Banking Kreditformen I - Term Loan und RCF - Moodle

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Banking Kreditformen I - Term Loan und RCF - Moodle
Banking
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Kreditformen

I. Term Loan und RCF
II. Kreditvertragsdokumentation
III. Avale

    Prof. Dr. Michael Lamla
    April 2021
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Banking Kreditformen I - Term Loan und RCF - Moodle
Konsortialkredit

 Konsortialkredit oder syndizierter Kredit (engl. „syndicated loan“) ist die Gewährung
  eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Banken an einen Kreditnehmer.
 Die in einem Konsortium zusammengefassten Banken bilden nach deutschem Recht eine
  Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) nach den §§ 705 ff.
  BGB. Ein Bankkonsortium dieser Art kann organisiert sein als Innen- oder
  Außenkonsortium, je nach dem, ob der Kreditnehmer über die Gründung eines
  Bankkonsortiums informiert wird oder nicht.
 Der Konsortialführer (Sole-Lead Manager) oder auch mehrere (Joint-Lead Managers)
  übernimmt als primus inter pares die Koordination zwischen dem Konsortium und dem
  Kreditnehmer sowohl bei der Erstellung des Kreditvertrages als auch bei der Abwicklung
  des Konsortialkredits. Ihm obliegt die Verhandlungsführung mit dem Kreditnehmer.
 Der Konsortialführer übernimmt meistens auch die Funktion des Bookrunners, welcher
  insbesondere die Zuteilung der Konsortialquoten festlegt. In der Regel tragen die
  Konsortialführer auch eine höhere Konsortialquote als die übrigen Konsorten. Der
  Konsortialführer ist im Außenverhältnis alleiniger Inhaber der Kreditforderung, sorgt für die
  Auszahlung des gesamten Konsortialkredits und für die Berechnung und den Einzug von
  Zins- und Tilgungsleistungen. Im Innenverhältnis verteilt er sämtliche Kredittransaktionen
  quotal auf die Konsorten.

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Konsortialkredit
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 Konsortialkredite werden gewährt, wenn die Kredithöhe für eine einzelne Bank zu groß ist
  und diese melderechtliche Schwellen (insbesondere Großkredit nach § 13 KWG)
  überschreiten würde oder wenn für eine einzelne Bank Klumpenrisiko entstehen würden.

§ 13 KWG:

    – (1): Ein Institut, das nach § 2 Abs. 11 von den Vorschriften über das Handelsbuch
      freigestellt ist (Nichthandelsbuchinstitut), hat der Deutschen Bundesbank anzuzeigen,
      wenn seine Kredite an einen Kreditnehmer insgesamt 10% seines haftenden
      Eigenkapitals erreichen oder übersteigen (Großkredit). ….

    – (3) Unbeschadet der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte darf ein
      Nichthandelsbuchinstitut ohne Zustimmung der Bundesanstalt an einen Kreditnehmer
      keine Kredite gewähren, die insgesamt 25% des haftenden Eigenkapitals des
      Nichthandelsbuchinstituts (Großkreditobergrenze) überschreiten. ….

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Zinssatzkomponenten und Preistreiber syndizierter Kredite                                4

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 Neben den Refinanzierungskosten der Banken wird die Preisgestaltung bei
    Konsortialkrediten von weiteren Faktoren maßgeblich beeinflusst.

    Zinssatzkomponenten            Treiber                    Maßgeblich beeinflusst durch:

                                Bonität                        Unternehmen
                                Cross selling
     Margenaufschlag /
                                Art der Kreditfazilität
     Spread des Kunden
                                Kreditlaufzeit
                                                                Kreditstruktur
                                Ziehungswahrscheinlichkeit
                                Währungsoptionen

                                Marktumfeld                    Finanzmarktumfeld
    Refinanzierungskosten
                                Situation der Banken
            Bank

 Die unterschiedliche Ausprägung der einzelnen Faktoren kann bei Unternehmen
    vergleichbarer Bonität zu Abweichungen im Konditionsniveau führen .

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Indikatives Term Sheet Term Loan
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           Borrower                                                  Viadrina Engineering AG
           Rating                                                           BBB / Baa1
           Lender                                                           Bank ABC
           Amount                                                            € 100 m
           Start / Value Date                                                 [t.b.d.]
           Status                                                       Senior, unsecured
           Use of Proceeds                                         General corporate purposes
           Maturity                                                           5 years
           Coupon                                          Floating : Midswap 3M Euribor + [145] bp
                                                                     Fixed : [4,15] % per date
           Upfront fee                                                        50 bp
           Early Redemption                                               Not permitted
           Margin grid / Step-up in case of downgrade                          None
           Basis / Interest                                 Fixed + variable: quarterly (Basis act/360)
           Repayment                                                          Bullet
           Transfers                                                         Unlimited
           Documentation                                English documentation incl. but not limited to
                                                        Negative Pledge, Pari Passu, Cross Default,
                                                        Change of Control, Material Adverse Change,
                                                        Certain restriction of Asset Disposal, Restriction
                                                        on Subsidiary Indebtedness
           Law / Jurisdiction                                   German Law / Frankfurt am Main
           Indicative Schedule                          [date]: Draft documentation
                                                        [date]: Management approval
                                                        [date]: Closing
                                                        [date]: Settlement / disbursement
           Type of Offer                                 Indicative per [date], subject to board approval
                                                                                                             5
                                                                 and satisfactory documentation
Indikatives Term Sheet RCF                                                                                6


Kreditnehmer / [Garant]
Bankengruppe                      Konsortialkredit mit [6-7] Banken, davon [4] Bookrunner / MLA
Kreditart                                          Revolving Credit Facility
Ancillary Option                               Für Kontokorrentkredite und Avale
Gesamtbetrag                                             EUR 150 Mio.
Anteil XY-Bank (indikativ)                               EUR [30] Mio.
Laufzeit                                                    5 Jahre
Verwendungszweck                             allgemeine Unternehmensfinanzierung
Kreditwährung                     EUR, USD (begrenzt auf Gegenwert i.H.v. max. EUR [50] Mio.)
                                 anfänglich bei [110] bp über 3-, 6- oder 12-M-EURIBOR/LIBOR;
                                     Margenraster in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad :
                                               Net Debt / EBITDA      Marge KK / RCF
                                                     x < 1,0              [100] bp
Zinsmarge p.a.                                    1,0 ≤ x < 1,5          [110] bp
                                                  1,5 ≤ x < 2,0          [125] bp
                                                  2,0 ≤ x < 2,5          [145] bp
                                                  2,5 ≤ x < 3,0           [170] bp
                                         Margenaufschlag für Ziehungen in USD [50] bp

Zinsberechnungsmethode                             actual/360 (Euromethode)
                             Am Ende der jeweiligen Zinsperiode; bei Zinsperioden > 6 Monate nach 6
Zinszahlung
                                                            Monaten
                                                                                                      6
Indikatives Term Sheet RCF                                                                                   7

                                 15 bp ab erster Inanspruchnahme; 30 bp bei IA > 33,33 %; 50 bp bei IA >
Utilisation Fee p.a.
                                 66,66 %
                                 [40] % der jeweiligen Marge, berechnet auf den nicht in Anspruch
Commitment Fee p.a.
                                 genommenen Teil der Kreditfazilität während des Verfügbarkeitszeitraums
Avalprovision p.a.               70 % der jeweiligen Zinsmarge, Minimumprovision je Quartal [tbd.]
Ausfertigungs-/
                                 je Aval EUR 75,00 bei eigenen Texten bzw. EUR 125,00 bei fremden Texten
Änderungsprovision

                                 Arrangierungsgebühr:        [15] bp auf den Gesamtbetrag für die BR/MLA-
                                 Gruppe
Sonstige Fees
                                 Upfront / Participation Fee: [35] bp auf den zugeteilten Kreditbetrag

                                 Agency Fee:              EUR [15.000,-] p.a. + Mehrwertsteuer
                                 Documentation Agent Fee: EUR [tbd] einmalig

Finanzkennzahlen                 Net Debt / EBITDA max. 3,0; Zinsdeckung min. [tbd.]
Sicherheiten                     blanko
                                 Übliche Klauseln, u.a. Zahlungsverzug, Insolvenz, Cross Default; MAC-
Kündigungsgründe
                                 Klausel
                                 Übliche Klauseln, u.a. Negativerklärung (mit Baskets),
Sonstige Vereinbarungen          Verschuldungsbegrenzung auf Ebene Tochtergesellschaften, Pari-passu-
                                 Klausel, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Change of Control
                                 Vertragsdokumentation auf Basis LMA-Standard; zufriedenstellend für MLA
Dokumentation
                                 / BR und Kreditnehmer. Kostenerstattung für externe Anwälte
                                                                                                             7
Anwendbares Recht                Deutsches Recht
Vertragsgestaltung – typische Covenants                                                        8



                             Negative Pledge
                             Limitation of Indebtedness
         Allgemeine
                             Verbot der Dividendenausschüttung
         Covenants
                             Zinshedging

                             Testierter Jahresabschluss
                             Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers zur Einhaltung der im
                              Kreditvertrag definierten Finanzkennzahlen
    Informationspflichten    Monats-, Quartals-, und Halbjahresberichte
                             Finanzplanung (1-Jahres-Planung)
                             Mehrjahresplanung (3-5 Jahre)

                             Netto-Verschuldungsgrad (Leverage)
                              = (Gesamtverschuldung – Kassenbestand) / EBITDA
                             Zinsdeckungsgrad
     Finanzkennzahlen         = EBITDA / (cash Zinsaufwand – cash Zinsertrag)
                             Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital
                             Maximale (jährliche) Investitionsausgaben

                                                                                           8
Praxisbeispiel RCF CAC40 Corporate


                                     9
Praxisbeispiel RCF CAC40 Corporate


                                     10
Praxisbeispiel: RCF Rexel S.A.


                                 11
Kreditvertragsdokumentation


            Kreditvertragsdokumentation
                  am Beispiel eines
                   Schuldscheins

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Avalkredit

 Das Kreditgeschäft der Kreditinstitute besteht einerseits aus der Kreditgewährung durch
  Hergabe von Darlehen und Krediten jeder Art, zu denen rechtlich auch Kontokorrent- oder
  Dispositionskredite gehören. Andererseits haften Kreditinstitute auch als Bürge oder
  Garant. Das Bankaval oder Avalkredit ist die Übernahme von Bürgschaften, Garantien
  und sonstigen Gewährleistungen durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden im
  Rahmen des Kreditgeschäfts.

 Der Avalkredit ist ein Bankgeschäft nach § 1 Nr. 8 KWG. Danach ist es lediglich
  Kreditinstituten, ausnahmsweise auch Versicherungen gestattet, für ihre Kunden
  Avalkredite zu übernehmen. Nicht anders als bei Geldkrediten fungiert die Bank im
  Avalkreditgeschäft als Kreditgeber, der Bankkunde ist Kreditnehmer. Grundlage des
  Avalkredits ist ein Kreditvertrag mit dem Kreditnehmer, der die Übernahme einer
  Eventualhaftung durch die Bank zum Gegenstand hat (Avalkreditvertrag).

 Bei Avalkrediten besteht eine Beziehung zwischen drei Parteien. Die Bank ist
  beispielsweise Bürge nach § 765 BGB, der Bankkunde ist Schuldner der verbürgten
  Verbindlichkeit oder zu erbringenden Leistung, der Gläubiger des Bankkunden ist zugleich
  begünstigter Gläubiger aus der Bankbürgschaft.
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Avalkredit

 Aus Sicht der Bank handelt es sich bei ihrer Funktion als Bürge um eine Eventualhaftung,
  weil sie zunächst davon ausgehen darf, dass der Bankkunde seine verbürgte
  Verbindlichkeit erfüllt oder seine versprochene Leistung erbringt und dadurch die
  Bankbürgschaft erlischt. Geschieht das nicht, verwandelt sich die Eventualhaftung der
  Bank in eine echte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger des Bankkunden. Die Bank
  zahlt als Bürge für ihren nicht zahlungsfähigen oder –willigen Kunden, wodurch nach §
  774 BGB und den entsprechenden Bedingungen des Kreditvertrags die Forderung des
  Bürgschaftsgläubigers im Wege der Legalzession automatisch auf die Bank übergeht.
  Das Kreditrisiko der Bank besteht darin, dass die Bank die Wahrscheinlichkeit ihrer
  Inanspruchnahme aus ihrer Eventualhaftung einschätzen und bei Inanspruchnahme ihren
  Anspruch auf Rückzahlung gegen ihren Bankkunden durchzusetzen versuchen muss.

 Die im Rahmen des Avalkredits von der Bank ausgestellte Bürgschaft ist in den §§ 765 bis
  § 778 BGB und §§ 349 bis § 351 HGB geregelt.

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Avalkredit
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 Typische Avalarten
    – Anzahlungsaval: Sichert den Anzahlungsbetrag für eine Lieferung oder Investition ab.
    – Bietungsaval: die haftende Bank stellt sicher, dass durch den Bieter bei einer
      Ausschreibung eine Vertrags- oder Konventionalstrafe gezahlt werden kann, wenn er
      seine bei Angebotsabgabe übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den
      Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet.
    – Gewährleistungsaval: Sichert den Gewähleistungsanspruch eines Bauherrn oder
      Investors ab.
    – Leistungsaval: Sichert Zahlungen bis zum Eintreffen der Ware oder Erbringen der
      Leistung ab.
    – Mietaval: zur Absicherung eines Mietvertrages, wodurch die Kautionsstellung durch
      den Mieter ersetzt wird.

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Avalkredit
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 Für ihr Kreditrisiko und die dem Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde liegende
  Dienstleistung erhält die Bank gemäß Kreditvertrag eine nach der Höhe und Risiko des
  Avalkredits berechnete Avalprovision. Da es sich nicht um einen Geldkredit handelt,
  orientiert sich die Avalprovision nicht an den aktuellen Kreditzinsen, sondern an dem
  individuellen Haftungsrisiko der Bank. Das ist der Grund, warum von Aval„provision“ die
  Rede ist, weil Provisionen in Zusammenhang mit Dienstleistungen berechnet werden.
  Zudem spielt bei der Höhe der Avalprovision die aufsichtsrechtliche Einordnung des
  Avalkredits eine Rolle. Bis auf die Anzahlungsavale sind wegen des vergleichsweise
  geringen Kreditrisikos Avalkredite lediglich mit 50 % Eigenmittel zu unterlegen (§3 13 Abs.
  1 Nr. 1 und § 50 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 SolvV in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3
  und 4 KWG).

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Avalkredit
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