Stadt Viersen Bebauungsplan Nr. 285 "Brabanter Straße - Rohrbuschweg" - Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I - Vorprüfung

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Stadt Viersen Bebauungsplan Nr. 285 "Brabanter Straße - Rohrbuschweg" - Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I - Vorprüfung
Stadt Viersen
                                             Bebauungsplan Nr. 285
                   „Brabanter Straße – Rohrbuschweg“
                                                Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung
                                                                        Stufe I – Vorprüfung

Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel. 0241/470580 Fax 4705815
Stadt Viersen Bebauungsplan Nr. 285 "Brabanter Straße - Rohrbuschweg" - Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I - Vorprüfung
Projekt          Entwicklung in Viersen – Brabanterstraße 180
Projektnummer    31808

Auftraggeber     Traumhaus Projekt gamma GmbH

                 Borsigstraße 20a
                 65205 Wiesbaden

Auftragnehmer    BKR Aachen, Noky & Simon
                 Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
                 Kirberichshofer Weg 6
                 52066 Aachen
                 Tel.:    0241/47058-0
                 Fax:     0241/47058-15
                 Email:   info@bkr-ac.de

Projektleitung   Dipl.- Ing. Bernd Noky, Stadtplaner AKNW, AKRP
Bearbeitung      Niklas Beckers, M.Sc. Geographie

Stand            16. Juli 2019
Stadt Viersen Bebauungsplan Nr. 285 "Brabanter Straße - Rohrbuschweg" - Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I - Vorprüfung
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

Gliederung
1.      Einleitung........................................................................................................... 1
        1.1     Planungsanlass ................................................................................................... 1
        1.2     Aufgabenstellung ................................................................................................. 1
2.      Untersuchungsgebiet ....................................................................................... 3
        2.1     Lage und Festlegung der Grenzen des Untersuchungsgebiets ............................ 3
        2.2     Beschreibung der Strukturen und Nutzungen ...................................................... 4
        2.3     Planerische Grundlagen (Schutzgebiete, Biotopkataster, etc.) ............................ 5

3.      Vorprüfung der Arten ....................................................................................... 6
        3.1     Datenabfrage / Auswertung der Informationsquellen ........................................... 6
        3.2     Habitatpotenzialanalyse ....................................................................................... 6
                3.2.1       Potenzielles Artenspektrum und Eingrenzung des Artenpools ............... 6
                3.2.2       Habitatpotenzialanalyse für den eingegrenzten Artenpool ...................... 8

4.      Vorprüfung der Wirkfaktoren ......................................................................... 12
        4.1     Ermittlung der anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren ...................... 12
        4.2     Empfindsamkeit der Arten gegenüber den Wirkfaktoren .................................... 12
        4.3     Prognose hinsichtlich geeigneter Vermeidungs- und/ oder vorgezogener
                Ausgleichsmaßnahmen ..................................................................................... 14
5.      Zusammenfassung ......................................................................................... 16
6.      Verwendete Unterlagen .................................................................................. 17
        6.1     Quellenverzeichnis ............................................................................................ 17
        6.2     Rechtsgrundlagen ............................................................................................. 17

Abbildungen
Abbildung 1: Lage des Plangebiets mit Umkreis. ................................................................. 3
Abbildung 2: Strukturen im Plangebiet. ................................................................................ 5
Abbildung 3: Habitatstrukturen im Plangebiet. ................................................................... 11
Abbildung 4: Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 285 – Stand April
             2019. ............................................................................................................ 12

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1.      Einleitung

1.1      Planungsanlass 1
Im Viersener Ortsteil Dülken sind die im Bereich Brabanter Straße/Rohrbuschweg gelegenen
gewerblichen Gebäudestrukturen seit geraumer Zeit nicht mehr in Nutzung. Die Traumhaus AG
plant, in diesem Bereich Wohnbauflächen zu entwickeln. Auf der etwa 1,2 ha großen Fläche
sollen etwa 40 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhausbauweise entstehen. Der bestehende
Bebauungsplan Nr. 205-3. Änderung 'Gesamtstadt Dülken' der Stadt Viersen setzt im Bereich
der geplanten baulichen Nutzungen ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO fest. Aufgrund der be-
grenzten Festsetzungen dieses Planes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen entspre-
chend angepasst werden. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 09.
Juli 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die geplante Grundfläche beträgt
weniger als 20.000 m². Das Vorhaben unterliegt keiner Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-
verträglichkeitsprüfung nach UVPG nach Bundes- oder Landesrecht. Somit wird gemäß den
Vorgaben des § 13a Abs. 2 BauGB das beschleunigte Verfahren angewandt. Hierzu gelten die
Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Ein-
griffe die durch die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen, gelten nach § 1a Abs. 3 Satz 5
BauGB als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein ökologischer
Ausgleich ist somit nicht erforderlich. Dennoch müssen alle relevanten Umweltbelange in der
Abwägung berücksichtigt werden.

1.2      Aufgabenstellung
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) regelt in den §§ 44 und 45 den Umgang mit arten-
schutzrechtlichen Belangen in Planungsverfahren. Die Kriterien der artenschutzrechtlichen Prü-
fung werden insbesondere anhand der Zugriffsverbote in § 44 Abs. 1 BNatSchG vorgegeben.
Es ist demnach verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver-
   letzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu be-
   schädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
   der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich
   zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszu-
   stand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten
   aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
   der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Diese Verbote gelten in Bezug auf europäisch geschützte Arten, welche in Anhang IV 2 der FFH-
Richtlinie, sowie der europäischen Vogelschutzrichtlinie 3 gelistet sind.

1
     nach STADT VIERSEN – FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG (2019b).

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Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind ‚lediglich‘ national geschützte Arten unter anderem bei
Vorhaben nach den Vorschriften des BauGB von diesen Verboten nicht betroffen. Die Verwal-
tungsvorschrift „Artenschutz“ (VV-Artenschutz 4) sowie der Leitfaden „Methodenhandbuch zur
Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen Bestandserfassung und Monitoring“ (MKUNLV
2017 5) schränken den Prüfumfang daher auf die sogenannten „planungsrelevanten Arten“ ein.
Diese beruhen auf einer naturschutzfachlich begründeten Auswahl von Arten durch das LA-
NUV. Die übrigen europäisch geschützten Arten sind demnach entweder als ausgestorbene Ar-
ten, Irrgäste, sporadische Zuwanderer oder Allerweltsarten zu betrachten. Bei letztgenannten
Arten kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass aufgrund ihrer weiten Verbreitung
und/oder ihrer Anpassungsfähigkeit nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird.
Eine Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten verstößt grundsätzlich gegen § 44
Abs. 1 Nr. 3 (Beschädigungsverbot) und unter Umständen auch gegen Abs. 1 Nr. 1 (Tötungs-
verbot). Das ist aber nicht der Fall, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt werden kann. Vermeidbare Tötungen
sind dennoch durch geeignete und zumutbare Maßnahmen auszuschließen. Soweit erforder-
lich, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden (vgl. § 44 Abs. 5
BNatSchG und MKULNV 2017).
Der Untersuchungsrahmen und –Umfang unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Sie hängen von den naturräumlichen Gegebenheiten und den erwarteten Beeinträchtigungen
ab.
Ziel der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ist es, durch eine überschlägige Prognose zu klären,
     •    ob ein Vorkommen europäisch geschützter Arten (FFH-IV und VS-RL) aktuell bekannt
          oder zu erwarten ist und
     •    bei welchen Arten ein Verstoß gegen die oben genannten artenschutzrechtlichen Verbo-
          te durch die Wirkungen des Vorhabens möglich ist.
Hierzu werden in der Vorprüfung
1.   verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum ausgewertet,
2.   relevante Wirkfaktoren im Rahmen des Vorhabens und seiner Umgebung ermittelt,
3.   ihre möglichen Auswirkungen auf relevante Arten geschätzt und
4.   ggf. Empfehlungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte bzw. zum weiteren Un-
     tersuchungsbedarf formuliert.

2
     Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs IV der Richtlinie
     92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
3
     In Europa natürlich vorkommende Arten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG.
4
     Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, „Verwaltungsvorschrift
     zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
     2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)“.
5
     „Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monito-
     ring –“.

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2.    Untersuchungsgebiet

2.1    Lage und Festlegung der Grenzen des Untersuchungsgebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Viersener Stadtteils Dülken an
der Kreuzung Brabanter Straße/Rohrbuschweg. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,2 ha und
erstreckt sich auf die Flurstücke 1447, 1448, 1449, 1450 und Teile des Flurstücks 1451, Flur 36
der Gemarkung Dülken. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Nordwesten ein
Lebensmitteldiscounter (Flurstück 1474) und im Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen
(Flurstück 1425). Die südwestliche Grenze des Geltungsbereichs wird durch den Rohrbusch-
weg gebildet. Westlich des Geltungsbereichs verläuft die Brabanter Straße.
Das Untersuchungsgebiet besteht aus dem Plangebiet und einem Umkreis von 300 m um das
Vorhaben (Abbildung 1). Somit können potenzielle Wirkungen der Planung auch auf umliegen-
de Vorkommen planungsrelevanter Arten deren Habitate, sowie geschützte Bestandteile von
Natur und Landschaft und weitere schützenswerte Biotope betrachtet werden.

Abbildung 1:     Lage des Plangebiets mit Umkreis.
                 Quellen: Geobasis NRW. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
                 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0). WMS Layer Digitale Orthophotos 20cm Bodenauflösung
                 (https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop) [16. Juli 2019]. Geobasis NRW. Datenlizenz
                 Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0). WMS Layer DTK
                 Sammeldienst (https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk) [16. Juli 2019]. Land NRW. Da-
                 tenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0). WMS
                 Layer LINFOS NRW (https://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?) [16. Juli 2019]. Software: QGIS
                 3.4.

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     2.2    Beschreibung der Strukturen und Nutzungen
     Das Plangebiet stellt sich derzeit als verwilderte, ungenutzte Gewerbefläche dar. Zentral liegt
     ein leerstehendes Produktionsgebäude mit Flachdach (Abbildung 2a), daran schließen sich
     südlich ein asphaltierter Parkplatz und Zuwegungen an (Abbildung 2b,c). Im Bereich der Zuwe-
     gung zum Gebäudeeingang sind ehemalige Zierrabatte aus Stechpalme und Heckenkirsche
     nun teilweise verwildert. Die Asphaltfläche und die Zuwegung sind randlich von dichtem Brom-
     beerdickicht gesäumt (Abbildung 2c – im Hintergrund). Einzelne Birken mittleren Alters (BHD <
     50 cm) stehen hier. Wo der Asphalt aufbricht wachsen vor allem Schmetterlingsflieder
     (Abbildung 2c). Ansonsten ist das Gebäude im Nordwesten, Norden und Osten von Rasenflä-
     chen umgeben (Abbildung 2d, e), auf denen stellenweise Jungholz aufstockt (v.a. Birke und
     Weide). Entlang der südwestlichen Grenze innerhalb des Plangebiets ist eine private Grünanla-
     ge mit Gehölzen bestanden (Abbildung 2c, f). Es handelt sich vor allem um Weiden, welche hier
     mehrstämmig aufwachsen (BHD < 14 cm). Im Unterwuchs dominiert Brombeerdickicht, randlich
     ist eine kurzgemähte Rasenfläche vorhanden.
a)                                                  b)

c)                                                  d)

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e)                                                     f)

     Abbildung 2:     Strukturen im Plangebiet.
                      Im Zentrum des Plangebiets ist ein leerstehendes Produktionsgebäude vor-
                      handen (a) mit dem vorgelagerten Zuwegungen und Asphaltflächen (b,
                      c).Ansonsten ist das Gebäude von Rasenflächen gesäumt (d, e). Entlang der
                      südlichen Plangebietsgrenze verläuft eine private Grünfläche mit Weiden und
                      Brombeerdickicht (f).
                      Quelle: Eigene Aufnahmen 2019.

     2.3    Planerische Grundlagen (Schutzgebiete, Biotopkataster, etc.)
     Flächennutzungsplan
     Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Viersen sind die Flächen überwiegend als 'Ge-
     mischte Baufläche' und teilweise als ‘Grünfläche‘ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im
     Zuge des vereinfachten Planverfahrens gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB angepasst,
     nachdem der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

     Bebauungspläne
     Das Plangebiet wird durch verschiedene Bebauungspläne überlagert.
     Für das Plangebiet gelten derzeit die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
     Nr. 205-3. Änderung 'Gesamtstadt Dülken'. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen
     sogenannten einfachen Bebauungsplan, welcher keine konkreten Festsetzungen hinsichtlich
     der überbaubaren Flächen wie auch der Verkehrsflächen enthält. Mit Ausnahme einer Teilflä-
     che an der Kreuzung Brabanter Straße/Rohrbuschweg ist ein Mischgebiet festgesetzt. Das Maß
     der baulichen Nutzung wird durch eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 in zweigeschossiger,
     offener Bauweise beschränkt.
     Der durch den Bebauungsplan Nr. 205-3. Änderung überplante Teil des Geltungsbereichs liegt
     darüber hinaus im Bereich der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 (Textbebauungs-
     plan), durch den großflächiger Einzelhandel im Plangebiet ausgeschlossen wird.
     Der Bebauungsplan Nr. 242 überlagert Teile des Bebauungsplans Nr. 205 und setzt auf den
     Flächen direkt nördlich an den Rohrbuschweg angrenzend eine Grünfläche mit der Zweckbe-
     stimmung 'Abschirmendes Grün' fest.

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Landschaftsplan, Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans 7 „Bockerter
Heide“ des Kreises Viersen vom 16. Februar 1995 (zuletzt geändert am 26. März 2015).
Sowohl der Eingriffsbereich selbst als auch sein Umfeld von 300 m berühren keine geschützten
LSG, NSG- oder Natura 2000-Gebiete und keine geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG / §
42 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG).

3.      Vorprüfung der Arten

3.1       Datenabfrage / Auswertung der Informationsquellen
Zur Abschätzung potenzieller Vorkommen planungsrelevanter Tierarten wurden die folgenden
Informationsquellen berücksichtigt und ausgewertet:
1. Ortsbegehung am 21. März 2019,
2. Fundortkataster des LANUV 6 für den Eingriffsbereich und dessen Umgebung in einem Ra-
   dius von 300 m,
3. Fachinformationssystem 'Geschützte Arten in NRW' des LANUV mit der Auflistung der er-
   weiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in ausgewählten Lebensräumen für den dritten
   Quadranten im Messtischblatt Viersen (4704-1) 7 sowie Verbreitungskarten, Steckbriefe und
   Kurzbeschreibungen planungsrelevanter Arten,
4. Abfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen 8,
5. Daten zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Gebieten (Naturschutzgebiet, Biotopkatas-
   terflächen, Biotopverbundkorridoren) aus dem Informationssystem des LANUV 9.

3.2       Habitatpotenzialanalyse

3.2.1     Potenzielles Artenspektrum und Eingrenzung des Artenpools
Das Fachinformationssystem ‚Geschützte Arten‘ des LANUV NRW führt für den Quadranten
4704-1 ‚Viersen‘ insgesamt 45 planungsrelevante Arten. Für die Lebensraumtypen des Plange-
biets und seines Umfelds (Kleingehölze, Gebäude und Gärten) werden 38 Arten gelistet.
Viele der im theoretischen Artenpool enthaltenen Arten lassen sich jedoch aufgrund ihrer ge-
meinsamen Habitatansprüche als Gruppe ausschließen. Eine artspezifische Betrachtung erfolgt
darüber hinaus nur bei konkreten Verdachtsmomenten.

Arten der offenen Feldflur
Einige Arten sind typische Vertreter der offenen Feldflur. Darunter fallen hier Feldlerche, Reb-
huhn und Kiebitz. Charakteristischerweise reagieren diese Arten sehr empfindlich auf Störun-

6
     LANUV per Mail am 11. März 2019. Die Daten / die Auskunft des LANUV erheben keinen Anspruch auf Vollstän-
     digkeit, da dem LANUV nicht für alle Arten die aktuellen Vorkommensdaten landesweit vorliegen.
7
     Messtischblattinformationen des Naturschutzinformationssystem des LANUV NRW unter
     http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt [zuletzt abgerufen am 13. März 2019].
8
     Angaben per Mail vom 17. April 2019.
9
     LANUV Infosystem unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten-und-informationsdienste/infosysteme-und-
     datenbanken/ [zuletzt abgerufen am 12. März 2019]

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gen und halten vor allem bei der Nestanlage (Bodenbrüter) große Abstände zu vertikalen Sil-
houetten ein.
Ein Vorkommen dieser Arten im Plangebiet kann sicher ausgeschlossen werden.

Typische Waldarten
Zahlreiche Arten des Messtischblattes sind typischerweise in geschlossenen Wäldern, oder in
den mit Wäldern verbundenen Ökotonen wie Lichtungen, Kahlschläge und Waldränder behei-
matet. Sie benötigen oftmals den damit einhergehenden hohen Anteil an Altbäumen, Totholz,
Baumhöhlen und Deckungsmöglichkeiten. Das Plangebiet bietet solche Strukturen nicht in aus-
reichendem Umfang und liegt in ca. 800 m Abstand zum nächsten Waldvorkommen.
Diese Gruppe beinhaltet die Arten Baumpieper, Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, Pirol,
Waldlaubsänger und Waldschnepfe.

Arten der strukturreichen Kulturlandschaften
Mehrere Arten des Messtischblattes sind charakteristische Vertreter einer strukturreichen Kul-
turlandschaft und neigen zu einer Meidung geschlossener Siedlungsräume. Sie kommen allen-
falls in großflächigen Parks oder entlang strukturreicher Siedlungsränder vor, wenn ein niedri-
ges Störungsniveau gegeben ist. Diese Gruppe beinhaltet Bluthänfling, Kuckuck, Feldschwirl,
Nachtigall, Feldsperling, Turteltaube, Steinkauz, Star und Waldkauz. Einige dieser Arten (diese
sind unterstrichen) treten jedoch auch gelegentlich im Siedlungsraum auf. Sie werden daher de-
tailliert betrachtet.

Arten der Gewässer- und Uferbereiche
Mehrere Arten des Messtischblattes kommen typischerweise ausschließlich in der Nähe von
Gewässern vor oder benötigen Ufer- oder ähnlich strukturierte Hangbereiche (bspw. Sandgru-
ben). Das Plangebiet enthält keine Gewässer oder uferähnliche Hangbereiche. Diese Gruppe
beinhaltet Teichrohrsänger, Eisvogel, Flussregenpfeifer und Zwergtaucher. Ein Vorkommen
dieser Arten kann sicher ausgeschlossen werden. Der Kleine Wasserfrosch findet in einer Ver-
sickerungsgrube in direkter Nachbarschaft eine potenzielle Fortpflanzungsstätte. Diese Art wird
daher detaillierter betrachtet wird.

Generalisten und Kulturfolger
Das Messtischblatt führt für diesen Quadranten mehrere Arten auf die aufgrund ihrer weitrei-
chenden Verbreitung und ubiquitären Habitatansprüchen als Generalisten bezeichnet werden
können. Dies trifft vor allem auf viele Greifvögelarten zu, die aufgrund ihrer weitreichenden Le-
bensräume nicht an einen bestimmten Lebensraumtypen gebunden scheinen. Für die meisten
dieser Arten ist lediglich das Vorhandensein störungsarmer Nisthabitate mit guter Rundumsicht
(Horstbrüter) erforderlich. Das Plangebiet und sein unmittelbares Umfeld bieten diese Voraus-
setzungen nicht. Diese Gruppe beinhaltet hier Habicht, Sperber, Waldohreule, Mäusebussard,
Baumfalke, Wespenbussard.
Neben den o.g. Arten führt das Messtischblatt einige Arten auf, die typischerweise als Kulturfol-
ger auftreten, weil sie beispielsweise bevorzugt an oder in Gebäuden nisten. Diese Arten

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(Mehlschwalbe, Wanderfalke, Turmfalke, Rauchschwalbe, Girlitz und Schleiereule) werden alle
einer detaillierten Betrachtung unterzogen.

Fledermäuse
Gebäudebewohnende Fledermäuse können den Siedlungsraum als Sekundärhabitat aufsu-
chen, wenn kleinräumig geeignete Ersatzstrukturen vorliegen oder eine ausreichende Nähe zu
geeigneten Strukturen vorliegt. Daher werden diese Arten detailliert betrachtet.

3.2.2     Habitatpotenzialanalyse für den eingegrenzten Artenpool
Gebäudefledermäuse 10 nutzen Gebäude für unterschiedliche Quartiernutzungen in Abhängig-
keit von ihrer artspezifischen Autökologie. Das Plangebiet stellt für alle Quartiernutzungen der
Art geeignete Strukturen zur Verfügung (Abbildung 3a-d). Ein konkreter Nachweis fehlt bislang,
auch bei der Übersichtsbegehung wurden keine Hinweise auf Aufenthalte von Fledermäusen
gefunden. Dennoch ist ein Vorkommen, sowohl von Sommerquartieren einzelner Männchen bis
hin zum Winterquartier nicht ausschließbar. Eine eingehende Untersuchung ist zur Klärung
der Habitatnutzung erforderlich.
Der Bluthänfling ist zunehmend auch an Siedlungsrändern anzutreffen, wo er in Parks, Gärten
und Friedhöfen ausreichend Nahrung (Sämereien) vorfindet. Das Plangebiet stellt im Bereich
der verwilderten Grünanlage kleinräumig geeignete Strukturen zur Verfügung (Abbildung 3e).
Die Art ist in Viersen selten 11,12, ein Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist den-
noch nicht ausschließbar.
Die Nachtigall kann im Siedlungsbereich in strukturreichen und verwilderten Gärten vorkom-
men. Eine wichtige Voraussetzung für ein Vorkommen von Brutstätten ist das Vorhandensein
einer dichten Strauchschicht. Im Plangebiet liegt ein Grünstreifen mit einer dichten Strauch-
schicht aus Brombeeren (Abbildung 3e). Die Art ist in Viersen extrem selten geworden 13,14, ein
Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist dennoch nicht ausschließbar..
Der Feldsperling ist eigentlich eine typische Art bäuerlicher Kulturlandschaften. Wie Haussper-
ling oder Kohlmeise brütet er dabei auch an Gebäudefassaden oder innerhalb von störungsar-
men Gebäuden. Dies hat für ihn jedoch im Vergleich zu natürlichen Baumhöhlen eine unterge-
ordnete Bedeutung. Das Plangebiet und sein Umfeld stellen entsprechende Strukturen für eine
Brutkolonie nicht hinreichend zur Verfügung. Konkurrenzstarke Arten wie Haussperling und
Meisen besetzen zudem hier dieselbe Nische. Ein Vorkommen ist daher ausschließbar.
Der Girlitz ist ein typischer Vogel der Innenstädte, weil er das trockenere und wärmere Innen-
stadtklima zu seinen Gunsten nutzt. Innerhalb der Städte ist er häufig in Parkanlagen oder
Friedhöfen anzutreffen. Hier nistet er häufig in Gehölzgruppen, vornehmlich in Nadelbäumen,
wie auch verwandte Arten (Stieglitz). Das Plangebiet bietet kleinräumig geeignete Strukturen.

10
     Dies betrifft vorrangig die Zwergfledermaus. Eine Überprüfung auf Quartiere liefert jedoch grundsätzlich Ergeb-
     nisse für das gesamte Artenspektrum der Fledermäuse.
11
     M. Deventer (Kreis Viersen – Untere Naturschutzbehörde): Mail vom 26. April 2019).
12
     LANUV NRW: Bestand im Kreisgebiet ca. 100 – 250 Brutpaare (Erhebung 2016).
13
     M. Deventer (Kreis Viersen – Untere Naturschutzbehörde): Mail vom 26. April 2019).
14
     LANUV NRW: Bestand im Kreisgebiet ca. 101 – 500 Brutpaare (Erhebung 2016).

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Die Art ist in Viersen selten 15,16, ein Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist den-
noch nicht ausschließbar.
Die Turteltaube ist ursprünglich eine Art der lichten Laubmischwälder in tieferen Lagen NRWs.
Sie kommt auch in strukturreichen Parklandschaften des Niederrheins vor und kann auch in
verwilderten Gärten oder Parks im Siedlungsraum vorkommen. Wichtige Voraussetzungen sind
ein ausreichendes Nahrungsangebot und Zugang zu Rohbodenstellen 17. Zudem hält die Art ei-
ne Effektdistanz von 500 m zu Störungen ein und gilt als lärmempfindlich 18. Das Untersu-
chungsgebiet bietet die notwendigen Strukturen für ein Vorkommen nicht. Somit ist eine Habi-
tatnutzung im Plangebiet ausgeschlossen.
Die Rauchschwalbe ist eine gebäudebrütende Art, die kolonieartig meist denselben Standort
über Jahre hinweg nutzt. Sie ist ein typischer Vertreter einer reich strukturierten Agrarlandschaft
und somit eng an Stallungen, Scheunen und Hofgebäude gebunden. Hierin zeigt sich die hohe
Bindung an Vieh- und Huftierbestände 19. Sowohl das Plangebiet als auch sein Umfeld weisen
diese Bedingungen nicht auf. Es wurden keine Schwalbennester oder Hinweise auf einen (zu-
mal langjährigen) Besatz bei der Ortsbegehung festgestellt. Ein Vorkommen im Plangebiet kann
ausgeschlossen werden.
Der Star ist eine Charakterart der mit Huftieren beweideten Kulturlandschaften und feuchten
Grasländer. Als Höhlenbrüter ist er auch regelmäßig in Gebäudenischen, -Spalten oder Löchern
in Fassaden anzutreffen, wo er gerne auch Kolonien bildet wenn eine ausreichende Anzahl an
Nistmöglichkeiten besteht. Wichtig ist für ihn eine gewisse Nähe zu geeigneten Nahrungshabi-
taten (v.a. zur Jagd nach Wirbellosen auf Viehweiden). Das Plangebiet und sein Umfeld bieten
diese Voraussetzungen nicht in hinreichendem Maße. Ein Vorkommen kann ausgeschlossen
werden.
Die Mehlschwalbe ist eine gebäudebrütende Art und regelmäßig auch in Innenstädten anzu-
treffen. Sie brütet in Kolonien an Gebäudefassaden und -Nischen und bringt dort Lehmnester
an. Es wurden keine Schwalbennester oder Hinweise auf einen Besatz bei der Ortsbegehung
festgestellt. Die Gebäudefassade ist mangels Schutzstrukturen ungeeignet für eine Nestanlage.
Ein Vorkommen im Plangebiet kann ausgeschlossen werden.
Der Wanderfalke ist ein typischer Kulturfolger und bewohnt oftmals gut einsehbare Gebäudeni-
schen im Siedlungsbereich, oft an Industrieanlagen entlang der Rheinschiene. Das Gebäude
weist keine geeigneten Stellen (Abbildung 3d,f) auf. Konkrete Hinweise, etwa in Form von Kot-
spuren an der Fassade oder sichtbarer alter Nester fehlen. Ein Vorkommen von Fortpflanzungs-
und Ruhestätten dieser Art kann ausgeschlossen werden.
Der Turmfalke ist ein typischer Kulturfolger und bewohnt oftmals gut einsehbare Gebäudeni-
schen im Siedlungsbereich. Wichtig sind ein freier Anflug, sowie eine gute Sicht über das Um-
feld, was sich in einer Bevorzugung höherer Gebäude äußert. Das Gebäude weist keine geeig-
neten Stellen (Abbildung 3d,f) auf. Konkrete Hinweise, etwa in Form von Kotspuren an der Fas-

15
     M. Deventer (Kreis Viersen – Untere Naturschutzbehörde): Mail vom 26. April 2019).
16
     LANUV NRW: Bestand im Kreisgebiet ca. 5 – 20 Brutpaare (Erhebung 2016).
17
     GRÜNEBERG et al. 2013: 230f.
18
     KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 2010.
19
     GRÜNEBERG et al. 2013: 320f.

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sade oder sichtbarer alter Nester fehlen. Ein Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
dieser Art kann ausgeschlossen werden.
Die Schleiereule ist ein typischer Gebäudebrüter. Sie ist eine charakteristische Art der bäuerli-
chen Kulturlandschaft, wo ihre Ansiedlung in Scheunen und Dachböden oftmals gezielt geför-
dert wurde. In den geschlossenen Siedlungsbereich dringt die Schleiereule ebenfalls vor, sofern
ausreichend geräumige und ruhige Nistplätze mit freiem Anflug vorhanden sind. Das Plangebiet
stellt solche Bedingungen nicht zur Verfügung. Eine Besiedlung ist auch aufgrund der schlech-
ten Jagdbedingungen unwahrscheinlich. Ein Vorkommen kann ausgeschlossen werden.
Der Kleine Wasserfrosch ist eine Amphibienart, die bevorzugt sonnige, nährstoffarme Laich-
gewässer in unmittelbarer Nähe zum Wald (Überwinterung) bevorzugt. Auch werden kleine
Gewässer eher gemieden, vor allem wenn im Umfeld auch geeignete Grünflächen (struktur-
reich, feucht, Bewuchs nicht zu niedrig) fehlen. Angesichts dieser Aspekte fehlt die Art weitge-
hend in anthropogen überprägten Habitaten. Ein dauerhaftes Vorkommen im direkten Umfeld
des Plangebiets kann daher ausgeschlossen werden.
Neben diesen planungsrelevanten Arten dient das Plangebiet mehreren europäisch-
geschützten Vogelarten vermutlich als Brut- und /oder Nahrungshabitat. Dies betrifft insbe-
sondere gebüschbrütende Arten. Während der Ortsbegehung wurden zahlreiche Singvögel be-
obachtet und/ oder rufend vernommen. Dies beinhaltet Zilpzalp, Heckenbraunelle, Haussper-
ling, Amsel, Zaunkönig, Blaumeise, Kohlmeise, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke und Tauben.
Diese wurden vor allem im Bereich Grünanlage und Brombeerdickichte (Abbildung 3e, f) an den
südlichen Rändern des Plangebiets vernommen. Tauben wurden im Überflug gesichtet und
nutzen das Plangebiet wahrscheinlich als Nahrungsgäste. Im weiteren Umfeld wurden zudem
Grünfink, Türkentaube und Jagdfasan beobachtet 20. Potenziell können auch weitere ziehende
Arten das Plangebiet im Sommer aufsuchen. Auch Vorkommen dieser Arten sind durch die ar-
tenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG geschützt.
Zusammenfassung des Habitatpotenzials:
Das Plangebiet bietet für Gebäudefledermäuse und Vögel der Innenstadtbereiche geeignete
Habitatstrukturen.
Unter den planungsrelevanten Arten können Vorkommen verschiedener Fledermäuse (v.a. aber
Zwergfledermaus) sowie von Bluthänfling, Nachtigall und Girlitz nicht ausgeschlossen werden.
Im Gebäude können einzelne Bruten europäischer Vogelarten (v.a. Haussperling) nicht ausge-
schlossen werden.

20
     M. Deventer (Kreis Viersen – Untere Naturschutzbehörde): Mail vom 17. April 2019.

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a)                                                     b)

c)                                                     d)

e)                                                     f)

     Abbildung 3:    Habitatstrukturen im Plangebiet.
                     Das Gebäude im Plangebiet ist grundsätzlich schlecht abgedichtet, zahlreiche
                     Fenster sind gesprungen oder fehlen (a, b). Innerhalb des Gebäudes stehen
                     zahlreiche Versteckmöglichkeiten zur Verfügung (c).Entlang der Fassaden
                     stehen kleinere Vorsprünge ebenfalls zur Verfügung (d). Ein dichtes Brom-
                     beerdickicht entlang des Gebäuderandes und der privaten Grünanlage bietet
                     Deckung (e). Die Fassade des Gebäudes ist grundsätzlich ungeeignet für Ge-
                     bäudebrüter oder –Fledermäuse (d). Das Dach bietet mit einem exponierten
                     Schornstein eine gut einsehbare Nistmöglichkeit (f).
                     Quelle: DEVENTER 2019 (d) u. eigene Aufnahmen 2019

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4.    Vorprüfung der Wirkfaktoren

4.1    Ermittlung der anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren
Die maßgeblichen Wirkfaktoren des Vorhabens (Abbildung 4) sind:
• (Teil-)Abriss von Gebäuden,
• Entnahme von Gehölzen,
• Verlust von Grünflächen / Zunahme der Versiegelung,
• Zunahme des Störungsniveaus: Verkehrs- und nutzungsbedingte Lärmimmissionen,
• Zunahme des Störungsniveaus: Erhöhte Frequentierung der Fläche (in der Bauphase und
  nach Fertigstellung durch Nutzung),
• Zunahme des Störungsniveaus: Erhöhte Beleuchtung der Fläche und des direkten Umfelds
  (in der Bauphase und nach Fertigstellung durch Nutzung und öffentliche Straßenbeleuch-
  tung).

Abbildung 4:    Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 285 – Stand April 2019.
                Quelle: TRAUMHAUS AG 2019.

4.2    Empfindsamkeit der Arten gegenüber den Wirkfaktoren
Fledermäuse
Einzelne Tiere können Baumnischen oder kleinere Spalten in den Grünflächen als Sommer-
quartiere nutzen. Hier besteht bei einer Entfernung der Baumbestände und Grünflächen ein Tö-
tungsrisiko. Dies ist jedoch durch eine zeitliche Beschränkung der Rodungszeiten auf die Win-

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termonate vermeidbar. Da keine Baumhöhlen vorliegen ist nicht von einer winterlichen Nutzung
der einzelnen Bäume auszugehen.
Das leerstehende Gebäude stellt potenziell für alle Quartiernutzungen gebäudebewohnender
Fledermäuse geeignete Strukturen bereit. Bei einem Abriss würde diese entfallen. Hierbei kann
– je nach Art und Quartiernutzung (Sommer-, -Winterquartier, Wochenstube) – nicht pauschal
davon ausgegangen werden, dass diese Funktion im Umfeld ersetzt werden kann. Es besteht
die Gefahr eines Verstoßes gegen das Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten.
Zudem besteht das Risiko einer Tötung von Tieren bei Abriss des Gebäudes. Eine eingehende
Untersuchung des Gebäudes auf Ausmaß und Art der Quartiernutzung ist somit unerlässlich um
Verstöße gegen das Tötungsverbot zu vermeiden.
Eine ASP Stufe II muss die Quartiernutzung im Plangebiet eingehend untersuchen. Sollten
Winterquartiere oder Wochenstuben von Arten mit schlechtem Erhaltungszustand vorliegen, so
ist deren lokale Population zu erheben. Darauf aufbauend sind geeignete Vermeidungsmaß-
nahmen zu ergreifen. Sollte bei der Quartierssuche für Fledermäuse ein konkreter Hinweis auf
eine zwischenzeitliche Besiedlung durch planungsrelevante Arten ergehen (bspw. Schwalben
oder Greifvögel), so ist die Untere Naturschutzbehörde in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall
sind die entsprechenden planungsrelevanten Arten in das Artenspektrum der ASP-II aufzuneh-
men.
Ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht nach § 44 Abs. 1 ist ohne diese Maßnahmen nicht
auszuschließen.

Vögel
Das Plangebiet stellt mehreren Vogelarten potenzielle Habitate zur Verfügung.
Baum-, Gebüsch- und Höhlenbrüter sind bei einer Entnahme der Gehölz- und Strauchbestände
auf dem Gelände betroffen. Hier drohen Tötungen von Einzeltieren, sofern ein Eingriff in der
Sommerperiode erfolgt. Dies ist zu vermeiden (siehe 4.3 – M1). Die Habitatfunktionen werden
durch einen zumindest teilweisen Erhalt der Grünflächen im Plangebiet (siehe 4.3 – M2), aber
auch im Umfeld weiterhin erfüllt. Es besteht somit kein Risiko eines Verstoßes gegen das Be-
schädigungsverbot geschützter Lebensstätten.
Gebäudebewohnende Arten sind durch den Abriss des leerstehenden Gebäudes betroffen.
Hier drohen Tötungen von Einzeltieren. Dies ist zu vermeiden (siehe 4.3 – M3). Auch ge-
schützte Lebensstätten würden bei einem Abriss des Gebäudes zunächst kurzfristig entfallen.
Eine Beschädigung geschützter Lebensstätten verstößt gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ein
Verstoß gegen das Verbot ist jedoch nicht gegeben, da die Funktion im Umfeld der Planung
weiterhin erfüllt wird. Für alle potentiell betroffenen Arten bietet das Umfeld ausreichende Habi-
tatfunktionen.
Ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht nach § 44 Abs. 1 ist ohne diese Maßnahmen nicht
auszuschließen.

Amphibien / Reptilien
Ein Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs im direkten Umfeld des Plangebiets kann ausge-
schlossen werden. Zudem erfolgt kein dauerhafter Eingriff in den Gewässerbereich oder die zur

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Überwinterung relevanten Waldbereiche. Ein Verstoß gegen das Beschädigungsverbot liegt
somit nicht vor.
Wandernde Jungtiere könnten vereinzelt auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen das
Plangebiet durchqueren. Da eine Baufeldfreimachung ohnehin in den Wintermonaten (also au-
ßerhalb der Wanderungsperiode) zu erfolgen hat, droht auch kein Verstoß gegen das Tötungs-
verbot.

Europäisch-geschützte Vogelarten und weitere besonders geschützte Arten:
Die artenschutzrechtlichen Verbote betreffen zunächst auch die europäisch geschützten Vogel-
arten sowie die besonders geschützten Arten, welche im Plangebiet vorkommen. Viele dieser
Arten haben eine breite Verbreitung und sind vergleichsweise hoher Dichte anzutreffen. Somit
kann gemäß § 44 Abs. 5 (Nr. 1 und 3) davon ausgegangen werden, dass die Habitatfunktionen
im Umfeld weiterhin erfüllt werden und der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht
durch ein Einzelvorhaben gefährdet werden kann. Somit gilt lediglich das Gebot, vermeidbare
Tötungen zu unterlassen.

4.3  Prognose hinsichtlich geeigneter Vermeidungs- und/ oder vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen
Verstöße gegen das Artenschutzrecht können meist durch geeignete Maßnahmen (M1 bis M3)
vermieden werden. Durch geeignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen kann oft ein Erhalt
von Habitatfunktionen im räumlichen Zusammenhang gesichert werden. Oftmals sind Untersu-
chungsbedarfe (U1) erforderlich um über Notwendigkeit, Art und Ausmaß solcher Maßnahmen
urteilen zu können.

U1: Quartiere und ggf. Populationen gebäudebewohnender Fledermäuse
Um die Wirksamkeit von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im vorlie-
genden Fall sicher abschätzen zu können sind für gebäudebewohnende Fledermäuse Erhe-
bungen Quartiernutzung und ggf. zur Populationsgröße betroffener Arten notwendig21.
Das Gebäude ist hierbei sowohl auf Wochenstuben, als auch zumindest einmalig in Form einer
Schwärmkontrolle auf Vorliegen von Winterquartieren zu prüfen. Liegt eine Nutzung als Wo-
chenstube oder Winterquartier vor, sind die Folgen des Abrisses auf die Art in Form einer ASP
Stufe II zu prüfen.
Liegt keine Quartiersnutzung des Gebäudes (Wochenstuben und Winterquartiere) vor, so sind
unter Berücksichtigung von Maßnahmen M2 und M3 keine Verstöße gegen das Artenschutz-
recht zu erwarten. Eine ASP Stufe II ist dann nicht erforderlich.

Unabhängig davon sind jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt folgende Maßnahmen zur Ver-
meidung von Verbotstatbeständen erforderlich:

21
     Hierzu sind die Angaben der Methodenstandards im „Methodenhandbuch Artenschutzprüfung“ Anhang 3 zu be-
     achten. Gefordert sind mindestens die Maßnahmen 2.11 (Quartiersuche gebäudebewohnender Arten) sowie bei
     positivem Befund 2.13 (Ausflugzählung gebäudebewohnender Arten). Das Gebäude ist im Anschluss an die Un-
     tersuchung ggf. vor einer Wiederbesiedlung zu schützen.

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M1: Rodungsbeschränkung gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG
Eine Rodung der Gehölze und Gebüsche auf der Fläche hat außerhalb der Brutzeiten stattzu-
finden. Eine Baufeldfreimachung und Entfernung von Vegetation darf nur zwischen 1. Oktober
und Ende Februar stattfinden. Bei unvermeidbaren Eingriffen außerhalb dieser Zeiträume ist die
Entfernung ökologisch zu begleiten.
Das Brombeerdickicht beherbergt ein Vorkommen von Wildkaninchen. Die Art fällt nicht in den
Prüfauftrag gem. § 44 BNatSchG. Das Vorkommen unterliegt den Bestimmungen des § 19a
Bundesjagdgesetz. Vor Baubeginn ist eine Vergrämung der Art anhand geeigneter Maßnahmen
(Geruchsstoffe, Hundeeinsatz, schonende Gehölzentfernung) anzustreben. Eine Bejagung der
Elterntiere ist zwischen dem 16. Oktober und 28. Februar zulässig. Das Plangebiet grenzt nach
Norden und Osten an den Jagdbezirk Dülken I. Eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen mit
der Unteren Naturschutzbehörde und dem Jagdausübungsberechtigten (durch den Planungs-
träger vor Beginn der Gehölzbeseitigung) wird angeregt.
M2: Unversehrtheit der bestehenden Grünflächen
Derzeit ist ein weitgehender Erhalt der Grünflächen im Westen des Plangebiets beabsichtigt.
Diese Flächen sollen nicht nur planungsrechtlich – sondern auch in ihrer derzeitigen Struktur
erhalten bleiben (einschließlich der Brombeergebüsche, keine Neuanlage als „Hundewiese“).
Eine Neugestaltung birgt ein deutlich erhöhtes Tötungsrisiko und bedeutet einen potentiellen
Wegfall von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für gebüschbrütende Arten. Dies schließt randli-
che, bzw. abschnittsweise Pflegemaßnahmen oder Ergänzungspflanzungen nicht aus.
M3: Abrissbeschränkungen
Eine Entfernung oder ein Teilabriss des Gebäudebestands darf nur in den Wintermonaten (1.
Oktober bis Ende Februar) stattfinden. Vor Abriss ist das Gebäude eingehend auf Fledermaus-
quartiere zu untersuchen. Hierzu ist im Spätsommer vor Abriss eine detektorgestützte Quar-
tierssuche durchzuführen. Sollten sich keine Hinweise ergeben, ist das Gebäude derartig zu
versiegeln, dass eine Besiedlung in Folge ausgeschlossen ist. Die Maßnahmen müssen durch
einen Experten fachlich koordiniert werden.
Bei Vorfinden von Quartieren ist die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich in Kenntnis zu
setzen und schlägt gegebenenfalls weitere Maßnahmen vor.

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5.   Zusammenfassung

 1. Ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44
 Abs. 1 BNatSchG kann für gebäudebewohnende Fledermäuse nicht ausgeschlossen
 werden.
 Um den Grad der Habitateignung und damit die Möglichkeit von Vermeidungs- oder vorge-
 zogenen Ausgleichsmaßnahmen abschätzen zu können, sind weitere Erhebungen erfor-
 derlich. Die potentiellen Fledermausquartiere des Plangebiets sind zu untersuchen. Bei
 Vorfinden von Wochenstuben oder Winterquartieren ist eine ASP-II durchzuführen.
 Sollten im Folgenden Hinweise auf eine Besiedlung durch planungsrelevante, gebäudebrü-
 tende Vogelarten eingehen, so sind diese in die ASP-II zu integrieren.
 Die Ergebnisse der ASP-II sind vor dem Abriss vorzulegen.

 2. Es sind Vermeidungsmaßnahmen für weitere potenziell betroffene Arten im Plan-
 gebiet zu treffen.

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6.    Verwendete Unterlagen

6.1    Quellenverzeichnis
GRÜNEBERG, C., SUDMANN, S.R., WEISS, J., JÖBGES, M., KÖNIG, H., LASKE, V., SCHMITZ, M., &
     SKIBBE, A. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. Münster.
KREIS VIERSEN - UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE (17. April 2019): Schriftliche Auskunft zu Vor-
      kommen planungsrelevanter Arten.
LANUV – L ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (11. März
     2019): Fundpunktdaten Pflanzen und Tiere.
LANUV – L ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW: Planungsrele-
     vante Arten gem. Quadrant 2 im Messtischblatt 4705 Willich. Abrufbar unter:
     http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt [zuletzt abgerufen
     am 13. März 2019].
LANUV – L ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW: Geschützte Ar-
     ten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnah-
     men. Abrufbar unter: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de [zuletzt abge-
     rufen am 01. April 2019].
LANUV – L ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW: WMS Server
     LINFOS des LANUV. Abrufbar unter: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos? [zuletzt ab-
     gerufen am 12. März 2019].
MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VER-
    BRAUCHERSCHUTZ NRW (2017): Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung
    in Nordrhein-Westfalen. Bestandserfassung und Monitoring.
STADT VIERSEN – FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG (2019a): Bebauungsplan Nr. 285 „Braban-
      terstraße – Rohrbuschweg“. Vorentwurf.
STADT VIERSEN – FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG (2019b): Begründung zum Vorentwurf des
      Bebauungslanes Nr. 285 „Brabanterstraße – Rohrbuschweg“.
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHÖDER, K. & C. SUD-
     FELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolf-
     zell.

6.2    Rechtsgrundlagen
BauGB – Baugesetzbuch vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
BJagdG – Bundesjagdgesetz vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Ar-
     tikel 2 des Gesetzes vom 14. November 2018 (BGBl. I S. 1850) geändert worden ist.
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
      Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.
Landschaftsplan 7 „Bockerter Heide“ – Landschaftsplan des Kreises Viersen vom 16. Februar
      1995, zuletzt geändert am 26. Mai 2015.
LNatSchG NRW – Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
      Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26.

                                        16. Juli 2019                                      17
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

      Februar 2019 (GV. NRW. S. 153) mit Rechtskraft vom 13. März 2019 geändert worden
      ist.
VV-Artenschutz – Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umset-
      zung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz
      bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz); Rd. Erl. d. Ministeriums für
      Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der Fassung vom
      06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17.

                                       16. Juli 2019                                     18
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

Anlage 1                 Dokumentation der Ergebnisse der ASP Stufe I (Vorprüfung). Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für den Quad-
                         ranten 2 des Messtischblattes Willich (4705-2) 22.
                                                                                         MTB-Q-4704-1
                                                                                                                                                                                                                         ASP II

                                                                                                                Abfrage
                                                                         EHZ NRW

                                                                                                                                             Sonstige
                                                                                                                                    Quelle
                                                                                        Lebensräume im

                                                                                                                          Linfos-
Deutscher                                                                                                                                                                             25                                 erforder-
                                      Wissenschaftlicher Name                           Eingriffsbereich                                                    Habitatpotentialanalyse        Wirkfaktorenanalyse
Name                                                                                                                                                                                                                     lich?

                                                                                                                                      24
                                                                                        Kleingehölze, Gärten,                                                                                                            (ja/nein)

                                                                                                                   23
                                                                                              Gebäude

Säugetiere

             Eptesicus serotinus                 Breitflügelfledermaus             G-         FoRu!                                                                                                                         JA

             Myotis daubentonii                     Wasserfledermaus               G           FoRu                                                                                                                         JA

                 Myotis nattereri                  Fransenfledermaus               G           FoRu                                                                                                                         JA

                                                                                                                                                                                             Betroffen durch Abriss
                 Nyctalus leisleri                   Kleinabendsegler              U          (FoRu)                                                                                        des Gebäudes. Zur Ab-           JA
                                                                                                                                                              Potentielle Quartiere in
                                                                                                                                                                                            schätzung der tatsächli-
                                                                                                                                                             leerstehendem Produkti-
                                                                                                                                                                                             chen Nutzung und Be-
                                                                                               (Ru)                                                                onsgebäude.
                Nyctalus noctula                         Abendsegler               G                                                                                                       troffenheit ist eine ASP-II      JA
                                                                                                                                                                                                  erforderlich.

             Pipistrellus nathusii                 Rauhautfledermaus               G           FoRu                                                                                                                         JA

          Pipistrellus pipistrellus                  Zwergfledermaus               G          FoRu!                                                                                                                         JA

                Plecotus auritus                     Braunes Langohr               G           FoRu                                                                                                                         JA

22
     Messtischblattinformationen des Naturschutzinformationssystem des LANUV NRW unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt [Download Datum
     13. März 2019]
23
     LANUV per Mail am 11. März 2019.
24
     Kreis Viersen – Untere Naturschutzbehörde (17. April 2019).
25
     Datum der Geländebegehung: 21. März 2019.

                                                        16. Juli 2019                                                                                   I
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

                                                                                        MTB-Q-4704-1
                                                                                                                                                                                                                      ASP II

                                                                                                               Abfrage
                                                                        EHZ NRW

                                                                                                                                            Sonstige
                                                                                                                                   Quelle
                                                                                       Lebensräume im

                                                                                                                         Linfos-
Deutscher                                                                                                                                                                         25                                  erforder-
                                   Wissenschaftlicher Name                             Eingriffsbereich                                                 Habitatpotentialanalyse         Wirkfaktorenanalyse
Name                                                                                                                                                                                                                  lich?

                                                                                                                                     24
                                                                                       Kleingehölze, Gärten,                                                                                                          (ja/nein)

                                                                                                                  23
                                                                                             Gebäude

            Vespertilio murinus                 Zweifarbfledermaus                G           FoRu                                                                                                                       JA

Vögel
                                                                                                                                                          Keine potentiellen FoRu
              Accipiter gentilis                             Habicht              G-         FoRu!                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                        (Horste) im Eingriffsbereich.
                                                                                                                                                          Bereich höchstens nicht-
                Accipiter nisus                              Sperber              G                                                                     essentielles Nahrungshabi-
                                                                                             FoRu!                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                                    tat.
                                                                                                                                                          Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                         (Fließgewässer, Uferberei-
                                                                                                                                                        che) im Eingriffsbereich. Be-
                  Alcedo atthis                              Eisvogel             G           (Na)                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                           reich höchstens nicht-
                                                                                                                                                        essentielles Nahrungshabi-
                                                                                                                                                                    tat.                Durch das Vorhaben wer-
                                                                                                                                                          Keine potentiellen FoRu        den keine FoRu beein-
                                                                                                                                                        (Waldränd, Lichtungen oder       trächtigt. Ein signifikant
                                                                                                                                                        Kahlschläge) im Eingriffsbe-     erhöhtes Tötungsrisiko
                Anthus trivialis                       Baumpieper                 U           FoRu                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                         reich. Bereich höchstens       oder erhebliche Störungen
                                                                                                                                                          nicht-essentielles Nah-         der lokalen Population
                                                                                                                                                                rungshabitat.            werden nicht eintreten.
                                                                                                                                                          Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                          (störungsarme Baumbe-
                                                                                                                                                         stände, Jagdhabitate) im
                     Asio otus                         Waldohreule                U          FoRu!                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                          Eingriffsbereich. Bereich
                                                                                                                                                        höchstens nicht-essentielles
                                                                                                                                                              Nahrungshabitat.
                                                                                                                                                          Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                         (Strukturreiche Streuobst-
                Athene noctua                            Steinkauz                G-         FoRu!                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                        wiesen, o.ä.) im Eingriffsbe-
                                                                                                                                                                    reich.

                                                     16. Juli 2019                                                                                 II
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

                                                                                    MTB-Q-4704-1
                                                                                                                                                                                                                 ASP II

                                                                                                           Abfrage
                                                                    EHZ NRW

                                                                                                                                        Sonstige
                                                                                                                               Quelle
                                                                                   Lebensräume im

                                                                                                                     Linfos-
Deutscher                                                                                                                                                                    25                                  erforder-
                                Wissenschaftlicher Name                            Eingriffsbereich                                                Habitatpotentialanalyse         Wirkfaktorenanalyse
Name                                                                                                                                                                                                             lich?

                                                                                                                                 24
                                                                                   Kleingehölze, Gärten,                                                                                                         (ja/nein)

                                                                                                              23
                                                                                         Gebäude

                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (Horste) im Eingriffsbereich.
                 Buteo buteo                      Mäusebussard                G          (FoRu)                                                      Bereich höchstens nicht-                                       Nein
                                                                                                                                                   essentielles Nahrungshabi-
                                                                                                                                                               tat.
                                                                                                                                                    Potenzielle FoRu im Be-
        Carduelis cannabina                        Bluthänfling       Unb.                FoRu                                                                                       Verstoß vermeidbar.           Nein
                                                                                                                                                     reich der Grünflächen.

                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (Wälder, halboffene Kultur-
                                                                                                                                                    landschaft) im Eingriffsbe-
             Cuculus canorus                              Kuckuck             U-           Na                                                                                                                       Nein
                                                                                                                                                     reich. Bereich höchstens
                                                                                                                                                      nicht-essentielles Nah-
                                                                                                                                                            rungshabitat.
                                                                                                                                                      Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (bspw. geeignete Fassaden)
              Delichon urbica                      Mehlschwalbe               U           Foru!                                                     im Eingriffsbereich. Bereich   Durch das Vorhaben wer-          Nein
                                                                                                                                                   höchstens nicht-essentielles     den keine FoRu beein-
                                                                                                                                                         Nahrungshabitat.           trächtigt. Ein signifikant
                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu        erhöhtes Tötungsrisiko
              Dryobates minor                        Kleinspecht              U            Na                                                      (Baumbestände mit ausrei-       oder erhebliche Störungen        Nein
                                                                                                                                                   chendem Tot- und Altholz-         der lokalen Population
                                                                                                                                                    anteil) im Eingriffsbereich.    werden nicht eintreten.
                                                                                                                                                     Bereich höchstens nicht-
            Dryocopus martius                     Schwarzspecht               G           (Na)                                                     essentielles Nahrungshabi-                                       Nein
                                                                                                                                                                tat.
                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (Horste) im Eingriffsbereich.
            Falco peregrinuso                       Wanderfalke               G          FoRu!                                                       Bereich höchstens nicht-                                       Nein
                                                                                                                                                   essentielles Nahrungshabi-
                                                                                                                                                               tat.

                                                  16. Juli 2019                                                                              III
ARTENSCHUTZRECHTLICHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 285 IN VIERSEN-DÜLKEN

                                                                                    MTB-Q-4704-1
                                                                                                                                                                                                                 ASP II

                                                                                                           Abfrage
                                                                    EHZ NRW

                                                                                                                                        Sonstige
                                                                                                                               Quelle
                                                                                   Lebensräume im

                                                                                                                     Linfos-
Deutscher                                                                                                                                                                    25                                  erforder-
                                 Wissenschaftlicher Name                           Eingriffsbereich                                                Habitatpotentialanalyse         Wirkfaktorenanalyse
Name                                                                                                                                                                                                             lich?

                                                                                                                                 24
                                                                                   Kleingehölze, Gärten,                                                                                                         (ja/nein)

                                                                                                              23
                                                                                         Gebäude

                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (Horste) im Eingriffsbereich.
              Falco subbuteo                           Baumfalke              U          (FoRu)                                                      Bereich höchstens nicht-                                       Nein
                                                                                                                                                   essentielles Nahrungshabi-
                                                                                                                                                               tat.
                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                   (Horste) im Eingriffsbereich.
            Falco tinnunculus                          Turmfalke              G          FoRu!                                                       Bereich höchstens nicht-                                       Nein
                                                                                                                                                   essentielles Nahrungshabi-      Durch das Vorhaben wer-
                                                                                                                                                               tat.                 den keine FoRu beein-
                                                                                                                                                                                    trächtigt. Ein signifikant
                                                                                                                                                      Keine potentiellen FoRu       erhöhtes Tötungsrisiko
                                                                                                                                                    (bspw. geeignete Gebäude       oder erhebliche Störungen
                                                                                                                                                    in Kulturlandschaft) im Ein-     der lokalen Population
              Hirundo rustica                     Rauchschwalbe               U          FoRu!                                                                                                                      Nein
                                                                                                                                                   griffsbereich. Bereich höchs-    werden nicht eintreten.
                                                                                                                                                   tens nicht-essentielles Nah-
                                                                                                                                                            rungshabitat.
                                                                                                                                                     Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                    (strukturreiche Kulturland-
                                                                                                                                                   schaft) im Eingriffsbereich.
            Locustella naevia                         Feldschwirl             U           FoRu                                                                                                                      Nein
                                                                                                                                                     Bereich höchstens nicht-
                                                                                                                                                   essentielles Nahrungshabi-
                                                                                                                                                                 tat.
                                                                                                                                                    Potenzielle FoRu im Be-
     Luscinia megarhynchos                            Nachtigall              G          FoRu!                                                                                       Verstoß vermeidbar.           Nein
                                                                                                                                                     reich der Grünflächen.

                                                                                                                                                                                   Durch das Vorhaben wer-
                                                                                                                                                    Keine potentiellen FoRu
                                                                                                                                                                                    den keine FoRu beein-
                                                                                                                                                   (störungsarme Auen- oder
                                                                                                                                                                                    trächtigt. Ein signifikant
                                                                                                                                                   Feuchtgebiete) im Eingriffs-
               Oriolus oriolus                              Pirol             U-          FoRu                                                                                      erhöhtes Tötungsrisiko          Nein
                                                                                                                                                   bereich. Bereich höchstens
                                                                                                                                                                                   oder erhebliche Störungen
                                                                                                                                                     nicht-essentielles Nah-
                                                                                                                                                                                     der lokalen Population
                                                                                                                                                          rungshabitat.
                                                                                                                                                                                    werden nicht eintreten.

                                                   16. Juli 2019                                                                            IV
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