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Banking Kreditformen I. Term Loan und RCF II. Kreditvertragsdokumentation III. Avale Prof. Dr. Michael Lamla April 2021 1
Konsortialkredit Konsortialkredit oder syndizierter Kredit (engl. „syndicated loan“) ist die Gewährung eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Banken an einen Kreditnehmer. Die in einem Konsortium zusammengefassten Banken bilden nach deutschem Recht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) nach den §§ 705 ff. BGB. Ein Bankkonsortium dieser Art kann organisiert sein als Innen- oder Außenkonsortium, je nach dem, ob der Kreditnehmer über die Gründung eines Bankkonsortiums informiert wird oder nicht. Der Konsortialführer (Sole-Lead Manager) oder auch mehrere (Joint-Lead Managers) übernimmt als primus inter pares die Koordination zwischen dem Konsortium und dem Kreditnehmer sowohl bei der Erstellung des Kreditvertrages als auch bei der Abwicklung des Konsortialkredits. Ihm obliegt die Verhandlungsführung mit dem Kreditnehmer. Der Konsortialführer übernimmt meistens auch die Funktion des Bookrunners, welcher insbesondere die Zuteilung der Konsortialquoten festlegt. In der Regel tragen die Konsortialführer auch eine höhere Konsortialquote als die übrigen Konsorten. Der Konsortialführer ist im Außenverhältnis alleiniger Inhaber der Kreditforderung, sorgt für die Auszahlung des gesamten Konsortialkredits und für die Berechnung und den Einzug von Zins- und Tilgungsleistungen. Im Innenverhältnis verteilt er sämtliche Kredittransaktionen quotal auf die Konsorten. 2
Konsortialkredit Konsortialkredite werden gewährt, wenn die Kredithöhe für eine einzelne Bank zu groß ist und diese melderechtliche Schwellen (insbesondere Großkredit nach § 13 KWG) überschreiten würde oder wenn für eine einzelne Bank Klumpenrisiko entstehen würden. § 13 KWG: – (1): Ein Institut, das nach § 2 Abs. 11 von den Vorschriften über das Handelsbuch freigestellt ist (Nichthandelsbuchinstitut), hat der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn seine Kredite an einen Kreditnehmer insgesamt 10% seines haftenden Eigenkapitals erreichen oder übersteigen (Großkredit). …. – (3) Unbeschadet der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte darf ein Nichthandelsbuchinstitut ohne Zustimmung der Bundesanstalt an einen Kreditnehmer keine Kredite gewähren, die insgesamt 25% des haftenden Eigenkapitals des Nichthandelsbuchinstituts (Großkreditobergrenze) überschreiten. …. 3
Zinssatzkomponenten und Preistreiber syndizierter Kredite 4 Neben den Refinanzierungskosten der Banken wird die Preisgestaltung bei Konsortialkrediten von weiteren Faktoren maßgeblich beeinflusst. Zinssatzkomponenten Treiber Maßgeblich beeinflusst durch: Bonität Unternehmen Cross selling Margenaufschlag / Art der Kreditfazilität Spread des Kunden Kreditlaufzeit Kreditstruktur Ziehungswahrscheinlichkeit Währungsoptionen Marktumfeld Finanzmarktumfeld Refinanzierungskosten Situation der Banken Bank Die unterschiedliche Ausprägung der einzelnen Faktoren kann bei Unternehmen vergleichbarer Bonität zu Abweichungen im Konditionsniveau führen . 4
Indikatives Term Sheet Term Loan Borrower Viadrina Engineering AG Rating BBB / Baa1 Lender Bank ABC Amount € 100 m Start / Value Date [t.b.d.] Status Senior, unsecured Use of Proceeds General corporate purposes Maturity 5 years Coupon Floating : Midswap 3M Euribor + [145] bp Fixed : [4,15] % per date Upfront fee 50 bp Early Redemption Not permitted Margin grid / Step-up in case of downgrade None Basis / Interest Fixed + variable: quarterly (Basis act/360) Repayment Bullet Transfers Unlimited Documentation English documentation incl. but not limited to Negative Pledge, Pari Passu, Cross Default, Change of Control, Material Adverse Change, Certain restriction of Asset Disposal, Restriction on Subsidiary Indebtedness Law / Jurisdiction German Law / Frankfurt am Main Indicative Schedule [date]: Draft documentation [date]: Management approval [date]: Closing [date]: Settlement / disbursement Type of Offer Indicative per [date], subject to board approval 5 and satisfactory documentation
Indikatives Term Sheet RCF 6 Kreditnehmer / [Garant] Bankengruppe Konsortialkredit mit [6-7] Banken, davon [4] Bookrunner / MLA Kreditart Revolving Credit Facility Ancillary Option Für Kontokorrentkredite und Avale Gesamtbetrag EUR 150 Mio. Anteil XY-Bank (indikativ) EUR [30] Mio. Laufzeit 5 Jahre Verwendungszweck allgemeine Unternehmensfinanzierung Kreditwährung EUR, USD (begrenzt auf Gegenwert i.H.v. max. EUR [50] Mio.) anfänglich bei [110] bp über 3-, 6- oder 12-M-EURIBOR/LIBOR; Margenraster in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad : Net Debt / EBITDA Marge KK / RCF x < 1,0 [100] bp Zinsmarge p.a. 1,0 ≤ x < 1,5 [110] bp 1,5 ≤ x < 2,0 [125] bp 2,0 ≤ x < 2,5 [145] bp 2,5 ≤ x < 3,0 [170] bp Margenaufschlag für Ziehungen in USD [50] bp Zinsberechnungsmethode actual/360 (Euromethode) Am Ende der jeweiligen Zinsperiode; bei Zinsperioden > 6 Monate nach 6 Zinszahlung Monaten 6
Indikatives Term Sheet RCF 7 15 bp ab erster Inanspruchnahme; 30 bp bei IA > 33,33 %; 50 bp bei IA > Utilisation Fee p.a. 66,66 % [40] % der jeweiligen Marge, berechnet auf den nicht in Anspruch Commitment Fee p.a. genommenen Teil der Kreditfazilität während des Verfügbarkeitszeitraums Avalprovision p.a. 70 % der jeweiligen Zinsmarge, Minimumprovision je Quartal [tbd.] Ausfertigungs-/ je Aval EUR 75,00 bei eigenen Texten bzw. EUR 125,00 bei fremden Texten Änderungsprovision Arrangierungsgebühr: [15] bp auf den Gesamtbetrag für die BR/MLA- Gruppe Sonstige Fees Upfront / Participation Fee: [35] bp auf den zugeteilten Kreditbetrag Agency Fee: EUR [15.000,-] p.a. + Mehrwertsteuer Documentation Agent Fee: EUR [tbd] einmalig Finanzkennzahlen Net Debt / EBITDA max. 3,0; Zinsdeckung min. [tbd.] Sicherheiten blanko Übliche Klauseln, u.a. Zahlungsverzug, Insolvenz, Cross Default; MAC- Kündigungsgründe Klausel Übliche Klauseln, u.a. Negativerklärung (mit Baskets), Sonstige Vereinbarungen Verschuldungsbegrenzung auf Ebene Tochtergesellschaften, Pari-passu- Klausel, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Change of Control Vertragsdokumentation auf Basis LMA-Standard; zufriedenstellend für MLA Dokumentation / BR und Kreditnehmer. Kostenerstattung für externe Anwälte 7 Anwendbares Recht Deutsches Recht
Vertragsgestaltung – typische Covenants 8 Negative Pledge Limitation of Indebtedness Allgemeine Verbot der Dividendenausschüttung Covenants Zinshedging Testierter Jahresabschluss Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers zur Einhaltung der im Kreditvertrag definierten Finanzkennzahlen Informationspflichten Monats-, Quartals-, und Halbjahresberichte Finanzplanung (1-Jahres-Planung) Mehrjahresplanung (3-5 Jahre) Netto-Verschuldungsgrad (Leverage) = (Gesamtverschuldung – Kassenbestand) / EBITDA Zinsdeckungsgrad Finanzkennzahlen = EBITDA / (cash Zinsaufwand – cash Zinsertrag) Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital Maximale (jährliche) Investitionsausgaben 8
Praxisbeispiel RCF CAC40 Corporate 9
Praxisbeispiel RCF CAC40 Corporate 10
Praxisbeispiel: RCF Rexel S.A. 11
Kreditvertragsdokumentation Kreditvertragsdokumentation am Beispiel eines Schuldscheins 12
Avalkredit Das Kreditgeschäft der Kreditinstitute besteht einerseits aus der Kreditgewährung durch Hergabe von Darlehen und Krediten jeder Art, zu denen rechtlich auch Kontokorrent- oder Dispositionskredite gehören. Andererseits haften Kreditinstitute auch als Bürge oder Garant. Das Bankaval oder Avalkredit ist die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden im Rahmen des Kreditgeschäfts. Der Avalkredit ist ein Bankgeschäft nach § 1 Nr. 8 KWG. Danach ist es lediglich Kreditinstituten, ausnahmsweise auch Versicherungen gestattet, für ihre Kunden Avalkredite zu übernehmen. Nicht anders als bei Geldkrediten fungiert die Bank im Avalkreditgeschäft als Kreditgeber, der Bankkunde ist Kreditnehmer. Grundlage des Avalkredits ist ein Kreditvertrag mit dem Kreditnehmer, der die Übernahme einer Eventualhaftung durch die Bank zum Gegenstand hat (Avalkreditvertrag). Bei Avalkrediten besteht eine Beziehung zwischen drei Parteien. Die Bank ist beispielsweise Bürge nach § 765 BGB, der Bankkunde ist Schuldner der verbürgten Verbindlichkeit oder zu erbringenden Leistung, der Gläubiger des Bankkunden ist zugleich begünstigter Gläubiger aus der Bankbürgschaft. 13
Avalkredit Aus Sicht der Bank handelt es sich bei ihrer Funktion als Bürge um eine Eventualhaftung, weil sie zunächst davon ausgehen darf, dass der Bankkunde seine verbürgte Verbindlichkeit erfüllt oder seine versprochene Leistung erbringt und dadurch die Bankbürgschaft erlischt. Geschieht das nicht, verwandelt sich die Eventualhaftung der Bank in eine echte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger des Bankkunden. Die Bank zahlt als Bürge für ihren nicht zahlungsfähigen oder –willigen Kunden, wodurch nach § 774 BGB und den entsprechenden Bedingungen des Kreditvertrags die Forderung des Bürgschaftsgläubigers im Wege der Legalzession automatisch auf die Bank übergeht. Das Kreditrisiko der Bank besteht darin, dass die Bank die Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme aus ihrer Eventualhaftung einschätzen und bei Inanspruchnahme ihren Anspruch auf Rückzahlung gegen ihren Bankkunden durchzusetzen versuchen muss. Die im Rahmen des Avalkredits von der Bank ausgestellte Bürgschaft ist in den §§ 765 bis § 778 BGB und §§ 349 bis § 351 HGB geregelt. 14
Avalkredit Typische Avalarten – Anzahlungsaval: Sichert den Anzahlungsbetrag für eine Lieferung oder Investition ab. – Bietungsaval: die haftende Bank stellt sicher, dass durch den Bieter bei einer Ausschreibung eine Vertrags- oder Konventionalstrafe gezahlt werden kann, wenn er seine bei Angebotsabgabe übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet. – Gewährleistungsaval: Sichert den Gewähleistungsanspruch eines Bauherrn oder Investors ab. – Leistungsaval: Sichert Zahlungen bis zum Eintreffen der Ware oder Erbringen der Leistung ab. – Mietaval: zur Absicherung eines Mietvertrages, wodurch die Kautionsstellung durch den Mieter ersetzt wird. 15
Avalkredit Für ihr Kreditrisiko und die dem Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde liegende Dienstleistung erhält die Bank gemäß Kreditvertrag eine nach der Höhe und Risiko des Avalkredits berechnete Avalprovision. Da es sich nicht um einen Geldkredit handelt, orientiert sich die Avalprovision nicht an den aktuellen Kreditzinsen, sondern an dem individuellen Haftungsrisiko der Bank. Das ist der Grund, warum von Aval„provision“ die Rede ist, weil Provisionen in Zusammenhang mit Dienstleistungen berechnet werden. Zudem spielt bei der Höhe der Avalprovision die aufsichtsrechtliche Einordnung des Avalkredits eine Rolle. Bis auf die Anzahlungsavale sind wegen des vergleichsweise geringen Kreditrisikos Avalkredite lediglich mit 50 % Eigenmittel zu unterlegen (§3 13 Abs. 1 Nr. 1 und § 50 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 SolvV in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 4 KWG). 16
Avalkredit 17
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