Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - "Westfalenstraße / Annenstraße" - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ...

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Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - "Westfalenstraße / Annenstraße" - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ...
Planungsamt / Bokel

 Bebauungsplan Nr. 252 - Ann -
„Westfalenstraße / Annenstraße“

               Informationen
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
          gem. § 3 Abs. 1 BauGB

                                                                  Juni 2021

 © RVR, 2019, Meixner Vermessung ZT GmbH, Datenlizenz dl-de/by-2-0
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                               Planungsamt / Bokel

     Lage des Plangebietes, Stadtplan

                                 Ausschnitt
                                 Stadtplan mit
                                 Kreis

        © Regionalverband Ruhr
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                                                                                                                Planungsamt / Bokel

 Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan

        © ALKIS®: Ennepe-Ruhr-Kreis, Vermessungs- und Katasteramt
        © ALKIS® Auszug: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Abteilung Geoinformation
        © Stadttopographie: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                       Planungsamt / Bokel

 Ausgangslage und Planerfordernis
  Das ca. 4,3 ha große, überwiegend bebaute Plangebiet hat sich in den vergangenen
  Jahren immer mehr zu einem Einzelhandelsschwerpunkt im Stadtteilzentrum Annen
  entwickelt.

  Im südlichen Teil gibt es den Bebauungsplan Nr. 244 „Stadtteilzentrum Annen“, der
  die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausschließt. Planungsrechtliche Grundlage
  für die Prüfung von Bauanträgen anderer Vorhaben ist aktuell § 34 Baugesetzbuch.

  Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weiterhin Ansiedlungsdruck für
  Einzelhandelsbetriebe auf das Plangebiet besteht. Gemäß Masterplan Einzelhandel
  2016 für die Stadt Witten liegt der Planbereich im zentralen Versorgungsbereich
  Annen.

  Um Schädigungen für den Einzelhandel in anderen zentralen Versorgungsbereichen
  der Stadt Witten oder angrenzender Städte zu verhindern besteht daher
  Handlungsbedarf. Hierbei liegt das Augenmerk besonders auf dem zentralen
  Versorgungsbereich der Wittener Innenstadt. Zur Steuerung des Einzelhandels soll
  daher der Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - „Westfalenstraße/ Annenstraße“
  aufgestellt werden.
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
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 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet
                                                                                     Lebensmittelmärkte Lidl, Netto,
                                                                                     Getränkemarkt

                                                                                     Fachmärkte: DM, Deichmann, KIK,
                                                                                     Futterhaus, Dänisches Bettenlager

                                                                                     Gesamtverkaufsfläche rd. 7.000 m²

                                                                                     Küchenstudio

                                                                                     Technisches Rathaus Stadt Witten
                                                                                     und Büronutzungen anderer
                                                                                     Dienstleister

                                                                                     Spielhallen und Fitnessstudio

                                                                                     Einzelne Gewerbebetriebe
 Abbildung 1:   Mikrostandort des Wickmann-Geländes
 Quelle: EZH-Gutachten Stadt + Handel 2020, S.11, Kartengrundlage: OpenStreetMap –
 veröffentlicht unter ODbL
Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - "Westfalenstraße / Annenstraße" - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ...
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                     Planungsamt / Bokel

 Zielsetzung des Bebauungsplans
  Steuerung des Einzelhandels durch einen Bebauungsplan gemäß
  § 9 Absatz 2 a Baugesetzbuch (BauGB)

    Negative städtebauliche Auswirkungen auf den bestehenden
    Einzelhandel und seine Entwicklungsmöglichkeiten in anderen zentralen
    Versorgungsbereichen sollen vermieden werden, insbesondere im
    Hauptzentrum Innenstadt Witten.

    Die Festsetzungen müssen mit der Zentrenstruktur und den weiteren
    Zielen des Masterplans Einzelhandel übereinstimmen.

    Für alle anderen Vorhaben, die nicht von den Festsetzungen des
    Bebauungsplans betroffenen sind, gilt weiterhin § 34 BauGB als
    Genehmigungsgrundlage
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
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       Bebauungsplan Nr. 252 Vorentwurf
                                                                                               Festsetzungen gem. § 9 Abs. 2 a
                                                                                               BauGB
                                                                                               Unzulässig sind großflächige Einzelhandels-
                                                                                               betriebe, die nahversorgungsrelevante und /
                                                                                               oder zentrenrelevante Sortimente als
                                                                                               Kernsortiment, d.h. nicht lediglich als
                                                                                               Randsortiment oder als Aktionswaren, führen.

                                                                                               Abweichend hiervon sind in den in der Plan-
                                                                                               zeichnung abgegrenzten

                                                                                               •   Teilgebieten 1 und 2 großflächige Einzel-
                                                                                                   handelsbetriebe mit dem Kernsortiment
                                                                                                   Nahrungs- und Genussmittel
                                                                                               und
                                                                                               • im Teilgebiet 3 großflächige Einzelhan-
                                                                                                   delsbetriebe mit dem Kernsortiment
                                                                                                   Bekleidung
                                                                                               allgemein zulässig

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© ALKIS® Auszug: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Abteilung Geoinformation
© Stadttopographie: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                       Planungsamt / Bokel

 Sachstand der Gutachten
     Artenschutzvorprüfung liegt vor
     Einzelhandelsgutachten liegt vor

     Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Umweltverträglichkeits-
     prüfungsgesetz ist noch zu erarbeiten
      Hierbei ist überschläglich zu prüfen, ob mögliche Einzelhandelsvorhaben mit
      mehr als1.200 m² und weniger 5.000 m² Geschossfläche erhebliche nachteilige
      Umweltauswirkungen haben können und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung
      durchgeführt werden muss.

     Umweltprüfung und Umweltbericht sind noch zu bearbeiten
      Hierfür sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sowie die
      Empfindlichkeit des derzeitigen Umweltzustands gegenüber der geplanten baulichen
      Nutzung zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie
      weiterer im Verfahren erstellter Gutachten (z.B. Artenschutzrechtliche Prüfung) werden
      ebenfalls dargelegt.
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Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                   Planungsamt / Bokel

 Artenschutzprüfung
    Prüfung, ob für planungsrelevanten Arten Verstöße gegen die Vorschriften des
    Bundesnaturschutzgesetztes im Plangebiet zu befürchten sind
    Das Vorkommen möglicher planungsrelevanten Arten im Plangebiet nach dem
    Fachinformationssystems des Landesamtes für Natur, Umwelt und
    Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde untersucht.
    Ergebnis Vorprüfung (Datenrecherche und Ortsbesichtigung):
        Das Vorkommen der planungsrelevanten Pflanzenart (prächtiger Dünnfarn) ist
        auszuschließen
        Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von planungsrelevanten Vogelarten im
        Untersuchungsgebiet sind nicht betroffen (Fledermäuse, Brutvögel), wenn für
        Baumaßnahmen bestimmte Bauzeitenregelungen einhalten werden und die
        Beseitigung von Gehölzen nur in dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende
        Februar stattfindet

    Eine vertiefende Prüfung (ASP II) ist nicht erforderlich
Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - "Westfalenstraße / Annenstraße" - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ...
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                               Planungsamt / Bokel

 Einzelhandelsgutachten Auswirkungsanalyse

    Untersuchung nahezu aller Sortimente der Wittener Sortimentsliste auf
    verträgliche Verkaufsflächengrößen im Plangebiet in Bezug auf schädliche
    Auswirkungen für andere zentrale Versorgungsbereiche

    Empfehlungen zu max. Verkaufsflächen bestimmter Sortimente für das
    Plangebiet

    Rechtliche Rahmenbedingungen und weiterführende Überlegungen zu
    möglichen negativen Auswirkungen führten dazu, dass künftig im Plangebiet
    großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden soll, sofern er
    nahversorgungsrelevant und/oder zentrenrelevant ist. Ausnahmen bilden die
    Standorte der bestehenden Lebensmittelmärkte und des Bekleidungsmarktes
    in entsprechenden Teilbereichen des Plangebietes.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                  Planungsamt / Bokel

 Weiteres Vorgehen

      Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch eine Beteiligung von
      Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden durchgeführt.

      Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Abwägung
      dieser wird die Planung mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf
      weiterverfolgt, sofern sich aus den Beteiligungsverfahren keine
      Erkenntnisse ergeben, die gegen eine Weiterführung des Verfahrens
      sprechen.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                                  Planungsamt / Bokel

  Verfahrensübersicht

Aufstellungsbeschluss im Fachausschuss                         09/2017

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB´s           06/2021
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung

                                                               voraussichtlich
Entwurfsbeschluss im Fachausschuss
                                                               Ende 2021
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen                       voraussichtlich
Abgabe von Stellungnahmen möglich                              Anfang 2022
                                                               voraussichtlich
Abwägung im Rat der Stadt
                                                               2. Quartal 2022
                                                        voraussichtlich
Beschluss des Bebauungsplans als Ortssatzung im Rat der
                                                        2. Quartal 2022
Stadt
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
                                                               Planungsamt / Bokel

 Vielen Dank für Ihr Interesse!

 Ihre Ansprechpartnerin
 bei der Stadt Witten:

     Frau Bokel
     Tel.: 02302 / 581-4143
     Barbara.bokel@stadt-witten.de
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