"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Zoll - Mehraufwand und Unklarheiten - WKO

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"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Zoll - Mehraufwand und Unklarheiten - WKO
Wir starten in Kürze

                 „Baustelle Brexit –
               jetzt wird es ernst!“

Brexit und Zoll – Mehraufwand und Unklarheiten
25.11.2020 | 11.00 Uhr
in Kooperation mit der Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Zoll - Mehraufwand und Unklarheiten - WKO
Herzlich Willkommen zur Webinar-Reihe

                 „Baustelle Brexit –
               jetzt wird es ernst!“

Brexit und Zoll – Mehraufwand und Unklarheiten
25.11.2020 I 11.00 Uhr
in Kooperation mit der Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
"Baustelle Brexit - jetzt wird es ernst!" - Wir starten in Kürze - Brexit und Zoll - Mehraufwand und Unklarheiten - WKO
Programm

Begrüßung und Moderation
Lisa Rilasciati, WKÖ Brexit Infopoint

Zollabwicklung 2021 – Was ändert sich nach Brexit?
Stephan Freismuth, BMW Group, Government and
External Affairs

Problemstellungen in der Praxis
Herbert Herzig, WKÖ Finanz- und Steuerpolitik

Q&A
Questions and Answers
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Hinweise

   Webinar wird aufgezeichnet

   Folien, nützliche Links und Aufzeichnung per Mail

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Brexit Fahrplan - Übersicht
      23.06.2016                             29.03.2017                         bis 30.01.2020
      UK entscheidet mit 52 zu 48 %          UK verschickt                      Verhandlungen, Abstimmungen und
      die EU zu verlassen                    Austrittsbrief an die EU           Ratifizierungen des Austrittsabkommens

   Austrittsabkommen in Kraft

                  31.1.2020
                  UK verlässt die EU                                                                         Deal oder No Deal

         Beginn der Übergangsphase | Verhandlungen über künftiges Abkommen                                          Fix ist:

                                       30.06.2020                                                              Ab 2021 trennt
      seit März 2020                                                          11/12 2020
      zahlreiche Verhandlungs-
                                       UK lässt Frist verstreichen,
                                                                              Ratifizierung künftiges           Zollgrenze
                                       um Verlängerungen der
      runden ohne Erfolg               Übergangsphase anzufragen              Abkommen durch EU und UK          UK und EU

                 Ende der Übergangsphase

     01/2021                                                    01/2021
     Zusammenarbeit auf Basis eines                             UK-EU Beziehungen fallen auf WTO-Regeln
     gemeinsamen Abkommens                                      zurück, ev. Notmaßnahmen
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Zollabwicklung 2021 –
Was ändert sich nach Brexit?
BMW GROUP
Stephan Freismuth I 25 November 2020
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SONDERREGELUNGEN – WAREN DES ZOLLRECHTLICH FREIEN
VERKEHRS
                  Beförderung von Waren (Art. 47 EU-UK Austrittssvertrag)

  Waren, deren Transport vor dem Ende der Übergangsphase begonnen hat, dürfen aus zoll-, umsatz-
  und verbrauchsteuerrechtlicher Sicht bis zu ihrem Bestimmungsort nach EU-Recht befördert werden.
  Nach dem Ende der Übergangsphase gilt EU-Recht weiterhin für grenzüberschreitende
  Warensendungen, deren Transport vor dem Ende der Übergangsphase begonnen hat, hinsichtlich
  Meldepflichten, der Zahlung und Erstattung von Umsatzsteuer.
  Achtung: Davon ausgenommen ist die Beförderung von Tieren oder tierischen Erzeugnissen, für die
  ab Ende der Übergangsphase die zoll- und veterinärrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind.

 Vorübergehende Verwahrung und besondere Zollverfahren (Art. 49 EU-UK Austrittssvertrag)

   Für Waren, die vor Ende der Übergangsphase in die vorübergehende Verwahrung oder ein
   besonderes Zollverfahren überführt wurden, gilt bis zur Beendigung des Verfahrens weiterhin
   EU-Zollrecht.

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ZOLLABWICKLUNG IM VK – WAS ÄNDERT SICH NACH DER ÜBERGANGSPHASE?

Vollumfängliche Zollkontrollen:

            Durch die Entscheidung den EU-Binnenmarkt sowie die Zollunion zu verlassen, sind ab 1. Januar 2021 grundsätzlich alle
      1     Warenbewegungen zwischen dem VK und der EU zollrechtlich zu behandeln

      2     Die neuen zollrechtlichen Formalitäten umfassen:
               Zollanmeldungen
               Entrichtung von Zöllen, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern
               Sonstige relevante Dokumente (z. B. Ursprungsnachweise, Ausfuhrgenehmigungen, veterinärrechtliches Zeugnis, etc.)

Erleichterungen in der Zollabwicklung:

            Die EU setzt zum 1. Januar 2021 das Unionszollrecht für den Warenverkehr EU-VK vollumfänglich um; Erleichterungen
      1     sind ausschließlich im Rahmen des bestehenden Unionszollrechts möglich

            Das VK wird die Einfuhrzollabwicklung stufenweise einführen; erst ab 01. Juli 2021 werden die Regelprozesse in der
      2     Zollabwicklung Anwendung finden

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ZOLLABWICKLUNG IM VK – WAS ÄNDERT SICH NACH DER ÜBERGANGSPHASE?
Exporte vom VK nach EU:
     1     Ab 01. Januar 2021 müssen Ausführer in UK vorab eine Ausfuhranmeldung erstellen

     2     Unter Umständen müssen in Abhängigkeit von der Ausfuhrware ergänzende Dokumente vorab beantragt werden (z. B.
           Gesundheitszeugnis, phytosanitäre Nachweise, etc.)

Importe aus EU im VK:
    Ab 01. Januar 2021:

     1     Zollanmeldungen für Einfuhren von allen Gütern (kontroll- und verbrauchsteuerliche Waren ausgenommen) im 1. HJ 2021 können
           verspätet abgegeben werden (Anmeldefrist 6 Monate); jedoch Anschreibeverfahren oder vereinfachte Zollanmeldung erforderlich
     2     Die Abgabe summarischer Eingangsanmeldungen zur Durchführung von Risikokontrollen ist im 1. Halbjahr 2021 nicht erforderlich

     3     Die Zahlung von Einfuhrabgaben kann auf Antrag bis zur Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung hinausgeschoben werden

    Ab 01. April 2021:

     1     Vorabanmeldepflicht für Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs

    Ab 01. Juli 2021:

     1      Die Abgabe einer Zollanmeldung sowie die Zahlung der Einfuhrabgaben ist bis zum Einfuhrzeitpunkt erforderlich

     2      Die vorherige Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung ist erforderlich

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ZOLLABWICKLUNG IM VK – WAS ÄNDERT SICH NACH DER ÜBERGANGSPHASE?

VK Zollregistriernummer (EORI):

      1    Unternehmen, die Waren aus VK exportieren oder in VK importieren, benötigen eine Zollregistriernummer (EORI)

      2    Bei umsatzsteuerrechtlich Registrierung im VK, ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer in der EORI Nummer enthalten

      3    Die Beantragung der VK-EORI Nummer kann online erfolgen

      4    Die VK-EORI Nummer ist in nachfolgenden Fällen erforderlich:
              Abgabe einer Zollanmeldung
              Übermittlung einer summarischen Eingangsmeldung (ENS)
              Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung (EXS)
              Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung
              Frachtführer im See-, Binnenwasser-und Luftverkehr
              Frachtführer die über eine Anbindung an das VK-Zollsystem verfügen und elektronische Mitteilung in Bezug auf die
              summarischen Anmeldungen erhalten möchten

                                                                                                                            Seite 10
ZOLLABWICKLUNG IM VK – DIE ZOLLRECHTLICHE VERTRETUNG?
Direkte Vertretung:

       1    Durchführung von Zollförmlichkeiten durch einen Dritten in ihrem Namen

       2    Pflichten des Vertretenen:
                Speicherung sowie Verantwortung für die Richtigkeit aller zollrelevanten Daten und Informationen
                Entrichtung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern

       3    Bei Nutzung von vereinfachten Anmeldeverfahren (EIDR oder CFSP) eigene Bewilligung erforderlich (Ausnahme in UK
            ansässige Unternehmen)

Indirekte Vertretung:

       1    Durchführung von Zollförmlichkeiten durch einen Dritten auf Namen des Dritten

       2    Pflichten des Vertretenen und des Dritten:
                Speicherung sowie Verantwortung für die Richtigkeit aller zollrelevanten Daten und Informationen
                Entrichtung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern

       3    Bei Nutzung von vereinfachten Anmeldeverfahren (EIDR oder CFSP) Bewilligung nur für den Vertreter erforderlich

       4    Bei Anmeldung zur passiven und aktiven Veredelung, industriellen Montage, vorübergehenden Verwendung oder Zoll-
            Lagerverfahren keine indirekte Vertretung möglich

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ZOLLABWICKLUNG IM VK – DER ZAHLUNGSAUFSCHUB
                                       Zahlungsaufschub
   Der Zahlungsaufschub ermöglicht die monatliche Zahlung angefallener Zölle,
   Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern im Vergleich zur sendungsbezogenen Zahlungsweise
   Bewilligung des Zahlungsaufschub durch die VK-Zollbehörden (HMRC) erforderlich
   Intention des VK: EU-Wirtschaftsbeteiligte sollen sich im VK zollrechtlich vertreten lassen,
   jedoch über eigenes Aufschubkonto verfügen

     Ohne Sicherheitsleistung                                 Mit Sicherheitsleistung

  bis Abgabenhöhe 10.000 GBP/Monat                      über Abgabenhöhe 10.000 GBP/Monat
    Für AEO C und zuverlässige                              Für sonstige Wirtschaftsbeteiligte (kein
    Wirtschaftsbeteiligte möglich                           AEO C oder zuverlässiger
                                                            Wirtschaftbeteiligter) möglich
  Über Abgabenhöhe 10.000 GBP/Monat
    Für AEO C und zuverlässige                              Bewilligung durch VK-
    Wirtschaftsbeteiligte mit ausreichender                 Zollbehörden (HMRC) erforderlich
    finanzieller Bonität                                    Aufgeschobene Abgaben verspäteter
                                                            Zollanmeldungen zu Importen des 1. HJ
                                                            2021 müssen nicht berücksichtigt werden

                                                                                                       Seite 12
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.
                                                                         Quelle: Douanes & Droits Indirects

                                                                                                              1
                                                                                                                    Logistische Vorerfassung

                                                                                                                   Bündelung verschiedener
                                                                                                                  Zollanmeldungen unter einer
                                                                                                                       Vorgangsnummer
                                                                                                              2
                                                                                                                           Pairing

                                                                                                                      Verknüpfung der Zoll-
                                                                                                                     anmeldungen mit dem
                                                                                                                    Kennzeichen eines LKW‘s
                                                                                                              3
                                                                                                                     Routenkennzeichnung

                                                                                                                      Farbliche Fahrbahn-
                                                                                                                  markierungen unterstützen im
                                                                                                                    Zollabwicklungsprozess
                                                                                                              4
                                                                                                                   Verkehrsflussmanagement

                                                                                                                  IT gestützte Überwachung des
                                                                                                                  Verkehrsfluss ermöglicht
                                                                                                                  reibungslose Zollabwicklung

    Neue IT-Systeme und Prozesse sollen den Import/Export von Waren erleichtern

                                                                                                                                     Seite 13
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.

           1. Anmeldung des Frachtführers/Logistikdienstleisters ohne       2. Zollanmeldungen werden unter einer         3. Vorgangsnummer wird als Barstrichcode
           vorherige Registrierung über eine web-basierte Anwendung         Vorgangsnummer zusammengefasst                übermittelt dem Frachtführer/Logistikdienstleister

           1. Erstellung und Abgabe der Zoll-anmeldung/-en         2. Scannen der Zollanmeldung/-en oder der Vorgangs-         3. Datenübermittlung an das Smart Border
           vor Ankunft an der Grenze                               nummer und Verknüpfung mit dem LKW-Kennzeichen              System und die angebundenen Zollsysteme

           1. Während des Transfers Möglichkeit zur Korrektur der        2. Frachtführer erhält eine Beförderungsroute vorgegeben:      3. Der Frachtführer folgt der
           Zollanmeldung/-en sowie Durchführung der Risikokontrolle      grün ohne Kontrolle und orange mit Kontrolle                   vorgegebenen Beförderungsroute

           Durch die Kenntnis der Anzahl der ankommenden LKW‘s, ist eine Anpassung der Grenzkontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsflusses möglich.

                                                                                                                                                                           Seite 14
SMART BORDER PROCESS VK/FR – DIE LOGISTISCHE VORERFASSUNG.

Quelle: Euro Tunnel

                                                         Seite 15
SMART BORDER PROCESS VK/FR – DIE LOGISTISCHE VORERFASSUNG

Quelle: Euro Tunnel

                                                      Seite 16
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.

           1. Anmeldung des Frachtführers/Logistikdienstleisters ohne       2. Zollanmeldungen werden unter einer         3. Vorgangsnummer wird als Barstrichcode
           vorherige Registrierung über eine web-basierte Anwendung         Vorgangsnummer zusammengefasst                übermittelt dem Frachtführer/Logistikdienstleister

           1. Erstellung und Abgabe der Zoll-anmeldung/-en         2. Scannen der Zollanmeldung/-en oder der Vorgangs-         3. Datenübermittlung an das Smart Border
           vor Ankunft an der Grenze                               nummer und Verknüpfung mit dem LKW-Kennzeichen              System und die angebundenen Zollsysteme

           1. Während des Transfers Möglichkeit zur Korrektur der        2. Frachtführer erhält eine Beförderungsroute vorgegeben:      3. Der Frachtführer folgt der
           Zollanmeldung/-en sowie Durchführung der Risikokontrolle      grün ohne Kontrolle und orange mit Kontrolle                   vorgegebenen Beförderungsroute

           Durch die Kenntnis der Anzahl der ankommenden LKW‘s, ist eine Anpassung der Grenzkontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsflusses möglich.

                                                                                                                                                                           Seite 17
SMART BORDER PROCESS VK/FR –SCANNEN DES KENNZEICHENS.

Quelle: Euro Tunnel

                                                        Seite 18
SMART BORDER PROCESS VK/FR –SCANNEN DER ZOLLANMELDUNG

Quelle: Euro Tunnel

                                                    Seite 19
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.

           1. Anmeldung des Frachtführers/Logistikdienstleisters ohne       2. Zollanmeldungen werden unter einer         3. Vorgangsnummer wird als Barstrichcode
           vorherige Registrierung über eine web-basierte Anwendung         Vorgangsnummer zusammengefasst                übermittelt dem Frachtführer/Logistikdienstleister

           1. Erstellung und Abgabe der Zoll-anmeldung/-en         2. Scannen der Zollanmeldung/-en oder der Vorgangs-         3. Datenübermittlung an das Smart Border
           vor Ankunft an der Grenze                               nummer und Verknüpfung mit dem LKW-Kennzeichen              System und die angebundenen Zollsysteme

           1. Während des Transfers Möglichkeit zur Korrektur der        2. Frachtführer erhält eine Beförderungsroute vorgegeben:      3. Der Frachtführer folgt der
           Zollanmeldung/-en sowie Durchführung der Risikokontrolle      grün ohne Kontrolle und orange mit Kontrolle                   vorgegebenen Beförderungsroute

           Durch die Kenntnis der Anzahl der ankommenden LKW‘s, ist eine Anpassung der Grenzkontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsflusses möglich.

                                                                                                                                                                           Seite 20
SMART BORDER PROCESS VK/FR –ROUTENKENNZEICHNUNG
Grün                  Ungehinderte Durchfahrt ohne Kontrolle
Orange                Kontrolle an der Grenzzollstelle erforderlich

Quelle: Euro Tunnel

                                                                      Seite 21
SMART BORDER PROCESS VK/FR –ROUTENKENNZEICHNUNG

Quelle: Euro Tunnel

                                                  Seite 22
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.

           1. Anmeldung des Frachtführers/Logistikdienstleisters ohne       2. Zollanmeldungen werden unter einer         3. Vorgangsnummer wird als Barstrichcode
           vorherige Registrierung über eine web-basierte Anwendung         Vorgangsnummer zusammengefasst                übermittelt dem Frachtführer/Logistikdienstleister

           1. Erstellung und Abgabe der Zoll-anmeldung/-en         2. Scannen der Zollanmeldung/-en oder der Vorgangs-         3. Datenübermittlung an das Smart Border
           vor Ankunft an der Grenze                               nummer und Verknüpfung mit dem LKW-Kennzeichen              System und die angebundenen Zollsysteme

           1. Während des Transfers Möglichkeit zur Korrektur der        2. Frachtführer erhält eine Beförderungsroute vorgegeben:      3. Der Frachtführer folgt der
           Zollanmeldung/-en sowie Durchführung der Risikokontrolle      grün ohne Kontrolle und orange mit Kontrolle                   vorgegebenen Beförderungsroute

           Durch die Kenntnis der Anzahl der ankommenden LKW‘s, ist eine Anpassung der Grenzkontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsflusses möglich.

                                                                                                                                                                           Seite 23
SMART BORDER PROCESS VK/FR – VEREINFACHUNG FÜR
VERSANDVERFAHREN T2.

                      Für die Beförderung von Unionswaren
                      (Versandverfahren T2) wird ein beschleunigter
                      Transitprozess ermöglicht

Quelle: Euro Tunnel

                                                                      Seite 24
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.

Stephan Freismuth I 25 November 2020
ZOLLABWICKLUNG NACH BREXIT – HILFREICHE INFORMATIONEN

https://www.gov.uk/transition              https://assets.publishing.service.gov.uk/governm https://www.clecat.org/media/DGDDI_Brexit_Pres
                                           ent/uploads/system/uploads/attachment_data/fil entation%20Smart%20Border.pdf
                                           e/925140/BordersOpModel.pdf

https://ec.europa.eu/info/european-union-and-    https://ec.europa.eu/info/sites/info/file   https://www.eurotunnelfreight.com/uk/about/brexit
united-kingdom-forging-new-partnership/eu-uk-    s/slides_the_wa_explained.pdf               -information-and-updates/
withdrawal-agreement_de

                                                                                                                              Seite 26
SMART BORDER PROCESS VK/FR – IHR WEG DURCH DEN ZOLL.

Quelle: Euro Tunnel

                                                       Seite 27
Noch eine Frage an Sie,
bevor es weitergeht…
Der Brexit und seine zollrechtlichen Auswirkungen
aus österreichischer Sicht
Herbert Herzig
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

25.11.2020
Erste Anfrage

Klar ist: Kann man sich nicht auf ein Handelsabkommen
einigen, kommt eine Zollgrenze.

Kommt aber doch noch ein Handelsabkommen zustande,
ändert sich nichts an der Abwicklung, oder?
Deal oder No-Deal?

Ab dem 01.01.2021 besteht eine Zollgrenze zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU-27 !!!!
Egal ob ein Handelsabkommen zustande kommt oder nicht.

•   Durch ein Handelsabkommen (Deal) werden lediglich für Ursprungswaren die
    Zollsätze reduziert oder Zollfreiheit angewendet.

•   Ohne Handelsabkommen gelangen in der EU die Regelzollsätze zur Anwendung.

•   Eine Zollanmeldung, um die Sendung einem Zollverfahren zuzuführen, ist in
    beiden Fällen erforderlich.
Zweite Anfrage

In der Zeitung liest man immer wieder, dass die Zollabwicklung
gerade am Anfang sehr herausfordernd sein wird.

Wie gut ist der österreichische Zoll vorbereitet?
Vorbereitungen der österreichischen Zollverwaltung
auf das Ende der Übergangsphase

•   Es werden zumindest 350.000 zusätzliche Zollanmeldungen pro Jahr erwartet.
•   Sehr gute Zusammenarbeit WKÖ – BMF
•   e-zoll Turbo
    •   Stärkung von e-zoll bis neues Abfertigungssystem im UZK fertiggestellt ist
    •   Optimierung der e-Zoll-Agents
    •   Optimierung der Nachrichtenverarbeitung

•   Performancesteigerung
    –> e-zoll ist bereits 4x so schnell wie noch vor einem Jahr
•   Weitere Verbesserungen sind bereits in der Erprobungsphase.
Dritte Anfrage

Wir haben bisher nur Geschäftsbeziehungen innerhalb
der EU gehabt.

Was müssen wir künftig für unsere Lieferungen aus
dem Vereinigten Königreich beachten?
Zollgrenze bedeutet Zollanmeldung. In der Zollanmeldung ist
die EORI-Nummer des Importeurs/Exporteurs anzugeben!
•   Unternehmen, die bislang nur am Binnenmarkt tätig waren, benötigen nunmehr im
    Warenverkehr mit dem VK eine EORI-Nummer.
•   Es handelt sich dabei um die im Zollrecht vorgeschriebene EU-weite Registrierungspflicht
    aller im grenzüberschreitenden Außenhandel mit Drittländern (Nicht-EU-Länder) tätigen
    Wirtschaftsbeteiligten.
•   EORI schon jetzt beantragen!
    https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren.html

Von 05.01. bis vermutlich 11.01.2021 wird es
keine Möglichkeit geben einen EORI-Antrag zu stellen.

EORI im VK nur erforderlich, wenn sie im VK selbst als Importeur/Exporteur auftreten.
Vierte Anfrage

Wir sind im Anlagenbau im VK tätig und haben
Werkzeugmaschinen vor Ort.

Müssen wir für unsere Maschinen Zoll zahlen, wenn wir
sie 2021 nach Österreich zurückführen? Es sind ja unsere
eigenen Werkzeuge.
Ware befindet sich zur vorübergehenden Verwendung im VK
(Berufsausrüstung, Erprobung, Vorführung) 1/2

•   Sämtliche Waren der EU-27 (Unionswaren), die sich nach Ablauf des
    Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich befinden, werden automatisch
    zu Nicht-Unionswaren.
•   Konsequenz: Drittlandszollsatz oder Rückwarenbegünstigung bei der
    Wiedereinfuhr nach dem 01.01.2021.
•   Rückwarenbegünstigung des Artikels 203 UZK ist anwendbar, sofern der
    Nachweis erbracht wird, dass die Waren vor Ablauf des 31.12.2020 in das
    Vereinigte Königreich verbracht wurden und innerhalb von drei Jahren im
    unverändertem Zustand zurückgebracht werden.
Ware befindet sich zur vorübergehenden Verwendung im VK
(Berufsausrüstung, Erprobung, Vorführung) 2/2

Der Rückwarennachweis ist durch Beförderungspapiere und erforderlichenfalls
durch andere relevante Unterlagen (alle Dokumente, durch die das Verbringen
aus dem Gebiet der EU-27 in das Vereinigte Königreich plausibel nachgewiesen
werden kann) zu erbringen.

Beförderungspapiere sind beispielsweise

                                 •   CMR-Frachtbrief
                                 •   CIM-Frachtbrief
                                 •   Konnossement
                                 •   multimodales Konnossement oder
                                 •   Luftfrachtbrief
Ware befindet sich zur Be- oder Verarbeitung im VK.
Wiedereinfuhr in die EU-27 nach dem 01.01.2021!

• Diese Waren gelten ab dem 01.01.2021 als Nicht-Unionswaren und sind im
  Rahmen der Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich in ein für Nicht-
  Unionswaren vorgesehenes Zollverfahren bzw. in die vorübergehende
  Verwahrung zu überführen.
• Einfuhr bedeutet Entrichtung des Regelzollsatzes.

       Achtung: Der Wert der ausgeführten Vormaterialien ist in die
       Bemessungsgrundlage für den Zoll einzubeziehen!

• Die Begünstigung für Rückwaren kann NICHT in Anspruch genommen
  werden, da die Ware nicht in unverändertem Zustand wieder eingeführt
  wird.
Fünfte Anfrage

a) Wie können wir ab 2021 unsere Waren zur Vorführung bei
   potentiellen Kunden in das VK bringen?

b) Welche Möglichkeiten gibt es?
Vorübergehende Ausfuhr in das VK nach dem 01.01.2021
(Berufsausrüstung, Erprobung, Vorführungen, Messen)

4 Schritte = 4 Zollanmeldungen

1. Zollverfahren Ausfuhr (ggf. mit Rückwarenauskunftsblatt INF 3)
2. Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung im VK mit Sicherheitsleistung
3. Wiederausfuhr aus dem VK nach vorübergehender Verwendung
4. Wiedereinfuhr in die EU-27 als Rückware

ODER

Verwendung des Haftungsdokuments Carnet ATA            www.wko.at/carnet

41
Sechste Anfrage

Wir sind Maschinenbauer und lassen Teile in der Nähe
von Manchester veredeln. Das ist das derzeit
unproblematisch.

Wie wird das in Zukunft abzuwickeln sein?
Be- oder Verarbeitung im VK nach dem 01.01.2021

• Bei Handelsabkommen – Prüfung der ursprungsrechtlichen Voraussetzungen.
  Kann ein Präferenznachweis ausgestellt werden. Sowohl für Vormaterialien als
  auch für das Veredelungserzeugnis.
    Wenn nicht  Zollverfahren der passiven Veredelung (pVV)

• Bei No-Deal – Regelzollsatz auch für Vormaterial oder Zollverfahren der
  passiven Veredelung (pVV)
    pVV  lediglich die Wertsteigerung (Veredelungsentgelt und ggf.
       Zutaten) unterliegen dem Regelzollsatz

43
Siebte Anfrage

Wir sind in der Lebensmittelbranche tätig und liefern
Tiefkühlprodukte ins Vereinigte Königreich. Teilweise werden
uns Zutaten vom britischen Kunden zur Verarbeitung beigestellt.

Wie können wir ab 2021 hier zusätzliche Kosten vermeiden?
Be- oder Verarbeitung in Österreich nach dem 01.01.2021

•   Bei Handelsabkommen – Prüfung der ursprungsrechtlichen Voraussetzungen

    Kann ein Präferenznachweis ausgestellt werden?
    Sowohl für Vormaterialien als auch für das Veredelungserzeugnis?
     Wenn Ja  Zollbegünstigung oder Zollfreiheit
    Achtung beim Vorsteuerabzug durch den österreichischen Verarbeiter,
    wenn die zur Veredelung beigestellten Vormaterialien in den freien
    Verkehr überführt werden (Umsatzsteuerrichtlinien RZ 1857 und 1858).
     Wenn nicht  Zollverfahren der aktiven Veredelung (aVV)

•   Bei No-Deal – Regelzollsatz auch für Vormaterial entrichten oder
    Zollverfahren der aktiven Veredelung (aVV)
Informationsmöglichkeiten

•   www.wko.at/brexit
•   https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/zoll-brexit.html
•   Zollsätze der EU
    https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.j
    sp?Lang=de
•   UK Global Tariff https://www.trade-tariff.service.gov.uk/sections
•   UK Border Operating Model
    https://www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-
    model
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WKÖ Kontakt und Terminaviso

Brexit Infopoint                        Abteilung Finanz- und Steuerpolitik
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Terminaviso „Baustelle Brexit – jetzt wird es ernst“

Brexit und Steuern – Endspiel für Vereinfachungen
Mittwoch, 25.11.2020 | 13.00 – 14.00 Uhr

Brexit und Dienstleistungen – Freizügigkeit auf Sparflamme
Mittwoch, 2.12.2020 | 14.00 – 15.00 Uhr (auf Englisch)
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