Ladeblockade Netzentgelte - DISKUSSIONSPAPIER Wie Netzentgelte den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektromobilität gefährden und was der ...

 
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Ladeblockade Netzentgelte - DISKUSSIONSPAPIER Wie Netzentgelte den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektromobilität gefährden und was der ...
Ladeblockade Netzentgelte
Wie Netzentgelte den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für
Elektromobilität gefährden und was der Bund dagegen tun kann

DISKUSSIONSPAPIER
IMPRESSUM

Ladeblockade Netzentgelte
Wie Netzentgelte den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für
Elektromobilität gefährden und was der Bund dagegen tun kann

ERSTELLT VON
Regulatory Assistance Project
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Agora Verkehrswende
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T +49 (0)30 700 14 35-000
F +49 (0)30 700 14 35-129

AUTOREN
Andreas Jahn, RAP
Fanny Tausendteufel, Agora Verkehrswende                          Unter diesem QR-Code steht diese
Kerstin Meyer, Agora Verkehrswende                                Publikation als PDF zum Download
Thorsten Lenck, Agora Energiewende                                zur Verfügung.

Korrektorat: infotext
Titelbild: 75tiks / iStock                       Bitte zitieren als:
                                                 Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrs-
                                                 wende, Agora Energiewende (2021): Ladeblockade
                                                 Netzentgelte. Wie Netzentgelte den Ausbau der
                                                 Schnellladeinfrastruktur für Elektromobilität gefähr-
                                                 den und was der Bund dagegen tun kann.

205/01-DP-2021/DE                                www.agora-energiewende.de
54-2021-DE                                       www.agora-verkehrswende.de
Version 1.0, März 2021                           www.raponline.org
Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrswende & Agora Energiewende | Ladeblockade Netzentgelte

Liebe Leserin, lieber Leser,                               Der Gesetzentwurf greift aber zu kurz: Wenn das
                                                           Thema der beim Schnellladen zu zahlenden Netzent-
sowohl das Thema Elektromobilität als auch das             gelte nicht gleich mitgelöst wird, dann entsteht
Thema Ladeinfrastruktur haben im vergangenen               gleich die nächste Hürde für den Aufbau der Elekt-
Jahr unglaublich an Fahrt aufgenommen. Der Absatz          romobilität. Dieses Papier nimmt daher diesen As-
von Elektrofahrzeugen hat in Deutschland Ende              pekt in den Fokus und macht Vorschläge, wie das
2020 erstmals zweistellige Prozentanteile, die Marke       Thema gelöst werden kann.
von einer Million E-Autos kommt in Sichtweite.
Dadurch rückt auch das Thema Ladeinfrastruktur             Wir wünschen eine angenehme Lektüre!
noch stärker in den Fokus der politischen Debatte.
                                                           Ihr
Wie bei keinem anderen Thema treffen hier aus              Patrick Graichen
Energie- und Verkehrssicht unterschiedliche Per-           Direktor, Agora Energiewende
spektiven aufeinander. Der nun von der Bundesre-
gierung vorgelegte Entwurf für ein Schnellladegesetz       Günter Hörmandinger
versucht, den gordischen Knoten bei der Ladeinfra-         Stellvertretender Direktor, Agora Verkehrswende
struktur zu zerschlagen und ein Rückgrat an Ladein-
frastruktur staatlich gesteuert aufbauen zu lassen.        Jan Rosenow
                                                           Direktor Europa, Regulatory Assistance Project

Ergebnisse auf einen Blick:

                  Bei der Konzeption der Ausschreibungen im Rahmen des SchnellLG muss der Aspekt der Netz-
                  kosten vom Bund mitbedacht werden. Ansonsten ist zu erwarten, dass Ladeinfrastruktur nur
                  in Netzen mit günstigen Anschluss- und fixen Netzbetriebskosten entsteht und für bestimmte
         1        Gebiete möglicherweise gar keine Angebote eintreffen. Um das Problem zu lösen, sind zwei
                  Ansätze denkbar: Der Bund sollte entweder verschiedene Netze mit unterschiedlichen Netz-
                  kosten in einem Los zusammenlegen oder befristet einen Teil der Netzkosten übernehmen.

                  Die sehr unterschiedlichen und für die Schnellladeinfrastruktur insgesamt hinderlichen Leis-
                  tungspreise des Netzes sollten zügig durch einen bundesweit einheitlichen durchschnittlichen
                  Netz-Arbeitspreis ersetzt werden. Die momentanen Leistungspreise bemessen sich im Regel-
        2         fall an der Spitzenleistung, unabhängig davon, ob ein Fahrzeug oder sehr viele Fahrzeuge ge-
                  laden werden. Dies ist nicht sachgerecht, weswegen auch in anderen EU-Ländern die Leis-
                  tungspreise für Ladeinfrastruktur angepasst werden.

                  Die Kostenallokation der Stromnetze bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung.
                  Mittelfristig ist eine an den tatsächlichen Netzausbaukosten angenäherte Entgeltstruktur zu
         3        erarbeiten, die weniger auf Jahresleistungspreise abstellt. Die Netzentgelte, gerade auch für
                  das Laden von Elektro-Autos, sollten stärker an den langfristigen Systemkosten und weniger
                  an einer lokalen Situation oder suggerierten Verursachungsgerechtigkeit ausgerichtet werden.

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1    Einleitung                                                                                       4

2    Status quo des öffentlichen Schnellladens                                                        5
     2.1 Bestand an Schnellladepunkten                                                                5
     2.2 Preishöhe                                                                                    7
     2.3 Vergleichbarkeit der Preise für Ladestrom                                                    9

3    Diskussion der Netzkosten in Bezug auf den Aufbau und den Betrieb von
     Schnellladeinfrastruktur                                                                         10
     3.1 Kosten des Netzanschlusses                                                                   10
     3.2 Netzkosten für den Betrieb von Ladeinfrastruktur                                             10
     3.3 Europäischer Vergleich                                                                       11

4    Fazit                                                                                            12

                                                                                                       3
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1    Einleitung                                                 sind, damit eine flächendeckende und verbraucher-
                                                                freundliche Ladeinfrastruktur entstehen kann. Heute
Der Entwurf eines Schnellladegesetzes (SchnellLG)               auf Regulierungsansätze gänzlich zu verzichten,
liegt vor. Darin zeigt sich der politische Wille, eine ge-      würde später auf eine umso größere Regulierungsauf-
sicherte öffentliche Schnellladeinfrastruktur als               gabe hinauslaufen, die dann ebenso zu planen und
Rückgrat für den Hochlauf der Elektromobilität ho-              einzurichten wäre, um keine (weiteren) Strukturbrü-
heitlich zu schaffen, da sich die bisherigen privat-            che zu provozieren.
wirtschaftlichen Ansätze als unzureichend erwiesen
haben. Dies betrifft insbesondere die ausreichende,             Dieses Papier diskutiert insbesondere den Einfluss
vorrausschauende und flächendeckende Verfügbar-                 der Netzkosten sowie der Netzanschluss- und Netz-
keit von Ladeinfrastruktur (LIS) und das Preisniveau            nutzungsprozesse und ihren Einfluss auf das Errei-
für das Laden – beides ist aus Kundenperspektive und            chen einer kundenfreundlichen Schnellladeinfra-
damit für die Verbraucherentscheidung zugunsten                 struktur.
eines batterieelektrischen Fahrzeugs entscheidend.
                                                                Unter einem Schnellladepunkt wird hier – gemäß der
Ausprägungen und Details sollen über Rechtsverord-              Definition im Entwurf des SchnellLG – ein Ladepunkt
nungen und die ausführende Behörde selbst geregelt              verstanden, an dem Strom mit einer Ladeleistung von
werden, also durch das Bundesministerium für Ver-               mindestens 150 Kilowatt geladen werden kann. 1 Auch
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine                wenn der Fokus dieses Papiers naturgemäß auf dem
nachgeordneten Behörden. Die Förderung selbst soll              sogenannten High Power Charging (HPC) an Auto-
über Ausschreibungen erfolgen. Der Entwurf des                  bahnen und Hauptverkehrsstraßen liegt, welches das
Schnellladegesetzes und die Ausschreibungen legen               Rückgrat einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
somit erste Grundlagen einer Regulierung dieser Inf-            insgesamt bilden soll, so bestehen Wechselwirkungen
rastruktur, aber auch für den Zugang zu dieser Infra-           zwischen Schnelllade- und Normalladeinfrastruktur.
struktur und letztendlich für die Preise. Schließlich           Denn Energie, die an einem Standort verladen wird,
sind sie auch dafür entscheidend, ob und in welchem             muss an einem anderen Standort nicht mehr verladen
Umfang wettbewerbliche Angebote Bestand haben                   werden. Beispielweise sinkt der Druck auf das Laden
und zusätzlich entstehen.                                       am Straßenrand, wenn das Laden an Schnelllade-
                                                                Hubs für Nutzende attraktiver wird. 2 Diese Art von
Das Gesetz selbst soll nur den Hochlauf der Schnellla-          Wechselwirkungen besteht auch zwischen privater
deinfrastruktur anschieben, mittelfristig soll diese            Ladeinfrastruktur und öffentlich zugängiger Ladeinf-
wieder privatwirtschaftlich errichtet und betrieben             rastruktur. Das Netz der Ladeinfrastruktur insgesamt
werden. Dies ist bei der Gestaltung der Ausschrei-              ist ein interdependentes System – und Entscheidun-
bungsdetails zu berücksichtigen. Das Ausschrei-                 gen in einem Bereich haben Konsequenzen in einem
bungsmodell wirft außerdem Licht auf strukturelle               anderen Bereich.
Verbesserungen und Anpassungen, die notwendig

1
     Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächen-        Ladepunkt bereits ab einer Ladeleistung von mehr als 22
     deckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterie-         Kilowatt als Schnellladepunkt gilt.
     elektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG),          2
                                                                    vgl. Agora Verkehrswende (2020): Weiter denken,
     https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Ge-                   schneller laden: Welche Ladeinfrastruktur es für den Er-
     setze/Gesetze-19/schnellladegesetz.pdf?__blob=publi-           folg der Elektromobilität in Städten braucht. Diskussi-
     cationFile (letzter Zugriff: 16.02.2021). Die Verwendung       onspapier, https://www.agora-verkehrswende.de/vero-
     dieses Begriffs unterscheidet sich damit von vielen            effentlichungen/weiter-denken-schneller-laden/
     früheren Dokumenten zu Ladeinfrastruktur sowie von             (letzter Zugriff: 02.02.2021).
     der Definition der Ladesäulenverordnung, wo ein

4
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2     Status quo des öffentlichen                                 verfügbar ist, wie stark ausgelastet die öffentlich zu-
      Schnellladens                                               gängliche LIS ist und wie häufig Schnelladepunkte
                                                                  genutzt werden. 4
Im Masterplan Ladeinfrastruktur und den subse-
quenten Veröffentlichungen der Leitstelle Ladeinf-                Seitens der Bundesregierung ist der Aufbau eines
rastruktur wird zu Recht der Fokus auf die Kunden-                öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten
perspektive gelegt. Der Verbraucher                               bis Ende 2023 vorgesehen. Damit soll ein Laderück-
beziehungsweise die Verbraucherin soll im Mittel-                 grat geschaffen werden, das es ermöglicht, in einem
punkt der Umsetzung der ladeinfrastrukturbezoge-                  deutschlandweiten Netz von Schnellladepunkten
nen Maßnahmen der Bundesregierung stehen. 3 Für                   ohne Reichweitenangst unterwegs zu sein. Der Fo-
die Bewertung, ob das Angebot öffentlicher Schnell-               kus liegt dabei auf dem Fern- und Mittelstrecken-
ladeinfrastruktur verbraucherfreundlich ist, sind                 verkehr. 5 Ein Kriterium für eine genauere Definition
insbesondere die folgenden drei Aspekte wichtig: a)               der ausreichenden Abdeckung mit Schnellladeinfra-
Bestand an Schnellladepunkten, b) Preishöhe und c)                struktur in der Fläche wäre die maximale Entfer-
Vergleichbarkeit der Preise für Ladestrom.                        nung oder die maximale Fahrzeit bis zum nächsten
                                                                  Ladepunkt. Eine weitere Operationalisierung der
                                                                  Flächenabdeckung ist im Zusammenhang mit der
2.1   Bestand an Schnellladepunkten                               Definition der Ausschreibungslose zu erwarten.

Ein ausreichender Bestand an Schnellladeinfra-                    Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird schon seit
struktur lässt sich nur im Zusammenhang mit der                   vielen Jahren bezuschusst. Das Bundesförderpro-
Verfügbarkeit anderer Ladepunkte definieren, da                   gramm Ladeinfrastruktur des BMVI hat bislang über
zwischen der Nutzung von öffentlicher und privater                30.000 Ladepunkte gefördert, Stand Januar 2021
Ladeinfrastruktur Wechselwirkungen bestehen. Of-                  waren davon über 9.700 Schnellladepunkte. Davon
fensichtlich ist, dass der Bestand an Ladeinfrastruk-             sind jedoch erst etwas mehr als 1.700 Schnelllade-
tur allgemein deutlich steigen muss. Laut einer aktu-             punkte errichtet. Die Rahmenbedingungen für bis-
ellen Studie für die Nationale Leitstelle                         her genehmigte Förderanträge setzt die Förderricht-
Ladeinfrastruktur liegt der Bedarf an öffentlich zu-              linie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
gänglicher Ladeinfrastruktur im Jahr 2030 bei                     Deutschland. An der Verlängerung dieser Ende 2020
440.000 bis 843.000 Ladepunkten. Diese Zahl ist                   ausgelaufenen Förderrichtlinie wird derzeit gearbei-
abhängig davon, wie viel private Ladeinfrastruktur                tet. 6 Dabei decken die Förderaufrufe im Allgemeinen

3
      Bundesregierung (2019): Masterplan Ladeinfrastruktur        4
                                                                      Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2020): Ladeinf-
      der Bundesregierung. Ziele und Maßnahmen für den La-            rastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markt-
      deinfrastrukturaufbau bis 2030,                                 hochlauf. Studie im Auftrag des BMVI,
      https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/mas-                 https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilun-
      terplan-ladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile            gen/wie-viele-ladepunkte-braucht-deutschland-
      (letzter Zugriff 22.02.2021) und Ladeinfrastrukturaufbau        2030/ (letzter Zugriff: 19.02.2021).
      bis 2030. Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2020):    5
                                                                      vgl. Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2021): Bun-
      Thesenpapier Einfach Laden. Das Ladeerlebnis als User           deskabinett verabschiedet Schnellladegesetz, Pressemit-
      Journey an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahr-          teilung, 11.02.2021, https://nationale-leitstelle.de/news/
      zeuge jetzt und 2025. https://nationale-leitstelle.de/wp-       (letzter Zugriff 16.02.2021).
      content/uploads/2020/12/Thesenpapier_Einfach-la-            6
                                                                      vgl: NOW GmbH (o. D.): Ladeinfrastruktur,
      den.pdf (letzter Zugriff 03.02.2021)
                                                                      https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderpro-
                                                                      gramme/ladeinfrastruktur/ (letzter Zugriff: 16.02.2021).

                                                                                                                                 5
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sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte ab. Die             sind die Energiedurchsätze sowohl derzeit als auch
Förderhöhe für Schnellladepunkte lag in den vergan-           perspektivisch deutlich höher als beim Normalladen.
genen Jahren zwischen 30 bis maximal 50 Prozent               An immer mehr Orten sind Schnellladeleistungen
der Kosten bei Wahrung spezieller Obergrenzen und             zwischen 100 und 350 kW möglich. Auch die Lade-
ergänzender Förderung der Netzanschlusskosten im              leistung der Fahrzeuge steigt: immer mehr Fahr-
Nieder- oder Mittelspannungsnetz. 7 Neben den För-            zeuge können solche hohen Ladeleistungen abrufen. 8
derprogrammen auf nationaler Ebene gibt es auch
weitere Förderprogramme auf Länderebene. Der                  Trotzdem ist auch im Bereich Schnellladeinfrastruk-
Ausbau von Ladeinfrastruktur und auch von                     tur die Rentabilität stark von der Wahl des Standorts
Schnellladeinfrastruktur in Deutschland verlief also          geprägt. Entlang der Bundesfernstraßen ist ein
nicht rein marktgetrieben, sondern ist durch Markt-           Wettbewerb um die besten Standorte entstanden,
erlöse mit Zuschüssen durch öffentliche Förderung             auf vielen Rasthöfen sind bereits mehrere Anbieter
geprägt.                                                      von Ladestrom vertreten. 9 Hingegen gibt es vor allem
                                                              im ländlichen Raum, insbesondere im Osten
In der derzeitigen Situation errichten privatwirt-            Deutschlands, eine geringere Dichte an Ladesäulen. 10
schaftliche Akteure Ladeinfrastruktur nur an aus              Auch bei den Autobahnstandorten befinden sich
ihrer Sicht lohnenden Standorten. Investitionen in            beispielsweise in Brandenburg und Mecklenburg-
Gebieten mit geringer Nachfrage sind wenig bis                Vorpommern derzeit nur wenige Ladesäulen.
nicht rentabel. Vielfach wird bemängelt, dass es für
Ladeinfrastruktur kein rentables Geschäftsmodell              Dem Hochlauf der Elektromobilität inhärent ist das
gebe – zumindest nicht, wenn die Amortisierung der            Problem, dass die Ladeparks in der Anfangsphase
Investitionen allein über den Verkauf von Strom zu            überdimensioniert werden müssen, damit sie von
akzeptablen Preisen erfolgen soll. Speziell bei               vornherein auf die spätere Nachfrage ausgelegt sind.
Schnellladeinfrastruktur entstehen einerseits teil-           Dies gilt sowohl für die Zahl der Ladevorgänge gene-
weise sehr hohe Fixkosten (Investitions- und fixe             rell als auch für die Zahl der Ladevorgänge zu Spit-
Betriebskosten) für Schnelllade-Hubs, andererseits            zenzeiten (zum Beispiel durch Urlaubsverkehr).

7
    vgl. Dritter Aufruf zur Antragseinreichung vom                 sowie Vergleich der Ladetarife in Deutschland, EnBW
    19.11.2018 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur        Energie Baden-Württemberg AG.
    für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesminis-      10
                                                                   vgl. ebenfalls Prognos (2020): Ladereport. Entwicklung
    teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom             der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für die
    13.02.2017 (mit Änderung vom 28.06.2017),                      Elektromobilität sowie Vergleich der Ladetarife in
    https://www.now-gmbh.de/wp-content/uplo-                       Deutschland, EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
    ads/2020/06/2018-11_lis_aufruf_ladeinfrastruktur.pdf           Ein zu wenig dichtes Ladenetz im ländlichen Raum wird
    (letzter Zugriff am 16.02.2021) und Vierter Aufruf zur         auch in dieser Studie in Baden-Württemberg bemängelt:
    Antragseinreichung vom 19.08.2019 gemäß der Förder-            „Die Studie kommt dabei zu dem Schluss, dass für eine
    richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in           strukturierte Erschließung des ländlichen Raums mit
    Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und             Ladeinfrastruktur die Einbeziehung der Anwendungs-
    digitale Infrastruktur vom 13.02.2017 (mit Änderung            fälle und Nutzersicht in die Planung von zentraler Be-
    vom 28.06.2017), https://www.now-gmbh.de/wp-con-               deutung ist.” Initiative Zukunftsmobilität (o. D.): Studie
    tent/uploads/2020/06/2019-08_lis_aufruf_ladeinfra-             zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Ländli-
    struktur.pdf (letzter Zugriff am 16.02.2021).                  chen Raum Baden-Württembergs, im Auftrag des Mi-
8
    ADAC (2020): Elektroautos auf der Langstrecke: Wie             nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
    kann das funktionieren? https://www.adac.de/rund-              Baden-Württemberg, https://www.baden-wuerttem-
    ums-fahrzeug/tests/elektromobilitaet/schnellladen-             berg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/da-
    langstrecke-ladekurven/ (letzter Zugriff 16.03.2021).          teien/PDFs/L%C3%A4ndli-
9
    Prognos (2020): Ladereport. Entwicklung der öffentlich         cher_Raum/2018_05_04_Studie_LIS_MLR.pdf (letzter
    zugänglichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität        Zugriff 03.02.2021).

6
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Bislang konnte weder durch die freie Hand des                 2.2 Preishöhe
Marktes noch durch bisherige Förderkonzepte eine
gewünschte, vorauseilende Abdeckung von Ladeinf-              Da eine verfügbare, aber sehr teure Ladeinfrastruk-
rastruktur erreicht werden.                                   tur kaum zu einer gesteigerten Akzeptanz führen
                                                              wird und damit dem Hochlauf der Elektromobilität
Ein ausschreibungsbasierter Ansatz mit dem Fokus              entgegensteht, bedarf es einer Definition der ange-
auf bestimmte Regionen, wie er im SchnellLG ge-               messenen und somit verbraucherfreundlichen
wählt wird, ist grundsätzlich sinnvoll, um auch bei           Preise. Naheliegend ist dafür sowohl der Vergleich
der Ladeinfrastruktur eine gewisse Mindestabde-               mit Benzin- und Dieselpreisen als auch mit den
ckung zu gewährleisten. Es ist ein vielversprechen-           Haushaltsstrompreisen.
der Weg, um dem Problem der lückenhaften Abde-
ckung von Ladeinfrastruktur einerseits und der                Für einen Umstieg auf die Elektromobilität sind aus
Notwendigkeit einer Überdimensionierung in der                Verbrauchersicht die Investitionskosten und die Be-
Anfangsphase andererseits Herr zu werden. Aus der             triebskosten von Bedeutung. Erstere sind derzeit
Perspektive des ländlichen Raums sollten dabei ne-            durch die Kaufprämien und weiteren Steuervorteile
ben den Autobahnen unbedingt auch Hauptverkehr-               insbesondere bei Dienstwagen weitestgehend aus-
sachsen im ländlichen Raum als Standorte für                  geglichen. Auch wenn die Betriebskosten bei der
Schnellladepunkte infrage kommen. 11                          Kaufentscheidung nicht so stark ins Gewicht fallen
                                                              wie die Anschaffungskosten, so ist es schwer nach-
Der Bund wird damit indirekt zum Anbieter eines               vollziehbar, warum die gleiche Energiemenge beim
Grundnetzes von Ladeinfrastruktur und übernimmt               Laden zuhause deutlich günstiger ausfällt, als wenn
für die nächsten zehn Jahre die „Rentabilitätslücke“          dafür weitestgehend auf teure Schnellladeinfra-
in der Hoffnung, dass die so erschlossenen Standorte          struktur zurückgegriffen werden muss. Die Haus-
dann rentabel zu betreiben sind.                              haltsstrompreise, als die andere Vergleichsgröße, lie-
                                                              gen in Deutschland bei rund 30 Cent je
Zwei Fragen bleiben allerdings offen: erstens wie bei         Kilowattstunde (und damit im europäischen Ver-
der Gestaltung der Ausschreibungen sichergestellt             gleich am oberen Rand). Entsprechend liegt es nahe,
werden kann, dass es nicht zu einem Desinvestment             dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese
für bereits geplante Standorte kommt, weil Wechsel-           ihnen bekannten Preise als Vergleich heranziehen.
wirkungen mit dem durch das SchnellLG geförderten             Signifikant höhere Zahlungen an einer extra dafür
Ladenetz befürchtet werden. Zweitens, wie das so              konzipierten Schnellladeinfrastruktur mit einem
geförderte Schnellladenetz später wieder in privat-           vielfach höheren Stromdurchsatz als in der Garage
wirtschaftlichen Besitz übergehen soll und welche             des Nachbarn wäre mindestens erklärungsbedürftig
Stellen im Netz – entgegen der heutigen Prognosen –           und somit als hinderlich einzustufen.
dauerhaft unrentabel bleiben werden und ob diese
dann dauerhaft vom Bund bezuschusst werden.                   Die staatlich veranlasste und regulierte Verteuerung
                                                              bei Haushaltsstrom bezogen auf den Energiegehalt
                                                              ist höher als der gesamte Endkundenpreis bei Benzin
                                                              und Diesel. 12 Dieser Schiefstand ist nur durch eine

11
     Zukunftsmobilität (2018): Studie zur Ladeinfrastruktur        mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndli-
     für Elektrofahrzeuge im Ländlichen Raum Baden-Würt-           cher_Raum/2018_05_04_Studie_LIS_MLR.pdf (letzter
     tembergs, im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen          Zugriff 03.02.2021).
     Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,            12
                                                                   Da ein Liter dieser Kraftstoffe annähernd 10 Kilowatt-
     https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redak-            stunden an Energie enthält, entsprechen die in
     tion/m-

                                                                                                                            7
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    Abbildung 1: Vergleich staatlich veranlasster und regulierter Preisbestandteile (Abgaben, Umlagen,
    Entgelte und Steuern) auf Strom bei unterschiedlichen Ladevarianten von Elektrofahrzeugen.

                    40                                                                            37,4
                                                                                                                        Mehrwertsteuer

                    30      24,5
                                                                  22,0                                                  EEG-Umlage
           ct/kWh

                                               18,4
                    20
                                                                                                                        sonstige Umlagen
                    10
                                                                                                                        CO2-Zertifikate EU-
                    0                                                                                                   ETS
                                                                                                                        (≙ 35 €/EUA)
                                                                   Schnellladen, min.
                             Haushalte

                                                                                                   Schnellladen, max.
                                                Normalladen

                                                                                                                        Konzessions-
                                                                                                                        abgabe

                                                                                                                        Netzentgelte

                                                                                                                        Stromsteuer

                                                              Ladestrom

    Agora Energiewende und RAP (2021) auf Basis von 50 Hertz, Amprion, BDEW, BNetzA, TenneT, Transnet BW, Preisblättern ausgewählter
    Stromnetzbetreiber; Annahme für das Schnellladen: 1.500 Ladevorgänge pro Jahr mit je 50 Kilowattstunden in der Mittelspannung

schon lange und von vielen Akteuren geforderte um-                                      unterschiedlich hohen Leistungspreise zwischen
fassende Neuausrichtung der Abgaben, Umlagen und                                        den einzelnen Netzgebieten – die Leistungspreise
Steuern auf die Energie- und Klimaziele aufzulösen.                                     variieren um über 1.200 Prozent 13 – kommt überdies
                                                                                        noch eine örtliche Verzerrung der Ladestromrenta-
Hinzu kommt eine weitere Verzerrung bei den Netz-                                       bilität hinzu. Die Unterschiede bei den Leistungs-
entgelten, verursacht durch die Leistungspreise.                                        preisen spiegeln zudem nicht den in einigen Netzge-
Dieser wird auf die Spitzenleistung an der Ladesäule                                    bieten zu erwartenden Netzerweiterungsbedarf
erhoben, selbst wenn diese Leistung nur ein einziges                                    durch die Elektromobilität wider, sondern eher den
Mal im Jahr anfällt und nicht mit der Netzhöchstlast                                    hohen Netzausbaugrad, bedingt durch hohe Einspei-
zusammenfällt. Besonders im Hochlauf der Elektro-                                       sungen starker Erneuerbaren Energien, insbeson-
mobilität bei geringer Ladesäulenauslastung fällt                                       dere von Windkraft. Die konkreten Werte liegen je-
dieser Leistungspreis ins Gewicht. Aufgrund der                                         doch in der weitreichenden Festlegungskompetenz

       Abbildung 1 gezeigten Kostenanteile einem Äquivalent                             13
                                                                                             Vergleich der Leistungspreise Mittelspannung unterhalb
       von ca. 1,80 bis 3,70 Euro pro Liter.                                                 2.500 Benutzungsstunden im Netzgebiet der e.on e.dis
                                                                                             dem LEW-Verteilnetz

8
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durch die Netzbetreiber begründet, die nur rudi-                Die an den Schnellladesäulen aufgerufenen Preise
mentär durch eine Proberechnung zur Einhaltung                  sind sehr unterschiedlich. Die Endkundenpreise un-
der Erlösobergrenze von der Bundesnetzagentur ge-               terscheiden sich nicht nur zwischen verschiedenen
prüft wird.                                                     Schnellladepunkten, sondern hängen auch von der
                                                                Zugangsweise ab – Kunden mit unterschiedlichen
Die Fehlstellung bei den Energiepreisbestandteilen              Verträgen zahlen für die Nutzung ein und derselben
verteuert den Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruk-              Schnellladesäule deutlich unterschiedliche Preise. 14
tur unnötig. Ohne eine umfassende Neuregelung der               Laut Ladereport variieren die Preise von 35 bis 50
Abgaben, Umlagen und Steuern und eine Reform der                Cent je Kilowattstunde, 15 es sind jedoch auch Ange-
Netzentgelte oder notfalls eine zeitlich begrenzte              bote von bis zu 79 Cent je Kilowattstunde für Dritt-
Ausnahme bei den Leistungspreisen für die Elektro-              kunden bekannt.
mobilität muss für den Ausbau der Schnellladeinfra-
struktur gegen diesen Schiefstand bei den Energie-              Die Unterschiede beruhen zum einen auf den unter-
preisbestandteilen gefördert werden.                            schiedlichen Geschäftsmodellen, also den Umsätzen
                                                                und den damit verbundenen Zeiträumen für die Re-
                                                                finanzierung und die Gewinnerwartungen. Zum an-
2.3 Vergleichbarkeit der Preise für Ladestrom                   deren unterscheiden sich die Kosten für den Netz-
                                                                anschluss und die Netznutzung erheblich, so
Preisunterschiede bei unterschiedlichen Kundenty-               differieren zum Beispiel die fixen jährlichen Be-
pen wirken gegenüber den großen Unterschieden bei               triebskosten (Leistungspreis) für eine 300-Kilo-
den Energiepreisbestandteilen vergleichsweise ge-               watt-Schnellladestation in der Mittelspannung bei
ring. In einem vollständig wettbewerblichen Markt-              zwei vergleichbaren benachbarten Verteilnetzen 16
umfeld ist es legitim, wenn Vertragskunden oder                 um mehr als 4.500 Euro (1.017 und 5.535 Euro). Be-
Vielverbraucher andere Preise zahlen als gelegentli-            sonders die hohen Leistungspreise bei den Strom-
che Nutzer. Hinterfragt werden sollte dies jedoch,              netzentgelten für das Schnellladen verstärken den
wenn die Infrastruktur und damit das Angebot teil-              ohnehin schon vorhandenen Schiefstand bei den
weise durch Fördermittel realisiert wurde. Denn                 staatlich veranlassten und regulierten Strompreis-
letztendlich werden damit dominante, wenn nicht                 bestandteilen. 17
gar marktbeherrschende Stellungen durch staatliche
Maßnahmen ermöglicht.

14
     Prognos: Ladereport 2020: Entwicklung der öffentlich            7f5450d490119bc67c413698e78b79/20201211_Net-
     zugänglichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität         zeBW_2021_Preise_NN_Strom.pdf (letzter Zugriff am
     sowie Vergleich der Ladetarife in Deutschland                   19.02.2021)
     https://www.prognos.com/publikationen/alle-publika-             LEW, https://www.lew-verteilnetz.de/me-
     tio-                                                            dia/2256/preisblaetter_netzentgelte_1-10a_2021.pdf
     nen/967/show/99cfdf6128bc2a1dd788559556ba5abd/                  (letzter Zugriff am 19.02.2021)
     (letzter Zugriff am 19.02.2021)                            17
                                                                     vgl. Agora Energiewende (2018): Eine Neuordnung der
15
     Ionity für DC Laden an Autobahnen für Kunden ohne               Abgaben und Umlagen auf Strom, Wärme, Verkehr. Opti-
     Vertrag, https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-              onen für eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung.
     zukunft/mobilitaetsservices/neue-tarife-ionity/ (letzter        https://www.agora-energiewende.de/veroeffentlichun-
     Zugriff am 19.02.2021)                                          gen/eine-neuordnung-der-abgaben-und-umlagen-
16
     NetzeBW, https://assets.ctfas-                                  auf-strom-waerme-verkehr/
     sets.net/xytfb1vrn7of/24qUcbmZS2zHu7BqzWtHAI/00

                                                                                                                          9
Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrswende & Agora Energiewende | Ladeblockade Netzentgelte

3     Diskussion der Netzkosten in Bezug                         maßgeblich die Netze mit den günstigeren Konditio-
      auf den Aufbau und den Betrieb                             nen durchsetzen. An dieser Stelle wollen wir nicht
      von Schnellladeinfrastruktur                               hinterfragen, ob Preisunterschiede von weit mehr
                                                                 als 500 Prozent für vergleichbare Netze verursa-
Neben verschiedenen weiteren Aspekten sind unter                 chungsgerecht und angemessen sind. Tatsächlich
anderem die Kosten und Prozesse im Zusammen-                     haben Preisdifferenzen von 15 Cent/kWh jedoch das
hang der Netznutzung wesentlich für den Aufbau                   Potenzial, die Angebote für das Laden zu lenken.
und Betrieb einer kundenfreundlichen Schnelllad-                 Durch entsprechende Nutzungen dieser lokalen Vor-
einfrastruktur. Dieses Papier konzentriert sich da-              teile ergeben sich zukünftig unterschiedliche Netz-
rauf, insbesondere den Einfluss der Netzkosten so-               auslastungen und Ausbaubedarfe. Das Wechselspiel
wie der Netzanschluss- und Netznutzungsprozesse                  aus Entgeltanreizen, Verbrauchsverhalten und lang-
auf das Erreichen einer kundenfreundlichen                       fristigen Netzkosten ist weder untersucht noch sind
Schnellladeinfrastruktur zu diskutieren und Hand-                deren Auswirkungen diskutiert worden. Um die
lungsempfehlungen zu entwickeln.                                 heutigen Verzerrungen der Netzkostenregulierung
                                                                 ursächlich zu beseitigen, bedarf es weitreichender
                                                                 Analysen, Diskussionen und Gesetzesänderungen,
3.1   Kosten des Netzanschlusses                                 womit diese Herangehensweise als zeitnahe Lö-
                                                                 sungsoption ausfällt. Als kurzfristige Alternative
Die (unterschiedlichen) Anschlusskosten und Bau-                 kommt daher eine pauschale (Teil-) Übernahme der
kostenzuschüsse stellen dabei eine unterschiedlich               (fixen) Netzkosten durch den Bund (Ausschreiben-
hohe Eingangshürde dar. Je nach Auslastung und Ta-               den) in Betracht. Damit kann erreicht werden, dass
rifierung des Ladestroms kann diese Anfangsinves-                die Ausschreibungsangebote nicht von den unter-
tition unterschiedlich abgetragen werden, sofern das             schiedlichen Anschluss- und fixen Betriebskosten
Marktumfeld und die Betriebskosten eine entspre-                 dominiert werden (die auch mit den tatsächlichen
chende Marge zulassen. Faktisch können und sollen                Netzkosten gleichzusetzen sind). Für den Verbrau-
im Markt jedoch keine Knappheitspreise verlangt                  cher ließen sich dadurch angemessene Preishöhen
werden, da diese die Akzeptanz und Kundenfreund-                 bei einem tendenziell auskömmlichen Betrieb der
lichkeit beschädigen. Hinzu kommt, dass die Lade-                LIS erwirken. Alternativ ließe sich auch innerhalb
stromtarife für einen kostendeckenden Business-                  des Netzregulierungsregimes verfügen, dass Leis-
Case auch die Betriebskosten abdecken müssen.                    tungspreise für Schnelllader auszusetzen sind, wie es
                                                                 in Kalifornien 18 umgesetzt wurde. Allerdings würden
                                                                 dadurch die Zahlungsbeiträge der E-Mobilität an die
3.2 Netzkosten für den Betrieb                                   Netzkosten stark absinken und eine Diskussion der
    von Ladeinfrastruktur                                        Verteilungsgerechtigkeit auslösen, da diese Kosten
                                                                 von den übrigen Verbrauchern getragen werden
Die von den Netzbetreibern aufgerufen laufenden                  müssten. Damit wird deutlich, dass hoheitliche Kos-
Netzkosten (Messkosten, Leistungs- und Arbeits-                  tenübernahmen nur kurzfristige Lösungen ermögli-
preise) sind so unterschiedlich, dass sich unter rein            chen, aber eine Diskussion der anzustrebenden Ver-
ökonomischen Kriterien in einem Bieterverfahren                  teilung der Kosten nicht überflüssig machen. Diese
                                                                 sollte deshalb bezüglich der lokalen Netzregulierung
                                                                 und Kostenallokation zügig begonnen werden. Die

18
      CPUC, SCE commercial EV rates: „Energy-only volumet-
      ric rates in the year 1-5”, PowerPoint Presentation (ve-
      loz.org) (letzter Zugriff am 19.02.2021)

10
Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrswende & Agora Energiewende | Ladeblockade Netzentgelte

heutige Netzentgeltsystematik ist nicht mit der              Netzkosten in einem Los zusammenlegen oder er-
Energiewende kompatibel, da sie die bestehenden              wägen, die Netzkosten zumindest teilweise selbst zu
Differenzen weiter ausweitet:                                tragen.

→ Die unterschiedliche Abnahmedichte bestimmt                Die hier aufgeführte Problematik ist nicht einzigar-
  bisher die Kosten je Kilowattstunde. 19 Entspre-           tig. Andere Staaten mit ähnlichen Netzkostenalloka-
  chend sind Ladevorgänge in den Städten günsti-             tionen haben vergleichbare Probleme, zum Teil auch
  ger als in ländlichen Gebieten. In den ländlichen          schon Lösungsätze dazu entwickelt.
  Netzen findet die Einspeisung statt, während der
  Verbraucher/LIS durch die niedrigeren Kosten
  der urbanen Netze angezogen wird. Mittelfristig            3.3 Europäischer Vergleich
  zieht das weiteren Netzausbau nach sich.
→ Die Netzentgelte wurden für gewerbliche und in-            In einem aktuellen Bericht 20 stellt die Agency for the
  dustrielle Verbraucher in Verbindung mit deren             Cooperation of Energy Regulators (ACER) zu den
  bekannten langfristigen Abnahmestrukturen und              Netztarifen in Europa fest, dass insbesondere Mit-
  den Netzausbaukosten entworfen. Flexibilität               gliedsländer mit hohen Leistungspreisanteilen alter-
  und Lastverschiebung waren unbekannt, wie                  native Netzpreise für Ladestationen etablieren, um
  auch die damit verbundene Chance, die volatile             die Rentabilität der LIS und damit den Hochlauf der
  Erneuerbaren-Erzeugungen auf Basis des Be-                 Elektromobilität nicht zu gefährden. Interessant sind
  standsnetz besser auszunutzen.                             in diesem Kontext drei Beispiele:

Um die Chancen der Transformation nutzen zu kön-             → In Italien können Betreiber von öffentlichen La-
nen, also die Elektrifizierung anderer Sektoren unter          destationen, an denen keine anderen Verbrau-
Beachtung von deren Eigenheiten, wie mobile Ab-                cher angeschlossen sind, eine Netztarifstruktur
nahmestellen und hohe Leistungen mit verhältnis-               wählen, die nur auf Arbeitspreisen basiert.
mäßig geringen Energiemengen, bedarf es signifi-             → In Portugal wird das Netzentgelt des Verteilnet-
kanter Änderungen der Netzregulierung. Diese                   zes in einen reinen Arbeitspreis (ct/kWh) umge-
reichen von den Wirkungen der heterogenen Netze                wandelt, ohne Leistungspreise (EUR/kW oder
und ihren Kosten, die sich aus den aktuellen Eigen-            EUR/kVA). Dieser Tarif gilt allerdings nur für EV-
tumsstrukturen ergeben, bis hin zu den starken An-             Nutzer über ihren Strom-Mobilitätsanbieter und
reizen für Grund- oder Bandlasten und den domi-                nicht für den Betreiber der Ladepunkte.
nierenden Jahresleistungspreisen. Um jedoch im               → In Spanien können Betreiber der Ladepunkte
Rahmen der Ausschreibungen ein aus Kundensicht                 zwischen dem normalen Netztarif und einem
zweckdienliches flächendeckendes Netz an Schnell-              Netztarif mit stärkerem Arbeitspreis wählen.
ladeinfrastruktur zu erreichen, sollte der Bund ent-
weder verschiedene Netze mit unterschiedlichen

19
     Agora Energiewende (2014): Netzentgelte in Deutsch-     20
                                                                  ACER (2021): Report on Distribution Tariff Methodolo-
     land, https://www.agora-energiewende.de/veroeffentli-        gies in Europe, https://www.acer.europa.eu/Me-
     chungen/netzentgelte-in-deutschland-1/ BNetzA: Mo-           dia/News/Pages/ACER-reports-on-electricity-distri-
     nitoringbericht 2020,                                        bution-tariff-methodologies-in-Europe-and-
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     athek/Berichte/2020/Monitoringbericht_Ener-                  griff am 17.02.2021)
     gie2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5

                                                                                                                      11
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Weiterhin wird im gleichen Bericht festgestellt, dass   einzigen zeitnahen Optionen, um diese Netzkosten-
zu der Methodik der Netzentgelte in fast allen          strukturen zu überwinden. Letztlich kann dies nur
Ländern der EU öffentliche Konsultationen               eine kurzfristige Lösung sein. Ohne eine Überarbei-
durchgeführt werden und dass die Daten, Vorhersa-       tung der bisherigen unterschiedlichen Jahresleis-
gen, Schlussfolgerungen und Folgeabschätzungen          tungspreise der Stromnetze werden weiterhin Un-
weitestgehend transparent sind. Beides trifft nicht     wuchten bestehen, die einem gleichmäßigen Aufbau
auf Deutschland zu, obwohl hierzulande die absolut      und Betrieb von LIS entgegenwirken. Außerdem ste-
größte Anzahl an Netzen (und die damit einherge-        hen sie im Konflikt mit dem Gedanken von Schnell-
hende Varianz) anzutreffen ist.                         ladeinfrastruktur an sich: schnell viel zu laden. Ziel
                                                        sollte es sein, Strukturen zu schaffen, die system-
Der Blick außerhalb Deutschlands zeigt, dass es ver-    dienlich sind, sowohl für den Hochlauf der Elektro-
schiedene Optionen gibt, um mit den geschilderten       mobilität als auch für das Netz.
Problemen umzugehen. Für angemessene und ak-
zeptable Lösungen bedarf es jedoch Analysen und
einer transparenten Diskussion aller Beteiligten, da-
mit die Politik unter Betrachtung der Faktenlage
entscheiden kann. Um dies mittelfristig zu errei-
chen, müssen die Weichen jetzt gestellt werden.

4    Fazit

Eine signifikante strukturelle Hürde für den Aufbau
und Betrieb von verbraucherfreundlicher Schnellla-
deinfrastruktur sind die Netzkosten. Diese bestehen
zum einen aus den Anschlusskosten, die ebenfalls zu
den Errichtungskosten gehören. Für den rentablen
Betrieb von LIS stellen die fixen Betriebskosten aus
den Jahresleistungspreisen des Netzes eine signifi-
kante Hürde dar. Im Durchschnitt führen diese zu
Netzkosten, die weit über den Kosten des normalen
Ladens liegen und durch die starke Varianz zu loka-
len und regionalen volkswirtschaftlichen Fehlallo-
kationen führen.

Damit der Ausschreibungsansatz einer flächende-
ckenden Schnellladeinfrastruktur zu transparenten
und vergleichbaren Endkundenpreisen und damit zu
Akzeptanz führt, müssen die Netzkosten bei der
Konzeption der Ausschreibungen mitbedacht wer-
den. Der Bund sollte entweder verschiedene Netze
mit unterschiedlichen Netzkosten in einem Los zu-
sammenlegen oder eine befristete (Teil-) Übernahme
der (fixen) Netzkosten erwägen. Dies sind die

12
Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrswende & Agora Energiewende | Ladeblockade Netzentgelte

5    Literaturverzeichnis                                   Bundesregierung (2019): Masterplan Ladeinfrastruktur
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URL: https://www.agora-energiewende.de/veroeffen-
                                                            Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt-
tlichungen/netzentgelte-in-deutschland-1/. Letzter Zu-
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                                                            _Studie_LIS_MLR.pdf. Letzter Zugriff am 03.02.2021.
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gen/eine-neuordnung-der-abgaben-und-umlagen-auf-
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                                                            URL: https://nationale-leitstelle.de/wp-content/up-
                                                            loads/2020/12/Thesenpapier_Einfach-laden.pdf. Letzter
Agora Verkehrswende (2020): Weiter denken, schneller
                                                            Zugriff 03.02.2021.
laden: Welche Ladeinfrastruktur es für den Erfolg der
Elektromobilität in Städten braucht. Diskussionspapier.
                                                            LEW Verteilnetz GmbH (2020): Preisblätter Netzentgelte.
URL: https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentli-
                                                            URL: https://www.lew-verteilnetz.de/media/2256/preis-
chungen/weiter-denken-schneller-laden/. Letzter Zugriff
                                                            blaetter_netzentgelte_1-10a_2021.pdf. Letzter Zugriff am
am 02.02.2021.
                                                            19.02.2021.
Auto Motor Sport (2020): Ionity für DC Laden an Auto-
                                                            Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2020): Ladeinf-
bahnen für Kunden ohne Vertrag, URL: https://www.auto-
                                                            rastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthoch-
motor-und-sport.de/tech-zukunft/mobilitaetsser-
                                                            lauf. Studie im Auftrag des BMVI. URL:
vices/neue-tarife-ionity/. Letzter Zugriff am 19.02.2021.
                                                            https://www.now-gmbh.de/wp-content/uplo-
BMVI (2021): Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstel-
                                                            ads/2020/11/Studie_Ladeinfrastruktur-nach-
lung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine
                                                            2025-2.pdf. Letzter Zugriff am 19.02.2021.
Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG).
                                                            Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2021): Bundes-
URL: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Ge-
                                                            kabinett verabschiedet Schnellladegesetz, Pressemittei-
setze/Gesetze-19/schnellladegesetz.pdf?__blob=publica-
                                                            lung, 11.02.2021. URL: https://nationale-leit-
tionFile. Letzter Zugriff am 16.02.2021.
                                                            stelle.de/news/. Letzter Zugriff am 16.02.2021.
BNetzA (2020): Monitoringbericht 2020. URL:
                                                            Netze BW GmbH (2020): Preise für die Nutzung des
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Media-
                                                            Stromverteilnetzes der Netze BW GmbH. URL: https://as-
thek/Berichte/2020/Monitoringbericht_Ener-
                                                            sets.ctfas-
gie2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5. Letzter Zugriff
                                                            sets.net/xytfb1vrn7of/24qUcbmZS2zHu7BqzWtHAI/007f
am 17.02.2021.
                                                            5450d490119bc67c413698e78b79/20201211_Net-
                                                            zeBW_2021_Preise_NN_Strom.pdf. Letzter Zugriff am
                                                            19.02.2021.

                                                                                                                      13
Regulatory Assistance Project, Agora Verkehrswende & Agora Energiewende | Ladeblockade Netzentgelte

NOW GmbH (2018): Dritter Aufruf zur Antragseinrei-
chung vom 19.11.2018 gemäß der Förderrichtlinie Ladein-
frastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vom 13.02.2017 (mit Änderung vom 28.06.2017). URL:
https://www.now-gmbh.de/wp-content/up-
loads/2020/06/2018-11_lis_aufruf_ladeinfrastruktur.pdf.
Letzter Zugriff am 16.02.2021.

NOW GmbH (2019): Vierter Aufruf zur Antragseinrei-
chung vom 19.08.2019 gemäß der Förderrichtlinie Ladein-
frastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vom 13.02.2017 (mit Änderung vom 28.06.2017). URL:
https://www.now-gmbh.de/wp-content/up-
loads/2020/06/2019-08_lis_aufruf_ladeinfra-
struktur.pdf. Letzter Zugriff am 16.02.2021.

NOW GmbH (o. J.): Ladeinfrastruktur. URL:
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderpro-
gramme/ladeinfrastruktur/. Letzter Zugriff am 16.02.2021.

Porsche Newsroom (o. J.): Das Laden: Schnell, bequem,
intelligent und überall. URL: https://newsroom.por-
sche.com/de/produkte/taycan/laden-18540.html. Letzter
Zugriff am 03.02.2021.

Prognos (2020): Lade-Report. Entwicklung der öffentlich
zugänglichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
sowie Vergleich der Ladetarife in Deutschland. URL:
https://www.prognos.com/publikationen/alle-publika-
tionen/967/show/99cfdf6128bc2a1dd788559556ba5abd/
https://www.prognos.com/publikationen/alle-publika-
tionen/967/show/99cfdf6128bc2a1dd788559556ba5abd/.
Letzter Zugriff am 19.02.2021.

14
205/01-DP-2021/DE
54-2021-DE

Wie gelingt uns die Energiewende? Welche
konkreten Gesetze, Vorgaben und Maßnah-
men sind notwendig, um die Energiewende
zum Erfolg zu führen? Agora Energiewende
und Agora Verkehrswende wollen den Bo-
den bereiten, damit Deutschland in den kom-
menden Jahren die Weichen richtig stellt. Wir
verstehen uns als Denk- und Politiklabore, in
deren Mittelpunkt der Dialog mit den rele-
vanten energiepolitischen Akteuren steht.

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Agora Verkehrswende and Agora Energiewende are joint initiatives of the Mercator Foundation and the European Climate Foundation.
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