BehiG Ausbau Bushaltestellen Oberrieden, Wattenbühlweg
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Vorprojekt BehiG Ausbau Bushaltestellen Oberrieden, Wattenbühlweg Technischer Bericht Projekt Nr. Plan Nr. Datum: 11.06.2021 Erstellt: stre Massstab: Geprüft: stre 115004942.2- 121 Format: 30 x 21 Freigegeben: stre Index Datum Erstellt Geprüft Freigegeben Änderung A B C AFRY Schweiz AG Ruhtalstrasse 12 CH-8400 Winterthur Tel. +41 52 260 52 52 winterthur@afry.com www.afry.ch
Inhaltsverzeichnis Ausgangslage / Begründung des Vorhabens......................................................................................... 5 Einleitung ................................................................................................................................................. 5 Vorhaben Dritter ...................................................................................................................................... 5 Vorgaben............................................................................................................................................. 5 Projektziele............................................................................................................................................... 5 Dimensionierungsgrundlagen .................................................................................................................. 6 Projektorganisation .................................................................................................................................. 6 Zustandserfassung............................................................................................................................... 7 Geotechnische Untersuchungen .............................................................................................................. 7 Kunstbauten ............................................................................................................................................. 7 Strassen .................................................................................................................................................... 7 Umwelt ............................................................................................................................................... 7 Luft ........................................................................................................................................................... 8 Lärm ......................................................................................................................................................... 8 Erschütterungen....................................................................................................................................... 8 Nichtionisierende Strahlung (NIS) ............................................................................................................ 8 Grundwasser ............................................................................................................................................ 8 Oberflächengewässer............................................................................................................................... 8 Abwasser, wassergefährdende Stoffe...................................................................................................... 8 Naturgefahrenkartierung ......................................................................................................................... 8 Boden ....................................................................................................................................................... 8 Belastete Standorte ................................................................................................................................. 9 Abfall, Entsorgung .................................................................................................................................... 9 Umweltgefährdende Organismen............................................................................................................ 9 Störfallvorsorge ........................................................................................................................................ 9 Wald ......................................................................................................................................................... 9 Flora, Fauna, Lebensräume ...................................................................................................................... 9 Landschaft und Ortsbild ........................................................................................................................... 9 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten................................................................................................ 9 Projekt .............................................................................................................................................. 10 Projektbeschrieb .................................................................................................................................... 10 Projektierungselemente......................................................................................................................... 11 Road Safety Inspection (RSI) .................................................................................................................. 13 Projektrisiken ......................................................................................................................................... 13 Seite 2 von 15 11.06.2021
Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG................................................................................................... 13 Standards Staatsstrassen ....................................................................................................................... 13 Verkehrsführung während Ausführung .............................................................................................. 13 Koordination ..................................................................................................................................... 14 Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen ................................................................14 Erwerb von Grund und Rechten ......................................................................................................... 14 Kosten ............................................................................................................................................... 14 Kostenvoranschlag ................................................................................................................................. 14 Grundlage Kostenermittlung.................................................................................................................. 14 Kostenrisiken .......................................................................................................................................... 14 Terminplan ........................................................................................................................................ 15 Inhaltsverzeichnis Projektmappe ....................................................................................................... 15 Seite 3 von 15 11.06.2021
Unterlagen VP (§ 12/13 StrG) BP (§ 16/17 StrG) BP (§ 15 StrG) Anzahl UVB Anzahl BVV Ziffern Anhang BVV Interne Vernehmlassung Präsidiales e Gesellschaft / Gemeindepolizei e Finanzen e Steuern Hochbau e Liegenschaften e Bildung e Gemäss Bedarfsabklärung ASTRA (baupolizei.winterthur@astra.admin.ch) Baudirektion TBA Kantonspolizei Zürich (KAPO) (verkehrstechnik@kapo.zh.ch) 1 Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (info@szu.ch) 1 Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) (support@zsg.ch) Regionale Planungsvereinigungen Schweizerische Bundesbahnen (SBB) (immobilienrechte.ost@sbb.ch) Gemeinde Thalwil Gemeinde Horgen Gemeinde Oberrieden 1 Baugenossenschaft Zurlinden e Total Exemplare (gedruckt) 3 e = Dossier elektronischer Versand Seite 4 von 15 11.06.2021
Ausgangslage / Begründung des Vorhabens Einleitung Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG verpflichtet die Eigentümer, die Zugänge zu den Bushaltestel- len und Fahrzeugen bis zum 31.12.2023 hindernisfrei umzubauen. Eine hohe Haltekante mit 22cm Ein- stiegshöhe ermöglicht Personen mit eingeschränkter Mobilität einen autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehrsmittel Bus. Sie ist daher bei allen Haltestellen, wo dies möglich ist, anzustreben. Auf dem Gebiet der Gemeinde Oberrieden sind davon drei Bushaltestellen entlang der Alten Landstrasse betroffen: Oberrieden Dorf, Bahnhof Oberrieden, Wattenbühlweg Oberrieden, Tannenbach Auf ihnen verkehrt die Buslinie 145 Thalwil, Zentrum – Horgen, Bahnhof, betrieben durch Zimmerberg Bus (resp. SZU). Die Bushaltestellen werden hindernisfrei ausgebaut und für Gelenkbusse (Anlegekante 20m) ausgelegt. Die im Projektperimeter liegenden Fussgängerübergänge werden mit Querungshilfen (physischen Mitteinseln) ausgerüstet, womit die Verkehrssicherheit für die Fussgänger und die Schulwegsicherheit erhöht wird. Die Bushaltestelle Oberrieden, Hubstrasse wurde im Rahmen eines früheren Projekts gemäss damaligem Stand der Technik (Haltekanten mit 16cm Randabschluss) hindernisfrei ausgebaut. Im Rahmen des vorlie- genden Auftrags werden Massnahmen zur Ertüchtigung auf die aktuelle Normung geprüft. Im Rahmen des hindernisfreien Ausbaus werden zudem Fussgängerschutzmassnahmen umgesetzt. Im vorliegenden Dossier wird folgende Bushaltestelle behandelt: Oberrieden, Wattenbühlweg Vorhaben Dritter Auf dem der Gemeinde Oberrieden gehörenden Grundstück Kat. Nr. 4195 entsteht zurzeit die Wohn- siedlung «Büelhalde». Bauherrin ist die Baugenossenschaft Zurlinden, 8047 Zürich, welche das Grund- stück im Baurecht übernommen hat. Die Umgebungsgestaltung und die Bushaltestelle müssen koordi- niert werden. Wasserversorgung: Im Bearbeitungsperimeter soll die bestehende Wasserleitung (GD DN 150mm) er- setzt werden. Definitive Bedarfsabklärung im Bauprojekt Elektrizität / ÖB: Abklärungen notwendige Anpassungen öffentliche Beleuchtung und allfällige Mass- nahmen Trassee im Zuge Bauprojekt Vorgaben Projektziele Das Projektziel kann mit folgenden Massnahmen erreicht werden: Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer Seite 5 von 15 11.06.2021
Dimensionierungsgrundlagen Normen des VSS Verband der Schweizerischen Strassenfachleute Ausbaustandard Staatsstrassen Kanton Zürich Normalien für Strassenbau, Baudirektion des Kanton Zürich Richtlinie Hindernisfreie Bushaltestellen Verkehrslastklasse T3 Verkehrsbelastung (DTV) Stand 2016 Prognose 2040 Gesamt 6’235 8’454 In Richtung Horgen 3’337 4’554 In Richtung Thalwil 2’898 3’900 Lastwagenanteil 1.8% 1.6% Variantenstudie BHSt Wattenbühlweg, Flückiger + Bosshard AG, August 2020 Projektorganisation Seite 6 von 15 11.06.2021
Zustandserfassung Geotechnische Untersuchungen Keine geotechnischen Untersuchungen. Kunstbauten Im nordwestlichen Projektperimeter befindet sich entlang der Grundstücke Kat. Nr. 372 und 1395 eine Stützmauer aus Naturstein. Sie wird vom Projekt nicht tangiert. Strassen 3.3.1 Ausnahmetransportrouten Keine Ausnahmetransportroute. 3.3.2 Strassenentwässerung Gemäss den «Grundlagen für die Zulässigkeitsprüfung der Einleitung in Oberflächengewässer» (BD ZH, TBA, 2014) ist gemäss dem DTV mit einer mittleren Belastung zu rechnen (5‘000 < DTV < 14‘000). Es sind jedoch keine Massnahmen vorgesehen, da die Entwässerung in die örtliche Mischwasserkanalisation erfolgt. 3.3.3 Unfallstatistik KAPO Keine Unfallstatistik vorliegend. 3.3.4 Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten Keine Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten. 3.3.5 Öffentlicher Verkehr ÖV-Güteklasse D Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg: Buslinie 145 im Halbstundentakt 3.3.6 Wanderwege Keine Wanderwege. 3.3.7 Fussgänger Die Haltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg dient in erster Linie der Erschliessung der umliegenden Wohn- quartiere. Frequenzen: Keine Zahlen vorliegend, aufgrund der Lage (ringsherum dicht bebaut) kann jedoch von einer hohen Frequenz ausgegangen werden. Schulweg: Kein Schulweg. Umwelt Für das vorliegende Projekt ist keine UVP erforderlich. Die Vorgaben des Umweltrechts müssen trotzdem eingehalten werden. Im Folgenden wird aufgeführt, ob und welche Auswirkungen das Projekt in den ver- schiedenen Umweltbereichen hat. Seite 7 von 15 11.06.2021
Luft Das vorliegende Projekt führt zu keinen wesentlichen Verkehrsänderungen (Änderung DTV < 10%). Dem- entsprechend ergeben sich keine spürbaren Änderungen bei der Luftschadstoffbelastung. Lärm Das vorliegende Projekt führt zu keiner wesentlichen Änderung der Strassen- oder der Lärmsituation. Es sind keine sanierungspflichtigen Gebäude (>AW oder >IGW) im Projektperimeter vorhanden. Erschütterungen Es sind keine erschütterungsrelevanten Baumethoden vorgesehen. Im Betrieb kommt es zu keinen relevan- ten Erschütterungen. Nichtionisierende Strahlung (NIS) Im Rahmen des Projekts werden keine Anlagen erstellt, welche NIS erzeugen und keine Orte mit empfindli- cher Nutzung geschaffen. Grundwasser Der gesamte Projektperimeter liegt im Gewässerschutzbereich üB; übriger Bereich. Die östlich der Strassenparzelle liegenden Grundstücke befinden sich im Gewässerschutzbereich Ao. Oberflächengewässer Keine Oberflächengewässer im Projektperimeter. Abwasser, wassergefährdende Stoffe Die Fahrbahnentwässerung kann im Grundsatz übernommen werden, muss aber der neuen Linienführung der Ränder angepasst werden. Es sind keine Änderungen oder Kapazitätsausbauten am öffentlichen Kanali- sationsnetz infolge der neuen Haltestellengeometrie notwendig. In der Folgephase kann jedoch ein Umschluss der Fahrbahnentwässerung auf die im südlichen Projektperi- meter vorhandene Regenwasserleitung DN 250 geprüft werden. Dafür bedarf es einer Aussage des zustän- digen GEP-Ingenieurs über vorhandene Kapazitätsreserven der nachfolgenden Haltungen. Naturgefahrenkartierung Keine Naturgefahren. Boden 4.9.1 Umgang mit Boden beim Bauen Das Projekt liegt im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV). Im Zuge der nächsten Projektphase wird in den Bereichen mit Erdarbeiten der Unterboden auf Schadstoffe untersucht. Der abgetragene Oberboden wird zentral deponiert und später wieder am Gewinnungsort ein- gebaut. Zusammen mit den notwendigen Belagsuntersuchungen wird die Fundation auf einen möglichen Schad- stoffgehalt geprüft. Seite 8 von 15 11.06.2021
4.9.2 Bodenverwertung Keine Bodenverwertung. 4.9.3 Fruchtfolgeflächen (FFF) Keine Fruchtfolgeflächen (FFF). Belastete Standorte Kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS). Abfall, Entsorgung Die anfallenden Abbruchmaterialien werden untersucht, damit sie der korrekten Entsorgung/Verwertung zugeführt werden können. Betonabbruch, Randabschlüsse: Wiederverwendung in RC-Kiesen oder als Zuschlagsstoff im Frischbe- ton Belagsaufbruch: Prüfung PAK-Gehalt; Wiederverwendung Belagswerk, Deponie oder thermische Ver- wertung Aushubmaterial (Unterboden, alte Fundationsschichten): Prüfung PAK- und Schwermetallgehalt; Defi- nition Entsorgung (U, T, I, R), Verwertungsregel Kt. ZH beachten. Umweltgefährdende Organismen Keine umweltgefährdenden Organismen. Störfallvorsorge Das Projekt fällt nicht unter die Störfallverordnung. Wald Das Projekt erfordert keine Rodungen und es werden keine Anlagen im Waldabstandsbereich erstellt. Flora, Fauna, Lebensräume Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch). (Bemerkung zur Karte Neophytenverbreitung: Auf Kat.Nr. 4195 wurde 2017 ein Essigbaum kartiert. Dieser wurde jedoch im Zuge der Bauarbeiten für die Wohnsiedlung Büelhalde entfernt) Landschaft und Ortsbild Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch). Kulturdenkmäler, archäologische Stätten Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch). Seite 9 von 15 11.06.2021
Projekt Projektbeschrieb Das Projekt umfasst die beiden Bushaltekanten der Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg und zwei Fussgängerübergänge. Es beinhaltet den behindertengerechten Ausbau der beiden Anlegekanten mit dem Randstein «Züri-Bord» mit 22cm Anschlag und wird auf Gelenkbusse mit 18m Länge ausgelegt. Die aktuellen Standorte der Anlegekanten sind aufgrund des Gefälles nicht optimal, um die Behinderten- konformität zu gewährleisten. Die Lage wurde deshalb gegenüber der heutigen Haltestelle um ca. 75m nach Süden verschoben. Sie liegt damit in einem flachen Bereich der Alten Landstrasse, was den Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert. Ausserdem befindet sie sich damit näher am zukünftigen Einwohnerschwerpunkt des Einzugsgebiets (Überbauung Büelhalde) der Haltestelle. Der Perimeter für die dafür notwendigen Anpassungen der Strassengeometrie erstreckt sich auf einer Länge von ca. 190 Metern. Seitlich schliessen einerseits Einfamilienhäuser und Wohnblocks an, andererseits die sich im Bau befindliche Wohnsiedlung Büelhalde. Insbesondere hier besteht Koordinationsbedarf be- treffend der Umgebungsgestaltung und der Lage der neuen Anlegekante. 5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Lage der Anlegekante Richtung Thalwil erlaubt, durch die verbleibende Fahrbahnbreite von 5.50m, das Überholen eines stehenden Busses, sofern es der Gegenverkehr zulässt. Heute sind entlang des östlichen Fahrbahnrands in zwei Bereichen weiss markierte Parkflächen für ca. 8 – 9 Autos vorhanden (Mo-Fr, 08.00-19.00, max. 6 Stunden). Diese beeinträchtigen die erforderlichen Sichtwei- ten der in ihrem Bereich liegenden Grundstückzufahrten sehr stark. Sie können in dieser Form mit vorliegendem Projekt somit nicht mehr angeboten werden. Da aber weiter- hin öffentliche Parkplätze vorgesehen werden sollen, wurden zwei Gruppen à drei Parkplätzen im nördli- chen und südlichen Projektperimeter angeordnet. Um die erforderlichen Sichtweiten einhalten zu können, liegen diese hinter dem Trottoir. Auf dem Umgebungsplan der Wohnsiedlung Büelhalde ist beim nordöstlichen Siedlungszugang ein Behin- dertenparkplatz eingezeichnet. Im Bereich eines Fussgängerübergangs ist eine solche Anlage nicht gestat- tet, da die Warteräume nicht befahren werden dürfen. Das gilt für die heutige, wie auch die projektierte Situation. 5.1.2 Öffentlicher Verkehr Die bestehende Anlegekante Richtung Thalwil wurde bisher als Warteraum für den Abbau von Fahrplanre- serven genutzt. Dies ist nach Aussage des Busbetreibers nicht mehr erforderlich, auf einen Warteraum kann deshalb verzichtet werden. Beide Anlegekanten werden mit einem Personenunterstand ausgerüstet. In Richtung Thalwil bietet sich eine im Trottoir vorhandene «Tasche» in der hinteren Hälfte des wartenden Busses an. Damit können ein Landerwerb und umfangreiche bauliche Massnahmen vermieden werden. In Fahrtrichtung Horgen kann der Unterstand optimal im Bereich der 1. und 2. Türe der Busse platziert wer- den. 5.1.3 Leichter Zweiradverkehr Keine Massnahmen für den leichten Zweiradverkehr. 5.1.4 Fussgängerverkehr Durch den Einbau von Mittelinseln in die Fussgängerstreifen werden beide Querungen erleichtert. Seite 10 von 15 11.06.2021
Der nördliche Fussgängerübergang wird in Form einer Fahrbahnaufweitung ausgeführt, damit diese aktiv umfahren werden muss und damit vom MIV besser wahrgenommen wird. Durch die Anlage der südlichen Querung zwischen den beiden Anlegekanten ist die Sicherheit für die Fuss- gänger am höchsten, da bei haltenden Bussen die notwendigen Sichtweiten für die Autofahrer stets ge- währleistet sind. Projektierungselemente 5.2.1 Horizontale und vertikale Linienführung Die Bushaltestellen werden als Fahrbahnhaltestellen ausgeführt, weisen eine Länge von 20.00m auf und sind damit auf Gelenkbusse ausgelegt. Die Anlage einer Anlegekante mit «Züri-Bord» und 22cm Anschlag bedarf erhöhter Anforderungen bezüg- lich der Fahrbahnränder. Der Bus muss sich vor Erreichen der Anlegekante bereits vollständig gerade aus- richten, damit die rechte Fahrzeugecke nicht über den Randstein wischt (bei 22cm Anschlag würde das Fahrzeug «aufsitzen»). Um dieses Manöver zu gewährleisten, muss der Fahrbahnrand 16m vor der Anlege- kante bereits in derselben Flucht liegen. Für einen Gelenkbus von 18m Länge bedeutet das die Anordnung einer Geraden von 36m Länge. Mit vorliegendem Projekt können alle Vorgaben eingehalten werden. Durch die Fahrbahnaufweitung ist die 16m lange Gerade vor der Anlegekante Richtung Horgen nur «ideell» vorhanden. Eine Überprüfung mittels Schleppkurvensimulation hat ergeben, dass die Anfahrt auch mit ge- ringen Lenkmanövern möglich ist. Nach der östlichen Anlegekante ist in Richtung Thalwil eine Verschwenkung des Fahrbahnrandes notwen- dig, damit die Gelenkbusse die Haltestelle sicher und ohne «aufsitzen» des Hecks verlassen können. Der Autofahrer soll in diesem Bereich mittels einer seitlichen Leitlinie optisch entlang der Fahrbahnachse ge- führt werden. Die vertikale Linienführung muss im Bauprojekt detailliert projektiert werden, bedarf aber keiner massge- benden Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand. Es ist darauf zu achten, dass im Bereich der Anlege- kanten keine Längs- und Quergefällswechsel angeordnet werden. 5.2.2 Querschnitt (Normalprofil) Die Fahrbahn hat eine «Grundbreite» von 7.50m, welche jedoch durch die diversen Aufweitungen und Ver- schwenkungen im Projektperimeter nur in wenigen Bereichen direkt erkennbar ist. Die Platzverhältnisse sind durch die vorhandenen Überbauungen begrenzt. Im Bereich der Fussgängerüber- gänge misst die Fahrbahnbreite deshalb jeweils nur das notwendige Minimum von 3.50m. Damit ist aller- dings eine normgemässe Breite der Mittelinseln von 2.00m gewährleistet. Bei der nördlichen Querung kann durch die notwendige Fahrbahnaufweitung die übliche Breite des westli- chen Trottoirs von 2.00m auf den ersten ca. 13m Länge nicht gewährleistet werden. Minimal stehen 1.76m zur Verfügung. In Anbetracht, dass das nördlich weiterführende Trottoir aber lediglich 1.50m breit ist, wird diese Einschränkung toleriert. An den Projektenden erfolgt der Übergang auf die bestehenden Fahrbahnbreiten. Die öffentlichen Längsparkplätze werden 2.80m breit ausgeführt, damit der Vorgang des Ein- und Ausstei- gens bei den parkierten Fahrzeugen zwischen markiertem Parkfeld und Hinterkant Gehwegrand durchge- führt wird. 5.2.3 Fahrbahnoberbau Der Oberbau wird mit bituminösen Belägen erstellt. Das gilt ebenso für die Haltestellen, die Anlage von Be- tonhaltestellen ist aufgrund der Anzahl Kurse (39 Kurse pro Tag und Seite) nicht gegeben. Seite 11 von 15 11.06.2021
Busse verursachen in bituminösen Belägen schnell Spurrinnen, da sie immer innerhalb von ca. 5cm in der- selben Spur fahren. Dem Belagsaufbau und der Wahl der Bindemittel ist deshalb grosse Beachtung zu schenken. Auf der Bremsstrecke (ca. 20m), im Haltebereich und auf der Wegfahrt (ca. 15m) ist deshalb ein verstärkter Aufbau zu wählen. In vorliegendem Fall wird dies durch die Wahl härterer Bitumen bei gleich- bleibender Belagsstärke erreicht. Der Übergang der einzelnen Belagssorten erfolgt dabei «fliessend» wäh- rend dem Einbau. Aufgrund des DTV resultiert für heute, wie auch die Prognose 2040 eine Verkehrslastklasse T3. Unter Annahme einer mittleren Tragfähigkeit S2 des Untergrunds ist somit ein Strukturwert des Oberbaus von SN = 87 notwendig. Oberbau Fahrbahn Deckschicht AC 8 S B 50/70 3cm Binderschicht AC B 22 S B 50/70 7cm Tragschicht AC T 22 N B 70/100 7cm Fundation UG 0/45, OC85 min. 45cm Total min. min. 62cm Oberbau Haltestelle Deckschicht AC 8 H PmB 45/80-65 3cm Binderschicht AC B 22 H PmB 45/80-65 7cm Tragschicht AC T 22 S B 50/70 7cm Fundation UG 0/45, OC85 min. 45cm Total min. min. 62cm Oberbau Trottoir Deckschicht AC 8 N B 70/100 3cm Binderschicht - - Tragschicht AC T 16 N B 70/100 5cm* Fundation UG 0/45, OC85 min. 30cm Total min. min. 38cm * in Überfahrten um 2cm verstärkt Oberbau Parkplätze, Anpassungen Deckschicht AC 8 N B 70/100 3cm Binderschicht - - Tragschicht AC T 22N B 70/100 7cm Fundation UG 0/45, OC85 min. 35cm Total min. min. 45cm Seite 12 von 15 11.06.2021
5.2.4 Sichtweiten Die Projektierungsgeschwindigkeit VP beträgt 50km/h, die einzuhaltende Sichtweite wurde mit 55m ange- nommen. Überprüft wurden die Grundstückzufahrten Alte Landstrasse 55 – 59 sowie die Ausfahrt aus der Tiefgarage der neuen Wohnsiedlung Büelhalde (mit Beobachtungsdistanz B = 3.00m (2.50m) ab Fahrbahnrand). Die erforderlichen Sichtweiten auf die Fahrbahn sind eingehalten. Kurzzeitige Einschränkungen bei halten- den Bussen sind tolerierbar. Bei den Längsparkplätzen Richtung Thalwil kann die Sichtweite unter Zuhilfenahme einer reduzierten Be- obachtungsdistanz B = 2.50m eingehalten werden. Allerdings besteht durch die grosse Breite der Parkplätze eine gewisse «Reserve». Die erforderlichen Sichtweiten der drei Grundstückzufahrten Alte Landstrasse 55 – 59 auf das Trottoir (B = 3.00m ab Trottoirrand, A = min. 15m) sind durch die vorhandenen Hecken und insbesondere durch die fi- xen und mit einem Sichtschutz versehenen Containerstellplätze nicht eingehalten. Dafür müssten die He- cken im Bereich der Sichtberme gerodet und die Container entfernt werden. Allerdings gilt hier eine Besitz- standsgarantie, ohne die Einwilligung der Grundeigentümer können wahrscheinlich keine baulichen Verän- derungen realisiert werden. Immerhin wird bei der Zufahrt der Liegenschaften 55a-c und 57/59 durch den vorgezogenen Fahrbahnrand eine Verbesserung erreicht. Die Sichtweiten im Bereich der Fussgängerstreifen (B = 3.00m ab Fahrbahnrand, A = min. 55m) sind einge- halten. Road Safety Inspection (RSI) Im Projektperimeter wurde keine Road Safety Inspection gemäss VSS SN 641 723 durchgeführt. Er ist aller- dings auch nicht als Unfallschwerpunkt bekannt (z.B. bezüglich Sichtweiten im vorhergehenden Abschnitt). Mit vorliegendem Projekt wird klar eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. 5.3.1 Öffentliche Beleuchtung (OeB) Die öffentliche Strassenbeleuchtung wird im Projektperimeter an das Bauvorhaben angepasst und neu mit LED-Leuchten ausgeführt. Projektrisiken Aufgrund der vorangehend beschriebenen Untersuchungen ist von keinen wesentlichen Projektrisiken aus- zugehen. Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG Das Projekt wird der Bevölkerung durch öffentliche Planauflage zur Stellungnahme unterbreitet. Standards Staatsstrassen Die Projektierung erfolgte gemäss den Standards Staatsstrassen der Baudirektion des Kantons Zürich, Stand März 2021. Verkehrsführung während Ausführung Die Bauarbeiten können halbseitig mit einer Lichtsignalanlage ausgeführt werden. Für die Buslinie 145 ist jeweils eine provisorische Haltestelle vor dem Signal einzurichten. Während der (kurzen) Aufenthaltszeit Seite 13 von 15 11.06.2021
muss der Verkehr hinter dem Bus warten, nur der Gegenverkehr hat freie Fahrt. Die Weiterfahrt kann sich der Bus anschliessend mittels der Busbevorzugung freischalten. Für die Fussgänger sind provisorische Querungen durch die Baustelle freizuhalten. Der Einbau der Binder- und der Deckschicht sollten fugenlos erfolgen, wofür eine Vollsperrung von zwei bis drei Tagen notwendig ist. Koordination Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen Werkleitungseigentümer best. Leitungen und Zustand, Bedürfnisabklärung KAPO, Gemeindepolizei ÖV-Betriebe: SZU Zimmerbergbus Bauherrschaft Wohnsiedlung Büelhalde: Baugenossenschaft Zurlinde, 8047 Zürich Erwerb von Grund und Rechten Für den Bau der beiden Anlegekanten der Bushaltestelle Oberrieden, Wattenbühlweg ist von Seiten priva- ter Eigentümer eine Abtretung von ca. 1m2 notwendig, im Gegenzug besteht die Möglichkeit, von der Stras- senparzelle ca. 74m2 anzutreten. Vom gemeindeeigenen Grundstück Kat. Nr. 4195, welches im Baurecht der Baugenossenschaft Zurlinde, 8047 Zürich, abgetreten wurde, ist ein Landerwerb von ca. 81m2 notwendig. Kosten Kostenvoranschlag Gemäss separatem Dokument Kostenvoranschlag. Grundlage Kostenermittlung Kostenvoranschlag Bearbeitungsstufe Vorprojekt (Genauigkeit +/- 20%). Die Kostenermittlung basiert auf regionalen Erfahrungswerten und wurde mit aktuellen Submissionen veri- fiziert. Kostenrisiken Baumethoden, -materialien und -kosten sind bekannt und kalkulierbar. Gewisse Kostenrisiken birgt die mögliche Belastung der Altbeläge und der best. Fundation. In der Kostener- mittlung wurden jedoch bereits übliche Annahmen für die korrekte Entsorgung getroffen. Seite 14 von 15 11.06.2021
Terminplan Vorgesehene Meilensteine für das Bauvorhaben: Äusserung von Begehren §12 / Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG Juni/Juli 2021 Öffentliche Planauflage §16 in Verbindung §17 Abs. 2 StrG Nov./Dez. 2021 Festsetzung §15 StrG Projekt und Kreditbewilligung März 2022 Baubeginn August 2022 Bauende Sommer 2023 Projektabrechnung Ende 2023 Inhaltsverzeichnis Projektmappe 115004942.1 - 100 Übersichtsplan 1:5'000 11.06.2021 121 Technischer Bericht 11.06.2021 122 Kostenvoranschlag 11.06.2021 123 Situation 1:200 11.06.2021 127 Landerwerbsplan 11.06.2021 128 Landerwerbstabelle 11.06.2021 129 Signalisations- und Markierungsplan 11.06.2021 Seite 15 von 15 11.06.2021
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