sekundäre Partikelabscheidung). Es werden nun auch Gas-Hybridheizungen
 gefördert. Für Anlagen, die eine neue Gasheizung mit einer holzbetriebenen Anlage über eine
 gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik kombinieren, beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent der
 förderfähigen Kosten. Zur besseren Veranschaulichung schauen Sie auf die Grafik Förderübersicht.

 Neu eingeführt: Innovationsbonus für Holzfeuerungen bei Einhaltung eines Staubemissionsgrenzwerts
 von max. 2,5 mg/m³. Außerdem wird die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden
 auf 60.000 Euro/Wohneinheit angehoben (bisher 50.000 Euro). Bei Nichtwohngebäuden sind es zukünftig
 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro.

 WICHTIG!
 Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
 Nicht förderfähig: luftgeführte Pelletöfen.

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Antragstellung

 Wann kann der BafA-Förderantrag eingereicht werden ?
 Die Antragstellung erfolgt ab 02.01.2021 grundsätzlich vor der Auftragserteilung (Bestellung). Die Anlage
 kann mit der digitalen Übertragungsbestätigung die Sie von der Bafa direkt nach dem Hochladen der
 Antragsstellung erhalten haben und ausdrucken sollten, förderunschädlich bestellt werden. Wichtig,
 denken Sie auch daran per eMail Ihren Bafa Zugang zum Portal zu aktivieren, indem Sie in der zuvor
 erhaltenen eMail den gezeigten Link zum Bafa Portal bestätigen (anklicken). Hier geht es zur Uploadseite
 um die Unterlagen an die BafA übertragen zu können.
 Auch für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gilt: Mit dem Vorhaben darf
 vor Antragstellung nicht begonnen werden.
 Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
 Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige
 Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die
 Regelungen der KfW.

 Was muss im Hinblick auf die BafA-Förderung beachtet werden ?
 Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie sind mindestens
 sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage
 nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage
 nachgewiesen wird. Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des
 Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen. Nicht gefördert werden: • Eigenbauanlagen und
 Prototypen • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen

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