Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Zweite Anpassung der Ersten Förderrichtlinie

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Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Zweite Anpassung der Ersten Förderrichtlinie
Informationsveranstaltung für HWK und IWK | BA | 20.04.2021   INTERN

Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze
sichern“
Zweite Anpassung der Ersten
Förderrichtlinie
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

        Beginn der Ausbildungsverhältnisse                                     Beginn der Ausbildungsverhältnisse
               bis zum 31. Mai 2021                                                   ab dem 01. Juni 2021
   Verlängerung rückwirkend zum 16. Februar 2021                        Ausbildungen mit Beginn ab dem 01. Juni 2021
    (Überprüfung etwaiger Ablehnungen von Amtswegen)                      (unabhängig v. Vertragsabschluss) bis 15. Februar 2022
   Prämienhöhe gleichbleibend:                                          Verdopplung der Prämienhöhe:
      o Ausbildungsprämie – 2.000 Euro                                      o Ausbildungsprämie – 4.000 Euro
      o Ausbildungsprämie plus – 3.000 Euro                                 o Ausbildungsprämie plus – 6.000 Euro
 Corona-Betroffenheit:                                               Corona-Betroffenheit:
o seit Januar 2020 für wenigstens einen Zeitraum, der vor            o seit Januar 2020 für wenigstens einen Zeitraum, der vor
  dem Ausbildungsbeginn liegt, Kurzarbeitergeld bezogen                dem Ausbildungsbeginn liegt, Kurzarbeitergeld bezogen
  oder                                                                 oder
o Umsatzeinbruch seit April 2020 um durchschnittlich min.            o Umsatzeinbruch seit April 2020 in mindestens einem, vor
        50 Prozent in zwei oder                                       dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent
        30 Prozent in fünf                                            gegenüber dem jeweiligen Monat im Jahr 2019.
zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden               Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet
Monaten gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019.              worden ist, Vergleich mit November und Dezember 2019.
Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet
worden ist, Vergleich mit November und Dezember 2019.

                                 Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit           Seite 2
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

        Beginn der Ausbildungsverhältnisse                                      Beginn der Ausbildungsverhältnisse
               bis zum 31. Mai 2021                                                    ab dem 01. Juni 2021
 Definition KMU                                                          Definition KMU
Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit bis zu               Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit bis zu
249 Mitarbeitern                                                      499 Mitarbeitern

   Anzuwendende Beihilferegelung:                                     Anzuwendende Beihilferegelung:
      o De-minimis-Beihilfe-Verordnungen                                o Anträge bis zum 15. November 2021 und
                                                                          Förderbescheid vor dem 1. Januar 2022:
                                                                          Vierten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
                                                                        o Anträge ab dem 16. November 2021:
                                                                          De-minimis-Beihilfe-Verordnungen
Gilt auch für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die             Gilt auch für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die
fortgeführt werden (Ausbildungswechsler).                             fortgeführt werden (Ausbildungswechsler).

                                  Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit             Seite 3
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

        Beginn der Ausbildungsverhältnisse                                      Beginn der Ausbildungsverhältnisse
               bis zum 31. Mai 2021                                                    ab dem 01. Juni 2021
 Definition Ausbildungsjahr:                                          Definition Ausbildungsjahr:
Zeitraum: 24. Juni - 23. Juni des Folgejahres (gleichbleibend)        Zeitraum: 01. Juni – 31. Mai des Folgejahres mit einer
                                                                      Stichtagsregelung für die zählenden Ausbildungsverhältnisse:
                                                                      31. Mai des Folgejahres (mit bestandener Probezeit)
 Berechnung und Vergleich Ausbildungsbemühungen:                      Berechnung und Vergleich Ausbildungsbemühungen:
Vergleich der Anzahl an neuen, ab dem 24. Juni 2020                   o Vergleich der Anzahl an neuen, ab dem 01. Juni 2021
beginnenden Ausbildungsverträge nach der Probezeit mit der              beginnenden Ausbildungsverträge nach der Probezeit mit
entsprechenden Anzahl an neuen Ausbildungsverträgen im                  der entsprechenden Anzahl an begonnenen
Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre (gleichbleibend).            Ausbildungsverträgen im Durchschnitt der Jahre 2018/19,
                                                                        2019/20 und 2020/21
                                                                        oder
                                                                      o Vergleich der Summe aller ab dem 1. Juni 2021
                                                                        beginnenden und in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021
                                                                        begonnenen Ausbildungsverträge nach Abschluss der
                                                                        Probezeit mit der Summe aller entsprechenden, in den
                                                                        Jahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 begonnenen
                                                                        Ausbildungsverträge.
                                   Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit          Seite 4
Beispiele

   1               2                  3                     5                          6                          7                          8                     9
                                                                           Durchschnittliche Anzahl
                                                Anzahl abgeschlossener                                        Summe der
                                                                               abgeschlossener
                                   Anzahl        Ausbildungsverträge                                     Ausbildungsverträge
                                                                          Ausbildungsverträge nach
           Ausbildungsjahr mit abgeschlossener    nach erfolgreicher                                        2018/2019 bis
Beispiel                                                                 erfolgreicher Probezeit und                               "Günstigkeitsprinzip"        Prämie
           Ausbildungsbeginn Ausbildungsverträg      Probezeit im                                       2020/2021 im Vergleich
                                                                          Fortbestand am 31.05. des
                                      e             Ausbildungsjahr                                         2019/2020 bis
                                                                         Folgejahres der letzten drei
                                                       2021/2022                                               2021/2022
                                                                                    Jahre
              2018/2019               1
              2019/2020               1                                                                                                                      1 x 4.000 Euro
   1                                                    1                             1                         3=3                         1
              2020/2021               1
              2021/2022               1
               Ergebnis                                                      Ausbildungsprämie           Ausbildungsprämie          Ausbildungsprämie
              2018/2019               3
              2019/2020               0                                                                                                                      2 x 4.000 Euro
   2                                                    2                             2                         6>5                         2
              2020/2021               3
              2021/2022               2
               Ergebnis                                                      Ausbildungsprämie              keine Prämie            Ausbildungsprämie
              2018/2019               2
              2019/2020               1                                                                                                                      keine Prämie
   3                                                    1                            1,3                        4>3                         1
              2020/2021               1
              2021/2022               1
               Ergebnis                                                         keine Prämie                keine Prämie               keine Prämie
              2018/2019               6
                                                                                                                                                             5 x 4.000 Euro
              2019/2020               5
   5                                                    6                             5                        15 = 15                      6                1 x 6.000 Euro
              2020/2021               4
              2021/2022               6
                                                                           5 x Ausbildungsprämie                                   5 x Ausbildungsprämie
               Ergebnis                                                                                 6 x Ausbildungsprämie
                                                                         1 x Ausbildungsprämie plus                              1x Ausbildungsprämie plus
              2018/2019               1
              2019/2020               2                                                                                                                      1 x 4.000 Euro
   6                                                    1                            1,3                        4=4                         1
              2020/2021               1
              2021/2022               1
               Ergebnis                                                         keine Prämie             Ausbildungsprämie          Ausbildungsprämie

                                                   Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit                                          Seite 5
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit

    Anträge vor Zweiter Änderung der Ersten                             Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten
                Förderrichtlinie                                                    Förderrichtlinie
 Zuschussarten:                                                   Zuschussarten:
o Zuschuss zur Ausbildungsvergütung seit August 2020              o Zuschuss zur Ausbildungsvergütung seit August 2020
                                                                  o Zuschuss zur Ausbildervergütung erstmals für März 2021
                                                                  beide können letztmals für Dezember 2021 gewährt werden.

 Förderhöhe                                                      Förderhöhe
o 75 Prozent der Ausbildungsvergütung                             o 75 Prozent der Ausbildungsvergütung
                                                                  o 50 Prozent der Vergütung der/des Ausbilderin/Ausbilders für
                                                                    jeweils bis zu zehn Auszubildende

                                                                  o Auslegung:
                                                                  Für die Einhaltung des Verhältnisses von einem Ausbilder bzw.
                                                                  einer Ausbilderin zu jeweils bis zu zehn Auszubildende wird auf
                                                                  den Ausbildungsberuf abgestellt. Daher kann das Verhältnis
                                                                  von 1:10 bezogen auf den gesamten Ausbildungsbetrieb auch
                                                                  unterschritten werden, wenn die Auszubildenden in
                                                                  verschiedenen Berufen ausgebildet werden.

                                Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit            Seite 6
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit

    Anträge vor Zweiter Änderung der                   Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie
         Ersten Förderrichtlinie
 Bemessungsgrundlage                                   Bemessungsgrundlage
o Arbeitgeber-Brutto der vereinbarten                  o Arbeitnehmer-Brutto zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 20
  Ausbildungsvergütung                                   Prozent
                                                       o Max. berücksichtigungsfähige Ausbildervergütung = 4.000 Euro/Monat
                                                       o Geschäftsführerin/Geschäftsführer des Unternehmens, die
                                                         Ausbilder/innen sind und für die keine Arbeitsvergütung vereinbart ist =
                                                         2.500 Euro pro Monat

 Definition KMU                                            Definition KMU
Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit       Ab Fördermonat März 2021 ausbildende kleine und mittlere Unternehmen,
bis zu 249 Mitarbeitern                                mit bis zu 499 Mitarbeitern
   Anzuwendende Beihilferegelung:                      Anzuwendende Beihilferegelung:
      o De-minimis-Beihilfe-Verordnungen               o Ab Fördermonat April 2021 und Antragseingänge bis zum 15.
                                                         November 2021: Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
                                                       o Antragseingänge ab dem 16. November 2021: De-minimis-Beihilfe-
                                                         Verordnungen

                                  Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit          Seite 7
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit

    Anträge vor Zweiter Änderung der                   Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie
         Ersten Förderrichtlinie
                                                           Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird auch gewährt, wenn die
                                                            Ausbildung im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung
                                                            fortgesetzt wird oder die/der Auszubildende an einem externen
                                                            Prüfungsvorbereitungslehrgang für eine 2021 abzulegende
                                                            Abschlussprüfung teilnimmt.
                                                           Es besteht ein Förderausschluss zur Zweiten Förderrichtlinie, sofern
                                                            diese Zuschüsse auch die Ausbildungsvergütung umfassen.
   Anzeige zur Fortsetzung der                             Wegfall der Anzeige zur Fortsetzung der Berufsausbildung
    Berufsausbildung
                                                      o Die Pflicht zur Anzeige entfällt.
Der Wille zur Fortsetzung der Berufsausbildung        o Ist die Förderung mit einem Zuschuss nur deshalb abgelehnt worden,
musste vorher angezeigt werden.                         weil die Anzeige zur Fortsetzung der Berufsausbildung nicht oder nicht
                                                        rechtzeitig erfolgte, ist für dasselbe Ausbildungsverhältnis eine erneute
                                                        Antragsstellung innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der
                                                        Verkündung der 2. Änderungsbekanntmachung zur Ersten
                                                        Förderrichtlinie zulässig.

                                  Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit           Seite 8
Übernahmeprämie

    Anträge vor Zweiter Änderung der                   Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie
         Ersten Förderrichtlinie
   Befristung bis zum 30. Juni 2021                      Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021

   Fördervoraussetzungen (u.a.):                      Fördervoraussetzung (u.a.):
o   vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen          o vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen Corona-krisenbedingter
    Corona-krisenbedingter Insolvenz                      Insolvenz
                                                          oder
                                                        o Kündigung aus wichtigen Grund aufgrund pandemiebedingter
                                                          Beeinträchtigung des betrieblichen Geschehens oder
                                                          einvernehmlicher Auflösungsvertrag aufgrund Folgen der Corona-
                                                          Krise, da Fortsetzung der Ausbildung nicht mehr möglich ist
                                                          Die Gründe für die Auflösung/Kündigung des vorherigen
                                                          Ausbildungsverhältnisses sind durch den vorherigen Ausbildungsbetrieb oder
                                                          den Auszubildenden zu bestätigen. Sollten beide Wege ausgeschlossen sein,
                                                          kann auch eine Bestätigung der zuständigen Stelle erfolgen.
 Prämienhöhe                                          Prämienhöhe
o 3.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis                o 6.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis

                                  Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit             Seite 9
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

   Für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter/innen.

   Geschäftstätigkeit durfte aufgrund oder in mittelbarer Folge Corona-bedingter behördlicher
    Anordnung seit November 2020 oder später nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B.
    beim Außerhausverkauf von Restaurants, bei Geschäftsreisenden im Hotelbetrieb oder bei
    „call/click and collect“-Modellen des Einzelhandels) ausgeübt werden.
   Einmalig für jede/n Auszubildende/n in einer förderfähigen Berufsausbildung,

   für die/den es die Ausbildung selbst oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung an
    mindestens 30 Arbeitstagen fortsetzt oder fortgesetzt hat.
   Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Juli 2021 zu stellen.

   Es besteht ein Förderausschluss zum Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit.

   Als Verwendungsnachweis ist eine Bescheinigung der zuständigen Stelle über die Eintragung des
    Ausbildungsverhältnisses unter Nennung der Ausbildungsvergütung erforderlich.

                            Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit   Seite 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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