"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Steuern - Endspiel für Vereinfachungen - WKO

 
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"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Steuern - Endspiel für Vereinfachungen - WKO
Wir starten in Kürze

                „Baustelle Brexit –
              jetzt wird es ernst!“

Brexit und Steuern – Endspiel für Vereinfachungen
25.11.2020 | 13.00 Uhr
in Kooperation mit dem AußenwirtschaftsCenter London
"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Steuern - Endspiel für Vereinfachungen - WKO
Herzlich Willkommen bei der Webinar-Reihe

                „Baustelle Brexit –
              jetzt wird es ernst!“

Brexit und Steuern – Endspiel für Vereinfachungen
25.11.2020 | 13.00 Uhr
in Kooperation mit dem AußenwirtschaftsCenter London
"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Steuern - Endspiel für Vereinfachungen - WKO
Programm

Begrüßung und Moderation
Lisa Rilasciati, WKÖ Brexit Infopoint

Wirtschaftspartner Vereinigtes Königreich
Christian Kesberg, Wirtschaftsdelegierter AC London

Vier Fälle und viele Fragezeichen
Christian Haid, Wirtschaftskammer Steiermark
Alexander Altmann, Blick Rothenberg, London

Q&A
Questions and Answers
Hinweise

   Webinar wird aufgezeichnet

   Folien, Links und Aufzeichnung per Mail

   Sie haben Fragen?
Nutzen Sie die Chatfunktion rechts
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

BAUSTELLE BREXIT –
JETZT WIRD ES ERNST

Dr. Christian Kesberg
Wirtschaftsdelegierter in London
E london@wko.at
T +44 20 7584 4411
Vier Fälle und
viele Fragezeichen
Erster Fall Warenhandel

Hersteller von Wasserpumpen liefert regelmäßig an Vertriebspartner
in UK. Die Geschäftskunden sind umsatzsteuerlich in UK registriert,
der ö. Hersteller stellte bisher eine umsatzsteuerfreie Rechnung aus.

a) Muss ich mich 2021 in UK umsatzsteuerlich registrieren lassen?
   Brauche ich eine Niederlassung?

b) Wir wenden das Reverse-Charge Verfahren an. Geht das noch?
   Kann ich weiter eine Reverse-Charge-Rechnung stellen?

c) Die UID Nummer gilt für unsere britischen Kunden künftig nicht
   mehr, können wir sie trotzdem im MwSt.-
   Informationsaustauschsystem validieren? Wie können
   Geschäftspartner nachweisen, dass sie Unternehmer sind?

d) Brauchen wir für den Export eine GB-EORI Nummer?
Warenhandel (AT)

•   Steuerfreie Ausfuhrlieferung
•   Kein Reverse Charge Verfahren
•   EORI Nummer in der EU notwendig, nicht aber in UK
•   Elektronische Zollanmeldung mit Austrittsbestätigung
•   Keine Zusammenfassende Meldung
•   In UVA Umsatz ja, aber vor Berechnung der USt
    wieder abziehen
•   Keine Unterscheidung, ob B2B oder B2C bei
    Drittlandkunden notwendig
•   Keine Überprüfung der UID Nummer mehr möglich
•   UK – EORI Nummer braucht der Importeur
Warenhandel (UK)

•   Lieferbedingungen (Incoterms) beachten
•   UK-Kunden verlangen gerne DDP (Delivered Duty Paid)
•   Importeur (Importer Of Record) muss ansässig sein
•   Indirekter Zollvertreter erforderlich (teuer und rar!)
•   Britische VAT-Nummer und GB-EORI erforderlich
•   Britische Einfuhrumsatzsteuer im Reverse-Charge
•   Kein Zollaufschubkonto bei einem FTA erforderlich
•   Besser: DAP oder FCA mit Kunde vereinbaren
•   Kunde führt dann die Einfuhr durch
•   Keine Britische VAT oder GB-EORI erforderlich
•   Aber Vorsicht bei einer Werklieferung!
Zweiter Fall Versandhandel

Kleines Unternehmen verkauft Produkte in UK direkt über eigene
Website und sowie über Amazon Vendor.

a) Worauf müssen wir im kommenden Jahr bezüglich der
   Lieferschwelle achten?

b) Welche Regelungen im Versandhandel gelten weiter,
   was ändert sich?
Versandhandel – Warenhandel B2C (AT)

•   Ausfuhrlieferung wie bei B2B, wenn Ware von
    EU aus versandt wird
•   Es gibt keine Vereinfachungen, es gibt keine
    Lieferschwelle
•   Zoll und Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach
    den Importbestimmungen im UK
Versandhandel – Warenhandel B2C (UK)

•   Ab 1.1.2021 Einfuhrabfertigungen notwendig
•   Unterscheidung ob Direktlieferung oder OMP
•   Direktlieferungen bis £135: von EUSt und Zoll
    befreit, aber VAT auf Rechnung und Abfertigung
•   Direktlieferungen über £135: normale Einfuhr
    mit EUSt, dann VAT auf Rechung
•   Achtung: indirekter Vertreter erforderlich!
•   Wenn Verkauf über OMP (auch außerhalb UK)
    übernimmt OMP die Einfuhr und schuldet auch
    die VAT, selbst bei „Fulfilment Services“
•   Verhältnis „Seller-OMP“ noch nicht geklärt
Dritter Fall Konsignationslager

Stammkunde ruft Waren von Konsignationslager in UK ab
(Eigentumsvorbehalt), ö. Betrieb meldet ig Lieferung zum Zeitpunkt der
Entnahme aus dem Lager.

a) Wie wird das ab 2021 funktionieren?

b) Wie machen wir das, wenn wir im Dezember 2020 die Ware zur
   Abholung fertig melden, der Kunde aber 2021 abholt? Auf den
   Papieren steht das Meldungsdatum 2020, also eine steuerfreie ig
   Lieferung.
Konsignationslager (AT)

•   Tipp: Lagerbestand zum 31.12./01.01.
    möglichst niedrig halten; längeres Zahlungsziel
•   Steuerfreie Ausfuhr schon bei der Lieferung
•   Varianten im UK bei der Einfuhr
•   Übergangsregel in UK
•   In Österreich ig Lieferung melden –
    Versanddatum entscheidend
Konsignationslager (UK)

•   Unterscheidung zwischen Call-Off Stock und
    Consignment Stock wichtig
•   Consignment Stock bis 31.12. sofort ig-Erwerb
    und Inlandslieferung, ab 1.1. Einfuhr und
    Inlandslieferung
•   Call-Off Stock verzögerte ig-Lieferung bei
    Entnahme, Problem am 31.12.!
•   Empfehlung, dass Kunde bis zum 31.12. alles
    entnimmt, ansonsten unterliegt Restware ab
    1.1. der Steuerpflicht bei der Entnahme
•   Call-Off Stock ab 1.1. nicht mehr anwendbar
Vierter Fall Dienstleistungen

Ö. Betrieb bietet Online-Beratungsdienstleistungen im
Vereinigten Königreich an.

a) Was ändert sich ab 2021 bei der Abrechnung?

b) Wo muss man künftig die Dienstleistung versteuern?
Dienstleistungen B2B (AT)

•   B2B in AT nicht steuerbar und nicht
    steuerpflichtig; nicht in UVA
•   Keine UID Nummer
•   Bestätigung der VK Steuerverwaltung
•   HM Revenue & Customs: Certificate of
    Registration for value added tax
Dienstleistungen B2B (UK)

•   Es kommt darauf an, welche B2B-Leistung
•   Online-Beratungsdienstleistung unterliegt in UK
    beim Empfänger dem Reverse-Charge
•   Aber: insofern Unternehmeigenschaft nicht
    nachgewiesen werden kann, B2C-Annahme
•   Wichtig: bestimmte B2B und B2C Dienstleistungen
    können im UK auch der VAT unterliegen, z.B.
    Bauleistungen oder Eintrittsberechtigungen
•   Bestimmte B2C-Leistungen können komplett
    steuerfrei sein
Q&A

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WKÖ Kontakt und Terminaviso

Brexit Infopoint                     AußenwirtschaftsCenter London
                                     Christian Kesberg
Lisa Rilasciati
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brexit@wko.at                        T +44 20 7584 4411
T 05 90 900 5590

Terminaviso
„Baustelle Brexit – jetzt wird es ernst“
Brexit und Dienstleistungen – Freizügigkeit auf Sparflamme
Mittwoch, 2.12.2020 | 14.00 – 15.00 Uhr (auf Englisch)
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