Informationsveranstaltung des Prüfungs-ausschusses zum Studiengang "Angewandte Pflegewissenschaften im Praxisverbund"

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Informationsveranstaltung des Prüfungs-ausschusses zum Studiengang "Angewandte Pflegewissenschaften im Praxisverbund"
Informationsveranstaltung des Prüfungs-
ausschusses zum Studiengang „Angewandte
  Pflegewissenschaften im Praxisverbund“
Informationsmöglichkeiten
● Wichtige Internetseite
  https://www.ostfalia.de/cms/de/g/studium/pruefungen/
  (hier: Prüfungsordnung, FAQ, Formulare, Termine …)
● Schaukasten zwischen den Büros R-211A und R-
  211B (im Gebäude in der Rothenfelder Straße)
● E-Mail-Kontakt
  – Ihre persönliche FH-Adresse
  – pav-g@ostfalia.de
● Sprechzeiten
Sprechzeiten im gegenwärtigen Sommersemester
● Frau Henne
     ○   Montags 9.00 bis 10.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
     ○   Mittwochs 9.00 bis 10.00 Uhr und 13.30 bis 14.30 Uhr
     ○   Donnerstags 11:00 bis 12:00 Uhr
     ○   Nach Vereinbarung
     ○   pav-g@ostfalia.de
● Prof. Dr. Hobusch
     ○ Mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr
     ○ Nach Vereinbarung
● Änderungen: https://www.ostfalia.de/cms/de/g/intranet/news-
  fuer-studierende/
Prüfungsausschuss
● Mitglieder vom Fakultätsrat gewählt

● Mitglieder:   eine/ein studentische/r Vertreterin/Vertreter
                eine/ein wiss. Mitarbeiterin/Mitarbeiter
                drei Professorinnen/Professoren

● Jeweils aktuelle Besetzung unter:
    https://www.ostfalia.de/cms/de/g/fakultaet/gremien/pruefungsaus
    schuss/
§ 3 Dauer und Gliederung des Studiums
● Beachten: BPO 2015
● Anlage 4 Prüfungsordnung
  – Pflichtfächer = vorgeschriebene Fächer
  – Wahlpflichtfächer = Fächer nach eigener Wahl, die in einem
    bestimmten Umfang belegt werden müssen
  – Wahlfächer = Fächer nach eigener Wahl, wenn man möchte
    (nicht in Anlage 4 enthalten)
● https://www.ostfalia.de/cms/de/g/studium/pruefung
  en/pruefungsordnungen/
Anlage 4 BPO
Modul PF-1                                                      Gewicht
                                                                            Gewicht   Prüfungsl
Berufliches Selbstverständnis in der Pflege                     Prüfungs-                                  Anerkennung
                                                                            Modul      eistung
Nr.                    Bezeichnung            Sem   SWS   LP    leistung
 1    Berufliche Selbstreflexion               1     2    2,5
                                                                   0                     R*
 2    Lern- und Arbeitstechniken               1     2    2,5                                     Wenn BA bei Kooperationspartner
 3    English Basics                           1     2    3,0      0                    K60*
 4    Karriereplanung in der Pflege            5     3    2,0      0                     B*

                                                     9    10                   0
Modul PF-2                                                      Gewicht
                                                                            Gewicht   Prüfungsl
Informatik                                                      Prüfungs-                                  Anerkennung
                                                                            Modul      eistung
Nr.                    Bezeichnung            Sem   SWS   LP    leistung
 1    Wirtschaftsinformatik                    2     2    2,5
                                                                   5                    K90
 2    Medizininformatik                        2     2    2,5

                                                     4    5                    5
Modul PF-3                                                      Gewicht
                                                                            Gewicht   Prüfungsl
Grundlagen der Gesundheitswirtschaft                            Prüfungs-                                  Anerkennung
                                                                            Modul      eistung
Nr.                    Bezeichnung            Sem   SWS   LP    leistung
 1    Institutionen und Strukturen der GW      3     2    2,5
                                                                   7                    K120
 2    Gesundheits- und Pflegeökonomie          3     4    4,5

                                                     6    7                    7
§ 3 Abs. 2 Wahl des Studienprofils
● Wahl im 5. Semester nach der LV
  „Karriereplanung in der Pflege“
● Studienprofil N
  – „Pflege im Kontext notfall- und intensivmedizinischer
    Phänomene“
● Studienprofil G
  – „Pflege im Kontext geriatrischer Phänomene“
● Studienprofil P
  – „Pflege im Kontext psychiatrischer Phänomene“
§ 15 Wahlpflicht- und Wahlfächer
● Wahlpflichtfachkatalog
  – Mehrere Fächer
  – insgesamt 12 Leistungspunkte
       bei 3 LP pro Fach also 4 Fächer, usw.
  – Wahlpflichtfachangebot der Fakultät
  – Fächer der anderen Studiengänge der Fakultät
  – Fächer des anderen Studienprofils des Studiengangs
  – Andere Fächer der Hochschule (→ Antrag an PA)
  – Max. 2 Vorlesungen mit insgesamt 6 LP zu Fremdsprachen
  – Englisch mit anderem Inhalt als Vorlesungen des Moduls PF-1
  – Max. 2 Ringvorlesungen „Pflege und Gesundheit“
  – Unterschied zwischen Wahlpflichtfach und Pflichtfächern
§ 15 Wahlpflicht- und Wahlfächer

● Wahlfächer
  – nach eigener Wahl
  – kein Einfluss auf die Gesamtnote
  – Gesonderte Bescheinigung der Note (neben dem Zeugnis) auf
    Antrag an den PA
  – Ggf. ohne Prüfung, nur Teilnahmebestätigung
    Formular für Bestätigung der Anwesenheit unter:
    https://www.ostfalia.de/cms/de/g/studium/pruefungen/antraege-
    und-formulare/
§ 6 Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungs-
und Studienleistungen
● Anerkennung Modul PF-1.1, PF-1.2, PF-1.3
   − Berufsausbildung bei einem Kooperationspartner
● Anerkennung Modul PF-4
   – Gesundheits- und Krankenpfleger/in (oder Krankenpfleger/-schwester),
   – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (oder Kinderkrankenpfleger/-
     schwester),
   – Altenpfleger/in,
   – Heilerziehungspfleger/in
   – Entbindungspfleger/Hebamme
   – nur mit Prüfung zum Nachweis der Kompetenzen des Moduls:
     Rettungsassistent/in
§ 6 Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungs-
und Studienleistungen
● Anerkennung Modul PF-5
  – Gesundheits- und Krankenpfleger/in (oder Krankenpfleger/-schwester),
  – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (oder Kinderkrankenpfleger/-
    schwester),
  – Altenpfleger/in,
  – Heilerziehungspfleger/in
  – Entbindungspfleger/Hebamme
  – Rettungsassistent/in
§ 6 Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungs-
und Studienleistungen
● Leistungen einer (anderen) Berufsausbildung
   – Prüfungsordnung
   – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008
● Leistungen aus anderen Studiengängen
● Antrag auf Anerkennung (Formular) an den PA unter Beifügung von
  Unterlagen zum Inhalt, Umfang, zu den Leistungspunkten, zur
  Prüfungsart und Note
● § 12 Freiversuch
   – Kein Freiversuch für anerkannte Prüfungsleistungen
Mitwirkungspflicht in Prüfungsangelegenheiten
● Prüfungsordnung wird als bekannt vorausgesetzt!
  – Prüfungsordnung lesen
    https://www.ostfalia.de/cms/de/g/studium/pruefungen/pruefungso
    rdnungen/
  – FAQ auf der Internetseite des PA
  – Formulare auf der Internetseite des PA

● Pflichten z. B.:
  – Prüfungsanmeldung
  – Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
  – Zeitnahes Rügen von Prüfungsverstößen
§ 7 Zulassung zu Prüfungen

● Anmeldezeitraum im gegenwärtigen Sommersemester
  – 4. April bis 9. Mai 2019
  – Rücktritt (ohne triftigen Grund) möglich bis 3. Juni 2019
● Auswahl der Prüfungen
  – Anlage 4 der BPO
  – Festlegung von Schwerpunktprofil und Wahlpflichtfächern, wenn
    Lehrveranstaltungen aus 2 Profilen belegt werden
  – Prüfungsplan (enthält Daten der angebotenen Prüfungen)
● Durchführung der Anmeldung
  – Portal: https://portal.ostfalia.de/epv
§ 7 Zulassung zu Prüfungen
● Auswahl der Prüfungen im 1. Semester

  – Prüfung 5151 Wissenschaftliches Arbeiten (Modul PF-6)
  – Prüfung 5171 Einführung in die Gesundheitswissenschaften und
    Grundlagen der Pflegewissenschaft (Modul PF-8.1 und PF-8.2)
§ 7 Zulassung zu Prüfungen
● Beachten: Anmeldefrist = Ausschlussfrist

● Keine Anmeldung (egal aus welchem Grund)

  – Keine Teilnahme!
  – Keine Bewertung der Prüfung bei Teilnahme!
  – Bedenken Sie ggf. nachteilige Folgen, wie z. B. Verlängerung des
    Studiums!
Prüfungszeitraum
● Bekanntgabe auf der PA-Internetseite und im PA-
  Schaukasten
● Im gegenwärtigen Sommersemester:
  – 12. Juni – 10. Juli 2019
● Beachten: Prüfungsplan
  – Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfungen
  – Bekanntgabe auf Internetseite „Prüfungsangelegenheiten“
  – Wichtig:
    Am Tag der Prüfung: Homepage der Fakultät „Aktuelles“
    einsehen!
§ 11 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
Ordnungsverstoß
● Rücktritt von einer Prüfung möglich
  – Rücktritt über Portal
  – Ab 4. Juni 2019 nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, der vom
    PA anerkannt werden muss (Formular im Internet)
● Krankheit am Prüfungstag
  – Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit spätestens
    nach 5 Werktagen einreichen! „Gelber Zettel“ wird nicht anerkannt
  – „amtsärztlich“ nur auf Verlangen des PA (z. Zt. bei Wiederholungs-
    prüfung)
● Täuschung oder Nichterscheinen
  – Bewertung mit „nicht ausreichend“
§§ 12 - 14 Prüfungsversuche

● Freiversuch
● (Erste reguläre) Prüfung
● Wiederholungsprüfung
§ 12 Freiversuch
● Freiversuch
  – nur am Prüfungstermin möglich, der sich unmittelbar an die
    Lehrveranstaltung anschließt
  – Antrag auf Verschiebung aus triftigem Grund (z. B. wegen
    familienbedingter Verpflichtungen), grundsätzlich nur 1x
    (Ausnahme: Nachteilsausgleich gem. § 9a BPO)
● Freiversuch nicht bestanden
  – gilt als nicht unternommen
● Freiversuch bestanden
  – Wiederholung zur Notenverbesserung 1x möglich
  – aber: spätestens zum nächsten regulären Prüfungstermin
  – bestes Ergebnis wird (automatisch) für Zeugnis verwendet
§ 14 Wiederholungsprüfung

● Rücksprache mit Dozenten/Dozentin
  – Spätestens in der 1. Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters

● Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung
  – spätestens am nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen
    (Zwangsanmeldung)!

● Mündliche Zusatzprüfung
  – Kein eigenständiger Prüfungsversuch
  – nur, wenn zuvor abgelegte Wiederholungsprüfung
    schriftliche Prüfungsleistung war
§ 9a Nachteilsausgleich

● Chronische Krankheit
● Behinderung
● Außergewöhnliche Belastung darstellende
  familiäre Verpflichtungen

  Antrag an den PA
  Unterstützungsmöglichkeiten: Verschiebung der
   Freiversuche, andere Prüfungsformen,
   verlängerte Bearbeitungszeit, Prüfungen
   außerhalb des Prüfungszeitraums
Auslandsaufenthalt

● 9. Semester gut geeignet
● Frühzeitige Beratung
    bei der/dem Auslandsbeauftragten der Fakultät
    beim Internationalen Student Office
    bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden
     (wegen Anerkennung der ausländischen Leistungen)
… jetzt haben Sie es geschafft

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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