Mietverträge mit Tücken: Koppelung von Wohnen an Energielieferanten unzulässig - ProFair24

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Mietverträge    mit   Tücken:
Koppelung   von   Wohnen   an
Energielieferanten unzulässig

Gemeinsame Pressemitteilung                             von
Verbraucherzentrale     NRW                             und
Deutscher Mieterbund NRW
Vermieter, die Neueingezogenen mit dem Mietvertrag gleich
einen weiteren Vertrag für den Wechsel ihres Energieanbieters
unterschieben, handeln nach Ansicht der Verbraucherzentrale
NRW
unzulässig. Die Verbraucherschützer in Düsseldorf haben jetzt
eine entsprechende Praktik     bei der   Deutschen Annington
Beteiligungsverwaltungs         GmbH      und    der    MIRA
Grundstücksgesellschaft (Vermieterinnen) sowie bei der Vonovia
Energie Service GmbH (Vertragspartnerin der Energielieferung)
abgemahnt. Der Verbraucherzentrale liegen Fälle aus Bochum,
Gelsenkirchen und Witten vor, in denen die beiden
Vermietungsgesellschaften ihren Neumietern mit dem
Vertragswerk zum Einzug gleich einen zweiten Vertag der
Vonovia als neuen Stromlieferanten und in einem Fall auch noch
als Gasversorger unterschieben, ohne dass die Betroffenen
diesem separat zustimmen. Neumieter, die den Strom- und
Gasbezug dieses Anbieters nicht wollen, müssen aktiv werden
und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und des Deutschen
Mieterbundes NRW ist die Klausel im Mietvertrag, die einen
Energieversorgungsvertrag gleich mitaktiviert, unwirksam, weil
sie
den üblichen Mietvereinbarungen in Deutschland zuwiderläuft:
„Mieter müssen nicht damit rechnen, dass sie mit ihrer
Unterschrift unter einen Mietvertrag auch noch einen
Energieliefervertrag in Gang setzen. Dadurch werden Mieter
auch in ihrer Rolle als Verbraucher unangemessen
benachteiligt, weil ihnen durch die eigenwillige
Vertragskonstruktion der Vertrag für Strom und Gas ohne eigene
Willensbekundung      und   Vergleichsmöglichkeit       gleich
mituntergeschoben wird“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Die drei abgemahnten Firmen sind aufgefordert, bis zum 19.
Dezember 2018 gegenüber der Verbraucherzentrale NRW zu
erklären, dass sie ihre unlauteren Geschäftspraktiken künftig
unterlassen werden. Der im Mietvertrag versteckte
Energieliefervertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von
einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung gleich um ein
weiteres! Der Tarif für Strom liegt in dem von der
Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall außerdem über dem
Durchschnittspreis.

„Wenn zwei Parteien ein Mietverhältnis eingehen, sollten sich
Mieter und Vermieter auf Augenhöhe begegnen und einen fairen
Vertrag miteinander abschließen. Dies wird durch das Vorgehen
der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und der
MIRA Grundstücksgesellschaft mbH gemeinsam mit der Vonovia
Energie Service GmbH von vorneherein zunichte gemacht“,
kritisiert der Deutsche Mieterbund NRW das Geschäftsgebaren
vom Vermieterin und dem von ihr gewählten Energielieferanten.

Laut Verbraucherzentrale NRW „ist kein Vertrag mit der vonovia
Energie Service GmbH zustande gekommen. Darauf können sich
betroffene Mieter beziehungsweise Verbraucher gegenüber der
Vonovia GmbH berufen und den Energieanbieter wechseln.“ Die
Verbraucherzentrale bietet für solche und ähnliche Fälle eine
kostenpflichtige Rechtsberatung in ihren örtlichen
Beratungsstellen und über ihr Verbrauchertelefon an. Kontakt
und Kosten unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen
oder telefonisch unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro
Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können
abweichen. Mitglieder von DMB Mietervereinen erhalten vor Ort
kostenfreie Beratung.

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