BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...
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Barrierefreiheit von Learning Management Systemen umsetzen Working Paper No. 11 im Rahmen des Projektes IDiT – INCLUDING.DIGITAL.TWINS Autorin: Marieke Vomberg Website: IDiT
I Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis........................................................................................ 2 II Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 3 III Abkürzungsverzeichnis .............................................................................. 4 1 Einordnung der Barrierefreiheit von LMS im Projekt IDiT ....................... 5 2 Rechtliche Vorgaben ................................................................................... 7 3 Inhaltliche Barrierefreiheit ........................................................................ 10 3.1 Prinzipien des Universal Design for Instruction ....................................... 10 3.2 Gruppierung und Umsetzung der UDI-Prinzipien..................................... 11 3.3 Vorteile der barrierefreien Umsetzung ..................................................... 13 4 Technische Umsetzung von Barrierefreiheit .......................................... 14 4.1 Auswahl und Umsetzung im LMS ............................................................ 15 4.2 Formatierungshinweise für Office-Programme ........................................ 17 4.3 PDF als Dateiformat ................................................................................ 19 4.4 Untertitel und Audiodeskription ................................................................ 20 5 Schlussfolgerungen und abschließende Umsetzungshinweise ........... 22 6 Literaturverzeichnis................................................................................... 23 Impressum...................................................................................................... 30 2
II Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht zum Projekt IDiT .................................................................... 5 Abbildung 2: Projektsäulen im Projekt IDiT ................................................................ 6 Abbildung 3: Aktivierung der Barrierefreiheitsoptimierung .......................................... 8 Abbildung 4 Erklärung zur Barrierefreiheit in DAS LERNBÜRO ................................. 9 3
III Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Ausgeschriebene Bezeichnung ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland BFW Berufsförderungswerk BITV Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung CMS Content Management System HS Hochschule IDiT Including.Digital.Twins. ILIAS Integriertes Lern- und Informations- Arbeitskooberationssystem LMS Learning Management System OER Open Educational Ressources PAC PDF Accessibility Checker PDF Portable Document Format SEO Search Engine Optimization SRT SubRip Text TH Technische Hochschule UDI Universal Design for Instruction VTT Video Text Track WCAG Web-Content-Accessibility-Guidelines 4
1 Einordnung der Barrierefreiheit von LMS im Projekt IDiT Die Lernplattform DAS LERNBÜRO entsteht im Rahmen des Projekts IDiT (siehe Abbildung 1) als deutschlandweite, inklusive Lerncommunity für Auszubildende als und Ausbildende von Kaufleuten für Büromanagement. Das Projekt IDiT (Including.Digital.Twins) wird Projekt Including.Digital.Twins. (IDiT) durchgeführt in Kooperation des Laufzeit 1. Okt. 2018 – 30. Sept. 2021 Berufsförderungswerkes (BFW) (Verlängerung 31. Dez. 2021) Förderung BMBF & ESF Köln, der TH Köln und der Verbund Berufsförderungswerk Köln (BFW) Hochschule Niederrhein. Institut für Medienforschung und Personen, die im BFW eine Medienpädagogik der TH Köln Umschulung in einen Institut SO.CON der HS Niederrhein kaufmännischen der anderen Praxis- Handwerkskammer Aachen Beruf absolvieren, können ihren partner Scheidt & Bachmann vorherigen Beruf aus (Durchgang 1 SMS Group der Tandem- StädteRegion Aachen gesundheitlichen Gründen nicht arbeit) mehr ausführen. Diese Gründe Praxis- können sowohl Behinderungen, Deutsche Welle partner Hochschule Niederrhein als auch langfristige (Durchgang 2 der Tandem- Universität Köln Erkrankungen sein, die häufig arbeit) psychischer Art sind, gefolgt von Abbildung 1: Übersicht zum Projekt IDiT orthopädischen und internistischen, sowie neurologischen Beschwerden (vgl. Berufsförderungswerk Köln 2018). Am BFW Köln gibt es nur wenige Teilnehmende mit körperlichen, auf die Sinne bezogenen Einschränkungen, wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Barrieren sind jedoch sehr vielseitig und der inklusive Anspruch des Projekts IDiT bedeutet, dass die Materialien und das LMS von allen Menschen, die die Ausbildung absolvieren, auch gleichsam genutzt werden können. Barrierefreiheit bezieht sich nicht ausschließlich auf die technische Umsetzung (z.B. Optimierung für Screenreader), sondern insbesondere auch auf die inhaltlich inklusive Gestaltung der Community orientiert an den Prinzipien des Universal Design for 5
Instruction (UDI). Ziel des UDI ist nicht die inklusion einzelner in eine Institution, sondern die Schaffung inklusiver Lernsettings (Heister et al. 2020), die diverse, individuelle Bedarfe einbeziehen, sodass eine möglichst große Zielgruppe angesprochen werden kann. (vgl. Zorn 2021, 270 f.) Im Projektkontext wird der Begriff der Barrierearmut verwendet, wodurch darauf hingewiesen wird, dass zwar unterschiedliche Maßnahmen zur Schaffung eines guten Zugangs zu den Materialien ergriffen werden, das Lernsetting jedoch nicht frei sämtlicher Barrieren ist. Vielmehr ist die Möglichkeit der Anpassung an die individuellen Bedarfe notwendig und die Option wird durch die Barrierearmut geschaffen. (vgl. Zorn und Weiser 2018, S. 6) Abbildung 2: Projektsäulen im Projekt IDiT 6
Im vorliegenden Paper wird zunächst der rechtliche Rahmen erläutert, sowie die Vorgaben für barrierefreie Webseiten aufgegriffen. Anschließend wird die inhaltlich- inklusive Komponente anhand der UDI-Prinzipien in DAS LERNBÜRO beschrieben, wobei praktische Hinweise für die Umsetzung erläutert werden. Daran anknüpfend werden die technischen Umsetzungsaspekte für barrierefreie LMS und deren Umsetzung in ILIAS erläutert. 2 Rechtliche Vorgaben Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 basiert auf der „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ (Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union 2016) der Europäischen Union. Sie verpflichtet Behörden (Bund, Länder und Kommunen), Verwaltungsorgane und andere öffentliche Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten (vgl. Einfach für Alle o. J.a). Die Umsetzung muss entsprechend der Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) erfolgen (vgl. Einfach für Alle o. J.a), deren Prinzipien nachfolgend beschrieben sind (vgl. Einfach für Alle o. J.c): • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen für unterschiedliche Sinne wahrnehmbar sein. • Bedienbarkeit: Schnittstellen und Navigation durch die Webseite müssen gut bedienbar sein. • Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung muss einfach nachvollziehbar gestaltet sein. • Robustheit: Die Inhalte müssen mit unterschiedlichen Assistiven Technologien verwendbar sein. Gesetzliche Vorschriften der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten zwar das BFW Köln und somit das Projekt IDiT noch nicht (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 12.09.2011, § 1, Abs. 2), allerdings ist davon auszugehen, dass die dort formulierten inklusiven Ansprüche für immer mehr 7
Webseiten gelten werden und im Rahmen des Projekts wurde die Umsetzung dahingehend angestrebt. Die BITV 2.0 verpflichtet betroffene WebseitenbetreiberInnen dazu, dass die betroffenen Webseiten eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zu enthalten haben. Diese „muss detaillierte, umfassende und klare Auskünfte zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote enthalten“ (Einfach für Alle o. J.a). Im Projekt IDiT wurde als Learning Management System ILIAS 6.0 für die Umsetzung der Lerncommunity ausgewählt. (vgl. Vomberg und Olek 2021, 23 f.) ILIAS bietet die Möglichkeit eine „Info für Barrierefreiheit“ zu aktivieren; auf der Plattform DAS LERNBÜRO ist somit ein fester Link in der Fußleiste verankert, der von jeder Seite der Community zu öffnen ist (Abbildung 3). Abbildung 3: Aktivierung der Barrierefreiheitsoptimierung Die Inhalte der Erklärung für DAS LERNBÜRO sind in Abbildung 4 zu sehen. Sie beinhaltet Angaben zur Webseite auf die sie sich bezieht, Hinweise auf die (noch) fehlende Barrierefreiheits-Zertifizierung von ILIAS 6.0 (vgl. Tödt 2020) und Angaben zur Barrierefreiheit der einzelnen im Projekt erstellten und externen Medien und deren Einschränkungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich bei Fragen und Anregungen per Email an die AdministratorInnen zu wenden, sodass auftretende Probleme behoben werden können. 8
Für ILIAS 7.0 wurden bereits einige Verbesserungen der Barrierefreiheit umgesetzt und es wird weiterhin daran gearbeitet die kommenden Versionen zunehmend barriereärmer zu gestalten. (vgl. Kruse 2021) Abbildung 4 Erklärung zur Barrierefreiheit in DAS LERNBÜRO 9
3 Inhaltliche Barrierefreiheit Im Projekt IDiT bzw. in der Community DAS LERNBÜRO orientieren sich die angebotenen Lehr-/LernMaterialien am Universal Design for Instruction (UDI). (vgl. Scott et al. 2003; vgl. Fisseler und Markmann 2012) Siehe hierzu auch das Factsheet „Digitalisierung von Lehre nach den Prinzipien des UDI. (Zorn 2021, i.E.) 3.1 Prinzipien des Universal Design for Instruction In Anlehnung an Scott et al. (2003) verfolgt IDiT folgende Prinzipien: Prinzip Definition Prinzip 1: Breite Lehr-Lernangebote werden so entworfen, dass sie für Lernende mit un- Nutzbarkeit terschiedlichen Fähigkeiten nutzbar und zugänglich sind. Grundsätzlich erhalten alle Lernenden die gleichen Angebote, identisch sofern mög- lich, andernfalls gleichwertig. Prinzip 2: Flexibilität in Die Lehre kommt einer breiten Vielfalt an Fähigkeiten entgegen, die Ler- der Benutzung nenden können zwischen verschiedene Methoden auswählen. Die Lehre bietet verschiedene Zugänge zum Lernen und Erleben von Wissen. Prinzip 3: Einfache und Unnötige Komplexität wird vermieden. Die Lehre ist eindeutig und läuft intuitive Benutzung auf vorhersehbare Weise ab, unabhängig von den Erfahrungen, dem Wissen, den sprachlichen Fähigkeiten und der aktuellen Konzentration der Lernenden. Prinzip 4: Sensorisch Die Lehre ist so gestaltet, dass die notwendigen Informationen effektiv wahrnehmbare kommuniziert werden, unabhängig von den Umweltbedingungen oder Informationen den sensorischen Fähigkeiten der Lernenden. Prinzip 5: Fehlertoleranz Die Lehre kommt den unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten und Vor- kenntnissen der Lernenden entgegen. Prinzip 6: Niedriger Jede nicht unmittelbar erforderliche körperliche Anstrengung wird ver- körperlicher Aufwand mieden, damit dem Lernen die größte Aufmerksamkeit gewidmet wer- den kann. Prinzip 7: Größe und Die Lehre bietet angemessenen Raum für den Zugang, die Erreichbar- Platz für Zugang und keit, die Manipulation und die Benutzung unabhängig von der Körper- Benutzung (Lernräume) größe der Lernenden, ihrer Haltung, Beweglichkeit und kommunikativen Bedarfe. Prinzip 8: Die Lernumgebung unterstützt und fördert die Interaktion und Kommuni- Lerngemeinschaft kation zwischen den Lernenden sowie zwischen Lernenden und Lehren- den. Prinzip 9: Lernklima Die Lehre ist einladend und inklusiv gestaltet. An alle Lernenden werden hohe Erwartungen gestellt. Tabelle 1: Prinzipien des Universal Design for Instruction nach Scott et al. (2003), Übersetzung nach Fisseler und Markmann (2012) 10
Diese Prinzipien lassen sich dank der zunächst offen formulierten Anforderungen konkret ausgestalten, um eine möglichst inklusive Lerncommunity zu realisieren. Die Entscheidung für ILIAS als LMS wurde unter anderem auch aufgrund seiner Barrierearmut getroffen. (vgl. Zorn 2021, S. 277; vgl. Kruse 2021) Je nach Gruppe der Lernenden / AdressatInnen kann es sinnvoll sein, z.B. auch Inhalte in leichter Sprache anzubieten. Bei der Zielgruppe von DAS LERNBÜRO ist dies allerdings als nicht dem Bedarf angemessen entschieden worden, da sich die Webseite an Personen richtet, die eine Ausbildung für Kaufleute für Büromanagement durchlaufen. 3.2 Gruppierung und Umsetzung der UDI-Prinzipien In der Lerncommunity DAS LERNBÜRO wurden die Prinzipien 1 (Breite Nutzbarkeit), 2 (Flexibilität in der Benutzung) und 4 (Sensorisch wahrnehmbare Informationen) durch folgende Aspekte berücksichtigt: • Verwendung von Strukturelementen und Formatvorlagen im LMS (z.B. durch die Kennzeichnung von Überschriften und Textebenen), sodass auch die Darstellung der Textgröße flexibel einstellbar und für die mobile Anwendung optimiert ist • Einstellung von hohen Kontrasten • Verfügbarkeit von alternativen Medienarten bei nicht barrierefreien Medien • Benennung von Links für Screenreader-NutzerInnen (z.B. ‚Formular als Word- Download‘) • Integration von Untertiteln und Alternativtexten (Bilder, SmartArts) bei den vom Projektteam erstellten Medien • Bereitstellung von Word-Dokumenten als bearbeitbare Downloads und die möglichst seltene verwendung von PDF-Dateien; Verwendung von ‚Tagged PDFs‘, sofern die PDF-Nutzung unvermeidbar war • Festlegung der Lesereihenfolge in sämtlichen downloadbaren Dokumententypen, sodass Screenreader die Dokumente möglichst fehlerfrei vorlesen können Darüber hinaus wurde darauf geachtet, dass Texte verständlich und für Screenreader optimiert formuliert wurden. Hierunter fallen die Verwendung von aussagekräftigen 11
Überschriften und Links, Formulierung anhand des ‚Roten Fadens‘, Reduktion von Fremdwörtern 1 und die Nutzung von kleinschrittigen Textpassagen zur besseren Orientierung. (vgl. BIK für alle o. J.c). Texte sollten zusätzlich auch in Bezug auf Gendern barrierefrei geschrieben werden: Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt beispielsweise die Verwendung von neutralen Begriffen, wie ‚Team‘ statt der Nennung von ‚Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern‘. Für die Funktion von Screenreadern gibt es bislang keine immer funktionierende Lösung, da sowohl das Binnen-I, als auch das Gendersternchen nicht von allen Programmen mitgelesen oder gesondert betont werden können. Manche Organisationen empfehlen den Gender-Doppelpunkt, da er als Sonderzeichen häufig als Pause gelesen wird. Allerdings ist dies nicht für alle Screenreader und die individuellen Einstellungen zum Vorlesen von Sonderzeichen eine zufriedenstellende Lösung (vgl. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. o. J.). Die UDI-Prinzipien 3 (einfache und intuitive Nutzung), 6 (niedriger körperlicher Aufwand) und 7 (Größe und Platz für Zugang und Benutzung) wurden umgesetzt, indem klare Strukturen und Sortierungen der Dateien realisiert wurden. Es sollte z.B. kein zusätzlicher Aufwand beim Lernen dadurch entstehen, dass Materialen nicht zu finden sind oder es eine zu große und unsortierte Menge an Informationen gibt, die nicht bewertet oder Themenfeldern zugeordnet ist. Auf der Platfform DAS LERNBÜRO können alle Medien über die Lernfelder gefunden und auf der entsprechenden Seite abgerufen werden. Diese Medien sind dann – i.d.R. als bearbeitbares Dokument – über einen Link als Download und verfügbar und in unterschiedlichen Datei-Formaten verwendbar. Außerdem können die Medien in LMS mit Schwierigkeitsgraden 1 Screenreader verwenden eine einheitliche Spracheinstellung und Fremd(-sprachige) Wörter können das Verständnis verzerren 12
ausgestattet werden, sodass NutzerInnen sich an diesen Angaben für ihren eigenen Lernfortschritt orientieren und entsprechend steigern können. Für DAS LERNBÜRO wurde eine Entscheidung dagegen getroffen, da die Zielgruppe ausschließlich Personen in Ausbildung und deren AusbilderInnen sind und somit ein einheitliches Schwierigkeitsniveau erreicht werden muss. Durch die Verwendung des Analysetools Wave (Wave o. J.), wurde eine tastaturgesteuerte Navigation und Prüfung der Screenreaderfähigkeit vorgenommen. Das Prinzip 5, die Fehlertoleranz, wird berücksichtigt, indem entweder der Schwierigkeitsgrad berücksichtigt wird, oder aber auch die Möglichkeit der Wiederholung von Inhalten über alternative Wege verfügbar ist, z.B. durch die Nutzung eines Videos anstelle eines Word-Dokuments. Ziel ist es, möglichst unterschiedliche Darstellungsweisen für die einzelnen Inhalte zur Verfügung zu stellen und durch die gut sortierte und inhaltlich geprüfte Einbindung unterschiedlicher Medienarten, von Texten in Word und PowerPoint-Dateien, über Videos und Audios, bis hin zu barrierefreien, interaktiven H5P-Übungen (z.B. Quizze und Lückentexte), unterschiedliche Lerntypen anzusprechen. Die Prinzipien Lerngemeinschaft (Prinzip 8) und Lernklima (Prinzip 9) wurden in der Community DAS LERNBÜRO umgesetzt, indem Austausch und Feedback zwischen den NutzerInnen und AdministratorInnen über Foren möglich ist. Einige Medien entstammen auch der Tandemarbeit im Projekt IDiT (Vomberg et al. 2020), sodass hier auch Medien zu finden sind, die von anderen Lernenden erstellt worden sind. Das ‚Lernen durch Lehren‘ (Martin 2000) kommt hier zum Tragen. 3.3 Vorteile der barrierefreien Umsetzung Generell wird die Weiterentwicklung von DAS LERNBÜRO auch dadurch angetrieben, dass Feedback ermöglicht und inhaltliche, technische und sonstige Fragen beantwortet werden. Das Prinzip der Skalierbarkeit von Online-Communities wird 13
insofern verfolgt, dass Bedarfe berücksichtigt und gemeinsam mit der Community die Plattform weiter ausgebaut wird (siehe (vgl. Olek und Vomberg 2020, S. 12). Die Gemeinschaft in DAS LERNBÜRO wird noch weiter ausgebaut werden und es werden sich entsprechend der Bedarfe unterschiedliche Weiterentwicklungen ergeben, die auch aus der Community stammen. Im Allgemeinen hat die Erstellung von Webseiten gemäß UDI und unter Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten weitreichende Vorteile: Zunächst wird die Zielgruppe von bestehenden Seiten erweitert und die Bedienbarkeit der Webseite wird durch die bessere Strukturierung für alle AnwenderInnen vereinfacht. Durch die Einbindung von Alternativtexten und Untertiteln ist die Webseite für die Auffindung von Suchmaschinen optimiert (SEO), weil mehr durchsuchbare Texte angelegt sind, die alle wichtigen Schlagwörter enthalten. Barrierefreie Seiten sind außerdem browserunabhängig angelegt und bieten oft auch eine bessere Ausgangslage für die mobile Nutzung, weil die Inhalte frei an die Displaygröße und sonstige Anzeigeeinstellungen angepasst sind. Zu bedenken ist auch, dass es zukünftig weitere gesetzliche Vorgaben geben wird und mehr und mehr Webseiten barrierefrei gestaltet werden müssen (vgl. BIK für alle o. J.d). 4 Technische Umsetzung von Barrierefreiheit Neben der Berücksichtigung von inhaltlichen und textlichen Aspekten ist besonders die technische Umsetzung von Barrierefreiheit insgesamt und explizit in ILIAS für das Projekt relevant. Dieses Kapitel gibt Hinweise zur technischen Umsetzung; diese können allerdings in den im Projekt entstandenen Factsheets und einer ausführlichen PowerPoint-Präsentation mit Screenshots zur Umsetzung in Word, PowerPoint, Excel und Adobe PDF gefunden werden; zusätzlich enthält diese PowerPoint auch Hinweise zur Untertitelung von Videos und der Prüfung von Webseiten auf ihre Barrierefreiheit. (Vomberg 2021) 14
4.1 Auswahl und Umsetzung im LMS ILIAS als Lerning Management System wurde insbesondere deshalb ausgesucht, weil das BFW dies bereits verwendete und gute Erfahrungen mit der Bedienbarkeit gemacht hatte. Die Teilnehmenden verwenden ILIAS in der täglichen Ausbildung und sind als erste Gruppe von Community-Mitwirkenden gut einzubinden. Zusätzlich ist ILIAS zwar (noch) nicht als barrierefrei zertifiziert, allerdings wird daran gearbeitet (vgl. Tödt 2020). Schon jetzt sind einige Funktionen verfügbar, die ILIAS 6.0 möglichst zugänglich machen (vgl. Materna Information & Communications SE 2020) und es wird auch weiterhin daran gearbeitet andere Versionen in dieser Hinsicht zu verbessern (vgl. Kruse 2021). Der Prüfbericht zur Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549 vom 17.4.2020 kommt zu dem Ergebnisse, dass ILIAS 6.0 bisher 36% der WCAG- Erfolgskriterien erfüllt, während 42% nicht erfüllt sind und 22% als nicht anwendbar eingestuft wurden (vgl. Materna Information & Communications SE 2020, S. 4). 2 In Bezug auf DAS LERNBÜRO wird darauf abgezielt möglichst viele Tools zur barrierearmen Bedienbarkeit anzuwenden. Barrierefreiheit würde implizieren, dass ein LMS frei jeglicher Barrieren sein kann, diese Annahme ist wenn überhaupt nur selten zu erreichen. Folglich ist vor allem darauf zu achten, dass das LMS so ausgelegt ist, dass möglichst vielen der Zugang möglichst einfach eingerichtet wird und alle Inhalte entsprechend der individuellen Barrieren adaptiert werden können. (vgl. Zorn 2021, S. 271) Zusätzlich ist die Barrierefreiheit des einen eine Barriere des anderen, sodass 2 Der Test bezog sich auf eine bestimmte ILIAS-Installation, sodass einige der geprüften Erfolgskriterien und deren Nicht-Erfüllung nicht direkt für DAS LERNBÜRO relevant sind, da sie innerhalb von ILIAS berücksichtigt werden können. Beispielsweise ist das Kriterium von Text-Alternativen im Test als nicht erfüllt angesehen worden, während es aber technisch und somit auch für DAS LERNBÜRO möglich ist, alle verwendeten visuellen Darstellungen mit alternativen Texte zu versehen. Die Test-Ergebnisse entsprechen also nicht dem optimalen Fall einer barrierefrei gepflegten Nutzung von ILIAS. 15
insb. die Diversität der Lernmaterialen wichtig für den inklusiven Charakter einer Community ist. Im Sinne der Barrierefreiheit und des Universal Designs werden auch für die technische Umsetzung zwei Ebenen berücksichtigt: die LMS selbst und die zur Verfügung stehenden Dokumente und Downloads. Auf Ebene des LMS muss folgendes berücksichtigt werden (vgl. BIK für alle o. J.g): • Kontraste sollten hoch sein (Abwägung zwischen ansprechenden Farben für nicht- seheingeschränkte NutzerInnen und starken Kontrasten für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen). • Strukturelemente der LMS müssen entsprechend verwendet werden (Überschriftenebenen werden eindeutig hervorgehoben, Textteile und Tabellen werden gekennzeichnet). • Links sollten gut gekennzeichnet und sinnvoll verwendet werden (inkl. Alternativtexte, wenn nötig – z.B. Formular als PDF-Download). • Alternativtexte für Bilder werden für alle Abbildungen verwendet oder sie werden als dekorativ gekennzeichnet. ILIAS 6.0 bietet hierfür ausreichende Möglichkeiten. Um eine Webseite auf ihre Barrierefreiheit hin zu testen kann der BITV2.0-Test genutzt werden (BIK o. J.), es gibt aber auch frei verfügbare Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit, wie z.B. Wave (Wave o. J.). 3 Entsprechend der o.g. Überlegungen wurden für die Barrierearmut von DAS LERNBÜRO folgende Ziele festgelegt: • Die Barrierearmut wird für den gesamten Seitenaufbau angestrebt in Abwägung mit einer visuell ansprechenden Gestaltung. 3 Wave weist unter anderem auf fehlende oder leere Überschriften und Überschriftenlevel, fehlende Alternativtexte, Kontrastfehler und schlecht zugängliche Texte hin, sodass diese angezeigten Probleme der Barrierefreiheit zielgerichtet gelöst werden können. 16
• Sämtliche Strukturelemente / Überschriften werden entsprechend der Optimierung für Screenreader verwendet. • Die in ILIAS vorbereitete ‚Info für Barrierefreiheit‘ wird verwendet und zurückgemeldete Verbesserungsvorschläge werden umgesetzt. • Alle Abbildungen werden mit Alternativtexten versehen. • Grundsätzlich sollen die eingestellten Medien pro Thema eine möglichst breite Anwendbarkeit bezogen auf unterschiedliche Lerntypen aber auch Krankheitsbilder aufweisen. • Die im Rahmen des Projekts erstellten und hochgeladenen Medien sind möglichst barrierearm anzulegen. • Es werden hauptsächlich barrierefreie H5P-Elemente verwendet (eine Übersicht barrierefreier H5Ps ist auf der H5P-Webseite zu finden (H5P 2020)), z.B. ‚Drag the words‘ und ‚Question Set‘. • Für eingesetzte Medien sollen zu großen Teilen Alternativen abrufbar sein (z.B. Word-Dokumente zu PDF, insb. wenn diese nicht barrierefrei erstellbar sind, Audiodateien zur Erklärung bestimmter visueller Darstellungen). 4.2 Formatierungshinweise für Office-Programme Online sind einige (wenn auch teilweise veraltete, aber dennoch ausführliche) Anleitungen zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten verfügbar, u.a. beim Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (2013) oder bei BIK für alle (o. J.b). Grundsätzlich ist bei der Erstellung von barrierefreien Dateien immer das jeweilige Programm zu berücksichtigen und es sollte immer der Ansatz gelten, eine Datei möglichst für alle AnwenderInnen zugänglich zu machen und sich nicht nur auf eine Gruppe der Menschen mit Behinderungen zu beziehen. Häufig geht es bei barrierefreien Dokumenten insb. um die Gruppe der Menschen mit Seheinschränkungen, allerdings ist eine alternative Audiodatei nicht zugänglich für diejenigen mit einer Einschränkung des Gehörs. In einem solchen Fall sollten dann beide oder mehrere Alternativen angeboten werden, also ein barrierefrei angelegtes Worddokument, das die gleichen Inhalte wie eine Audiodatei wiedergibt. 17
Realistischerweise muss allerdings auch betont werden, dass nicht alle Inhalte immer als Audio veröffentlicht werden können, sondern auch eine gut formatierte Worddatei mit einem Screenreader von sehbehinderten Personen genutzt werden kann. In Word, PowerPoint und anderen Microsoft-Office-Programmen können Bilder mit Alternativtexten versehen, Lesereihenfolgen festgelegt, Tabellen für die Nutzung von Screenreadern formatiert und Metadaten eingetragen werden. Zusätzlich ermöglichen diese Programme eine automatische Kontrolle der Barrierefreiheit, in der auf nicht- barrierefreie Formatierungen hingewiesen wird (vgl. Forschungsinstitut Technologie und Behinderung 2013). Generell gilt es immer die Format- und sonstigen Vorlagen für z.B. Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Masterfolien etc. zu verwenden, weil damit Screenreader die Ebenen des Textes analysieren und entsprechend wiedergeben können. Bilder, Videos und SmartArts benötigen eine Markierung als dekorativ, einen Alternativtext oder eine zusätzliche Audiodeskription, sofern ein Video nur durch das Zuhören nicht verständlich ist. Grafiken sollten zusätzlich daraufhin geprüft werden, ob sie auch in Graustufen erkennbar sind. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben im tabellarisch aufgebauten Programm Excel nicht die Möglichkeit einen schnellen Überblick zu erhalten, zu den für sie relevanten Informationen vorzuspringen oder die Tabellenstruktur zu erfassen. Viele Screenreader lesen leere Zellen auch tatsächlich als ‚Leer‘ vor und nehmen keine Trennung zwischen aktiven und inaktiven Zellen vor. Hilfreich ist es daher immer die Zelle A1 mit Inhalt zu füllen und Erläuterungen zu den Tabellen und Hinweise auf andere Registerkarten zu schreiben, sowie das Ende des Tabellenblatts zu benennen und jede Tabelle auf eine eigene Registerkarte zu legen (vgl. Falge 2015). Generell gilt auch für Excel die Maßgabe der Einbindung von Alternativtexten, aber auch sogenannte ‚Quick-Infos‘ sollten bei verlinkten Zellen zum Einsatz kommen. Zusätzlich sollten die Tabellenstrukturen – sprich Überschriften, Ergebniszeilen und die erste Spalte – auch im Excel-Programm als solche gekennzeichnet werden (vgl. Microsoft Support o. J.a). 18
4.3 PDF als Dateiformat Die Verwendung von PDF-Dokumenten ist generell eher nicht zu empfehlen, da diese explizit dazu genutzt werden, um eine weitere Umformierung durch NutzerInnen zu vermeiden und die gewünschte Darstellung zu fixieren. Diese Grundidee widerspricht allerdings den Notwendigkeiten von Barrierefreiheit, wie z. B. flexiblen Größeneinstellungen und der Bedienung über die Tastatur, zumal häufig bei der Umwandlung aus anderen Programmen heraus die Lesenreihenfolge für Screenreader und Alternativtexte für Bilder verloren gehen. Für Webseiten ist aus diesem Grund die Nutzung von (X)HTML eigentlich barrierefreier (vgl. Einfach für Alle o. J.b), allerdings haben PDF-Dokumente in der Online-Lehre und in der Community DAS LERNBÜRO den Vorteil, dass sie für nicht-sehbeeinträchtigte NutzerInnen oft ansprechender und professioneller auf Webseiten aussehen. Für DAS LERNBÜRO wurde daher entschieden, dass zwar PDFs verwendet, daneben aber auch Word oder andere Ursprungsdokumente zum Download verfügbar gemacht werden. Der Adobe Reader verfügt über Kontrastfunktionen, eine eigene Barrierefreiheitsprüfung und die Option der ‚Tagged‘ PDF, wodurch die Tastaturbedienbarkeit, eine Strukturierung von Inhalten mit Überschriften, Absätzen etc. möglich wird, sowie Lesezeichen und Alternativtexte angezeigt werden. (vgl. Adobe Acrobat 2021c) Auch Formularfelder können Alternativtexte erhalten, um besser zugänglich gemacht zu werden. (vgl. Adobe Acrobat 2021b) Um PDF-Dokumente von Beginn an möglichst einfach und barrierearm zu gestalten, müssen die Voraussetzungen bereits in den Ausgangsdokumenten, wie Word oder PowerPoint, barrierefrei umgesetzt werden. Eine spätere Bearbeitung im bereits erstellten PDF ist häufig wesentlich aufwändiger und weniger barrierefrei. Diese Dokumente sollten dann nicht über die Druck-Funktion, sondern die ‚Als Adobe PDF speichern‘-Funktion überführt werden. Werden diese Bestimmungen und die zusätzliche Eingabe der Sprache und Metadaten berücksichtigt, bietet Adobe auch eine Prüfung der Barrierefreiheit an, die eventuell auftretende Probleme aufzeigt (vgl. Adobe Acrobat 2021a; Einfach für Alle o. J.b). Alternativ kann auch eine Prüfung durch den ‚PDF Accessibility Checker‘ (PAC) vorgenommen werden, der auch die 19
Möglichkeit einer Screenreader-Vorschau und umfängliche Formatierungsansichten bietet (Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung o. J.). 4.4 Untertitel und Audiodeskription In PowerPoint von Office 365 besteht die Möglichkeit einer Live-Untertitelung während eines Vortrags; in PPT eingefügte Videos können darüberhinaus mit Untertiteln versehen werden (vgl. Microsoft Support o. J.b), sodass ein Video auch tonlos (ohne Informationsverlust), z.B. im ÖPNV angeschaut werden kann. Für die Erstellung von Untertiteln gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Richtwerte: • Sie sollten in angemessener Größe, mittig am unteren Bildschirmrand, mit ausreichendem Kontrast und synchron zum geprochenen Text angezeigt werden. • Geräusche und Musik werden ebenfalls untertitelt, wenn sie für das Verständnis des Videos relevant sind (vgl. NDR 2015; vgl. BIK für alle o. J.e). • Die Erstellung von Untertiteln kann extern als Auftrag vergeben werden, es können selbst zeitgesteuerte Textdateien erstellt werden, oder Videos können z.B. bei YouTube hochgeladen und dort automatisch mit Untertiteln versehen werden. (vgl. BIK für alle o. J.f; vgl. Google Support o. J.) Die über YouTube erstellte ‚Web Video Text Track‘ (WebVTT)-Datei (vgl. Klein 2021) oder ‚SubRip‘ (SRT)-Datei kann mithilfe unterschiedlicher Programme heruntergeladen (vgl. SaveSubs o. J.; vgl. MiniTool® Software Ltd. 2021) 4 und an anderer Stelle verwendet werden. Allerdings ist die Verlinkung auf ein Video auf YouTube (trotz der datenschutzrechtlichen Bedenken durch die Weitergabe von Daten an den Google- Konzern) oft der einfachste und schnellste Weg, um barreireärmere Videos in eine Plattform wie DAS LERNBÜRO zu integrieren. 4 Die Autorin empfielt explizit nicht die Nutzung dieser Programme, aber sie können eine nützliche Unterstützung bei der Erstellung von Untertiteln darstellen. 20
Für eine Audiodeskription von Videos ist es wichtig, dass trotz fehlendenden Bildern alle relevanten Informationen bei den NutzerInnen ankommen. Dazu zählen neben der Handlung und den Personen auch die sichtbaren Orte und Texteinblendungen. Technisch ist die Umsetzung noch immer schwierig, ohne zwei unterschiedliche Videodateien oder ein eigenes Dokument als gleichwertige Textalternative anzubieten. Die Audiodeskription kann nicht, wie bei Untertiteln einfach aktiviert werden. In öffentlichen Mediatheken, wie z.B. der ARD Mediathek, werden daher häufig zwei Videodateien, eine mit Audio-Deskription und eine ohne veröffentlicht (vgl. BIK für alle o. J.a). Entsprechend der Grundsätze für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum, auf die sich die neun Landesrundfunkanstalten verständigt haben (vgl. NDR 2019), sollten immer folgende Aspekte berücksichtigen: • Die Fragen des wer, wo, was und wann werden beantwortet. • Personen und die Handlung werden im Präsens beschrieben. • Geräusche werden nicht übersprochen. • Es werden keine Interpretationen oder Bewertungen der Situation vorweggenommen. • Außerdem werden u.a. Texte im Bild vorgelesen und es wird generell großer Wert auf eine verständliche Darstellung der Situation gelegt. Bezugnehmend auf die Einbindung der erstellten (größtenteils) barrierefreien Dokumente in die Community DAS LERNBÜRO, gibt es einen Unterschied zwischen den Medien, die durch das Projektteam selbst erstellt wurden und denjenigen Medien, die durch Externe eingereicht werden. Die über die Upload-Funktion von externen NutzerInnen hochgeladenen Medien werden können nicht wegen einer fehldnen Barrierefreiheit abgeleht werden, da die Inhalte und die darstellerische Vielfalt darunter leiden würde. Soweit möglich werden allerdings dennoch barriereärmere Alternativen bevorzugt. 21
5 Schlussfolgerungen und abschließende Umsetzungshinweise Die inklusive Gestaltung von Online-Communities zum Lernen bedarf umfassender Maßnahmen, die allerdings nur teilweise aufwendig sind. Wird die inhaltlich, inklusive Ausrichtung anhand der UDI-Prinzipien und die technisch barrierefreie Umsetzung von Beginn an berücksichtigt, so ist der Mehraufwand deutlich geringer als bei einer späteren barrierefreien Überarbeitung einer Webseite oder eines LMS. Die Vorteile, wie die breite Zugänglichkeit für diverse Zielgruppen, die verbesserte SEO und die generell nachvollziehbare Struktur einer UDI-optimierten Seite überwiegen. Aus der Umsetzung von DAS LERNBÜRO als barrierearme Plattform lassen sich folgende Learnings ableiten: - Eine theoretische Kenntnis der Barrierefreiheitsansprüche ist zwar hilfreich, aber nicht ausreichend, um die Umsetzung tatsächlich zielgerichtet anzugehen. Es bedarf vor allem an großer Umsetzungskompetenz und der Sensibilisierung aller Beteiligter für das Thema. Wird die Barrierefreiheit z.B. nicht bei der ergänzenden Programmierung von Tools berücksichtigt, kann dies Auswirkungen auf die gesamte Seite haben. - Zusätzlich braucht es eine gemeinsame Einigung auf ein bestimmtes Niveau der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut. Ein perfektionistisches Verständnis von absoluter (technischer) Barrierefreiheit wurde für DAS LERNBÜRO abgelegt, da z.B. die Einbindung von externen Dateien hierdurch ausgeschlossen oder mindestens erheblich erschwert worden wäre. Bei der Abwägung, zwischen der kompletten Barrierefreiheit und der möglichst diversen Darstellung von Inhalten durch unterschiedliche AutorInnen und in unterschiedlichen, inhaltlichen und Datei-Formaten wurde für die inhaltliche Diversität unter möglichst großer Barrierearmut beschlossen. Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich gerne an Frau Marieke Vomberg (marieke.vomberg@hs-niederrhein.de). 22
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Impressum Autorin: Marieke Vomberg Adresse: Hochschule Niederrhein Social Concepts – Institut für Forschung und Entwicklung in der Sozialen Arbeit Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld Telefonnr.: +49 (0) 157 5114-9763 E-Mail: marieke.vomberg@hs-niederrhein.de Mönchengladbach, September 2021 Projekt-Webseite: https://idit.online/ Community-Webseite: https://daslernbuero.de/ Quellenabgaben des verwendeten Bildes auf der Titelseite: Hochschule Niederrhein – stock.adobe.com Das dieser Veröffentlichung zugrunde liegende Vorhaben „IDiT – Including.Digital.Twins. Inklusives Mentoring und mediale Kompetenzen für Rehabilitand:innen und Azubis in kaufmännischen Berufen/Berufsausbildung“ wurde im Rahmen der Förderrichtlinie „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Europäischen Sozialfonds unter dem Förderkennzeichen 01PE18015 von 2018 bis 2021 gefördert. Es wurde von der TH Köln, der Hochschule Niederrhein und dem Berufsförderungswerk Köln (Leitung) durchgeführt. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Der Europäische Sozialfonds (ESF) verbessert die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Mehr zum ESF unter: www.esf.de.
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