Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
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Bebauungsplan 162M „Schulzentrum Berliner Ring“ in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Auftraggeber Stadt Monheim am Rhein Datum August 2021
Verfasser Uwedo - Umweltplanung Dortmund Wandweg 1 44149 Dortmund Telefon 0231 ⁞ 799 26 25 - 7 Fax 0231 ⁞ 799 26 25 - 9 E-Mail info@uwedo.de Internet www.uwedo.de Projektnummer 2107166 Bearbeitung Dipl.-Ing. Nina Karras, Stadtplanerin AKNW M.Sc.Biol. Edda Millahn Datum 31.08.2021
UWEDO Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Inhalt 1. Einleitung 1 1.1 Anlass- und Aufgabenstellung 1 1.2 Methodik und rechtliche Grundlagen 2 1.3 Kurzbeschreibung des Plangebietes, des Vorhabens und der Wirkfaktoren 3 1.4 Datengrundlagen 9 2. Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) 13 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums (Auswahl potenziell vorkommender Arten) 14 2.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren 16 2.3 Berücksichtigung allgemeiner Maßnahmen zur Vermeidung 17 3. Fazit / Zusammenfassung der Ergebnisse 18 4. Literatur- und Quellenverzeichnis 21 5. Anhang 23 Abbildungen Abbildung 1: Abgrenzung des Plangebietes 1 Abbildung 2: Markierung der vom Abriss betroffenen Gebäude (rot) 4 Abbildung 3: Beschädigungen an der Waschbetonfassade auf der südlichen Seite einer Sporthalle 5 Abbildung 4: Metallattiken entlang der Fassaden der Gebäude 5 Abbildung 5: Beschädigung der Attika an der Südseite der südöstlich gelegenen Sporthalle 5 Abbildung 6: Teilweise begrünte Flachdächer der westlich gelegenen Gebäudeteile (links) sowie Flachdächer der Sporthallen mit Photovoltaikanlagen (rechts) 6 Abbildung 7: Vergittertes Kellerfenster im nordwestlich gelegenen Gebäudeteil (links) sowie vergitterter Lichtschacht desselben Gebäudes (rechts) 6 Abbildung 8: Container im Süden des Plangebiets 7 Abbildung 9: Sperlingsnistkasten an der Ostseite des Gebäudeteils B 7 Abbildung 10: Insektenhotels an der südwestlichen Ecke von Gebäudeteil A 7 Abbildung 11: Stieleiche und Amberbäume an der Ostseite des Plangebiets 8 Abbildung 12: Nistkästen und Insektenhotel im Plangebiet 8 Abbildung 13: Randliche Gehölzstrukturen an Berliner Ring und Heerweg 8 Abbildung 14: Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete (Plangebiet rot markiert) 12 Tabellen Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1) 10 Tabelle 2: Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete 12 August 2021
UWEDO Seite ⁞ 1 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) 1. Einleitung 1.1 Anlass- und Aufgabenstellung Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 162M „Schulzentrum Berliner Ring“ das Planungsrecht zur Nachverdichtung des Schulcampus zu schaffen. Als neue Nutzungen sind eine Sporthalle, ein Parkhaus und ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen geplant. Das Plangebiet umfasst eine Flächengröße von 40.000 m² (s. Abb. 1). Rechtliche Vorgabe in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ist die Prüfung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit der Planung. Die vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) dient der Beurteilung der Planung hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz. (Quelle: STADT MONHEIM AM RHEIN 2021) Abbildung 1: Abgrenzung des Plangebietes Gemäß des Leitfadens „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring“ des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017) richtet sich die Größe des für die ASP Stufe I heranzuziehenden Untersuchungsgebietes nach den von dem Vorhaben ausgehenden Wirkungen, beziehungsweise möglichen Beeinträchtigungen. Für kleinflächige Vorhaben (≤ 200 m²), Vorhaben im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. nicht relevant über die beanspruchte Fläche hinausgehende Emissionen wird als Untersuchungsgebiet der Vorhabensbereich zuzüglich eines Radius von 300 m vorgegeben. Bei größeren, flächenintensiven Vorhaben mit August 2021
UWEDO Seite ⁞ 2 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) weiteren Emissionen wird als Untersuchungsraum der Vorhabensbereich zuzüglich eines Radius von 500 m vorgeschlagen. Im Einzelfall können auch weitergehende Untersuchungsgebiete erforderlich sein. Daher schließt der Untersuchungsraum neben dem eigentlichen Plangebiet Flächen in einem Umfeld von bis zu 300 m mit ein, um ggf. über das Plangebiet hinausgehende faunistische Bezüge, zum Beispiel Vernetzungsbeziehungen, Nahrungshabitate etc. mit einzubeziehen und auch potenzielle Störwirkungen durch die Planung auf umliegende Bestände abzudecken. 1.2 Methodik und rechtliche Grundlagen Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei sonstigen Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert am 25. Juni 2021. Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG verankert. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben die folgenden Sonderregelungen: Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, 3. das Verbot nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 3 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Methodisch erfolgt die Artenschutzprüfung in Anlehnung an die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-Artenschutz) des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2016), der gemeinsamen Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW UND MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010) und dem Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring -“ des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017). Demnach untergliedert sich eine Artenschutzprüfung in die drei Stufen: • Stufe I Vorprüfung, • Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände, • Stufe III Ausnahmeverfahren. Sofern im Rahmen der Stufe I artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen oder durch übliche Maßnahmen wie eine zeitliche Beschränkung für die Baufeldräumung (gängige fachliche Praxis) vermieden werden können, kann auf die vertiefende Prüfung von Verbotstatbeständen (Stufe II) und das Ausnahmeverfahren (Stufe III) verzichtet werden. Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wird mittels einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die Prognose erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten zu Vorkommen planungsrelevanter Arten. Um die Habitateignung der betroffenen Flächen beurteilen zu können, hat am 11.08.2021 eine Ortsbegehung des Plangebietes stattgefunden. In den nachfolgenden Kapiteln wird das Plangebiet, das Vorhaben und dessen Wirkfaktoren dargestellt sowie die verfügbaren Datengrundlagen aufgelistet. Im zweiten Kapitel erfolgt auf dieser Grundlage die Auswertung und Auswahl der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten sowie möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit der Planung. Allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung werden in diese Betrachtung einbezogen. Alle Ergebnisse werden in dem Fazit zusammenfassend wiedergegeben. 1.3 Kurzbeschreibung des Plangebietes, des Vorhabens und der Wirkfaktoren Das Plangebiet umfasst das Gelände des Schulzentrums Berliner Ring. Aufgrund der schulischen Nutzung ist das Plangebiet überwiegend im Bestand bebaut bzw. durch Schulhofflächen versiegelt. Neben den versiegelten Flächen gehören zwei Sportplätze im Süden und Südwesten zum Plangebiet. Auf dem Schulgelände befinden sich Einzelbäume und Baumgruppen sowie randliche Gehölz- und Gebüschstrukturen, die voraussichtlich erhalten werden. Der geplante Rückbau mit anschließendem Neubau betrifft zwei Gebäudeteile (A und B) im Südwesten des Gebiets sowie im Süden zwei Sporthallen und zwei Containerbereiche. Die betreffenden Gebäude sind in der Abbildung 2 rot hervorgehoben. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 4 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) A Gebäude mit Kellerräumen B Sperlingsnistkasten Container (Quelle: TIM ONLINE 2021, eigene Darstellung) Abbildung 2: Markierung der vom Abriss betroffenen Gebäude (rot) Östlich und südlich des Plangebiets verläuft die Straße Berliner Ring, an welche sich die umliegende Wohnbebauung anschließt. Im Westen wird das Gebiet vom Heerweg sowie weiterer Wohnbebauung begrenzt. Nördlich schließt sich ein weiterer Teil des Schulgeländes sowie weiter Schulgebäude an, welche nicht von der Planung betroffen sind. Außerdem verläuft dort ein Fußgängerweg zwischen Heerweg und Berliner Ring. Um Tötungen von Fledermäusen und planungsrelevanten sowie sonstigen Vogelarten im Zuge des Umbaus zu vermeiden, bzw. das Potenzial für gebäudebewohnende Arten festzustellen, wurden im Rahmen der Ortsbegehung insbesondere die Gebäude und Bäume näher untersucht. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 5 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Gebäude: Die Fassaden der betroffenen Gebäude sind durch Waschbetonelemente und umlaufende Metallattiken gekennzeichnet. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten sowohl am Waschbeton, als auch an den Attiken an verschiedenen Stellen Beschädigungen festgestellt werden. Daher weisen die Fassaden ein allgemeines Quartierpotenzial für Fledermäuse auf, insbesondere als Tagesquartiere (s. Abb. 3 bis 5). Abbildung 3: Beschädigungen an der Waschbetonfassade auf der südlichen Seite einer Sporthalle Abbildung 4: Metallattiken entlang der Fassaden der Gebäude Abbildung 5: Beschädigung der Attika an der Südseite der südöstlich gelegenen Sporthalle August 2021
UWEDO Seite ⁞ 6 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Des Weiteren besitzen die betroffenen Gebäude ausnahmslos Flachdächer, welche teilweise begrünt sind. Auf den Dächern der beiden Sporthallen befinden sich außerdem Photovoltaikanlagen (s. Abb. 6). Dachböden liegen nicht vor. Abbildung 6: Teilweise begrünte Flachdächer der westlich gelegenen Gebäudeteile (links) sowie Flachdächer der Sporthallen mit Photovoltaikanlagen (rechts) Zusätzlich zur Begutachtung des Gebäudes von außen, fand auch eine Inaugenscheinnahme der Kellerräume von innen statt. Dabei befanden sich die einzigen Kellerräume unterhalb des nordwestlich gelegenen Gebäudeteils A. Alle vorhandenen Kellerfenster und Lichtschächte waren mit Gitterrosten verschlossen, so dass hier kein Einflugpotenzial besteht (s. Abb. 7). Abbildung 7: Vergittertes Kellerfenster im nordwestlich gelegenen Gebäudeteil (links) sowie vergitterter Lichtschacht desselben Gebäudes (rechts) Die anderen Gebäude und Räumlichkeiten wurden nicht von innen begutachtet, da sie regelmäßig genutzt werden und somit kein Potenzial für Vögel oder Fledermäuse bieten. Im Süden des Plangebiets befinden sich zwei Containerbereiche auf einem ehemaligen Aschesportplatz (s. Abb. 8). Diese weisen an der Außenseite keine Schädigungen oder Öffnungen auf, die für Fledermäuse als Quartier oder als Brutplatz für Vögel nutzbar wären. Sie weisen somit kein Potenzial für die Fauna auf. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 7 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Abbildung 8: Container im Süden des Plangebiets In einem Innenhof an der Ostseite des Gebäudeteils B befindet sich ein Sperlingsnistkasten (s. Abb. 9), an dem zum Zeitpunkt der Ortsbegehung jedoch keine Aktivität zu beobachten war. An der südwestlichen Ecke von Gebäudeteil A befinden sich außerdem zwei Insektenhotels (s. Abb. 10). Abbildung 9: Sperlingsnistkasten an der Ostseite des Gebäudeteils B Abbildung 10: Insektenhotels an der südwestlichen Ecke von Gebäudeteil A Gehölz- und Gebüschstrukturen: Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung wurden zudem die Gehölz- und Gebüschstrukturen im Plangebiet näher betrachtet. Dabei handelt es sich zum einen um kleinere Anpflanzungen auf dem Gelände und zum anderen um einen Gehölzsaum entlang des Berliner Rings im Süden und des Heerwegs im Westen. Auf der August 2021
UWEDO Seite ⁞ 8 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Ostseite des Plangebiets befindet sich eine einzelne Stieleiche sowie eine Gruppe von jungen Amberbäumen an den Fahrradstellplätzen (s. Abb. 11). Der Gehölzsaum im Süden und Westen setzt sich aus den folgenden Arten zusammen: Hainbuche, Silberahorn, Bergahorn, Kiefer, Stieleiche, Balsampappel, Linde, Esche, Mehlbeere, Kornelkirsche und Gleditschie (sowie Zierstrauchpflanzungen). An mehreren Bäumen konnten außerdem insgesamt sechs Nistkästen und ein Insektenhotel festgestellt werden (s. Abb. 12). Baumhöhlen waren jedoch nicht nachzuweisen, wobei die Begehung im belaubten Zustand stattgefunden hat. Abbildung 11: Stieleiche und Amberbäume an der Ostseite des Plangebiets Abbildung 12: Nistkästen und Insektenhotel im Plangebiet Abbildung 13: Randliche Gehölzstrukturen an Berliner Ring und Heerweg August 2021
UWEDO Seite ⁞ 9 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Während der Begehung wurden folgende Zufallsbeobachtungen gemacht: Amsel, Ringeltaube, Elster, Straßentaube, Sperling, Mauersegler (im Überflug), Rabenkrähe, Stieglitz, Halsbandsittich (im Überflug) und Buchfink. Die Planung sieht den Abriss der beiden Sporthallen, der Gebäudeteile A und B sowie der Container mit anschließender Neubebauung einer Sporthalle, eines Parkhauses sowie von zwei Schulgebäuden vor. Aktuell ist ein Erhalt der umliegenden Gehölzstrukturen und Einzelbäume im Plangebiet vorgesehen. Hinsichtlich der von dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren sind insbesondere der Abriss und Neubau von Gebäuden relevant. Baubedingte Wirkungen Zu den baubedingten Wirkungen zählen alle Beeinträchtigungen der Tierwelt, die während der Bauphase eines Vorhabens auftreten können. In der Regel sind diese von temporärer Dauer, wobei aber auch ein dauerhafter Verlust in Form einer baubedingten Zerstörung von Brutplätzen und Gelegen und damit einhergehenden Tötung durch die Baufeldfreimachung auftreten kann. Im vorliegenden Fall sind baubedingt insbesondere Schädigungen / Tötungen von Fledermäusen in Spaltenquartieren / Tagesverstecken oder Gebäudebrütern möglich. Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingt geht von dem Vorhaben ein Verlust vorhandener, älterer Schulgebäude mit anschließender Neubebauung aus. Grundsätzlich sind anlagebedingt Störungen der angrenzenden Fauna z. B. durch Silhouettenwirkungen von Gebäuden und Begrünungen (z. B. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern) möglich. Im vorliegenden Fall bestehen bereits Silhouettenwirkungen durch die vorhandene Bebauung sowie die Gehölz- und Gebüschstrukturen, so dass diesbezüglich von der Planung keine erheblichen zusätzlichen Wirkungen ausgehen. Betriebsbedingte Wirkungen Die betriebsbedingten Wirkungen gehen bei dem Vorhaben von der Nutzung des Schulgeländes aus. Derartige anthropogene Störfaktoren liegen bereits vor. Die betriebsbedingten Störungen werden sich im Zuge der Realisierung der Planung nicht wesentlich verändern und sind daher von untergeordneter Bedeutung. 1.4 Datengrundlagen Zur Ermittlung potenziell vorkommender Arten im Vorhabensbereich und dessen Umgebung wurden folgende Datengrundlagen ausgewertet: • Artangaben auf Basis des Messtischblattes 4907 Leverkusen (Quadrant 1), • Auswertung des Fachinformationssystems FIS und des Fundortkatasters @LINFOS des LANUV (2021), • Artangaben auf Basis Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens für das Messtischblatt 4907 Q1 (2021), • Abfrage vorhandener Daten beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz (2021). Im Folgenden werden die Abfrageergebnisse zusammenfassend wiedergegeben. Zusätzlich wurde eine Ortsbegehung im August 2021 durchgeführt, um die potenzielle Habitateignung für die aufgeführten Arten und ggf. weiterer Arten beurteilen zu können. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 10 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1) Am 21.07.2021 wurde das Fachinformationssystem des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (LANUV) zu potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Arten abgefragt. Die Abfrage für das oben aufgeführte Messtischblatt ergab insgesamt 50 Tierarten, davon 1 Fledermausart, 46 Vogelarten, 1 Amphibienart, 1 Reptilienart und 1 Libellenart. Da ein Messtischblatt einen sehr großen Bereich von ca. 11 x 11 km umfasst (Blattschnitte der TK 25) wurde in einem zweiten Schritt eine Auswahl der Arten nach Lebensraumtypen vorgenommen, um die Anzahl an potenziell vorkommenden Arten einzugrenzen. Entsprechend des Biotoptypenbestandes im Plangebiet und dessen Umfeldes wurde eine Auswahl nach den Lebensraumtypen • Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen und • Gebäude getroffen. Über die Auswahl konnte eine Reduzierung um 16 Arten (Teichrohrsänger, Feldlerche, Löffelente, Wiesenpieper, Tafelente, Schellente, Flussregenpfeifer, Wachtel, Mittelspecht, Bekassine, Waldlaubsänger, Wasserralle, Zwergtaucher, Waldwasserläufer, Kiebitz und Asiatische Keiljungfer) erzielt werden. Die Abfrage ergab folgende Liste planungsrelevanter Arten: Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1) Auswahl planungsrelevanter Arten nach Lebensraumtypen Art Erhaltungszustand Status Wissenschaftlicher Name Deutscher Name NRW (ATL) Fledermäuse Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus ab 2000 vorhanden G Vögel Accipiter gentilis Habicht BV ab 2000 vorhanden U Accipiter nisus Sperber BV ab 2000 vorhanden G Alcedo atthis Eisvogel BV ab 2000 vorhanden G Ardea cinerea Graureiher BV ab 2000 vorhanden G Asio otus Waldohreule BV ab 2000 vorhanden U Athene noctua Steinkauz BV ab 2000 vorhanden U Bubo bubo Uhu BV ab 2000 vorhanden G Buteo buteo Mäusebussard BV ab 2000 vorhanden G Carduelis cannabina Bluthänfling BV ab 2000 vorhanden U Cuculus canorus Kuckuck BV ab 2000 vorhanden U- Delichon urbica Mehlschwalbe BV ab 2000 vorhanden U Dryobates minor Kleinspecht BV ab 2000 vorhanden U Dryocopus martius Schwarzspecht BV ab 2000 vorhanden G Falco subbuteo Baumfalke BV ab 2000 vorhanden U Falco tinnunculus Turmfalke BV ab 2000 vorhanden G August 2021
UWEDO Seite ⁞ 11 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Auswahl planungsrelevanter Arten nach Lebensraumtypen Art Erhaltungszustand Status Wissenschaftlicher Name Deutscher Name NRW (ATL) Hirundo rustica Rauchschwalbe BV ab 2000 vorhanden U Lanius collurio Neuntöter BV ab 2000 vorhanden U Larus canus Sturmmöwe BV ab 2000 vorhanden U Locustella naevia Feldschwirl BV ab 2000 vorhanden U Luscinia megarhynchos Nachtigall BV ab 2000 vorhanden U Oriolus oriolus Pirol BV ab 2000 vorhanden S Passer montanus Feldsperling BV ab 2000 vorhanden U Perdix perdix Rebhuhn BV ab 2000 vorhanden S Phalacrocorax carbo Kormoran BV ab 2000 vorhanden G Riparia riparia Uferschwalbe BV ab 2000 vorhanden U Saxicola rubicola Schwarzkehlchen BV ab 2000 vorhanden G Serinus serinus Girlitz BV ab 2000 vorhanden S Streptopelia turtur Turteltaube BV ab 2000 vorhanden S Strix aluco Waldkauz BV ab 2000 vorhanden G Sturnus vulgaris Star BV ab 2000 vorhanden U Tyto alba Schleiereule BV ab 2000 vorhanden G Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte ab 2000 vorhanden U Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse ab 2000 vorhanden G Erhaltungszustand NRW (KON = kontinentale biogeographische Region / ATL = atlantische biogeographische Region): G = günstig U = ungünstig S = schlecht - = abnehmende Tendenz + = zunehmende Tendenz BV = Brutvorkommen BK = Brutkolonie NG = Nahrungsgast R = Rast WV = Wintervorkommen FIS und @LINFOS des LANUV Am 21.07.2021 hat eine Abfrage und Auswertung der auf der Internetseite des LANUV verfügbaren Daten des Fachinformationssystems (FIS) und der Landschaftsinformationssammlung (@LINFOS) stattgefunden. Die Auswertung des FIS und @LINFOS des LANUV ergab keine Hinweise auf Fundorte planungsrelevanter Arten im näheren Umfeld des Plangebietes. Im Fachinformationssystem können den Sachdaten zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen ggf. Angaben über mögliche Artvorkommen entnommen werden. Im Folgenden werden die Schutzgebiete und sonstigen schutzwürdigen Bereiche hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz ausgewertet. Ca. 270 m westlich des Plangebietes liegt die ca. 162 ha große Biotopverbundfläche „Regionale Biotopverbundachse südlich von Monheim“ (VB-D-4907-003). Innerhalb der Biotopverbundfläche gelegen befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „LSG-Monheimer Aue“ (LSG-4907-0008) (s. Tab. 2 und Abb. 14). Ca 420 m westlich befinden sich außerdem die Biotopverbundfläche „Baggersee Oedstein und angrenzende strukturreiche Bereiche“ (VB-D-4907-002) und die Biotopkatasterfläche „Rheinufer und kleinstrukturierte Kulturlandschaft im Monheimer August 2021
UWEDO Seite ⁞ 12 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Rheinbogen“ (BK-4907-0010). Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet werden diese beiden Flächen nicht ausgewertet. Ein funktionaler Bezug des Rheinufers zum überwiegend bebauten Plangebiet besteht nicht. Tabelle 2: Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete Nr. Name Schutzziel Artangaben VB-D-4907-003 Regionale Erhaltung der unverbauten Landschaft keine Artangaben Biotopverbundachse südlich von Monheim LSG-4907-0008 LSG-Monheimer Aue Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 Abs. keine Artangaben 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung als Zufluchtsort und Lebensraum für Vögel und Säuger und aus jagdbiologischen Gründen BK-4907-0010 VB-D-4907-003 VB-D-4907-002 LSG-4907-0008 Abbildung 14: Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete (Plangebiet rot markiert) Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens für das Messtischblatt 4907 Q1 (2021) Zusätzlich zu den Artangaben des LANUV, wurde am 26.07.2021 die Internetseite des Säugetieratlas NRW für das jeweilige Messtischblatt ausgewertet. Demnach liegen Kenntnisse über ein Winterquartier der Zweifarbfledermaus aus dem Jahr 2013 vor. Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes Entsprechend der aktuellen Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10. August 2021 eine Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes stattgefunden, um vorhandene Kenntnisse von planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Umgebung in die Beurteilung von möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten einbeziehen zu können. Folgende Stellen wurden angeschrieben: • Biologische Station Haus Bürgel, • Landesbüro der Naturschutzverbände, August 2021
UWEDO Seite ⁞ 13 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) • BUND Ortsgruppe Mettmann, • NABU Monheim am Rhein, • Stadt Monheim am Rhein, • Untere Naturschutzbehörde, Kreis Mettmann. Folgende Rückmeldungen sind bisher eingegangen: Biologische Station Haus Bürgel: „In dem Bereich liegen uns keine Daten vor.“ Landesbüro der Naturschutzverbände: Keine Rückmeldung BUND Ortsgruppe Mettmann: Die Rückmeldung wurde der Stadt Monheim am Rhein zur Verfügung gestellt. Konkrete Angaben zum Projekt oder Artangaben werden nicht getroffen. NABU Monheim am Rhein: „Bei Renovierungsarbeiten im auf der anderen Straßenseite gelegenen Wohngebiet wurde zunächst auf eine ökologische Baubegleitung verzichtet, was zu Verlusten bei Fledermäusen und Mauersegler geführt hat. Deshalb wurde von der UNB für die weitere Renovierung eine ökologische Baubegleitung angeordnet. Auch die Schule ist, wie die angesprochenen Wohngebäude, mit Waschbeton-Platten verkleidet. Sowohl Mauersegler wie auch Fledermäuse nehmen kaputte Silikonstreifen und abgebrochene Betonteile zum Anlass, dort zu nisten bzw. den Tag zu verbringen. Da die Mauersegler bereits Ende Juli das Land verlassen haben, können wir hierzu bzgl. des Schulzentrums nichts Definitives sagen. Verschiedene Fledermäuse erwarten wir auch, konnten das aber noch nicht untersuchen. Eine ökologische Baubegleitung ist also angezeigt. Generell sollte - wie auch von der UNB in anderen Vorhaben empfohlen - sowohl bei Neu- als auch bei Umbaumaßnahmen an höheren Gebäuden Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter vorsehen und dies in die Festsetzungen übernehmen. Das würde auch dem Hausrotschwanz helfen, der regelmäßig im Umfeld beobachtet wird.“ Stadt Monheim am Rhein: Keine Daten vorhanden. Untere Naturschutzbehörde, Kreis Mettmann: „Im Umfeld des Vorhabens sind uns zahlenmäßig hohe Vorkommen von Zwergfledermaus, Mauersegler und Haussperling bekannt. Diese Vorkommen befinden sich direkt angrenzend im östlich gelegenen „Berliner Viertel“.“ 2. Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Im Folgenden wird zunächst bewertet, ob von den oben aufgeführten planungsrelevanten Arten ein Vorkommen aufgrund der Biotoptypenausstattung im Plangebiet möglich ist (Kap. 2.1). Danach wird beurteilt, ob bei den genannten Arten artenschutzrechtliche Konflikte auf der Grundlage der im Kapitel 1.3 beschriebenen Wirkfaktoren möglich sind. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, welche im Kapitel 2.3 nochmals zusammenfassend wiedergegeben werden. Entsprechend den Vorgaben in der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV und MKULNV 2010) beschränkt sich die Artenschutzprüfung auf die sogenannten planungsrelevanten Arten. Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z. B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird (ebd. 2010). August 2021
UWEDO Seite ⁞ 14 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums (Auswahl potenziell vorkommender Arten) Die Vorprüfung des Artenspektrums umfasst eine Auflistung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten und eine Begründung bei den Arten, die aufgrund der nicht gegebenen Habitateignung im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Bei dem Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits als Schulstandort genutzt werden. Vorkommen störungsempfindlicher Arten sind daher im Plangebiet auszuschließen. Aufgrund der bestehenden Nutzung als Schulstandort können erhebliche zusätzliche betriebsbedingte Wirkungen auf die Fauna von vornherein ausgeschlossen werden. Die Gehölze in den Randbereichen sollen erhalten werden, so dass auch die Nistkästen verbleiben. Es ist aufgrund der überwiegenden Versiegelung und Schulbebauung vielmehr von einem siedlungsangepassten Artenspektrum auszugehen. Des Weiteren konnten keine nennenswerten Baumhöhlungen oder größeren Nester im Plangebiet nachgewiesen werden. Avifauna Aufgrund der oben genannten Faktoren bietet der Vorhabensbereich keine geeigneten Habitatstrukturen und ungestörten Lebensräume für die auf Messtischblattbasis angegebenen typischen Wald- und Altholzbewohner Habicht, Sperber, Waldohreule, Mäusebussard, Kleinspecht, Schwarzspecht, Baumfalke, Pirol und Waldkauz, als Brutvögel des Offenlandes bzw. der ländlichen Kulturlandschaft Feldsperling, Feldschwirl, Rebhuhn und Schwarzkehlchen sowie Eisvogel, Sturmmöwe, Kormoran und Uferschwalbe als Gewässerarten. Ebenso weist das überwiegend bebaute / versiegelte Plangebiet keine hervorzuhebende Bedeutung als Nahrungshabitat für die Arten auf. Hinsichtlich der planungsrelevanten Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter, wie Uhu, Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Rauchschwalbe konnten keine größeren Nischen an den abzureißenden Gebäuden festgestellt werden, die zum Beispiel für Turmfalke und Schleiereule nutzbar wären. Mehlschwalbennester wurde im Rahmen der Ortsbegehung nicht festgestellt. Die genannten planungsrelevanten Vogelarten können ausgeschlossen werden. Entsprechend der Hinweise aus der Artenschutzabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sind allerdings Vorkommen von nicht planungsrelevanten Gebäudebrütern wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz etc. möglich bzw. in angrenzenden Bereichen nachgewiesen. Gemäß den Angaben des Hausmeisters des Schulgeländes sind keine Brutvögel an den Gebäuden bekannt. Trotzdem sind ggf. Vorkommen unentdeckt geblieben, so dass diese nicht planungsrelevanten Vogelarten vorsorglich weiter betrachtet werden. An einem abzureißenden Gebäude, ist ein Nistkasten für Sperlinge montiert. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten keine Nistaktivitäten nachgewiesen werden, was aber auch an der fortgeschrittenen Jahreszeit gelegen haben kann. Weiterhin werden als Gehölz- und Gebüschbrüter Steinkauz, Graureiher, Bluthänfling, Kuckuck, Neuntöter, Nachtigall, Girlitz, Turteltaube und Star auf Messtischblattbasis angegeben. Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Brutplatz nutzen die sehr reviertreuen Tiere häufig Baumhöhlen in Obstbäumen oder Kopfweiden, was im Plangebiet nicht gegeben ist (LANUV 2021), so dass ein Vorkommen der Art ausgeschlossen werden kann. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchten Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert sind. Sie sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anlegen (LANUV 2021). Entsprechende Brutkolonien oder Altnester konnten im Plangebiet nicht festgestellt werden. Daher und aufgrund der mangelnden Habitateignung (Versiegelung des Plangebiets, fehlende Gewässer) wird die Art nicht weiter betrachtet. Der Bluthänfling als typische Vogelart der ländlichen Gebiete bevorzugt offene mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen bewachsene Flächen. In NRW sind dies z. B. heckenreiche Agrarlandschaften, Heide-, Ödland- und Ruderalflächen. Mittlerweile hat sich die Präferenz auch in die Richtung urbaner Lebensräume, wie Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe verschoben. Der bevorzugte Neststandort befindet sich in dichten Büschen und Hecken August 2021
UWEDO Seite ⁞ 15 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) (LANUV 2021). Die Nahrung des Bluthänflings besteht überwiegend aus Pflanzensamen von Kräutern und Stauden der Ruderalflächen, Säume und Wegränder (FLADE 1994), weshalb die Art stark an die Wildkrautflora gebunden ist. Da das Plangebiet nicht als Nahrungshabitat geeignet ist, wird die Art nicht weiter betrachtet. Der Kuckuck lebt in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen und zählt zu den Brutschmarotzern. Als Wirtsvögel werden zahlreiche ubiquitäre Arten, wie Teich- und Sumpfrohsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze genutzt (LANUV 2021). Der Kuckuck ist recht störungsempfindlich, so dass Vorkommen in dem Plangebiet nicht anzunehmen sind. Die Art wird nicht weiter betrachtet. Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Der Neuntöter legt seine Nester in dichten hochgewachsenen Büschen, gern Dornenbüsche, im Übergang zu offener Feldflur und Grünlandbereichen an. Da solche Strukturen im Plangebiet nicht vorliegen, wird die Art nicht weiter betrachtet. Die Nachtigall bevorzugt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern in Gewässernähe (LANUV 2021). Das Bruthabitat muss für die Art folgende erforderliche Landschaftselemente aufweisen: Gebüsche und Hecken, Stangenholz aus Birken und Weiden, Laubholzsukzession aller Art, bevorzugt in der Nähe von Gewässern. Im städtischen Bereich sind inzwischen auch Vorkommen der Art an Bahndämmen und Straßenböschungen mit Schlehen- und Weißdorngebüschen, Gehölzsukzession an Kanälen und Abgrabungen, Bergsenkungsgebieten und im Umfeld von Kläranlagen und Industriebrachen bekannt (NWO 2021). Die Gehölze im Randbereich des Plangebietes bieten der Art keine geeigneten Habitatbedingungen, so dass die Art nicht weiter betrachtet wird. Der Girlitz bevorzugt trockenes und warmes Klima, welches in NRW nur regional bzw. in bestimmten Habitaten zu finden ist. Aus diesem Grund ist der Lebensraum Stadt für diese Art von besonderer Bedeutung, da hier zu jeder Jahreszeit ein milderes und trockeneres Mikroklima herrscht als in ländlichen Gebieten. Eine abwechslungsreiche Landschaft mit lockerem Baumbestand findet er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und Kleingartenanlagen. Der bevorzugte Neststandort befindet sich in Nadelbäumen (LANUV 2021). Aufgrund der mangelnden Habitateignung wird die Art nicht weiter betrachtet. Turteltauben bevorzugen Laub- und Mischwälder oder auch mit Birken bestandene Moorstandorte. Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen (LANUV 2021). Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt (LANUV 2021). Wichtig ist die Erreichbarkeit von Nahrungshabitaten wie Feldern, Grünland und Brachen mit unbewirtschafteten Säumen, Randstreifen und nicht asphaltierten Feldwegen (NWO 2021). Das Plangebiet stellt für die sehr scheue Turteltaube (Effektdistanz 500 m) keinen geeigneten Lebensraum dar und die Art wird daher nicht weiter betrachtet. Vorkommen des Stars finden sich in einer Vielzahl von Lebensräumen. Bei der Bruthöhlenwahl zeigt sich der Star recht flexibel. Eigentlich nistet die Art in natürlichen Baum- und Spechthöhlen, als Kulturfolger kann sie aber auch an menschlichen Bauwerken alle erdenklichen Höhlen, Nischen und Spalten besiedeln und nimmt auch häufig bereitgestellte Nistkästen an. Wichtig ist das möglichst nahe Beieinander von geeigneten Bruthöhlen und Nahrungshabitaten (NWO 2021), also nicht zu trockenes, kurzrasiges Grünland im näheren Umkreis der Bruthöhle (oft enger Anschluss an Weidevieh, Pferdehaltung etc. und landwirtschaftliche Tätigkeiten, LANUV 2021). Da sich im Plangebiet keine geeigneten Nistmöglichkeiten befinden, kann ein Brutvorkommen der Art ausgeschlossen werden. Sie wird daher nicht weiter betrachtet. Alle planungsrelevanten Vogelarten werden nicht weiter betrachtet. August 2021
UWEDO Seite ⁞ 16 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Um dem allgemeinen Artenschutz gerecht zu werden, muss eine Baufeldfreimachung (Rodung von Gehölzen) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vögel, also nicht im Zeitraum von Anfang März bis Ende September erfolgen. Fledermäuse Die Auswertung vorhandener, verfügbarer Daten ergab das potenzielle Vorkommen von zwei Fledermausarten im Plangebiet und dessen Umgebung: Die Fledermausarten Zwergfledermaus und Zweifarbfledermaus gehören zu den überwiegend gebäudebewohnenden Arten. Den gebäudebewohnenden Arten genügen im Allgemeinen häufig kleinste Nischen und Ritzen in und an Gebäuden, um diese als (Tages-)Quartiere zu nutzen. Genutzt werden z. B. Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, Rollladenkästen, in Mauerspalten oder auf Dachböden (LANUV 2021). Wie im Kapitel 1.3 bereits beschrieben liegt an den abzureißenden Gebäuden mit den umlaufenden Metallattiken und den Beschädigungen an den Waschbetonfassaden ein allgemeines Potenzial für gebäudebewohnende Fledermausarten vor, insbesondere für Tagesquartiere. Eine Winterquartiereignung wird aufgrund der mangelnden Frostsicherheit ausgeschlossen. Da eine Betroffenheit im Zuge des Abrisses im Sommer nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, werden die Arten vorsorglich weiter betrachtet. Amphibien Da im Plangebiet keine Stillgewässer (Teiche, Tümpel, Weiher, temporäre Kleingewässer etc.) vorhanden sind, kann ein Vorkommen der im Messtischblatt angegebenen Amphibienart Kreuzkröte ausgeschlossen werden. Die Art wird nicht weiter betrachtet. Reptilien Für die auf Messtischblattbasis angegebene Zauneidechse bietet das überwiegend bebaute / versiegelte Plangebiet keine geeigneten Habitatbedingungen (reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere und sandige Substrate (LANUV 2021)), so dass die Art nicht weiter betrachtet wird. Zusammenfassend können Vorkommen der folgenden Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden: • nicht planungsrelevante Gebäudebrüter wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz etc., • Zwergfledermaus, • Zweifarbfledermaus. 2.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren Die vorgefundenen Schädigungen der Waschbetonfassaden sowie die Blechattiken bieten ein allgemeines Potenzial für die oben genannten Fledermausarten sowie nicht planungsrelevante Gebäudebrüter. Tötungen von Fledermäusen und Brutvögeln können sich durch eine Zerstörung von Quartieren bzw. Nestern im Rahmen der Baufeldräumung, im vorliegenden Fall durch den Abriss ergeben, sofern sich zum Abrisszeitpunkt Fledermäuse im Quartier befinden bzw. ein Abriss zur Brutzeit von Vögeln stattfindet. Daher werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: Der Abriss der Gebäude sollte hinsichtlich der Fledermäuse in der Zwischenquartierphase oder im Winter beginnen, da allenfalls ein Potenzial als Sommerversteck vorliegt und damit das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren möglichst gering gehalten werden kann. Optimales Zeitfenster für den Beginn der Abrissarbeiten im Bereich von Fassadenschädigungen und Blechattiken ist von Oktober (die Wochenstuben sind in dieser Zeit bereits verlassen) bis Mitte April (die August 2021
UWEDO Seite ⁞ 17 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Fledermäuse sind wieder aktiv und die Wochenstuben noch nicht besetzt). Da die genannten Vogelarten teilweise bereits ab März mit der Brut beginnen, sollte der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden insgesamt in der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar liegen, um auch diesbezüglich Schädigungen vollständig ausschließen zu können. Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der nächsten Brutsaison an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen. Sollte dies nicht möglich sein und mit einem Abriss bzw. Arbeiten an den Außenfassaden im Sommer begonnen werden, sind die Schadstellen der Fassaden sowie die Blechattiken vor dem Abriss auf Fledermausbesatz und Brutvorkommen zu kontrollieren (z. B. unter Einsatz eines Hubsteigers, Taschenlampe und Endoskop, bei Bedarf Detektorbegehungen und Vogelerfassungen) und die Bereiche sind danach umgehend abzureißen oder zu verschließen, damit keine Tiere den Bereich in der Zwischenzeit besiedeln können. Ggf. ist ein Verschluss der Spalten im Winter sinnvoll, um hinsichtlich des genauen Abrisstermins flexibel zu sein. Sollten während der Abrissarbeiten Fledermäuse oder Brutvögel aufgefunden werden, so ist umgehend die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Zur Einhaltung und Kontrolle der oben genannten Vorgaben ist es sinnvoll eine ökologische Baubegleitung einzusetzen. Hinsichtlich der Fledermäuse und Gebäudebrüter ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass die Arten im besiedelten Bereich im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate finden. Die zu erhalten Schulgebäude weisen ein ähnliches Potenzial für Tagesverstecke von Fledermäusen auf. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch an den Neubauten wieder geeignete Strukturen (wie z. B. Blechattiken) entstehen. Die Schaffung von Ersatzquartieren ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich (keine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme), wird aber zur Erhaltung des vorhandenen Potenzials empfohlen. Das vorhandene Potenzial sollte über die Montage von 10 Fledermausspaltenkästen sowie 10 Nistkästen für Gebäudebrüter (aufgeteilt auf die Arten: Mauersegler, Haussperling und Hausrotschwanz) an den neuen oder zu erhaltenden Gebäuden vorsorglich ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte tritt eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG nicht ein und es ist keine vertiefende Art-für-Art Betrachtung im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II erforderlich. 2.3 Berücksichtigung allgemeiner Maßnahmen zur Vermeidung Zusammenfassend wurden folgende Maßnahmen zur Vermeidung bereits bei der Prognose möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit dem Vorhaben berücksichtigt: • Im Falle von etwaigen Gehölzrodungen haben diese außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten europäischer Brutvögel, also nicht im Zeitraum vom 01. März bis 30. September, zur Vermeidung baubedingter Tötungen von Brutvögeln stattzufinden. • Der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden haben in der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar zu liegen, um Schädigungen von Fledermäusen und Brutvögeln ausschließen zu können. • Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der nächsten Brutsaison an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen. • Sollte dies nicht möglich sein und mit einem Abriss bzw. Arbeiten an den Außenfassaden im Sommer begonnen werden, sind die Schadstellen der Fassaden sowie die Blechattiken vor dem Abriss auf Fledermausbesatz und Brutvorkommen zu kontrollieren (z. B. unter Einsatz eines Hubsteigers, Taschenlampe und Endoskop, bei Bedarf Detektorbegehungen und Vogelerfassungen) und die Bereiche August 2021
UWEDO Seite ⁞ 18 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) sind danach umgehend abzureißen oder zu verschließen, damit keine Tiere den Bereich in der Zwischenzeit besiedeln können. Ggf. ist ein Verschluss der Spalten im Winter sinnvoll, um hinsichtlich des genauen Abrisstermins flexibel zu sein. • Sollten während der Abrissarbeiten Fledermäuse oder Brutvögel aufgefunden werden, so ist umgehend die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. • Zur Einhaltung und Kontrolle der oben genannten Vorgaben ist es sinnvoll eine ökologische Baubegleitung einzusetzen. • Die Schaffung von Ersatzquartieren ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich (keine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme), wird aber zur Erhaltung des vorhandenen Potenzials empfohlen. Das vorhandene Potenzial sollte über die Montage von 10 Fledermausspaltenkästen sowie 10 Nistkästen für Gebäudebrüter (aufgeteilt auf die Arten: Mauersegler, Haussperling und Hausrotschwanz) an den neuen oder zu erhaltenden Gebäuden vorsorglich ausgeglichen werden. 3. Fazit / Zusammenfassung der Ergebnisse Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 162M „Schulzentrum Berliner Ring“ das Planungsrecht zur Nachverdichtung des Schulcampus zu schaffen. Als neue Nutzungen sind eine Sporthalle, ein Parkhaus und ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen geplant. Das Plangebiet umfasst eine Flächengröße von 40.000 m². Rechtliche Vorgabe in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ist die Prüfung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit der Planung. Die vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) dient der Beurteilung der Planung hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz. Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wird mittels einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die Prognose erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten zu Vorkommen planungsrelevanter Arten. Um die Habitateignung der betroffenen Flächen beurteilen zu können, hat am 11.08.2021 eine Ortsbegehung des Plangebietes stattgefunden. Das Plangebiet umfasst das Gelände des Schulzentrums Berliner Ring. Aufgrund der schulischen Nutzung ist das Plangebiet überwiegend im Bestand bebaut bzw. durch Schulhofflächen versiegelt. Neben den versiegelten Flächen gehören zwei Sportplätze im Süden und Südwesten zum Plangebiet. Auf dem Schulgelände befinden sich Einzelbäume und Baumgruppen sowie randliche Gehölz- und Gebüschstrukturen, die voraussichtlich erhalten werden. Der geplante Rückbau mit anschließendem Neubau betrifft zwei Gebäudeteile im Südwesten des Gebiets sowie im Süden zwei Sporthallen und zwei Containerbereiche. Östlich und südlich des Plangebiets verläuft die Straße Berliner Ring, an welche sich die umliegende Wohnbebauung anschließt. Im Westen wird das Gebiet vom Heerweg sowie weiterer Wohnbebauung begrenzt. Um Tötungen von Fledermäusen und planungsrelevanten sowie sonstigen Vogelarten im Zuge des Umbaus zu vermeiden, bzw. das Potenzial für gebäudebewohnende Arten festzustellen, wurden im Rahmen der Ortsbegehung insbesondere die Gebäude und Bäume näher untersucht. Die Fassaden der betroffenen Gebäude sind durch Waschbetonelemente und umlaufende Metallattiken gekennzeichnet. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten sowohl am Waschbeton, als auch an den Attiken an verschiedenen Stellen Beschädigungen festgestellt werden. Daher weisen die Fassaden ein allgemeines Quartierpotenzial für Fledermäuse auf, insbesondere als Tagesquartiere. Im Süden des Plangebiets befinden sich zwei Containerbereiche auf einem ehemaligen Aschesportplatz. Diese weisen an der Außenseite keine Schädigungen oder Öffnungen auf, die für Fledermäuse als Quartier oder als Brutplatz für Vögel nutzbar wären. Sie weisen somit kein Potenzial für die Fauna auf. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung wurden zudem die Gehölz- und Gebüschstrukturen im Plangebiet näher betrachtet. Dabei handelt es sich zum einen um kleinere Anpflanzungen auf dem Gelände und August 2021
UWEDO Seite ⁞ 19 Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum anderen um einen Gehölzsaum entlang des Berliner Rings im Süden und des Heerwegs im Westen. Der Gehölzsaum im Süden und Westen setzt sich aus den folgenden Arten zusammen: Hainbuche, Silberahorn, Bergahorn, Kiefer, Stieleiche, Balsampappel, Linde, Esche, Mehlbeere, Kornelkirsche und Gleditschie (sowie Zierstrauchpflanzungen). An mehreren Bäumen konnten außerdem insgesamt sechs Nistkästen und ein Insektenhotel festgestellt werden. Baumhöhlen waren jedoch nicht nachzuweisen, wobei die Begehung im belaubten Zustand stattgefunden hat. Die Planung sieht den Abriss der beiden Sporthallen, der Gebäudeteile A und B sowie der Container mit anschließender Neubebauung einer Sporthalle, eines Parkhauses sowie von zwei Schulgebäuden vor. Aktuell ist ein Erhalt der umliegenden Gehölzstrukturen und Einzelbäume im Plangebiet vorgesehen. Hinsichtlich der von dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren sind insbesondere der Abriss und Neubau von Gebäuden relevant. Die Vorprüfung des Artenspektrums umfasst eine Auflistung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten und eine Begründung bei den Arten, die aufgrund der nicht gegebenen Habitateignung im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Bei dem Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits als Schulstandort genutzt werden. Vorkommen störungsempfindlicher Arten sind daher im Plangebiet auszuschließen. Aufgrund der bestehenden Nutzung als Schulstandort können erhebliche zusätzliche betriebsbedingte Wirkungen auf die Fauna von vornherein ausgeschlossen werden. Die Gehölze in den Randbereichen sollen erhalten werden, so dass auch die Nistkästen verbleiben. Es ist aufgrund der überwiegenden Versiegelung und Schulbebauung vielmehr von einem siedlungsangepassten Artenspektrum auszugehen. Des Weiteren konnten keine nennenswerten Baumhöhlungen oder größeren Nester im Plangebiet nachgewiesen werden. Aufgrund der oben genannten Faktoren bietet der Vorhabensbereich keine geeigneten Habitatstrukturen und ungestörten Lebensräume für die auf Messtischblattbasis angegebenen typischen Wald- und Altholzbewohner, Gehölz- und Gebüschbrüter, Brutvögel des Offenlandes bzw. der ländlichen Kulturlandschaft, Gewässerarten sowie der planungsrelevanten Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter. Entsprechend der Hinweise aus der Artenschutzabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sind allerdings Vorkommen von nicht planungsrelevanten Gebäudebrütern wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz etc. möglich bzw. in angrenzenden Bereichen nachgewiesen. Die Auswertung vorhandener, verfügbarer Daten ergab das potenzielle Vorkommen von zwei gebäudebewohnenden Fledermausarten im Plangebiet und dessen Umgebung. Diesen Arten genügen im Allgemeinen häufig kleinste Nischen und Ritzen in und an Gebäuden, um diese als (Tages-)Quartiere zu nutzen. Die vorgefundenen Schädigungen der Waschbetonfassaden sowie die Blechattiken bieten ein allgemeines Potenzial für die gebäudebewohnenden Fledermausarten sowie nicht planungsrelevante Gebäudebrüter. Tötungen von Fledermäusen und Brutvögeln können sich durch eine Zerstörung von Quartieren bzw. Nestern im Rahmen der Baufeldräumung, im vorliegenden Fall durch den Abriss ergeben, sofern sich zum Abrisszeitpunkt Fledermäuse im Quartier befinden bzw. ein Abriss zur Brutzeit von Vögeln stattfindet. Daher werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: Der Abriss der Gebäude sollte hinsichtlich der Fledermäuse in der Zwischenquartierphase oder im Winter beginnen, da allenfalls ein Potenzial als Sommerversteck vorliegt und damit das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren möglichst gering gehalten werden kann. Optimales Zeitfenster für den Beginn der Abrissarbeiten im Bereich von Fassadenschädigungen und Blechattiken ist von Oktober (die Wochenstuben sind in dieser Zeit bereits verlassen) bis Mitte April (die Fledermäuse sind wieder aktiv und die Wochenstuben noch nicht besetzt). Da die genannten Vogelarten teilweise bereits ab März mit der Brut beginnen, sollte der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden insgesamt in der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar liegen, um auch diesbezüglich Schädigungen vollständig ausschließen zu können. Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der nächsten Brutsaison an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen. August 2021
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