Preis- und Leistungsverzeichnis - Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eG (Auszug) der

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Preis- und Leistungsverzeichnis
                                               (Auszug)

                                                    der

                                Raiffeisenbank
                            Beuerberg-Eurasburg eG

 Preise für Dienstleistungen im Überweisungs- und Scheckverkehr sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr mit
                                       Privatkunden und Geschäftskunden
                                               Stand Januar 2015

Stand 01.2015                                                                                      1
3         Privatkonto / Geschäftskonto
3.1          Kontoführung

siehe Kontomodelle für Privatkunden

und Preismodell Geschäftskunden

Kontolöschung (Einzug von Fremdinstituten)                                                                                         5,00 EUR

                                  1
3.2            Kontoauszug

durch Kontoauszugsdrucker                                                                                                          0,00 EUR

durch Postversand (auf Wunsch des Kunden)                                                                                                 Porto

Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen                                                                0,00 EUR
(Ausnahme: VR-Cash - Versand und Abholung kostenfrei)

Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 1 Monat nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (1)           Auslagenersatz Porto
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)                                                                     2,50 EUR

• manuell bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt
   maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist)                                                                                  5,00 EUR
Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze                                                                                     3,00 EUR
4.       Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden

4.1           Allgemeine Informationen zur Bank

4.1.1        Name und Anschrift der Bank                                              Geschäftsstelle

             Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eG
             Klosterstr. 3                                                           Frhr.-von-Barth-Str. 1
             82547 Eurasburg                                                         82547 Eurasburg
             Tel. 08179/9304-0                                                       08179/9306-0
             Fax: 08179/1530                                                         08179/362
             Internet: www.rb-beuerberg.de
             eMail: info@rb-beuerberg.de

Hinweis: zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z.B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.

4.1.2         Zuständige Aufsichtsbehörde

              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

4.1.3         Eintragung im Genossenschaftsregister
              Amtsgericht München GnR 2104

4.1.4         Vertragssprache

              Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.

4.1.5         Geschäftstage der Bank

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister
den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den
für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
- Faschingsdienstag.

1
    Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos

Stand 01.2015                                                                                                                                     2
4.2     Lastschriftverkehr

4.2.1   Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle
        (Elektronisches Lastschriftverfahren)

4.2.1.1 Ausführungsfristen

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.

4.2.1.2 Entgelte

        Lastschrifteinlösung                                                          Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle
        Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer
        autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung                                 0,57 EUR

4.2.2   SEPA-Basis-Lastschrift

4.2.2.1 Ausführungsfristen

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.

4.2.2.2 Entgelte

        Lastschrifteinlösung                                                        Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle
        Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer
        autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung                                 0,57 EUR

4.2.3   SEPA-Firmen-Lastschrift

4.2.3.1 Ausführungsfristen

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.

4.2.3.2 Entgelte

        Lastschrifteinlösung                                                        Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle
        Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer
        autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung                                 0,57 EUR

4.3     Barauszahlung

 Barauszahlung an eigene Kunden                                        am Schalter/GAA
 mit unserer VR-BankCard / VR-ServiceCard                              0,00 EUR
 mit anderen Zahlungssystemen                                          1 % vom Umsatz
 (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS)                                       mind. 5,00 EUR

Stand 01.2015                                                                                                   3
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)

    mit VR-BankCard / VR-ServiceCard                                                                am Schalter / Geldautomaten

    - bei teilnehmenden Banken am
      BankCard ServiceNetz                                                                          0.00       EUR
    - Sparda-Banken                                                                                 0,00       EUR
    - Übrige                                                                                        0,00       EUR

    - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten in                                   0,00       EUR
    Euro

    - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung                                          0,00       EUR

    - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten
                                                                                                    0,00       EUR

    mit Kreditkarte                                                                                 am Schalter / Geldautomaten
    (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS in Euro
    - im Inland, der EU und EWR-Staaten                                                             1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
      (KI die kein direktes Kundenentgelt erheben können)

4.4           Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privat- und Geschäftskunden
4.4.1         Debit-Karten

siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1

4.4.1.1 VR-BankCard
                      2
• Ersatzkarte                                                                                                                    15,00 EUR
   - bei Versendung                                                                                                      zzgl. Porto

4.4.1.2          VR-ServiceCard
                          3
Ÿ       Ersatzkarte                                                                                                               15,00 EUR
        - bei Versendung                                                                                                 zzgl. Porto

4.4.2           GeldKarte

Ÿ        Aufladen unserer Geldkarten

         - an unseren Ladeterminals                                                                                              0,00 EUR

         - an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz                                                     1,00 EUR

         - an Ladeterminals anderer KI                                                                                           1,00 EUR

Ÿ        Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute                                                                         1,00 EUR

         - ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
           kann der Kunde dort erfragen.

Ÿ        Aufladen von Karten anderer KI

         - von Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind                                                    1,00 EUR
         - von anderen Kreditinstituten                                                                                         1,00 EUR

4.4.3         Kreditkarten

2
    Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat.
3
    Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat.
Stand 01.2015                                                                                                                                 4
ŸSonstige Serviceleistungen

        - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden                                    15,00 EUR zzgl.Porto
         - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden                                                  2,50 EUR
         - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden                                                        2,50 EUR
         - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden                                                       5,00 EUR

4.4.3.1 MasterCard / MasterCard GOLD

siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1
                      4
• Ersatzkarte                                                                                                                    15,00 EUR
    -bei Versendung                                                                                                      zzgl. Porto   EUR
   - bei Designwechsel auf Wunsch des Kunden                                                                                     15,00 EUR
                                5
       - Auslandseinsatz - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem
                               6
        Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten                          1,00 % vom Verfügungsbetrag

4.4.3.2 VISA Card / VISA Card GOLD
siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1.

• Ersatzkarte (siehe Fußnote 1)                                                                                                  15,00 EUR
   - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich                                                                   zzgl. Porto

   - mit Bild pro Jahr                                                                  15,00 EUR
• Auslandseinsatz - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem
   Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten(siehe Fußnoten 2,3,4)           1,00 % vom Verfügungsbetrag

4.4.3.3        Kartendoppel (EUROCARD und VISA Card bzw. MasterCard GOLD u. VISACard GOLD zusammen)

siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1
                      7
• Ersatzkarte                                                                                                                     15,00 EUR
   - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich                                                                    zzgl. Porto

       - mit Bild pro Jahr                                                                                                        15,00 EUR
                            8
• Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem
                        9                   10
   Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten                                1,00 % vom Verfügungsbetrag

4.4.3.4 “BasisCard” (MasterCard oder Visa)

Ÿ        pro Jahr                                                                                                                 10,00 EUR

4.4.4         Kartensperre

4
    Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat.

5
 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Eingang vorausgegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so wird die
fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet.

6
 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland, Zypern)

7
    Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat.

8
 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Buchungstag auf dem Kartenkonto vorangegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein
solcher Kurs, so wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet.

9
 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland, Zypern)
10
   EWR-Staaten /(derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)
Stand 01.2015                                                                                                                                              5
Kartensperre. wenn der Kunde der Rückgabeaufforderung der Bank nicht nachkommt                                0,00 EUR
(wird nur berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre zu vertreten hat)

Kartensperre auf Veranlassung des Kunden                                                                      0,00 EUR
4.4.5 Ausführungsfrist

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:

     Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen                    1 Geschäftstag
     Wirtschaftsraumes (EWR)
     Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts-               max. 4 Geschäftstage
     raumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro
     Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts-               Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt
     raumes (EWR) unabhängig von der Währung

Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.

4.5         Überweisungsverkehr

4.5.1       Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR)
            in Euro oder in anderen EWR-Währungen11

4.5.1.1 Überweisungsauftrag

4.5.1.1.1        Annahmefristen für Überweisungen

bis 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank

Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5

4.5.1.1.2        Ausführungsfristen

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
spätestens wie folgt eingeht:

            - Überweisungen in Euro

             Belegloser Überweisungsauftrag3                         ein Geschäftstag

             Beleghafter Überweisungsauftrag                         max. 2 Geschäftstage

            - Überweisungen in anderen EWR-Währungen

             Belegloser Überweisungsauftrag3                         max. 4 Geschäftstage

             Beleghafter Überweisungsauftrag                         max. 4 Geschäftstage

            Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.

4.5.1.1.3         Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

Hinweis:       Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist.

4.5.1.1.3.1       Überweisung in der Kontowährung

Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils
die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:

11
  Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische
Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

Stand 01.2015                                                                                                                     6
Überweisungsmodalitäten
                                                                 je Überweisung vom Girokonto                                   je Über-        als Eilüber-       als tele-
                                                                                                                                weisung         weisung            grafische
                                                                                                                                per Zahl-       zusätzlich         Überw.
                                                                                                                                schein                             zusätzlich
                                             beleghafte            elektronisch            per Dauer-         bei
                                             Überweisung           übermittelte            auftrag            formloser
                                                                   Überweisung*                               Erteilung*

  Überweisungsart
  Überweisung mit IBAN in Euro               Bu.u.Arb.P.               0,00 EUR            Bu.u.Arb.P.        Bu.u.Arb.         0,00 EUR              ---              ----
  innerhalb der Bank                         Entgelt                                       Entgelt            P. Entgelt
  Überweisung mit IBAN30 in                  Bu.u.Arb.                 0,00 EUR            Bu.u.Arb.P.        Bu.u.Arb.          5,00 €          6,00 EUR          12,50 EUR
  Euro an einen anderen                      P.Entgelt                                     Entgelt            P.Entgelt         Fremdb.
  Zahlungsdienstleister                                                                                                          2,50 €
                                                                                                                                GenoBk
  Inlandsüberweisung mit                     1,5 %o                         -              wie Aus-           -                     -              wie                wie
  Kontonummer / Bankleitzahl,                mind. 12,50 €                                 landszahlg.                                           Auslands-         Auslands-
  die auf eine andere Währung                (wie Aus-                                                                                            zahlg.            zahlg.
  eines EWR-Mitgliedstaates                  landszahlg.)
  lautet
  *   Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung
      (DFÜ).
30) Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten bis 31. Januar 2015 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.

4.5.1.1.3.2       Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung

Entgeltpflichtiger

Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:

                   Ÿ       0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
                   Ÿ       1: Zahler trägt alle Entgelte

Höhe der Entgelte

 Zielland                                 Überweisungsbetrag                      Konventionelle Abwicklung                                      Abwicklung im ...

                                                                           0                      1                   0              1
 Mitgliedsstaat der                       bis zu 50.000 Euro               Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung, wenn der Überweisende
 Europäischen Union /                                                      die IBAN des Begünstigten und den BIC des Zahlungsdienstleisters des
 des EWR                                                                   Begünstigten angibt

4.5.1.1.4       Sonstige Entgelte

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags                                                  0,57 EUR

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags                                                          15,00 EUR
                                                                                                                                     + Fremdgeb.
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe
der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden                                                                             15,00 EUR
                                                                                                                                     + Fremdgeb.
Dauerauftrag

Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden                                                                                  0,00 EUR
Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden                                                                                         5,00 EUR

4.5.1.2                Entgelte bei Überweisungsgutschriften

Hinweis:               Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Über-
                       weisungen bereits mit dem Gesamtspreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist.

Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:

Stand 01.2015                                                                                                                                                  7
Überweisungsgutschrift aus                                          Überweisungsbetrag            Konventionelle                  Abwicklung im
                                                                     EUR                           Abwicklung EUR                  Tipanet
                                                                                                                                   EUR
 Überweisung in Euro innerhalb der Bank                              unbegrenzt                    Bu.u.Arb.Posten                 ----
                                                                                                   Entgelt
 Überweisung in Euro von einem anderen                               unbegrenzt                    Bu.u.Arb.Posten                 ----
 Zahlungsdienstleister                                                                             Entgelt
 Inlandsüberweisung , die auf eine andere Währung                    unbegrenzt                    1,5 %o                          wie
 eines EWR-Mitgliedsstaates lautet                                                                 mind. 12,50 €                   Auslandszahlung

4.5.2     Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung z.B. US-Dollar) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)

4.5.2.1        Überweisungsaufträge

4.5.2.1.1 Ausführungsfristen

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

Entgeltpflichtiger

Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:

           Ÿ     0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
           Ÿ     1: Zahler trägt alle Entgelte
           Ÿ     2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte.

                     Hinweis:
                     - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
                     Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
                     abgezogen werden.
                     - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
                     Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

     Zielland           Überweisungsbetrag                      Konventionelle Abwicklung                              Abwicklung im Tipanet
     Währung            bis zu    EUR
                                                                0                          2                         0                            2
 Staaten                unbegrenzt                        Bu.u. Arb.Posten          Bu.u. Arb.Posten          Bu.u.Arb.Posten             Bu. u.Arb.Posten
 innerhalb der                                            Entgelt                   Entgelt                   Entgelt                     Entgelt
 EU und EWU
 Schweiz / Euro         unbegrenzt                        Bu.u.Arb.Posten           Bu.u. Arb.Posten          Bu.u.Arb.Posten             Bu.u.Arb.Posten
 mit IBAN / BIC                                           Entgelt                   Entgelt                   Entgelt                     Entgelt
 Staaten                                 50. 000,00            1,5 %o mind.              1,5 %o mind.                       7,50                       7,50
 außerhalb der                                                        12,50                     12,50         zzgl. Clearinggeb.
 EU und EWU                                                                                                   der ausländ. Bank
                        Zahlungsavis Eilig                               20,00                      20,00
                        Fremde Gebühren                                  25,00                      25,00
                        (vorbeh.Nachbelastung
                        durch Empfänger-
                        Zahlungsdienstleister)
                        Manuelle Auftrags-                            20,00                      20,00
                        bearbeitung / Rück-               (zzgl. Fremdgeb.)          (zzgl. Fremdgeb.)
                        fragen/Reklamation

1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland,
Italien, Irland, Koratien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden , Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.

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4.5.2.1.3       Sonstige Entgelte

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags                     15,00       EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags            0,57       EUR

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der             15,00       EUR
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

Dauerauftrag
Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden                                               0,00 EUR
Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden                                                      5,00 EUR

4.5.2.2 Überweisungsgutschriften

Entgeltpflichtiger

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind
möglich:

            Ÿ   0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
            Ÿ   1: Zahler trägt alle Entgelte
            Ÿ   2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte.

                   Hinweis:
                   - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
                    Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
                    abgezogen werden.
                    - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
                    Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

Höhe der Entgelte

Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:

      Absenderland /         Überweisungsbetrag                  Konventionelle Abwicklung         Abwicklung im Tipanet
        Währung
                             bis zu              EUR                  0         2                        0         2
 Schweiz / Euro              unbegrenzt                         Bu.u.Arb.Post   Bu.u.Arb.Pos     Bu.u.Arb.Po       Bu.u.Arb.Pos
 mit IBAN /BIC                                                  en Entgelt      ten Entgelt      sten Entgelt      ten Entgelt
 Staaten ausserhalb EU                     1,5 %o mind. 12,50    1,5 %o mind    1,5 %o mind.              7,50     7,50
 u.EWR                                                                12,50 €   12,50 €          zzgl.Clearing     zzgl.Clearing-
                                                                                                          geb.     geb.
                             Zahlungsavis         Eilig                                  20,00
                             Fremde Gebühren                                             25,00
                             (Vorbeh. Nachbelastung durch
                             Empfängerbank)
                             Manuelle Auftragsbearbeitung /                              20,00
                             Rückfragen / Reklamationen                      (zzgl. Fremdgeb.)

4.6         Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von
EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de
veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs.

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale
Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und
belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der
Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser
Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten
Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei
der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.

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4.7.     Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der
Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann
für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche
Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstr. 4, 10785 Berlin, zu richten.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L
226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert
worden ist, und
(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren
Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die
Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-
Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis
676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich.
Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.

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