BCCCSchwangerschaft - Jobcenter Bonn
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INHALT Seite 1. Einleitung – Orientierungshilfe im Seite 4 Paragraphendschungel 2. Spezielle Regelungen Seite 5 2.1. Unter 25-jährige Schwangere Seite 5 2.2. Schüler / Auszubildende / Studenten Seite 5 3. Bedarfe – Welche Leistungen Seite 5 des Jobcenters gibt es? 3.1. Regelbedarf Seite 5 3.2. Mehrbedarfe Seite 6 3.3. Kosten der Unterkunft und Heizung Seite 7 3.4. Einmalige Bedarfe Seite 8 3.4.1. Schwangerschaftsbekleidung Seite 9 3.4.2. Beihilfen vor der Geburt Seite 10 3.4.3. Folgegeburten Seite 10 3.4.4. Bildungs- und Teilhabepaket Seite 10 4. Was gilt als anrechenbares Einkommen? Seite 12 4.1. Kindergeld Seite 12 4.2. Elterngeld und Geschwisterbonus Seite 13 4.3. Mutterschaftsgeld Seite 15 4.4. Unterhalt Seite 16 4.5. Unterhaltsvorschuss Seite 18 5. Wann ist eine Erwerbstätigkeit zumutbar? Seite 19 6. Rechtsanspruch auf einen Seite 20 Kinderbetreuungsplatz 2
INHALT Seite 7. Schwanger und in einer besonderen Seite 21 Notlage? – Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ kann helfen. 8. Wer hilft in Bonn? Seite 22 8.1. Weiterführende Informationen der Seite 22 Bundesstadt Bonn 8.2. Sonstige weiterführende Informationen Seite 22 8.3. Beratungsstellen für Seite 22 Schwangerschafts- und Familienfragen in Bonn 8.4. Ihr Jobcenter Bonn – Seite 23 Anschrift, Öffnungszeiten und Ansprechpartner 3
1. Einleitung – Orientierungshilfe Bitte beachten Sie! im Paragraphendschungel Die in diesem Leitfaden aufgeführte Rechts- lage, Förderbeträge usw. entsprechen dem Die Leistungen des Jobcenters nach dem Stand Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab 01. Januar 2020. sind in erster Linie dafür da, erwerbsfähige hilfebedürftige Personen möglichst schnell Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetz- und passgenau wieder ins Arbeitsleben geber regelmäßig Anpassungen vornimmt zu integrieren und sie während der Suche und einige Angaben damit nicht mehr ak- nach Arbeit finanziell abzusichern. tuell sind. Für schwangere Frauen und Mütter gelten Fragen Sie im Zweifelsfall beim Jobcenter dabei teilweise besondere gesetzliche Re- Bonn oder der für die betreffende Leistung gelungen: zuständigen Stelle nach! „Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass die familienspezifischen Le- ACHTUNG: bensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberech- Das Jobcenter Bonn arbeitet mit der elektro- tigten, die Kinder erziehen, berücksichtigt werden.“ (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II). nischen Akte. Das bedeutet, dass alle Doku- mente, die Sie dem Jobcenter zur Verfügung Dieser Leitfaden für Schwangere und Müt- stellen, eingescannt („fotografiert“) und in ei- ter umfasst die wesentlichen rechtlichen ner elektronischen Akte (eAkte) gespeichert Aspekte des SGB II und wurde vom Job- werden. Dadurch können Ihnen die Mitar- center Bonn in Zusammenarbeit mit den beiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Schwangerschaftsberatungsstellen folgen- besser und schneller Auskunft geben. Denn: der Institutionen in Bonn erstellt: Ihre Akte ist jederzeit auf dem Bildschirm ver- fügbar und muss nicht erst geholt werden. • AWO Bitte beachten Sie hierbei! • Caritas-esperanza Papierunterlagen, die Sie dem Jobcenter • Diakonie-EVA zur Verfügung stellen, werden nach Über- • donum vitae führung in die eAkte noch 8 Wochen aufbe- wahrt und dann endgültig vernichtet. • pro familia Falls Sie Originalunterlagen einreichen und diese weiterhin benötigen, teilen Der Leitfaden soll helfen, die betroffenen Sie das bitte sofort bei der Abgabe im Frauen gut zu beraten und zu unterstüt- Jobcenter mit! Meistens genügt es, wenn zen. Sie Kopien beim Jobcenter einreichen. 4
Das Jobcenter Bonn ermöglicht allen Kun- Auszubildende in höheren Fachschulen, dinnen und Kunden, einige Anträge und In- Akademien und Hochschulen mit eigenem formationen digital zu übermitteln. Hierzu Haushalt, welche dem Grunde nach An- finden Sie nähere Informationen unter: spruch auf BAföG haben, sind vom Leis- www.jobcenter.digital tungsbezug nach dem SGB II nach wie vor ausgeschlossen. 2. Spezielle Regelungen Ansprüche auf Erstausstattung Vom Leistungsbezug nach dem SGB II 2.1. Unter 25-jährige Schwangere ausgeschlossene Auszubildende und Stu- Schwangere unter 25 Jahren, welche im dentinnen können Ansprüche auf Erstaus- gemeinsamen Haushalt der Eltern oder stattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Elternteiles wohnen, gehören grund- geltend machen (vgl. Abschnitt 3.4.). Die sätzlich der Bedarfsgemeinschaft der Eltern besonderen Vorschriften für Auszubildende an. Wenn eine schwangere, alleinstehende greifen nicht für die Ansprüche der Kinder. U25-jährige Frau einen Neuantrag beim Job- center stellt, müssen dementsprechend auch Leistungen für die Auszubildende können die Daten ihrer Eltern erfasst und im Antrag als Darlehen erbracht werden, sofern der angegeben werden. Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 SGB II eine besondere Härte bedeutet Gut zu wissen! (§ 27 Absatz 3 SGB II). Dies kann zum Das Einkommen der Eltern wird aber nicht Beispiel die Gefährdung des unmittelbar angerechnet; die Schwangere genießt also bevorstehenden Ausbildungsabschlusses einen besonderen gesetzlichen Schutz. durch eine Schwangerschaft sein. Nehmen (§ 9 Abs. 3 SGB II) Sie bei einer vermuteten besonderen Här- te Kontakt mit dem Jobcenter auf. 2.2. Schüler / Auszubildende / Studenten 3. Bedarfe – Welche Leistungen Schwangerschaft während Ausbildung des Jobcenters gibt es? und Studium – wer zahlt? 3.1. Regelbedarf Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2016 um- fassende Änderungen bei Auszubildenden Ob jemand Anspruch auf Leistungen nach mit Ausbildungsgeld oder Berufsausbil- dem SGB II hat, hängt immer von der dungsbeihilfe vorgenommen, ebenso bei Hilfebedürftigkeit ab. Bei der Antragstel- Schülern mit BAföG-Leistungen. Danach lung muss das Jobcenter daher in jedem besteht in den meisten Fällen ein An- Einzelfall zuerst prüfen, ob jemand hilfebe- spruch auf Leistungen nach dem SGB II. dürftig ist. 5
Für eine alleinstehende oder alleinerzie- 3.2. Mehrbedarfe – hende erwachsene Frau beträgt die Regel- vor und nach der Geburt leistung seit dem 01.01.2020 432,00 €. Für Eine Schwangere erhält ab der 13. Schwan- eine 18 bis 24-jährige Frau der Bedarfsge- gerschaftswoche einen Mehrbedarf von ak- meinschaft im Haushalt der Eltern 345,00 € tuell 17% ihres maßgebenden Regelbedarfs. und für eine unter 18 Jahre alte Frau der (§ 21 Abs. 2 SGB II) Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern 328,00 €. Wenn sie volljährig ist und in ei- Gut zu wissen! ner Partnerschaft lebt, beträgt die Regel- Die Schwangerschaft wird grundsätzlich leistung 389,00 €. durch die Vorlage des Mutterpasses nach- (§ 20 Abs. 2 - 4 SGB II) gewiesen. Das Einkommen und Vermögen in der Be- Nach der Geburt erhält die Mutter einen darfsgemeinschaft der Eltern oder eines Mehrbedarf von 36% ihrer maßgebenden Elternteiles von U25-jährigen Schwange- Regelleistung, wenn sie mit dem Kind zu- ren wird bis zur Vollendung des 6. Lebens- sammenlebt und allein für dessen Pflege jahres des Kindes nicht angerechnet. und Erziehung sorgt. (§ 9 Abs. 3 SGB II) (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) Auch eine Unterhaltsvermutung (siehe Infor- Dies gilt für Alleinerziehende, die mit mationen „Gut zu wissen!“) durch die in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Verwand- • einem Kind unter 7 Jahren ten ist in dem oben genannten Zeitraum aus- oder geschlossen. • zwei oder drei Kindern (§ 9 Abs. 5 SGB II) unter 16 Jahren zusammenleben. Gut zu wissen! Keine Unterhaltsvermutung Ein Mehrbedarf in Höhe von 12% der maß- Das Jobcenter geht bei der Berechnung gebenden Regelleistung wird für jedes Kind des Regelbedarfs nicht davon aus, dass gewährt, wenn sich dadurch ein höherer Eltern bzw. Verwandte in der Bedarfs- bzw. Prozentsatz ergibt als nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 Haushaltsgemeinschaft finanziell für die SGB II, höchstens jedoch 60% der maßge- Schwangere oder Mutter aufkommen, auch benden Regelleistung (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 wenn sie dies finanziell könnten. SGB II). Das heißt, der Mehrbedarf steigt (§ 9 Abs. 5 SGB II) maximal bis zum 5. Kind unter 16 Jahren (5 x 12 % = 60 %). 6
Beispiel 1 Sie unter http://www.job-center-bonn.de/ Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kin- site/unterkunft/ bzw. folgen dort dem Link dern im Alter von 5 und 14 Jahren erhält auf die Internetseite der Bundesstadt Bonn. einen Mehrbedarf von 36% der maßge- benden Regelleistung, weil sie ein Kind Gut zu wissen! unter 7 Jahren betreut. Nach § 21 Abs. 3 Auch Schwangere oder Alleinerziehende Nr. 2 würden ihr 2 x 12% gewährt = 24% der in Ausbildung und Studium, die eigentlich maßgebenden Regelleistung. Es ist im Er- von Leistungen nach dem SGB II ausge- gebnis der höhere Betrag nach § 21 Abs. 3 schlossen sind, können KDU vom Jobcenter Nr. 1 SGB II zu zahlen. erhalten. (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II) Beispiel 2 Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kin- Wohnbedarf dern im Alter von 5, 16 und 17 Jahren er- Die Schwangere oder Mutter mit Kind ha- hält einen Mehrbedarf von 36% der maß- ben (wie alle anderen Hilfebedürftigen auch) gebenden Regelleistung, weil sie ein Kind Anspruch auf die Deckung ihres Wohnbe- unter 7 Jahren betreut (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 darfs. Der Wohnbedarf ist gedeckt, wenn SGB II) bzw. 3 Kinder betreut und pro Kind sie über eigene, abgeschlossene Räume 12% der maßgebenden Regelleistung er- verfügen. Diese Räume können sich durch- hält (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Hier ist die aus auch in der Wohnung oder dem Haus- Höhe des Mehrbedarfs im Ergebnis gleich eigentum der Eltern befinden. (36% der maßgebenden Regelleistung). Anmietung einer neuen Wohnung Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages 3.3. Kosten der Unterkunft und sollte grundsätzlich die Zusicherung des Heizung (KDU) Jobcenters eingeholt werden, um sicher zu KDU werden grundsätzlich getrennt vom gehen, dass die Unterkunftskosten und alle Regelbedarf (und ggf. Mehrbedarfen) be- mit dem Umzug verbundenen Wohnungs- rechnet. Leistungsberechtigte Personen er- beschaffungskosten in voller Höhe geleistet halten Leistungen für Unterkunft und Hei- werden. zung in tatsächlich anfallender Höhe, wenn diese angemessen sind. Ausnahme: Anmietung einer eigenen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) Wohnung bei unter 25-Jährigen Für die Anmietung einer eigenen Wohnung Informationen dazu, welche Unterkunfts- benötigen U25-Jährige grundsätzlich die kosten in Bonn angemessen sind, finden Zusicherung des Jobcenters. (§ 22 Abs. 5 SGB II) 7
Zur Zusicherung ist das Jobcenter ver- Die Zustimmung des Jobcenters zur An- pflichtet, wenn mietung einer eigenen Wohnung ist in der Regel ab Beginn des 6. Schwanger- • die hilfebedürftige Person aus schaftsmonats zu erteilen (die Empfeh- schwerwiegenden sozialen lungen des DV gehen dagegen von der Gründen nicht auf die Wohnung 13. Schwangerschaftswoche aus, also ca. der Eltern oder eines Elternteils ab dem 3. Schwangerschaftsmonat). verwiesen werden kann, oder Es muss gewährleistet sein, dass die Schwangere noch vor Eintritt der Mutter- • der Bezug der Unterkunft zur schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) den Eingliederung in den Umzug organisieren und durchführen kann. Arbeitsmarkt erforderlich ist, Bei Risikoschwangerschaften oder bei al- oder leinstehenden Schwangeren ist die Frist • ein sonstiger, ähnlich zeitlich nach vorne zu verlegen, damit der schwerwiegender Grund, Umzug früher stattfinden kann. z.B. Schwangerschaft, Familiengründung, o.a. vorliegt. Gut zu wissen! Bei der Anmietung einer Wohnung ist be- Die Zusicherung des zuständigen Teams reits der zukünftige Wohnflächenbedarf für für Leistungsgewährung im Jobcenter wird das noch ungeborene Kind zu berücksich- bei den oben genannten Punkten erst nach tigen. vorheriger Zustimmung durch das Integra- tionsteam für U25-Jährige erteilt. Leben die Schwangere oder Mutter und Kind weiter in der Wohnung der Eltern, Gut zu wissen! muss das Jobcenter die angemessenen Bei nachweislicher Schwangerschaft (Mut- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung terpass) ist die vorherige Zustimmung des kopfanteilig als deren Bedarf anerkennen. U25-Teams nicht notwendig. Schwerwiegende Gründe für die Anmie- 3.4. Einmalige Bedarfe tung einer eigenen Wohnung Erstausstattung bei Erstbezug einer Der Deutsche Verein für öffentliche und Wohnung private Fürsorge e. V. hat Empfehlungen Leistungen für Erstausstattung bei Neube- erarbeitet und den unbestimmten Rechts- zug einer Wohnung sind nicht Teil der Re- begriff „sonstiger ähnlich schwerwiegen- gelleistungen, sondern können zusätzlich der Grund“ näher ausgelegt. erbracht werden. (DV 37/06 AF III, 06.12.2006) (§ 31 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XII, § 24 Abs. 3 Ziffer 1 SGB II) 8
Bei der Erstausstattung handelt es sich Anspruchsberechtigt sind auch Personen, um einen Bedarf für die Ausstattung einer die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt de- Wohnung, der erstmalig entsteht und nicht cken können, nicht aber den einmaligen Be- durch bereits vorhandene Gegenstände darf anlässlich der Geburt. In diesem Fall wird gedeckt ist. ein Durchschnittseinkommen der Antragstel- lerin aus den vergangenen sechs Monaten Erstausstattung bei Schwangerschaft bei Leistungsentscheidung zu Grunde gelegt. und Geburt (§ 24 Abs. 3 Satz 2 bis 3 SGB II). Leistungen für Erstausstattung bei Schwan- gerschaft und Geburt sind nicht Teil der Re- Es können z.B. Fälle vorkommen, in denen gelleistungen, sondern werden zusätzlich eine Ausbildungsvergütung zwar den lau- erbracht. fenden Lebensunterhalt der Schwangeren (§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) sichert, nicht aber die Anschaffung der Ba- byerstausstattung. Dies gilt auch für Auszubildende / Studie- Zu den einmaligen Bedarfen zählen rende. im Einzelnen: (§ 27 Abs. 2 SGB II) Die Schwangere ist individuell über mögli- 3.4.1. Schwangerschaftsbekleidung che Beihilfen zu beraten und auf ihren An- spruch hinzuweisen. Die Antragstellerin hat für die Beschaffung (§ 14 SGB I) von Schwangerschaftsbekleidung ab dem 4. Schwangerschaftsmonat Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von z.Zt. 125,00 €. Gut zu wissen! Entsprechende Anträge können formlos Gut zu wissen! beim Jobcenter gestellt werden. Ein Bedarf ist grundsätzlich nur bei der ers- Die einmaligen Bedarfe werden pauschal ten Schwangerschaft anzuerkennen. Bei berechnet. Bei der Bemessung der Pau- kurz aufeinanderfolgenden Schwanger- schalbeträge werden realistische Angaben schaften (in einem Zeitraum von 5 Jahren über die erforderlichen Aufwendungen und oder kürzer) wird auf die Verwendung der nachvollziehbare Erfahrungswerte berück- ggf. noch vorhandenen Ausstattung ver- sichtigt. wiesen und es werden lediglich die Kos- (§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II) ten für die fehlende Ausstattung gewährt. Leistungen werden auch für Schwangere Dabei ist zu berücksichtigen, dass je nach ohne laufende SGB II Leistungen erbracht. Jahreszeit auch witterungsgerechte Um- standsbekleidung notwendig ist. 9
3.4.2. Beihilfen vor der Geburt Das Heftchen kann im Internet auch herun- tergeladen werden unter: 8 bis 10 Wochen vor der Geburt hat die www.bonnorange.de/downloads.html. werdende Mutter Anspruch auf Beihilfe Internetadresse: www.bonnorange.de. für Babyerstausstattung in Höhe von z.Zt. 501,00 €. Dazu zählen 3.4.3. Folgegeburten • Bekleidung, Schlafsack, Lätzchen Wie bereits unter Punkt 3.4.1. und 3.4.2. • Einrichtung eines Kinderzim- erwähnt, werden im Regelfall die Kosten mers (komplettes Kinderbett und der Erstausstattung vom Jobcenter über- Kleiderschrank) nommen, d.h. der Bedarf bei der ersten • Ausstattung mit den notwendigen Schwangerschaft und Geburt. Bedarfsgegenständen (z.B. Kinderwagen, Wickelauflage, Bei Folgegeburten ist je nach Antragstel- Trinkflaschen). lung ein weiteres Bett zu gewähren: Bei Mehrlingsgeburten wird die Pauschale • entweder ein weiteres Babybett von 501,00 € pro Kind gewährt. mit Matratze für den Säugling in Höhe von zurzeit 80,00 € Für den Einrichtungsbedarf wird bei der • oder ein Jugend-/Erwachsenen- Bewilligungshöhe von gebrauchtem Mobi- bett mit Matratze für das ältere liar ausgegangen. Kind in Höhe von zurzeit 90,00 € • jeweils zuzüglich Kopfkissen und Gut zu wissen! Bettdecke in Höhe von zurzeit Um die einmaligen Leistungen zu erhalten, 30,00 €. muss ein Antrag gestellt werden. Dies kann formlos erfolgen. 3.4.4. Bildungs- und Teilhabepaket Bei bonnorange AöR (Lievelingsweg 110, (BuT) 53103 Bonn, Tel. 0228 / 77 2328) kann die Broschüre „Gesucht und gefunden!“ erwor- Das Angebot des BuT ist unter anderem auf ben werden, die alle Second-Hand-Läden Kinder ausgerichtet, die Leistungen nach in Bonn aufführt. Die Antragstellerin hat dem SGB II beziehen. Dies soll Kindern die die Möglichkeit, mit Hilfe dieses Heftchens Möglichkeit bieten, mehr als bisher am so- günstig Bekleidung, Möbel und sonstige zialen und kulturellen Leben in der Gemein- Gebrauchtwaren zu erwerben. schaft teilzunehmen. 10
Das Spektrum reicht von Hilfen in Kinderta- Hilfen zur Ausstattung mit persönlichem gesstätten und Schulen über Musikunter- Schulbedarf für ihr schulpflichtiges Kind er- richt und Mitgliedsbeiträge für Sportverei- hält die Mutter beim Jobcenter Bonn. Dafür ne bis hin zu Freizeitmaßnahmen. ist eine Einschulungs- bzw. Schulbeschei- nigung vorzulegen. Übernommen werden können Leistungen wie: Die Leistungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe. • gemeinschaftliche Mittagsver- pflegung in Verantwortung der Kontakt: Schule/KiTa Bundesstadt Bonn • eintägige Schul- oder KiTa-Aus- Amt für Soziales und Wohnen flüge Servicestelle Bildung und Teilhabe • mehrtägige Klassenfahrten/KiTa- Hans-Böckler-Str. 5, 53225 Bonn Fahrten Tel.: 0228 / 77 49 49 • Leistungen zur Teilhabe am so- Fax: 0228 / 77 49 44 zialen und kulturellen Leben in E-Mail-Adresse: bildungspaket@bonn.de der Gemeinschaft bis zur Vollen- dung des 18. Lebensjahres (z.B. Nähere Informationen und Antragsunterla- Mitgliedschaft in Sportvereinen, gen zum Download finden Sie auf der Inter- Musikunterricht, Teilnahme an netseite der Bundesstadt Bonn unter: Ferienfreizeiten) • vorübergehende notwendige, www.bonn.de angemessene Lernförderung > Bürgerservice online • notwendige Schülerbeförderung > Bürgerservice mit öffentlichen Verkehrsmitteln > Bürgeranliegen A-Z zur nächsten Schule, falls die > Buchstabe B Kosten nicht anderweitig übernommen werden Die Anträge können auch im Jobcenter ge- • persönlicher Schulbedarf stellt werden und werden von dort an die (150,00 € pro Schuljahr – Servicestelle Bildung und Teilhabe weiter- 100,00 € im August und geleitet. 50,00 € im Februar) 11
4. Was gilt als anrechenbares Gut zu wissen! Einkommen? Die schwangere Tochter kann unter bestim- mten Umständen (z.B. unbekannter Aufent- 4.1. Kindergeld ist Einkommen der halt der Eltern, Vollwaise) auch für sich Kinder selbst Kindergeld beantragen. Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen Ob die Schwangere U25-Jährige einen der Kinder und wird an den/die Kindergeld- Kindergeldanspruch hat, ist im Einzelfall berechtigten (Eltern/Elternteil) gezahlt. bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Bonn zu klären. Gut zu wissen! Kindergeld wird mindernd auf den Regelbe- Nach der Geburt des Kindes ist die junge darf der schwangeren Tochter angerechnet. Mutter verpflichtet, für ihr eigenes Kind (§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II). Kindergeld zu beantragen. (§ 12 a SGB II) Eltern (hier die Eltern der schwangeren Tochter) haben in folgenden Fällen Kinder- Gut zu wissen! geldanspruch: Der Kindergeldantrag sollte bei der Fami- lienkasse so früh wie möglich gestellt wer- • grundsätzlich bis zur Vollendung den, damit die Zahlung rechtzeitig nach des 18. Lebensjahres der Tochter Geburt des Kindes einsetzt (hierfür wird • bis zum 21. Lebensjahr kann u.a. die Geburtsurkunde des neugebore- Kindergeld gezahlt werden, wenn nen Kindes benötigt). die Tochter arbeitsuchend ist, • bis zum 25. Lebensjahr, wenn die In der Regel meldet das Jobcenter einen Tochter eine Ausbildung sucht Erstattungsanspruch bei der Familienkas- oder sich in Ausbildung/Studium se an. befindet (§ 104 SGB X) • bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Tochter körperlich, geistig oder Allerdings rechnet das Jobcenter das Kin- seelisch behindert ist (sofern die dergeld bis zur endgültigen Bewilligung Behinderung vor dem 25. Lebens- durch die Familienkassen nicht an, streckt jahr eingetreten ist) und das Kindergeld also sozusagen vor. deswegen nicht selbst für ihren Nach der Bewilligung durch die Familien- Unterhalt sorgen kann. kasse lässt sich das Jobcenter den ent- standenen Anspruch erstatten. 12
Sie können sich zum Kindergeldanspruch 4.2. Elterngeld und detailliert informieren unter: Geschwisterbonus www.arbeitsagentur.de Elterngeld > Bürgerinnen & Bürger Durch das Elterngeld können Eltern über ei- > Familie und Kinder nen bestimmten Zeitraum einen Lohn-/ Ein- > Kindergeld, Kinderzuschlag kommensersatz von mindestens 300,00 € monatlich erhalten. Die Elternzeit bietet Besucheradresse den Eltern die Möglichkeit, sich für einen Agentur für Arbeit Bonn bestimmten Zeitraum zur Betreuung des Familienkasse Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Villemombler Straße 101 53123 Bonn Wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes nicht oder nur in Teilzeit arbeitet, Kontakt soll das Elterngeld das Einkommen zu Tel.: 0800 / 4 5555 30 mindestens 65 % bzw. 67 % (je nach Telefonische Erreichbarkeit von Einkommenshöhe vor Geburt des Kindes) montags bis freitags 08.00 bis 18.00 Uhr ersetzen, bei Geringverdienenden (Mini- (Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.) jobbern) sogar bis zu 100 %. Fax: 0228 / 9243337 E-Mail: Gut zu wissen! Familienkasse-Bonn@arbeitsagentur.de Elterngeld ist gem. § 12a SGB II eine so- genannte vorrangige Leistung. Der/die Formulare können runtergeladen werden Leistungsberechtigte ist verpflichtet Sozial- unter: http://www.kindergeld.org/familienkas- leistungen anderer Träger in Anspruch zu sen/nordrhein-westfalen/bonn.html nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Anschließend können die Antragsunterla- Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung gen gesandt werden an: der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Postanschrift Familienkasse Andere Mutterschafts- und Entgeltersatz- Nordrhein-Westfalen West leistungen, die das Einkommen aus Erwerbs- 53093 Bonn tätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden auf das Elterngeld angerechnet. (§ 3 Abs. 1 und 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitge- setz / BEEG) 13
Geschwisterbonus letzten zwölf Kalendermonaten vor der Wenn neben dem neugeborenen Kind Geburt erzielt wurde, maximal jedoch bis zu einem monatlichen Betrag von 300,00 €. • mindestens ein Geschwisterkind (§ 2 Abs. 1 BEEG, § 10 Abs. 5 Satz 2 BEEG) unter 3 Jahren oder • zwei Geschwisterkinder unter Wird Elterngeld aufgrund der Verlänge- 6 Jahren oder rungsoption (§ 6 BEEG) für die doppelte Zeit in halber Höhe bezogen, gilt für den • ein behindertes Kind unter Elterngeldfreibetrag eine Obergrenze von 14 Jahren monatlich 150,00 € je Elterngeldanspruch . (§ 10 Abs. 5 Satz 3 BEEG) vorhanden ist, können Familien einen Geschwisterbonus erhalten. Der Geschwis- Elterngeld Plus terbonus beträgt 10% vom Elterngeld, Mit Elterngeld Plus besteht für Eltern die mindestens jedoch 75,00 € pro Monat. Möglichkeit, Elterngeldbezug und Teilzeit- arbeit bis zu 30 Wochenstunden miteinan- Das Jobcenter rechnet das Elterngeld der zu kombinieren. Somit wird ein länge- mit Geschwisterbonus und vergleichbare rer Elterngeldbezug ermöglicht, auch über Leistungen der Bundesländer in vollem den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Umfang als Einkommen an. Aus einem Elterngeldmonat werden bei (§ 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG) Teilzeitbeschäftigung nach Geburt des Kin- des zwei Elterngeld Plus Monate. Dies gilt ebenso für Leistungen nach § 3 BEEG, die ihrerseits auf das Elterngeld Gut zu wissen! angerechnet werden. Teilen sich Eltern die Betreuung ihres Kin- des und arbeiten parallel für vier Monate Gut zu wissen! zwischen 25 und 30 Wochenstunden, er- Das heißt, dass die Leistungen des Job- halten sie zudem den Partnerschaftsbo- centers nach dem SGB II in der Regel nus. Das bedeutet: Sie erhalten für diese geringer ausfallen, wenn die Familie Eltern- vier Monate jeweils vier zusätzliche Eltern- geld oder vergleichbare Leistungen erhält. geld Plus Beträge. Elterngeldfreibetrag Weiterführende Informationen zum Eltern- Bei der Berechnung der Leistungen des geld unter Jobcenters bleibt aber das Elterngeld bis zur Höhe des monatlichen Durchschnitts- www.bonn.de einkommens unberücksichtigt, das in den >> Familie & Gesellschaft, Bildung & Soziales 14
Ausführlichere Erklärungen zum Eltern- ner Frühgeburt oder sonstigen vorzeitigen geld finden Sie auch auf der Internetseite Entbindung nicht in voller Höhe in Anspruch des Bundesministeriums für Familien, Se- genommen werden, verlängert sich die nioren, Frauen und Jugend unter: Mutterschutzfrist nach der Geburt um die http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html nicht in Anspruch genommenen Tage vor Stichwort: Elterngeld der Entbindung. Regulär haben Frauen während der gesamten Mutterschutzfrist Kontakt: Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Bundesstadt Bonn Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu muss Amt für Kinder, Jugend und Familie die Frau jedoch bei einer gesetzlichen Bürgerservice – Elterngeld / Elternzeit Krankenkasse versichert sein. Dechenstr. 14a, 53115 Bonn Tel.: 0228 / 77 - 67 16 (A bis E) Gut zu wissen! - 6792 (F, H - J, P - Q, U - V, Mutterschaftsgeld ist eine vorrangige Sozi- X – Z) alleistung gegenüber Leistungen des Job- - 67 13 (L bis O, R) centers nach dem SGB II. - 67 15 (G, K) (§ 12 a SGB II) - 67 14 (S, T, W) Fax: 0228 / 77 - 67 20 Das Mutterschaftsgeld wird in voller Höhe, E-mail: elterngeldstelle@bonn.de lebensmonatsbezogen und taggenau auf das Elterngeld angerechnet und mindert dadurch die Höhe des Elterngeldes. 4.3. Mutterschaftsgeld (§ 3 Abs. 1 BEEG) Mutterschutz / Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld wird entweder von den Welche Stelle ist zuständig? gesetzlichen Krankenkassen oder dem Bundesversicherungsamt für die Dauer der Mutterschaftsgeld von den gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt. Krankenkassen Gesetzlich versicherte oder arbeitslose Mutterschutzfrist schwangere Frauen beantragen das Mut- Für fest angestellte Schwangere besteht terschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Mut- eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen terschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung. vor der Entbindung bis acht Wochen da- Deshalb ruht der Anspruch, falls bzw. so- nach (bei Mehrlingsgeburten sechs Wo- lange die Antragstellerin während der Mut- chen vor der Entbindung bis 12 Wochen terschutzfrist Arbeitsentgelt erhält. nach der Entbindung). Konnte die Mutter- (§ 200 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung) schutzfrist vor der Entbindung aufgrund ei- 15
Während des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse der gesetzlich Versicher- • die während der Schutzfristen von ten Mutterschaftsgeld in Höhe von maxi- einem Beamtenarbeitsverhältnis mal 13,00 € pro Arbeitstag. Ihr Arbeitgeber in ein reguläres Arbeitsverhältnis stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur gewechselt sind. Höhe des Nettogehaltes auf. Kontakt: Die Höhe der Zuzahlung des Arbeitgebers Bundesversicherungsamt errechnet sich dabei aus dem durchschnitt- - Mutterschaftsgeldstelle - lichen Nettogehalt der letzten drei Monate Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn (inklusive Überstunden) vor Beginn des Hotline: 0228 / 619 - 18 88 Mutterschutzes, in denen die Frau Beiträ- (Mo. - Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr ge zur Krankenversicherung abgeführt hat. Do.: 13.00 bis 15.00 Uhr) Fax: 0228 / 619 - 18 77 Mutterschaftsgeld vom E-mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de Bundesversicherungsamt Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de/ Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt besteht bei fami- Wieviel Mutterschaftsgeld die Antragstelle- lienversicherten oder privatversicherten rin bekommt, richtet sich nach dem kalen- Frauen, die dertäglichen Arbeitseinkommen. Allerdings ist der Anspruch gesetzlich auf 210,00 € für entweder den gesamten Zeitraum der Mutterschutz- • zu Beginn der sechswöchigen frist begrenzt. Mutterschutzfrist vor der Entbin- dung ein Arbeitsverhältnis (auch Minijob) haben/hatten 4.4. Unterhalt und Mutterschutz / Mutterschaftsgeld Mutter und Kind haben gegenüber dem • deren Arbeitsverhältnis während Kindsvater einen Anspruch auf Unterhalt. der Schwangerschaft oder der (§§ 1615 l, 1601 BGB) Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung Für die Schwangere besteht der Unterhalts- der zuständigen Behörde aufge- anspruch bereits ab sechs Wochen vor der löst (Arbeitgeberkündigung) Geburt. Der Unterhaltsanspruch geht auf wurde das Jobcenter über, wenn Mutter und Kind oder SGB II-Leistungen erhalten und der Kinds- 16
vater keinen Unterhalt leistet. Zusätzliche telefonische Servicezeit: (§ 33 SGB II) Dienstag und Mittwoch 13.00 bis 16.00 Uhr Das Jobcenter ist berechtigt, vom Kindsva- Für Beurkundungen ist eine vorherige Ter- ter Auskunft über dessen Einkommen und minvereinbarung erforderlich! Vermögen zu verlangen, um die Leistungs- fähigkeit zu prüfen. Telefonnummern der nach Nachnamen zu- geordneten Sachbearbeiter erfahren Sie Der geleistete Unterhalt des Vaters ist als unter: Einkommen des Kindes anzurechnen. http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buer- (§ 11 Abs. 1 SGB II) gerdienste/buergerdienste_online/buerger- Zur Verfolgung von Unterhaltsansprüchen service_a_z/00464/index.html?lang=de. ist die Mutter grundsätzlich verpflichtet, den Weitere Informationen und Ansprechpart- Vater des Kindes zu benennen. Den Kinds- ner finden Sie unter: vater muss eine Frau nur dann nicht nen- www.bonn.de nen, wenn es dafür gravierende Gründe >> Rat & Verwaltung / gibt, z. B. eine ernst zu nehmende Bedro- Bürgerservice online hung. Dies kann im Einzelfall mit der Un- >> Bürgerservice terhaltsstelle beim Amt für Kinder, Jugend >> Bürgeranliegen A bis Z und Familie geklärt werden. >> Buchstabe B > Beistandschaft Unterstützung der Mutter bei Unterhaltsansprüchen Sofern die Mutter Unterstützung bei der Mögliche Unterhaltsansprüche Feststellung der Vaterschaft oder Durchset- zung von Unterhaltsansprüchen des Kindes • Kindes- und Elternunterhalt benötigt, kann beim Amt für Kinder, Jugend (Verwandtenunterhalt) und Familie jederzeit eine Beistandschaft (§§ 1601 ff. BGB) für das Kind eingerichtet werden. • Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) Kontakt: • Geschiedenenunterhalt Amt für Kinder, Jugend und Familie (§§ 1569 ff. BGB) Welschnonnenstr. 1 - 5, 53111 Bonn • Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt Mo. und Do.: 08.00 bis 16.00 Uhr, (§ 1615 l BGB) Di., Mi. und Fr.: 08.00 bis 13.00 Uhr 17
Für konkrete Fragen zum Unterhalt steht Bis zur Bewilligung wird der Unterhaltsvor- ihnen auch das Jobcenter Bonn zur Ver- schuss nicht als Einkommen angerechnet. fügung. Das Jobcenter meldet beim Amt für Kinder, Kontakt: Jugend und Familie Erstattungsanspruch an. Jobcenter Bonn (§ 104 SGB X) Team 614 – Unterhaltsheranziehung Tel.: 0228 / 8549 - 238 oder Mitwirkungspflicht der Mutter Zentrale: 0228 / 8549 - 0 Wenn sich die Mutter trotz Aufforderung wei- Fax: 0228 / 8549 - 614 oder gert, den Antrag auf Unterhaltsvorschuss 0228 / 8549 - 391 bei Amt für Soziales und Wohnen zu stel- E-Mail: Jobcenter-Bonn.Team614@ len, kann das Jobcenter den Antrag stel- jobcenter-ge.de len sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II) 4.5. Unterhaltsvorschuss Wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist, Es wird geprüft, ob Ersatzansprüche we- Unterhalt zu leisten, besteht für das Kind gen sozialwidrigem Verhalten gegen die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach Mutter geltend gemacht werden können. dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). (§ 34 Abs. 1 SGB II) Voraussetzung ist insbesondere, dass das Anträge können heruntergeladen werden Kind bei der Mutter lebt und unter 18 Jah- unter: re alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gibt http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buer- es nicht. Für Kinder nach Vollendung des gerdienste/buergerdienste_online/buer- zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Vo- gerservice_a_z/00929/index.html?lang=de raussetzung, dass das Kind selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Weitere Informationen unter: Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist www.bonn.de oder dass der alleinerziehende Elternteil >> Rat & Verwaltung / im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kin- Bürgerservice online dergeldes über eigene Einkünfte von min- >> Bürgerservice destens 600 Euro brutto monatlich verfügt. >> Bürgeranliegen A bis Z >> Buchstabe U > Die Mutter ist verpflichtet, diese Leistung für Unterhaltsvorschuss ihr Kind beim Amt für Soziales und Wohnen E-Mail: wirtschaftlichehilfen@bonn.de der Bundesstadt Bonn zu beantragen. (§ 12 a SGB II) 18
5. Wann ist eine Erwerbstätigkeit Gut zu wissen! zumutbar? Geht die Mutter einer (Teilzeit-)Erwerbs- tätigkeit nach, wird das Einkommen unter Empfänger von Leistungen nach dem Abzug der gesetzlichen Freibeträge auf die SGB II beim Jobcenter sind verpflichtet, Leistungen nach dem SGB II angerechnet. ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu Bei Alleinerziehenden besteht jedoch die verringern, vor allem durch die Aufnahme Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen einer Erwerbstätigkeit. in Anspruch zu nehmen: (§§ 2 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) • Kinderbetreuungskosten für Der leistungsberechtigten Mutter darf eine Kinder bis 14. Jahre können Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden, steuerlich als Sonderausgabe wenn dadurch die Erziehung eines Kindes abgesetzt werden. gefährdet ist. • Lebt eine Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für wel- Nach dem SGB II wird davon ausgegan- ches Kindergeld bezogen wird gen, dass die Erziehung eines Kindes in (auch volljährige Kinder in Aus- der Regel nicht gefährdet ist, wenn es min- bildung) zusammen, bietet die destens drei Jahre alt und die Betreuung Steuerklasse II eine Entlastung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege gegenüber der Steuerklasse I. sichergestellt ist. • Alleinerziehende sollten mit dem (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) Zeitpunkt der Trennung vom Ehe- partner sofort beim Finanzamt die getrennte steuerliche Veranla- gung (Antrag auf Lohnsteuerer- mäßigung) beantragen, um in eine günstigere Steuerklasse eingestuft zu werden. Das geht auch noch rückwirkend mit der Steuererklärung für das vergan- gene Jahr; das Nettoeinkommen ist dadurch deutlich höher. 19
6. Rechtsanspruch auf einen Wenn Eltern keinen Betreuungsplatz für Kinderbetreuungsplatz ihr Kind finden und den Rechtsanspruch geltend machen wollen, kann das Famili- Seit dem 01. August 2013 haben auch un- enbüro des Amtes für Kinder, Jugend und ter dreijährige Kinder einen Rechtsanspruch Familie schriftlich informiert werden. auf einen Betreuungsplatz. Eltern müssen dann nachweisen, dass sie Über das Kindergarteninformationssystem sich ohne Erfolg aktiv um einen Betreu- – KITA-NET Bonn unter: ungsplatz im Kindergarten oder bei einer Tagespflegestelle bemüht haben. Das Fa- www.bonn.de milienbüro wird dann versuchen, einen Be- >> Rat & Verwaltung / treuungsplatz zu finden. Bürgerservice online >> Bürgerservice Kontakt: >> Bürgeranliegen A bis Z Bundesstadt Bonn mit Infos und Öffnungszeiten Familienbüro >> Kindergartenanmeldung Stadthaus, Berliner Platz 2 kann gezielt nach öffentlich geförderten 53111 Bonn Kindergärten gesucht werden. Service-Tel.: 0228 / 77 40 70 E-mail: familienbuero@bonn.de Unterstützung durch eine Tagesmutter Für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, stellen Tagesmütter und -väter eine gute Alternative dar. Die Höhe der Elternbeiträ- ge (Eigenkosten) ist identisch. Plätze bei qualifizierten Tagespflegeperso- nen werden über das „Netzwerk Kinderbe- treuung in Familien“ vermittelt. Kontakt: Tel.: 0228 / 10 82 49 0228 / 76 60 42 0 0228 / 26 55 17 Weitere Informationen unter www.netzwerk-kinderbetreuung-bonn.de. 20
7. Schwanger und in Not? – aus der Bundesstiftung. Ihre Leistungen Die Bundesstiftung „Mutter und sind nicht auf das Arbeitslosengeld II an- Kind – Schutz des ungeborenen zurechnen. Lebens“ kann helfen. Eine Unterstützung aus Mitteln der Bun- Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – desstiftung ist gegenüber dem gesamten Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde Leistungsumfang des SGB II und XII nach- 1984 in Bonn gegründet, um schwangeren rangig (Regelleistung, Mehrbedarf beim Le- Frauen in Notlagen unbürokratisch zu hel- bensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und fen und ihnen die Fortsetzung der Schwan- Heizung, Sonderleistungen für Erstausstat- gerschaft zu erleichtern. tung bei Schwangerschaft und Geburt etc.). D.h. eine werdende Mutter ist nicht verpflich- Die Bundesstiftung kann vor allem bei fol- tet, Unterstützung bei der Bundesstiftung genden Themen helfen: zu beantragen, bevor sie z.B. einen Antrag beim Jobcenter stellt. • Erstausstattung des Kindes • Weiterführung des Haushaltes Gut zu wissen! • Wohnung und Einrichtung Die Beantragung von Leistungen für • Betreuung des Kindes. Schwangerschaft und Geburt im Jobcenter führt nicht automatisch zur Bedarfsdeckung Die Höhe und Dauer der Unterstützung rich- im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II, wenn Stif- ten sich nach den besonderen Umständen tungsmittel bewilligt wurden. Die Stiftung der persönlichen Notlage. bewilligt lediglich eine ergänzende Hilfe. Voraussetzungen für Hilfe durch die Bun- Eine Bedarfsdeckung könnte allenfalls ein- desstiftung sind: treten, wenn die Stiftungsmittel für Bedarfe • eine finanzielle Notlage, eingesetzt werden, welche zweckidentisch • eine Schwangerschaft, mit den Leistungen des SGB II sind. • eine Beratung durch die Schwan- gerschaftsberatungsstelle und Hat die Stiftung allerdings geleistet, zahlt dortiger Antrag auf Hilfe vor das Jobcenter für den gleichen Verwen- der Entbindung, dungszweck nicht noch einmal Hilfe. • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Rechtsgrundlage Gesetz über die Bundesstiftung Mutter und Kind in der Fassung vom 19. März 1993 (BGBI. I S. 406), zuletzt Gut zu wissen! geändert am 21. September 1997 (BGBI.I 2390). Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mittel 21
8. Wer hilft in Bonn? 8.2. Sonstige weiterführende Informationen 8.1. Weiterführende Informationen der Bundesstadt Bonn Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn https://www.vamv.de/publikationen/vamv- gibt es verschiedene Informationsbroschü- broschueren/ ren für Schwangere, Mütter und Alleiner- ziehende. Netzwerk Frühe Hilfen Bonn: http://www.fruehehilfen-bonn.de www.bonn.de >> Familie & Gesellschaft / Bildung & Soziales 8.3. Bonner Beratungsstellen für >> Frauen Schwangerschafts- und >> Ratgeber für Schwangere und Familienfragen Alleinerziehende (wird regelmä- ßig aktualisiert und ist bei der AWO (Arbeiterwohlfahrt) Gleichstellungsstelle der Beratungsstelle für Schwangerschafts- Bundesstadt Bonn probleme, Partner- und Familienfragen auch als Druckversion im Beratungs- und Bildungszentrum erhältlich) Theaterplatz 3 >> Gleichstellungsstelle der 53177 Bonn Bundesstadt Bonn Tel.: 0228 / 850 277 70 >> (www.bonn.de/@frauen) Fax: 0228 / 850 277 74 E-Mail: skb@awo-bnsu.de Weitere Publikationen: Internet: www.awo-bonn.de • Ratgeber für Schwangere und Caritasverband Bonn, esperanza Alleinerziehende Beratungs- und Hilfenetz vor, während • Kinderbetreuung in Bonn und nach einer Schwangerschaft • Berufstätigkeit und Kinder Dyroffstr. 7 • Unterhaltsfragen 53113 Bonn • Kinder und Steuern Tel.: 0228 / 108 258 Fax: 0228 / 108 295 E-Mail: esperanza@caritas-bonn.de Internet: www.caritas-bonn.de 22
8.4. Ihr Jobcenter Bonn – Diakonie Anschrift, Öffnungszeiten EVA Evangelische Beratungsstelle und Ansprechpartner für Schwangerschaft, Sexualität und Pränataldiagnostik Godesberger Allee 6 - 8 Jobcenter Bonn 53175 Bonn Rochusstr. 6 und 12 Tel.: 0228 / 22 72 24 25 53123 Bonn Fax: 0228 / 22 72 24 33 Tel.: 0228 / 8549 - 0 E-Mail: schwanger@dw-bonn.de Fax: 0228 / 8549 - 391 Internet: www.diakonie-bonn.de E-Mail: jobcenter-bonn@jobcenter-ge.de Für spezielle Anfragen bei donum vitae - Bonn/Rhein-Sieg Schwangerschaft und Geburt: Beratungsstelle für Schwangere Jobcenter-Bonn.Servicestellefuer und ihre Partner, schwangere@jobcenter-ge.de Beratung im Schwangerschaftskonflikt und bei Pränataldiagnostik Internet: www.job-center-bonn.de Oxfordstr. 17 53111 Bonn Telefon-Servicecenter Tel.: 0228 / 93 19 90 80 Mo. bis Mi. 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr Fax: 0228 / 62 96 523 Do. 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr E-Mail: bonn@donumvitae.org Fr. 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr Internet: www.bonn.donumvitae.org unter der Telefonnummer 0228 / 8549 - 0 Wenn Sie einen persönlichen pro familia Gesprächs- und Beratungstermin Beratungsstelle Bonn wünschen, können Sie diesen über das Beratung rund um Schwangerschaft Telefon-Servicecenter oder am und Geburt, Kundenportal des Jobcenters Bonn im Schwangerschaftskonflikt, anmelden. Nach Abstimmung mit dem bei Fragen zu Sexualität, für Sie zuständigen Mitarbeiter teilen wir Partnerschaft und Familienplanung. Ihnen den genauen frühestmöglichen Kölnstr. 96 Termin dann umgehend per Post mit. 53111 Bonn Tel.: 0228 / 338 0000 Kundenportal Jobcenter Bonn Fax: 0228 / 338 000 88 Mo., Di. Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr E-Mail: bonn@profamilia.de Do. 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Internet: www.profamilia.de Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 23
D C DCD D C D CC C C Herausgeber Arbeitskreis Herausgeber Schwangerschaftsberatung in Bonn in Kooperation Jobcenter mit dem Jobcenter Bonn Bonn Stand: 01. Januar 2020, 5. überarbeitete Auflage März 2015 www.job-center-bonn.de www.job-center-bonn.de
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