BehiG Ausbau Bushaltestellen Oberrieden, Wattenbühlweg

 
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Vorprojekt

BehiG Ausbau Bushaltestellen
Oberrieden, Wattenbühlweg

Technischer Bericht

Projekt Nr.           Plan Nr.             Datum:        11.06.2021   Erstellt:           stre

                                           Massstab:                  Geprüft:            stre
115004942.2- 121                           Format:       30 x 21      Freigegeben:        stre

Index         Datum   Erstellt   Geprüft   Freigegeben   Änderung

A

B

C

                                                                            AFRY Schweiz AG
                                                                              Ruhtalstrasse 12
                                                                           CH-8400 Winterthur
                                                                        Tel. +41 52 260 52 52
                                                                          winterthur@afry.com
                                                                                  www.afry.ch
Inhaltsverzeichnis
        Ausgangslage / Begründung des Vorhabens......................................................................................... 5

                 Einleitung ................................................................................................................................................. 5
                 Vorhaben Dritter ...................................................................................................................................... 5
        Vorgaben............................................................................................................................................. 5

                 Projektziele............................................................................................................................................... 5
                 Dimensionierungsgrundlagen .................................................................................................................. 6
                 Projektorganisation .................................................................................................................................. 6
        Zustandserfassung............................................................................................................................... 7

                 Geotechnische Untersuchungen .............................................................................................................. 7
                 Kunstbauten ............................................................................................................................................. 7
                 Strassen .................................................................................................................................................... 7
        Umwelt ............................................................................................................................................... 7

                 Luft ........................................................................................................................................................... 8
                 Lärm ......................................................................................................................................................... 8
                 Erschütterungen....................................................................................................................................... 8
                 Nichtionisierende Strahlung (NIS) ............................................................................................................ 8
                 Grundwasser ............................................................................................................................................ 8
                 Oberflächengewässer............................................................................................................................... 8
                 Abwasser, wassergefährdende Stoffe...................................................................................................... 8
                 Naturgefahrenkartierung ......................................................................................................................... 8
                 Boden ....................................................................................................................................................... 8
                 Belastete Standorte ................................................................................................................................. 9
                 Abfall, Entsorgung .................................................................................................................................... 9
                 Umweltgefährdende Organismen............................................................................................................ 9
                 Störfallvorsorge ........................................................................................................................................ 9
                 Wald ......................................................................................................................................................... 9
                 Flora, Fauna, Lebensräume ...................................................................................................................... 9
                 Landschaft und Ortsbild ........................................................................................................................... 9
                 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten................................................................................................ 9
        Projekt .............................................................................................................................................. 10

                 Projektbeschrieb .................................................................................................................................... 10
                 Projektierungselemente......................................................................................................................... 11
                 Road Safety Inspection (RSI) .................................................................................................................. 13
                 Projektrisiken ......................................................................................................................................... 13

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Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG................................................................................................... 13
                 Standards Staatsstrassen ....................................................................................................................... 13
        Verkehrsführung während Ausführung .............................................................................................. 13

        Koordination ..................................................................................................................................... 14

                 Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen ................................................................14
        Erwerb von Grund und Rechten ......................................................................................................... 14

        Kosten ............................................................................................................................................... 14

                 Kostenvoranschlag ................................................................................................................................. 14
                 Grundlage Kostenermittlung.................................................................................................................. 14
                 Kostenrisiken .......................................................................................................................................... 14
        Terminplan ........................................................................................................................................ 15

        Inhaltsverzeichnis Projektmappe ....................................................................................................... 15

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Unterlagen

                                                                                                       VP (§ 12/13 StrG)

                                                                                                                           BP (§ 16/17 StrG)

                                                                                                                                               BP (§ 15 StrG)
                                                            Anzahl UVB

                                                                         Anzahl BVV
                                                                                      Ziffern Anhang
                                                                                      BVV
Interne Vernehmlassung
Präsidiales                                                                                               e
Gesellschaft / Gemeindepolizei                                                                            e
Finanzen                                                                                                  e
Steuern
Hochbau                                                                                                   e
Liegenschaften                                                                                            e
Bildung                                                                                                   e

Gemäss Bedarfsabklärung
ASTRA (baupolizei.winterthur@astra.admin.ch)
Baudirektion TBA
Kantonspolizei Zürich (KAPO) (verkehrstechnik@kapo.zh.ch)                                                 1
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (info@szu.ch)                                                        1
Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) (support@zsg.ch)
Regionale Planungsvereinigungen
Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
(immobilienrechte.ost@sbb.ch)
Gemeinde Thalwil
Gemeinde Horgen
Gemeinde Oberrieden                                                                                       1
Baugenossenschaft Zurlinden                                                                               e

Total Exemplare (gedruckt)                                                                                3
e = Dossier elektronischer Versand

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Ausgangslage / Begründung des Vorhabens
                 Einleitung
Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG verpflichtet die Eigentümer, die Zugänge zu den Bushaltestel-
len und Fahrzeugen bis zum 31.12.2023 hindernisfrei umzubauen. Eine hohe Haltekante mit 22cm Ein-
stiegshöhe ermöglicht Personen mit eingeschränkter Mobilität einen autonomen Zugang zum öffentlichen
Verkehrsmittel Bus. Sie ist daher bei allen Haltestellen, wo dies möglich ist, anzustreben. Auf dem Gebiet
der Gemeinde Oberrieden sind davon drei Bushaltestellen entlang der Alten Landstrasse betroffen:
      Oberrieden Dorf, Bahnhof
      Oberrieden, Wattenbühlweg
      Oberrieden, Tannenbach
Auf ihnen verkehrt die Buslinie 145 Thalwil, Zentrum – Horgen, Bahnhof, betrieben durch Zimmerberg Bus
(resp. SZU).
Die Bushaltestellen werden hindernisfrei ausgebaut und für Gelenkbusse (Anlegekante 20m) ausgelegt. Die
im Projektperimeter liegenden Fussgängerübergänge werden mit Querungshilfen (physischen Mitteinseln)
ausgerüstet, womit die Verkehrssicherheit für die Fussgänger und die Schulwegsicherheit erhöht wird.
Die Bushaltestelle Oberrieden, Hubstrasse wurde im Rahmen eines früheren Projekts gemäss damaligem
Stand der Technik (Haltekanten mit 16cm Randabschluss) hindernisfrei ausgebaut. Im Rahmen des vorlie-
genden Auftrags werden Massnahmen zur Ertüchtigung auf die aktuelle Normung geprüft.
Im Rahmen des hindernisfreien Ausbaus werden zudem Fussgängerschutzmassnahmen umgesetzt.

Im vorliegenden Dossier wird folgende Bushaltestelle behandelt:
      Oberrieden, Wattenbühlweg

                 Vorhaben Dritter
      Auf dem der Gemeinde Oberrieden gehörenden Grundstück Kat. Nr. 4195 entsteht zurzeit die Wohn-
       siedlung «Büelhalde». Bauherrin ist die Baugenossenschaft Zurlinden, 8047 Zürich, welche das Grund-
       stück im Baurecht übernommen hat. Die Umgebungsgestaltung und die Bushaltestelle müssen koordi-
       niert werden.
      Wasserversorgung: Im Bearbeitungsperimeter soll die bestehende Wasserleitung (GD DN 150mm) er-
       setzt werden. Definitive Bedarfsabklärung im Bauprojekt
      Elektrizität / ÖB: Abklärungen notwendige Anpassungen öffentliche Beleuchtung und allfällige Mass-
       nahmen Trassee im Zuge Bauprojekt

                 Vorgaben
                 Projektziele
Das Projektziel kann mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
      Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
      Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

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Dimensionierungsgrundlagen
      Normen des VSS Verband der Schweizerischen Strassenfachleute
      Ausbaustandard Staatsstrassen Kanton Zürich
      Normalien für Strassenbau, Baudirektion des Kanton Zürich
      Richtlinie Hindernisfreie Bushaltestellen
      Verkehrslastklasse T3
      Verkehrsbelastung (DTV)
                                               Stand 2016     Prognose 2040
                   Gesamt                      6’235          8’454
                   In Richtung Horgen          3’337          4’554
                   In Richtung Thalwil         2’898          3’900
                   Lastwagenanteil             1.8%           1.6%

      Variantenstudie BHSt Wattenbühlweg, Flückiger + Bosshard AG, August 2020

                 Projektorganisation

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Zustandserfassung
                 Geotechnische Untersuchungen
Keine geotechnischen Untersuchungen.

                 Kunstbauten
Im nordwestlichen Projektperimeter befindet sich entlang der Grundstücke Kat. Nr. 372 und 1395 eine
Stützmauer aus Naturstein. Sie wird vom Projekt nicht tangiert.

                 Strassen
3.3.1            Ausnahmetransportrouten
Keine Ausnahmetransportroute.

3.3.2            Strassenentwässerung
Gemäss den «Grundlagen für die Zulässigkeitsprüfung der Einleitung in Oberflächengewässer» (BD ZH, TBA,
2014) ist gemäss dem DTV mit einer mittleren Belastung zu rechnen (5‘000 < DTV < 14‘000). Es sind jedoch
keine Massnahmen vorgesehen, da die Entwässerung in die örtliche Mischwasserkanalisation erfolgt.

3.3.3            Unfallstatistik KAPO
Keine Unfallstatistik vorliegend.

3.3.4            Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten
Keine Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten.

3.3.5            Öffentlicher Verkehr
ÖV-Güteklasse D
Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg: Buslinie 145 im Halbstundentakt

3.3.6            Wanderwege
Keine Wanderwege.

3.3.7            Fussgänger
Die Haltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg dient in erster Linie der Erschliessung der umliegenden Wohn-
quartiere.
Frequenzen: Keine Zahlen vorliegend, aufgrund der Lage (ringsherum dicht bebaut) kann jedoch von einer
hohen Frequenz ausgegangen werden.
Schulweg: Kein Schulweg.

                 Umwelt
Für das vorliegende Projekt ist keine UVP erforderlich. Die Vorgaben des Umweltrechts müssen trotzdem
eingehalten werden. Im Folgenden wird aufgeführt, ob und welche Auswirkungen das Projekt in den ver-
schiedenen Umweltbereichen hat.

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Luft
Das vorliegende Projekt führt zu keinen wesentlichen Verkehrsänderungen (Änderung DTV < 10%). Dem-
entsprechend ergeben sich keine spürbaren Änderungen bei der Luftschadstoffbelastung.

                 Lärm
Das vorliegende Projekt führt zu keiner wesentlichen Änderung der Strassen- oder der Lärmsituation. Es
sind keine sanierungspflichtigen Gebäude (>AW oder >IGW) im Projektperimeter vorhanden.

                 Erschütterungen
Es sind keine erschütterungsrelevanten Baumethoden vorgesehen. Im Betrieb kommt es zu keinen relevan-
ten Erschütterungen.

                 Nichtionisierende Strahlung (NIS)
Im Rahmen des Projekts werden keine Anlagen erstellt, welche NIS erzeugen und keine Orte mit empfindli-
cher Nutzung geschaffen.

                 Grundwasser
Der gesamte Projektperimeter liegt im Gewässerschutzbereich üB; übriger Bereich.
Die östlich der Strassenparzelle liegenden Grundstücke befinden sich im Gewässerschutzbereich Ao.

                 Oberflächengewässer
Keine Oberflächengewässer im Projektperimeter.

                 Abwasser, wassergefährdende Stoffe
Die Fahrbahnentwässerung kann im Grundsatz übernommen werden, muss aber der neuen Linienführung
der Ränder angepasst werden. Es sind keine Änderungen oder Kapazitätsausbauten am öffentlichen Kanali-
sationsnetz infolge der neuen Haltestellengeometrie notwendig.
In der Folgephase kann jedoch ein Umschluss der Fahrbahnentwässerung auf die im südlichen Projektperi-
meter vorhandene Regenwasserleitung DN 250 geprüft werden. Dafür bedarf es einer Aussage des zustän-
digen GEP-Ingenieurs über vorhandene Kapazitätsreserven der nachfolgenden Haltungen.

                 Naturgefahrenkartierung
Keine Naturgefahren.

                 Boden
4.9.1            Umgang mit Boden beim Bauen
Das Projekt liegt im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV).
Im Zuge der nächsten Projektphase wird in den Bereichen mit Erdarbeiten der Unterboden auf Schadstoffe
untersucht. Der abgetragene Oberboden wird zentral deponiert und später wieder am Gewinnungsort ein-
gebaut.
Zusammen mit den notwendigen Belagsuntersuchungen wird die Fundation auf einen möglichen Schad-
stoffgehalt geprüft.

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4.9.2            Bodenverwertung
Keine Bodenverwertung.

4.9.3            Fruchtfolgeflächen (FFF)
Keine Fruchtfolgeflächen (FFF).

                 Belastete Standorte
Kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS).

                 Abfall, Entsorgung
Die anfallenden Abbruchmaterialien werden untersucht, damit sie der korrekten Entsorgung/Verwertung
zugeführt werden können.
      Betonabbruch, Randabschlüsse: Wiederverwendung in RC-Kiesen oder als Zuschlagsstoff im Frischbe-
       ton
      Belagsaufbruch: Prüfung PAK-Gehalt; Wiederverwendung Belagswerk, Deponie oder thermische Ver-
       wertung
      Aushubmaterial (Unterboden, alte Fundationsschichten): Prüfung PAK- und Schwermetallgehalt; Defi-
       nition Entsorgung (U, T, I, R), Verwertungsregel Kt. ZH beachten.

                 Umweltgefährdende Organismen
Keine umweltgefährdenden Organismen.

                 Störfallvorsorge
Das Projekt fällt nicht unter die Störfallverordnung.

                 Wald
Das Projekt erfordert keine Rodungen und es werden keine Anlagen im Waldabstandsbereich erstellt.

                 Flora, Fauna, Lebensräume
Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch).
(Bemerkung zur Karte Neophytenverbreitung: Auf Kat.Nr. 4195 wurde 2017 ein Essigbaum kartiert. Dieser
wurde jedoch im Zuge der Bauarbeiten für die Wohnsiedlung Büelhalde entfernt)

                 Landschaft und Ortsbild
Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch).

                 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten
Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch).

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Projekt
                  Projektbeschrieb
Das Projekt umfasst die beiden Bushaltekanten der Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg und zwei
Fussgängerübergänge. Es beinhaltet den behindertengerechten Ausbau der beiden Anlegekanten mit dem
Randstein «Züri-Bord» mit 22cm Anschlag und wird auf Gelenkbusse mit 18m Länge ausgelegt.
Die aktuellen Standorte der Anlegekanten sind aufgrund des Gefälles nicht optimal, um die Behinderten-
konformität zu gewährleisten. Die Lage wurde deshalb gegenüber der heutigen Haltestelle um ca. 75m
nach Süden verschoben. Sie liegt damit in einem flachen Bereich der Alten Landstrasse, was den Ein- und
Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert. Ausserdem befindet sie sich damit näher am
zukünftigen Einwohnerschwerpunkt des Einzugsgebiets (Überbauung Büelhalde) der Haltestelle.
Der Perimeter für die dafür notwendigen Anpassungen der Strassengeometrie erstreckt sich auf einer
Länge von ca. 190 Metern. Seitlich schliessen einerseits Einfamilienhäuser und Wohnblocks an, andererseits
die sich im Bau befindliche Wohnsiedlung Büelhalde. Insbesondere hier besteht Koordinationsbedarf be-
treffend der Umgebungsgestaltung und der Lage der neuen Anlegekante.

5.1.1             Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Lage der Anlegekante Richtung Thalwil erlaubt, durch die verbleibende Fahrbahnbreite von 5.50m, das
Überholen eines stehenden Busses, sofern es der Gegenverkehr zulässt.
Heute sind entlang des östlichen Fahrbahnrands in zwei Bereichen weiss markierte Parkflächen für ca. 8 – 9
Autos vorhanden (Mo-Fr, 08.00-19.00, max. 6 Stunden). Diese beeinträchtigen die erforderlichen Sichtwei-
ten der in ihrem Bereich liegenden Grundstückzufahrten sehr stark.
Sie können in dieser Form mit vorliegendem Projekt somit nicht mehr angeboten werden. Da aber weiter-
hin öffentliche Parkplätze vorgesehen werden sollen, wurden zwei Gruppen à drei Parkplätzen im nördli-
chen und südlichen Projektperimeter angeordnet. Um die erforderlichen Sichtweiten einhalten zu können,
liegen diese hinter dem Trottoir.
Auf dem Umgebungsplan der Wohnsiedlung Büelhalde ist beim nordöstlichen Siedlungszugang ein Behin-
dertenparkplatz eingezeichnet. Im Bereich eines Fussgängerübergangs ist eine solche Anlage nicht gestat-
tet, da die Warteräume nicht befahren werden dürfen. Das gilt für die heutige, wie auch die projektierte
Situation.

5.1.2             Öffentlicher Verkehr
Die bestehende Anlegekante Richtung Thalwil wurde bisher als Warteraum für den Abbau von Fahrplanre-
serven genutzt. Dies ist nach Aussage des Busbetreibers nicht mehr erforderlich, auf einen Warteraum kann
deshalb verzichtet werden.
Beide Anlegekanten werden mit einem Personenunterstand ausgerüstet. In Richtung Thalwil bietet sich
eine im Trottoir vorhandene «Tasche» in der hinteren Hälfte des wartenden Busses an. Damit können ein
Landerwerb und umfangreiche bauliche Massnahmen vermieden werden.
In Fahrtrichtung Horgen kann der Unterstand optimal im Bereich der 1. und 2. Türe der Busse platziert wer-
den.

5.1.3             Leichter Zweiradverkehr
Keine Massnahmen für den leichten Zweiradverkehr.

5.1.4             Fussgängerverkehr
Durch den Einbau von Mittelinseln in die Fussgängerstreifen werden beide Querungen erleichtert.

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Der nördliche Fussgängerübergang wird in Form einer Fahrbahnaufweitung ausgeführt, damit diese aktiv
umfahren werden muss und damit vom MIV besser wahrgenommen wird.
Durch die Anlage der südlichen Querung zwischen den beiden Anlegekanten ist die Sicherheit für die Fuss-
gänger am höchsten, da bei haltenden Bussen die notwendigen Sichtweiten für die Autofahrer stets ge-
währleistet sind.

                  Projektierungselemente
5.2.1             Horizontale und vertikale Linienführung
Die Bushaltestellen werden als Fahrbahnhaltestellen ausgeführt, weisen eine Länge von 20.00m auf und
sind damit auf Gelenkbusse ausgelegt.
Die Anlage einer Anlegekante mit «Züri-Bord» und 22cm Anschlag bedarf erhöhter Anforderungen bezüg-
lich der Fahrbahnränder. Der Bus muss sich vor Erreichen der Anlegekante bereits vollständig gerade aus-
richten, damit die rechte Fahrzeugecke nicht über den Randstein wischt (bei 22cm Anschlag würde das
Fahrzeug «aufsitzen»). Um dieses Manöver zu gewährleisten, muss der Fahrbahnrand 16m vor der Anlege-
kante bereits in derselben Flucht liegen. Für einen Gelenkbus von 18m Länge bedeutet das die Anordnung
einer Geraden von 36m Länge. Mit vorliegendem Projekt können alle Vorgaben eingehalten werden.
Durch die Fahrbahnaufweitung ist die 16m lange Gerade vor der Anlegekante Richtung Horgen nur «ideell»
vorhanden. Eine Überprüfung mittels Schleppkurvensimulation hat ergeben, dass die Anfahrt auch mit ge-
ringen Lenkmanövern möglich ist.
Nach der östlichen Anlegekante ist in Richtung Thalwil eine Verschwenkung des Fahrbahnrandes notwen-
dig, damit die Gelenkbusse die Haltestelle sicher und ohne «aufsitzen» des Hecks verlassen können. Der
Autofahrer soll in diesem Bereich mittels einer seitlichen Leitlinie optisch entlang der Fahrbahnachse ge-
führt werden.
Die vertikale Linienführung muss im Bauprojekt detailliert projektiert werden, bedarf aber keiner massge-
benden Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand. Es ist darauf zu achten, dass im Bereich der Anlege-
kanten keine Längs- und Quergefällswechsel angeordnet werden.

5.2.2             Querschnitt (Normalprofil)
Die Fahrbahn hat eine «Grundbreite» von 7.50m, welche jedoch durch die diversen Aufweitungen und Ver-
schwenkungen im Projektperimeter nur in wenigen Bereichen direkt erkennbar ist.
Die Platzverhältnisse sind durch die vorhandenen Überbauungen begrenzt. Im Bereich der Fussgängerüber-
gänge misst die Fahrbahnbreite deshalb jeweils nur das notwendige Minimum von 3.50m. Damit ist aller-
dings eine normgemässe Breite der Mittelinseln von 2.00m gewährleistet.
Bei der nördlichen Querung kann durch die notwendige Fahrbahnaufweitung die übliche Breite des westli-
chen Trottoirs von 2.00m auf den ersten ca. 13m Länge nicht gewährleistet werden. Minimal stehen 1.76m
zur Verfügung. In Anbetracht, dass das nördlich weiterführende Trottoir aber lediglich 1.50m breit ist, wird
diese Einschränkung toleriert.
An den Projektenden erfolgt der Übergang auf die bestehenden Fahrbahnbreiten.
Die öffentlichen Längsparkplätze werden 2.80m breit ausgeführt, damit der Vorgang des Ein- und Ausstei-
gens bei den parkierten Fahrzeugen zwischen markiertem Parkfeld und Hinterkant Gehwegrand durchge-
führt wird.

5.2.3             Fahrbahnoberbau
Der Oberbau wird mit bituminösen Belägen erstellt. Das gilt ebenso für die Haltestellen, die Anlage von Be-
tonhaltestellen ist aufgrund der Anzahl Kurse (39 Kurse pro Tag und Seite) nicht gegeben.

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Busse verursachen in bituminösen Belägen schnell Spurrinnen, da sie immer innerhalb von ca. 5cm in der-
selben Spur fahren. Dem Belagsaufbau und der Wahl der Bindemittel ist deshalb grosse Beachtung zu
schenken. Auf der Bremsstrecke (ca. 20m), im Haltebereich und auf der Wegfahrt (ca. 15m) ist deshalb ein
verstärkter Aufbau zu wählen. In vorliegendem Fall wird dies durch die Wahl härterer Bitumen bei gleich-
bleibender Belagsstärke erreicht. Der Übergang der einzelnen Belagssorten erfolgt dabei «fliessend» wäh-
rend dem Einbau.
Aufgrund des DTV resultiert für heute, wie auch die Prognose 2040 eine Verkehrslastklasse T3.
Unter Annahme einer mittleren Tragfähigkeit S2 des Untergrunds ist somit ein Strukturwert des Oberbaus
von SN = 87 notwendig.

                   Oberbau Fahrbahn
                   Deckschicht                AC 8 S          B 50/70             3cm
                   Binderschicht              AC B 22 S       B 50/70             7cm
                   Tragschicht                AC T 22 N       B 70/100            7cm
                   Fundation                  UG 0/45, OC85                  min. 45cm
                   Total min.                                                min. 62cm

                   Oberbau Haltestelle
                   Deckschicht                AC 8 H          PmB 45/80-65        3cm
                   Binderschicht              AC B 22 H       PmB 45/80-65        7cm
                   Tragschicht                AC T 22 S       B 50/70             7cm
                   Fundation                  UG 0/45, OC85                  min. 45cm
                   Total min.                                                min. 62cm

                   Oberbau Trottoir
                   Deckschicht                AC 8 N          B 70/100            3cm
                   Binderschicht              -                                      -
                   Tragschicht                AC T 16 N       B 70/100           5cm*
                   Fundation                  UG 0/45, OC85                  min. 30cm
                   Total min.                                                min. 38cm

                  * in Überfahrten um 2cm verstärkt

                   Oberbau Parkplätze, Anpassungen
                   Deckschicht                AC 8 N          B 70/100            3cm
                   Binderschicht              -                                      -
                   Tragschicht                AC T 22N        B 70/100            7cm
                   Fundation                  UG 0/45, OC85                  min. 35cm
                   Total min.                                                min. 45cm

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5.2.4             Sichtweiten
Die Projektierungsgeschwindigkeit VP beträgt 50km/h, die einzuhaltende Sichtweite wurde mit 55m ange-
nommen.
Überprüft wurden die Grundstückzufahrten Alte Landstrasse 55 – 59 sowie die Ausfahrt aus der Tiefgarage
der neuen Wohnsiedlung Büelhalde (mit Beobachtungsdistanz B = 3.00m (2.50m) ab Fahrbahnrand).
Die erforderlichen Sichtweiten auf die Fahrbahn sind eingehalten. Kurzzeitige Einschränkungen bei halten-
den Bussen sind tolerierbar.
Bei den Längsparkplätzen Richtung Thalwil kann die Sichtweite unter Zuhilfenahme einer reduzierten Be-
obachtungsdistanz B = 2.50m eingehalten werden. Allerdings besteht durch die grosse Breite der Parkplätze
eine gewisse «Reserve».
Die erforderlichen Sichtweiten der drei Grundstückzufahrten Alte Landstrasse 55 – 59 auf das Trottoir (B =
3.00m ab Trottoirrand, A = min. 15m) sind durch die vorhandenen Hecken und insbesondere durch die fi-
xen und mit einem Sichtschutz versehenen Containerstellplätze nicht eingehalten. Dafür müssten die He-
cken im Bereich der Sichtberme gerodet und die Container entfernt werden. Allerdings gilt hier eine Besitz-
standsgarantie, ohne die Einwilligung der Grundeigentümer können wahrscheinlich keine baulichen Verän-
derungen realisiert werden. Immerhin wird bei der Zufahrt der Liegenschaften 55a-c und 57/59 durch den
vorgezogenen Fahrbahnrand eine Verbesserung erreicht.
Die Sichtweiten im Bereich der Fussgängerstreifen (B = 3.00m ab Fahrbahnrand, A = min. 55m) sind einge-
halten.

                  Road Safety Inspection (RSI)
Im Projektperimeter wurde keine Road Safety Inspection gemäss VSS SN 641 723 durchgeführt. Er ist aller-
dings auch nicht als Unfallschwerpunkt bekannt (z.B. bezüglich Sichtweiten im vorhergehenden Abschnitt).
Mit vorliegendem Projekt wird klar eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht.

5.3.1             Öffentliche Beleuchtung (OeB)
Die öffentliche Strassenbeleuchtung wird im Projektperimeter an das Bauvorhaben angepasst und neu mit
LED-Leuchten ausgeführt.

                  Projektrisiken
Aufgrund der vorangehend beschriebenen Untersuchungen ist von keinen wesentlichen Projektrisiken aus-
zugehen.

                  Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG
Das Projekt wird der Bevölkerung durch öffentliche Planauflage zur Stellungnahme unterbreitet.

                  Standards Staatsstrassen
Die Projektierung erfolgte gemäss den Standards Staatsstrassen der Baudirektion des Kantons Zürich, Stand
März 2021.

                  Verkehrsführung während Ausführung
Die Bauarbeiten können halbseitig mit einer Lichtsignalanlage ausgeführt werden. Für die Buslinie 145 ist
jeweils eine provisorische Haltestelle vor dem Signal einzurichten. Während der (kurzen) Aufenthaltszeit

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muss der Verkehr hinter dem Bus warten, nur der Gegenverkehr hat freie Fahrt. Die Weiterfahrt kann sich
der Bus anschliessend mittels der Busbevorzugung freischalten.
Für die Fussgänger sind provisorische Querungen durch die Baustelle freizuhalten.
Der Einbau der Binder- und der Deckschicht sollten fugenlos erfolgen, wofür eine Vollsperrung von zwei bis
drei Tagen notwendig ist.

                  Koordination
                  Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen
      Werkleitungseigentümer best. Leitungen und Zustand, Bedürfnisabklärung
      KAPO, Gemeindepolizei
      ÖV-Betriebe: SZU Zimmerbergbus
      Bauherrschaft Wohnsiedlung Büelhalde: Baugenossenschaft Zurlinde, 8047 Zürich

                  Erwerb von Grund und Rechten
Für den Bau der beiden Anlegekanten der Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg ist von Seiten priva-
ter Eigentümer eine Abtretung von ca. 1m2 notwendig, im Gegenzug besteht die Möglichkeit, von der Stras-
senparzelle ca. 74m2 anzutreten.
Vom gemeindeeigenen Grundstück Kat. Nr. 4195, welches im Baurecht der Baugenossenschaft Zurlinde,
8047 Zürich, abgetreten wurde, ist ein Landerwerb von ca. 81m2 notwendig.

                  Kosten
                  Kostenvoranschlag
Gemäss separatem Dokument Kostenvoranschlag.

                  Grundlage Kostenermittlung
Kostenvoranschlag Bearbeitungsstufe Vorprojekt (Genauigkeit +/- 20%).
Die Kostenermittlung basiert auf regionalen Erfahrungswerten und wurde mit aktuellen Submissionen veri-
fiziert.

                  Kostenrisiken
Baumethoden, -materialien und -kosten sind bekannt und kalkulierbar.
Gewisse Kostenrisiken birgt die mögliche Belastung der Altbeläge und der best. Fundation. In der Kostener-
mittlung wurden jedoch bereits übliche Annahmen für die korrekte Entsorgung getroffen.

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Terminplan
Vorgesehene Meilensteine für das Bauvorhaben:
      Äusserung von Begehren §12 / Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG    Juni/Juli 2021
      Öffentliche Planauflage §16 in Verbindung §17 Abs. 2 StrG          Nov./Dez. 2021
      Festsetzung §15 StrG Projekt und Kreditbewilligung                     März 2022
      Baubeginn                                                            August 2022
      Bauende                                                             Sommer 2023
      Projektabrechnung                                                      Ende 2023

                  Inhaltsverzeichnis Projektmappe

115004942.1 -
  100                 Übersichtsplan 1:5'000                                 11.06.2021
  121                 Technischer Bericht                                    11.06.2021
  122                 Kostenvoranschlag                                      11.06.2021
  123                 Situation 1:200                                        11.06.2021
  127                 Landerwerbsplan                                        11.06.2021
  128                 Landerwerbstabelle                                     11.06.2021
  129                 Signalisations- und Markierungsplan                    11.06.2021

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