BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...

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BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...
Barrierefreiheit von Learning Management Systemen
umsetzen
Working Paper No. 11 im Rahmen des Projektes IDiT –
INCLUDING.DIGITAL.TWINS
Autorin: Marieke Vomberg

                                            Website: IDiT
BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...
I        Inhaltsverzeichnis

I Inhaltsverzeichnis........................................................................................ 2

II Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 3

III Abkürzungsverzeichnis .............................................................................. 4

1 Einordnung der Barrierefreiheit von LMS im Projekt IDiT ....................... 5

2 Rechtliche Vorgaben ................................................................................... 7

3 Inhaltliche Barrierefreiheit ........................................................................ 10

3.1           Prinzipien des Universal Design for Instruction ....................................... 10

3.2           Gruppierung und Umsetzung der UDI-Prinzipien..................................... 11

3.3           Vorteile der barrierefreien Umsetzung ..................................................... 13

4 Technische Umsetzung von Barrierefreiheit .......................................... 14

4.1           Auswahl und Umsetzung im LMS ............................................................ 15

4.2           Formatierungshinweise für Office-Programme ........................................ 17

4.3           PDF als Dateiformat ................................................................................ 19

4.4           Untertitel und Audiodeskription ................................................................ 20

5 Schlussfolgerungen und abschließende Umsetzungshinweise ........... 22

6 Literaturverzeichnis................................................................................... 23

Impressum...................................................................................................... 30

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BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...
II      Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht zum Projekt IDiT .................................................................... 5
Abbildung 2: Projektsäulen im Projekt IDiT ................................................................ 6
Abbildung 3: Aktivierung der Barrierefreiheitsoptimierung .......................................... 8
Abbildung 4 Erklärung zur Barrierefreiheit in DAS LERNBÜRO ................................. 9

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BARRIEREFREIHEIT VON LEARNING MANAGEMENT SYSTEMEN UMSETZEN WORKING PAPER NO. 11 IM RAHMEN DES PROJEKTES IDIT-INCLUDING.DIGITAL.TWINS ...
III Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Ausgeschriebene Bezeichnung
ARD       Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
          Bundesrepublik Deutschland
BFW       Berufsförderungswerk
BITV      Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
BMBF      Bundesministerium für Bildung und Forschung
CMS       Content Management System
HS        Hochschule
IDiT      Including.Digital.Twins.
ILIAS     Integriertes Lern- und Informations- Arbeitskooberationssystem
LMS       Learning Management System
OER       Open Educational Ressources
PAC       PDF Accessibility Checker
PDF       Portable Document Format
SEO       Search Engine Optimization
SRT       SubRip Text
TH        Technische Hochschule
UDI       Universal Design for Instruction
VTT       Video Text Track
WCAG      Web-Content-Accessibility-Guidelines

                                      4
1      Einordnung der Barrierefreiheit von LMS im Projekt IDiT
Die Lernplattform DAS LERNBÜRO entsteht im Rahmen des Projekts IDiT (siehe
Abbildung 1) als deutschlandweite, inklusive Lerncommunity für Auszubildende als
und   Ausbildende    von      Kaufleuten    für Büromanagement.              Das      Projekt   IDiT
(Including.Digital.Twins)       wird    Projekt          Including.Digital.Twins. (IDiT)
durchgeführt in Kooperation des         Laufzeit         1. Okt. 2018 – 30. Sept. 2021
Berufsförderungswerkes (BFW)                             (Verlängerung 31. Dez. 2021)
                                        Förderung        BMBF & ESF
Köln, der TH Köln und der
                                        Verbund          Berufsförderungswerk Köln (BFW)
Hochschule Niederrhein.                                  Institut für Medienforschung und
Personen, die im BFW eine                                Medienpädagogik der TH Köln
Umschulung          in        einen                      Institut SO.CON der HS
                                                         Niederrhein
kaufmännischen      der     anderen     Praxis-          Handwerkskammer Aachen
Beruf absolvieren, können ihren         partner          Scheidt & Bachmann
vorherigen       Beruf          aus     (Durchgang 1     SMS Group
                                        der Tandem-      StädteRegion Aachen
gesundheitlichen Gründen nicht          arbeit)

mehr ausführen. Diese Gründe
                                        Praxis-
können sowohl Behinderungen,                             Deutsche Welle
                                        partner
                                                         Hochschule Niederrhein
als       auch           langfristige   (Durchgang 2
                                        der Tandem-      Universität Köln
Erkrankungen sein, die häufig           arbeit)
psychischer Art sind, gefolgt von                  Abbildung 1: Übersicht zum Projekt IDiT

orthopädischen                  und
internistischen, sowie neurologischen Beschwerden (vgl. Berufsförderungswerk Köln
2018). Am BFW Köln gibt es nur wenige Teilnehmende mit körperlichen, auf die Sinne
bezogenen Einschränkungen, wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Barrieren sind
jedoch sehr vielseitig und der inklusive Anspruch des Projekts IDiT bedeutet, dass die
Materialien und das LMS von allen Menschen, die die Ausbildung absolvieren, auch
gleichsam genutzt werden können.
Barrierefreiheit bezieht sich nicht ausschließlich auf die technische Umsetzung (z.B.
Optimierung für Screenreader), sondern insbesondere auch auf die inhaltlich inklusive
Gestaltung der Community orientiert an den Prinzipien des Universal Design for

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Instruction (UDI). Ziel des UDI ist nicht die inklusion einzelner in eine Institution,
sondern die Schaffung inklusiver Lernsettings (Heister et al. 2020), die diverse,
individuelle   Bedarfe   einbeziehen,      sodass       eine    möglichst   große   Zielgruppe
angesprochen werden kann. (vgl. Zorn 2021, 270 f.) Im Projektkontext wird der Begriff
der Barrierearmut verwendet, wodurch darauf hingewiesen wird, dass zwar
unterschiedliche Maßnahmen zur Schaffung eines guten Zugangs zu den Materialien
ergriffen werden, das Lernsetting jedoch nicht frei sämtlicher Barrieren ist. Vielmehr ist
die Möglichkeit der Anpassung an die individuellen Bedarfe notwendig und die Option
wird durch die Barrierearmut geschaffen. (vgl. Zorn und Weiser 2018, S. 6)

                            Abbildung 2: Projektsäulen im Projekt IDiT

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Im vorliegenden Paper wird zunächst der rechtliche Rahmen erläutert, sowie die
Vorgaben für barrierefreie Webseiten aufgegriffen. Anschließend wird die inhaltlich-
inklusive Komponente anhand der UDI-Prinzipien in DAS LERNBÜRO beschrieben,
wobei praktische Hinweise für die Umsetzung erläutert werden. Daran anknüpfend
werden die technischen Umsetzungsaspekte für barrierefreie LMS und deren
Umsetzung in ILIAS erläutert.

2      Rechtliche Vorgaben
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 basiert auf der „Richtlinie
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen
öffentlicher Stellen“ (Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union 2016) der
Europäischen Union. Sie verpflichtet Behörden (Bund, Länder und Kommunen),
Verwaltungsorgane und andere öffentliche Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung
ihrer Webseiten (vgl. Einfach für Alle o. J.a). Die Umsetzung muss entsprechend der
Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) erfolgen (vgl. Einfach für Alle o. J.a),
deren Prinzipien nachfolgend beschrieben sind (vgl. Einfach für Alle o. J.c):
•   Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen für unterschiedliche Sinne wahrnehmbar
    sein.
•   Bedienbarkeit: Schnittstellen und Navigation durch die Webseite müssen gut
    bedienbar sein.
•   Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung muss einfach nachvollziehbar gestaltet
    sein.
•   Robustheit: Die Inhalte müssen mit unterschiedlichen Assistiven Technologien
    verwendbar sein.
Gesetzliche    Vorschriften     der   Verordnung     zur    Schaffung     barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten zwar
das BFW Köln und somit das Projekt IDiT noch nicht (vgl. Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz 12.09.2011, § 1, Abs. 2), allerdings ist davon
auszugehen, dass die dort formulierten inklusiven Ansprüche für immer mehr

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Webseiten gelten werden und im Rahmen des Projekts wurde die Umsetzung
dahingehend angestrebt.
Die BITV 2.0 verpflichtet betroffene WebseitenbetreiberInnen dazu, dass die
betroffenen Webseiten eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zu enthalten haben. Diese
„muss detaillierte, umfassende und klare Auskünfte zur Barrierefreiheit der digitalen
Angebote enthalten“ (Einfach für Alle o. J.a). Im Projekt IDiT wurde als Learning
Management System ILIAS 6.0 für die Umsetzung der Lerncommunity ausgewählt.
(vgl. Vomberg und Olek 2021, 23 f.) ILIAS bietet die Möglichkeit eine „Info für
Barrierefreiheit“ zu aktivieren; auf der Plattform DAS LERNBÜRO ist somit ein fester
Link in der Fußleiste verankert, der von jeder Seite der Community zu öffnen ist
(Abbildung 3).

Abbildung 3: Aktivierung der Barrierefreiheitsoptimierung

Die Inhalte der Erklärung für DAS LERNBÜRO sind in Abbildung 4 zu sehen. Sie
beinhaltet Angaben zur Webseite auf die sie sich bezieht, Hinweise auf die (noch)
fehlende Barrierefreiheits-Zertifizierung von ILIAS 6.0 (vgl. Tödt 2020) und Angaben
zur Barrierefreiheit der einzelnen im Projekt erstellten und externen Medien und deren
Einschränkungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich bei Fragen und
Anregungen per Email an die AdministratorInnen zu wenden, sodass auftretende
Probleme behoben werden können.

                                                        8
Für ILIAS 7.0 wurden bereits einige Verbesserungen der Barrierefreiheit umgesetzt
und es wird weiterhin daran gearbeitet die kommenden Versionen zunehmend
barriereärmer zu gestalten. (vgl. Kruse 2021)

Abbildung 4 Erklärung zur Barrierefreiheit in DAS LERNBÜRO

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3       Inhaltliche Barrierefreiheit
Im Projekt IDiT bzw. in der Community DAS LERNBÜRO orientieren sich die
angebotenen Lehr-/LernMaterialien am Universal Design for Instruction (UDI). (vgl.
Scott et al. 2003; vgl. Fisseler und Markmann 2012) Siehe hierzu auch das Factsheet
„Digitalisierung von Lehre nach den Prinzipien des UDI. (Zorn 2021, i.E.)

3.1     Prinzipien des Universal Design for Instruction

In Anlehnung an Scott et al. (2003) verfolgt IDiT folgende Prinzipien:
 Prinzip                         Definition
 Prinzip 1: Breite               Lehr-Lernangebote werden so entworfen, dass sie für Lernende mit un-
 Nutzbarkeit                     terschiedlichen Fähigkeiten nutzbar und zugänglich sind. Grundsätzlich
                                 erhalten alle Lernenden die gleichen Angebote, identisch sofern mög-
                                 lich, andernfalls gleichwertig.
 Prinzip 2: Flexibilität in      Die Lehre kommt einer breiten Vielfalt an Fähigkeiten entgegen, die Ler-
 der Benutzung                   nenden können zwischen verschiedene Methoden auswählen. Die Lehre
                                 bietet verschiedene Zugänge zum Lernen und Erleben von Wissen.
 Prinzip 3: Einfache und         Unnötige Komplexität wird vermieden. Die Lehre ist eindeutig und läuft
 intuitive Benutzung             auf vorhersehbare Weise ab, unabhängig von den Erfahrungen, dem
                                 Wissen, den sprachlichen Fähigkeiten und der aktuellen Konzentration
                                 der Lernenden.
 Prinzip 4: Sensorisch           Die Lehre ist so gestaltet, dass die notwendigen Informationen effektiv
 wahrnehmbare                    kommuniziert werden, unabhängig von den Umweltbedingungen oder
 Informationen                   den sensorischen Fähigkeiten der Lernenden.
 Prinzip 5: Fehlertoleranz       Die Lehre kommt den unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten und Vor-
                                 kenntnissen der Lernenden entgegen.
 Prinzip 6: Niedriger            Jede nicht unmittelbar erforderliche körperliche Anstrengung wird ver-
 körperlicher Aufwand            mieden, damit dem Lernen die größte Aufmerksamkeit gewidmet wer-
                                 den kann.
 Prinzip 7: Größe und            Die Lehre bietet angemessenen Raum für den Zugang, die Erreichbar-
 Platz für Zugang und            keit, die Manipulation und die Benutzung unabhängig von der Körper-
 Benutzung (Lernräume)           größe der Lernenden, ihrer Haltung, Beweglichkeit und kommunikativen
                                 Bedarfe.
 Prinzip 8:                      Die Lernumgebung unterstützt und fördert die Interaktion und Kommuni-
 Lerngemeinschaft                kation zwischen den Lernenden sowie zwischen Lernenden und Lehren-
                                 den.
 Prinzip 9: Lernklima            Die Lehre ist einladend und inklusiv gestaltet. An alle Lernenden werden
                                 hohe Erwartungen gestellt.
Tabelle 1: Prinzipien des Universal Design for Instruction nach Scott et al. (2003), Übersetzung nach Fisseler und
                                                Markmann (2012)

                                                        10
Diese Prinzipien lassen sich dank der zunächst offen formulierten Anforderungen
konkret ausgestalten, um eine möglichst inklusive Lerncommunity zu realisieren. Die
Entscheidung für ILIAS als LMS wurde unter anderem auch aufgrund seiner
Barrierearmut getroffen. (vgl. Zorn 2021, S. 277; vgl. Kruse 2021)
Je nach Gruppe der Lernenden / AdressatInnen kann es sinnvoll sein, z.B. auch
Inhalte in leichter Sprache anzubieten. Bei der Zielgruppe von DAS LERNBÜRO ist
dies allerdings als nicht dem Bedarf angemessen entschieden worden, da sich die
Webseite an Personen richtet, die eine Ausbildung für Kaufleute für Büromanagement
durchlaufen.

3.2    Gruppierung und Umsetzung der UDI-Prinzipien

In der Lerncommunity DAS LERNBÜRO wurden die Prinzipien 1 (Breite Nutzbarkeit),
2 (Flexibilität in der Benutzung) und 4 (Sensorisch wahrnehmbare Informationen)
durch folgende Aspekte berücksichtigt:
•   Verwendung von Strukturelementen und Formatvorlagen im LMS (z.B. durch die
    Kennzeichnung von Überschriften und Textebenen), sodass auch die Darstellung
    der Textgröße flexibel einstellbar und für die mobile Anwendung optimiert ist
•   Einstellung von hohen Kontrasten
•   Verfügbarkeit von alternativen Medienarten bei nicht barrierefreien Medien
•   Benennung von Links für Screenreader-NutzerInnen (z.B. ‚Formular als Word-
    Download‘)
•   Integration von Untertiteln und Alternativtexten (Bilder, SmartArts) bei den vom
    Projektteam erstellten Medien
•   Bereitstellung von Word-Dokumenten als bearbeitbare Downloads und die
    möglichst seltene verwendung von PDF-Dateien; Verwendung von ‚Tagged PDFs‘,
    sofern die PDF-Nutzung unvermeidbar war
•   Festlegung der Lesereihenfolge in sämtlichen downloadbaren Dokumententypen,
    sodass Screenreader die Dokumente möglichst fehlerfrei vorlesen können
Darüber hinaus wurde darauf geachtet, dass Texte verständlich und für Screenreader
optimiert formuliert wurden. Hierunter fallen die Verwendung von aussagekräftigen

                                           11
Überschriften und Links, Formulierung anhand des ‚Roten Fadens‘, Reduktion von
Fremdwörtern 1 und die Nutzung von kleinschrittigen Textpassagen zur besseren
Orientierung. (vgl. BIK für alle o. J.c).
Texte sollten zusätzlich auch in Bezug auf Gendern barrierefrei geschrieben werden:
Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt beispielsweise die
Verwendung von neutralen Begriffen, wie ‚Team‘ statt der Nennung von
‚Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern‘. Für die Funktion von Screenreadern gibt es bislang
keine immer funktionierende Lösung, da sowohl das Binnen-I, als auch das
Gendersternchen nicht von allen Programmen mitgelesen oder gesondert betont
werden können. Manche Organisationen empfehlen den Gender-Doppelpunkt, da er
als Sonderzeichen häufig als Pause gelesen wird. Allerdings ist dies nicht für alle
Screenreader und die individuellen Einstellungen zum Vorlesen von Sonderzeichen
eine zufriedenstellende Lösung (vgl. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
e.V. o. J.).

Die UDI-Prinzipien 3 (einfache und intuitive Nutzung), 6 (niedriger körperlicher
Aufwand) und 7 (Größe und Platz für Zugang und Benutzung) wurden umgesetzt,
indem klare Strukturen und Sortierungen der Dateien realisiert wurden. Es sollte z.B.
kein zusätzlicher Aufwand beim Lernen dadurch entstehen, dass Materialen nicht zu
finden sind oder es eine zu große und unsortierte Menge an Informationen gibt, die
nicht bewertet oder Themenfeldern zugeordnet ist. Auf der Platfform DAS LERNBÜRO
können alle Medien über die Lernfelder gefunden und auf der entsprechenden Seite
abgerufen werden. Diese Medien sind dann – i.d.R. als bearbeitbares Dokument –
über einen Link als Download und verfügbar und in unterschiedlichen Datei-Formaten
verwendbar. Außerdem können die Medien in LMS mit Schwierigkeitsgraden

1   Screenreader verwenden eine einheitliche Spracheinstellung und Fremd(-sprachige) Wörter können
das Verständnis verzerren

                                                  12
ausgestattet werden, sodass NutzerInnen sich an diesen Angaben für ihren eigenen
Lernfortschritt orientieren und entsprechend steigern können. Für DAS LERNBÜRO
wurde eine Entscheidung dagegen getroffen, da die Zielgruppe ausschließlich
Personen in Ausbildung und deren AusbilderInnen sind und somit ein einheitliches
Schwierigkeitsniveau erreicht werden muss. Durch die Verwendung des Analysetools
Wave (Wave o. J.), wurde eine tastaturgesteuerte Navigation und Prüfung der
Screenreaderfähigkeit vorgenommen.

Das Prinzip 5, die Fehlertoleranz, wird berücksichtigt, indem entweder der
Schwierigkeitsgrad berücksichtigt wird, oder aber auch die Möglichkeit der
Wiederholung von Inhalten über alternative Wege verfügbar ist, z.B. durch die Nutzung
eines Videos anstelle eines Word-Dokuments. Ziel ist es, möglichst unterschiedliche
Darstellungsweisen für die einzelnen Inhalte zur Verfügung zu stellen und durch die
gut sortierte und inhaltlich geprüfte Einbindung unterschiedlicher Medienarten, von
Texten in Word und PowerPoint-Dateien, über Videos und Audios, bis hin zu
barrierefreien,   interaktiven   H5P-Übungen   (z.B.   Quizze    und   Lückentexte),
unterschiedliche Lerntypen anzusprechen.

Die Prinzipien Lerngemeinschaft (Prinzip 8) und Lernklima (Prinzip 9) wurden in der
Community DAS LERNBÜRO umgesetzt, indem Austausch und Feedback zwischen
den NutzerInnen und AdministratorInnen über Foren möglich ist. Einige Medien
entstammen auch der Tandemarbeit im Projekt IDiT (Vomberg et al. 2020), sodass
hier auch Medien zu finden sind, die von anderen Lernenden erstellt worden sind. Das
‚Lernen durch Lehren‘ (Martin 2000) kommt hier zum Tragen.

3.3    Vorteile der barrierefreien Umsetzung

Generell wird die Weiterentwicklung von DAS LERNBÜRO auch dadurch angetrieben,
dass Feedback ermöglicht und inhaltliche, technische und sonstige Fragen
beantwortet werden. Das Prinzip der Skalierbarkeit von Online-Communities wird

                                          13
insofern verfolgt, dass Bedarfe berücksichtigt und gemeinsam mit der Community die
Plattform weiter ausgebaut wird (siehe (vgl. Olek und Vomberg 2020, S. 12).
Die Gemeinschaft in DAS LERNBÜRO wird noch weiter ausgebaut werden und es
werden sich entsprechend der Bedarfe unterschiedliche Weiterentwicklungen
ergeben, die auch aus der Community stammen.
Im Allgemeinen hat die Erstellung von Webseiten gemäß UDI und unter
Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten weitreichende Vorteile: Zunächst wird
die Zielgruppe von bestehenden Seiten erweitert und die Bedienbarkeit der Webseite
wird durch die bessere Strukturierung für alle AnwenderInnen vereinfacht. Durch die
Einbindung von Alternativtexten und Untertiteln ist die Webseite für die Auffindung von
Suchmaschinen optimiert (SEO), weil mehr durchsuchbare Texte angelegt sind, die
alle   wichtigen   Schlagwörter   enthalten.     Barrierefreie   Seiten   sind   außerdem
browserunabhängig angelegt und bieten oft auch eine bessere Ausgangslage für die
mobile Nutzung, weil die Inhalte frei an die Displaygröße und sonstige
Anzeigeeinstellungen angepasst sind. Zu bedenken ist auch, dass es zukünftig weitere
gesetzliche Vorgaben geben wird und mehr und mehr Webseiten barrierefrei gestaltet
werden müssen (vgl. BIK für alle o. J.d).

4      Technische Umsetzung von Barrierefreiheit
Neben der Berücksichtigung von inhaltlichen und textlichen Aspekten ist besonders
die technische Umsetzung von Barrierefreiheit insgesamt und explizit in ILIAS für das
Projekt relevant. Dieses Kapitel gibt Hinweise zur technischen Umsetzung; diese
können allerdings in den im Projekt entstandenen Factsheets und einer ausführlichen
PowerPoint-Präsentation mit Screenshots zur Umsetzung in Word, PowerPoint, Excel
und Adobe PDF gefunden werden; zusätzlich enthält diese PowerPoint auch Hinweise
zur Untertitelung von Videos und der Prüfung von Webseiten auf ihre Barrierefreiheit.
(Vomberg 2021)

                                            14
4.1       Auswahl und Umsetzung im LMS

ILIAS als Lerning Management System wurde insbesondere deshalb ausgesucht, weil
das BFW dies bereits verwendete und gute Erfahrungen mit der Bedienbarkeit
gemacht hatte. Die Teilnehmenden verwenden ILIAS in der täglichen Ausbildung und
sind als erste Gruppe von Community-Mitwirkenden gut einzubinden. Zusätzlich ist
ILIAS zwar (noch) nicht als barrierefrei zertifiziert, allerdings wird daran gearbeitet (vgl.
Tödt 2020). Schon jetzt sind einige Funktionen verfügbar, die ILIAS 6.0 möglichst
zugänglich machen (vgl. Materna Information & Communications SE 2020) und es
wird auch weiterhin daran gearbeitet andere Versionen in dieser Hinsicht zu
verbessern (vgl. Kruse 2021).
Der Prüfbericht zur Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549
vom 17.4.2020 kommt zu dem Ergebnisse, dass ILIAS 6.0 bisher 36% der WCAG-
Erfolgskriterien erfüllt, während 42% nicht erfüllt sind und 22% als nicht anwendbar
eingestuft wurden (vgl. Materna Information & Communications SE 2020, S. 4). 2 In
Bezug auf DAS LERNBÜRO wird darauf abgezielt möglichst viele Tools zur
barrierearmen Bedienbarkeit anzuwenden. Barrierefreiheit würde implizieren, dass ein
LMS frei jeglicher Barrieren sein kann, diese Annahme ist wenn überhaupt nur selten
zu erreichen. Folglich ist vor allem darauf zu achten, dass das LMS so ausgelegt ist,
dass möglichst vielen der Zugang möglichst einfach eingerichtet wird und alle Inhalte
entsprechend der individuellen Barrieren adaptiert werden können. (vgl. Zorn 2021, S.
271) Zusätzlich ist die Barrierefreiheit des einen eine Barriere des anderen, sodass

2   Der Test bezog sich auf eine bestimmte ILIAS-Installation, sodass einige der geprüften Erfolgskriterien
und deren Nicht-Erfüllung nicht direkt für DAS LERNBÜRO relevant sind, da sie innerhalb von ILIAS
berücksichtigt werden können. Beispielsweise ist das Kriterium von Text-Alternativen im Test als nicht
erfüllt angesehen worden, während es aber technisch und somit auch für DAS LERNBÜRO möglich ist,
alle verwendeten visuellen Darstellungen mit alternativen Texte zu versehen. Die Test-Ergebnisse
entsprechen also nicht dem optimalen Fall einer barrierefrei gepflegten Nutzung von ILIAS.

                                                      15
insb. die Diversität der Lernmaterialen wichtig für den inklusiven Charakter einer
Community ist.

Im Sinne der Barrierefreiheit und des Universal Designs werden auch für die
technische Umsetzung zwei Ebenen berücksichtigt: die LMS selbst und die zur
Verfügung stehenden Dokumente und Downloads.
Auf Ebene des LMS muss folgendes berücksichtigt werden (vgl. BIK für alle o. J.g):
•     Kontraste sollten hoch sein (Abwägung zwischen ansprechenden Farben für nicht-
      seheingeschränkte NutzerInnen und starken Kontrasten für Menschen mit
      Sehbeeinträchtigungen).
•     Strukturelemente       der    LMS      müssen        entsprechend     verwendet       werden
      (Überschriftenebenen werden eindeutig hervorgehoben, Textteile und Tabellen
      werden gekennzeichnet).
•     Links sollten gut gekennzeichnet und sinnvoll verwendet werden (inkl.
      Alternativtexte, wenn nötig – z.B. Formular als PDF-Download).
•     Alternativtexte für Bilder werden für alle Abbildungen verwendet oder sie werden
      als dekorativ gekennzeichnet. ILIAS 6.0 bietet hierfür ausreichende Möglichkeiten.

Um eine Webseite auf ihre Barrierefreiheit hin zu testen kann der BITV2.0-Test genutzt
werden (BIK o. J.), es gibt aber auch frei verfügbare Tools zur Überprüfung der
Barrierefreiheit, wie z.B. Wave (Wave o. J.). 3 Entsprechend der o.g. Überlegungen
wurden für die Barrierearmut von DAS LERNBÜRO folgende Ziele festgelegt:
•     Die Barrierearmut wird für den gesamten Seitenaufbau angestrebt in Abwägung
      mit einer visuell ansprechenden Gestaltung.

3   Wave weist unter anderem auf fehlende oder leere Überschriften und Überschriftenlevel, fehlende
Alternativtexte, Kontrastfehler und schlecht zugängliche Texte hin, sodass diese angezeigten Probleme
der Barrierefreiheit zielgerichtet gelöst werden können.

                                                    16
•   Sämtliche Strukturelemente / Überschriften werden entsprechend der Optimierung
    für Screenreader verwendet.
•   Die in ILIAS vorbereitete ‚Info für Barrierefreiheit‘ wird verwendet und
    zurückgemeldete Verbesserungsvorschläge werden umgesetzt.
•   Alle Abbildungen werden mit Alternativtexten versehen.
•   Grundsätzlich sollen die eingestellten Medien pro Thema eine möglichst breite
    Anwendbarkeit     bezogen      auf    unterschiedliche          Lerntypen     aber   auch
    Krankheitsbilder aufweisen.
•   Die im Rahmen des Projekts erstellten und hochgeladenen Medien sind möglichst
    barrierearm anzulegen.
•   Es werden hauptsächlich barrierefreie H5P-Elemente verwendet (eine Übersicht
    barrierefreier H5Ps ist auf der H5P-Webseite zu finden (H5P 2020)), z.B. ‚Drag the
    words‘ und ‚Question Set‘.
•   Für eingesetzte Medien sollen zu großen Teilen Alternativen abrufbar sein (z.B.
    Word-Dokumente zu PDF, insb. wenn diese nicht barrierefrei erstellbar sind,
    Audiodateien zur Erklärung bestimmter visueller Darstellungen).

4.2    Formatierungshinweise für Office-Programme

Online sind einige (wenn auch teilweise veraltete, aber dennoch ausführliche)
Anleitungen zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten verfügbar, u.a. beim
Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (2013) oder bei BIK für alle (o. J.b).
Grundsätzlich ist bei der Erstellung von barrierefreien Dateien immer das jeweilige
Programm zu berücksichtigen und es sollte immer der Ansatz gelten, eine Datei
möglichst für alle AnwenderInnen zugänglich zu machen und sich nicht nur auf eine
Gruppe der Menschen mit Behinderungen zu beziehen. Häufig geht es bei
barrierefreien   Dokumenten       insb.   um     die     Gruppe       der   Menschen      mit
Seheinschränkungen, allerdings ist eine alternative Audiodatei nicht zugänglich für
diejenigen mit einer Einschränkung des Gehörs. In einem solchen Fall sollten dann
beide oder mehrere Alternativen angeboten werden, also ein barrierefrei angelegtes
Worddokument,     das   die   gleichen    Inhalte      wie   eine    Audiodatei    wiedergibt.

                                            17
Realistischerweise muss allerdings auch betont werden, dass nicht alle Inhalte immer
als Audio veröffentlicht werden können, sondern auch eine gut formatierte Worddatei
mit einem Screenreader von sehbehinderten Personen genutzt werden kann.
In Word, PowerPoint und anderen Microsoft-Office-Programmen können Bilder mit
Alternativtexten versehen, Lesereihenfolgen festgelegt, Tabellen für die Nutzung von
Screenreadern formatiert und Metadaten eingetragen werden. Zusätzlich ermöglichen
diese Programme eine automatische Kontrolle der Barrierefreiheit, in der auf nicht-
barrierefreie Formatierungen hingewiesen wird (vgl. Forschungsinstitut Technologie
und Behinderung 2013). Generell gilt es immer die Format- und sonstigen Vorlagen
für z.B. Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Masterfolien etc. zu verwenden, weil damit
Screenreader die Ebenen des Textes analysieren und entsprechend wiedergeben
können. Bilder, Videos und SmartArts benötigen eine Markierung als dekorativ, einen
Alternativtext oder eine zusätzliche Audiodeskription, sofern ein Video nur durch das
Zuhören nicht verständlich ist. Grafiken sollten zusätzlich daraufhin geprüft werden, ob
sie auch in Graustufen erkennbar sind.
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben im tabellarisch aufgebauten Programm
Excel nicht die Möglichkeit einen schnellen Überblick zu erhalten, zu den für sie
relevanten Informationen vorzuspringen oder die Tabellenstruktur zu erfassen. Viele
Screenreader lesen leere Zellen auch tatsächlich als ‚Leer‘ vor und nehmen keine
Trennung zwischen aktiven und inaktiven Zellen vor. Hilfreich ist es daher immer die
Zelle A1 mit Inhalt zu füllen und Erläuterungen zu den Tabellen und Hinweise auf
andere Registerkarten zu schreiben, sowie das Ende des Tabellenblatts zu benennen
und jede Tabelle auf eine eigene Registerkarte zu legen (vgl. Falge 2015). Generell
gilt auch für Excel die Maßgabe der Einbindung von Alternativtexten, aber auch
sogenannte ‚Quick-Infos‘ sollten bei verlinkten Zellen zum Einsatz kommen. Zusätzlich
sollten die Tabellenstrukturen – sprich Überschriften, Ergebniszeilen und die erste
Spalte – auch im Excel-Programm als solche gekennzeichnet werden (vgl. Microsoft
Support o. J.a).

                                           18
4.3   PDF als Dateiformat

Die Verwendung von PDF-Dokumenten ist generell eher nicht zu empfehlen, da diese
explizit dazu genutzt werden, um eine weitere Umformierung durch NutzerInnen zu
vermeiden und die gewünschte Darstellung zu fixieren. Diese Grundidee widerspricht
allerdings   den    Notwendigkeiten     von        Barrierefreiheit,   wie    z. B.   flexiblen
Größeneinstellungen und der Bedienung über die Tastatur, zumal häufig bei der
Umwandlung     aus    anderen     Programmen          heraus    die    Lesenreihenfolge     für
Screenreader und Alternativtexte für Bilder verloren gehen. Für Webseiten ist aus
diesem Grund die Nutzung von (X)HTML eigentlich barrierefreier (vgl. Einfach für Alle
o. J.b), allerdings haben PDF-Dokumente in der Online-Lehre und in der Community
DAS LERNBÜRO den Vorteil, dass sie für nicht-sehbeeinträchtigte NutzerInnen oft
ansprechender und professioneller auf Webseiten aussehen. Für DAS LERNBÜRO
wurde daher entschieden, dass zwar PDFs verwendet, daneben aber auch Word oder
andere Ursprungsdokumente zum Download verfügbar gemacht werden.
Der    Adobe       Reader     verfügt    über        Kontrastfunktionen,      eine     eigene
Barrierefreiheitsprüfung    und   die   Option      der    ‚Tagged‘    PDF,    wodurch     die
Tastaturbedienbarkeit, eine Strukturierung von Inhalten mit Überschriften, Absätzen
etc. möglich wird, sowie Lesezeichen und Alternativtexte angezeigt werden. (vgl.
Adobe Acrobat 2021c) Auch Formularfelder können Alternativtexte erhalten, um
besser zugänglich gemacht zu werden. (vgl. Adobe Acrobat 2021b)
Um PDF-Dokumente von Beginn an möglichst einfach und barrierearm zu gestalten,
müssen die Voraussetzungen bereits in den Ausgangsdokumenten, wie Word oder
PowerPoint, barrierefrei umgesetzt werden. Eine spätere Bearbeitung im bereits
erstellten PDF ist häufig wesentlich aufwändiger und weniger barrierefrei. Diese
Dokumente sollten dann nicht über die Druck-Funktion, sondern die ‚Als Adobe PDF
speichern‘-Funktion überführt werden. Werden diese Bestimmungen und die
zusätzliche Eingabe der Sprache und Metadaten berücksichtigt, bietet Adobe auch
eine Prüfung der Barrierefreiheit an, die eventuell auftretende Probleme aufzeigt (vgl.
Adobe Acrobat 2021a; Einfach für Alle o. J.b). Alternativ kann auch eine Prüfung durch
den ‚PDF Accessibility Checker‘ (PAC) vorgenommen werden, der auch die

                                              19
Möglichkeit einer Screenreader-Vorschau und umfängliche Formatierungsansichten
bietet (Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung o. J.).

4.4       Untertitel und Audiodeskription

In PowerPoint von Office 365 besteht die Möglichkeit einer Live-Untertitelung während
eines Vortrags; in PPT eingefügte Videos können darüberhinaus mit Untertiteln
versehen werden (vgl. Microsoft Support o. J.b), sodass ein Video auch tonlos (ohne
Informationsverlust), z.B. im ÖPNV angeschaut werden kann. Für die Erstellung von
Untertiteln gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Richtwerte:
•     Sie sollten in angemessener Größe, mittig am unteren Bildschirmrand, mit
      ausreichendem Kontrast und synchron zum geprochenen Text angezeigt werden.
•     Geräusche und Musik werden ebenfalls untertitelt, wenn sie für das Verständnis
      des Videos relevant sind (vgl. NDR 2015; vgl. BIK für alle o. J.e).
•     Die Erstellung von Untertiteln kann extern als Auftrag vergeben werden, es können
      selbst zeitgesteuerte Textdateien erstellt werden, oder Videos können z.B. bei
      YouTube hochgeladen und dort automatisch mit Untertiteln versehen werden. (vgl.
      BIK für alle o. J.f; vgl. Google Support o. J.) Die über YouTube erstellte ‚Web Video
      Text Track‘ (WebVTT)-Datei (vgl. Klein 2021) oder ‚SubRip‘ (SRT)-Datei kann
      mithilfe unterschiedlicher Programme heruntergeladen (vgl. SaveSubs o. J.; vgl.
      MiniTool® Software Ltd. 2021) 4 und an anderer Stelle verwendet werden.
      Allerdings    ist   die   Verlinkung     auf    ein      Video   auf   YouTube   (trotz   der
      datenschutzrechtlichen Bedenken durch die Weitergabe von Daten an den Google-
      Konzern) oft der einfachste und schnellste Weg, um barreireärmere Videos in eine
      Plattform wie DAS LERNBÜRO zu integrieren.

4   Die Autorin empfielt explizit nicht die Nutzung dieser Programme, aber sie können eine nützliche
Unterstützung bei der Erstellung von Untertiteln darstellen.

                                                     20
Für eine Audiodeskription von Videos ist es wichtig, dass trotz fehlendenden Bildern
alle relevanten Informationen bei den NutzerInnen ankommen. Dazu zählen neben der
Handlung und den Personen auch die sichtbaren Orte und Texteinblendungen.
Technisch ist die Umsetzung noch immer schwierig, ohne zwei unterschiedliche
Videodateien oder ein eigenes Dokument als gleichwertige Textalternative anzubieten.
Die Audiodeskription kann nicht, wie bei Untertiteln einfach aktiviert werden. In
öffentlichen Mediatheken, wie z.B. der ARD Mediathek, werden daher häufig zwei
Videodateien, eine mit Audio-Deskription und eine ohne veröffentlicht (vgl. BIK für alle
o. J.a). Entsprechend der Grundsätze für die Erstellung von Audiodeskriptionen im
deutschsprachigen Raum, auf die sich die neun Landesrundfunkanstalten verständigt
haben (vgl. NDR 2019), sollten immer folgende Aspekte berücksichtigen:
•   Die Fragen des wer, wo, was und wann werden beantwortet.
•   Personen und die Handlung werden im Präsens beschrieben.
•   Geräusche werden nicht übersprochen.
•   Es   werden     keine    Interpretationen    oder   Bewertungen       der   Situation
    vorweggenommen.
•   Außerdem werden u.a. Texte im Bild vorgelesen und es wird generell großer Wert
    auf eine verständliche Darstellung der Situation gelegt.

Bezugnehmend auf die Einbindung der erstellten (größtenteils) barrierefreien
Dokumente in die Community DAS LERNBÜRO, gibt es einen Unterschied zwischen
den Medien, die durch das Projektteam selbst erstellt wurden und denjenigen Medien,
die durch Externe eingereicht werden. Die über die Upload-Funktion von externen
NutzerInnen hochgeladenen Medien werden können nicht wegen einer fehldnen
Barrierefreiheit abgeleht werden, da die Inhalte und die darstellerische Vielfalt darunter
leiden würde. Soweit möglich werden allerdings dennoch barriereärmere Alternativen
bevorzugt.

                                            21
5       Schlussfolgerungen und abschließende
        Umsetzungshinweise
Die inklusive Gestaltung von Online-Communities zum Lernen bedarf umfassender
Maßnahmen, die allerdings nur teilweise aufwendig sind. Wird die inhaltlich, inklusive
Ausrichtung anhand der UDI-Prinzipien und die technisch barrierefreie Umsetzung von
Beginn an berücksichtigt, so ist der Mehraufwand deutlich geringer als bei einer
späteren barrierefreien Überarbeitung einer Webseite oder eines LMS.

Die Vorteile, wie die breite Zugänglichkeit für diverse Zielgruppen, die verbesserte
SEO und die generell nachvollziehbare Struktur einer UDI-optimierten Seite
überwiegen. Aus der Umsetzung von DAS LERNBÜRO als barrierearme Plattform
lassen sich folgende Learnings ableiten:
    -   Eine theoretische Kenntnis der Barrierefreiheitsansprüche ist zwar hilfreich,
        aber nicht ausreichend, um die Umsetzung tatsächlich zielgerichtet anzugehen.
        Es bedarf vor allem an großer Umsetzungskompetenz und der Sensibilisierung
        aller Beteiligter für das Thema. Wird die Barrierefreiheit z.B. nicht bei der
        ergänzenden     Programmierung     von    Tools   berücksichtigt,   kann   dies
        Auswirkungen auf die gesamte Seite haben.
    -   Zusätzlich braucht es eine gemeinsame Einigung auf ein bestimmtes Niveau
        der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut. Ein perfektionistisches Verständnis von
        absoluter (technischer) Barrierefreiheit wurde für DAS LERNBÜRO abgelegt,
        da z.B. die Einbindung von externen Dateien hierdurch ausgeschlossen oder
        mindestens erheblich erschwert worden wäre. Bei der Abwägung, zwischen der
        kompletten Barrierefreiheit und der möglichst diversen Darstellung von Inhalten
        durch unterschiedliche AutorInnen und in unterschiedlichen, inhaltlichen und
        Datei-Formaten wurde für die inhaltliche Diversität unter möglichst großer
        Barrierearmut beschlossen.

Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich gerne an Frau Marieke Vomberg
(marieke.vomberg@hs-niederrhein.de).

                                            22
6      Literaturverzeichnis
Adobe Acrobat (2021a): PDF erstellen und Barrierefreiheit prüfen (Acrobat Pro).
Online verfügbar unter https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/create-verify-pdf-
accessibility.html?trackingid=KACNN%20-%20LogicalRO, zuletzt aktualisiert am
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Adobe Acrobat (2021b): PDF-Formularfelder - Grundlagen. Formularfelder erstellen.
Online verfügbar unter https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/pdf-form-field-
basics.html, zuletzt aktualisiert am 30.04.2021, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

Adobe Acrobat (2021c): Verfahren zum Erstellen von barrierefreien PDF-
Dokumenten. Online verfügbar unter
https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/creating-accessible-pdfs.html, zuletzt
aktualisiert am 30.04.2021, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

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Rehabilitanden am BFW Köln. Interne Erhebung. Köln.

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https://www.bitvtest.de/bitv_test.html, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

BIK für alle (o. J.a): Audiodeskription. Barrierefreiheit umsetzen. Online verfügbar
unter https://bik-fuer-alle.de/audiodeskription.html, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

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BIK für alle (o. J.c): Kleine Schreibschule. Barrierefreiheit umsetzen. Online
verfügbar unter https://bik-fuer-alle.de/kleine-schreibschule.html, zuletzt geprüft am
14.06.2021.

BIK für alle (o. J.d): Leitfaden für Webseiten-Anbieter. Barrierefreiheit umsetzen.
Online verfügbar unter https://bik-fuer-alle.de/leitfaden-fuer-webseiten-anbieter.html,
zuletzt geprüft am 14.06.2021.

                                             23
BIK für alle (o. J.e): Untertitelung. Barrierefreiheit umsetzen. Online verfügbar unter
https://bik-fuer-alle.de/untertitelung.html, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

BIK für alle (o. J.f): Untertitelung mit Youtube. Online verfügbar unter https://bik-fuer-
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more herunter. Online verfügbar unter https://savesubs.com/de, zuletzt geprüft am
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Dokumente_IDiT.pdf.

Vomberg, Marieke; Olek, Ariane (2021): Bedarfsorientierte, digital unterstützende
Lerncommunities. Praktische Umsetzung am Beispiel der Plattform DAS
LERNBÜRO. Working Paper No. 7 im Rahmen des Projektes IDiT –
INCLUDING.DIGITAL.TWINS Inklusives Mentoring und mediale Kompetenzen für
RehabilitandInnen und Azubis in kaufmännischen Berufen/Berufsausbildung
[Working Paper No.7]. Manuskript. Hochschule Niederrhein. Mönchengladbach.

Vomberg, Marieke; Olek, Ariane; Nebauer, Flavia (2020): Tandemarbeit als Lernform
zwischen RehabilitandInnen und Auszubildenden. Konzept zur Umsetzung im Projekt
IDiT. Working Paper No. 4 im Rahmen des Projektes IDiT –
INCLUDING.DIGITAL.TWINS Inklusives Mentoring und mediale Kompetenzen für
RehabilitandInnen und Azubis in kaufmännischen Berufen/Berufsausbildung

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[Working Paper No.4]. Hochschule Niederrhein. Mönchengladbach. Online verfügbar
unter
https://idit.online/fileadmin/user_upload/Working_Paper/WP4_Tandemkonzept.pdf,
zuletzt geprüft am 22.06.2021.

Wave (o. J.): WAVE Web Accessibility Evaluation Tool. Online verfügbar unter
https://wave.webaim.org/, zuletzt geprüft am 14.06.2021.

Zorn, Isabel (2021, i.E.): Digitalisierung von Lehre nach den Prinzipien des Universal
Design for Instruction. Online verfügbar unter https://idit.online/, zuletzt geprüft am
05.11.2021.

Zorn, Isabel (2021): Inklusion und Digitalisierung: Rechtliche Vorgaben und
Potenziale für Hochschulen. In: Digitalisierung in Studium und Lehre gemeinsam
gestalten. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 267–281.

Zorn, Isabel; Weiser, Yannick (2018): Inklusive Digitalisierung in der
Hochschulbildung. Eine Handreichung für Lehrende an Hochschulen. Online
verfügbar unter https://epb.bibl.th-
koeln.de/frontdoor/deliver/index/docId/1547/file/InklusiveDigitalisierungInDerHochsch
ulbildung.pdf, zuletzt geprüft am 12.11.2021.

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Impressum
        Autorin:          Marieke Vomberg
        Adresse:          Hochschule Niederrhein
                          Social Concepts – Institut für Forschung und Entwicklung in der
                          Sozialen Arbeit
                          Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
        Telefonnr.:       +49 (0) 157 5114-9763
        E-Mail:           marieke.vomberg@hs-niederrhein.de

Mönchengladbach, September 2021

Projekt-Webseite: https://idit.online/
Community-Webseite: https://daslernbuero.de/

Quellenabgaben des verwendeten Bildes auf der Titelseite:
Hochschule Niederrhein – stock.adobe.com

Das dieser Veröffentlichung zugrunde liegende Vorhaben „IDiT – Including.Digital.Twins. Inklusives Mentoring
und mediale Kompetenzen für Rehabilitand:innen und Azubis in kaufmännischen Berufen/Berufsausbildung“
wurde im Rahmen der Förderrichtlinie „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“ durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Europäischen Sozialfonds unter dem
Förderkennzeichen 01PE18015 von 2018 bis 2021 gefördert. Es wurde von der TH Köln, der Hochschule
Niederrhein und dem Berufsförderungswerk Köln (Leitung) durchgeführt.

Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Der Europäische
Sozialfonds (ESF) verbessert die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und
Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Mehr zum ESF unter:
www.esf.de.
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