Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Zweite Anpassung der Ersten Förderrichtlinie
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Informationsveranstaltung für HWK und IWK | BA | 20.04.2021 INTERN Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Zweite Anpassung der Ersten Förderrichtlinie
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus Beginn der Ausbildungsverhältnisse Beginn der Ausbildungsverhältnisse bis zum 31. Mai 2021 ab dem 01. Juni 2021 Verlängerung rückwirkend zum 16. Februar 2021 Ausbildungen mit Beginn ab dem 01. Juni 2021 (Überprüfung etwaiger Ablehnungen von Amtswegen) (unabhängig v. Vertragsabschluss) bis 15. Februar 2022 Prämienhöhe gleichbleibend: Verdopplung der Prämienhöhe: o Ausbildungsprämie – 2.000 Euro o Ausbildungsprämie – 4.000 Euro o Ausbildungsprämie plus – 3.000 Euro o Ausbildungsprämie plus – 6.000 Euro Corona-Betroffenheit: Corona-Betroffenheit: o seit Januar 2020 für wenigstens einen Zeitraum, der vor o seit Januar 2020 für wenigstens einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, Kurzarbeitergeld bezogen dem Ausbildungsbeginn liegt, Kurzarbeitergeld bezogen oder oder o Umsatzeinbruch seit April 2020 um durchschnittlich min. o Umsatzeinbruch seit April 2020 in mindestens einem, vor 50 Prozent in zwei oder dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent 30 Prozent in fünf gegenüber dem jeweiligen Monat im Jahr 2019. zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet Monaten gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019. worden ist, Vergleich mit November und Dezember 2019. Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet worden ist, Vergleich mit November und Dezember 2019. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 2
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus Beginn der Ausbildungsverhältnisse Beginn der Ausbildungsverhältnisse bis zum 31. Mai 2021 ab dem 01. Juni 2021 Definition KMU Definition KMU Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit bis zu Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit bis zu 249 Mitarbeitern 499 Mitarbeitern Anzuwendende Beihilferegelung: Anzuwendende Beihilferegelung: o De-minimis-Beihilfe-Verordnungen o Anträge bis zum 15. November 2021 und Förderbescheid vor dem 1. Januar 2022: Vierten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 o Anträge ab dem 16. November 2021: De-minimis-Beihilfe-Verordnungen Gilt auch für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die Gilt auch für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die fortgeführt werden (Ausbildungswechsler). fortgeführt werden (Ausbildungswechsler). Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 3
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus Beginn der Ausbildungsverhältnisse Beginn der Ausbildungsverhältnisse bis zum 31. Mai 2021 ab dem 01. Juni 2021 Definition Ausbildungsjahr: Definition Ausbildungsjahr: Zeitraum: 24. Juni - 23. Juni des Folgejahres (gleichbleibend) Zeitraum: 01. Juni – 31. Mai des Folgejahres mit einer Stichtagsregelung für die zählenden Ausbildungsverhältnisse: 31. Mai des Folgejahres (mit bestandener Probezeit) Berechnung und Vergleich Ausbildungsbemühungen: Berechnung und Vergleich Ausbildungsbemühungen: Vergleich der Anzahl an neuen, ab dem 24. Juni 2020 o Vergleich der Anzahl an neuen, ab dem 01. Juni 2021 beginnenden Ausbildungsverträge nach der Probezeit mit der beginnenden Ausbildungsverträge nach der Probezeit mit entsprechenden Anzahl an neuen Ausbildungsverträgen im der entsprechenden Anzahl an begonnenen Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre (gleichbleibend). Ausbildungsverträgen im Durchschnitt der Jahre 2018/19, 2019/20 und 2020/21 oder o Vergleich der Summe aller ab dem 1. Juni 2021 beginnenden und in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 begonnenen Ausbildungsverträge nach Abschluss der Probezeit mit der Summe aller entsprechenden, in den Jahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 begonnenen Ausbildungsverträge. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 4
Beispiele 1 2 3 5 6 7 8 9 Durchschnittliche Anzahl Anzahl abgeschlossener Summe der abgeschlossener Anzahl Ausbildungsverträge Ausbildungsverträge Ausbildungsverträge nach Ausbildungsjahr mit abgeschlossener nach erfolgreicher 2018/2019 bis Beispiel erfolgreicher Probezeit und "Günstigkeitsprinzip" Prämie Ausbildungsbeginn Ausbildungsverträg Probezeit im 2020/2021 im Vergleich Fortbestand am 31.05. des e Ausbildungsjahr 2019/2020 bis Folgejahres der letzten drei 2021/2022 2021/2022 Jahre 2018/2019 1 2019/2020 1 1 x 4.000 Euro 1 1 1 3=3 1 2020/2021 1 2021/2022 1 Ergebnis Ausbildungsprämie Ausbildungsprämie Ausbildungsprämie 2018/2019 3 2019/2020 0 2 x 4.000 Euro 2 2 2 6>5 2 2020/2021 3 2021/2022 2 Ergebnis Ausbildungsprämie keine Prämie Ausbildungsprämie 2018/2019 2 2019/2020 1 keine Prämie 3 1 1,3 4>3 1 2020/2021 1 2021/2022 1 Ergebnis keine Prämie keine Prämie keine Prämie 2018/2019 6 5 x 4.000 Euro 2019/2020 5 5 6 5 15 = 15 6 1 x 6.000 Euro 2020/2021 4 2021/2022 6 5 x Ausbildungsprämie 5 x Ausbildungsprämie Ergebnis 6 x Ausbildungsprämie 1 x Ausbildungsprämie plus 1x Ausbildungsprämie plus 2018/2019 1 2019/2020 2 1 x 4.000 Euro 6 1 1,3 4=4 1 2020/2021 1 2021/2022 1 Ergebnis keine Prämie Ausbildungsprämie Ausbildungsprämie Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 5
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit Anträge vor Zweiter Änderung der Ersten Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie Förderrichtlinie Zuschussarten: Zuschussarten: o Zuschuss zur Ausbildungsvergütung seit August 2020 o Zuschuss zur Ausbildungsvergütung seit August 2020 o Zuschuss zur Ausbildervergütung erstmals für März 2021 beide können letztmals für Dezember 2021 gewährt werden. Förderhöhe Förderhöhe o 75 Prozent der Ausbildungsvergütung o 75 Prozent der Ausbildungsvergütung o 50 Prozent der Vergütung der/des Ausbilderin/Ausbilders für jeweils bis zu zehn Auszubildende o Auslegung: Für die Einhaltung des Verhältnisses von einem Ausbilder bzw. einer Ausbilderin zu jeweils bis zu zehn Auszubildende wird auf den Ausbildungsberuf abgestellt. Daher kann das Verhältnis von 1:10 bezogen auf den gesamten Ausbildungsbetrieb auch unterschritten werden, wenn die Auszubildenden in verschiedenen Berufen ausgebildet werden. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 6
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit Anträge vor Zweiter Änderung der Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie Ersten Förderrichtlinie Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage o Arbeitgeber-Brutto der vereinbarten o Arbeitnehmer-Brutto zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 20 Ausbildungsvergütung Prozent o Max. berücksichtigungsfähige Ausbildervergütung = 4.000 Euro/Monat o Geschäftsführerin/Geschäftsführer des Unternehmens, die Ausbilder/innen sind und für die keine Arbeitsvergütung vereinbart ist = 2.500 Euro pro Monat Definition KMU Definition KMU Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, mit Ab Fördermonat März 2021 ausbildende kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 249 Mitarbeitern mit bis zu 499 Mitarbeitern Anzuwendende Beihilferegelung: Anzuwendende Beihilferegelung: o De-minimis-Beihilfe-Verordnungen o Ab Fördermonat April 2021 und Antragseingänge bis zum 15. November 2021: Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 o Antragseingänge ab dem 16. November 2021: De-minimis-Beihilfe- Verordnungen Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 7
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit Anträge vor Zweiter Änderung der Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie Ersten Förderrichtlinie Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird auch gewährt, wenn die Ausbildung im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung fortgesetzt wird oder die/der Auszubildende an einem externen Prüfungsvorbereitungslehrgang für eine 2021 abzulegende Abschlussprüfung teilnimmt. Es besteht ein Förderausschluss zur Zweiten Förderrichtlinie, sofern diese Zuschüsse auch die Ausbildungsvergütung umfassen. Anzeige zur Fortsetzung der Wegfall der Anzeige zur Fortsetzung der Berufsausbildung Berufsausbildung o Die Pflicht zur Anzeige entfällt. Der Wille zur Fortsetzung der Berufsausbildung o Ist die Förderung mit einem Zuschuss nur deshalb abgelehnt worden, musste vorher angezeigt werden. weil die Anzeige zur Fortsetzung der Berufsausbildung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte, ist für dasselbe Ausbildungsverhältnis eine erneute Antragsstellung innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Verkündung der 2. Änderungsbekanntmachung zur Ersten Förderrichtlinie zulässig. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 8
Übernahmeprämie Anträge vor Zweiter Änderung der Anträge nach Zweiter Änderung der Ersten Förderrichtlinie Ersten Förderrichtlinie Befristung bis zum 30. Juni 2021 Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 Fördervoraussetzungen (u.a.): Fördervoraussetzung (u.a.): o vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen o vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen Corona-krisenbedingter Corona-krisenbedingter Insolvenz Insolvenz oder o Kündigung aus wichtigen Grund aufgrund pandemiebedingter Beeinträchtigung des betrieblichen Geschehens oder einvernehmlicher Auflösungsvertrag aufgrund Folgen der Corona- Krise, da Fortsetzung der Ausbildung nicht mehr möglich ist Die Gründe für die Auflösung/Kündigung des vorherigen Ausbildungsverhältnisses sind durch den vorherigen Ausbildungsbetrieb oder den Auszubildenden zu bestätigen. Sollten beide Wege ausgeschlossen sein, kann auch eine Bestätigung der zuständigen Stelle erfolgen. Prämienhöhe Prämienhöhe o 3.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis o 6.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 9
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen Für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter/innen. Geschäftstätigkeit durfte aufgrund oder in mittelbarer Folge Corona-bedingter behördlicher Anordnung seit November 2020 oder später nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants, bei Geschäftsreisenden im Hotelbetrieb oder bei „call/click and collect“-Modellen des Einzelhandels) ausgeübt werden. Einmalig für jede/n Auszubildende/n in einer förderfähigen Berufsausbildung, für die/den es die Ausbildung selbst oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung an mindestens 30 Arbeitstagen fortsetzt oder fortgesetzt hat. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Juli 2021 zu stellen. Es besteht ein Förderausschluss zum Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit. Als Verwendungsnachweis ist eine Bescheinigung der zuständigen Stelle über die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses unter Nennung der Ausbildungsvergütung erforderlich. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", 20.04.2021 © Bundesagentur für Arbeit Seite 10
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