Ehemalige Fahrradgrenzstation 7072 Mörbisch am See Grenzstein B 2/4
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Entwickeln & Verwerten Summary 7072 Mörbisch am See Ehemalige Fahrradgrenzstation Grundbuch EZ 3407 KG 30012 Mörbisch Flächen Grundstücksfläche lt. GB 544 m² Nutzfläche ca. 45 m² Mindestkaufpreis € 5.500,-- (keine Vorschreibung der USt.) Angebotsfrist Freitag, 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr Provision in Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstprovision + 20% USt. Ihr Ansprechpartner Frau Elisabeth Eder Telefon 01 712 07 42 - 7704 Fax 01 712 07 42 - 7705 Mobil 0664 80745 1485 elisabeth.eder@big-ev.at BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH Handelsgericht Wien Bankverbindung: RLB/NÖ Wien Hintere Zollamtsstraße 1 Firmenbuchnr.: 62121f BLZ: 32000, Kontonr.: 524.983 1031 Wien DVR: 0745821 BIC: RLNWATWW www.big-ev.at UID-Nr.: ATU48885504 IBAN: AT793200000000524983 Seite 2 von 18
Entwickeln & Verwerten Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Landkarte / Anfahrtsplan 1.2 Lagebeschreibung 1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen 1.4 Katasterplan 1.5 Grundbuchauszug 1.6 Eigentumsverhältnis 2. Beschreibung 2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung 2.2 Flächen 2.3 Aufschließung / Anschlüsse 3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen 3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis 3.2 Angebotsfrist / Verfahren 3.3 Vertragsbedingungen 3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag 3.5 Rücktritt/ Pönale 3.6 Sonstiges 3.7 Kontakt 3.8 Provisionsvereinbarung 4. Beilagen 4.1 Fotos 4.2 Pläne 5. Nebenkostenübersicht Seite 3 von 18
Entwickeln & Verwerten 1. Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Landkarte / Anfahrtsplan Erreichbar über A 3/Süd-Autobahn Richtung Eisenstadt, St. Margarethen oder über A 4/Ost- Autobahn Bruck an der Leitha Richtung Neusiedl am See und dann am See entlang Richtung Süden. 1.2 Lagebeschreibung Die Liegenschaft befindet sich an der Grenze Österreich/Ungarn an der Ödenburgerstraße - verlängerte Hauptstraße. Seite 4 von 18
Entwickeln & Verwerten 1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen Die Flächenwidmung lautet - landwirtschaftlich genutzte Grünfläche. Hiezu wird auf die einschlägigen landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen. 1.4 Katasterplan 1.5 Grundbuchauszug GRUNDBUCH 30012 Mörbisch am See EINLAGEZAHL 3407 BEZIRKSGERICHT Eisenstadt ****************************************************** ABFRAGEDATUM 2010-08-10 Letzte TZ 681/2004 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 4878/5 G GST-Fläche * 544 Baufl.(Gebäude) 71 Baufl.(befestigt) 473 ************************************* A2 ************************************** 1 a 5190/1994 Eröffnung der Einlage für Gst 4878/5 aus EZ 2173 2 a gelöscht ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. ADR: Hintere Zollamtsstr. 1 1031 b 681/2004 Amtsbestätigung 2003-10-14 Eigentumsrecht ************************************* C *************************************** ********************************** HINWEIS ************************************ Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS 1.6 Eigentumsverhältnis / Verwaltung Das Objekt steht seit 01.01.2001 im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H., FN 34897w, Hintere Zollamtsstraße 1, 1031 Wien. Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Verkäuferin verwaltet. Die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung ist das Objektmanagementteam Niederösterreich Süd, 2700 Wr. Neustadt, Burgplatz 2. Seite 5 von 18
Entwickeln & Verwerten 2. Beschreibung des Kaufobjektes 2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung Das ehemalige Zollwachegebäude befindet sich direkt an der Grenze zwischen Österreich und Ungarn in unmittelbarer Nähe zum Neusiedlersee. Vormals diente dieses Zollwachegebäue für die Grenzkontrolle von Fußgängern und Fahrradfahrern. Das Haus ist nicht unterkellert, hat einen Kundenraum straßenseitig und einen Aufenthaltsraum mit Kochnische, WC, sowie einen kleinen Waschraum. Weiters gibt es einen Abstellraum mit Sicherungskasten und einen Dachbodenaufstieg in den Spitzboden. Rechts neben dem Haus befindet sich eine Grünfläche. Eingezäunt ist die Liegenschaft an drei Seiten, wobei die Seite zum Weg nicht eingezäunt ist. 2.2 Flächen Grundfläche lt. Grundbuch 544 m² Nutzfläche Haus ca. 31 m² 2.3 Aufschließung / Anschlüsse Zufahrt die Aufschließung erfolgt über öffentliches Gut – wobei es sich hier um einen Fahrradweg handelt. Eine Zufahrt mit dem PKW ist aber möglich. Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt über die BEWAG, der Zählerkasten ist relativ neu. Heizung Das Haus wird mittels Elektroheizkörper beheizt. Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt über das Netz des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland. Es besteht auch eine Gartenwasserleitung für Bewässerung der Grünfläche. Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung erfolgt mittels Senkgrube. HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben. Nachmessungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein informativ und aufgrund äußerer Wahrnehmungen. Seite 6 von 18
Entwickeln & Verwerten 3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen der Liegenschaftseigentümerin 3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft EZ 3407, GB 30012 Mörbisch, bestehend aus dem Grundstück Nr. 4878/5, bebaut mit dem ehemaligen Zollwachehaus, 7072 Mörbisch am See, im grundbücherlich unverbürgten Ausmaß von 544 m², beträgt EURO 5.500,-- (keine Vorschreibung der USt.) Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird. 3.2 Angebotsfrist / Verfahren Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr, ein verbindliches Angebot über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft, schriftlich an die mit dem Verkauf allein beauftragte BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH 1031 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 mit der Bezeichnung „Kaufanbot ehem. Grenzstation Mörbisch“ zu richten. Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen. Sollte bei Angebotsschluss, nur ein einziges verbindliches Angebot vorliegen, welches zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweist und dieses verbindliche Angebot von der Verkäuferin schriftlich angenommen werden, so ist vom Käufer binnen vier Wochen nach Annahme ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen, widrigenfalls die Verkäuferin das Recht zum Rücktritt und zur Verrechnung einer Pönale gemäß Punkt 3.5 hat. Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweist, abgegeben haben, von der BIG E&V namens der Verkäuferin eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, deren Zeitpunkt und Ort nach Angebotsschluss gesondert bekannt gegeben wird, ihre Angebote verbindlich nachzubessern. Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat. Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH (BIG E&V), 1031 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1, durchgeführt. Die BIG E&V und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und einseitig – auch ohne Angabe von Gründen – zu unterbrechen, auszusetzen oder zu beenden. Seite 7 von 18
Entwickeln & Verwerten 3.3 Vertragsbedingungen Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, die Liegenschaft aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften der kaufgegenständlichen Liegenschaft oder dafür, dass sämtliche behördlichen Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständliche Liegenschaft bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste. Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert. Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hiezu wird auf die einschlägigen landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen. Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher Erweiterungen, etc. gegeben werden. Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung dafür übernommen. Weitergaberechte sind keine bekannt; diesbezügliche Garantien können nicht abgegeben werden. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur Einleitung von Aufträgen anhängig. Versicherungen Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff VersVG - das derzeit für das Kaufobjekt bestehende Elementar- und Haftpflicht- versicherungsverhältnis zum Stichzeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer gemäß Kaufvertrag endet, sodass der Käufer allein für das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft Sorge zu tragen hat. Hausverwaltung Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag. Die Verkäuferin wird der Käuferin binnen zwei Monaten nach Übergabe der Liegenschaft die bei der Verkäuferin vorhandenen Abrechnungen der Ein- und Ausgaben betreffend die Liegenschaft sowie alle die kaufgegenständliche Liegenschaft betreffenden, verfügbaren Verwaltungsunterlagen übergeben. Energieausweis Laut burgenländischer Bauordnung ist für dieses Gebäude kein Energieausweis notwendig. Seite 8 von 18
Entwickeln & Verwerten Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt mit dem auf die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages folgenden Monatsersten. Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand entfallenden Abgaben. 3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag Kaufvertrag Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die vorzitierten „Vertragsbedingungen der Verkäuferin“ einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom Vertragserrichter an die BIG, zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im Entwurf vorzulegen. Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Kaufpreiserlag Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer registriert ist. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und Rangordnungs- beschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat. Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen. Seite 9 von 18
Entwickeln & Verwerten 3.5 Rücktritt / Pönale Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen, oder den Kaufvertrag nicht längstens innerhalb von fünf Werktagen ab Verständigung vom Vorliegen der Zustimmung des Aufsichtsrats der Verkäuferin grundbuchsfähig unterfertigen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten und es gilt damit automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der Bestbieter hat im Fall dieses Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen. Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall eines alleinigen Bieters vereinbart. Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter, Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen. 3.6 Sonstiges Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu vermerken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeberprovision. Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der Verkäuferin. Die BIG E&V leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Die BIG E&V und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die BIG E&V oder die Verkäuferin entscheiden sollte, den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Sofern der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen. Seite 10 von 18
Entwickeln & Verwerten 3.7 Kontakt Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Frau Elisabeth Eder BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 T 01 712 07 42 - 7704 F 01 712 07 42 - 7705 M 0664 / 807 45 1485 gerne zur Verfügung. 3.8 Provisionsvereinbarung Die Verkäuferin ist Alleingesellschafterin der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH. Es wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 6 Absatz 4 Maklergesetz vorliegt. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessens- gemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstprovision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an die BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH zu bezahlen. Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für den Fall vereinbart, dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz). Seite 11 von 18
Entwickeln & Verwerten 4. Beilagen 4.1 Fotos Ansicht von ungarischer Seite Ansicht von österreichischer Seite Zufahrtsweg Seite 12 von 18
Entwickeln & Verwerten straßenseitiger Raum Aufenthaltsraum WC und Waschraum Abstellraum Sicherungskasten Seite 13 von 18
Entwickeln & Verwerten 4.2 Pläne Seite 14 von 18
Entwickeln & Verwerten 5. Nebenkostenübersicht Seite 15 von 18
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