Beiträge zur Stufe 3 eines Integrierten Regionalen Energiekonzeptes (IRE) der Regionalplanung Ostthüringen - Hauptteil - Freistaat ...

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Beiträge zur Stufe 3 eines Integrierten Regionalen Energiekonzeptes (IRE) der Regionalplanung Ostthüringen - Hauptteil - Freistaat ...
Institut für Geographie
                                      AG Regionalklima
                                      und Nachhaltigkeit

       Abschlussbericht zum Projekt

Beiträge zur Stufe 3 eines Integrierten
Regionalen Energiekonzeptes (IRE) der
   Regionalplanung Ostthüringen

                Februar 2011

                  Teil 1

                Hauptteil
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Arbeitsgruppe Regionalklima und Nachhaltigkeit

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      Arbeitsgruppe Regionalklima und Nachhaltigkeit

Projektleitung
Dr. habil. Martin Gude

Unter Mitarbeit von
Dipl.-Geogr. Heiko Griebsch
Dipl.-Geogr. Uwe Kurmutz
Dipl.-Geogr. André Ludwig
Dipl.-Geogr. Osama Mustafa
M.A. Dipl.-Ing. Heidi Pinkepank
BA Geogr. Tim Buchner
Dr. Matthias Mann

Institut für Geographie
Physische Geographie
Arbeitsgruppe Regionalklima und Nachhaltigkeit
                                                                 Arbeitsgruppe
Löbdergraben 32
07743 Jena                                                   Regionalklima und
                                                                 Nachhaltigkeit

Im Auftrag von
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen
Puschkinplatz 7
07545 Gera

Bearbeitungszeitraum: August 2009 bis Februar 2011

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Gliederung
1. Zielsetzung und Methoden.....................................................................................................1
   1.1 Zielsetzung........................................................................................................................ 1
   1.2 Methoden......................................................................................................................... 2
2. Raumordnerische Bedeutung erneuerbarer Energien.............................................................4
   2.1 Technische Rahmenbedingungen und deren Veränderungen...........................................4
   2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Veränderungen............................................7
     2.2.1 Supranationale Ebene und Europäische Union...........................................................8
     2.2.2 Bundesebene.............................................................................................................9
     2.2.3 Thüringen................................................................................................................. 11
   2.3 Vorausschau künftiger regionalplanerischer Anforderungen...........................................11
     2.3.1 Flächenschärfe, Standortbezogenheit und Raumwirksamkeit..................................12
     2.3.2 Regionalplanung als Regionenmanagement.............................................................13
   2.4 Querbezüge zwischen den verschiedenen Ebenen der Raumordnung...........................15
     2.4.1 Die Regionalplanung - eine vermittelnde Planungsebene.........................................15
     2.4.2 Erneuerbare Energien als Gegenstand der Regionalplanung....................................16
     2.4.3 Mögliche regionalstrategische Zielsetzungen für erneuerbaren Energie..................18
   2.5 Überprüfung von Steuerungsinstrumentarien für raumordnerische Aspekte.................20
     2.5.1 Traditionelle Instrumente für erneuerbare Energien in der formellen Planung.........21
     2.5.2 Neue Instrumente für erneuerbare Energien in der formellen Planung ...................22
     2.5.3 Erneuerbare Energien in der informellen Planung....................................................22
   2.6 Empfehlungen für Planungsgemeinschaft, Kreise und Kommunen................................23
     2.6.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen regenerativer Energien................................25
     2.6.2 Beispiel zur informellen Regionalplanung.................................................................29
3. Informationssysteme und Netzwerkbildung.........................................................................31
   3.1 WebGIS-basiertes Informationssystem zum Bestand von erneuerbaren Energien.........31
   3.2 Internet-basiertes Informationssystem zu erneuerbaren Energien in Thüringen.............32
4. Methodik der CO2-Bilanzierung und Quantifizierung der Kohlendioxideinspareffekte durch
erneuerbare Energien................................................................................................................ 38
   4.1 Methodik für die Berechnung von CO2-Bilanzen.............................................................38
     4.1.1 Einleitung................................................................................................................. 38
     4.1.2 Inputdaten für die Erstellung einer CO2-Bilanz.........................................................40
     4.1.3 Outputdaten der CO2-Bilanzierung...........................................................................47
   4.2 CO2-Bilanzen für Ostthüringen.......................................................................................49
     4.2.1 Einleitung................................................................................................................. 49
     4.2.2 CO2-Bilanz im Strom- und Wärmesektor 2008.........................................................51
     4.2.3 Monitoring erneuerbarer Energien in Ostthüringen vom Bestand 2008 zum Be-
     stand im Herbst 2010.........................................................................................................56
     4.2.4 CO2-Bilanz im Strom- und Wärmesektor 2010.........................................................58
   4.3 Vergleich des erneuerbaren Endenergieverbrauchs und der CO2-Einsparungen in Ostthü-
   ringen zwischen den Betrachtungsweisen zur ZPR-Blankenstein im Bestand erneuerbare
   Energien 2010........................................................................................................................ 65
   4.4 Erfolge und Hemmnisse bei der Entwicklung der Potentiale für erneuerbare Energien. .69
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       4.4.1 Monitoring zum Ausbau erneuerbarer Energien.......................................................69
       4.4.2 Erfolge beim Ausbau erneuerbarer Energien............................................................69
       4.4.3 Hemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien ...................................................71
5. Potentiale und Realisierungsszenarien erneuerbarer Energien in Ostthüringen....................73
6. Zusammenfassung............................................................................................................... 84
7. Literatur................................................................................................................................ 86

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1. Zielsetzung und Methoden

   1.1 Zielsetzung

Die Energielandschaft steht nicht nur international, sondern auch regional vor großen Struk-
turveränderungen. Die tendenzielle Verknappung, Verteuerung und steigende Unsicherhei-
ten bei der Versorgung fossiler Energieträger einerseits, und die politischen Regulierungen
des Energiesystems hinsichtlich Klimaschutz andererseits setzen mehrere auf regionaler
Ebene bedeutsame Entwicklungen in Gang. Insbesondere in weiten Teilen Ostdeutschlands
geht dieser Umbau der Energiesysteme mit umfangreichen Umstrukturierungen einher, die
sich durch Erschließung und Ausbau wirtschaftlich ertragreicher Sparten, demographischen
Wandel und Umbau der Städte ergeben. Im Einzelnen sind folgende Entwicklungen insbe-
sondere in Ostthüringen wahrscheinlich bzw. relativ sicher abzusehen, und sollten deshalb
hinsichtlich ihrer raumplanerischen Relevanz analysiert und bewertet werden:
   • Erneuerbare Energien gewinnen an Bedeutung zu Lasten der fossilen Energieträger.
     Das betrifft besonders den Strombereich, wo das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
     die Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien garantiert und bei Überangebot im
     Netz Kraftwerke mit fossilen Energieträgern herunter gefahren werden müssen.
   • Kostenlose und teils auch ubiquitäre Energiequellen wie Sonnenstrahlung, Wind und
     Erdwärme erlangen zunehmenden Einfluss, insbesondere dort, wo entweder durch
     Förderung (z. B. Photovoltaik und Windenergie durch EEG), oder ohne Förderung durch
     Netzparität, also marktkonforme Preise, der Absatz gesichert ist.
   • Die Energieeinsparung und der demographische Wandel werden zunehmend zu Fakto-
     ren in der Planung der Energiesysteme, so dass diese in zahlreichen Regionen nur
     durch einen Umbau (und im Einzelfall sogar durch Rückbau) als durch Ausbau ange-
     passt werden können.
Initiiert und gelenkt werden diese Trends zwar global und national von den Energiekonzer-
nen und den Klimaschutzprogrammen, aber auf regionaler und lokaler Ebene tragen diese
Entwicklungen im Wesentlichen die Energie-Versorgungsunternehmen (EVU), Projektent-
wickler und -betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien, Kommunen und Konsumenten.
Da zahlreiche diesbezügliche Entwicklungen raumwirksam in der regionalen Dimension sind,
gilt es, mit regionalplanerischen Mitteln diese Prozesse zu gestalten und mit den planeri-
schen Zielen in Einklang zu bringen.
Unter den Akteuren kommt besonders den Kommunen, kommunalen Verbünden und Krei-
sen in vielfacher Hinsicht große Bedeutung zu, z. B. in Funktion als:
 • Betreiber zahlreicher Einrichtungen mit Energieverbrauch;
 • Vorbild- und Beraterfunktion für Energiekonzepte und Klimaschutz;
 • Planer in den Bereichen Bau und Verkehr;
 • Miteigentümer von EVU.
Tatsächlich fehlen insbesondere den mittleren und kleinen Kommunen und kommunalen
Verbünden in Thüringen oft praxisnahe, anwendungsorientierte und die eigene Region be-
treffende Informationen und Daten, aufgrund derer die oben beschriebenen Funktionen be-
darfsgerecht geplant werden können. Gleichzeitig sind zahlreiche Aspekte der Energiesyste-
me und des Klimaschutzes nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf regionaler Ebene
angesiedelt und bedürfen daher Konzepte, die nicht von den Kommunen separiert erarbeitet
werden können und sollten. An diesem Punkt kann die Regionalplanung entscheidend bei-
tragen, indem regionale Konzepte und Daten aufbereitet bereitgestellt werden. Der Um-

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stand, dass die Regionalplanung mit einer etwas geringeren räumlicher Auflösung arbeitet,
als die kommunale Planung, stellt dabei kein grundsätzliches Problem dar.
Mit dem hier vorgelegten Bericht sollen Beiträge für ein Integriertes Regionales Energiekon-
zept (IRE) als Bestandteil der Regionalplanung in Ostthüringen geleistet werden. Im Rahmen
der hier bearbeiteten 3. Stufe werden, aufbauend auf den bereits 2008 und 2009 erarbeite-
ten Berichten, folgende Aspekte behandelt:
 • Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines modernen,
   zunehmend dezentralisierten und auf erneuerbare Energien fokussierten Energiesys-
   tems,
 • Raumordnerische Bedeutung der Untersuchungen zu erneuerbaren Energien und moder-
   nen, zunehmend dezentralisierten und auf erneuerbare Energien fokussierten Energie-
   systemen,
 • Informationssysteme und Netzwerkbildung für Akteure und Entscheidungsträger im Be-
   reich Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Ostthüringen,
 • Szenarien für Energieverbrauch und CO2-Bilanz für Ostthüringen.

   1.2 Methoden

Methodisch bedient sich diese Studie in den einzelnen Teilen zahlreicher unterschiedlicher
Ansätze. Auf die diversen methodischen Details wird jeweils in den Kapiteln eingegangen,
hier soll aber bereits ein Überblick gegeben werden.
Die Analyse und Bewertung der technischen Rahmenbedingungen beruht zunächst auf der
Auswertung der Entwicklung von erneuerbaren Energien und Energienetzen in den vergan-
genen etwa zehn Jahren. In Ergänzung dessen wurden die marktreifen und marktnahen
Technologien hinsichtlich ihrer potentiellen Einflüsse auf die Energielandschaft der nächsten
etwa zehn Jahre anhand von Fachliteratur analysiert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden einerseits anhand der Klimaschutz- und Ener-
giegesetze und -verordnungen analysiert, andererseits anhand der für die Regionalplanung
relevanten Bundesgesetze, Landesgesetze und Verordnungen. In ähnlicher Weise erfolgte
die Untersuchung der weiteren raumordnerischen Aspekte, wie die Steuerungsinstrumente
und raumordnerischen Querbezüge.
Zur Realisierung der Internet basierten Netzwerkstruktur für die Verbesserung des Informati-
onsaustausches zu erneuerbaren Energien in Ostthüringen dient eine Internetplattform, die
Elemente eines Datenbanksystems mit denen eines Internet basierten, öffentlichen Ent-
scheidungsunterstützungssystemes verbindet.
Im Internet basierten Bestands-, Potential- und Ausbauatlas zu erneuerbaren Energien, der
auf einem Geographischen Informationssystem (GIS) fußt, werden neben den sachlichen
vor allem räumliche Informationen aufbereitet und im Internet für die Öffentlichkeit angebo-
ten.
Die CO2-Bilanzen, die der Dokumentation der Emissionen mindernden Effekte von erneuer-
baren Energien dienen, beruhen auf den aktuellsten Berechnungsmethoden des Umwelt-
bundesamtes. Diese stehen im Einklang mit den internationalen Verfahren.
Den Szenarien zur Projektion der zukünftigen Struktur des Energieverbrauchs und dadurch
bedingter CO2-Emissionen liegt eine Methodik zugrunde, bei der zahlreiche Steuerungsfakto-
ren für die zukünftige Entwicklung vergleichend bewertet und mit einem eigens entwickel-

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ten Verfahren berechnet werden. Das Berechnungsverfahren erfolgte in Anlehnung an bun-
desweite Studien mit ähnlicher Fragestellung.
Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es im Vergleich zu den in den
Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Untersuchungen bzw. den in diesem Zusammenhang
erstellten Berichten neue Erkenntnisse vorlagen, die dazu führten, dass frühere methodi-
schen Ansätze überprüft und abgeändert werden mussten. Dieser Hinweis ist vor allen des-
halb wichtig, da die Ersteller dieses Berichts im Ergebnis der geänderten methodischen Her-
angehensweise vor allem bei der Ermittlung des Bestandes bei der Nutzung erneuerbarer
Energien zu teilweise – dies betrifft nur den Bereich der Bioenergie – korrigierten Ergebnis-
sen gekommen sind.

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2. Raumordnerische Bedeutung erneuerbarer Energien

   2.1 Technische Rahmenbedingungen und deren Veränderungen

Für die Bewertung der bisherigen Etablierung erneuerbarer Energien in Ostthüringen im Ver-
gleich zu anderen Regionen Deutschlands und für die Evaluierung zukünftiger Entwicklungs-
chancen ist eine kritische Analyse des technologischen Fortschritts in der Vergangenheit
und der technologischen Optionen der Zukunft elementar. Dabei muss allerdings besonde-
res Augenmerk auf die in Ostthüringen marktfähigen, also tatsächlich etablierten und in grö-
ßerem Umfang einsetzbaren Technologien gelegt werden. Hinsichtlich zukünftiger Technolo-
gien werden ebenfalls nur marktnahe, realistisch in wenigen Jahren einsetzbare Technologi-
en berücksichtigt.
Die technologische Entwicklung im Sektor erneuerbare Energien erlebte auf internationaler
Ebene in den vergangenen zwei Jahrzehnten zahlreiche Fortschritte. Bei der Analyse der
operativen, also verbreitet genutzten, oder für die verbreitete Nutzung geplanten Technologi-
en kann allerdings festgestellt werden, dass es sich vor allem um Weiterentwicklungen lan-
ge bekannter Systeme handelt. Zwei Trends sind dabei vor allem zu konstatieren: die Erhö-
hung der Effizienz der einzelnen Techniken der Energieumwandlung (bei Photovoltaik, Solar-
thermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.) und die Miniaturisierung dieser Tech-
niken für dezentrale, Verbraucher nahe Wärmenutzung (Block-Heizkraftwerke, Pelletkessel,
etc.). Im Kern neue Technologien, wie BtL (Biomass to Liquid, Umwandlung von fester Bio-
masse in flüssige Brennstoffe), oder solarthermische Kraftwerke, existieren teils erst in Ver-
suchsanlagen, oder werden trotz Marktreife aus anderen Gründen nicht in Thüringen einge-
setzt. Letzteres gilt z. B. für solarthermische Kraftwerke, da hier eine ausreichende Effizienz
nur bei höherer Sonneneinstrahlung gegeben ist.
Die einzelnen Sparten der erneuerbaren Energien durchlaufen derzeit und in naher Zukunft
sehr unterschiedliche Entwicklungen, die im Folgenden hinsichtlich ihrer Relevanz für Ost-
thüringen dokumentiert und bewertet werden sollen.

Bioenergie
• Die Einsatzpalette der verschiedenen Bio-Rohstoffe wird deutlich breiter, so dass mehr
  Biomasse aus bislang nicht oder nur wenig erschlossenen Biomasse-Quellen (Stroh, Bio-
  abfall, Grünpflege, etc.) auf zunehmend unterschiedliche Art energetisch genutzt werden
  kann. Das gilt insbesondere für Biogasanlagen.
• Bei den Anlagen ist eine markant steigende Effizienz, insbesondere durch die Anwendung
  der Kraft-Wärme-Kopplung, zu verzeichnen und dies auch in Kleinstanlagen. Der Gesamt-
  wirkungsgrad z.B. einer Biogasanlage liegt mit 75 bis 90 % bei Kraft-Wärme-Kopplung
  deutlich höher als bei reiner Verstromung des Biogases, bei der nur ein Wirkungsgrad bis
  zu ca. 40 % erreicht werden kann. Die verfügbare Biomasse wird also zunehmend effizien-
  ter genutzt, so dass die Bioenergie-Produktion auch bei gleich bleibendem Biomasse-Ein-
  satz deutlich zunehmen kann und wahrscheinlich auch wird. Diese technologische Ent-
  wicklung wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen (wie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  (KWKG)) und durch die begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse gefördert.
• Am Markt sind in zunehmendem Maße kleinere Anlagen mit hoher Effizienz und gleichzei-
  tig geringer Emissionsbelastung verfügbar. Bioenergie etabliert sich mehr und mehr im pri-
  vaten und kleingewerblichen Bereich in Form von Mini-Blockheizkraftwerken (BHKW) mit
  Holz-Pellets oder Hackschnitzeln als Brennstoff. Unterstützt wird diese Entwicklung durch
  die verschiedenen finanziellen Förderungen in Bundesprogrammen und die mittlerweile
  hohe Funktionalität, Automatisierung, Zuverlässigkeit und Wartungsarmut der Anlagen.
  Dieser Ausbau Verbraucher naher Stromerzeugung (in Verbindung mit Photovoltaik) verrin-

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 gert tendentiell die Anforderungen an die Leistungskapazität der Stromnetze, erhöht aller-
 dings die Ansprüche an deren steuerungstechnische Leistungsfähigkeit.
• Derzeit noch in nur wenigen Anlagen realisiert, aber in der technischen Entwicklung weit
  fortgeschritten sind Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität. Diese Tech-
  nologie bringt verschiedene bedeutende Entwicklungen mit sich. Einerseits werden die
  Erdgas-Netze mit erneuerbaren Energien neu in Wert gesetzt. Andererseits ergibt sich dar-
  aus eine bedeutsame Erhöhung der Effizienz, weil vermehrt nicht mehr das Biogas an der
  Produktionsstätte, in der Regel dem Bauernhof, verstromt werden muss, wo die Abwärme
  kaum Anwendung findet. Stattdessen kann das Biogas dorthin verteilt werden, wo es
  deutlich effektiver in Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden kann. Diese Entwicklung wird
  durch die zunehmende Verknappung von Biomasse und durch entsprechende gesetzliche
  Regelungen vorangetrieben.
• Neben Haus integrierten Kleinstanlagen gewinnen auch kleinere BHKW weiter an Bedeu-
  tung. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf Bioenergie. Dabei übernehmen einerseits ver-
  mehrt Nahwärmenetze die Verteilung der Wärme bei den Verbrauchern im näheren Um-
  feld. Andererseits wird auch eine zunehmende Wärmeeinspeisung in Fernwärmenetze aus
  Bioenergieanlagen erfolgen.

Geothermie
• Die Effizienz geothermischer Anlagen wird sich voraussichtlich nur moderat erhöhen, z. B.
  durch verbesserte Arbeitszahlen der Wärmepumpen oder Gas als Hilfsenergie.
• Das zunehmend geringere Wärmeniveau, das bspw. in Niedrigenergiehäusern benötigt
  wird, erhöht die Effizienz ebenso.
• Eine Erschließung tiefer Geothermie, insbesondere der Bergwerksstollen, ist mittelfristig
  sinnvoll und wahrscheinlich. Zudem ist abzusehen, das langfristig der technologische Fort-
  schritt auch die Nutzung von Tiefengeothermie über Bohrungen (insb. Hot-Dry-Rock-Ver-
  fahren) rentabel macht.

Photovoltaik
• Eine graduelle, aber stetige Erhöhung der Effizienz von Modulen, bei gleichzeitigen massi-
  ven Kostenreduzierungen in der Produktion, schafft wahrscheinlich die Voraussetzung für
  Netzparität (marktfähige Strompreise ohne Förderung) in einigen Jahren.
• Innovationen mit Marktreife verbessern die optisch-gestalterische Anpassung an Stadt-
  landschaften deutlich, so dass gestalterische Vorbehalte insbesondere im Denkmalschutz
  deutlich an Hemmniswirkung verlieren.

Solarthermie
• Auch bei der Solarthermie sind technologische Fortschritte hinsichtlich Effizienz und ge-
  stalterischer Aspekte sehr wahrscheinlich. Zudem ist die Markteinführung von kombinier-
  ten Systemen zwischen Solarthermie und Photovoltaik abzusehen, was die Nutzung im
  Siedlungsumfeld deutlich intensivieren wird.
• Sehr optimistische Annahmen gehen sogar davon aus, dass durch zusätzliche Innovation
  solarthermische Kraftwerke, die Strom aus Solarwärme produzieren, eine Effizienz errei-
  chen könnten, die die Nutzung unter hiesigen Einstrahlungsbedingungen rentabel macht.
  Daraus würden sich neue Nutzungsoptionen für siedlungsnahe Freiflächen ergeben.

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Wasserkraft
• Bei der Wasserkraft ist in moderatem Umfang mit einer Erhöhung der Effizienz von Turbi-
  nen zu rechnen. Aufgrund der hohen Investitionskosten und langen Amortisationszeiten
  wird eine Markteinführung allerdings sehr langsam erfolgen.

Windkraft
• Der in der Windenergie bereits existierende Trend zur Erhöhung der Effizienz und Leistung
  von einzelnen Windkraftanlagen wird sich wahrscheinlich weiter fortsetzen. Ein Re-
  powering ist daher auch weiterhin rentabel.
• Zusätzlich zu den großen Freilandanlagen etablieren sich am Markt zunehmend kleine
  Windkraftanlagen (wenige Meter bis ca. 20 m Höhe), die innerhalb oder am Rande der
  Siedlungsbereiche installiert werden können. Die diesbezügliche technologische Entwick-
  lung macht die Rentabilität solcher Kleinanlagen in einigen Jahren wahrscheinlich.
Daraus ergeben sich die einzelnen Technologien übergreifende Trends, die die Struktur der
Energieerzeugung, der Verteilung und des Verbrauchs im laufenden Jahrzehnt markant ver-
ändern werden:
• Mit der Miniaturisierung effizienter und Verbraucher naher Anlagen zur Erzeugung von
  Energie geht eine tendenzielle Dezentralisierung der Energiesysteme einher.
• Die Energienetze verändern sich mit der Dezentralisierung hin zu modernen, mit vielfälti-
  gen Steuerungsmöglichkeiten ausgestatteten Netzsystemen (Smart Grids), die zuneh-
  mend den Ausgleich der Energieerzeugung zwischen den einzelnen Energieträgern und
  weniger die Verteilung der Energie von zentralen Erzeugungseinheiten leisten müssen.
• Strom gewinnt zunehmend an Bedeutung als Energieträger gegenüber Brennstoffen – die
  Stromnetzinfrastruktur wird also tendenziell wichtiger. Damit steigt aber auch der Bedarf
  an einerseits flexiblen Erzeugungssystemen (z. B. Biogas), andererseits an Speichertech-
  nologien, um die Verbrauchsschwankungen auszugleichen.

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  2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Veränderungen

Resümee und Perspektiven
1.) Die Verknappung fossiler Brennstoffe und Umwelt- bzw. Klimaschutzgesichtspunkte
haben weltweit, national und landesweit zur Ausarbeitung von Klimaschutzprogrammen
geführt. Wesentlicher Bestandteil dieser Programme ist die Förderung erneuerbarer Ener-
gien, wodurch auf verschiedenen Ebenen Konflikte in der Flächennutzung entstehen.
•       Supranationale Vereinbarungen (Konferenz von Rio de Janeiro, Kyoto-Protokoll, etc.)
forcieren die Energiewende.
   •      Die Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (EE-RL) setzt den Anteil erneuerbarer
          Energien am Gesamtportfolio bis 2020 auf 20 % fest.
   •      Die EU-Biokraftstoff-Richtlinie setzte die Beimischungsquote von Biokraftstoff zu-
          nächst auf 5,75 %, aktuell sogar auf 10 % am Gesamtvolumen fest.
   •      Auf Bundesebene zielen EEG und EEWärmeG darauf ab, bis 2020 den Anteil er-
          neuerbarer Energien auf 25-30 % (Strom) bzw. 14 % (Wärme) zu steigern.
   •      Das Energiekonzept der Bundesregierung formuliert eine Langzeitstrategie zum
          Ausbau erneuerbarer Energien und zur Effizienzsteigerung.
   •      Für Biomasse entsteht zunehmende Nachfrage, und dadurch Flächenkonkurrenzen
          mit vorrangig Natur, Nahrung und gewachsenen Kulturlandschaften (Landschafts-
          bild) sowie die Gefahren zunehmender Intensivierung im Ackerbau.
   •      Bei der Photovoltaik ergeben sich Nutzungskonflikte insbesondere bei Außenanla-
          gen.
2.) Bei erneuerbaren Energien existiert bisher nur eine lückenhafte planungsrechtliche Op-
tion zur Standortsteuerung. Unscharfen Gesetzen fehlen weitgehend Steuerungsinstru-
mentarien. Über Umwelt- und Naturschutzgesetze lassen sich Ausschlusszonen formulie-
ren, aber besonders bei der Bioenergie ist eine nachhaltige Standortsteuerung bisher
schwer möglich. Daher empfiehlt sich eine Bündelung mit weiteren vorhandenen Instru-
mentarien.
   •      § 35 Abs. 3 BauGB privilegiert Wind- und Wasserkraft bzw. kleine Bioenergieanla-
          gen. Alle anderen erneuerbaren Energien sind nur indirekt über kommunale Flä-
          chennutzungsplanung beeinflussbar.
   •      Teilweise lückenhafte Gesetze im Fachrecht geben der Regionalplanung (RP) nur
          indirekt Standortsteuerungsmöglichkeiten. Strukturförderungen sind standörtlich
          steuerbar.
   •      Auf Landesebene sind Aussagen zu erneuerbaren Energien unscharf (LEP). Das
          ThürLPlG gibt keine Handlungsanweisungen vor. Die Energie- und Klimastrategie
          Thüringen konkretisiert Ziele bei erneuerbaren Energien, hat aber nur Absichtscha-
          rakter. Erwähnt werden sollte allerdings, dass gemäß Koalitionsvertrag der gegen-
          wärtigen Landesregierung der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromver-
          brauch bis zum Jahr 2020 auf 35 % gesteigert werden soll.
   •      Beim Bundesraumordnungsrecht ist die Nachhaltigkeit in den Zielen der Raumord-
          nung verankert (§ 1 Abs. 2 BROG). Nach § 4 Abs. 1 ist die RP dieser Aufgabe ver-
          pflichtet.

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Der aktive Klimaschutz als Reaktion auf den sich abzeichnenden Klimawandel stellt seit ge-
raumer Zeit nicht nur eine feste Größe der Umweltpolitik auf den verschiedenen administra-
tiven Ebenen dar, sondern besitzt auf Bundesebene klar Gesetzescharakter – verkörpert
durch ein umfangreiches Paket von Gesetzen mit Anreizen und Vorschriften zum Klima-
schutz auf diversen Handlungsebenen.
Nicht nur innerhalb von Fachkreisen erhärtet sich die Auffassung, dass es einen deutlichen
anthropogen verursachten Beitrag zur Wandelung des Klimas gibt. Aufgrund dessen hat so-
wohl die nationale als auch die supranationale Ebene zum Teil ehrgeizige Klimaschutzpro-
gramme ausgearbeitet, deren Hauptbestandteil bei der praktischen Umsetzung zumeist die
Reduktion der Treibhausgasemissionen ist. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt man – neben
Energieeffizienz und Einsparung – auf die zunehmende Kompensation fossiler Energieträger
durch erneuerbare Energien (EE) und deren möglichst effiziente Nutzung. Nicht zuletzt die
zunehmende Verknappung und die daraus resultierende Verteuerung fossiler Medien tragen
zu diesem Prozess bei.
Diese Entwicklungen lassen sich – neben einer vermehrten Hinwendung zur nachhaltigen
anthropogenen Bewirtschaftung von Ressourcen allgemein – als Hebel in Richtung eines
breiten Einsatzes erneuerbarer Energien verstehen. Die Politik hat darauf bereits in vielfälti-
ger Weise reagiert und Weichenstellungen vorgenommen, damit erneuerbare Energien zu-
künftig auch vermehrt zum Einsatz kommen und langfristig fossile Energieträger gänzlich ab-
lösen können.

   2.2.1      Supranationale Ebene und Europäische Union
Auf der supranationalen Ebene sind aktuell hauptsächlich die Klimakonferenz von Kopenha-
gen, das Kyoto-Protokoll und die Konferenz von Bali zu nennen. Da der Klimagipfel von Ko-
penhagen nicht den erhofften Durchbruch und die damit einhergehenden verbindlichen Ver-
pflichtungen zur globalen Reduktion von Treibhausgasen brachte, ist ein neuer Gipfel Ende
2010 in Mexiko anberaumt worden. Von dieser Konferenz erhoffte man sich das, was in Ko-
penhagen nicht erreicht wurde, nämlich die verbindliche Verpflichtung möglichst aller Staa-
ten zur CO2-Reduktion und damit ein Anknüpfen an die bindenden Beschlüsse des Kyo-
to-Protokolls, wo eine deutliche Absenkung der CO2-Emissionen gegenüber dem Referenz-
jahr 1990 vereinbart wurde. Darüber hinaus war es erklärtes Ziel dieses Umweltgipfels, auch
Staaten wie die USA und aufstrebende Schwellenländer (wie China, Indien, Brasilien) zu bin-
denden CO2-Reduktionszielen zu bewegen (UNFCCC 2010). Diese Erwartungen wurden nur
teilweise erfüllt: Deutschland verpflichtete sich als einziges Land, seine CO 2-Emissionen bis
2020 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Eine konkrete Zahl, wie stark die Emis-
sionen bis 2020 absinken sollen, wurde in Cancun weiterhin nur für die Staaten vereinbart,
die dem 1997 vereinbarten Kyoto-Protokoll angehören. Diese wollen sich am Weltklimarat
IPCC orientieren, der ein Minus von 25 bis 40 % gegenüber 1990 gefordert hat. Große Emit-
tenten wie China und die USA, die nicht dem Kyoto Abkommen unterliegen, nannten keine
konkreten Reduktionsziele.
Auf europäischer Ebene wurden ebenfalls Richtlinien erlassen, die den Ausbau einer regene-
rativen Energieversorgung und damit eine CO2-Ausstoßminderung fördern sollen. Zu nennen
wäre hier als wichtigste die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) der EU. In Abs. 3 I (RL
2009/29/EG:L140:63) ist festgelegt, dass der Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 zu
einem Fünftel durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll.
Im Hinblick auf Biomasse, die derzeit mit etwa 70 % den größten Teil am Gesamtträgervolu-
men erneuerbarer Energien in der Bundesrepublik abdeckt (BMU 2009a), erscheinen noch
andere Verordnungen als relevant. So schreibt die EU-Biokraftstoff-Richtlinie bis 2010 eine
Beimischungsquote von 5,75 % Biokraftstoffen an fossilen Kraftstoffen vor (RL 2003/30/EG:

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L123:45, ab 2011 gelten 10 %!). Angesichts des großen Bedarfes an Kraftstoffen vor allem
für den Verkehr ist somit auch der Bedarf an Biokraftstoffen erheblich, bedenkt man, dass
sich in diesem Bereich nahezu 100 % auf der Basis von Verbrennungsmotoren bewegen
und alternative Antriebstechniken noch nicht massenmarktfähig sind. Der daraus abzuleiten-
de hohe Flächenbedarf für den Energiepflanzenanbau führt zwangsläufig zu Konkurrenzen
mit anderen Flächennutzungen (Nahrung, Natur). Deshalb sieht sich die Biomasse als Ener-
gielieferant in letzter Zeit wachsender Kritik ausgesetzt. In der EU hat man darauf mit Art. 17
der EE-RL reagiert und Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Kraftstoffe aus Biomasse formu-
liert (RL 2009/28/EG:L140:18). Für gasförmige und feste Brennstoffe sollen derzeit ebenfalls
Kriterien erarbeitet werden (ebd. Art. 19).
Die Nachhaltigkeitsproblematik beim Energiepflanzenbau rückt in Verbindung mit der Regio-
nalplanung auch die EU-Agrarpolitik in den Fokus. Es stellt sich die Frage, wie eine allzu in-
tensive Landnutzung für Energiepflanzen zu ungunsten von Klima- bzw. Landschaftsschutz,
Natur, Nahrung, Boden und Wasser durch regionalplanerische Koordination unterbunden
werden kann (Thrän et al. 2009). Beispielhaft sei hier die Verengung von Fruchtfolgen durch
den großflächigen und fortwährenden Maisanbau zu nennen, der die Biotop- und Erholungs-
funktion einer Landschaft schädigen kann (Wiehe et al. 2009). Weiterhin stellt die Umwand-
lung von Dauergrünland in Ackerflächen ein Problem dar, denn Dauergrünland fungiert in
Mitteleuropa als CO2-Senke und weist bei extensiver Nutzung eine hohe Biodiversität auf.
Außerdem geht von großflächigen Äckern eine gesteigerte Erosionsgefahr aus. Der Energie-
pflanzenanbau unterliegt beim Pestizideinsatz auch nicht den strengeren Nahrungsmittelvor-
schriften (SRU 2007).
Ergo stellt die Art und Weise der Bewirtschaftung der Region einen Raum beeinflussenden
Vorgang dar. Somit bilden EU-Agrarpolitiken ebenso einen Rahmen regionalplanerischen
Agierens und Reagierens. Zu nennen wären hier u. a. die Cross Compliance 1 oder Agrarför-
derungen (z.B. ILEK, LEADER+), die sich indirekt auf die Gestalt einer Region auswirken. Für
die Regionalplanung ist es daher in Zukunft empfehlenswert, in Absprache mit den Fachbe-
hörden Fachplanungen so durchzuführen, dass Schutzgüter durch den Energiepflanzenbau
so gering wie möglich beeinträchtigt werden. Für eine wirklich effektive Standortsteuerung
mit den Instrumenten der Landschaftsplanung sind allerdings auf europäischer wie auf Bun-
desebene nach Ludwig (2010) umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig.

    2.2.2      Bundesebene
Das wohl bedeutsamste Gesetz für die Nutzung erneuerbarer Energien ist das „Erneuerba-
re-Energien-Gesetz“ (EEG), das mit Veränderungen seit dem Jahr 2000 in Kraft ist. Es soll
„eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung […] ermöglichen und den Beitrag Er-
neuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich […] erhöhen“ (§ 1 EEG). Von Anfang
an garantierte das Gesetz eine fixe Vergütung für die Einspeisung von Strom in das Netz.
Eine gesetzes-immanente Degression der Einspeisevergütung führt zu einer Anpassung an
die sinkenden Kosten für die Anlagen (Photovoltaik-Module, Windkraftanlagen, etc.).

1
 Cross Compliance bedeutet, dass die Herstellung im Einklang mit den unter der Überschrift „Um-
welt“ aufgeführten Bestimmungen des Anh. II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009,
ABl. Nr. L 30 S. 16, erfolgen muss. Dazu zählen im Wesentlichen die einschlägigen europäischen um-
weltrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April
1979, ABl. L 103 S. 1). Außerdem sind die Mindestanforderungen für den guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand im Sinne von Art. 6 i.V.m. Anh. III dieser Verordnung zu beachten. Bei-
spielsweise müssen Landwirte „alle landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere diejenigen, die nicht
mehr für die Erzeugung genutzt werden, in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand …
erhalten“.
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Weiterhin beschloss die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung im Sommer 2007 ein Eck-
punkte-Papier zum Klimaschutz (Meseberger Beschlüsse), aus welchem hervorgeht, dass
der Anteil der erneuerbarer Energien an der Gesamterzeugung bis 2020 auf 25-30 % anstei-
gen soll. Im Bereich der Wärmenutzung wurde Anfang 2009 das Erneuerbare-Energien-Wär-
me-Gesetz (EEWärmeG) verabschiedet, das den Anteil der EE an der Wärmeerzeugung bis
2020 auf 14 % steigern soll und eine Nutzungspflicht bei Neubauten vorschreibt.
Das „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energiever-
sorgung“ der deutschen Bundesregierung vom September 2010 legt darauf aufbauend eine
Langzeitstrategie zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizi-
enz vor. Bis 2050 sollen 60 % des Bruttoendenergieverbrauches gestaffelt (2030: 30 %,
2040: 45 %) aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Im gleichen Zeitraum soll der
erneuerbare Anteil an der Stromversorgung mit Zwischenschritten im Jahr 2050 80 % betra-
gen (2020: 35 %, 2030: 50 %, 2040: 65 %). Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch ge-
genüber 2008 um 20 % und bis 2050 um 50 % sinken. Dazu wird ein massiver Ausbau der
Windenergie und ein deutschland- und europaweiter Leitungsnetzausbau mit angeführt
(BMWi, BMU 2010).
Für den Bereich der Biomassenutzung ist annähernd analog zum EU-Recht auch in Deutsch-
land ein Biokraftstoffquotengesetz in Kraft, das bis 2014 die Quote von 6,25 % festlegt
(BGBl. I:3180) und auch für Deutschland verdeutlicht, dass zum Erreichen dieser Quote eine
hohe Anzahl an landwirtschaftlicher Fläche in Anspruch genommen werden muss, woraus
wiederum Konkurrenzen zu anderen Ackerkulturen entstehen. Schon jetzt wird der neue Ot-
to-Kraftstoff „E 10“ eingeführt, der einen 10 %-igen Anteil an Biokraftstoff hat.
In Gesetzen zur Raumordnung sind ebenfalls Vorgaben zur Nachhaltigkeit gemacht, aller-
dings auf sehr allgemeinem Niveau. So besagt § 1 Abs. 2 BROG, dass das Prinzip der Nach-
haltigkeit ein Leitbild der Raumordnung ist. Nach § 4 Abs. 1 BROG ist die Regionalplanung
als Raumordnungsorgan dieser Vorgabe insofern verpflichtet, als dass sie alle raumbedeut-
samen Planungen auch behandeln muss. Dies kann z. B. in formellen Plänen geschehen.
Raumbedeutsam ist ein Vorhaben, durch das die räumliche Entwicklung oder Funktion eines
Gebietes beeinflusst wird (vgl. § 3 Nr. 6 BROG). Im Hinblick auf Geothermie oder Wasser-
kraft dürften mitunter auch schon mittlere Vorhaben raumwirksam sein, da sie geo- oder
ökologisch erheblichen Einfluss auf die Umgebung haben können.
Das BauGB ist ein weiterer zentraler Punkt bei der Rahmengestaltung für erneuerbare Ener-
gien. Bis jetzt ist nur Wind- und Wasserkraft und mit Einschränkungen Bioenergie durch die-
sen Gesetzestext nach § 35 Abs. 2 BauGB als privilegiert einzustufen. Nur privilegierte Vor-
haben können ohne weitere kommunale Planung umgesetzt werden Durch § 35 Abs. 3
BauGB kommt hier der Regionalplanung direkt durch den so genannten Planungsvorbehalt
eine Bindungswirkung gegenüber privaten Akteuren zu. Solarenergie und Geothermie wer-
den danach nicht als privilegierte Vorhaben angesehen. Hier kann die Regionalplanung nur
mittelbar Einfluss nehmen, nämlich über den § 1 Abs. 4 BauGB, der z. B. Gemeinden bei ih-
rer Bauleitplanung zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung verpflichtet. Im Bereich der
Bundesregierung existieren offenbar Überlegungen, dies zu ändern. Ein vom Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Auftrag gegebenes Gutachten
äußert sich zu Fragen der Geothermie in dieser Richtung (vgl. BMU 2009c).
Weiterhin gibt die Bundesebene fachrechtliche Gesetze vor, an deren Vorgaben sich das re-
gionalplanerische Instrumentarium auszurichten hat. Allem voran sind hier das Boden-, Was-
ser- und Naturschutzrecht zu nennen, über welche sich z. B. Ausschlusskriterien zu be-
stimmten Nutzungen für bestimmte schützenswerte Flächen formulieren lassen. Allerdings
existieren bei diesen Gesetzen Lücken, die bei Fachbehörden oder der Raumordnung die ef-
fektive Eindämmung eines übermäßigen Energiepflanzenanbaus erschweren. So fehlt z. B.
in § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG ein generelles Verbot des Grünlandumbruchs. Eine gewisse

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Steuerung der Installation von Energieanlagen ist über fachplanerische Elemente dennoch
möglich. Die §§ 8ff. BNatSchG erlauben der Landschaftsplanung die Formulierung von Aus-
schlusskriterien, wonach bestimmte Energiemedien in bestimmten Räumen von einer För-
derung ausgeschlossen sind. Allerdings entbehrt die Landschaftsplanung der Außenwirk-
samkeit. Nur die Überführung in Raumordnung und Bauleitplanungen führen zu verbindli-
chen Grundlagen.

   2.2.3       Thüringen
In Thüringen sind erneuerbare Energien ebenfalls bei der Landesplanung enthalten (G 4.2.4
Landesentwicklungsplan - LEP Thüringen). Allerdings sind die Aussagen dort relativ unscharf
und geben keine Anweisung zu konkreten Handlungen. Nur ein Anteil von 10 % erneuerbare
Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 wird geplant. Ansonsten werden keine kon-
kreten Aussagen gemacht. Ebenfalls unkonkret bleibt das Thüringer Landesplanungsgesetz,
ermöglicht der Regionalplanung in Thüringen aber die Behandlung von raumbedeutsamen
Vorhaben in Regionalplänen (§ 8 Abs. 3 ThürLPlG). Grundsätzlich sind damit alle raumbe-
deutsamen Projekte gemeint, denn eine Einschränkung auf bestimmte Energieerzeugungs-
arten ist aus diesem Gesetz nicht ersichtlich. Konkreter wird die „Energie- und Klimastrate-
gie Thüringen 2015“, die konkrete Zielfestlegungen zu Steigerungsraten von erneuerbaren
Energien macht. Bis 2020 soll ihr Anteil bei 22 % liegen (TMWAT 2009). Dabei wird schon
wesentlich konkreter auf mögliche Handlungen eingegangen. Ihr fehlt allerdings der Geset-
zescharakter.

   2.3 Vorausschau künftiger regionalplanerischer Anforderungen

   Resümee und Perspektiven
   Die räumliche Steuerung erneuerbarer Energien ist mit jetzigen Instrumentarien oft nur
   indirekt und über Fachplanungen machbar. Dennoch kann und sollte eine überfachliche
   Standort- und Vernetzungsplanung mit großen Synergien und minimierten negativen Ef-
   fekten für Natur und Umwelt soweit möglich praktiziert werden.
   •    Anders als bei der Landesplanung existieren auf der Regionalplanungsebene oft flä-
        chenscharfe, kartographische Gebietsfestlegungen. Dies erleichtert Abstimmungs-
        prozesse. Die Ausweisung von Flächen für bestimmte Nutzungen ermöglicht Stand-
        ortsteuerung und Ausgeglichenheit zwischen Raumfunktionen.
   •    Die Regionalplanung eignet sich besonders zur überfachlichen und interkommunalen
        Koordination. Die Landesplanung erscheint zu grobräumig, Kommunalplanung zu we-
        nig regionsfokussiert. Daher besteht zukünftig die Aufgabe der RP im vernetzten Zu-
        sammenwirken mit Fachbehörden und Akteuren und im Einsatz formeller und infor-
        meller Instrumente, um im Konsens „best practice“-Lösungen zu finden. Der Regio-
        nalplaner wird zum Regionenmanager.
   •    Die Standortbezogenheit und Raumbedeutsamkeit erneuerbarer Energien erfordern
        die vorausschauende Ausweisung geeigneter Flächen für alle Belange im Kontext
        moderner Energiesysteme im regionalen Konsens. Nur durch Überzeugung und Kon-
        sensbildung ist eine optimale Standortsteuerung gewährleistet. Dadurch wird die RP
        zur Informations- u. Servicestelle für Akteure.

Ausgehend von den skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen wird im Folgenden darge-
legt, welche zukünftigen Handlungsmöglichkeiten für regionalplanerisches Arbeiten daraus

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ableitbar sind. Wie die rechtliche Situation gezeigt hat, wird zwar immer wieder der politi-
sche Wille gezeigt, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, jedoch mangelt
es an Instrumenten zur direkten und effektiven regionalplanerischen Umsetzung. Das Bei-
spiel des Biomasseanbaus zeigt, dass ein unkontrollierter Ausbau dieser Art der Energiege-
winnung ohne planerische Rahmensetzung oft nachteilige Folgen für Bevölkerung, Umwelt
und Klima hat. Der ungebremste Wildwuchs von Bioenergiemonokulturen – gerade in den
östlichen Bundesländern – begünstigt durch das Auslaufen von Pachtverträgen, dem Verkauf
an meist bietende Investoren und die damit einhergehende Gefahr der Ausräumung vielfälti-
ger Ökotope zeugen davon (Der Spiegel 43/ 2010).

   2.3.1      Flächenschärfe, Standortbezogenheit und Raumwirksamkeit
Zunächst bedarf es der Klärung der Frage, ob Planung, Umsetzung der Gewinnung und Nut-
zung erneuerbarer Energien allein auf Bundes- und Landesebene diesem Anspruch in ent-
sprechendem Maße gerecht werden, oder ob eine Planung auf regionaler Ebene nicht ihren
Beitrag zu einer effektiveren Energieerzeugung einerseits und einer besseren Allokation der
Energie andererseits leisten soll – wenn nicht sogar muss. Diese Notwendigkeit erschließt
sich auch aus der zunehmenden Dezentralisierung moderner Energiesysteme, und damit der
Zunahme regionaler Planung gegenüber überregionaler. Deshalb soll kurz darauf eingegan-
gen werden, was die Regionalplanung von der übergeordneten Bundes- und Landesplanung
unterscheidet und worin davon abgeleitet die Positiva regionalplanerischen Arbeitens in Be-
zug auf erneuerbare Energien liegen.
Zuerst soll auf das Kriterium der (relativen) Flächenschärfe eingegangen werden. Im Gegen-
satz zum Bundesraumordnungsgesetz (BROG) und LEP bedient sich die Regionalplanung
nicht nur eines Textteils für ihre formellen Ausarbeitungen. Es ist immer auch ein Kartenteil
vorhanden, der textliche Festlegungen oft flächenscharf visualisiert. Mit GIS-Techniken lässt
sich ein bestimmtes Gebiet sehr genau festlegen. Dies ist im Vergleich zu übergeordneter
Planung ein großer Vorteil der regionalen Ebene, denn nachgeordnete Ebenen sind damit
z.B. bei ihrer Flächennutzungsplanung ortsgenau über Vorgaben informiert bzw. daran ge-
bunden. Der Abstimmungsaufwand verringert sich dadurch enorm und es liegt von Beginn
an Klarheit vor.
Auch in Bezug auf erneuerbare Energien kommt dem Element der Flächenschärfe heute und
in Zukunft große Bedeutung zu. Mit diesem Instrument lassen sich auch jenseits fachplane-
rischer Restriktionen Negativräume definieren, wo die Energieerzeugung aus regenerativen
Quellen ausgeschlossen ist bzw. für andere Schutzgüter ein Vorrang eingeräumt wird. Bei-
spielhaft sei hier auf Vorranggebiete für Waldmehrung verwiesen, die in Zusammenarbeit
mit den Naturschutzbehörden aufgestellt werden könnten. Damit würde erstens flächen-
scharf festgelegt, wo erneuerbare Energien gefördert werden können, und zweitens ließe
sich damit ein „Wildwuchs“ von Kraftwerksstandorten begrenzen. Der damit verbundenen
Landschaftsveränderung und dem Fortschreiten des Flächenverbrauchs werden somit Gren-
zen gesetzt.
Ein Landesentwicklungsprogramm kann dies nicht leisten, denn erstens fehlt die Flächen-
schärfe und zweitens sind Aussagen u. a. zu erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
recht allgemein gehalten. Somit ist es in Zukunft umso mehr eine Anforderung an die Regio-
nalplanung, mit Fachbehörden und lokalen Akteuren passgenau und überzeugend zusam-
menzuarbeiten und die daraus entstehenden Synergien vorausschauend in eine ausgewoge-
ne Regionalplanung umzusetzen. Somit können Fehlentwicklungen von Anfang an ausge-
schlossen werden. (Ludwig 2010). „Nur der Überblick über das Ganze ermöglicht den Ver-
gleich, lässt Defizite und etwaige Übertreibungen erkennen“ (Spitzer 1995). Hierin liegt der
große Vorteil der Regionalplanung als mittlere Planungsebene.

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Damit einher geht der Begriff der Standortbezogenheit. Jede Ressource – und somit auch
erneuerbare Energien – hat gewisse Anforderungen an den Raum. Andererseits treten mög-
liche Konflikte mit anderen Nutzungen auf. Deshalb muss sich eine Standortsuche auf Räu-
me mit geringem bis keinem Konfliktpotential beschränken. Auch eine räumliche Steuerung
für solche Standorte kann damit erfolgen (Peters 2009).
Allerdings bedarf nicht jede erneuerbare Energieerzeugungsform einer konkreten Standort-
ausweisung; beispielhaft seien kleinflächige Photovoltaikanlagen genannt. Bei großflächige-
ren Anlagen ist dagegen standortbezogen sehr wohl die Eignung der Fläche und die Verträg-
lichkeit im Raum zu prüfen. Teils ist dies heute bereits Praxis (UVP, SUP, Naturschutzfachli-
che Begleitgutachten), doch eine Prüfung etwa auf soziale Verträglichkeit findet nicht statt.
Auch hier besteht in Zukunft die Anforderung an die Regionalplanung, dass die frühzeitige
Zusammenarbeit mit allen beteiligten öffentlichen Akteuren verstärkt gesucht wird, um über
das Fachrecht raumentwicklerisch wirken zu können und negative Entwicklungen möglichst
ausgeschlossen werden. Kommunale oder Landesplanung kann dies aufgrund ihrer zugrun-
de liegenden Maßstabsebene weniger gut leisten (Eggenberger 2002).
Neben der Standortbezogenheit ist die Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens relevant, da
nur raumbedeutsame Projekte in den Aufgabenbereich der Regionalplanung fallen. Raumbe-
deutsam sind in diesem Zusammenhang, wie bereits zuvor erwähnt, Vorhaben oder Planun-
gen, „durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funkti-
on eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen
öffentlichen Finanzmittel“ (§ 3 Abs. 6 BROG). Gleichwohl existiert keine allgemeingültige
Definition, ab welcher Dimension ein Projekt raumbedeutsam ist. Damit ist immer eine Ein-
zelfallprüfung notwendig. In Bezug auf Größenordnungen gilt ein Vorhaben ab etwa 10 ha
Größe (im Einzelfall auch darunter) in Thüringen als raumwirksam.
Allerdings ist der bloße Blick auf Größenordnungen bei erneuerbaren Energien einer voraus-
schauenden Koordination wenig förderlich. Die Installation schon kleiner Anlagen kann je
nach ihrer Art erhebliche Auswirkungen auf den Raum haben. Wasserkraftwerke verändern
etwa die Strömungseigenschaften und die Wasserpegel eines Flusses nachhaltig. Windkraft
sorgt für ein verändertes Landschaftsbild. Geothermische Anlagen können zu Schädigungen
des Grundwassers führen und schließlich könnte eine kritische Masse selbst kleinster Bio-
masseanlagen unsere Kulturlandschaft durch einen hohen Biomassebedarf nachhaltig verän-
dern und verarmen (vgl. BFN 2009). Auch hieraus wird wieder eine zukünftig zu verstärken-
de Koordinationsaufgabe der Regionalplanung ersichtlich, die nur in enger Zusammenarbeit
mit Fachbehörden und lokalen Akteuren zu bewerkstelligen ist. Solange keine wesentlichen
Gesetzesänderungen im Raumordnungsrecht geschehen, muss sich die Regionalplanung
umso intensiver über Fachplanungen indirekt in die Regionenentwicklung einmischen, um
ihrer koordinierenden und überfachlichen Aufgabe gerecht zu werden. (Ludwig 2010)

   2.3.2      Regionalplanung als Regionenmanagement
Wie in den vorigen Abschnitten bereits angeklungen, sind sowohl Fachplanungen im Einzel-
nen als auch traditionelle Instrumente der Regionalplanung, wie formelle Vorrang-, Vorbe-
halts-, Eignungsplanung und informelle Regionale Entwicklungskonzepte separat zur effekti-
ven Beplanung einer Region in Bezug auf erneuerbare Energien nicht ausreichend wirksam.
Die Gesetzeslage (Raumordnungsgesetze, Fachplanungsgesetze) ergibt keinen wirksamen
„Werkzeugkasten“, mit dem eine Standortsteuerung und nachhaltiger Landschaftsschutz
immer gewährleistet wäre.
Nur das Planen nach Gesetzeslage ist also hier nicht zielführend. Vielmehr sollte regionalpla-
nerisches Arbeiten hin zur Regionalentwicklung gehen, wo Probleme und Chancen erkannt
und im Plan vorausschauend verarbeitet werden (Eggenberger 2002). Bei erneuerbaren

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      Arbeitsgruppe Regionalklima und Nachhaltigkeit

Energien ist das Einschlagen dieses Pfades besonders wichtig, da die Abhängigkeit von den
erneuerbaren Energien markant zunehmen wird und dies wiederum eine massenhafte In-
stallation von Erzeugungsstandorten bedingt, die unser heutiges Landschaftsbild drastisch
verändern werden. Um diese Entwicklung möglichst landschaftsschonend auszugestalten,
gilt es, nach neuen Wegen zu suchen, die abseits von starren Rechtsverordnungen den Weg
ebnen. Ein solcher Weg könnte das Selbstverständnis als Regionenmanagement sein. Hier
steht das Bemühen im Vordergrund, mit Fachbehörden und teils auch privaten Akteuren ge-
meinsam Lösungen zu entwickeln und kein starres Ziel nur vorzugeben. An einem Szenario
des Biomasseanbaus soll dies kurz verdeutlicht werden.
Biomassekraftwerke beanspruchen für die Ressourcengewinnung immer größere Flächen.
Anstatt nur bejahend oder verneinend aufzutreten, ist es für die Regionalplanung auch ein
gangbarer Weg, in Verbindung mit Fachbehörden und Gemeinden Kriterien zu entwerfen,
die die Schädigung der Region durch eine solche Anlage minimieren, wobei im Vordergrund
immer kontinuierliche und enge Zusammenarbeit, Kontaktpflege und das Schaffen einer Ver-
trauensbasis stehen. Die geleistete Überzeugungsarbeit wird schließlich die Gemeinde und
Fachbehörden dazu bewegen, dass das Bioheizkraftwerk nur gebaut werden darf, wenn die
Biomasse aus der Region stammt, nachhaltig erzeugt wurde und dafür kein Dauergrünland
umgebrochen wurde. Ansonsten wäre seitens Fachbehörde der Fluss von Fördergeldern
nicht zu befürworten.
Aus diesem Beispiel dürfte klar werden, dass hier die Regionalplanung alleine weniger hätte
ausrichten können. Nur durch fundiertes Wissen und Beratung bzw. Vertrauen konnte dem
Betreiber das Regelungswerk auferlegt werden und die Landschaft wurde vor Raubbau ge-
schützt.
Neben der verstärkten Kooperation mit anderen Behörden und der Öffentlichkeit sowie ei-
nem konzertierten Wirken in eine Richtung (Clusterprinzip) und einem zunehmenden Selbst-
verständnis als Servicestelle für Regionenentwicklung besteht für die Regionalplanung eine
weitere Methode, direkt Einfluss auf den Standort Erneuerbarer Energien und hier beson-
ders der Energiepflanzennutzung hinzuwirken: die Definition von Mengenzielen. In diesem
Kontext ist es zwar noch kein gebräuchliches Mittel, aber die Formulierung von Mengenzie-
len wird beim Wohnungsbau bereits angewendet. Die Analogie zeigt die prinzipielle rechtli-
che Unbedenklichkeit und somit könnten die Mengenziele auch bei erneuerbaren Energien
eingesetzt werden, um schädliche Wirkungen auf die Umwelt zu verhindern. Diese Methode
soll im Kapitel 2.5.1 näher besprochen werden, da es sich um eine konkrete Planung han-
delt.
Aus diesen Gründen sollen im nächsten Kapitel die Notwendigkeit der regionalplanerischen
Auseinandersetzung mit erneuerbaren Energien und die klaren Vorzüge einer effizienten re-
gionalplanerischen Steuerung derer deutlicher herausgearbeitet werden.
Ziel ist es, herauszufinden, ob und wie die Regionalplanung mit ihren Zielen, Instrumenten
und Aufgaben tatsächlich zu einer Konkretisierung und Vereinfachung des Ausbaus von er-
neuerbaren Energien in der Region beitragen kann. Daneben soll die Frage beantwortet wer-
den, ob durch eine gezielt auf erneuerbare Energien ausgerichtete „informelle“ Regionalpla-
nung für Kommunen nicht ein starker Impulsgeber zur Verankerung solcher Energieerzeu-
gung in der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sein kann. Somit liegen eventuelle zu-
künftige Anforderungen für die Regionalplanung darin, den Umbau weg von zentraler fossiler
Energieversorgung und hin zu einer dezentralen Bedienung der Region auf der Basis von er-
neuerbaren Energien effizient und koordinierend mitzugestalten und die Installation notwen-
diger Anlagen gegen andere Schutzgüter abzuwägen.

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