Bekanntmachung Berlin-Brandenburg-weites Bewerbungsverfahren Kunst-am-Bau Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule in Berlin-Spandau - BBK ...
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Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Bekanntmachung Berlin-Brandenburg-weites Bewerbungsverfahren Kunst-am-Bau Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule in Berlin-Spandau Erscheinungstag: 30.07.2021 Abgabefrist : 30.08.2021 (Poststempel) Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren wird Berlin-Brandenburg-weit offen und nicht anonym durchgeführt. Es dient der Auswahl von bis zu zehn professionell arbeitenden bildenden Künstler*innen bzw. Künstler*innengruppen, die zur Teilnahme am oben genannten Kunstwettbewerb eingeladen werden sollen. Auslober des Wettbewerbes Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur Bezirksstadtrat Gerhard Hanke Carl-Schurz-Str. 8 13597 Berlin Bauherr Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung V – Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin Bedarfsträger Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Spandau von Berlin Abteilung Personal, Finanzen, Schule und Sport Schul- und Sportamt, Fachbereich Schule Streitstraße 9 13578 Berlin Durchführung des Wettbewerbes Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur Dipl.-Ing. Christian Hamm, Architekt Referent für Kunst am Bau Zitadelle Spandau, Haus 9 Tel. (030)/35 49 44-500 Am Juliusturm 64 Mobil +49-1520-91 90 868 13599 Berlin Fax (030)/35 49 44-444 Wettbewerbsart Der Kunstwettbewerb wird als nicht offener, einphasiger Einladungswettbewerb mit vorgeschaltetem Berlin-Brandenburg-weit offenem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Auslobung des Kunstwett- bewerbs folgt dem Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin sowie der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar ist. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die geforderten Leistungen werden mit dem Auslobungstext mitgeteilt. Die Auswahl der Teilnehmer*innen zum Einladungswettbewerb erfolgt aus den eingegan- genen Bewerbungen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens durch ein Auswahlgremium, das nicht identisch ist mit dem Preisgericht des anschließenden Kunstwettbewerbs.
Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Neubau Heinrich-Böll-Oberschule, Eingangsbereich, Ansicht Osten Anlass und Ziel des Kunst-am-Bau-Wettbewerbes Wettbewerbsaufgabe Die Heinrich-Böll-Oberschule erhält nach einer jahrzehntelangen provisorischen Lösung als „Schuldorf“ im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive ein neues Schulgebäude, das nach dem 2017 prämierten Entwurf des Erfurter Architekturbüros Kummer. Lubk. Partner bis Juli 2022 entstehen wird. Mit einem individuellen reformpädagogischen Bildungsansatz zeichnet sich die Heinrich-Böll- Oberschule als eine ganz besondere Schule aus: Von der 7. bis zu 10. Klasse findet der Unterricht weitestgehend nicht im Klassenverband, sondern jahrgangsgemischt in Lernbüros, fachübergreifend in Projekten und interessenbezogen in Profilen bzw. im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts statt. Die Architektur nimmt durch die Aufteilung in drei „Häuser“ mit unterschiedlicher inhaltlicher Schwer- punktsetzung darauf Bezug und auch die Kunst-am-Bau soll sich mit dem ganz besonderen pädago- gischen Konzept und den damit verbundenen Besonderheiten von schulischem Lernen und Leben auseinandersetzen. Mögliche Standorte für Kunst-am-Bau 1. Außenbereich (im Osten) als Skulptur, Installation oder künstlerische Bodenarbeit 2. Eingangsfoyer als installative Bodenarbeit bzw. großflächige Wandarbeit 3. Lichthöfe in den drei Häusern als skulpturale und/oder installative Arbeit 4. Außenbereich (im Westen) vor dem Panoramafenster der Mensa als Verbindung von Innen- und Außenbereich als skulpturale, installative oder Boden-Arbeit Gewünscht wird eine mehrteilige künstlerische Arbeit, die sich mit mindestens zwei Standorten ausei- nandersetzt. Die Umsetzung der Kunst-am-Bau-Arbeit kann erst nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen.
Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Besonderes Profil der Schule Seit dem Schuljahr 2012/13 wird die Heinrich-Böll-Oberschule als Reformschule geführt. Als Ober- schule mit integrierter Sekundarstufe bietet sie mehr als 880 Schüler*innen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren eine vielseitige Ausbildung, von der mittleren Reife bis zum Abitur. Mit der Einführung des Reformkonzepts ist das Prinzip der Jahrgangsmischung zu einem zentralen Organisationsprinzip an der Heinrich-Böll-Oberschule geworden. Die Schüler*innen lernen und arbeiten von der 7. bis zur 10. Klasse in Jahrgangsübergreifenden Gruppen, dadurch werden sowohl Prozesse der Individualisierung als auch kooperatives Lernen gefördert. Durch „Lernbausteine“ soll „natürliches“ Lernen angeregt werden. Bedeutende Element des Schulalltages sind: Gruppenzeit, Lernbüro, Projekte, die Profile sowie der Wahlpflichtunterricht, die allesamt individuellen und unterschiedlichen Entwicklungsschwer- punkten folgen. Es werden unterschiedliche Profilbereiche angeboten, wie Kunst, Musik, Sport und Bilingualität. In Werkstätten werden zudem berufsbezogene Kurse angeboten, die u.a. in Kooperation mit Freien Trägern erfolgen. Jedes Jahr ehrt die Heinrich-Böll-Oberschule ihren Namensgeber Hein- rich Böll (1917-1985) mit einem Projekttag. Architektonisches Konzept Der reformpädagogische Ansatz spiegelt sich im architektonischen Konzept des Neubaus wider: Drei Gebäudeteile werden sinnbildlich als „Lernhäuser“ ineinander verschränkt und bilden das Foyer als gemeinsames Erschließungselement. Es ist sowohl vom Ost- und Westeingang als auch durch den Hofeingang im Norden gleichermaßen zugänglich. Das Foyer als lichtdurchflutetes Forum stellt damit einen zentralen Begegnungsort dar, welcher zudem durch die breit angelegte und mit Sitzelementen ausgestattete Treppe als Lernort genutzt werden kann. Räume mit gemeinsam dienenden Funktionen wie Verwaltung oder Bibliothek grenzen an das Foyer an. In den unteren Ebenen finden sich Räume wie z. B. Werkstätten, Mensa oder Lerngruppenräume der Mittelstufe. Naturwissenschaftliche Räume und die Klassenräume der Oberstufe befinden sich hinge- gen im 3. Obergeschoss. Die Raumebenen markieren eine Trennung von Mittel- und Oberstufe, ohne dass diese im Alltag einschränkend erfahren werden. Realisierungssumme Für die Realisierung der Kunst-am-Bau steht ein Gesamtbetrag von bis zu 208.000,00 Euro (brutto) inklusive sämtlicher Kosten für Künstler*innen-Honorare, Material- und Herstellungskosten sowie Ne- benkosten zur Verfügung. Aufwandsentschädigung Wettbewerbsteilnahme und Preisgelder Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am nicht-offenen Kunstwettbewerb beträgt jeweils 2.500,00 Euro (brutto), sofern eine den Bedingungen der Auslobung entsprechender Entwurf einge- reicht wird. Preisgelder werden nicht ausgelobt. Preisgericht Dem Preisgericht des Kunstwettbewerbs werden als stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen die Künstler*innen Prof. Jozef Legrand, Margarita Wenzel sowie Christian Kölbl und die beiden Kura- tor*innen Frizzi Krella von der Guardini Stiftung und Dr. Ralf F. Hartmann vom Kulturamt Spandau angehören. Als stimmberechtigte Sachpreisrichter*innen fungieren je ein/e Vertreter*in der Entwurfsarchitekten Kummer Lubk + Partner, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ein/e Vertreter*in des Bezirksamtes Berlin-Spandau sowie eine Vertreter*in der Heinrich-Böll-Oberschule. Zugeladener Teilnehmer Gemäß dem Vorschlagsrecht des Entwurfsverfassers (Anweisung Bau - ABau - II 130, 2.3.) wurde der Künstler Roland Fuhrmann durch Kummer Lubk + Partner Architekten Ingenieure Generalplaner PartG mbB in Abstimmung mit GRÜN + BUNT Landschaftsarchitekten als weiterer Teilnehmer ge- setzt. Termineübersicht Bewerbungsverfahren Veröffentlichung Bekanntmachung: 30.07.2021 Einsendefrist Bewerbungen 30.08.2021 (Poststempel) Auswahlkommission: 09.09.2021
Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Kunst-am-Bau-Wettbewerb Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 10.09.2021 Ortsbesichtigung/Kolloquium: 23.09.2021 (die Teilnahme ist obligatorisch) Rückfragefrist: 15.11.2021 Abgabe der Wettbewerbsentwürfe: 06.01.2022 Preisgericht: 24.02.2022 Umsetzung KaB ab: Juli 2022 Außenanlagen und Grundriss, klp + Grün&Bunt
Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Eingangshalle, klp BEWERBUNG Teilnahmeberechtigung zum Bewerbungsverfahren Teilnahmeberechtigt sind professionelle bildende Künstler*innen bzw. Künstler*innengruppen mit Wohn- und/oder Arbeitssitz im Land Berlin und im Land Brandenburg. Um die Vielfalt der künstlerischen Positionen Berlins angemessen in der vom Land Berlin finanzierten Kunst zu repräsen- tieren, sind zudem nur Kunstschaffende teilnahmeberechtigt, die in den letzten zwei Jahren keine Empfehlung zur Realisierung eines Werkes im Rahmen eines Kunst-am-Bau-Wettbewerbs des Lan- des Berlin erhalten haben. Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren akzeptieren die Bewer- ber*innen die Vorgaben zur Teilnahmeberechtigung. Die Professionalität ist durch eine Vita mit Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis nachzuweisen. So- fern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder in einer entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. Bei Künstler*innengruppen muss jedes Mitglied teilnahmebe- rechtigt sein. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Leistungen ver- antwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Per- sonen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Teilnahme an der Bewerbung Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt per Printmedium/ Mappe mit folgenden Angaben: 1. Titelblatt mit Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer – Format DIN A 4 Hochformat 2. Vita mit Projekt- und Ausstellungsverzeichnis, max. 2 DIN A 4 Seiten im Hochformat 3. 10 Arbeitsbeispiele, pro Seite ein Beispiel mit jeweils einem Erläuterungstext bis 500 Zeichen, mit Angabe der Projektsummen/Herstellungskosten. Format DIN A 4 Hochformat
Bezirksamt Spandau von Berlin Kunst-am-Bau Es wird empfohlen die Präsentationsart so zu wählen, dass die Mappen offen auf dem Tisch liegen bleiben können, wie z.B. mit Hilfe einer Spiralbindung. Es dürfen keine Entwürfe zur Wettbewerbsaufgabe eingereicht werden. Die Bewerbungssprache ist Deutsch. Kosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Nicht vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen sowie Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen an unterschiedlichen Arbeits- gemeinschaften bzw. Teams führen zum Ausschluss. Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Die Bewerbungsmappen verbleiben beim Auslober oder werden auf Wunsch zurückgeschickt unter der Voraussetzung, dass ein bereits adressiertes und frankiertes Kuvert für die Rücksendung der Be- werbung beiliegt. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens mit Poststempel 30.08.2021 an folgende Adresse gesandt werden: Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur "Wettbewerb HBO Kunst-am-Bau" Zitadelle Spandau Am Juliusturm 64 13599 Berlin Hinweis zur Auswahl und den Auswahlkriterien Der Auslober wählt gemäß RPW 2013 die Wettbewerbsteilnehmer*innen anhand eindeutiger, nicht diskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien aus dem Kreis der Bewerbungen aus. Es wird das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Die Entscheidung des Auswahlgremiums ist rechtlich nicht anfechtbar. Bei der Auswahl lässt sich der Auslober durch ein Beratungsgremium beraten, dem drei praktizieren- de Künstler*innen sowie ein Kurator angehören, die nicht als Preisrichter*innen im anschließenden Kunstwettbewerb benannt sind. Jede Bewerberin und jeder Bewerber willigt durch ihre/seine Bewerbung ein, dass ihre/seine perso- nenbezogenen Daten im Zusammenhang mit oben genanntem Wettbewerb beim Auslober sowie der Wettbewerbsbetreuung für die Dauer des Wettbewerbs in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) ist die Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt. Berlin, den 28.07.2021
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