Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

             Kontaktbeschränkungen                                    Maskenpflicht                                          • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
             Private Treffen im öffentlichen oder privaten            In folgenden Bereichen müssen alle Personen              Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
             Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                   ab 6 Jahren eine medizinische Maske                    • In Arztpraxen
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich           tragen*:                                               • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
  Bundes-
  regelung   13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die            • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen              Pflegeeinrichtungen.
             nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.              an Schulen mit Präsenzunterricht sowie                 Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
             *bis zum 14. Geburtstag
                                                                        Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-              Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                    betreuung.                                             ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                                                                                                                              *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:                            • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-              Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
             Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                   klassen, Horten und Schulkindergärten.
             Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.             Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt                        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich             zu Kindern.                                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             13 Jahre werden nicht mitgezählt.                        • Im öffentlichen Personenverkehr                     Bundes-    FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz           • Beim Einkaufen                                      regelung
                                                                                                                                       • Im öffentlichen Personennah- und Fern-
             an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter                • In geschlossenen Räumen, die für die                             verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
             100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der              Öffentlichkeit oder für den Publikums-                           förderung und in den Einrichtungen und Warte-
             Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden                verkehr bestimmt sind                                            bereiche dieser Angebote
             in Kraft.                                                • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                           • Bei allen noch geöffneten körpernahen Dienst-
             Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                    Einsatzorten                                                     leistungen
             5 aufeinanderfolgenden Tagen:                            • Bei den erlaubten körpernahen                                  Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
             Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal               Dienstleistungen                                               5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
             drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser               • Während Veranstaltungen der Religions-                         Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
             Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre               ausübung und Beerdigungen                                      machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
             nicht mitgezählt.

             Ausgangsbeschränkungen                           • Inanspruchnahme medizinischer und            Bundes-    Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
                                                                                                             regelung
             Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen           veterinärmedizinischer Leistungen.                      der Individualsport im Freien alleine
             am Tag oder bei Nacht.                           • Begleitung unterstützungsbedürftiger                    erlaubt.
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an            Personen und Minderjähriger, Sorge- und
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:                      Umgangsrecht.                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen       • Begleitung Sterbender und Personen in akut              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk-
 Bundes-
 regelung
             Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.            lebensbedrohlichen Zuständen.                           tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
             Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung     • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.              am Tag nach der Bekanntmachung durch
             (dazu gehört auch beispielsweise der zum Haus      Gassi gehen oder füttern.                               die örtlichen Behörden in Kraft.
             gehörende Garten) ist dann nur mit triftigen     • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
             Gründen erlaubt. Z.B.:                           • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
              • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und            öffentlichen Ordnung.
               wichtiger Ausbildungszwecke.                   • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                                           Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                  Antworten finden Sie auf
                                                                des Grundgesetzes.                                                                                                                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                  Stand: 01.05.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

    Bildung & Betreuung                                                                                                         Arbeiten
                                                                                                                                • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
    • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an                        die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
      Pandemiebedingungen offen.                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                  ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
    • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                       Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen             Bundes-
                                                                                                                     regelung   • Home Office, sofern möglich
      Präsenzunterricht im Wechselmodell.                          dürfen Einzelunterricht und Unterricht für                   • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
    • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                     Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                             und Geschäftsbetriebes
      möglich und werden individuell festgelegt.                   einschließlich 13 Jahre anbieten.                            • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
    • Voraussetzung für die Teilnahme am                           Besuch von Bibliotheken und Archive ohne                       auch in Präsenz möglich
      Präsenzunterricht ist die verpflichtende                     Voranmeldung und Dokumentation der                           • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
      Durchführung von 2 Corona-Tests pro                          Kontaktdaten erlaubt.                                          Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
      Woche für alle Schüler*innen und Lehr-                                                                                      Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
      personal an allgemeinbildenden Schulen                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                                                                                  (auch im Freien)
      sowie Berufsschulen.                                         3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                                • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                   Alle Schulen gehen verbindlich in den
    • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis               Bundes-
                                                                                                                                  auflagen
                                                       regelung
                                                                   Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
      maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.
                                                                   schließen:
    • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                   außerschulischen Einrichtungen der
      Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-
                                                                   Erwachsenenbildung und ähnlichen                             Gesundheit & Soziales
      beschränkungen möglich.
    • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
                                                                   Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend-                    • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
      können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz
                                                                   kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin                   Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
                                                                   möglich.                                                       Senioren- und Behinderteneinrichtungen
      sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus-
      und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen
                                                                   Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig              • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich
                                                                   ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt                  sind, um Dienstleistungen und Angebote
      sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.
                                                                   leben sowie von Paaren in einer festen                         wahrnehmen zu können, müssen tagesaktuell
    • Ballett- und Tanzschulen schließen für den
                                                                   Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.                   sein, bedeutet nicht älter als 24 Stunden.
      Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training
                                                                                                                                  Die kostenfreie Bürgertests in den Testzentren
      mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                        Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an
                                                                                                                                  können hierfür genutzt werden. Desweiteren
      halten. Kinder der beiden Haushalte bis                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                                  können zusätzlich folgende Stellen ein
      einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-         Bundes-    Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder
                                                        regelung                                                                  negatives Testergebnis bestätigen:
      gezählt.                                                     -unterricht in folgenden Einrichtungen:
                                                                                                                                  » Arbeitgeber*innen
    • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für                  Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-
                                                                                                                                  » Anbieter*innen von Dienstleistungen
      Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-                 stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen
                                                                                                                                  » Schulen und Kitas für deren
      auflagen und mit medizinischer Maske möglich.                • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind
                                                                                                                                    Schüler*innen/Kinder sowie
      Theorieunterricht ist nur online möglich.                      ausgenommen.
                                                                                                                                    Personal
    • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit                 • Notbetreuung ist weiterhin möglich.
                                                                                                                                  Zu testende Personen dürfen einen für Laien
      vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                                   Notbremse tritt außer Kraft, wenn die                          zugelassenen Schnelltest unter Aufsicht an
      Kontaktdaten möglich.
                                                                   Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen                   sich selbst durchführen, der dann bescheinigt
    • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
                                                                   unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten                   werden darf.
      oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich,
      sowie ein Testkonzept für das Personal.                      am Tag nach der Bekanntmachung durch die                                                          Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                     Antworten finden Sie auf
                                                                   örtlichen Behörden in Kraft.                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                     Stand: 01.05.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                                                               Sonstiger Einzelhandel darf neben
            Einzelhandel                                                                                                  Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                               „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen
            Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf   auch „Click&Meet“ anbieten:                                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
            sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                 Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller
                                                                                                               Bundes-
            der Corona-Verordnung geöffnet:                      Corona-Verordnung                             regelung   negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
             Babyfachmärkte                                   • Tragen von medizinischen Masken                          Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt
             Bäckereien und Konditoreien                      • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit              werden..
             Banken                                             festem Zeitfenster
             Blumenläden                                      • Dokumentation der Kontaktdaten                           Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
 Bundes-
 regelung    Buchhandlungen                                                                                              3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Drogerien                                        Regelung für Geschäfte:                         Bundes-
                                                                                                                          Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
             Gartenmärkte                                     • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten       regelung   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
             Getränkemärkte                                     werden.                                                  weiterhin möglich.
             Großhandel                                       • Geschäfte mit weniger als 10 m²
             Hörgeräteakustiker                                 Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                    Ergänzung zu den Regelung für offene
             Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten            • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                       Geschäfte des täglichen Bedarfs:
                sowie Ersatzteilverkauf                          Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                         • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
             Lebensmittelmärkte                               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:                  Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
             Metzgereien                                        ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für                  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             Optiker                                            den Lebensmitteleinzelhandel)                               ein*e Kund*in pro 40 m²
             Orthopädieschuhtechniker                         • Maskenpflicht vor den Geschäften und                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
             Poststellen und Paketshops, aber ohne              auf den Parkplätzen                                      5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100/150
                den Verkauf von weiteren Waren                 • Gesteuerter Zutritt                                      liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
             Reformhäuser                                     • Warteschlangen vermeiden.                                machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
             Reinigung und Waschsalons
             Reise- und Kundenzentren für den                 Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                öffentlichen Verkehr                           5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Sanitätshäuser                                   Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
             Tafeln                                           Bedingungen öffnen:
             Tankstellen                                      • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
             Telefonshops für Reparatur, Austausch              der Corona-Verordnung
                und Störungsbehebung                           • Tragen von medizinischen Masken
             Tierbedarf- und Futtermärkte
             Wochenmärkte
             Zeitschriften- und Zeitungskioske

            Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

           Dienstleistungen                                                Gastronomie                                                 Religionsausübung
                                                                           Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                  Gottesdienste und Beerdigungen unter
           Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                           Art bleiben geschlossen.                                    Hygieneauflagen.
           folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                           • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                    • Einhalten der AHA-Regeln über die
           • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                             Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                       gesamte Dauer
             Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                             bis 22 Uhr für Abholung)                                  • Tragen von medizinischen Masken
             müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                           • Kein Ausschank und Verzehr von                            • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
             tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                             alkoholischen Getränken im öffentlichen                     als 10 Personen mindestens zwei
             Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                             Raum                                                        Werktage zuvor bei den zuständigen
             Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                           • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                       Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
             konzept für das Personal benötigt.
                                                                             in verschlossenen Behältnissen erlaubt                      Beerdigungen.
           • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                        • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
           Weiterhin geschlossen:
                                                                           Kantinen schließen überall dort, wo es die                    Räumen
            Prostitutionsgewerbe
                                                                           Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                           Mitnehmen sind erlaubt.                                     Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
           Ausführliche Liste auf                                                                                                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:
           » Baden-Württemberg.de                                                                                           Bundes-    Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
                                                                                                                            regelung

      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                              Veranstaltungen                                             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                       Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                    Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk-
      Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                        im öffentlichen Raum.                                       tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am
      Medizinisch notwendige Behandlungen sind                             Ausnahmen:                                                  Tag nach der Bekanntmachung durch die
      weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                   • Gerichtsverhandlungen                                     örtlichen Behörden in Kraft.
      bleiben. Für das Wahrnehmen eines Termins beim                       • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
      Friseur oder der Fußpflege ist ein tagesaktueller                      und Ordnung dienen                                        Reisen
      negativer Corona-Schnelltest erforderlich.                           • Betriebsversammlungen
                                                                                                                                       Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
      Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt                       • Prüfungen und deren Vorbereitung
                                                                                                                                       sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
      werden.                                                              • Eheschließungen
                                                                                                                                       Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
      Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                       • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter                              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                     beschränkungen an tagestouristischen
      100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der                                                                                    Hotspots durch die örtlichen Behörden.
      Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden
      in Kraft.                                                            Geimpfte/genesene Personen                                  Nicht gestattet:
                                                                           Geimpfte und genesene Personen sind von der                  Touristische Busreisen
                                                                           in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht               Touristische Übernachtungsangebote
                                                                           befreit. Nachweis erforderlich.                               (auch Campingplätze)
 Abstand         Hygiene      Medizinische   Corona-App   Regelmäßig
  halten       praktizieren   Maske tragen     nutzen       lüften                                                                     Weiterhin möglich:
                                                                                                                                        Geschäftsreisen
                                                                                                                                        Reisen und Übernachten in       Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                          besonderen Härtefällen         Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                         Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                         Stand: 01.05.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

            Sport                                            Ansonsten sind öffentliche und private                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
                                                             Sportstätten für den allgemeinen Publikums-                  folgenden Tagen:
            Individualsport im Freien und auf Außen-         verkehr geschlossen.                                         Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
            und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder                                                                     anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
            und Thermen aller Art) und kontaktarmer          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                eigenen Haushalts.
 Bundes-
 regelung
            Freizeit- und Amateursport mit maximal
            5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.      Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,                  Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
            Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich   Profi- oder Spitzensport und für dienstliche      Bundes-    maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
            13 Jahre werden nicht mitgezählt.                Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                                                                               regelung
                                                                                                                          Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
                                                             dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness-                  negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
            Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit          studios) geöffnet werden.                                    können hierfür genutzt werden.
            bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
            ist erlaubt.                                     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
                                                                                                                          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                             aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                          einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen
            Die Benutzung der Umkleiden oder                 Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
                                                                                                                          treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
            Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.            mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                          Behörden in Kraft.
                                                             5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
            Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder   beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
            Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.    nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
                                                             zählen als ein Haushalt.

                                                              Theater                                                    Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kultur- und Freizeitgestaltung                   Volksfeste o.ä.                                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Kultur- und Freizeiteinrichtungen                Zirkusse                                                   Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
             bleiben geschlossen.                                                                                         Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
                                                             Geöffnet:                                                    schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
                                                                                                               Bundes-
             Geschlossen:                                     Spielplätze im Freien                           regelung   botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
                                                              Wandern und Spazieren                                      negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
              Ausflugsschiffe
                                                                                                                          Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten
              Camping- und Wohnmobilstellplätze             Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                           erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der
              Diskotheken und Clubs                         „Click&Meet“:                                                Testpflicht ausgenommen.
              Freizeitparks und Indoorspielplätze            Wettannahmestellen                                         Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
              Kinos                                                                                                      einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen
              Kletterparks (drinnen und draußen)            Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                        treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
              Konzerte und Kulturhäuser                     und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                     Behörden in Kraft.
                                                              Autokino, Autotheater, Autokonzerte                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
              Krabbelgruppen
                                                              Galerien                                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:
              Messen
                                                              Museen                                                     Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
              Opern                                          Gedenkstätten                                              zoologischen und botanischen Gärten
              Spielbanken- und hallen                        Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                                           Alle Details sowie Fragen und

                                                                                                                          ohne Voranmeldung und Dokumentation              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                           Baden-Württemberg.de
                                                                                                                          der Kontaktdaten erlaubt.                        Stand: 01.05.2021
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