BCCCSchwangerschaft - Jobcenter Bonn

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BCCCSchwangerschaft - Jobcenter Bonn
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Schwangerschaft
          und Geburt
      BONNER LEITFADEN FÜR
  SCHWANGERE FRAUEN UND MÜTTER
BCCCSchwangerschaft - Jobcenter Bonn
INHALT                                            Seite
1.   Einleitung – Orientierungshilfe im           Seite   4
     Paragraphendschungel

2.   Spezielle Regelungen                         Seite   5
     2.1.   Unter 25-jährige Schwangere           Seite   5
     2.2.   Schüler / Auszubildende / Studenten   Seite   5

3.   Bedarfe – Welche Leistungen                  Seite   5
     des Jobcenters gibt es?
     3.1.   Regelbedarf                           Seite   5
     3.2.   Mehrbedarfe                           Seite   6
     3.3.   Kosten der Unterkunft und Heizung     Seite   7
     3.4.   Einmalige Bedarfe                     Seite   8
			         3.4.1. Schwangerschaftsbekleidung     Seite   9
			         3.4.2. Beihilfen vor der Geburt       Seite 10
			         3.4.3. Folgegeburten                  Seite 10
			         3.4.4. Bildungs- und Teilhabepaket    Seite 10

4.   Was gilt als anrechenbares Einkommen?        Seite 12
     4.1.   Kindergeld                            Seite 12
     4.2.   Elterngeld und Geschwisterbonus       Seite 13
     4.3.   Mutterschaftsgeld                     Seite 15
     4.4.   Unterhalt                             Seite 16
     4.5.   Unterhaltsvorschuss                   Seite 18

5.   Wann ist eine Erwerbstätigkeit zumutbar?     Seite 19

6.   Rechtsanspruch auf einen                     Seite 20
     Kinderbetreuungsplatz

2
INHALT                                              Seite
7.   Schwanger und in einer besonderen              Seite 21
     Notlage? – Die Bundesstiftung
     „Mutter und Kind – Schutz des
     ungeborenen Lebens“ kann helfen.

8.   Wer hilft in Bonn?                             Seite 22
     8.1.   Weiterführende Informationen der        Seite 22
			         Bundesstadt Bonn
     8.2.   Sonstige weiterführende Informationen   Seite 22
     8.3.   Beratungsstellen für                    Seite 22
			         Schwangerschafts- und Familienfragen
			         in Bonn
     8.4.   Ihr Jobcenter Bonn –                    Seite 23
			         Anschrift, Öffnungszeiten und
			         Ansprechpartner

                                                               3
1.       Einleitung – Orientierungshilfe                 Bitte beachten Sie!
         im Paragraphendschungel                         Die in diesem Leitfaden aufgeführte Rechts-
                                                         lage, Förderbeträge usw. entsprechen dem
Die Leistungen des Jobcenters nach dem                   Stand
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)                            ab 01. Januar 2020.
sind in erster Linie dafür da, erwerbsfähige
hilfebedürftige Personen möglichst schnell               Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetz-
und passgenau wieder ins Arbeitsleben                    geber regelmäßig Anpassungen vornimmt
zu integrieren und sie während der Suche                 und einige Angaben damit nicht mehr ak-
nach Arbeit finanziell abzusichern.                      tuell sind.

Für schwangere Frauen und Mütter gelten                  Fragen Sie im Zweifelsfall beim Jobcenter
dabei teilweise besondere gesetzliche Re-                Bonn oder der für die betreffende Leistung
gelungen:                                                zuständigen Stelle nach!

„Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere
darauf auszurichten, dass die familienspezifischen Le-   ACHTUNG:
bensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberech-     Das Jobcenter Bonn arbeitet mit der elektro-
tigten, die Kinder erziehen, berücksichtigt werden.“
(vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II).                   nischen Akte. Das bedeutet, dass alle Doku-
                                                         mente, die Sie dem Jobcenter zur Verfügung
Dieser Leitfaden für Schwangere und Müt-                 stellen, eingescannt („fotografiert“) und in ei-
ter umfasst die wesentlichen rechtlichen                 ner elektronischen Akte (eAkte) gespeichert
Aspekte des SGB II und wurde vom Job-                    werden. Dadurch können Ihnen die Mitar-
center Bonn in Zusammenarbeit mit den                    beiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters
Schwangerschaftsberatungsstellen folgen-                 besser und schneller Auskunft geben. Denn:
der Institutionen in Bonn erstellt:                      Ihre Akte ist jederzeit auf dem Bildschirm ver-
                                                         fügbar und muss nicht erst geholt werden.

     •     AWO                                           Bitte beachten Sie hierbei!
     •     Caritas-esperanza                             Papierunterlagen, die Sie dem Jobcenter
     •     Diakonie-EVA                                  zur Verfügung stellen, werden nach Über-
     •     donum vitae                                   führung in die eAkte noch 8 Wochen aufbe-
                                                         wahrt und dann endgültig vernichtet.
     •     pro familia
                                                         Falls Sie Originalunterlagen einreichen
                                                         und diese weiterhin benötigen, teilen
Der Leitfaden soll helfen, die betroffenen               Sie das bitte sofort bei der Abgabe im
Frauen gut zu beraten und zu unterstüt-                  Jobcenter mit! Meistens genügt es, wenn
zen.                                                     Sie Kopien beim Jobcenter einreichen.

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Das Jobcenter Bonn ermöglicht allen Kun-       Auszubildende in höheren Fachschulen,
dinnen und Kunden, einige Anträge und In-      Akademien und Hochschulen mit eigenem
formationen digital zu übermitteln. Hierzu     Haushalt, welche dem Grunde nach An-
finden Sie nähere Informationen unter:         spruch auf BAföG haben, sind vom Leis-
www.jobcenter.digital                          tungsbezug nach dem SGB II nach wie vor
                                               ausgeschlossen.

2.        Spezielle Regelungen
                                               Ansprüche auf Erstausstattung
                                               Vom Leistungsbezug nach dem SGB II
2.1.      Unter 25-jährige Schwangere
                                               ausgeschlossene Auszubildende und Stu-
Schwangere unter 25 Jahren, welche im          dentinnen können Ansprüche auf Erstaus-
gemeinsamen Haushalt der Eltern oder           stattung bei Schwangerschaft und Geburt
eines Elternteiles wohnen, gehören grund-      geltend machen (vgl. Abschnitt 3.4.). Die
sätzlich der Bedarfsgemeinschaft der Eltern    besonderen Vorschriften für Auszubildende
an. Wenn eine schwangere, alleinstehende       greifen nicht für die Ansprüche der Kinder.
U25-jährige Frau einen Neuantrag beim Job-
center stellt, müssen dementsprechend auch     Leistungen für die Auszubildende können
die Daten ihrer Eltern erfasst und im Antrag   als Darlehen erbracht werden, sofern der
angegeben werden.                              Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5
                                               SGB II eine besondere Härte bedeutet
Gut zu wissen!                                 (§ 27 Absatz 3 SGB II). Dies kann zum
Das Einkommen der Eltern wird aber nicht       Beispiel die Gefährdung des unmittelbar
angerechnet; die Schwangere genießt also       bevorstehenden Ausbildungsabschlusses
einen besonderen gesetzlichen Schutz.          durch eine Schwangerschaft sein. Nehmen
(§ 9 Abs. 3 SGB II)                            Sie bei einer vermuteten besonderen Här-
                                               te Kontakt mit dem Jobcenter auf.
2.2.      Schüler / Auszubildende /
          Studenten
                                               3.     Bedarfe – Welche Leistungen
Schwangerschaft während Ausbildung                    des Jobcenters gibt es?
und Studium – wer zahlt?
                                               3.1.   Regelbedarf
Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2016 um-
fassende Änderungen bei Auszubildenden         Ob jemand Anspruch auf Leistungen nach
mit Ausbildungsgeld oder Berufsausbil-         dem SGB II hat, hängt immer von der
dungsbeihilfe vorgenommen, ebenso bei          Hilfebedürftigkeit ab. Bei der Antragstel-
Schülern mit BAföG-Leistungen. Danach          lung muss das Jobcenter daher in jedem
besteht in den meisten Fällen ein An-          Einzelfall zuerst prüfen, ob jemand hilfebe-
spruch auf Leistungen nach dem SGB II.         dürftig ist.

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Für eine alleinstehende oder alleinerzie-       3.2.      Mehrbedarfe –
hende erwachsene Frau beträgt die Regel-                  vor und nach der Geburt
leistung seit dem 01.01.2020 432,00 €. Für
                                                Eine Schwangere erhält ab der 13. Schwan-
eine 18 bis 24-jährige Frau der Bedarfsge-
                                                gerschaftswoche einen Mehrbedarf von ak-
meinschaft im Haushalt der Eltern 345,00 €
                                                tuell 17% ihres maßgebenden Regelbedarfs.
und für eine unter 18 Jahre alte Frau der       (§ 21 Abs. 2 SGB II)
Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern
328,00 €. Wenn sie volljährig ist und in ei-    Gut zu wissen!
ner Partnerschaft lebt, beträgt die Regel-      Die Schwangerschaft wird grundsätzlich
leistung 389,00 €.                              durch die Vorlage des Mutterpasses nach-
(§ 20 Abs. 2 - 4 SGB II)                        gewiesen.

Das Einkommen und Vermögen in der Be-           Nach der Geburt erhält die Mutter einen
darfsgemeinschaft der Eltern oder eines         Mehrbedarf von 36% ihrer maßgebenden
Elternteiles von U25-jährigen Schwange-         Regelleistung, wenn sie mit dem Kind zu-
ren wird bis zur Vollendung des 6. Lebens-      sammenlebt und allein für dessen Pflege
jahres des Kindes nicht angerechnet.            und Erziehung sorgt.
(§ 9 Abs. 3 SGB II)                             (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)

Auch eine Unterhaltsvermutung (siehe Infor-     Dies gilt für Alleinerziehende, die mit
mationen „Gut zu wissen!“) durch die in einer
Haushaltsgemeinschaft lebenden Verwand-             •      einem Kind unter 7 Jahren
ten ist in dem oben genannten Zeitraum aus-     		         oder
geschlossen.                                       •       zwei oder drei Kindern
(§ 9 Abs. 5 SGB II)                              		        unter 16 Jahren
                                                zusammenleben.
Gut zu wissen!
Keine Unterhaltsvermutung                       Ein Mehrbedarf in Höhe von 12% der maß-
Das Jobcenter geht bei der Berechnung           gebenden Regelleistung wird für jedes Kind
des Regelbedarfs nicht davon aus, dass          gewährt, wenn sich dadurch ein höherer
Eltern bzw. Verwandte in der Bedarfs- bzw.      Prozentsatz ergibt als nach § 21 Abs. 3 Nr. 1
Haushaltsgemeinschaft finanziell für die        SGB II, höchstens jedoch 60% der maßge-
Schwangere oder Mutter aufkommen, auch          benden Regelleistung (§ 21 Abs. 3 Nr. 2
wenn sie dies finanziell könnten.               SGB II). Das heißt, der Mehrbedarf steigt
(§ 9 Abs. 5 SGB II)
                                                maximal bis zum 5. Kind unter 16 Jahren
                                                (5 x 12 % = 60 %).

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Beispiel 1                                      Sie unter http://www.job-center-bonn.de/
Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kin-      site/unterkunft/ bzw. folgen dort dem Link
dern im Alter von 5 und 14 Jahren erhält        auf die Internetseite der Bundesstadt Bonn.
einen Mehrbedarf von 36% der maßge-
benden Regelleistung, weil sie ein Kind         Gut zu wissen!
unter 7 Jahren betreut. Nach § 21 Abs. 3        Auch Schwangere oder Alleinerziehende
Nr. 2 würden ihr 2 x 12% gewährt = 24% der      in Ausbildung und Studium, die eigentlich
maßgebenden Regelleistung. Es ist im Er-        von Leistungen nach dem SGB II ausge-
gebnis der höhere Betrag nach § 21 Abs. 3       schlossen sind, können KDU vom Jobcenter
Nr. 1 SGB II zu zahlen.                         erhalten.
                                                (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II)
Beispiel 2
Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kin-      Wohnbedarf
dern im Alter von 5, 16 und 17 Jahren er-       Die Schwangere oder Mutter mit Kind ha-
hält einen Mehrbedarf von 36% der maß-          ben (wie alle anderen Hilfebedürftigen auch)
gebenden Regelleistung, weil sie ein Kind       Anspruch auf die Deckung ihres Wohnbe-
unter 7 Jahren betreut (§ 21 Abs. 3 Nr. 1       darfs. Der Wohnbedarf ist gedeckt, wenn
SGB II) bzw. 3 Kinder betreut und pro Kind      sie über eigene, abgeschlossene Räume
12% der maßgebenden Regelleistung er-           verfügen. Diese Räume können sich durch-
hält (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Hier ist die   aus auch in der Wohnung oder dem Haus-
Höhe des Mehrbedarfs im Ergebnis gleich         eigentum der Eltern befinden.
(36% der maßgebenden Regelleistung).
                                                Anmietung einer neuen Wohnung
                                                Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages
3.3.      Kosten der Unterkunft und
                                                sollte grundsätzlich die Zusicherung des
          Heizung (KDU)
                                                Jobcenters eingeholt werden, um sicher zu
KDU werden grundsätzlich getrennt vom           gehen, dass die Unterkunftskosten und alle
Regelbedarf (und ggf. Mehrbedarfen) be-         mit dem Umzug verbundenen Wohnungs-
rechnet. Leistungsberechtigte Personen er-      beschaffungskosten in voller Höhe geleistet
halten Leistungen für Unterkunft und Hei-       werden.
zung in tatsächlich anfallender Höhe, wenn
diese angemessen sind.                          Ausnahme: Anmietung einer eigenen
(§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)                     Wohnung bei unter 25-Jährigen
                                                Für die Anmietung einer eigenen Wohnung
Informationen dazu, welche Unterkunfts-         benötigen U25-Jährige grundsätzlich die
kosten in Bonn angemessen sind, finden          Zusicherung des Jobcenters.
                                                (§ 22 Abs. 5 SGB II)

                                                                                          7
Zur Zusicherung ist das Jobcenter ver-        Die Zustimmung des Jobcenters zur An-
pflichtet, wenn                               mietung einer eigenen Wohnung ist in
                                              der Regel ab Beginn des 6. Schwanger-
      • die hilfebedürftige Person aus
                                              schaftsmonats zu erteilen (die Empfeh-
    		  schwerwiegenden sozialen
                                              lungen des DV gehen dagegen von der
    		  Gründen nicht auf die Wohnung
                                              13. Schwangerschaftswoche aus, also ca.
    		  der Eltern oder eines Elternteils
                                              ab dem 3. Schwangerschaftsmonat).
    			verwiesen werden kann,
		         oder                               Es muss gewährleistet sein, dass die
                                              Schwangere noch vor Eintritt der Mutter-
      •    der Bezug der Unterkunft zur
                                              schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) den
    		     Eingliederung in den
                                              Umzug organisieren und durchführen kann.
    		     Arbeitsmarkt erforderlich ist,
                                              Bei Risikoschwangerschaften oder bei al-
		         oder                               leinstehenden Schwangeren ist die Frist
      •    ein sonstiger, ähnlich             zeitlich nach vorne zu verlegen, damit der
    		     schwerwiegender Grund,             Umzug früher stattfinden kann.
    		     z.B. Schwangerschaft,
    		     Familiengründung, o.a. vorliegt.   Gut zu wissen!
                                              Bei der Anmietung einer Wohnung ist be-
Die Zusicherung des zuständigen Teams         reits der zukünftige Wohnflächenbedarf für
für Leistungsgewährung im Jobcenter wird      das noch ungeborene Kind zu berücksich-
bei den oben genannten Punkten erst nach      tigen.
vorheriger Zustimmung durch das Integra-
tionsteam für U25-Jährige erteilt.            Leben die Schwangere oder Mutter und
                                              Kind weiter in der Wohnung der Eltern,
Gut zu wissen!                                muss das Jobcenter die angemessenen
Bei nachweislicher Schwangerschaft (Mut-      Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
terpass) ist die vorherige Zustimmung des     kopfanteilig als deren Bedarf anerkennen.
U25-Teams nicht notwendig.

Schwerwiegende Gründe für die Anmie-          3.4.      Einmalige Bedarfe
tung einer eigenen Wohnung                    Erstausstattung bei Erstbezug einer
Der Deutsche Verein für öffentliche und       Wohnung
private Fürsorge e. V. hat Empfehlungen       Leistungen für Erstausstattung bei Neube-
erarbeitet und den unbestimmten Rechts-       zug einer Wohnung sind nicht Teil der Re-
begriff „sonstiger ähnlich schwerwiegen-      gelleistungen, sondern können zusätzlich
der Grund“ näher ausgelegt.                   erbracht werden.
(DV 37/06 AF III, 06.12.2006)                 (§ 31 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XII, § 24 Abs. 3 Ziffer 1 SGB II)

8
Bei der Erstausstattung handelt es sich        Anspruchsberechtigt sind auch Personen,
um einen Bedarf für die Ausstattung einer      die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt de-
Wohnung, der erstmalig entsteht und nicht      cken können, nicht aber den einmaligen Be-
durch bereits vorhandene Gegenstände           darf anlässlich der Geburt. In diesem Fall wird
gedeckt ist.                                   ein Durchschnittseinkommen der Antragstel-
                                               lerin aus den vergangenen sechs Monaten
Erstausstattung bei Schwangerschaft            bei Leistungsentscheidung zu Grunde gelegt.
und Geburt                                     (§ 24 Abs. 3 Satz 2 bis 3 SGB II).

Leistungen für Erstausstattung bei Schwan-
gerschaft und Geburt sind nicht Teil der Re-   Es können z.B. Fälle vorkommen, in denen
gelleistungen, sondern werden zusätzlich       eine Ausbildungsvergütung zwar den lau-
erbracht.                                      fenden Lebensunterhalt der Schwangeren
(§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)                     sichert, nicht aber die Anschaffung der Ba-
                                               byerstausstattung.
Dies gilt auch für Auszubildende / Studie-     Zu den einmaligen Bedarfen zählen
rende.                                         im Einzelnen:
(§ 27 Abs. 2 SGB II)

Die Schwangere ist individuell über mögli-     3.4.1. Schwangerschaftsbekleidung
che Beihilfen zu beraten und auf ihren An-
spruch hinzuweisen.                            Die Antragstellerin hat für die Beschaffung
(§ 14 SGB I)                                   von Schwangerschaftsbekleidung ab dem
                                               4. Schwangerschaftsmonat Anspruch auf
                                               eine Pauschale in Höhe von z.Zt. 125,00 €.
Gut zu wissen!
Entsprechende Anträge können formlos
                                               Gut zu wissen!
beim Jobcenter gestellt werden.
                                               Ein Bedarf ist grundsätzlich nur bei der ers-
Die einmaligen Bedarfe werden pauschal         ten Schwangerschaft anzuerkennen. Bei
berechnet. Bei der Bemessung der Pau-          kurz aufeinanderfolgenden Schwanger-
schalbeträge werden realistische Angaben       schaften (in einem Zeitraum von 5 Jahren
über die erforderlichen Aufwendungen und       oder kürzer) wird auf die Verwendung der
nachvollziehbare Erfahrungswerte berück-       ggf. noch vorhandenen Ausstattung ver-
sichtigt.                                      wiesen und es werden lediglich die Kos-
(§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II)                    ten für die fehlende Ausstattung gewährt.

Leistungen werden auch für Schwangere          Dabei ist zu berücksichtigen, dass je nach
ohne laufende SGB II Leistungen erbracht.      Jahreszeit auch witterungsgerechte Um-
                                               standsbekleidung notwendig ist.

                                                                                            9
3.4.2. Beihilfen vor der Geburt               Das Heftchen kann im Internet auch herun-
                                              tergeladen werden unter:
8 bis 10 Wochen vor der Geburt hat die
                                              www.bonnorange.de/downloads.html.
werdende Mutter Anspruch auf Beihilfe
                                              Internetadresse: www.bonnorange.de.
für Babyerstausstattung in Höhe von z.Zt.
501,00 €.

Dazu zählen                                   3.4.3. Folgegeburten

   •    Bekleidung, Schlafsack, Lätzchen      Wie bereits unter Punkt 3.4.1. und 3.4.2.
   •    Einrichtung eines Kinderzim-          erwähnt, werden im Regelfall die Kosten
 		     mers (komplettes Kinderbett und       der Erstausstattung vom Jobcenter über-
 		     Kleiderschrank)                       nommen, d.h. der Bedarf bei der ersten
   •    Ausstattung mit den notwendigen       Schwangerschaft und Geburt.
 		     Bedarfsgegenständen
 		     (z.B. Kinderwagen, Wickelauflage,     Bei Folgegeburten ist je nach Antragstel-
 		     Trinkflaschen).                       lung ein weiteres Bett zu gewähren:

Bei Mehrlingsgeburten wird die Pauschale         •    entweder ein weiteres Babybett
von 501,00 € pro Kind gewährt.                 		     mit Matratze für den Säugling in
                                               		     Höhe von zurzeit 80,00 €
Für den Einrichtungsbedarf wird bei der          •    oder ein Jugend-/Erwachsenen-
Bewilligungshöhe von gebrauchtem Mobi-         		     bett mit Matratze für das ältere
liar ausgegangen.                              		     Kind in Höhe von zurzeit 90,00 €
                                                 •    jeweils zuzüglich Kopfkissen und
Gut zu wissen!                                 		     Bettdecke in Höhe von zurzeit
Um die einmaligen Leistungen zu erhalten,      		     30,00 €.
muss ein Antrag gestellt werden. Dies kann
formlos erfolgen.
                                              3.4.4. Bildungs- und Teilhabepaket
Bei bonnorange AöR (Lievelingsweg 110,               (BuT)
53103 Bonn, Tel. 0228 / 77 2328) kann die
Broschüre „Gesucht und gefunden!“ erwor-      Das Angebot des BuT ist unter anderem auf
ben werden, die alle Second-Hand-Läden        Kinder ausgerichtet, die Leistungen nach
in Bonn aufführt. Die Antragstellerin hat     dem SGB II beziehen. Dies soll Kindern die
die Möglichkeit, mit Hilfe dieses Heftchens   Möglichkeit bieten, mehr als bisher am so-
günstig Bekleidung, Möbel und sonstige        zialen und kulturellen Leben in der Gemein-
Gebrauchtwaren zu erwerben.                   schaft teilzunehmen.

10
Das Spektrum reicht von Hilfen in Kinderta-   Hilfen zur Ausstattung mit persönlichem
gesstätten und Schulen über Musikunter-       Schulbedarf für ihr schulpflichtiges Kind er-
richt und Mitgliedsbeiträge für Sportverei-   hält die Mutter beim Jobcenter Bonn. Dafür
ne bis hin zu Freizeitmaßnahmen.              ist eine Einschulungs- bzw. Schulbeschei-
                                              nigung vorzulegen.
Übernommen werden können Leistungen
wie:                                          Die Leistungen erfolgen grundsätzlich nur
                                              auf Antrag bei der Servicestelle Bildung
                                              und Teilhabe.
   • gemeinschaftliche Mittagsver-
 		  pflegung in Verantwortung der
                                              Kontakt:
 		  Schule/KiTa
                                              Bundesstadt Bonn
   • eintägige Schul- oder KiTa-Aus-
                                              Amt für Soziales und Wohnen
 		  flüge
                                              Servicestelle Bildung und Teilhabe
   • mehrtägige Klassenfahrten/KiTa-
                                              Hans-Böckler-Str. 5, 53225 Bonn
 		  Fahrten
                                              Tel.: 0228 / 77 49 49
   • Leistungen zur Teilhabe am so-
                                              Fax: 0228 / 77 49 44
 		  zialen und kulturellen Leben in
                                              E-Mail-Adresse: bildungspaket@bonn.de
 		  der Gemeinschaft bis zur Vollen-
 		  dung des 18. Lebensjahres (z.B.
                                              Nähere Informationen und Antragsunterla-
 		  Mitgliedschaft in Sportvereinen,
                                              gen zum Download finden Sie auf der Inter-
 		  Musikunterricht, Teilnahme an
                                              netseite der Bundesstadt Bonn unter:
 		  Ferienfreizeiten)
   • vorübergehende notwendige,                       www.bonn.de
 		  angemessene Lernförderung                        > Bürgerservice online
   • notwendige Schülerbeförderung                    > Bürgerservice
 		  mit öffentlichen Verkehrsmitteln                 > Bürgeranliegen A-Z
 		  zur nächsten Schule, falls die                   > Buchstabe B
 		  Kosten nicht anderweitig
 		  übernommen werden                        Die Anträge können auch im Jobcenter ge-
   • persönlicher Schulbedarf                 stellt werden und werden von dort an die
 			(150,00 € pro Schuljahr –                 Servicestelle Bildung und Teilhabe weiter-
 		  100,00 € im August und                   geleitet.
 		  50,00 € im Februar)

                                                                                        11
4.        Was gilt als anrechenbares            Gut zu wissen!
          Einkommen?                            Die schwangere Tochter kann unter bestim-
                                                mten Umständen (z.B. unbekannter Aufent-
4.1.      Kindergeld ist Einkommen der          halt der Eltern, Vollwaise) auch für sich
          Kinder                                selbst Kindergeld beantragen.

Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen
                                                Ob die Schwangere U25-Jährige einen
der Kinder und wird an den/die Kindergeld-
                                                Kindergeldanspruch hat, ist im Einzelfall
berechtigten (Eltern/Elternteil) gezahlt.
                                                bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
                                                Bonn zu klären.
Gut zu wissen!
Kindergeld wird mindernd auf den Regelbe-
                                                Nach der Geburt des Kindes ist die junge
darf der schwangeren Tochter angerechnet.
                                                Mutter verpflichtet, für ihr eigenes Kind
(§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
                                                Kindergeld zu beantragen.
                                                (§ 12 a SGB II)
Eltern (hier die Eltern der schwangeren
Tochter) haben in folgenden Fällen Kinder-
                                                Gut zu wissen!
geldanspruch:
                                                Der Kindergeldantrag sollte bei der Fami-
                                                lienkasse so früh wie möglich gestellt wer-
   •       grundsätzlich bis zur Vollendung
                                                den, damit die Zahlung rechtzeitig nach
 		        des 18. Lebensjahres der Tochter
                                                Geburt des Kindes einsetzt (hierfür wird
   •       bis zum 21. Lebensjahr kann
                                                u.a. die Geburtsurkunde des neugebore-
 		        Kindergeld gezahlt werden, wenn
                                                nen Kindes benötigt).
 		        die Tochter arbeitsuchend ist,
   •       bis zum 25. Lebensjahr, wenn die
                                                In der Regel meldet das Jobcenter einen
 		        Tochter eine Ausbildung sucht
                                                Erstattungsanspruch bei der Familienkas-
 		        oder sich in Ausbildung/Studium
                                                se an.
 		        befindet
                                                (§ 104 SGB X)
   •       bis zum 25. Lebensjahr, wenn die
 		        Tochter körperlich, geistig oder
                                                Allerdings rechnet das Jobcenter das Kin-
 		        seelisch behindert ist (sofern die
                                                dergeld bis zur endgültigen Bewilligung
 		        Behinderung vor dem 25. Lebens-
                                                durch die Familienkassen nicht an, streckt
 		        jahr eingetreten ist) und
                                                das Kindergeld also sozusagen vor.
 		        deswegen nicht selbst für ihren
                                                Nach der Bewilligung durch die Familien-
 		        Unterhalt sorgen kann.
                                                kasse lässt sich das Jobcenter den ent-
                                                standenen Anspruch erstatten.

12
Sie können sich zum Kindergeldanspruch          4.2.     Elterngeld und
detailliert informieren unter:                           Geschwisterbonus
         www.arbeitsagentur.de
                                                Elterngeld
         > Bürgerinnen & Bürger
                                                Durch das Elterngeld können Eltern über ei-
         > Familie und Kinder
                                                nen bestimmten Zeitraum einen Lohn-/ Ein-
         > Kindergeld, Kinderzuschlag
                                                kommensersatz von mindestens 300,00 €
                                                monatlich erhalten. Die Elternzeit bietet
        Besucheradresse
                                                den Eltern die Möglichkeit, sich für einen
        Agentur für Arbeit Bonn
                                                bestimmten Zeitraum zur Betreuung des
        Familienkasse
                                                Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen.
        Villemombler Straße 101
        53123 Bonn
                                                Wenn ein Elternteil nach der Geburt des
                                                Kindes nicht oder nur in Teilzeit arbeitet,
Kontakt
                                                soll das Elterngeld das Einkommen zu
Tel.: 0800 / 4 5555 30
                                                mindestens 65 % bzw. 67 % (je nach
Telefonische Erreichbarkeit von
                                                Einkommenshöhe vor Geburt des Kindes)
montags bis freitags 08.00 bis 18.00 Uhr
                                                ersetzen, bei Geringverdienenden (Mini-
(Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.)
                                                jobbern) sogar bis zu 100 %.
Fax: 0228 / 9243337
E-Mail:
                                                Gut zu wissen!
Familienkasse-Bonn@arbeitsagentur.de
                                                Elterngeld ist gem. § 12a SGB II eine so-
                                                genannte vorrangige Leistung. Der/die
Formulare können runtergeladen werden
                                                Leistungsberechtigte ist verpflichtet Sozial-
unter: http://www.kindergeld.org/familienkas-
                                                leistungen anderer Träger in Anspruch zu
sen/nordrhein-westfalen/bonn.html
                                                nehmen und die dafür erforderlichen
                                                Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung,
Anschließend können die Antragsunterla-
                                                Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung
gen gesandt werden an:
                                                der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
       Postanschrift
       Familienkasse
                                                Andere Mutterschafts- und Entgeltersatz-
       Nordrhein-Westfalen West
                                                leistungen, die das Einkommen aus Erwerbs-
       53093 Bonn
                                                tätigkeit ganz oder teilweise ersetzen,
                                                werden auf das Elterngeld angerechnet.
                                                (§ 3 Abs. 1 und 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
                                                setz / BEEG)

                                                                                                  13
Geschwisterbonus                               letzten zwölf Kalendermonaten vor der
Wenn neben dem neugeborenen Kind               Geburt erzielt wurde, maximal jedoch bis zu
                                               einem monatlichen Betrag von 300,00 €.
   •      mindestens ein Geschwisterkind       (§ 2 Abs. 1 BEEG, § 10 Abs. 5 Satz 2 BEEG)
 		       unter 3 Jahren oder
   •      zwei Geschwisterkinder unter         Wird Elterngeld aufgrund der Verlänge-
 		       6 Jahren oder                        rungsoption (§ 6 BEEG) für die doppelte
                                               Zeit in halber Höhe bezogen, gilt für den
   •      ein behindertes Kind unter           Elterngeldfreibetrag eine Obergrenze von
 		       14 Jahren                            monatlich 150,00 € je Elterngeldanspruch .
                                               (§ 10 Abs. 5 Satz 3 BEEG)
vorhanden ist, können Familien einen
Geschwisterbonus erhalten. Der Geschwis-
                                               Elterngeld Plus
terbonus beträgt 10% vom Elterngeld,
                                               Mit Elterngeld Plus besteht für Eltern die
mindestens jedoch 75,00 € pro Monat.
                                               Möglichkeit, Elterngeldbezug und Teilzeit-
                                               arbeit bis zu 30 Wochenstunden miteinan-
Das Jobcenter rechnet das Elterngeld
                                               der zu kombinieren. Somit wird ein länge-
mit Geschwisterbonus und vergleichbare
                                               rer Elterngeldbezug ermöglicht, auch über
Leistungen der Bundesländer in vollem
                                               den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.
Umfang als Einkommen an.
                                               Aus einem Elterngeldmonat werden bei
(§ 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG)
                                               Teilzeitbeschäftigung nach Geburt des Kin-
                                               des zwei Elterngeld Plus Monate.
Dies gilt ebenso für Leistungen nach
§ 3 BEEG, die ihrerseits auf das Elterngeld
                                               Gut zu wissen!
angerechnet werden.
                                               Teilen sich Eltern die Betreuung ihres Kin-
                                               des und arbeiten parallel für vier Monate
Gut zu wissen!
                                               zwischen 25 und 30 Wochenstunden, er-
Das heißt, dass die Leistungen des Job-
                                               halten sie zudem den Partnerschaftsbo-
centers nach dem SGB II in der Regel
                                               nus. Das bedeutet: Sie erhalten für diese
geringer ausfallen, wenn die Familie Eltern-
                                               vier Monate jeweils vier zusätzliche Eltern-
geld oder vergleichbare Leistungen erhält.
                                               geld Plus Beträge.

Elterngeldfreibetrag
                                               Weiterführende Informationen zum Eltern-
Bei der Berechnung der Leistungen des
                                               geld unter
Jobcenters bleibt aber das Elterngeld bis
zur Höhe des monatlichen Durchschnitts-                 www.bonn.de
einkommens unberücksichtigt, das in den                 >> Familie & Gesellschaft,
                                                           Bildung & Soziales

14
Ausführlichere Erklärungen zum Eltern-            ner Frühgeburt oder sonstigen vorzeitigen
geld finden Sie auch auf der Internetseite        Entbindung nicht in voller Höhe in Anspruch
des Bundesministeriums für Familien, Se-          genommen werden, verlängert sich die
nioren, Frauen und Jugend unter:                  Mutterschutzfrist nach der Geburt um die
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html          nicht in Anspruch genommenen Tage vor
Stichwort: Elterngeld                             der Entbindung. Regulär haben Frauen
                                                  während der gesamten Mutterschutzfrist
Kontakt:                                          Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen
Bundesstadt Bonn                                  Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu muss
Amt für Kinder, Jugend und Familie                die Frau jedoch bei einer gesetzlichen
Bürgerservice – Elterngeld / Elternzeit           Krankenkasse versichert sein.
Dechenstr. 14a, 53115 Bonn
Tel.: 0228 / 77 - 67 16 (A bis E)                 Gut zu wissen!
		              - 6792 (F, H - J, P - Q, U - V,   Mutterschaftsgeld ist eine vorrangige Sozi-
			               X – Z)                          alleistung gegenüber Leistungen des Job-
			             - 67 13 (L bis O, R)              centers nach dem SGB II.
			             - 67 15 (G, K)                    (§ 12 a SGB II)
			             - 67 14 (S, T, W)
Fax: 0228 / 77 - 67 20                            Das Mutterschaftsgeld wird in voller Höhe,
E-mail: elterngeldstelle@bonn.de                  lebensmonatsbezogen und taggenau auf
                                                  das Elterngeld angerechnet und mindert
                                                  dadurch die Höhe des Elterngeldes.
4.3.    Mutterschaftsgeld                         (§ 3 Abs. 1 BEEG)

Mutterschutz / Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird entweder von den           Welche Stelle ist zuständig?
gesetzlichen Krankenkassen oder dem
Bundesversicherungsamt für die Dauer der          Mutterschaftsgeld von den gesetzlichen
Mutterschutzfrist gezahlt.                        Krankenkassen
                                                  Gesetzlich versicherte oder arbeitslose
Mutterschutzfrist                                 schwangere Frauen beantragen das Mut-
Für fest angestellte Schwangere besteht           terschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Mut-
eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen           terschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung.
vor der Entbindung bis acht Wochen da-            Deshalb ruht der Anspruch, falls bzw. so-
nach (bei Mehrlingsgeburten sechs Wo-             lange die Antragstellerin während der Mut-
chen vor der Entbindung bis 12 Wochen             terschutzfrist Arbeitsentgelt erhält.
nach der Entbindung). Konnte die Mutter-          (§ 200 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung)
schutzfrist vor der Entbindung aufgrund ei-

                                                                                              15
Während des Mutterschutzes zahlt die
Krankenkasse der gesetzlich Versicher-           •      die während der Schutzfristen von
ten Mutterschaftsgeld in Höhe von maxi-        		       einem Beamtenarbeitsverhältnis
mal 13,00 € pro Arbeitstag. Ihr Arbeitgeber    		       in ein reguläres Arbeitsverhältnis
stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur        		       gewechselt sind.
Höhe des Nettogehaltes auf.
                                              Kontakt:
Die Höhe der Zuzahlung des Arbeitgebers       Bundesversicherungsamt
errechnet sich dabei aus dem durchschnitt-    - Mutterschaftsgeldstelle -
lichen Nettogehalt der letzten drei Monate    Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
(inklusive Überstunden) vor Beginn des        Hotline: 0228 / 619 - 18 88
Mutterschutzes, in denen die Frau Beiträ-     (Mo. - Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr
ge zur Krankenversicherung abgeführt hat.     Do.:			 13.00 bis 15.00 Uhr)
                                              Fax:     0228 / 619 - 18 77
Mutterschaftsgeld vom                         E-mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de
Bundesversicherungsamt                        Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de/
Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim
Bundesversicherungsamt besteht bei fami-      Wieviel Mutterschaftsgeld die Antragstelle-
lienversicherten oder privatversicherten      rin bekommt, richtet sich nach dem kalen-
Frauen, die                                   dertäglichen Arbeitseinkommen. Allerdings

                                              ist der Anspruch gesetzlich auf 210,00 € für
		       entweder
                                              den gesamten Zeitraum der Mutterschutz-
   •    zu Beginn der sechswöchigen           frist begrenzt.
 		     Mutterschutzfrist vor der Entbin-
 		     dung ein Arbeitsverhältnis
 		     (auch Minijob) haben/hatten           4.4.     Unterhalt

		      und                                   Mutterschutz / Mutterschaftsgeld
                                              Mutter und Kind haben gegenüber dem
   •    deren Arbeitsverhältnis während       Kindsvater einen Anspruch auf Unterhalt.
 		     der Schwangerschaft oder der          (§§ 1615 l, 1601 BGB)
 		     Schutzfrist nach der Entbindung
 		     vom Arbeitgeber mit Zustimmung        Für die Schwangere besteht der Unterhalts-
 		     der zuständigen Behörde aufge-        anspruch bereits ab sechs Wochen vor der
 		     löst (Arbeitgeberkündigung)           Geburt. Der Unterhaltsanspruch geht auf
 		     wurde                                 das Jobcenter über, wenn Mutter und Kind
		      oder                                  SGB II-Leistungen erhalten und der Kinds-

16
vater keinen Unterhalt leistet.                  Zusätzliche telefonische Servicezeit:
(§ 33 SGB II)                                    Dienstag und Mittwoch 13.00 bis 16.00 Uhr

Das Jobcenter ist berechtigt, vom Kindsva-       Für Beurkundungen ist eine vorherige Ter-
ter Auskunft über dessen Einkommen und           minvereinbarung erforderlich!
Vermögen zu verlangen, um die Leistungs-
fähigkeit zu prüfen.                             Telefonnummern der nach Nachnamen zu-
                                                 geordneten Sachbearbeiter erfahren Sie
Der geleistete Unterhalt des Vaters ist als      unter:
Einkommen des Kindes anzurechnen.                http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buer-
(§ 11 Abs. 1 SGB II)                             gerdienste/buergerdienste_online/buerger-
Zur Verfolgung von Unterhaltsansprüchen          service_a_z/00464/index.html?lang=de.
ist die Mutter grundsätzlich verpflichtet, den   Weitere Informationen und Ansprechpart-
Vater des Kindes zu benennen. Den Kinds-         ner finden Sie unter:
vater muss eine Frau nur dann nicht nen-
                                                        www.bonn.de
nen, wenn es dafür gravierende Gründe
                                                        >> Rat & Verwaltung /
gibt, z. B. eine ernst zu nehmende Bedro-
                                                           Bürgerservice online
hung. Dies kann im Einzelfall mit der Un-
                                                        >> Bürgerservice
terhaltsstelle beim Amt für Kinder, Jugend
                                                        >> Bürgeranliegen A bis Z
und Familie geklärt werden.
                                                        >> Buchstabe B > Beistandschaft
Unterstützung der Mutter bei
Unterhaltsansprüchen
Sofern die Mutter Unterstützung bei der          Mögliche Unterhaltsansprüche
Feststellung der Vaterschaft oder Durchset-
zung von Unterhaltsansprüchen des Kindes            •    Kindes- und Elternunterhalt
benötigt, kann beim Amt für Kinder, Jugend        		     (Verwandtenunterhalt)
und Familie jederzeit eine Beistandschaft         		     (§§ 1601 ff. BGB)
für das Kind eingerichtet werden.                   •    Trennungsunterhalt
                                                         (§ 1361 BGB)

Kontakt:                                            •    Geschiedenenunterhalt
Amt für Kinder, Jugend und Familie                       (§§ 1569 ff. BGB)
Welschnonnenstr. 1 - 5, 53111 Bonn                  •    Unterhaltsanspruch aus Anlass
                                                         der Geburt
Mo. und Do.: 08.00 bis 16.00 Uhr,                 		     (§ 1615 l BGB)
Di., Mi. und Fr.: 08.00 bis 13.00 Uhr

                                                                                         17
Für konkrete Fragen zum Unterhalt steht           Bis zur Bewilligung wird der Unterhaltsvor-
ihnen auch das Jobcenter Bonn zur Ver-            schuss nicht als Einkommen angerechnet.
fügung.
                                                  Das Jobcenter meldet beim Amt für Kinder,
Kontakt:                                          Jugend und Familie Erstattungsanspruch an.
Jobcenter Bonn                                    (§ 104 SGB X)
Team 614 – Unterhaltsheranziehung
Tel.:			 0228 / 8549 - 238 oder                   Mitwirkungspflicht der Mutter
Zentrale: 0228 / 8549 - 0                         Wenn sich die Mutter trotz Aufforderung wei-
Fax:			 0228 / 8549 - 614 oder                    gert, den Antrag auf Unterhaltsvorschuss
			 0228 / 8549 - 391                             bei Amt für Soziales und Wohnen zu stel-
E-Mail: Jobcenter-Bonn.Team614@                   len, kann das Jobcenter den Antrag stel-
jobcenter-ge.de                                   len sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
                                                  einlegen.
                                                  (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II)
4.5.      Unterhaltsvorschuss

Wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist,        Es wird geprüft, ob Ersatzansprüche we-
Unterhalt zu leisten, besteht für das Kind        gen sozialwidrigem Verhalten gegen die
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach             Mutter geltend gemacht werden können.
dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).              (§ 34 Abs. 1 SGB II)

Voraussetzung ist insbesondere, dass das          Anträge können heruntergeladen werden
Kind bei der Mutter lebt und unter 18 Jah-        unter:
re alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gibt           http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buer-
es nicht. Für Kinder nach Vollendung des          gerdienste/buergerdienste_online/buer-
zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Vo-          gerservice_a_z/00929/index.html?lang=de
raussetzung, dass das Kind selbst nicht
auf Leistungen nach dem Zweiten Buch              Weitere Informationen unter:
Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist                  www.bonn.de
oder dass der alleinerziehende Elternteil                 >> Rat & Verwaltung /
im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kin-                        Bürgerservice online
dergeldes über eigene Einkünfte von min-                  >> Bürgerservice
destens 600 Euro brutto monatlich verfügt.                >> Bürgeranliegen A bis Z
                                                          >> Buchstabe U >
Die Mutter ist verpflichtet, diese Leistung für             Unterhaltsvorschuss
ihr Kind beim Amt für Soziales und Wohnen         E-Mail: wirtschaftlichehilfen@bonn.de
der Bundesstadt Bonn zu beantragen.
(§ 12 a SGB II)

18
5.        Wann ist eine Erwerbstätigkeit      Gut zu wissen!
          zumutbar?                           Geht die Mutter einer (Teilzeit-)Erwerbs-
                                              tätigkeit nach, wird das Einkommen unter
Empfänger von Leistungen nach dem             Abzug der gesetzlichen Freibeträge auf die
SGB II beim Jobcenter sind verpflichtet,      Leistungen nach dem SGB II angerechnet.
ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu    Bei Alleinerziehenden besteht jedoch die
verringern, vor allem durch die Aufnahme      Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen
einer Erwerbstätigkeit.                       in Anspruch zu nehmen:
(§§ 2 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB II)

                                                 •    Kinderbetreuungskosten für
Der leistungsberechtigten Mutter darf eine
                                               		     Kinder bis 14. Jahre können
Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden,
                                               		     steuerlich als Sonderausgabe
wenn dadurch die Erziehung eines Kindes
                                               		     abgesetzt werden.
gefährdet ist.
                                                 •    Lebt eine Alleinerziehende mit
                                               		     mindestens einem Kind, für wel-
Nach dem SGB II wird davon ausgegan-
                                               		     ches Kindergeld bezogen wird
gen, dass die Erziehung eines Kindes in
                                               		     (auch volljährige Kinder in Aus-
der Regel nicht gefährdet ist, wenn es min-
                                               		     bildung) zusammen, bietet die
destens drei Jahre alt und die Betreuung
                                               		     Steuerklasse II eine Entlastung
in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege
                                               		     gegenüber der Steuerklasse I.
sichergestellt ist.
                                                 •    Alleinerziehende sollten mit dem
(§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II)
                                               		     Zeitpunkt der Trennung vom Ehe-
                                               		     partner sofort beim Finanzamt die
                                               		     getrennte steuerliche Veranla-
                                               		     gung (Antrag auf Lohnsteuerer-
                                               		     mäßigung) beantragen, um in
                                               		     eine günstigere Steuerklasse
                                               		     eingestuft zu werden. Das geht
                                               		     auch noch rückwirkend mit der
                                               		     Steuererklärung für das vergan-
                                               		     gene Jahr; das Nettoeinkommen
                                               		     ist dadurch deutlich höher.

                                                                                     19
6.     Rechtsanspruch auf einen               Wenn Eltern keinen Betreuungsplatz für
       Kinderbetreuungsplatz                  ihr Kind finden und den Rechtsanspruch
                                              geltend machen wollen, kann das Famili-
Seit dem 01. August 2013 haben auch un-       enbüro des Amtes für Kinder, Jugend und
ter dreijährige Kinder einen Rechtsanspruch   Familie schriftlich informiert werden.
auf einen Betreuungsplatz.
                                              Eltern müssen dann nachweisen, dass sie
Über das Kindergarteninformationssystem       sich ohne Erfolg aktiv um einen Betreu-
– KITA-NET Bonn unter:                        ungsplatz im Kindergarten oder bei einer
                                              Tagespflegestelle bemüht haben. Das Fa-
       www.bonn.de
                                              milienbüro wird dann versuchen, einen Be-
       >> Rat & Verwaltung /
                                              treuungsplatz zu finden.
          Bürgerservice online
       >> Bürgerservice
                                              Kontakt:
       >> Bürgeranliegen A bis Z
                                              Bundesstadt Bonn
          mit Infos und Öffnungszeiten
                                              Familienbüro
       >> Kindergartenanmeldung
                                              Stadthaus, Berliner Platz 2
kann gezielt nach öffentlich geförderten      53111 Bonn
Kindergärten gesucht werden.
                                              Service-Tel.: 0228 / 77 40 70
                                              E-mail: familienbuero@bonn.de
Unterstützung durch eine Tagesmutter
Für Kinder, die jünger als drei Jahre sind,
stellen Tagesmütter und -väter eine gute
Alternative dar. Die Höhe der Elternbeiträ-
ge (Eigenkosten) ist identisch.

Plätze bei qualifizierten Tagespflegeperso-
nen werden über das „Netzwerk Kinderbe-
treuung in Familien“ vermittelt.

Kontakt:
Tel.: 		0228 / 10 82 49
        0228 / 76 60 42 0
        0228 / 26 55 17

Weitere Informationen unter
www.netzwerk-kinderbetreuung-bonn.de.

20
7.       Schwanger und in Not? –             aus der Bundesstiftung. Ihre Leistungen
         Die Bundesstiftung „Mutter und      sind nicht auf das Arbeitslosengeld II an-
         Kind – Schutz des ungeborenen       zurechnen.
         Lebens“ kann helfen.
                                             Eine Unterstützung aus Mitteln der Bun-
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind –        desstiftung ist gegenüber dem gesamten
Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde         Leistungsumfang des SGB II und XII nach-
1984 in Bonn gegründet, um schwangeren       rangig (Regelleistung, Mehrbedarf beim Le-
Frauen in Notlagen unbürokratisch zu hel-    bensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und
fen und ihnen die Fortsetzung der Schwan-    Heizung, Sonderleistungen für Erstausstat-
gerschaft zu erleichtern.                    tung bei Schwangerschaft und Geburt etc.).
                                             D.h. eine werdende Mutter ist nicht verpflich-
Die Bundesstiftung kann vor allem bei fol-   tet, Unterstützung bei der Bundesstiftung
genden Themen helfen:                        zu beantragen, bevor sie z.B. einen Antrag
                                             beim Jobcenter stellt.
     •   Erstausstattung des Kindes
     •   Weiterführung des Haushaltes
                                             Gut zu wissen!
     •   Wohnung und Einrichtung
                                             Die Beantragung von Leistungen für
     •   Betreuung des Kindes.
                                             Schwangerschaft und Geburt im Jobcenter
                                             führt nicht automatisch zur Bedarfsdeckung
Die Höhe und Dauer der Unterstützung rich-
                                             im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II, wenn Stif-
ten sich nach den besonderen Umständen
                                             tungsmittel bewilligt wurden. Die Stiftung
der persönlichen Notlage.
                                             bewilligt lediglich eine ergänzende Hilfe.

Voraussetzungen für Hilfe durch die Bun-
                                             Eine Bedarfsdeckung könnte allenfalls ein-
desstiftung sind:
                                             treten, wenn die Stiftungsmittel für Bedarfe
   •     eine finanzielle Notlage,           eingesetzt werden, welche zweckidentisch
   •     eine Schwangerschaft,               mit den Leistungen des SGB II sind.
   •     eine Beratung durch die Schwan-
 		      gerschaftsberatungsstelle und       Hat die Stiftung allerdings geleistet, zahlt
 		      dortiger Antrag auf Hilfe vor       das Jobcenter für den gleichen Verwen-
 		      der Entbindung,                     dungszweck nicht noch einmal Hilfe.
   •     Wohnsitz oder gewöhnlicher
 		      Aufenthalt in Deutschland.          Rechtsgrundlage
                                             Gesetz über die Bundesstiftung Mutter und Kind in der
                                             Fassung vom 19. März 1993 (BGBI. I S. 406), zuletzt
Gut zu wissen!                               geändert am 21. September 1997 (BGBI.I 2390).
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mittel

                                                                                               21
8.     Wer hilft in Bonn?                    8.2.   Sonstige weiterführende
                                                    Informationen
8.1.   Weiterführende Informationen
       der Bundesstadt Bonn                  Verband alleinerziehender Mütter und
                                             Väter:
Auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn   https://www.vamv.de/publikationen/vamv-
gibt es verschiedene Informationsbroschü-    broschueren/
ren für Schwangere, Mütter und Alleiner-
ziehende.                                    Netzwerk Frühe Hilfen Bonn:
                                             http://www.fruehehilfen-bonn.de
       www.bonn.de
       >> Familie & Gesellschaft /
          Bildung & Soziales                 8.3.   Bonner Beratungsstellen für
       >> Frauen                                    Schwangerschafts- und
       >> Ratgeber für Schwangere und               Familienfragen
          Alleinerziehende (wird regelmä-
          ßig aktualisiert und ist bei der    AWO (Arbeiterwohlfahrt)
          Gleichstellungsstelle der           Beratungsstelle für Schwangerschafts-
          Bundesstadt Bonn                    probleme, Partner- und Familienfragen
          auch als Druckversion               im Beratungs- und Bildungszentrum
          erhältlich)                         Theaterplatz 3
       >> Gleichstellungsstelle der           53177 Bonn
          Bundesstadt Bonn                    Tel.: 0228 / 850 277 70
       >> (www.bonn.de/@frauen)               Fax: 0228 / 850 277 74
                                              E-Mail: skb@awo-bnsu.de
Weitere Publikationen:                        Internet: www.awo-bonn.de

  •     Ratgeber für Schwangere und
                                              Caritasverband Bonn, esperanza
 		     Alleinerziehende
                                              Beratungs- und Hilfenetz vor, während
  •     Kinderbetreuung in Bonn
                                              und nach einer Schwangerschaft
  •     Berufstätigkeit und Kinder
                                              Dyroffstr. 7
  •     Unterhaltsfragen
                                              53113 Bonn
  •     Kinder und Steuern
                                              Tel.: 0228 / 108 258
                                              Fax: 0228 / 108 295
                                              E-Mail: esperanza@caritas-bonn.de
                                              Internet: www.caritas-bonn.de

22
8.4.   Ihr Jobcenter Bonn –
Diakonie
                                              Anschrift, Öffnungszeiten
EVA Evangelische Beratungsstelle
                                              und Ansprechpartner
für Schwangerschaft, Sexualität
und Pränataldiagnostik
Godesberger Allee 6 - 8                 Jobcenter Bonn
53175 Bonn                              Rochusstr. 6 und 12
Tel.: 0228 / 22 72 24 25                53123 Bonn
Fax: 0228 / 22 72 24 33                 Tel.: 0228 / 8549 - 0
E-Mail: schwanger@dw-bonn.de            Fax: 0228 / 8549 - 391
Internet: www.diakonie-bonn.de          E-Mail: jobcenter-bonn@jobcenter-ge.de

                                        Für spezielle Anfragen bei
donum vitae - Bonn/Rhein-Sieg           Schwangerschaft und Geburt:
Beratungsstelle für Schwangere          Jobcenter-Bonn.Servicestellefuer
und ihre Partner,                       schwangere@jobcenter-ge.de
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
und bei Pränataldiagnostik              Internet: www.job-center-bonn.de
Oxfordstr. 17
53111 Bonn                              Telefon-Servicecenter
Tel.: 0228 / 93 19 90 80                Mo. bis Mi. 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Fax: 0228 / 62 96 523                   Do.			         07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
E-Mail: bonn@donumvitae.org             Fr.			         07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Internet: www.bonn.donumvitae.org       unter der Telefonnummer 0228 / 8549 - 0

                                        Wenn Sie einen persönlichen
pro familia                             Gesprächs- und Beratungstermin
Beratungsstelle Bonn                    wünschen, können Sie diesen über das
Beratung rund um Schwangerschaft        Telefon-Servicecenter oder am
und Geburt,                             Kundenportal des Jobcenters Bonn
im Schwangerschaftskonflikt,            anmelden. Nach Abstimmung mit dem
bei Fragen zu Sexualität,               für Sie zuständigen Mitarbeiter teilen wir
Partnerschaft und Familienplanung.      Ihnen den genauen frühestmöglichen
Kölnstr. 96                             Termin dann umgehend per Post mit.
53111 Bonn
Tel.: 0228 / 338 0000                   Kundenportal Jobcenter Bonn
Fax: 0228 / 338 000 88                  Mo., Di. Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
E-Mail: bonn@profamilia.de              Do.			       08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Internet: www.profamilia.de             Fr.			       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                 23
D
C
DCD
  D
  C
  D
  CC
   C
   C
Herausgeber
Arbeitskreis
 Herausgeber Schwangerschaftsberatung in Bonn
in Kooperation
 Jobcenter     mit dem Jobcenter Bonn
             Bonn
Stand: 01. Januar 2020, 5. überarbeitete Auflage
 März 2015
www.job-center-bonn.de
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