Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - "Westfalenstraße / Annenstraße" - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ...
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Planungsamt / Bokel Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - „Westfalenstraße / Annenstraße“ Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Juni 2021 © RVR, 2019, Meixner Vermessung ZT GmbH, Datenlizenz dl-de/by-2-0
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Lage des Plangebietes, Stadtplan Ausschnitt Stadtplan mit Kreis © Regionalverband Ruhr
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan © ALKIS®: Ennepe-Ruhr-Kreis, Vermessungs- und Katasteramt © ALKIS® Auszug: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Abteilung Geoinformation © Stadttopographie: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Ausgangslage und Planerfordernis Das ca. 4,3 ha große, überwiegend bebaute Plangebiet hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Einzelhandelsschwerpunkt im Stadtteilzentrum Annen entwickelt. Im südlichen Teil gibt es den Bebauungsplan Nr. 244 „Stadtteilzentrum Annen“, der die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausschließt. Planungsrechtliche Grundlage für die Prüfung von Bauanträgen anderer Vorhaben ist aktuell § 34 Baugesetzbuch. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weiterhin Ansiedlungsdruck für Einzelhandelsbetriebe auf das Plangebiet besteht. Gemäß Masterplan Einzelhandel 2016 für die Stadt Witten liegt der Planbereich im zentralen Versorgungsbereich Annen. Um Schädigungen für den Einzelhandel in anderen zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Witten oder angrenzender Städte zu verhindern besteht daher Handlungsbedarf. Hierbei liegt das Augenmerk besonders auf dem zentralen Versorgungsbereich der Wittener Innenstadt. Zur Steuerung des Einzelhandels soll daher der Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - „Westfalenstraße/ Annenstraße“ aufgestellt werden.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Vorhandene Nutzungen im Plangebiet Lebensmittelmärkte Lidl, Netto, Getränkemarkt Fachmärkte: DM, Deichmann, KIK, Futterhaus, Dänisches Bettenlager Gesamtverkaufsfläche rd. 7.000 m² Küchenstudio Technisches Rathaus Stadt Witten und Büronutzungen anderer Dienstleister Spielhallen und Fitnessstudio Einzelne Gewerbebetriebe Abbildung 1: Mikrostandort des Wickmann-Geländes Quelle: EZH-Gutachten Stadt + Handel 2020, S.11, Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Zielsetzung des Bebauungsplans Steuerung des Einzelhandels durch einen Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 2 a Baugesetzbuch (BauGB) Negative städtebauliche Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel und seine Entwicklungsmöglichkeiten in anderen zentralen Versorgungsbereichen sollen vermieden werden, insbesondere im Hauptzentrum Innenstadt Witten. Die Festsetzungen müssen mit der Zentrenstruktur und den weiteren Zielen des Masterplans Einzelhandel übereinstimmen. Für alle anderen Vorhaben, die nicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans betroffenen sind, gilt weiterhin § 34 BauGB als Genehmigungsgrundlage
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Bebauungsplan Nr. 252 Vorentwurf Festsetzungen gem. § 9 Abs. 2 a BauGB Unzulässig sind großflächige Einzelhandels- betriebe, die nahversorgungsrelevante und / oder zentrenrelevante Sortimente als Kernsortiment, d.h. nicht lediglich als Randsortiment oder als Aktionswaren, führen. Abweichend hiervon sind in den in der Plan- zeichnung abgegrenzten • Teilgebieten 1 und 2 großflächige Einzel- handelsbetriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel und • im Teilgebiet 3 großflächige Einzelhan- delsbetriebe mit dem Kernsortiment Bekleidung allgemein zulässig © ALKIS®: Ennepe-Ruhr-Kreis, Vermessungs- und Katasteramt © ALKIS® Auszug: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Abteilung Geoinformation © Stadttopographie: Stadt Witten, Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Sachstand der Gutachten Artenschutzvorprüfung liegt vor Einzelhandelsgutachten liegt vor Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Umweltverträglichkeits- prüfungsgesetz ist noch zu erarbeiten Hierbei ist überschläglich zu prüfen, ob mögliche Einzelhandelsvorhaben mit mehr als1.200 m² und weniger 5.000 m² Geschossfläche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Umweltprüfung und Umweltbericht sind noch zu bearbeiten Hierfür sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sowie die Empfindlichkeit des derzeitigen Umweltzustands gegenüber der geplanten baulichen Nutzung zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie weiterer im Verfahren erstellter Gutachten (z.B. Artenschutzrechtliche Prüfung) werden ebenfalls dargelegt.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Artenschutzprüfung Prüfung, ob für planungsrelevanten Arten Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetztes im Plangebiet zu befürchten sind Das Vorkommen möglicher planungsrelevanten Arten im Plangebiet nach dem Fachinformationssystems des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde untersucht. Ergebnis Vorprüfung (Datenrecherche und Ortsbesichtigung): Das Vorkommen der planungsrelevanten Pflanzenart (prächtiger Dünnfarn) ist auszuschließen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von planungsrelevanten Vogelarten im Untersuchungsgebiet sind nicht betroffen (Fledermäuse, Brutvögel), wenn für Baumaßnahmen bestimmte Bauzeitenregelungen einhalten werden und die Beseitigung von Gehölzen nur in dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar stattfindet Eine vertiefende Prüfung (ASP II) ist nicht erforderlich
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Einzelhandelsgutachten Auswirkungsanalyse Untersuchung nahezu aller Sortimente der Wittener Sortimentsliste auf verträgliche Verkaufsflächengrößen im Plangebiet in Bezug auf schädliche Auswirkungen für andere zentrale Versorgungsbereiche Empfehlungen zu max. Verkaufsflächen bestimmter Sortimente für das Plangebiet Rechtliche Rahmenbedingungen und weiterführende Überlegungen zu möglichen negativen Auswirkungen führten dazu, dass künftig im Plangebiet großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden soll, sofern er nahversorgungsrelevant und/oder zentrenrelevant ist. Ausnahmen bilden die Standorte der bestehenden Lebensmittelmärkte und des Bekleidungsmarktes in entsprechenden Teilbereichen des Plangebietes.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Weiteres Vorgehen Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden durchgeführt. Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Abwägung dieser wird die Planung mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf weiterverfolgt, sofern sich aus den Beteiligungsverfahren keine Erkenntnisse ergeben, die gegen eine Weiterführung des Verfahrens sprechen.
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Verfahrensübersicht Aufstellungsbeschluss im Fachausschuss 09/2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB´s 06/2021 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung voraussichtlich Entwurfsbeschluss im Fachausschuss Ende 2021 Öffentliche Auslegung der Planunterlagen voraussichtlich Abgabe von Stellungnahmen möglich Anfang 2022 voraussichtlich Abwägung im Rat der Stadt 2. Quartal 2022 voraussichtlich Beschluss des Bebauungsplans als Ortssatzung im Rat der 2. Quartal 2022 Stadt
Bebauungsplan Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ Planungsamt / Bokel Vielen Dank für Ihr Interesse! Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Witten: Frau Bokel Tel.: 02302 / 581-4143 Barbara.bokel@stadt-witten.de
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