Benutzung des Fluggerätes - Flugsportgruppe Lünen eV
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Benutzung des Fluggerätes Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V.
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 Inhalt 1. Verteilung / Vergabe von Flugzeugen ................................................................................................. 2 2. Umstiege auf neue Flugzeugtypen ...................................................................................................... 2 3. Aufbauflüge / Voraussetzungen Leistungsflug .................................................................................... 3 4. Motorsegler D-KAMY........................................................................................................................... 3 5. Zuwiderhandlungen............................................................................................................................. 4 Die bisherige Regelung über die Benutzung des Fluggerätes wird ab dem 05.12.2020 durch folgende Neufassung ersetzt. 1
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 1. Verteilung / Vergabe von Flugzeugen 1.a) Die Vereinsluftfahrzeuge werden vor Beginn des Flugbetriebes vom Startfluglehrer eingeteilt. Er legt fest, welche Luftfahrzeuge in der Schulung eingesetzt werden. Außerdem kann der Startfluglehrer eine Höchstluftflugzeit festlegen. Der Verwendungszweck der einzelnen Flugzeuge wird durch Anlage 1 geregelt. Im Streitfall gilt Ziffer 1.b). 1.b) Bei Streckenflugwetterlagen sollen eine LS 4 b, Discus 2cT, ASW 27 und Duo Discus XLT für Dauerflüge (Mindestdauer 4h) oder geplante Streckenflüge zur Verfügung stehen (Siehe Anlage 1). Die Vergabe der Flugzeuge erfolgt unabhängig von den Längen der geplanten Strecken. Im Streitfalle entscheidet der Startfluglehrer über die Flugzeugvergabe. Definition Streckenflug: Ein Flug außerhalb des Gleitbereichs mit dem Ziel, eine zuvor bestimmte oder eine für den Piloten möglichst große Strecke zu erfliegen. Die Größe der Strecke richtet sich dabei ausschließlich nach den Fähigkeiten des jeweiligen Piloten. 1.c) Weitere Flugzeuge können auch für den Dauerflug bzw. Überlandflug verwendet werden, wenn keine weiteren Piloten für diese anwesend sind oder die anwesenden Piloten beim Briefing damit einverstanden sind. 2. Umstiege auf neue Flugzeugtypen 2.a) Über die Möglichkeit des Umsteigens auf einen anderen Flugzeugtyp entscheidet der Startfluglehrer. Dieser trifft diese Entscheidung sowohl bei Schülern als auch bei SPL-Inhabern und hat dieses dem Vorstand gegenüber zu verantworten. 2.b) Die Voraussetzungen für den Umstieg auf ein neues Luftfahrzeugmuster sind der Anlage 2 zu entnehmen. 2.c) Im Rahmen dieser Regelungen ist die Reihenfolge des festgelegten Umsteigens von einem Segelflugzeug auf das Andere, das Ausfüllen des Umsteigeformulars und die Zahlung der Umlagen zu beachten. Zusätzlich muss eine Einführung in das Auf- und Abrüstverfahren des Flugzeuges zusammen mit einem Fluglehrer durchgeführt werden. Zuletzt müssen auch eine Sitzprobe sowie eine Einführung in das Cockpit erfolgen. 2
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 3. Aufbauflüge / Voraussetzungen Leistungsflug 3.a) Der Vorstand stellt den Vereinsmitgliedern die Vereinsflugzeuge für den Streckenflug (Definition siehe oben) zur Verfügung, wenn sie die Anforderungen an den Leistungsflug (3.b)) erfüllen sowie die Aufbaudreiecke (3.c)) erfolgreich abgeschlossen haben. 3.b) Um die Anforderungen an den Leistungsflug zu erfüllen, muss ein Lizenzinhaber (SPL) auf dem betreffenden Flugzeugmuster 5 Stunden sowie 5 Starts mit anschließender Ziellandung am Platz absolviert haben. 3.c) Die Aufbaudreieckedienen zur Heranführung von SPL-Inhabern an den leistungsorientierten Streckenflug. Dazu wird ein Flug von 100 km und einer von 150 km durchgeführt. Außerdem wird eine detaillierte Flugvorbereitung gemeinsam mit einem Fluglehrer durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluss eines Aufbaudreicks wird dem Chefluglehrer schriftlich durch den betreuenden Fluglehrer bestätigt. 100 km Dreieck: Geflogen mit dem Junior oder der Ka6E. Wendepunkte sind abhängig vom Wind. Bei Westwind: Lünen Lippeweiden - Flugplatz Dorsten - Coesfeld Bahnhof - Lünen Lippeweiden. Bei Ostwind: Lünen Lippeweiden - Flugplatz Oelde - Autobahnabfahrt Ascheberg (A1 Abfahrt 79) - Lünen Lippeweiden 150 km Dreieck: Geflogen mit der Ls 4 b, dem Junior oder der Ka6E. Wendepunkte: Lünen Lippeweiden - Kraftwerk Voerde - Coesfeld Bahnhof - Lünen Lippeweiden 3.d) Die unter 3.c) beschriebenen Wendepunkte können unter besonderen Umständen durch den diensthabenden Fluglehrer angepasst werden. Findet der Flugbetrieb außerhalb des Segelflugplatzes Lünen-Lippeweiden statt, legt der diensthabende Fluglehrer eine Strecke gleicher Länge fest. 4. Motorsegler D-KAMY 4.a) Der Motorsegler wird im Rahmen der Flugplatzzulassung betrieben. Diese ist für alle Mitglieder einsehbar und befindet sich im Büro. Daraus geht auch hervor, dass Starts mit Motorseglern am Flugplatz Lünen-Lippeweiden ausschließlich in 20-Minuten-Intervallen durchgeführt werden. 4.b) An regulären Flugbetriebstagen (Wochenenden + Feiertage) wird der Motorsegler in den Flugbetrieb integriert. Die Motorseglerpiloten müssen daher am regulären Flugbetrieb teilnehmen. 4.c) 3
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 Der Punkt 4.b) gilt nicht, wenn der Motorsegler für längere Flüge reserviert wurde. Zudem gelten bei Reservierungen die folgenden Regelungen: • Reservierungen für die Platzrunden-Schulung an Wochenenden sind eine reine Information. • Wird der Motorsegler am während des regulären Flugbetriebs für den gesamten Tag reserviert, werden dem betreffenden Piloten mindestens 3h Flugzeit in Rechnung gestellt. 4.d) Die Punkte 4.b) und 4.c) gelten ausschließlich für den regulären Flugbetrieb am Wochenende sowie an Feiertagen. Innerhalb von Lehrgängen oder unter der Woche können abweichende Regelungen von den Flugbetriebsteilnehmern getroffen werden. 5. Gäste und externe Piloten 5.a) Für die Mitnahme von Gästen oder anderen Segelflugzeugführern in doppelsitzigen Segelflugzeugen durch Scheinpiloten bedarf es zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen der einmaligen Erlaubnis des Cheffluglehrers bis auf Widerruf. Für die Mitnahme jeglicher Personen, außer der jeweiligen Erziehungsberechtigten, bedarf es außerdem der Volljährigkeit des Segelflugzeugführers. 5.b) Die Nutzung von vereinseigenen Flugzeugen durch Nichtmitglieder bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vorstandes sowie der Unterzeichnung des jeweiligen Überlassungsvertrages. Fluglehrer aus dem eigenen Landesverband des Vereines dürfen nach Unterzeichnung die Schulflugzeuge zu Schulungszwecken nutzen. 6. Zuwiderhandlungen 6.a) Der Vorstand stellt den Mitgliedern die Flugzeuge unter den hier beschriebenen Bedingungen zur Verfügung. Verstöße werden daher durch den geschäftsführenden Vorstand geahndet. Dieser entscheidet wie mit Mitgliedern verfahren werden soll, welche gegen die hier beschriebenen Regeln verstoßen haben. Bei Bedarf kann der engere oder der erweiterte Vorstand in diese Entscheidung mit einbezogen werden. 4
Anlage 1 - Verwendungszweck der Luftfahrzeuge Duo SZD-51- Discus Flugzeugtyp ASK21 Ka6E Discus LS4b ASW27 1 2cT XLT Kennzeichen D-5133 D-2744 D-8305 D-0709 D-KBXG D-2161 D-8099 D-KACG D-9727 Allgemeiner Freier Flug / Übungs- und Freier Flug / Verwendungszweck Leistungsflug Leistungsflug Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Übungs- / Fortbildungs- / Leistungsflug / Ausbildung/ (Ausbildung) / Alleinflüge (Gastflüge) Freier Flug / Verwendung bei Leistungsflug Übungs- und Leistungsflug Streckenflugwetterlagen Leistungsflug Version 1.0 vom 05.12.2020
Anlage 2 - Voraussetzungen für den Umstieg auf neue Flugzeugmuster Duo SZD-51-1 Flugzeugtyp ASK21 Ka6E Discus LS4b Discus 2c ASW27 Junior XLT Kennzeichen D-5133 D-2744 D-8305 D-0709 D-KBXG D-2161 D-8099 D-KACG D-9727 Flugschüler Flugschüler Flugschüler benötigter Mindeststatus Flugschüler (C SPL SPL SPL (A bestanden) (C bestanden) bestanden) Anzahl Starts / Stunden* -/- -/- - / 10 - - / 10 10 / 5 10 / 5 LS4 / Junior / LS4 LS4 / DuoDiscus / Discus 2cT DuoDiscus Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Junior / Ka6E / XLT / Starts / Stunden auf - - / ASW27 / - XLT / Duo Discus XLT ASW27 / Duo Discus ASW27 / Discus XLT Discus 2cT 2cT Einweisung Einweisung mit FI Einweisung Duo Triebwerk Sonstiges + Discus XLT auf Duo Einweisung Discus XLT Triebwerk Leistungsflug (Außer Aufbauflügen (FBO 4.c) darf durchgeführt werden, wenn die ausbilderischen Voraussetzungen Anforderungen für den Streckensegelflug (FBO 4.b) erfüllt sind und mindestens 5 Stunden sowie 5 Starts Leistungsflug auf dem jeweiligen Muster mit anschließender Ziellandung am Platz durchgeführt worden sind (FBO 4.a). Über Ausnahmen entscheidet der diensthabende Fluglehrer. Version 1.0 vom 05.12.2020 * Stunden: Bei SPL-Inhabern gelten die Stunden nach Scheinerhalt als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, bei Flugschülern gilt die Alleinflugzeit. Nach Scheinerhalt wird die Alleinflugzeit, die als Schüler erfolgen wurde, angerechnet.
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 Anlage 3 - Ausleihen von Luftfahrzeugen a) Regelmäßige Teilnahme am Flugbetrieb b) Regelmäßige Teilnahme an der Vereinsarbeit c) Der Ausleihzeitraum sollte außerhalb der Lehrgänge liegen. Individuelle Ausnahmeregelungen für z.B. Meisterschaften sind möglich. d) Mindestvoraussetzungen siehe Voraussetzungen für den Leistungsflug (FBO 3.a-3.c) e) Die aufgeführte Arbeitsgruppe entscheidet über die Vergabe • Vorsitzende(r) oder Vertreter(in) • Cheffluglehrer oder • Geschäftsführer(in) oder Vertreter(in) f) Ein Übergabeprotokoll (Anlage 4) sowie ein Überlassungsvertrag sind auszufüllen
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 Anlage 4 - Übergabeprotokoll Übergabeprotokoll D-______________ Ausleihe eines Flugzeuges der Flugsportgruppe Lünen e. V. außerhalb des eigenen Platzes Flugzeug Fläche links □ Fläche rechts □ Rumpf □ Sicherung □ Höhenleitwerk □ Sicherung □ (Winglet 15m) □ Sicherung □ (Winglet 18m) □ Sicherung □ Haube □ Schirm □ Packintervall OK? □ Fallschirmtasche □ Gurte □ Bolzen □ TEK Düse □ LS Schlüssel / Schraubendreher □ Batterien vorne □ Heckbatterie □ Bordbuch, Versicherungsnachweis, Funkurkunde □ Sonstiges ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Anhänger Fahrzeugschein □ Schlüssel & Schloss □ TÜV □ Beleuchtung □ Reifen (Alter, Luftdruck, Zustand) □
Flugzeugbenutzungsordnung (FBO) der Flugsportgruppe Lünen e. V. Version 1.0 vom 05.12.2020 Ersatzrad (Alter, Luftdruck, Zustand) □ Radkreuz □ Wagenheber □ (Rumpfwagenstange) □ Sonstiges ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Zubehör Hauptrad: Schlauch □ Decke □ Spornrad: Schlauch □ Decke □ Ersatzsicherungen □ Abklebeband □ Ladegeräte □ Anzahl und Art: __________________________________ 2 Anker & Gurt □ Betankung □ Beschreibung: ___________________________________ Kanister □ Anzahl und Art: __________________________________ Anzahl Trimmgewichte _____ zugehörige Rollhilfe □ Eimer, Lappen, Schwamm □ Politur □ Vaseline □ Isopropanol □ Flächenstütze □ Flächenrad □ Sporn-Schleppstange □ Aufrüsthilfe □ Sonstiges ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________
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