Ehemalige Fahrradgrenzstation 7072 Mörbisch am See Grenzstein B 2/4

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Ehemalige Fahrradgrenzstation 7072 Mörbisch am See Grenzstein B 2/4
Ehemalige Fahrradgrenzstation
7072 Mörbisch am See
Grenzstein B 2/4
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Summary

7072 Mörbisch am See
Ehemalige Fahrradgrenzstation

Grundbuch               EZ      3407
                        KG      30012 Mörbisch

Flächen                 Grundstücksfläche lt. GB 544 m²
                        Nutzfläche ca. 45 m²

Mindestkaufpreis        € 5.500,-- (keine Vorschreibung der USt.)

Angebotsfrist           Freitag, 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr

Provision               in Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstprovision
                        + 20% USt.

Ihr Ansprechpartner     Frau Elisabeth Eder
                        Telefon 01 712 07 42 - 7704
                        Fax     01 712 07 42 - 7705
                        Mobil 0664 80745 1485
                        elisabeth.eder@big-ev.at

BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH      Handelsgericht Wien          Bankverbindung: RLB/NÖ Wien
Hintere Zollamtsstraße 1                    Firmenbuchnr.: 62121f        BLZ: 32000, Kontonr.: 524.983
1031 Wien                                   DVR: 0745821                 BIC: RLNWATWW
www.big-ev.at                               UID-Nr.: ATU48885504         IBAN: AT793200000000524983

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Inhaltsverzeichnis

1.    Allgemeine Liegenschaftsdaten

      1.1     Landkarte / Anfahrtsplan
      1.2     Lagebeschreibung
      1.3     Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen
      1.4     Katasterplan
      1.5     Grundbuchauszug
      1.6     Eigentumsverhältnis

2.    Beschreibung

      2.1     Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung
      2.2     Flächen
      2.3     Aufschließung / Anschlüsse

3.    Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen

      3.1     Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis
      3.2     Angebotsfrist / Verfahren
      3.3     Vertragsbedingungen
      3.4     Kaufvertrag / Kaufpreiserlag
      3.5     Rücktritt/ Pönale
      3.6     Sonstiges
      3.7     Kontakt
      3.8     Provisionsvereinbarung

4.    Beilagen

      4.1     Fotos
      4.2     Pläne

5.    Nebenkostenübersicht

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1.    Allgemeine Liegenschaftsdaten

1.1   Landkarte / Anfahrtsplan

      Erreichbar über A 3/Süd-Autobahn Richtung Eisenstadt, St. Margarethen oder über A 4/Ost-
      Autobahn Bruck an der Leitha Richtung Neusiedl am See und dann am See entlang Richtung
      Süden.

1.2   Lagebeschreibung

      Die Liegenschaft befindet sich an der Grenze Österreich/Ungarn an der Ödenburgerstraße -
      verlängerte Hauptstraße.

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1.3   Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen

      Die Flächenwidmung lautet - landwirtschaftlich genutzte Grünfläche.

      Hiezu wird auf die einschlägigen landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und
      Vorschriften verwiesen.

1.4   Katasterplan

1.5   Grundbuchauszug

      GRUNDBUCH 30012 Mörbisch am See                                    EINLAGEZAHL 3407
      BEZIRKSGERICHT Eisenstadt
      ****************************************************** ABFRAGEDATUM 2010-08-10
      Letzte TZ 681/2004
      ************************************* A1 **************************************
        GST-NR G BA (NUTZUNG)                   FLÄCHE GST-ADRESSE
       4878/5 G GST-Fläche              *    544
                    Baufl.(Gebäude)           71
                     Baufl.(befestigt)       473
      ************************************* A2 **************************************
        1 a 5190/1994 Eröffnung der Einlage für Gst 4878/5 aus EZ 2173
        2 a gelöscht
      ************************************* B ***************************************
        1 ANTEIL: 1/1
          Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
          ADR: Hintere Zollamtsstr. 1 1031
          b 681/2004 Amtsbestätigung 2003-10-14 Eigentumsrecht
      ************************************* C ***************************************
      ********************************** HINWEIS ************************************
              Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS

1.6   Eigentumsverhältnis / Verwaltung

      Das Objekt steht seit 01.01.2001 im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H., FN
      34897w, Hintere Zollamtsstraße 1, 1031 Wien.

      Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Verkäuferin verwaltet. Die örtlich
      zuständige Verwaltungsabteilung ist das Objektmanagementteam Niederösterreich Süd,
      2700 Wr. Neustadt, Burgplatz 2.

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2.    Beschreibung des Kaufobjektes

2.1   Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung

      Das ehemalige Zollwachegebäude befindet sich direkt an der Grenze zwischen Österreich
      und Ungarn in unmittelbarer Nähe zum Neusiedlersee. Vormals diente dieses
      Zollwachegebäue für die Grenzkontrolle von Fußgängern und Fahrradfahrern.

      Das Haus ist nicht unterkellert, hat einen Kundenraum straßenseitig und einen
      Aufenthaltsraum mit Kochnische, WC, sowie einen kleinen Waschraum. Weiters gibt es einen
      Abstellraum mit Sicherungskasten und einen Dachbodenaufstieg in den Spitzboden.

      Rechts neben dem Haus befindet sich eine Grünfläche. Eingezäunt ist die Liegenschaft an
      drei Seiten, wobei die Seite zum Weg nicht eingezäunt ist.

2.2   Flächen

      Grundfläche lt. Grundbuch           544 m²
      Nutzfläche Haus ca.                  31 m²

2.3   Aufschließung / Anschlüsse

      Zufahrt
      die Aufschließung erfolgt über öffentliches Gut – wobei es sich hier um einen Fahrradweg
      handelt. Eine Zufahrt mit dem PKW ist aber möglich.

      Stromversorgung
      Die Stromversorgung erfolgt über die BEWAG, der Zählerkasten ist relativ neu.

      Heizung
      Das Haus wird mittels Elektroheizkörper beheizt.

      Wasserversorgung
      Die Wasserversorgung erfolgt über das Netz des Wasserleitungsverbandes Nördliches
      Burgenland. Es besteht auch eine Gartenwasserleitung für Bewässerung der Grünfläche.

      Abwasserentsorgung
      Die Abwasserentsorgung erfolgt mittels Senkgrube.

      HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben.
      Nachmessungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein
      informativ und aufgrund äußerer Wahrnehmungen.

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3.    Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen der
      Liegenschaftseigentümerin

3.1   Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis

      Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft EZ 3407, GB 30012 Mörbisch,
      bestehend aus dem Grundstück Nr. 4878/5, bebaut mit dem ehemaligen Zollwachehaus, 7072
      Mörbisch am See, im grundbücherlich unverbürgten Ausmaß von 544 m², beträgt

                          EURO 5.500,-- (keine Vorschreibung der USt.)

      Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit
      verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich
      darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und
      von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.

3.2   Angebotsfrist / Verfahren

      Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2010,
      12.00 Uhr, ein verbindliches Angebot über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft,
      schriftlich an die mit dem Verkauf allein beauftragte

      BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH
      1031 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1

      mit der Bezeichnung „Kaufanbot ehem. Grenzstation Mörbisch“ zu richten.

      Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende
      Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich
      die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen.

      Sollte bei Angebotsschluss, nur ein einziges verbindliches Angebot vorliegen, welches
      zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweist und dieses verbindliche Angebot von
      der Verkäuferin schriftlich angenommen werden, so ist vom Käufer binnen vier Wochen nach
      Annahme ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen, widrigenfalls die Verkäuferin das Recht zum
      Rücktritt und zur Verrechnung einer Pönale gemäß Punkt 3.5 hat.

      Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den
      Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten
      Mindestkaufpreis ausweist, abgegeben haben, von der BIG E&V namens der Verkäuferin
      eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, deren Zeitpunkt und Ort nach
      Angebotsschluss gesondert bekannt gegeben wird, ihre Angebote verbindlich nachzubessern.
      Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der
      Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat.

      Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte
      BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH (BIG E&V), 1031 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1,
      durchgeführt.

      Die BIG E&V und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und
      einseitig – auch ohne Angabe von Gründen – zu unterbrechen, auszusetzen oder zu
      beenden.

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3.3   Vertragsbedingungen

      Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt,
      die Liegenschaft aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine
      Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für das Freisein von
      Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen), ein bestimmtes
      Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften der
      kaufgegenständlichen Liegenschaft oder dafür, dass sämtliche behördlichen Bewilligungen
      vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständliche Liegenschaft
      bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste.

      Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat
      diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht
      verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne
      Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich
      die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert.

      Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hiezu wird auf die einschlägigen
      landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen.

      Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und
      Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher
      Erweiterungen, etc. gegeben werden.

      Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung
      dafür übernommen. Weitergaberechte sind keine bekannt; diesbezügliche Garantien können
      nicht abgegeben werden. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur
      Einleitung von Aufträgen anhängig.

      Versicherungen

      Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff
      VersVG - das derzeit für das Kaufobjekt bestehende Elementar- und Haftpflicht-
      versicherungsverhältnis zum Stichzeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer
      gemäß Kaufvertrag endet, sodass der Käufer allein für das Bestehen eines
      Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft Sorge zu
      tragen hat.

      Hausverwaltung

      Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft
      durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag.

      Die Verkäuferin wird der Käuferin binnen zwei Monaten nach Übergabe der Liegenschaft die
      bei der Verkäuferin vorhandenen Abrechnungen der Ein- und Ausgaben betreffend die
      Liegenschaft sowie alle die kaufgegenständliche Liegenschaft betreffenden, verfügbaren
      Verwaltungsunterlagen übergeben.

      Energieausweis

      Laut burgenländischer Bauordnung ist für dieses Gebäude kein Energieausweis notwendig.

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      Übergabe und Übernahme

      Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss
      des Käufers erfolgt mit dem auf die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des
      Kaufvertrages folgenden Monatsersten.

      Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über.
      Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand
      entfallenden Abgaben.

3.4   Kaufvertrag / Kaufpreiserlag

      Kaufvertrag

      Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die
      vorzitierten „Vertragsbedingungen der Verkäuferin“ einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom
      Vertragserrichter an die BIG, zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im
      Entwurf vorzulegen.

      Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die
      Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und
      der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und
      öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für
      eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst.

      Kaufpreiserlag

      Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die
      grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des
      Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende
      Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder
      seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als
      Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als
      Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer registriert ist.

      Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin
      weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des
      Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und Rangordnungs-
      beschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt, wenn der
      Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr auf dem
      Treuhandkonto hinterlegt hat.

      Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits
      grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des
      Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer
      fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung
      des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen.

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3.5   Rücktritt / Pönale

      Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht
      innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen, oder den Kaufvertrag nicht längstens
      innerhalb von fünf Werktagen ab Verständigung vom Vorliegen der Zustimmung des
      Aufsichtsrats der Verkäuferin grundbuchsfähig unterfertigen, kann die Verkäuferin ohne
      Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten und es gilt damit
      automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der Bestbieter hat im Fall dieses
      Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. ohne
      Zeitaufschub zu bezahlen.

      Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall
      eines alleinigen Bieters vereinbart.

      Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter,
      Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises
      zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto
      ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen.

3.6   Sonstiges

      Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu
      vermerken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder
      einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt
      zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

      Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern
      Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot
      erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der
      Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein
      Anspruch auf eine Abgeberprovision.

      Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der
      Verkäuferin. Die BIG E&V leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

      Die BIG E&V und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfällige
      im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder
      Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die BIG E&V oder die Verkäuferin entscheiden sollte,
      den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.

      Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich
      zuständig. Sofern der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird
      durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen.

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3.7   Kontakt

      Für weitere Informationen über       die   Liegenschaft   bzw.   die   Vereinbarung   eines
      Besichtigungstermins steht Ihnen

      Frau Elisabeth Eder
      BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH
      1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1
      T      01 712 07 42 - 7704
      F      01 712 07 42 - 7705
      M      0664 / 807 45 1485

      gerne zur Verfügung.

3.8   Provisionsvereinbarung

      Die Verkäuferin ist Alleingesellschafterin der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH. Es
      wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der BIG Entwicklungs- und Verwertungs
      GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 6 Absatz 4
      Maklergesetz vorliegt.

      Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen
      Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessens-
      gemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der
      Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstprovision zuzüglich der gesetzlichen
      Umsatzsteuer von derzeit 20% an die BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH zu
      bezahlen.

      Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
      wird auch für den Fall vereinbart,
       dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt,
       dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,
       dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte
        Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande
        kommt oder
       ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt
        wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz).

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4.    Beilagen
4.1   Fotos

      Ansicht von ungarischer Seite

                                                         Ansicht von österreichischer Seite

                                           Zufahrtsweg

                                      Seite 12 von 18
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     straßenseitiger Raum

                                                          Aufenthaltsraum

     WC und Waschraum       Abstellraum         Sicherungskasten

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4.2   Pläne

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     5.     Nebenkostenübersicht

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