Bebauungsplan Nr. 10 in der Gemeinde Sterley - Entwässerungskonzept Niederschlagswasser und Schmutzwasser - Amt ...
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Bebauungsplan Nr. 10 in der Gemeinde Sterley Entwässerungskonzept Niederschlagswasser und Schmutzwasser Auftraggeber: GEMEINDE STERLEY ÜBER AMT LAUENBURGISCHE SEEN FÜNFHAUSEN 1 23909 RATZEBURG Verfasser: PROKOM Elisabeth-Haseloff-Str. 1 23564 Lübeck 0451 / 61020-15 Fax 0451 / 61020-33 e-mail luebeck@prokom-planung.de Bearbeiter: Martin Strauß, M. Eng. erstellt: Lübeck, 20.09.2021
PROKOM Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung ............................................................................................ 3 2 Bestand ..................................................................................................... 3 3 Planung ..................................................................................................... 4 4 Hydraulische Berechnung ....................................................................... 5 5 Erläuterungen zur Anwendung des Erlasses „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ ......................................................................... 5 5.1 Flächenermittlung - Planung ......................................................... 6 5.2 Maßnahmen zur Behandlung – Planung ....................................... 7 5.3 Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz – Planung ........................ 8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Auszug aus dem Programm A-RW1....................................................... 6 Abb. 2: Berechnungsschritt 2 – Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz (Ausschnitt aus dem Programm A-RW1)................................................ 7 Abb. 3: Berechnungsschritt 3 – Behandlungsmaßnahmen Planung (Programm A-RW1). .............................................................................. 8 Abb. 4: Berechnungsschritt 4 – Wasserhaushaltsbilanz Planung (Programm A-RW1). .............................................................................. 8 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Flächenermittlung inkl. Annahmen zur Bebauung der einzelnen Grundstücke........................................................................................... 6 Anlagen: - Lageplan Entwässerungskonzept 1:1.000 - Nachweis gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Re- genwasser in Schleswig-Holstein - Teil 1: Mengenbewirtschaftung - Bemessung Regenrückhaltebecken nach DWA-A 138 (5-jährliches Regener- eignis mit Drosselabfluss) - Geotechnische Stellungnahme Ingenieurbüro Höppner vom 20.08.2020 - Bestandsaufnahme der Teichkläranlage Sterley von Fa. Otterwasser vom Au- gust 2021 2
PROKOM 1 Veranlassung Schon auf der Ebene des Bebauungsplanes müssen grundsätzliche Überlegungen zur geplanten Bebauung und zur Erschließung angestellt werden. Hierzu gehört auch ein überschlägiger Nachweis zur Ableitung und ggf. Behandlung des Nieder- schlagwassers. Außerdem ist im Zuge der wasserrechtlichen Anforderungen für den Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten (Erlass des Landes Schleswig- Holstein vom 18.10.2019 - kurz A-RW 1) eine Wasserbilanz aufzustellen, um die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Wasserhaushalt abschätzen zu können. Durch die Berechnungen gemäß dem Erlass A-RW 1 und das Entwässe- rungskonzept wird geprüft, ob eine wasserrechtliche Genehmigung durch die un- tere Wasserbehörde in Aussicht gestellt werden kann. Bei Neubaugebieten ist grundsätzlich mit einer deutlichen Veränderung des natür- lichen Wasserhaushalts zu rechnen. Infolge der Versiegelung von zuvor unbefes- tigten Flächen mit Gebäuden, Straßenflächen etc. nimmt in der Regel die Verduns- tung sowie die Versickerung ab, während der Oberflächenabfluss stark zunimmt. Mit der Anwendung des Erlasses wird die Schädigung des natürlichen Wasser- haushalts bilanziert und somit aufgezeigt, welche Auswirkungen die geplanten Baumaßnahmen auf den Wasserhaushalt haben. 2 Bestand Das Plangebiet des B-Plans Nr. 10 befindet sich nordöstlich der Gemeinde Sterley, nördlich der Landesstraße L 204 (alte Dorfstraße). Derzeit wird die Fläche für in- tensive Landwirtschaft genutzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt 1,761 ha. Dabei ist die Verkehrsfläche der L 204 (ca. 0,194 ha) Teil des Geltungsbereichs. Da diese Fläche im Zusammenhang mit dem B-Plan jedoch nicht verändert wird, wird sie für die weitere Flächenbetrachtung nicht weiter berücksichtigt. Es wird nur die neu geplante Fläche von 1,567 ha betrachtet, die sich durch die Planung verändert. Das leicht hügelige Gelände fällt überwiegend Richtung Süden bzw. Südwesten mit einer Neigung von ca. 2 % bis 5 % ab. Gemäß der geotechnischen Stellungnahme des Ingenieurbüros Höppner vom 20.08.2020 stehen ab einer Tiefe von 0,50-0,90 m u. GOK weitestgehend Ge- schiebelehm und -mergel bis zur Erkundungstiefe von 5,00 m an. Die Stärke des Oberbodens beträgt flächendeckend ca. 0,5 m. Teilweise (in UP 2,8,9) sind dünne Schichten von Fein- und Mittelsanden vorhanden, die aufgrund der geringen Mächtigkeit und der hohen Feinkornanteile jedoch nicht für die Versickerung von Niederschlagswasser geeignet sind. Grundwasser konnte an keinem der Unter- suchungspunkte bis in 5,0 m Tiefe festgestellt werden. Auch Schichtenwasser ist gemäß dem Bodengutachten nicht vorhanden. 3
PROKOM Aufgrund der angegebenen Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte von 1,0 x 10-6 - 1,0 x 10-10 m/s ist die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens nach Ar- beitsblatt DWA – A 138 im geplanten Baugebiet allgemein als nicht geeignet zu bewerten. (vgl. geotechnische Stellungnahme) 3 Planung Gemäß der §§ 5 und 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist eine Vergrößerung und Beschleunigung des oberflächlichen Wasserabflusses zu vermeiden bzw. ist für eine Rückhaltung des überschüssigen Wassers in der Fläche der Entstehung zu sorgen. Außerdem soll gemäß dem Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Men- genbewirtschaftung“ (A-RW 1) der potenziell natürliche Wasserhaushalt weitge- hend erhalten und möglichst wenig durch die Bebauung beeinträchtigt werden. In dem Plangebiet von ca. 1,567 ha sind 1,150 ha für allgemeines Wohngebiet, 0,187 ha für Verkehrsflächen, 0,168 ha für Grünflächen und 0,062 ha für das RRB vorgesehen. Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 und WA 2 ist eine Versiegelung bis GRZ = 0,3 zulässig. In dem Plangebiet sind 17 Grundstücke mit Einfamilien- häusern geplant. Die Haupt- und Nebengebäude können mit Gründächern verse- hen werden, eine Pflicht besteht gemäß B-Plan jedoch nicht. Die Verkehrsfläche beträgt abzüglich der vorhandenen Landesstraße 0,187 ha und wird gepflastert. Alle Flächen sind in Tab. 1 dargestellt. Aufgrund der bindigen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Plangeltungsbereichs nicht möglich. Daher wird das anfallende Niederschlagswasser aus dem B-Plangebiet in ein Regenrückhaltebe- cken (RBB) geleitet und von dort gedrosselt über eine neu zu bauende Regenwas- serleitung in das Verbandsgewässer 2.3 geleitet. Der Drosselabfluss würde ent- sprechend dem landwirtschaftlichen Abfluss von 1,2 l/s*ha bei einer Fläche von ca. 1,5 ha 1,8 l/s betragen. Da die Drossel bei einer so geringen Abflussmenge jedoch sehr klein (die Öffnung würde bei 1,0 m Wasserstand < 1 cm groß sein) und dadurch häufig verstopft und nicht funktionstüchtig wäre, wird ein Drosselab- fluss von 5 l/s vorgeschlagen. Dadurch würde sich die Drosselöffnung auf ca. 5 cm vergrößern und die Realisierung des Vorhabens wäre auch praktisch umsetzbar. Dies wurde vorab mit dem Gewässer- und Landschaftsverband besprochen. Eine Reinigung des Niederschlagswassers aus dem allgemeinen Wohngebiet ist nach DWA M 153 nicht zwingend erforderlich. Vor der Einleitung in das RRB ist jedoch ein Absetzschacht vorgesehen, um anfallende Sedimente, Reifenabrieb etc. zurückzuhalten. Dieser Schacht wird zukünftig zweimal jährlich gereinigt. Dementsprechend wurde für die Dimensionierung des RRBs mit einem Drossel- abfluss von 5 l/s gerechnet, sodass sich ein erforderliches Volumen von ca. 220 m³ ergibt. 4
PROKOM Das anfallende Schmutzwasser aus dem Plangebiet wird im Freigefälle an die vor- handene SW-Leitung in der Alfred-Harbarth-Straße angeschlossen. Von hier läuft das Schmutzwasser zu dem nahegelegenen Pumpwerk (P701) und wird über eine Druckleitung zur Kläranlage der Gemeinde Sterley geleitet. Eine Prüfung bzgl. Leistungsfähigkeit der Kläranlage wurde infolge der B-Plan-Er- stellung durchgeführt (vgl. Anlage). Demnach können weitere 140 Wohneinheiten mit an die Kläranlage angeschlossen werden. Durch das geplante Baugebiet ent- stehen lediglich 17 neue Einfamilienhäuser. Der Anschluss der neu entstehenden Wohneinheiten an die vorhandene Kläranlage bzw. die Entwässerung des Schmutzwassers ist somit sichergestellt. 4 Hydraulische Berechnung Zur Überprüfung der Machbarkeit wurde eine hydraulische Berechnung des Re- genrückhaltebeckens mit entsprechendem Drosselabfluss von 5,0 l/s durchge- führt. Für die Bemessung wurde mit den Regendaten von KOSTRA-DWD 2010R für Sterley (Spalte 41, Zeile 21) gerechnet. Die anliegenden Berechnungen wurden mit dem Bemessungsprogramm ATV- A138.XL Version 7.4.1 des Instituts für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH aus Hannover für eine Versickerung nach DWA-A 138 durchgeführt. 5 Erläuterungen zur Anwendung des Erlasses „Wasserrecht- liche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ Aufgrund des Erlasses bezüglich der wasserrechtlichen Anforderungen zum Um- gang mit Regenwasser ist für das Plangebiet eine Wasserhaushaltsbilanz aufzu- stellen. Dazu wird der Wasserhaushalt des potenziell natürlichen Zustands mit dem Wasserhaushalt des bebauten Gebiets verglichen. Hier wird zunächst die Wasserbilanz für die Bestandsbebauung berechnet und im Anschluss mit der Was- serbilanz der neu geplanten Bebauung verglichen. Der potenziell natürliche Zustand (Referenzzustand) wird zunächst mithilfe des Programms A-RW1 ermittelt. Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 10 wird dem- nach der Region Herzogtum-Lauenburg (H-11), Hügelland, mit den entsprechen- den a1-g1-v1 Werten zugeordnet: Abfluss (a) 3,0 %; Versickerung (g) 28,3 %; Ver- dunstung (v) 68,7 % (vgl. Abb. 1). 5
PROKOM Abb. 1: Auszug aus dem Programm A-RW1. Flächenermittlung - Planung Um die Wasserbilanz des geplanten Baugebietes abzuschätzen, ist im Schritt 2 der Berechnung nach A-RW1 eine Flächenermittlung für das neu geplante Gebiet erforderlich. Auf Grundlage der Festsetzungen des B-Plans Nr. 10 wurden jeweils die geplanten Flächen berechnet. Es wird dabei grundsätzlich vom ungünstigsten Fall ausgegan- gen, dass alle rechnerisch möglichen Flächen gemäß GRZ versiegelt bzw. bebaut werden. Da die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,3 festgesetzt ist, kann maximal ein Anteil von 45 % (0,3 + 50% davon) versiegelt werden. Somit wird diese Fläche für Dachflächen eingesetzt und die übrige Fläche als unbefestigt angenommen. Au- ßerdem werden die Flächenanteile der Verkehrsfläche, des RRBs und der Grün- fläche aufgeführt. Art der Fläche Größe befestigte Fläche unbefestigte Fläche [ha] [ha] Art der Befestigung [ha] Grundstücke 1,150 0,518 (45 %) Steil-/Flachdach 0,632 (55 %) (WA 1 und WA 2) Öffentliche/pri- 0,168 0 - keine - 0,168 (100 %) vate Grünfläche RRB 0,062 0 - keine - 0,062 (100 %) Verkehrsfläche 0,187 0,140 (75 %) Pflaster mit dichten 0,047 (25 %) (neu) Fugen gesamt 1,567 0,658 - 0,909 Tab. 1: Flächenermittlung inkl. Annahmen zur Bebauung der einzelnen Grundstücke. 6
PROKOM Abb. 2: Berechnungsschritt 2 – Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz (Ausschnitt aus dem Programm A-RW1) Maßnahmen zur Behandlung – Planung Im nächsten Berechnungsschritt 3 werden Behandlungsmaßnahmen festgelegt, die bereits zuvor im Kapitel 3 erläutert wurden. Aufgrund des bindigen Bodens, der keine Art der Versickerung zulässt, sind die Behandlungsmaßnahmen sehr einge- schränkt. Deshalb muss das anfallende Niederschlagswasser über das RW- Kanalnetz in ein Regenrückhaltebecken in Erdbauweise geleitet werden (vgl. Abb. 3). Von dem RRB wird das Niederschlagswasser gedrosselt über eine RW-Leitung in das verrohrte Verbandsgewässer 2.3 geleitet. 7
PROKOM Abb. 3: Berechnungsschritt 3 – Behandlungsmaßnahmen Planung (Programm A- RW1). Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz – Planung Abb. 4: Berechnungsschritt 4 – Wasserhaushaltsbilanz Planung (Programm A-RW1). 8
PROKOM Im letzten Berechnungsschritt wird die Wasserhaushaltsbilanz der Planung im Ver- gleich zum Referenzzustand aufgestellt. Die Bilanz weist 1. eine Erhöhung des Oberflächenabflusses von 3,0 % auf 35,1 % auf, 2. eine Verringerung der Versi- ckerung von 28,3 % auf 16,4 % und eine Verringerung der Verdunstung von 68,7 % auf 48,5 % (vgl. Abb. 4). Aufgrund der prozentualen Veränderung der einzelnen a-g-v-Werte um teilweise mehr als 15 % im Vergleich zum Referenzzustand ist der Wasserhaushalt durch die geplante Bebauung „extrem geschädigt“. Das Ergebnis muss daher als negativ bewertet werden. Durch den gedrosselten Abfluss von 5 l/s aus dem RRB in das verrohrte Verbandsgewässer 2.3 ist jedoch nicht mit einer Schädigung des Gewässers zu rechnen. Die lokalen Nachweise zur Einhaltung des Bordvollen Abflusses und der Erosion entfallen, da das Verbands- gewässer an der Einleitstelle verrohrt ist bzw. an einen Absetzschacht angeschlos- sen wird. Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz wäre insbesondere die Festsetzung von Gründächern bei Haupt- und Nebengebäuden. Es wird außerdem empfohlen, das anfallende Niederschlagswasser in Regenton- nen/Zisternen für die Gartenbewässerung im Sommer zu speichern. So kann ei- nerseits der Oberflächenabfluss von der Fläche verringert werden, der im RRB zwischengespeichert und gedrosselt über die Verbandsleitung abgeleitet werden muss und zeitgleich können die zukünftigen Anwohner Kosten für die Bewässe- rung sparen. Positiv zu bewerten ist die festgesetzte Anpflanzung von jeweils einem Baum für die Grundstücke im WA 1. Dies wirkt sich aufgrund der Transpiration der Pflanzen auch positiv auf die Wasserhaushaltsbilanz bzw. auf die Verdunstung aus, findet jedoch in der Berechnung gemäß A-RW1 keine Berücksichtigung. Auch der Erhalt des Knickschutzstreifens und die geplanten Gehölzstreifen tragen zur Erhöhung der Verdunstung bei. 9
tlw. 58 tlw. 57 tlw. 28 746 m² tlw. 28 20 633 m² m 730 m² 3.0 662 m² tlw. 58 m 2 2,0 735 m² Ø 709 m² 24.6 633 m² 36 tlw. 57 777 m² RW 03 DN 1000 774 m² D 43.63 SE 42.40 49 677 m² m SE 42.39 7.0 SA 42.39 10 624 m² t = 1,24 m 2,5 RW 02 26 DN 1000 D 45.35 PP DN 150 L=58.75 S 42.57 5R HL=59.7% 1:333 674 m² 794 m² t = 2.78 m 0.30 tlw. RW 04 marode ndsle itung 2.3 26 Verba 200 Beto n 2,5 49 DN 851 m² 542 m² 2,1 RW 05 11 776 m² DN 1000 SE 42.93 56 AV Z elt SE 42.31 Verbandsle DN 400 Be 2.3 SA 42.13 eW PP 8.07 2 150 L=4 DN .07 R 1:333 u Ne 20 itung =49 0 % ton L H 0.3 .0 11 m tlw. m³ 26 B RR 203 4 847 m² V= 20 RW 01 Drosselschacht g DN 1000 L we D 44.90 S 42.72 d Ra t = 2.18 m 54 12 56 3 m 0.0 13 25 11 53 52 55 2 8 OD tlw. km Bebauungsplan Nr. 10 26 9.3 Entwässerungskonzept 24 Datum: 09.06.2021 Projekt-Nr. P502 Maßstab 1:1.000 70.0m 10 Elisabeth-Haseloff-Straße 1 23564 Lübeck 1a Tel.: 0451 / 610 20-26 luebeck@prokom-planung.de 24 3 PROKOM Richardstraße 47 a 1 22081 Hamburg 10 1 STADTPLANER UND Tel.: 040 / 22 94 64-14 INGENIEURE GMBH hamburg@prokom-planung.de 1 12
DWA117 Bemessung von Rückhalteräumen im Näherungsverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 117 P502 B-Plan Sterley Auftraggeber: Gemeinde Sterley Rückhalteraum: Eingabedaten: Vs,u = (rD,n - qDr,R,u ) * (D - DRÜB) * fZ * fA * 0,06 mit qDr,R,u = (QDr+ QDr,RÜB - QT,d,aM) / Au Einzugsgebietsfläche AE m2 15.669 Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) Ψm - 0,47 undurchlässige Fläche Au m2 7.364 vorgelagertes Volumen RÜB VRÜB m3 16 vorgegebener Drosselabfluss RÜB QDr,RÜB l/s 14 Trockenwetterabfluss QT,d,aM l/s Drosselabfluss QDr l/s 5,0 Drosselabflussspende bezogen auf Au qDr,R,u l/(s*ha) 6,8 gewählte Länge der Sohlfläche (Rechteckbecken) Ls m 10,0 gewählte Breite der Sohlfläche (Rechteckbecken) bs m 8,2 gewählte max. Einstauhöhe (Rechteckbecken) z m 1,41 gewählte Böschungsneigung (Rechteckbecken) 1:m - 2,0 gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,2 Zuschlagsfaktor fZ - 1,20 Fließzeit zur Berechnung des Abminderungsfaktors tf min Abminderungsfaktor fA - Ergebnisse: maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 180 maßgebende Regenspende rD,n l/(s*ha) 27,96296296 3 erforderliches spez. Speichervolumen Verf,s,u m /ha 274 3 erforderliches Speichervolumen Verf m 202 vorhandenes Speichervolumen V m3 203 Beckenlänge an Böschungsoberkante Lo m 15,6 Beckenbreite an Böschungsoberkante bo m 13,8 Entleerungszeit tE h 11,3 Bemerkungen: Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS Version 7.4.1 © 2018 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0940-1062 Seite 1 ATV-A138-7.4_P502 Dimensionierung RRB 2021-06-09 09.06.2021
Bemessung von Rückhalteräumen im Näherungsverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 117 örtliche Regendaten: Fülldauer RÜB: Berechnung: D [min] rD,n [l/(s*ha)] DRÜB [min] Verf,s,u [m³/ha] 5 253,3 0,0 89 ### 10 190,0 0,0 132 ### 15 156,7 0,0 162 ### 20 133,3 0,0 182 ### 30 105,0 0,0 212 ### 45 80,7 0,0 240 ### 60 66,7 0,0 259 ### 90 48,3 0,0 269 ### 120 38,5 0,0 274 ### 180 28,0 0,0 274 ### 240 22,3 0,0 268 ### 360 16,2 0,0 243 ### 540 11,8 0,0 193 ### 720 9,4 0,0 134 ### 1080 6,8 0,0 2 1,8 1440 5,4 0,0 0 ### 2880 3,3 0,0 0 ### 4320 2,4 0,0 0 ### Rückhalteraum 180 ### 180 274,4 180 ### 300 180 0,0 180 ### 274 180 ### 180 ### spezifische Speichervolumen 250 180 ### 200 Verf,s,u [m3/ha] 180 ### 180 ### 150 180 ### 180 ### 180 ### 100 180 ### 180 ### 50 180 ### 180 ### 180 ### 0 180 180 ### 0 500 1000### 180 1500 180D### Dauer des Bemessungsregens [min] 180 ### 180 ### Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS Version 7.4.1 © 2018 - Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, 30167 Hannover, Tel.: 0511-97193-0, Fax: 0511-97193-77, www.itwh.de Lizenznummer: ATV-0940-1062 Seite 2 ATV-A138-7.4_P502 Dimensionierung RRB 2021-06-09 09.06.2021
Ausgabeprotokoll des Berechnungsprogrammes A-RW 1 Wasserhaushaltsbilanz Sterley Seite 1 Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz (Zusammenfassung) Ausgabeprotokoll des Berechnungsprogrammes A-RW 1 Name Bebauungsplan: Sterley Naturraum: Herzogtum-Lauenburg Landkreis/Region: Herzogtum-Lauenburg Nord (H-11) Potentiell naturnaher Wasserhaushalt der Gesamtfläche des Bebauungsgebiets (Referenzfläche) Gesamtfläche: 1,567 a₁-g₁-v₁-Werte: Abfluss (a₁) Versickerung (g₁) Verdunstung (v₁) [%] [ha] [%] [ha] [%] [ha] 3,00 0,047 28,30 0,443 68,70 1,077 Einführung eines neuen Flächentyps (Versiegelungsart) bzw. einer neuen Maßnahme für den abflussbildenden Anteil (sofern im A-RW 1 nicht enthalten) Anzahl der neu eingeführten Flächentypen: keine Anzahl der neu eingeführten: keine Die im Berechnungsprogramm vorhandenen a₂-g₂-v₂-Werte und a₃-g₃-v₃-Werte wurden, mit Ausnahme der Werte für Straßen mit 80% Baumüberdeckung, per Langzeit-Kontinuums-Simulation ermittelt. Die a-g-v-Werte für die neu angelegten Flächen und Maßnahmen müssen erläutert werden und sind mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Ausgabeprotokoll des Berechnungsprogrammes A-RW 1 Wasserhaushaltsbilanz Sterley Seite 2 Bildung von Teilgebieten Anzahl der Teileinzugsgebiete: 1 Teilgebiet 1: B-Plan Nr 10 Fläche: 1,567 ha Teilfläche [ha] Maßnahme für den abflussbildenden Anteil Steildach 0,345 RHB (Erdbauweise) Gründach (extensiv) Substratschicht bis 15cm 0,086 RHB (Erdbauweise) Pflaster mit offenen Fugen 0,086 RHB (Erdbauweise) Pflaster mit dichten Fugen 0,140 RHB (Erdbauweise) Abfluss (a) Versickerung (g) Verdunstung (v) Potentiell naturnaher Referenz- [%] [ha] [%] [ha] [%] [ha] zustand (Vergleichsfläche) 3,00 0,0470 28,30 0,4435 68,70 1,0765 Summe veränderter Zustand 31,28 0,4902 19,18 0,3005 49,54 0,7762 Wasserhaushalt Zu-/Abnahme 28,28 0,4432 -9,12 -0,1429 -19,16 -0,3003 Der Wasserhaushalt des Teilgebietes B-Plan Nr 10 ist extrem geschädigt (Fall 3).
Ausgabeprotokoll des Berechnungsprogrammes A-RW 1 Wasserhaushaltsbilanz Sterley Seite 3 Bewertung des gesamten Bebauungsgebietes (Zusammenfassung aller Teilgebiete) Gesamtfläche: 1,567 ha Abfluss (a) Versickerung (g) Verdunstung (v) [%] [ha] [%] [ha] [%] [ha] Potentiell naturnaher Referenz- 3,00 0,050 28,30 0,440 68,70 1,080 zustand (Vergleichsfläche) Summe veränderter Zustand 31,27 0,490 19,21 0,300 49,52 0,780 Wasserhaushalt Zu-/Abnahme -28,27 -0,440 9,09 0,140 19,18 0,300 Zulässige Veränderung Fall 1 < +/-5% Nein Nein Nein Fall 2 ≥ +/-5% bis < +/-15% Nein Ja Nein Fall 3 ≥ +/-15% Ja Nein Ja Die Berechnungen gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) für das Bebauungsgebiet Sterley ergeben einen extrem geschädigten Wasserhaushalt. Dies gilt es zu vermeiden! Das Bebauungsgebiet ist dem Fall 3 zuzuordnen. Berechnung erstellt von: Name des Unternehmens/Büros Ort und Datum Unterschrift
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