Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

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Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
Bebauungsplan 162M
„Schulzentrum Berliner Ring“ in
Monheim am Rhein

Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Auftraggeber   Stadt Monheim am Rhein

Datum          August 2021
Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
Verfasser

              Uwedo - Umweltplanung Dortmund
              Wandweg 1
              44149 Dortmund

Telefon       0231 ⁞ 799 26 25 - 7
Fax           0231 ⁞ 799 26 25 - 9
E-Mail        info@uwedo.de
Internet      www.uwedo.de

Projektnummer 2107166

Bearbeitung   Dipl.-Ing. Nina Karras, Stadtplanerin AKNW
              M.Sc.Biol. Edda Millahn

Datum         31.08.2021
Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
UWEDO                                                                                             Inhaltsverzeichnis
                                              Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                            Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Inhalt
1.     Einleitung                                                                                                 1
     1.1     Anlass- und Aufgabenstellung                                                                         1
     1.2     Methodik und rechtliche Grundlagen                                                                   2
     1.3     Kurzbeschreibung des Plangebietes, des Vorhabens und der Wirkfaktoren                                3
     1.4     Datengrundlagen                                                                                      9
2.     Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)                                                                  13
     2.1     Vorprüfung des Artenspektrums (Auswahl potenziell vorkommender Arten)                               14
     2.2     Vorprüfung der Wirkfaktoren                                                                         16
     2.3     Berücksichtigung allgemeiner Maßnahmen zur Vermeidung                                               17
3.     Fazit / Zusammenfassung der Ergebnisse                                                                    18
4.     Literatur- und Quellenverzeichnis                                                                         21
5.     Anhang                                                                                                    23

Abbildungen
Abbildung    1:     Abgrenzung des Plangebietes                                                                  1
Abbildung    2:     Markierung der vom Abriss betroffenen Gebäude (rot)                                          4
Abbildung    3:     Beschädigungen an der Waschbetonfassade auf der südlichen Seite einer Sporthalle             5
Abbildung    4:     Metallattiken entlang der Fassaden der Gebäude                                               5
Abbildung    5:     Beschädigung der Attika an der Südseite der südöstlich gelegenen Sporthalle                  5
Abbildung    6:     Teilweise begrünte Flachdächer der westlich gelegenen Gebäudeteile (links) sowie
                    Flachdächer der Sporthallen mit Photovoltaikanlagen (rechts)                                 6
Abbildung 7:        Vergittertes Kellerfenster im nordwestlich gelegenen Gebäudeteil (links) sowie vergitterter
                    Lichtschacht desselben Gebäudes (rechts)                                                     6
Abbildung 8:        Container im Süden des Plangebiets                                                           7
Abbildung 9:        Sperlingsnistkasten an der Ostseite des Gebäudeteils B                                       7
Abbildung 10:       Insektenhotels an der südwestlichen Ecke von Gebäudeteil A                                   7
Abbildung 11:       Stieleiche und Amberbäume an der Ostseite des Plangebiets                                    8
Abbildung 12:       Nistkästen und Insektenhotel im Plangebiet                                                   8
Abbildung 13:       Randliche Gehölzstrukturen an Berliner Ring und Heerweg                                      8
Abbildung 14:       Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete
                    (Plangebiet rot markiert)                                                                   12

Tabellen
Tabelle 1:     Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1)                              10
Tabelle 2:     Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete                 12

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Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
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1.      Einleitung

1.1     Anlass- und Aufgabenstellung
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 162M „Schulzentrum Berliner
Ring“ das Planungsrecht zur Nachverdichtung des Schulcampus zu schaffen. Als neue Nutzungen sind eine
Sporthalle, ein Parkhaus und ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen geplant. Das Plangebiet umfasst eine
Flächengröße von 40.000 m² (s. Abb. 1).

Rechtliche Vorgabe in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ist die Prüfung
möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit der Planung. Die vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe I
(Vorprüfung) dient der Beurteilung der Planung hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz.

                                           (Quelle: STADT MONHEIM AM RHEIN 2021)
Abbildung 1: Abgrenzung des Plangebietes
Gemäß des Leitfadens „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung
und Monitoring“ des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017) richtet sich die Größe des für die ASP Stufe I heranzuziehenden
Untersuchungsgebietes nach den von dem Vorhaben ausgehenden Wirkungen, beziehungsweise möglichen
Beeinträchtigungen. Für kleinflächige Vorhaben (≤ 200 m²), Vorhaben im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB)
bzw. nicht relevant über die beanspruchte Fläche hinausgehende Emissionen wird als Untersuchungsgebiet der
Vorhabensbereich zuzüglich eines Radius von 300 m vorgegeben. Bei größeren, flächenintensiven Vorhaben mit

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weiteren Emissionen wird als Untersuchungsraum der Vorhabensbereich zuzüglich eines Radius von 500 m
vorgeschlagen. Im Einzelfall können auch weitergehende Untersuchungsgebiete erforderlich sein.

Daher schließt der Untersuchungsraum neben dem eigentlichen Plangebiet Flächen in einem Umfeld von bis zu
300 m mit ein, um ggf. über das Plangebiet hinausgehende faunistische Bezüge, zum Beispiel
Vernetzungsbeziehungen, Nahrungshabitate etc. mit einzubeziehen und auch potenzielle Störwirkungen durch die
Planung auf umliegende Bestände abzudecken.

1.2        Methodik und rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei sonstigen
Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.
Juli 2009, zuletzt geändert am 25. Juni 2021. Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG
verankert.

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,
      1.      wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
              oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
              zerstören,
      2.      wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
              Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;
              eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
              Population einer Art verschlechtert,
      3.      Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der
              Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
      4.      wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
              zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben die
folgenden Sonderregelungen: Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten,
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nr. 2
aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen
      1.      das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch
              den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen
              Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich
              anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann,
      2.      das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung
              oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre
              Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor
              Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung
              und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
              Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar
              sind,
      3.      das Verbot nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder
              Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
              erfüllt wird.

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Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wild
lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2
und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung
eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.

Methodisch erfolgt die Artenschutzprüfung in Anlehnung an die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-Artenschutz) des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ,
UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2016), der gemeinsamen
Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“
des MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW UND MINISTERIUMS FÜR
KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010) und dem Leitfaden
„Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring -“ des
MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017).

Demnach untergliedert sich eine Artenschutzprüfung in die drei Stufen:
      •   Stufe I Vorprüfung,
      •   Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände,
      •   Stufe III Ausnahmeverfahren.

Sofern im Rahmen der Stufe I artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen oder durch übliche Maßnahmen wie
eine zeitliche Beschränkung für die Baufeldräumung (gängige fachliche Praxis) vermieden werden können, kann
auf die vertiefende Prüfung von Verbotstatbeständen (Stufe II) und das Ausnahmeverfahren (Stufe III) verzichtet
werden.

Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wird mittels einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die Prognose erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten zu
Vorkommen planungsrelevanter Arten. Um die Habitateignung der betroffenen Flächen beurteilen zu können, hat
am 11.08.2021 eine Ortsbegehung des Plangebietes stattgefunden.

In den nachfolgenden Kapiteln wird das Plangebiet, das Vorhaben und dessen Wirkfaktoren dargestellt sowie die
verfügbaren Datengrundlagen aufgelistet. Im zweiten Kapitel erfolgt auf dieser Grundlage die Auswertung und
Auswahl der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten sowie möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte
mit der Planung. Allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung werden in diese Betrachtung einbezogen. Alle
Ergebnisse werden in dem Fazit zusammenfassend wiedergegeben.

1.3       Kurzbeschreibung des Plangebietes, des Vorhabens und der Wirkfaktoren
Das Plangebiet umfasst das Gelände des Schulzentrums Berliner Ring. Aufgrund der schulischen Nutzung ist das
Plangebiet überwiegend im Bestand bebaut bzw. durch Schulhofflächen versiegelt. Neben den versiegelten
Flächen gehören zwei Sportplätze im Süden und Südwesten zum Plangebiet. Auf dem Schulgelände befinden sich
Einzelbäume und Baumgruppen sowie randliche Gehölz- und Gebüschstrukturen, die voraussichtlich erhalten
werden. Der geplante Rückbau mit anschließendem Neubau betrifft zwei Gebäudeteile (A und B) im Südwesten
des Gebiets sowie im Süden zwei Sporthallen und zwei Containerbereiche. Die betreffenden Gebäude sind in der
Abbildung 2 rot hervorgehoben.

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                                           A
         Gebäude mit Kellerräumen

                                                B
            Sperlingsnistkasten

                                                     Container

                                                                           (Quelle: TIM ONLINE 2021, eigene Darstellung)
Abbildung 2: Markierung der vom Abriss betroffenen Gebäude (rot)
Östlich und südlich des Plangebiets verläuft die Straße Berliner Ring, an welche sich die umliegende
Wohnbebauung anschließt. Im Westen wird das Gebiet vom Heerweg sowie weiterer Wohnbebauung begrenzt.
Nördlich schließt sich ein weiterer Teil des Schulgeländes sowie weiter Schulgebäude an, welche nicht von der
Planung betroffen sind. Außerdem verläuft dort ein Fußgängerweg zwischen Heerweg und Berliner Ring.

Um Tötungen von Fledermäusen und planungsrelevanten sowie sonstigen Vogelarten im Zuge des Umbaus zu
vermeiden, bzw. das Potenzial für gebäudebewohnende Arten festzustellen, wurden im Rahmen der Ortsbegehung
insbesondere die Gebäude und Bäume näher untersucht.

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Gebäude:
Die Fassaden der betroffenen Gebäude sind durch Waschbetonelemente und umlaufende Metallattiken
gekennzeichnet. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten sowohl am Waschbeton, als auch an den Attiken an
verschiedenen Stellen Beschädigungen festgestellt werden. Daher weisen die Fassaden ein allgemeines
Quartierpotenzial für Fledermäuse auf, insbesondere als Tagesquartiere (s. Abb. 3 bis 5).

Abbildung 3: Beschädigungen an der Waschbetonfassade auf der südlichen Seite einer Sporthalle

Abbildung 4: Metallattiken entlang der Fassaden der Gebäude

Abbildung 5: Beschädigung der Attika an der Südseite der südöstlich gelegenen Sporthalle

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Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
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                                             Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                           Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Des Weiteren besitzen die betroffenen Gebäude ausnahmslos Flachdächer, welche teilweise begrünt sind. Auf den
Dächern der beiden Sporthallen befinden sich außerdem Photovoltaikanlagen (s. Abb. 6). Dachböden liegen nicht
vor.

Abbildung 6: Teilweise begrünte Flachdächer der westlich gelegenen Gebäudeteile (links) sowie
             Flachdächer der Sporthallen mit Photovoltaikanlagen (rechts)
Zusätzlich zur Begutachtung des Gebäudes von außen, fand auch eine Inaugenscheinnahme der Kellerräume von
innen statt. Dabei befanden sich die einzigen Kellerräume unterhalb des nordwestlich gelegenen Gebäudeteils A.
Alle vorhandenen Kellerfenster und Lichtschächte waren mit Gitterrosten verschlossen, so dass hier kein
Einflugpotenzial besteht (s. Abb. 7).

Abbildung 7: Vergittertes Kellerfenster im nordwestlich gelegenen Gebäudeteil (links) sowie
             vergitterter Lichtschacht desselben Gebäudes (rechts)
Die anderen Gebäude und Räumlichkeiten wurden nicht von innen begutachtet, da sie regelmäßig genutzt werden
und somit kein Potenzial für Vögel oder Fledermäuse bieten.

Im Süden des Plangebiets befinden sich zwei Containerbereiche auf einem ehemaligen Aschesportplatz (s.
Abb. 8). Diese weisen an der Außenseite keine Schädigungen oder Öffnungen auf, die für Fledermäuse als Quartier
oder als Brutplatz für Vögel nutzbar wären. Sie weisen somit kein Potenzial für die Fauna auf.

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Bebauungsplan 162M "Schulzentrum Berliner Ring" in Monheim am Rhein - Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
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Abbildung 8: Container im Süden des Plangebiets
In einem Innenhof an der Ostseite des Gebäudeteils B befindet sich ein Sperlingsnistkasten (s. Abb. 9), an dem
zum Zeitpunkt der Ortsbegehung jedoch keine Aktivität zu beobachten war. An der südwestlichen Ecke von
Gebäudeteil A befinden sich außerdem zwei Insektenhotels (s. Abb. 10).

Abbildung 9: Sperlingsnistkasten an der Ostseite des Gebäudeteils B

Abbildung 10: Insektenhotels an der südwestlichen Ecke von Gebäudeteil A
Gehölz- und Gebüschstrukturen:
Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung wurden zudem die Gehölz- und Gebüschstrukturen im
Plangebiet näher betrachtet. Dabei handelt es sich zum einen um kleinere Anpflanzungen auf dem Gelände und
zum anderen um einen Gehölzsaum entlang des Berliner Rings im Süden und des Heerwegs im Westen. Auf der

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Ostseite des Plangebiets befindet sich eine einzelne Stieleiche sowie eine Gruppe von jungen Amberbäumen an
den Fahrradstellplätzen (s. Abb. 11). Der Gehölzsaum im Süden und Westen setzt sich aus den folgenden Arten
zusammen: Hainbuche, Silberahorn, Bergahorn, Kiefer, Stieleiche, Balsampappel, Linde, Esche, Mehlbeere,
Kornelkirsche und Gleditschie (sowie Zierstrauchpflanzungen). An mehreren Bäumen konnten außerdem
insgesamt sechs Nistkästen und ein Insektenhotel festgestellt werden (s. Abb. 12). Baumhöhlen waren jedoch nicht
nachzuweisen, wobei die Begehung im belaubten Zustand stattgefunden hat.

Abbildung 11: Stieleiche und Amberbäume an der Ostseite des Plangebiets

Abbildung 12: Nistkästen und Insektenhotel im Plangebiet

Abbildung 13: Randliche Gehölzstrukturen an Berliner Ring und Heerweg

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Während der Begehung wurden folgende Zufallsbeobachtungen gemacht: Amsel, Ringeltaube, Elster,
Straßentaube, Sperling, Mauersegler (im Überflug), Rabenkrähe, Stieglitz, Halsbandsittich (im Überflug) und
Buchfink.

Die Planung sieht den Abriss der beiden Sporthallen, der Gebäudeteile A und B sowie der Container mit
anschließender Neubebauung einer Sporthalle, eines Parkhauses sowie von zwei Schulgebäuden vor. Aktuell ist
ein Erhalt der umliegenden Gehölzstrukturen und Einzelbäume im Plangebiet vorgesehen.

Hinsichtlich der von dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren sind insbesondere der Abriss und Neubau von
Gebäuden relevant.

Baubedingte Wirkungen
Zu den baubedingten Wirkungen zählen alle Beeinträchtigungen der Tierwelt, die während der Bauphase eines
Vorhabens auftreten können. In der Regel sind diese von temporärer Dauer, wobei aber auch ein dauerhafter
Verlust in Form einer baubedingten Zerstörung von Brutplätzen und Gelegen und damit einhergehenden Tötung
durch die Baufeldfreimachung auftreten kann. Im vorliegenden Fall sind baubedingt insbesondere Schädigungen /
Tötungen von Fledermäusen in Spaltenquartieren / Tagesverstecken oder Gebäudebrütern möglich.

Anlagebedingte Wirkungen
Anlagebedingt geht von dem Vorhaben ein Verlust vorhandener, älterer Schulgebäude mit anschließender
Neubebauung aus. Grundsätzlich sind anlagebedingt Störungen der angrenzenden Fauna z. B. durch
Silhouettenwirkungen von Gebäuden und Begrünungen (z. B. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern) möglich.
Im vorliegenden Fall bestehen bereits Silhouettenwirkungen durch die vorhandene Bebauung sowie die Gehölz-
und Gebüschstrukturen, so dass diesbezüglich von der Planung keine erheblichen zusätzlichen Wirkungen
ausgehen.

Betriebsbedingte Wirkungen
Die betriebsbedingten Wirkungen gehen bei dem Vorhaben von der Nutzung des Schulgeländes aus. Derartige
anthropogene Störfaktoren liegen bereits vor. Die betriebsbedingten Störungen werden sich im Zuge der
Realisierung der Planung nicht wesentlich verändern und sind daher von untergeordneter Bedeutung.

1.4       Datengrundlagen
Zur Ermittlung potenziell vorkommender Arten im Vorhabensbereich und dessen Umgebung wurden folgende
Datengrundlagen ausgewertet:
      •   Artangaben auf Basis des Messtischblattes 4907 Leverkusen (Quadrant 1),
      •   Auswertung des Fachinformationssystems FIS und des Fundortkatasters @LINFOS des LANUV (2021),
      •   Artangaben auf Basis Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens für das Messtischblatt 4907 Q1 (2021),
      •   Abfrage vorhandener Daten beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz (2021).

Im Folgenden werden die Abfrageergebnisse zusammenfassend wiedergegeben. Zusätzlich wurde eine
Ortsbegehung im August 2021 durchgeführt, um die potenzielle Habitateignung für die aufgeführten Arten und ggf.
weiterer Arten beurteilen zu können.

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Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1)
Am 21.07.2021 wurde das Fachinformationssystem des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ (LANUV) zu potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Arten abgefragt. Die Abfrage für
das oben aufgeführte Messtischblatt ergab insgesamt 50 Tierarten, davon 1 Fledermausart, 46 Vogelarten, 1
Amphibienart, 1 Reptilienart und 1 Libellenart.

Da ein Messtischblatt einen sehr großen Bereich von ca. 11 x 11 km umfasst (Blattschnitte der TK 25) wurde in
einem zweiten Schritt eine Auswahl der Arten nach Lebensraumtypen vorgenommen, um die Anzahl an potenziell
vorkommenden Arten einzugrenzen. Entsprechend des Biotoptypenbestandes im Plangebiet und dessen Umfeldes
wurde eine Auswahl nach den Lebensraumtypen
    •    Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken,
    •    Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen und
    •    Gebäude
getroffen. Über die Auswahl konnte eine Reduzierung um 16 Arten (Teichrohrsänger, Feldlerche, Löffelente,
Wiesenpieper, Tafelente, Schellente, Flussregenpfeifer, Wachtel, Mittelspecht, Bekassine, Waldlaubsänger,
Wasserralle, Zwergtaucher, Waldwasserläufer, Kiebitz und Asiatische Keiljungfer) erzielt werden. Die Abfrage
ergab folgende Liste planungsrelevanter Arten:

Tabelle 1:            Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4907 Leverkusen (Q 1)

                             Auswahl planungsrelevanter Arten nach Lebensraumtypen
                                Art                                                                  Erhaltungszustand
                                                                                Status
  Wissenschaftlicher Name                   Deutscher Name                                              NRW (ATL)
 Fledermäuse
 Pipistrellus pipistrellus            Zwergfledermaus                 ab 2000 vorhanden                        G
 Vögel
 Accipiter gentilis                   Habicht                         BV ab 2000 vorhanden                     U
 Accipiter nisus                      Sperber                         BV ab 2000 vorhanden                     G
 Alcedo atthis                        Eisvogel                        BV ab 2000 vorhanden                     G
 Ardea cinerea                        Graureiher                      BV ab 2000 vorhanden                     G
 Asio otus                            Waldohreule                     BV ab 2000 vorhanden                     U
 Athene noctua                        Steinkauz                       BV ab 2000 vorhanden                     U
 Bubo bubo                            Uhu                             BV ab 2000 vorhanden                     G
 Buteo buteo                          Mäusebussard                    BV ab 2000 vorhanden                     G
 Carduelis cannabina                  Bluthänfling                    BV ab 2000 vorhanden                     U
 Cuculus canorus                      Kuckuck                         BV ab 2000 vorhanden                    U-
 Delichon urbica                      Mehlschwalbe                    BV ab 2000 vorhanden                     U
 Dryobates minor                      Kleinspecht                     BV ab 2000 vorhanden                     U
 Dryocopus martius                    Schwarzspecht                   BV ab 2000 vorhanden                     G
 Falco subbuteo                       Baumfalke                       BV ab 2000 vorhanden                     U
 Falco tinnunculus                    Turmfalke                       BV ab 2000 vorhanden                     G

                                                                                                               August 2021
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                            Auswahl planungsrelevanter Arten nach Lebensraumtypen
                                Art                                                                    Erhaltungszustand
                                                                                 Status
  Wissenschaftlicher Name                     Deutscher Name                                              NRW (ATL)
 Hirundo rustica                      Rauchschwalbe                   BV ab 2000 vorhanden                       U
 Lanius collurio                      Neuntöter                       BV ab 2000 vorhanden                       U
 Larus canus                          Sturmmöwe                       BV ab 2000 vorhanden                       U
 Locustella naevia                    Feldschwirl                     BV ab 2000 vorhanden                       U
 Luscinia megarhynchos                Nachtigall                      BV ab 2000 vorhanden                       U
 Oriolus oriolus                      Pirol                           BV ab 2000 vorhanden                       S
 Passer montanus                      Feldsperling                    BV ab 2000 vorhanden                       U
 Perdix perdix                        Rebhuhn                         BV ab 2000 vorhanden                       S
 Phalacrocorax carbo                  Kormoran                        BV ab 2000 vorhanden                       G
 Riparia riparia                      Uferschwalbe                    BV ab 2000 vorhanden                       U
 Saxicola rubicola                    Schwarzkehlchen                 BV ab 2000 vorhanden                       G
 Serinus serinus                      Girlitz                         BV ab 2000 vorhanden                       S
 Streptopelia turtur                  Turteltaube                     BV ab 2000 vorhanden                       S
 Strix aluco                          Waldkauz                        BV ab 2000 vorhanden                       G
 Sturnus vulgaris                     Star                            BV ab 2000 vorhanden                       U
 Tyto alba                            Schleiereule                    BV ab 2000 vorhanden                       G
 Amphibien
 Bufo calamita                        Kreuzkröte                      ab 2000 vorhanden                          U
 Reptilien
 Lacerta agilis                       Zauneidechse                    ab 2000 vorhanden                          G
Erhaltungszustand NRW (KON = kontinentale biogeographische Region / ATL = atlantische biogeographische Region):
G = günstig     U = ungünstig      S = schlecht    - = abnehmende Tendenz          + = zunehmende Tendenz
BV = Brutvorkommen            BK = Brutkolonie   NG = Nahrungsgast               R = Rast            WV = Wintervorkommen

FIS und @LINFOS des LANUV
Am 21.07.2021 hat eine Abfrage und Auswertung der auf der Internetseite des LANUV verfügbaren Daten des
Fachinformationssystems (FIS) und der Landschaftsinformationssammlung (@LINFOS) stattgefunden. Die
Auswertung des FIS und @LINFOS des LANUV ergab keine Hinweise auf Fundorte planungsrelevanter Arten im
näheren Umfeld des Plangebietes.

Im Fachinformationssystem können den Sachdaten zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen ggf.
Angaben über mögliche Artvorkommen entnommen werden. Im Folgenden werden die Schutzgebiete und
sonstigen schutzwürdigen Bereiche hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz ausgewertet. Ca. 270 m
westlich des Plangebietes liegt die ca. 162 ha große Biotopverbundfläche „Regionale Biotopverbundachse südlich
von Monheim“ (VB-D-4907-003). Innerhalb der Biotopverbundfläche gelegen befindet sich das
Landschaftsschutzgebiet „LSG-Monheimer Aue“ (LSG-4907-0008) (s. Tab. 2 und Abb. 14). Ca 420 m westlich
befinden sich außerdem die Biotopverbundfläche „Baggersee Oedstein und angrenzende strukturreiche Bereiche“
(VB-D-4907-002) und die Biotopkatasterfläche „Rheinufer und kleinstrukturierte Kulturlandschaft im Monheimer

                                                                                                                 August 2021
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                                               Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                             Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Rheinbogen“ (BK-4907-0010). Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet werden diese beiden Flächen nicht
ausgewertet. Ein funktionaler Bezug des Rheinufers zum überwiegend bebauten Plangebiet besteht nicht.

Tabelle 2:         Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete
 Nr.                  Name                     Schutzziel                                Artangaben
 VB-D-4907-003        Regionale                Erhaltung der unverbauten Landschaft      keine Artangaben
                      Biotopverbundachse
                      südlich von Monheim
 LSG-4907-0008        LSG-Monheimer Aue        Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 Abs.   keine Artangaben
                                               1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, insbesondere:
                                               - zur Erhaltung als Zufluchtsort und
                                               Lebensraum für Vögel und Säuger und
                                               aus jagdbiologischen Gründen

       BK-4907-0010                    VB-D-4907-003
       VB-D-4907-002
                                        LSG-4907-0008

Abbildung 14: Biotopkataster- und Biotopverbundflächen des LANUV sowie Landschaftsschutzgebiete
              (Plangebiet rot markiert)
Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens für das Messtischblatt 4907 Q1 (2021)
Zusätzlich zu den Artangaben des LANUV, wurde am 26.07.2021 die Internetseite des Säugetieratlas NRW für das
jeweilige Messtischblatt ausgewertet. Demnach liegen Kenntnisse über ein Winterquartier der Zweifarbfledermaus
aus dem Jahr 2013 vor.

Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes
Entsprechend der aktuellen Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am
10. August 2021 eine Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes stattgefunden, um vorhandene
Kenntnisse von planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Umgebung in die Beurteilung von möglichen
artenschutzrechtlichen Konflikten einbeziehen zu können.

Folgende Stellen wurden angeschrieben:
       •   Biologische Station Haus Bürgel,
       •   Landesbüro der Naturschutzverbände,

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                                             Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                           Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

     •   BUND Ortsgruppe Mettmann,
     •   NABU Monheim am Rhein,
     •   Stadt Monheim am Rhein,
     •   Untere Naturschutzbehörde, Kreis Mettmann.

Folgende Rückmeldungen sind bisher eingegangen:
Biologische Station Haus Bürgel: „In dem Bereich liegen uns keine Daten vor.“
Landesbüro der Naturschutzverbände: Keine Rückmeldung
BUND Ortsgruppe Mettmann: Die Rückmeldung wurde der Stadt Monheim am Rhein zur Verfügung gestellt.
Konkrete Angaben zum Projekt oder Artangaben werden nicht getroffen.
NABU Monheim am Rhein: „Bei Renovierungsarbeiten im auf der anderen Straßenseite gelegenen Wohngebiet
wurde zunächst auf eine ökologische Baubegleitung verzichtet, was zu Verlusten bei Fledermäusen und
Mauersegler geführt hat. Deshalb wurde von der UNB für die weitere Renovierung eine ökologische Baubegleitung
angeordnet. Auch die Schule ist, wie die angesprochenen Wohngebäude, mit Waschbeton-Platten verkleidet.
Sowohl Mauersegler wie auch Fledermäuse nehmen kaputte Silikonstreifen und abgebrochene Betonteile zum
Anlass, dort zu nisten bzw. den Tag zu verbringen. Da die Mauersegler bereits Ende Juli das Land verlassen haben,
können wir hierzu bzgl. des Schulzentrums nichts Definitives sagen. Verschiedene Fledermäuse erwarten wir auch,
konnten das aber noch nicht untersuchen. Eine ökologische Baubegleitung ist also angezeigt. Generell sollte - wie
auch von der UNB in anderen Vorhaben empfohlen - sowohl bei Neu- als auch bei Umbaumaßnahmen an höheren
Gebäuden Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter vorsehen und dies in die Festsetzungen übernehmen. Das würde
auch dem Hausrotschwanz helfen, der regelmäßig im Umfeld beobachtet wird.“
Stadt Monheim am Rhein: Keine Daten vorhanden.
Untere Naturschutzbehörde, Kreis Mettmann: „Im Umfeld des Vorhabens sind uns zahlenmäßig hohe
Vorkommen von Zwergfledermaus, Mauersegler und Haussperling bekannt. Diese Vorkommen befinden sich direkt
angrenzend im östlich gelegenen „Berliner Viertel“.“

2.       Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Im Folgenden wird zunächst bewertet, ob von den oben aufgeführten planungsrelevanten Arten ein Vorkommen
aufgrund der Biotoptypenausstattung im Plangebiet möglich ist (Kap. 2.1). Danach wird beurteilt, ob bei den
genannten Arten artenschutzrechtliche Konflikte auf der Grundlage der im Kapitel 1.3 beschriebenen Wirkfaktoren
möglich sind. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung, welche im Kapitel 2.3 nochmals zusammenfassend wiedergegeben werden.

Entsprechend den Vorgaben in der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV und MKULNV 2010) beschränkt sich die Artenschutzprüfung
auf die sogenannten planungsrelevanten Arten. Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen
Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher
betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit
und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z. B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten
Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird (ebd. 2010).

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                                             Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                           Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

2.1     Vorprüfung des Artenspektrums (Auswahl potenziell vorkommender Arten)
Die Vorprüfung des Artenspektrums umfasst eine Auflistung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten
und eine Begründung bei den Arten, die aufgrund der nicht gegebenen Habitateignung im Plangebiet
ausgeschlossen werden können. Bei dem Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits als
Schulstandort genutzt werden. Vorkommen störungsempfindlicher Arten sind daher im Plangebiet auszuschließen.
Aufgrund der bestehenden Nutzung als Schulstandort können erhebliche zusätzliche betriebsbedingte Wirkungen
auf die Fauna von vornherein ausgeschlossen werden. Die Gehölze in den Randbereichen sollen erhalten werden,
so dass auch die Nistkästen verbleiben. Es ist aufgrund der überwiegenden Versiegelung und Schulbebauung
vielmehr von einem siedlungsangepassten Artenspektrum auszugehen. Des Weiteren konnten keine
nennenswerten Baumhöhlungen oder größeren Nester im Plangebiet nachgewiesen werden.

Avifauna
Aufgrund der oben genannten Faktoren bietet der Vorhabensbereich keine geeigneten Habitatstrukturen und
ungestörten Lebensräume für die auf Messtischblattbasis angegebenen typischen Wald- und Altholzbewohner
Habicht, Sperber, Waldohreule, Mäusebussard, Kleinspecht, Schwarzspecht, Baumfalke, Pirol und Waldkauz, als
Brutvögel des Offenlandes bzw. der ländlichen Kulturlandschaft Feldsperling, Feldschwirl, Rebhuhn und
Schwarzkehlchen sowie Eisvogel, Sturmmöwe, Kormoran und Uferschwalbe als Gewässerarten. Ebenso weist
das überwiegend bebaute / versiegelte Plangebiet keine hervorzuhebende Bedeutung als Nahrungshabitat für die
Arten auf. Hinsichtlich der planungsrelevanten Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter, wie Uhu,
Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Rauchschwalbe konnten keine größeren Nischen an den
abzureißenden Gebäuden festgestellt werden, die zum Beispiel für Turmfalke und Schleiereule nutzbar wären.
Mehlschwalbennester wurde im Rahmen der Ortsbegehung nicht festgestellt. Die genannten planungsrelevanten
Vogelarten können ausgeschlossen werden.

Entsprechend der Hinweise aus der Artenschutzabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sind
allerdings Vorkommen von nicht planungsrelevanten Gebäudebrütern wie Haussperling, Mauersegler,
Hausrotschwanz etc. möglich bzw. in angrenzenden Bereichen nachgewiesen. Gemäß den Angaben des
Hausmeisters des Schulgeländes sind keine Brutvögel an den Gebäuden bekannt. Trotzdem sind ggf. Vorkommen
unentdeckt geblieben, so dass diese nicht planungsrelevanten Vogelarten vorsorglich weiter betrachtet werden.
An einem abzureißenden Gebäude, ist ein Nistkasten für Sperlinge montiert. Im Rahmen der Ortsbegehung
konnten keine Nistaktivitäten nachgewiesen werden, was aber auch an der fortgeschrittenen Jahreszeit gelegen
haben kann.

Weiterhin werden als Gehölz- und Gebüschbrüter Steinkauz, Graureiher, Bluthänfling, Kuckuck, Neuntöter,
Nachtigall, Girlitz, Turteltaube und Star auf Messtischblattbasis angegeben.

Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Brutplatz
nutzen die sehr reviertreuen Tiere häufig Baumhöhlen in Obstbäumen oder Kopfweiden, was im Plangebiet nicht
gegeben ist (LANUV 2021), so dass ein Vorkommen der Art ausgeschlossen werden kann.

Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren (z. B.
frischem bis feuchten Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert sind. Sie sind Koloniebrüter, die ihre
Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anlegen (LANUV 2021). Entsprechende Brutkolonien oder
Altnester konnten im Plangebiet nicht festgestellt werden. Daher und aufgrund der mangelnden Habitateignung
(Versiegelung des Plangebiets, fehlende Gewässer) wird die Art nicht weiter betrachtet.

Der Bluthänfling als typische Vogelart der ländlichen Gebiete bevorzugt offene mit Hecken, Sträuchern oder jungen
Koniferen bewachsene Flächen. In NRW sind dies z. B. heckenreiche Agrarlandschaften, Heide-, Ödland- und
Ruderalflächen. Mittlerweile hat sich die Präferenz auch in die Richtung urbaner Lebensräume, wie Gärten,
Parkanlagen und Friedhöfe verschoben. Der bevorzugte Neststandort befindet sich in dichten Büschen und Hecken

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                                               Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                             Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

(LANUV 2021). Die Nahrung des Bluthänflings besteht überwiegend aus Pflanzensamen von Kräutern und Stauden
der Ruderalflächen, Säume und Wegränder (FLADE 1994), weshalb die Art stark an die Wildkrautflora gebunden
ist. Da das Plangebiet nicht als Nahrungshabitat geeignet ist, wird die Art nicht weiter betrachtet.

Der Kuckuck lebt in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten
Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen und zählt zu den Brutschmarotzern. Als Wirtsvögel
werden zahlreiche ubiquitäre Arten, wie Teich- und Sumpfrohsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle,
Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze genutzt (LANUV 2021). Der Kuckuck ist recht
störungsempfindlich, so dass Vorkommen in dem Plangebiet nicht anzunehmen sind. Die Art wird nicht weiter
betrachtet.

Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand,
Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Der Neuntöter legt seine Nester in dichten
hochgewachsenen Büschen, gern Dornenbüsche, im Übergang zu offener Feldflur und Grünlandbereichen an. Da
solche Strukturen im Plangebiet nicht vorliegen, wird die Art nicht weiter betrachtet.

Die Nachtigall bevorzugt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern in Gewässernähe (LANUV 2021).
Das Bruthabitat muss für die Art folgende erforderliche Landschaftselemente aufweisen: Gebüsche und Hecken,
Stangenholz aus Birken und Weiden, Laubholzsukzession aller Art, bevorzugt in der Nähe von Gewässern. Im
städtischen Bereich sind inzwischen auch Vorkommen der Art an Bahndämmen und Straßenböschungen mit
Schlehen- und Weißdorngebüschen, Gehölzsukzession an Kanälen und Abgrabungen, Bergsenkungsgebieten
und im Umfeld von Kläranlagen und Industriebrachen bekannt (NWO 2021). Die Gehölze im Randbereich des
Plangebietes bieten der Art keine geeigneten Habitatbedingungen, so dass die Art nicht weiter betrachtet wird.

Der Girlitz bevorzugt trockenes und warmes Klima, welches in NRW nur regional bzw. in bestimmten Habitaten zu
finden ist. Aus diesem Grund ist der Lebensraum Stadt für diese Art von besonderer Bedeutung, da hier zu jeder
Jahreszeit ein milderes und trockeneres Mikroklima herrscht als in ländlichen Gebieten. Eine abwechslungsreiche
Landschaft mit lockerem Baumbestand findet er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und Kleingartenanlagen.
Der bevorzugte Neststandort befindet sich in Nadelbäumen (LANUV 2021). Aufgrund der mangelnden
Habitateignung wird die Art nicht weiter betrachtet.

Turteltauben bevorzugen Laub- und Mischwälder oder auch mit Birken bestandene Moorstandorte. Als
ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis halboffene
Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen (LANUV 2021). Im Siedlungsbereich kommt
die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe
besiedelt (LANUV 2021). Wichtig ist die Erreichbarkeit von Nahrungshabitaten wie Feldern, Grünland und Brachen
mit unbewirtschafteten Säumen, Randstreifen und nicht asphaltierten Feldwegen (NWO 2021). Das Plangebiet
stellt für die sehr scheue Turteltaube (Effektdistanz 500 m) keinen geeigneten Lebensraum dar und die Art wird
daher nicht weiter betrachtet.

Vorkommen des Stars finden sich in einer Vielzahl von Lebensräumen. Bei der Bruthöhlenwahl zeigt sich der Star
recht flexibel. Eigentlich nistet die Art in natürlichen Baum- und Spechthöhlen, als Kulturfolger kann sie aber auch
an menschlichen Bauwerken alle erdenklichen Höhlen, Nischen und Spalten besiedeln und nimmt auch häufig
bereitgestellte Nistkästen an. Wichtig ist das möglichst nahe Beieinander von geeigneten Bruthöhlen und
Nahrungshabitaten (NWO 2021), also nicht zu trockenes, kurzrasiges Grünland im näheren Umkreis der Bruthöhle
(oft enger Anschluss an Weidevieh, Pferdehaltung etc. und landwirtschaftliche Tätigkeiten, LANUV 2021). Da sich
im Plangebiet keine geeigneten Nistmöglichkeiten befinden, kann ein Brutvorkommen der Art ausgeschlossen
werden. Sie wird daher nicht weiter betrachtet.

Alle planungsrelevanten Vogelarten werden nicht weiter betrachtet.

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                                             Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                           Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Um dem allgemeinen Artenschutz gerecht zu werden, muss eine Baufeldfreimachung (Rodung von Gehölzen)
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vögel, also nicht im Zeitraum von Anfang März bis Ende
September erfolgen.

Fledermäuse
Die Auswertung vorhandener, verfügbarer Daten ergab das potenzielle Vorkommen von zwei Fledermausarten im
Plangebiet und dessen Umgebung:

Die Fledermausarten Zwergfledermaus und Zweifarbfledermaus gehören zu den überwiegend
gebäudebewohnenden Arten. Den gebäudebewohnenden Arten genügen im Allgemeinen häufig kleinste
Nischen und Ritzen in und an Gebäuden, um diese als (Tages-)Quartiere zu nutzen. Genutzt werden z. B.
Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, Rollladenkästen, in Mauerspalten oder
auf Dachböden (LANUV 2021). Wie im Kapitel 1.3 bereits beschrieben liegt an den abzureißenden Gebäuden mit
den umlaufenden Metallattiken und den Beschädigungen an den Waschbetonfassaden ein allgemeines Potenzial
für gebäudebewohnende Fledermausarten vor, insbesondere für Tagesquartiere. Eine Winterquartiereignung wird
aufgrund der mangelnden Frostsicherheit ausgeschlossen. Da eine Betroffenheit im Zuge des Abrisses im Sommer
nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, werden die Arten vorsorglich weiter betrachtet.

Amphibien
Da im Plangebiet keine Stillgewässer (Teiche, Tümpel, Weiher, temporäre Kleingewässer etc.) vorhanden sind,
kann ein Vorkommen der im Messtischblatt angegebenen Amphibienart Kreuzkröte ausgeschlossen werden. Die
Art wird nicht weiter betrachtet.

Reptilien
Für die auf Messtischblattbasis angegebene Zauneidechse bietet das überwiegend bebaute / versiegelte
Plangebiet keine geeigneten Habitatbedingungen (reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem
kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren, lockere und sandige Substrate (LANUV 2021)), so dass die Art nicht weiter betrachtet
wird.

Zusammenfassend können Vorkommen der folgenden Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden:
      •   nicht planungsrelevante Gebäudebrüter wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz etc.,
      •   Zwergfledermaus,
      •   Zweifarbfledermaus.

2.2       Vorprüfung der Wirkfaktoren
Die vorgefundenen Schädigungen der Waschbetonfassaden sowie die Blechattiken bieten ein allgemeines
Potenzial für die oben genannten Fledermausarten sowie nicht planungsrelevante Gebäudebrüter. Tötungen von
Fledermäusen und Brutvögeln können sich durch eine Zerstörung von Quartieren bzw. Nestern im Rahmen der
Baufeldräumung, im vorliegenden Fall durch den Abriss ergeben, sofern sich zum Abrisszeitpunkt Fledermäuse im
Quartier befinden bzw. ein Abriss zur Brutzeit von Vögeln stattfindet.

Daher werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: Der Abriss der Gebäude sollte hinsichtlich der
Fledermäuse in der Zwischenquartierphase oder im Winter beginnen, da allenfalls ein Potenzial als
Sommerversteck vorliegt und damit das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren möglichst gering gehalten
werden kann. Optimales Zeitfenster für den Beginn der Abrissarbeiten im Bereich von Fassadenschädigungen und
Blechattiken ist von Oktober (die Wochenstuben sind in dieser Zeit bereits verlassen) bis Mitte April (die

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                                              Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                            Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Fledermäuse sind wieder aktiv und die Wochenstuben noch nicht besetzt). Da die genannten Vogelarten teilweise
bereits ab März mit der Brut beginnen, sollte der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden insgesamt in
der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar liegen, um auch diesbezüglich Schädigungen vollständig
ausschließen zu können. Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der
nächsten Brutsaison an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen.

Sollte dies nicht möglich sein und mit einem Abriss bzw. Arbeiten an den Außenfassaden im Sommer begonnen
werden, sind die Schadstellen der Fassaden sowie die Blechattiken vor dem Abriss auf Fledermausbesatz und
Brutvorkommen zu kontrollieren (z. B. unter Einsatz eines Hubsteigers, Taschenlampe und Endoskop, bei Bedarf
Detektorbegehungen und Vogelerfassungen) und die Bereiche sind danach umgehend abzureißen oder zu
verschließen, damit keine Tiere den Bereich in der Zwischenzeit besiedeln können. Ggf. ist ein Verschluss der
Spalten im Winter sinnvoll, um hinsichtlich des genauen Abrisstermins flexibel zu sein.

Sollten während der Abrissarbeiten Fledermäuse oder Brutvögel aufgefunden werden, so ist umgehend die Untere
Naturschutzbehörde zu informieren.

Zur Einhaltung und Kontrolle der oben genannten Vorgaben ist es sinnvoll eine ökologische Baubegleitung
einzusetzen.

Hinsichtlich der Fledermäuse und Gebäudebrüter ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass die Arten im
besiedelten Bereich im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate finden. Die zu erhalten Schulgebäude weisen ein
ähnliches Potenzial für Tagesverstecke von Fledermäusen auf. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch
an den Neubauten wieder geeignete Strukturen (wie z. B. Blechattiken) entstehen. Die Schaffung von
Ersatzquartieren ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich (keine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme),
wird aber zur Erhaltung des vorhandenen Potenzials empfohlen. Das vorhandene Potenzial sollte über die Montage
von 10 Fledermausspaltenkästen sowie 10 Nistkästen für Gebäudebrüter (aufgeteilt auf die Arten: Mauersegler,
Haussperling und Hausrotschwanz) an den neuen oder zu erhaltenden Gebäuden vorsorglich ausgeglichen
werden.

Unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte tritt eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1
Nr. 1-3 BNatSchG nicht ein und es ist keine vertiefende Art-für-Art Betrachtung im Rahmen der Artenschutzprüfung
Stufe II erforderlich.

2.3       Berücksichtigung allgemeiner Maßnahmen zur Vermeidung
Zusammenfassend wurden folgende Maßnahmen zur Vermeidung bereits bei der Prognose möglicher
artenschutzrechtlicher Konflikte mit dem Vorhaben berücksichtigt:
      •   Im Falle von etwaigen Gehölzrodungen haben diese außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten europäischer
          Brutvögel, also nicht im Zeitraum vom 01. März bis 30. September, zur Vermeidung baubedingter
          Tötungen von Brutvögeln stattzufinden.
      •   Der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden haben in der Zeit zwischen Oktober und Ende
          Februar zu liegen, um Schädigungen von Fledermäusen und Brutvögeln ausschließen zu können.
      •   Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der nächsten Brutsaison
          an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen.
      •   Sollte dies nicht möglich sein und mit einem Abriss bzw. Arbeiten an den Außenfassaden im Sommer
          begonnen werden, sind die Schadstellen der Fassaden sowie die Blechattiken vor dem Abriss auf
          Fledermausbesatz und Brutvorkommen zu kontrollieren (z. B. unter Einsatz eines Hubsteigers,
          Taschenlampe und Endoskop, bei Bedarf Detektorbegehungen und Vogelerfassungen) und die Bereiche

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                                              Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                            Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

         sind danach umgehend abzureißen oder zu verschließen, damit keine Tiere den Bereich in der
         Zwischenzeit besiedeln können. Ggf. ist ein Verschluss der Spalten im Winter sinnvoll, um hinsichtlich des
         genauen Abrisstermins flexibel zu sein.
     •   Sollten während der Abrissarbeiten Fledermäuse oder Brutvögel aufgefunden werden, so ist umgehend
         die Untere Naturschutzbehörde zu informieren.
     •   Zur Einhaltung und Kontrolle der oben genannten Vorgaben ist es sinnvoll eine ökologische Baubegleitung
         einzusetzen.
     •   Die Schaffung von Ersatzquartieren ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich (keine
         vorgezogene Ausgleichsmaßnahme), wird aber zur Erhaltung des vorhandenen Potenzials empfohlen.
         Das vorhandene Potenzial sollte über die Montage von 10 Fledermausspaltenkästen sowie 10 Nistkästen
         für Gebäudebrüter (aufgeteilt auf die Arten: Mauersegler, Haussperling und Hausrotschwanz) an den
         neuen oder zu erhaltenden Gebäuden vorsorglich ausgeglichen werden.

3.       Fazit / Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 162M „Schulzentrum Berliner
Ring“ das Planungsrecht zur Nachverdichtung des Schulcampus zu schaffen. Als neue Nutzungen sind eine
Sporthalle, ein Parkhaus und ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen geplant. Das Plangebiet umfasst eine
Flächengröße von 40.000 m².

Rechtliche Vorgabe in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ist die Prüfung
möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit der Planung. Die vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe I
(Vorprüfung) dient der Beurteilung der Planung hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz. Im Rahmen der
Vorprüfung (Stufe I) wird mittels einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die Prognose erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten zu
Vorkommen planungsrelevanter Arten. Um die Habitateignung der betroffenen Flächen beurteilen zu können, hat
am 11.08.2021 eine Ortsbegehung des Plangebietes stattgefunden.

Das Plangebiet umfasst das Gelände des Schulzentrums Berliner Ring. Aufgrund der schulischen Nutzung ist das
Plangebiet überwiegend im Bestand bebaut bzw. durch Schulhofflächen versiegelt. Neben den versiegelten
Flächen gehören zwei Sportplätze im Süden und Südwesten zum Plangebiet. Auf dem Schulgelände befinden sich
Einzelbäume und Baumgruppen sowie randliche Gehölz- und Gebüschstrukturen, die voraussichtlich erhalten
werden. Der geplante Rückbau mit anschließendem Neubau betrifft zwei Gebäudeteile im Südwesten des Gebiets
sowie im Süden zwei Sporthallen und zwei Containerbereiche. Östlich und südlich des Plangebiets verläuft die
Straße Berliner Ring, an welche sich die umliegende Wohnbebauung anschließt. Im Westen wird das Gebiet vom
Heerweg sowie weiterer Wohnbebauung begrenzt. Um Tötungen von Fledermäusen und planungsrelevanten
sowie sonstigen Vogelarten im Zuge des Umbaus zu vermeiden, bzw. das Potenzial für gebäudebewohnende Arten
festzustellen, wurden im Rahmen der Ortsbegehung insbesondere die Gebäude und Bäume näher untersucht.

Die Fassaden der betroffenen Gebäude sind durch Waschbetonelemente und umlaufende Metallattiken
gekennzeichnet. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten sowohl am Waschbeton, als auch an den Attiken an
verschiedenen Stellen Beschädigungen festgestellt werden. Daher weisen die Fassaden ein allgemeines
Quartierpotenzial für Fledermäuse auf, insbesondere als Tagesquartiere. Im Süden des Plangebiets befinden sich
zwei Containerbereiche auf einem ehemaligen Aschesportplatz. Diese weisen an der Außenseite keine
Schädigungen oder Öffnungen auf, die für Fledermäuse als Quartier oder als Brutplatz für Vögel nutzbar wären.
Sie weisen somit kein Potenzial für die Fauna auf.

Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung wurden zudem die Gehölz- und Gebüschstrukturen im
Plangebiet näher betrachtet. Dabei handelt es sich zum einen um kleinere Anpflanzungen auf dem Gelände und

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                                            Bebauungsplan 162M (Schulzentrum Berliner Ring) in Monheim am Rhein
                                                                          Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

zum anderen um einen Gehölzsaum entlang des Berliner Rings im Süden und des Heerwegs im Westen. Der
Gehölzsaum im Süden und Westen setzt sich aus den folgenden Arten zusammen: Hainbuche, Silberahorn,
Bergahorn, Kiefer, Stieleiche, Balsampappel, Linde, Esche, Mehlbeere, Kornelkirsche und Gleditschie (sowie
Zierstrauchpflanzungen). An mehreren Bäumen konnten außerdem insgesamt sechs Nistkästen und ein
Insektenhotel festgestellt werden. Baumhöhlen waren jedoch nicht nachzuweisen, wobei die Begehung im
belaubten Zustand stattgefunden hat.

Die Planung sieht den Abriss der beiden Sporthallen, der Gebäudeteile A und B sowie der Container mit
anschließender Neubebauung einer Sporthalle, eines Parkhauses sowie von zwei Schulgebäuden vor. Aktuell ist
ein Erhalt der umliegenden Gehölzstrukturen und Einzelbäume im Plangebiet vorgesehen. Hinsichtlich der von
dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren sind insbesondere der Abriss und Neubau von Gebäuden relevant.

Die Vorprüfung des Artenspektrums umfasst eine Auflistung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten
und eine Begründung bei den Arten, die aufgrund der nicht gegebenen Habitateignung im Plangebiet
ausgeschlossen werden können. Bei dem Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits als
Schulstandort genutzt werden. Vorkommen störungsempfindlicher Arten sind daher im Plangebiet auszuschließen.
Aufgrund der bestehenden Nutzung als Schulstandort können erhebliche zusätzliche betriebsbedingte Wirkungen
auf die Fauna von vornherein ausgeschlossen werden. Die Gehölze in den Randbereichen sollen erhalten werden,
so dass auch die Nistkästen verbleiben. Es ist aufgrund der überwiegenden Versiegelung und Schulbebauung
vielmehr von einem siedlungsangepassten Artenspektrum auszugehen. Des Weiteren konnten keine
nennenswerten Baumhöhlungen oder größeren Nester im Plangebiet nachgewiesen werden.

Aufgrund der oben genannten Faktoren bietet der Vorhabensbereich keine geeigneten Habitatstrukturen und
ungestörten Lebensräume für die auf Messtischblattbasis angegebenen typischen Wald- und Altholzbewohner,
Gehölz- und Gebüschbrüter, Brutvögel des Offenlandes bzw. der ländlichen Kulturlandschaft, Gewässerarten
sowie der planungsrelevanten Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter. Entsprechend der Hinweise aus der
Artenschutzabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sind allerdings Vorkommen von nicht
planungsrelevanten Gebäudebrütern wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz etc. möglich bzw. in
angrenzenden Bereichen nachgewiesen.

Die Auswertung vorhandener, verfügbarer Daten ergab das potenzielle Vorkommen von zwei
gebäudebewohnenden Fledermausarten im Plangebiet und dessen Umgebung. Diesen Arten genügen im
Allgemeinen häufig kleinste Nischen und Ritzen in und an Gebäuden, um diese als (Tages-)Quartiere zu nutzen.

Die vorgefundenen Schädigungen der Waschbetonfassaden sowie die Blechattiken bieten ein allgemeines
Potenzial für die gebäudebewohnenden Fledermausarten sowie nicht planungsrelevante Gebäudebrüter.
Tötungen von Fledermäusen und Brutvögeln können sich durch eine Zerstörung von Quartieren bzw. Nestern im
Rahmen der Baufeldräumung, im vorliegenden Fall durch den Abriss ergeben, sofern sich zum Abrisszeitpunkt
Fledermäuse im Quartier befinden bzw. ein Abriss zur Brutzeit von Vögeln stattfindet.

Daher werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: Der Abriss der Gebäude sollte hinsichtlich der
Fledermäuse in der Zwischenquartierphase oder im Winter beginnen, da allenfalls ein Potenzial als
Sommerversteck vorliegt und damit das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren möglichst gering gehalten
werden kann. Optimales Zeitfenster für den Beginn der Abrissarbeiten im Bereich von Fassadenschädigungen und
Blechattiken ist von Oktober (die Wochenstuben sind in dieser Zeit bereits verlassen) bis Mitte April (die
Fledermäuse sind wieder aktiv und die Wochenstuben noch nicht besetzt). Da die genannten Vogelarten teilweise
bereits ab März mit der Brut beginnen, sollte der Abrissbeginn bzw. Arbeiten an den Außenfassaden insgesamt in
der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar liegen, um auch diesbezüglich Schädigungen vollständig
ausschließen zu können. Der Sperlingsnistkasten ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu demontieren und vor der
nächsten Brutsaison an einem anderen, zu erhaltenden Gebäude wieder anzubringen.

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