Vertragsnaturschutz in Schleswig-Holstein - Dr.-Ing. Berthold Pechan - MELUR - Referat V 50 Grundsatzangelegenheiten, Vertragsnaturschutz ...
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Vertragsnaturschutz in Schleswig-Holstein Dr.-Ing. Berthold Pechan MELUR – Referat V 50 Grundsatzangelegenheiten, Vertragsnaturschutz, Fördermaßnahmen
Übersicht 1. Definition und Ziele des Vertragsnaturschutzes, ELER 2. Vertragsnaturschutz im Grünland 3. Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen 4. Vertragsnaturschutz auf der Erfolgsspur 5. Gestaltung der Vertragsmuster an Beispielen 2
Vertragsnaturschutz Definition Angebot des Landes an Landwirte und andere Landbewirtschafter Freiwillig – nicht ordnungsrechtlich Zielbasiert, insb. N2000 und Artenschutz Bewirtschaftungsbasiert Vertragsbasiert Land (vertreten durch die Landgesellschaft) und Landwirt schließen einen Vertrag Laufzeit 5 Jahre (mit 1 – 3 jähriger Verlängerungsmöglichkeit im Rahmen der EU-Förderperiode) Regelt Bewirtschaftungsauflagen und Ausgleichszahlung 3
Vertragsnaturschutz Ziele Umsetzung von Naturschutzzielen in FFH- und EU-Vogelschutzgebieten sowie Naturschutzgebieten Umsetzung des EU-rechtlichen Artenschutzes Flächen mit Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen und/oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Amphibien) auch außerhalb der Schutzgebiete Schaffung von Lebensräumen für Wiesenvögel Entwicklung von Lebensräumen in der Agrarlandschaft 4
Vertragsnaturschutz im ELER • Der Vertragsnaturschutz ist als Maßnahme 10.1.8 im LPLR 2014- 2020 enthalten. • Grundlage ist Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“. 5
Vertragsnaturschutzangebote Grünland Vertragsmuster Kulisse Weidegang Landesweit Weidewirtschaft Geest, Hügelland Weidewirtschaft Moor Moorige Niederungen Grünlandwirtschaft Moor Moorige Niederungen Weidewirtschaft Marsch Marsch Weidelandschaft Marsch Marsch Halligprogramm Halligen 7
Vertragsnaturschutzangebote Katalog Bewirtschaftungsauflagen Grünland, insb. • Kein Absenken des Wasserstandes • Verbot/zeitliche Einschränkung der Bodenbearbeitung (Walzen, Schleppen) • Einschränkung bzw. Verbot der Düngung / des Pflanzenschutzmitteleinsatzes • Begrenzung der Mindest-/Maximal-Tierbesatzdichte • Vorgabe Weidezeitraum (Auf-/Abtriebstermin) • Verbot der Nutzung von Aufwüchsen bei Standweide • Vorgabe frühester Mahdtermin • Duldung von biotopgestaltenden Maßnahmen 8
Vertragsnaturschutzangebote Acker Vertragsmuster Kulisse Rastplätze für wandernde Kulisse Rastplätze Vogelarten Kleinteiligkeit im Ackerbau landesweit für Ökobetriebe Ackerlebensräume • Selbstbegrünung • Gezielte Begrünung (Standard) landesweit • Bienenweide landesweit • Gänse-Weide Kulisse Rastplätze • Milan-Variante innerhalb Kulisse Brutreviere Milane plus 4 km Radius und außerhalb Kulisse WEA Für alle Varianten des Vertragsmusters Ackerlebensräume erfolgt keine Förderung auf Moor- und Anmoorflächen. 10
Vertragsnaturschutzangebote Bewirtschaftungsauflagen Ackerland Rastplätze für wandernde Vogelarten Anbauvorgabe Feldfrüchte Vorgabe spätester Aussaattermin bzw. frühester Umbruchtermin Einschränkung des Einsatzes bestimmter Pflanzenschutzmittel Zeitraum für Gänseduldung und Vergrämungsverbot Ackerlebensräume Verbot der Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz Anbauvorgabe (Saatgut bzw. Selbstbegrünung) Vorgabe Zeitraum Bodenbearbeitung und Aussaat Verbot Pflegemaßnahmen und Nutzung der Aufwüchse Kleinteiligkeit im Ackerbau Anbauvorgabe Feldfrüchte und Schlaggröße 11
Vertragsnaturschutz Förderung • In der Regel wird der Vertragsnaturschutz aus Mitteln des europäischen ELER-Fonds (75%) und aus Landesmitteln (25%) gefördert. • Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 76,6 Millionen € zur Verfügung. 12
Vertragsnaturschutz auf der Erfolgsspur Anzahl ha mit Vertragsnaturschutz Grünland (ha) Acker (ha) Insgesamt (ha) 36.689 29.535 27.346 25.625 24.710 23.762 23.585 22.266 21.837 20.128 19.863 18.960 11.064 7.698 5.750 5.080 3.634 3.722 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017 hat der Vertragsnaturschutz einen Anteil von 3,7 % an der landwirtschaftlichen Nutzfläche SH 13
Vertragsnaturschutz auf der Erfolgsspur Anzahl Betriebe mit VNS 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017 sind 14 % der schlesw.-holst. Landwirte Vertragsnaturschutz-Partner 14
Vertragsnaturschutz auf der Erfolgsspur Vertragsnaturschutz Ausgleichszahlungen an Landwirte (in Mio. €) 12,4 9,6 7,8 7 7,1 6,7 2012 2013 2014 2015 2016 Prognose 2017 15
Beispiel: Vertragsmuster Weidegang Dauerweide mit Rindern Foto: M. Bode
Beispiel „Weidegang“ Gegenstand: • dauerhafte Weidewirtschaft mit Rindern, ggf. anteilig mit anderen Tierarten • keine Schnittnutzung Ziele: • beweidetes Grünland erhalten/erweitern als Lebensraum für viele FFH-Arten und als Brutgebiet und Rastplatz für Wiesenvögel, Gänse und Schwäne • strukturieren des Grünlandaufwuchs im Sinne des Arten- und Biotopschutzes mit Hilfe der „Maulschere des Viehs“ Bewirtschaftungsauflagen • Mindestweidezeitraum Mai – September • Mahd nur als Pflegemahd ab 21.06. zulässig • fakultativ Bodenbearbeitungssperrfrist ab. 01.04. • keine Einschränkungen bei der Mineraldüngung und Tierbesatz • Fakultativ Duldung biotopgestaltende Maßnahmen (BGM) Ausgleichszahlung: • 80 €/ha/a; mit Bodenbearbeitungssperrfrist 100 €/ha/a; bei Duldung BGM zusätzlich 30€/ha je vollen Prozentpunkt der Vertragsfläche 17
Beispiel Grünlandwirtschaft Moor Erhaltung des Lebensraumes für Arten des bewirtschafteten (Feucht-)Grünlands durch Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz Wiesenvögel Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Zwergschwan Singschwan Weißstorch Foto: Christof Martin Foto: K.-M. Thomsen
Beispiel Grünlandwirtschaft Moor Gegenstand: • Betriebszweigbasiert: 90 % des Grünlandes eines Betriebs in der Kulisse • Baukastensystem: 3 Kategorien mit unterschiedlichen Auflagen und Zahlungen • Nutzung der Flächen als Grünland • Kein Absenken des Wasserstandes • Duldung der Nahrungsaufnahme von Gänsen, Schwänen, Enten • Duldung BGM Ziele: • Erhaltung und Entwicklung der großen Grünlandniederungen als Lebensraum von Wiesenbrütern, Amphibien und Zugvögeln, • Wiederherstellung/Entwicklung feuchter Grünlandbereiche (Wasserhaltemaßnahmen, Biotopgestaltende Maßnahmen), • Schaffung eines Nutzungsmosaiks, Flächen mit Mahdverschiebung als Rückzugsräume während der Brut. 19
Beispiel Grünlandwirtschaft Moor Für alle Flächen gilt: Schrägen der Grabenkanten, Entfernen der Gebüsche, keine PSM, obl. Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz Grün: Flankierungsflächen Wiese oder Mähweide: Schnittnutzung 40 € Weide: keine Schnittnutzung, Pflegemahd 120 € Gelb: Extensivierungsflächen Wiese oder Mähweide: 290 € Nur organische Düngung Mahd ab 21.6., danach erneute Mahd oder Späte Mahd Nachweide Tierzahlbegrenzung Weide: 1.4. bis 16.7.: vier Rinder/ha, danach 300 € unbegrenzt, Pflegemahd ab 21.6. Rot: Schwerpunktflächen Wiese oder Mähweide: 450€ 10% Flächenanteil Mahd ab 21.6., danach erneute Mahd oder Nur organische Düngung Nachweide Späte Mahd Tierzahlbegrenzung Weide: 1.4. bis 16.7.: vier Rinder/ha, danach 450€ Sperrfrist Bodenbearbeitung unbegrenzt, Pflegemahd ab 21.6. 10% Wasserhaltemaßnahmen 20
Lebensraumansprüche der nordischen Schwäne Störungsarme, offene Nahrungs- Störungsarme Schlafgewässer flächen mit energiereichen Gräsern Fotos: Martina Bode
Lebensraum für Wiesenvögel Kiebitz Uferschnepfe Brachvogel Rotschenkel Foto: K. Foto: K. Foto: K.-M. Thomsen Jeromin Foto: W. Daunicht Jeromin Ausreichend feuchte, offene, übersichtliche Flächen Standweide Foto: H. Jeromin Foto: M. Bode
Biotopgestaltende Maßnahmen Foto: K. Jeromin Grabenkanten abflachen Foto: K. Jeromin Foto: M.- Bode Foto: K. Jeromin Beweidungsdichte anpassen Maßnahmen gegen Verschilfung ergreifen Neue Blänke anlegen
Vertragsmuster Ackerlebensräume - Standardvariante Foto: H. Neumann
Beispiel Ackerlebensräume Gegenstand: • Gezielte Begrünung von Ackerflächen mit vorgegebener Aussaatmischung nach Bodenbearbeitung Ziele: • Schaffung von Lebensräumen für Arten der Agrarlandschaft (Rebhühner, Goldammer, Wildbienen, Schmetterlinge), • Entwicklung einer vielfältigen bunten Landschaft, • Insb. für Rotmilan-Variante Erhöhung des Kleinsäugeraufkommens Bewirtschaftungsauflagen • Im 3. und 4. (5.) Vertragsjahr erneute Bodenbearbeitung und Ansaat (01.02. – 15.05.) • Keine Düngung, kein Einsatz von PSM, keine Wildfütterung • Kein Pflegemaßnahmen nach Ansaat Ausgleichszahlung: • 750 €/ha/a 25
Schafstelze Neuntöter Foto: H. Neumann Foto: H. Neumann
Ackerlebensräume - Bienenweide Foto: H. Neumann
Beispiel Ackerlebensräume – Variante Bienenweide Gegenstand: • Gezielte Begrünung von Ackerflächen mit vorgegebener Aussaatmischung nach Bodenbearbeitung • Kooperationsvertrag Landwirt – Imker • Anrechnung als ÖVF und Flächenrotation möglich Ziele: • Schaffung eines zusätzlichen Pollen- und Nektarangebots für Honigbienen im „Trachtloch“ nach der Rapsblüte Bewirtschaftungsauflagen • Begrünung mit einjähriger Saatmischung • Jährliche Bodenbearbeitung und Ansaat (01.02. – 15.05.) Ausgleichszahlung: • 750 €/ha/a; bei Anrechnung als ÖVF: 368 €/ha/a 28
Weitere Informationen unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vertragsnaturschutz.html 29
Vielen Dank!
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