Preis- und Leistungsverzeichnis - Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eG (Auszug) der
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Preis- und Leistungsverzeichnis (Auszug) der Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eG Preise für Dienstleistungen im Überweisungs- und Scheckverkehr sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden Stand Januar 2015 Stand 01.2015 1
3 Privatkonto / Geschäftskonto 3.1 Kontoführung siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell Geschäftskunden Kontolöschung (Einzug von Fremdinstituten) 5,00 EUR 1 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR durch Postversand (auf Wunsch des Kunden) Porto Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 0,00 EUR (Ausnahme: VR-Cash - Versand und Abholung kostenfrei) Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 1 Monat nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (1) Auslagenersatz Porto Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) • maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,50 EUR • manuell bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 5,00 EUR Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze 3,00 EUR 4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank Geschäftsstelle Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eG Klosterstr. 3 Frhr.-von-Barth-Str. 1 82547 Eurasburg 82547 Eurasburg Tel. 08179/9304-0 08179/9306-0 Fax: 08179/1530 08179/362 Internet: www.rb-beuerberg.de eMail: info@rb-beuerberg.de Hinweis: zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister Amtsgericht München GnR 2104 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Faschingsdienstag. 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos Stand 01.2015 2
4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,57 EUR 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,57 EUR 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,57 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter/GAA mit unserer VR-BankCard / VR-ServiceCard 0,00 EUR mit anderen Zahlungssystemen 1 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS) mind. 5,00 EUR Stand 01.2015 3
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard / VR-ServiceCard am Schalter / Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0.00 EUR - Sparda-Banken 0,00 EUR - Übrige 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten in 0,00 EUR Euro - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung 0,00 EUR - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten 0,00 EUR mit Kreditkarte am Schalter / Geldautomaten (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS in Euro - im Inland, der EU und EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (KI die kein direktes Kundenentgelt erheben können) 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privat- und Geschäftskunden 4.4.1 Debit-Karten siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1 4.4.1.1 VR-BankCard 2 • Ersatzkarte 15,00 EUR - bei Versendung zzgl. Porto 4.4.1.2 VR-ServiceCard 3 Ÿ Ersatzkarte 15,00 EUR - bei Versendung zzgl. Porto 4.4.2 GeldKarte Ÿ Aufladen unserer Geldkarten - an unseren Ladeterminals 0,00 EUR - an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 1,00 EUR - an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR Ÿ Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute 1,00 EUR - ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Ÿ Aufladen von Karten anderer KI - von Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 1,00 EUR - von anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 4.4.3 Kreditkarten 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 3 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. Stand 01.2015 4
ŸSonstige Serviceleistungen - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR zzgl.Porto - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 5,00 EUR 4.4.3.1 MasterCard / MasterCard GOLD siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1 4 • Ersatzkarte 15,00 EUR -bei Versendung zzgl. Porto EUR - bei Designwechsel auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR 5 - Auslandseinsatz - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem 6 Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1,00 % vom Verfügungsbetrag 4.4.3.2 VISA Card / VISA Card GOLD siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1. • Ersatzkarte (siehe Fußnote 1) 15,00 EUR - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich zzgl. Porto - mit Bild pro Jahr 15,00 EUR • Auslandseinsatz - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten(siehe Fußnoten 2,3,4) 1,00 % vom Verfügungsbetrag 4.4.3.3 Kartendoppel (EUROCARD und VISA Card bzw. MasterCard GOLD u. VISACard GOLD zusammen) siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1 7 • Ersatzkarte 15,00 EUR - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich zzgl. Porto - mit Bild pro Jahr 15,00 EUR 8 • Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem 9 10 Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1,00 % vom Verfügungsbetrag 4.4.3.4 “BasisCard” (MasterCard oder Visa) Ÿ pro Jahr 10,00 EUR 4.4.4 Kartensperre 4 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 5 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Eingang vorausgegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet. 6 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 7 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 8 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Buchungstag auf dem Kartenkonto vorangegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 10 EWR-Staaten /(derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Stand 01.2015 5
Kartensperre. wenn der Kunde der Rückgabeaufforderung der Bank nicht nachkommt 0,00 EUR (wird nur berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre zu vertreten hat) Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 0,00 EUR 4.4.5 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen 1 Geschäftstag Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts- max. 4 Geschäftstage raumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt raumes (EWR) unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen11 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefristen für Überweisungen bis 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag3 ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag3 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist. 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 11 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Stand 01.2015 6
Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Über- als Eilüber- als tele- weisung weisung grafische per Zahl- zusätzlich Überw. schein zusätzlich beleghafte elektronisch per Dauer- bei Überweisung übermittelte auftrag formloser Überweisung* Erteilung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro Bu.u.Arb.P. 0,00 EUR Bu.u.Arb.P. Bu.u.Arb. 0,00 EUR --- ---- innerhalb der Bank Entgelt Entgelt P. Entgelt Überweisung mit IBAN30 in Bu.u.Arb. 0,00 EUR Bu.u.Arb.P. Bu.u.Arb. 5,00 € 6,00 EUR 12,50 EUR Euro an einen anderen P.Entgelt Entgelt P.Entgelt Fremdb. Zahlungsdienstleister 2,50 € GenoBk Inlandsüberweisung mit 1,5 %o - wie Aus- - - wie wie Kontonummer / Bankleitzahl, mind. 12,50 € landszahlg. Auslands- Auslands- die auf eine andere Währung (wie Aus- zahlg. zahlg. eines EWR-Mitgliedstaates landszahlg.) lautet * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 30) Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten bis 31. Januar 2015 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Ÿ 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Ÿ 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im ... 0 1 0 1 Mitgliedsstaat der bis zu 50.000 Euro Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung, wenn der Überweisende Europäischen Union / die IBAN des Begünstigten und den BIC des Zahlungsdienstleisters des des EWR Begünstigten angibt 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,57 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 15,00 EUR + Fremdgeb. Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 EUR + Fremdgeb. Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Über- weisungen bereits mit dem Gesamtspreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Stand 01.2015 7
Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung im EUR Abwicklung EUR Tipanet EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt Bu.u.Arb.Posten ---- Entgelt Überweisung in Euro von einem anderen unbegrenzt Bu.u.Arb.Posten ---- Zahlungsdienstleister Entgelt Inlandsüberweisung , die auf eine andere Währung unbegrenzt 1,5 %o wie eines EWR-Mitgliedsstaates lautet mind. 12,50 € Auslandszahlung 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung z.B. US-Dollar) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Ÿ 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Ÿ 1: Zahler trägt alle Entgelte Ÿ 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Hinweis: - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet Währung bis zu EUR 0 2 0 2 Staaten unbegrenzt Bu.u. Arb.Posten Bu.u. Arb.Posten Bu.u.Arb.Posten Bu. u.Arb.Posten innerhalb der Entgelt Entgelt Entgelt Entgelt EU und EWU Schweiz / Euro unbegrenzt Bu.u.Arb.Posten Bu.u. Arb.Posten Bu.u.Arb.Posten Bu.u.Arb.Posten mit IBAN / BIC Entgelt Entgelt Entgelt Entgelt Staaten 50. 000,00 1,5 %o mind. 1,5 %o mind. 7,50 7,50 außerhalb der 12,50 12,50 zzgl. Clearinggeb. EU und EWU der ausländ. Bank Zahlungsavis Eilig 20,00 20,00 Fremde Gebühren 25,00 25,00 (vorbeh.Nachbelastung durch Empfänger- Zahlungsdienstleister) Manuelle Auftrags- 20,00 20,00 bearbeitung / Rück- (zzgl. Fremdgeb.) (zzgl. Fremdgeb.) fragen/Reklamation 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Koratien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden , Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Stand 01.2015 8
4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 15,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,57 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der 15,00 EUR Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Ÿ 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Ÿ 1: Zahler trägt alle Entgelte Ÿ 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Hinweis: - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland / Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet Währung bis zu EUR 0 2 0 2 Schweiz / Euro unbegrenzt Bu.u.Arb.Post Bu.u.Arb.Pos Bu.u.Arb.Po Bu.u.Arb.Pos mit IBAN /BIC en Entgelt ten Entgelt sten Entgelt ten Entgelt Staaten ausserhalb EU 1,5 %o mind. 12,50 1,5 %o mind 1,5 %o mind. 7,50 7,50 u.EWR 12,50 € 12,50 € zzgl.Clearing zzgl.Clearing- geb. geb. Zahlungsavis Eilig 20,00 Fremde Gebühren 25,00 (Vorbeh. Nachbelastung durch Empfängerbank) Manuelle Auftragsbearbeitung / 20,00 Rückfragen / Reklamationen (zzgl. Fremdgeb.) 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. Stand 01.2015 9
4.7. Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstr. 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Stand 01.2015 10
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