Folgeausschreibung für Biogasanlagen - Paluka ...

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Folgeausschreibung für Biogasanlagen - Paluka ...
Folgeausschreibung für Biogasanlagen
Folgeausschreibung für Biogasanlagen - Paluka ...
REFERENT

 Rechtsanwalt und
 Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 Gesellschafter der Kanzlei
 Paluka Sobola Loibl & Partner

 Tätigkeitsschwerpunkt im               DR. HELMUT LOIBL
 Recht der Erneuerbaren Energien

                        www.paluka.de
Folgeausschreibung für Biogasanlagen - Paluka ...
ÜBERLEGUNG
Bestehende Biogasanlage nähert sich ihrem
Laufzeitende:

Beispiel: 2001 in Betrieb genommen, Vergütungsende
31.12.2021

Wie geht’s weiter? Folgeausschreibung?
Folgeausschreibung für Biogasanlagen - Paluka ...
IDEE: TEILNAHME AN
FOLGEAUSSCHREIBUNG BIOGAS
• Maximalwert: 16,9 ct/kWh (Degression 1 %/Jahr)

• In 2017 …. Gilt jetzt schon nicht mehr!
PROBLEM: DEGRESSION
Jahr   Bestandsanlagen   Neuanlagen
2017       16,9             14,88
2018       16,73            14,58
2019       16,56            14,43
2020       16,39            14,29
2021       16,23            14,15
2022       16,07            14,01
2023       15,9             13,87
IDEE: TEILNAHME AN
FOLGEAUSSCHREIBUNG BIOGAS
• Maximalwert: 16,9 ct/kWh (Degression 1 %/Jahr)
• Zuschlag  10 weitere Jahre
• 1 Ausschreibung pro Jahr (1. September), 150 MW
• Keine Eigenstromnutzung zulässig
• Doppelter Überbau nötig
• Maisdeckel
• 150 Tage hydraulische Verweilzeit im geschlossenen
  System nötig
• Später: kein fossiler Zündstrahl mehr!
VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS
ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG ?
Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens
nach dem 13. und muss spätestens bis zum
36. Kalendermonat gewechselt sein

• Vergütungsende 31.12.2020  2017 anfangen
• Vergütungsende 31.12.2024  2021 anfangen
• Vergütungsende 31.12.2028  2025 anfangen
RICHTIGER ZEITPUNKT
  BGA 1:                            Vergütung 21 ct bis 31.12.2021
  BGA 2:              Vergütung 21 ct bis 31.12.2020

     2017      2018          2019          2020          2021

                        Möglicher
                      Wechselzeitraum
        ZU-
      SCHLAG                                      Vergütungshöhe: maximal 16,9
                                                  ct/kWh (wie geboten)
VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS
ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG ?
Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens
nach dem 13. und muss spätestens bis zum
36. Kalendermonat gewechselt sein

• Vergütungsende 31.12.2020  2017 anfangen
• Vergütungsende 31.12.2024  2021 anfangen
• Vergütungsende 31.12.2028  2025 anfangen
EXKURS: ABFALLANLAGEN
• Maximalgebot: 16,9 ct in 2017, ABER:
• Maximal Durchschnitt der letzten 3 Jahre!
                      Hauptproblem Abfallanlage

           geringe
                                       oft kein
           Durch-          keine                   oft kein
                                       Formal-
          schnitts-     Flexprämie                KWK-Bonus
                                     dehydbonus
         vergütung
EXKURS: ABFALLANLAGEN
Beispiel:
Abfall-BGA 500 kW nur mit Grundvergütung (150 kW:
11,67; 500 kW: 10,23 ct) mit Laufzeitende 2020
• Bisheriger Durchschnitt 10,66
    wäre Maximalgebot
            Idee: 2017 nicht ausschreiben, sondern
            optimieren:
• jetzt Formaldehydbonus, jetzt Gärrestaufbereitung,
   jetzt Flex mit 1 MW          Durchschnitt = 15,76
EXKURS: ABFALLANLAGEN
•   Bisheriger Durchschnitt bis Ende 2016: 10,66
•   Durchschnitt seit 2017: 15,76
•   Maximalgebot 2017: 10,66
•   Maximalgebot 2018: (10,66+10,66+15,76)/3 = 12,36
•   Maximalgebot 2019: (10,66+15,76+15,76)/3 = 14,06
•   Maximalgebot 2020: 15,76
                                Problem: Laufzeitende
                               2020, Umstieg dann erst
                                Ende 2021 möglich
                                      Stillstand!
EXKURS ABFALLANLAGEN
 F        N                         Idee:
                           Neuer SAT-Standort mit
                           Ausschreibung: 14,88 ct
                               Maximalgebot

     E             F
         Inbetriebnahme:                             BHKW
 BHKW          2000
         Vergütungsende:
               2020
 BHKW
KANN ES MIT BIOGAS OHNE
ABFALLEINSATZ WEITERGEHEN?
1. Können die Einsatzstoffkosten abgesenkt werden?

2. Kann eine wirtschaftliche Vergütung (deutlich
   über den Einsatzstoffkosten) erlangt werden?

3. Kann die Anlage so gestaltet werden, dass die
   hierfür nötigen Vorgaben eingehalten werden?
WAS KOSTEN DIE
EINSATZSTOFFE
 • Wichtig zu wissen:
   Was kostet die eingespeiste kWh wirklich?
   VOLLKOSTEN-Ermittlung ist für den einzelnen
   Betrieb nötig!
 • Erfahrungswert bei heutigen Einsatzstoffen:
   über 17 ct / kWh !!!
                             Probleme
   maximaler Ausschreibewert für
                                        Maisdeckel!
    Folgeausschreibung: 16,9 ct
MAISDECKEL
 Problem: Bestandsanlagen müssen ab der Umstellung
  auf die neue Vergütung einen Maisdeckel einhalten

Gilt für: Getreidekorn, Mais (Ganzpflanze, Maiskorn-
Spindel-Gemisch, Körnermais, Lieschkolbenschrot).

• Zuschlag 2017, 2018  50 Masseprozent
• Zuschlag 2019, 2020  47 Masseprozent
• Zuschlag 2021, 2022  44 Masseprozent
EINSATZSTOFFOPTIMIERUNG
1. Maisdeckel
    es müssen andere Einsatzstoffe gefunden werden
2. Kostensenkung  teure Einsatzstoffe müssen
   reduziert, günstigere gefunden werden
   (deutlich unter den maximalen Ausschreibepreis)
3. Investitionen vermeiden  kein Endlager etc, das
   sich nicht selbst refinanzieren lässt
4. Nicht vergessen:
   Änderung Einsatzstoffe müssen genehmigt werden!
WICHTIGE TIPPS
   • Kosten Einsatzstoffe müssen ermittelt werden
   • Kosten Einsatzstoffe müssen abgesenkt werden
   • Kostenoptimierung, keine unnötigen
     Investitionen!

                     Schritt 1:
                     Einsatzstoffoptimierung
WO KOMMT KÜNFTIG
DIE VERGÜTUNG HER?
• Zuschlagspreis nach Ausschreibung (max. 16,9
  für Bestandsanlagen, max. 14,88 für Neuanlagen)
• Flexzuschlag (für Vorgabe: doppeltes Überbauen)
  in Höhe von 40 Euro/kW und Kalenderjahr
• Zusatzerlöse aus dem Verkauf von Wärme
• Ggf. Regelenergieerlöse,
  Erlöse aus Fahrplangeschäften
• Evtl. aus sonstigen Zusatzerlösen…
PRAXISBEISPIEL 1:
 BGA, IB 2000, 500 kW, NawaRo (65 % Mais), Gülle, kein
 Wärmeverkauf, Wärmenutzung eigenes Wohnhaus,
 Durchschnittsvergütung ca. 20 ct/kWh

 • Ausschreibung? Max. 16,9 ct/kWh, 20.000 Euro
   Flexzuschlag
 • Problem: doppelter Überbau nötig
    250 kW od. investieren
 • Problem: Maisdeckel
 • Bei 250 kW: max. 17,8 ct/kWh  wirtschaftlich?
PRAXISBEISPIEL 2:
 BGA, IB 2000, 500 kW, installiert 2500 kW (Flex),
 NawaRo (65 % Mais), Gülle

 • Ausschreibung mit 400 kW: 16,9 ct  592.176Euro
 • Flexzuschlag: 100.000 Euro/Jahr

      Folge    Durchschnitt: 19,75 ct/kWh
PRAXISBEISPIEL 3:
 BGA, IB 2000, 500 kW, installiert 2500 kW (Flex),
 NawaRo (65 % Mais), Gülle, Wärmeverkauf
 (250 kW a 5 ct), EEG-Durchschnitt ca. 20 ct
 • Ausschreibung mit 400 kW: 16,9 ct  592.176 Euro
 • Flexzuschlag: 100.000 Euro/Jahr
 • Wärmeverkauf: 109.500 Euro/Jahr

     Folge    Durchschnitt: 22,87 ct/kWh
              (inkl. Wärmeverkauf!)
WÄRMEVERKAUF
             Bisher Wärme verschenkt
            oder extrem billig abgegeben

              JETZT nachverhandeln
   Kunden bringt günstiger Preis nichts, wenn BGA
  und damit Wärmeversorgung bald stillgelegt wird

            Wärme ist Wirtschaftsgut
            nicht zu günstig hergeben!
VORSICHT BEI
WÄRMEVERTRÄGEN
• Gleiches Vertragsmuster für 2 oder mehr Abnehmer
   AVB FernwärmeVO gilt, insbesondere:

                              Laufzeit max.
       Wärmegarantie
                                10 Jahre
PRAXISBEISPIEL 4:
 BGA, IB 2000, 500 kW, installiert 2500 kW (Flex),
 NawaRo (65 % Mais), Gülle, Wärmeverkauf
 (250 kW a 5 ct), EEG-Durchschnitt ca. 20 ct,
 Regelenergieerlöse 20.000 Euro
 • Ausschreibung mit 400 kW: 16,9 ct  592.176 Euro
 • Flexzuschlag: 100.000 Euro/Jahr
 • Wärmeverkauf: 109.500 Euro/Jahr
 • Regelenergie: 20.000 Euro/Jahr
      Folge     Durchschnitt: 23,45 ct/kWh
                (inkl. Wärmeverkauf!)
WICHTIGE TIPPS
   • Jetzt Flexibilisierung prüfen
   • Jetzt Wärmeverkauf prüfen und ggf. angehen
   • Jetzt Regelenergie/Fahrpläne testen

                     Schritt 2:
                     Künftige Einnahmen
                     vorbereiten
WAS MUSS DIE ANLAGE
KÜNFTIG KÖNNEN
• Weder Ausschreibung noch Zuschlag
  erfordern jetzt Maßnahmen
• ABER: sobald in die neue Vergütung gewechselt
  wird, gilt die Anlage als EEG-2017-Anlage

    Folge
            ALLE Vorgaben des EEG 2017 sind ab dann
            zwingend einzuhalten, insbesondere:
DOPPELTER ÜBERBAU
• Die Anlage muss doppelte überbaut sein
   500 kW Einspeisevergütung setzt
  1 MW installierte Leistung voraus!

                   40 Euro je kW installierter
    Flexzuschlag   Leistung pro Jahr!
                   1 MW  40.000 Euro/Jahr
MAISDECKEL
     Ab der Umstellung auf die neue Vergütung
          ist der Maisdeckel einzuhalten.

Gilt für: Getreidekorn, Mais (Ganzpflanze, Maiskorn-
Spindel-Gemisch, Körnermais, Lieschkolbenschrot).

• Zuschlag 2017, 2018  50 Masseprozent
• Zuschlag 2019, 2020  47 Masseprozent
• Zuschlag 2021, 2022  44 Masseprozent
KEINE
EIGENSTROMNUTZUNG
Ab Wechsel in die Ausschreibevergütung ist jegliche
Eigenstromnutzung außerhalb der Anlage unzulässig
 komplette EEG-Vergütung würde entfallen!
• Zulässig: Eigenstromnutzung für eigene Rührwerke
• Unzulässig: Betreiber versorgt sein
   eigenes Wohnhaus mit Eigenstrom
   (Landwirt ist Anlagenbetreiber)
• Zulässig: GmbH & Co. KG versorgt privates
   Wohnhaus des Anlagenbetreibers
    aber: 6,88 ct EEG-Umlage!
ABGEDECKTE ENDLAGER?
EEG 2017

 Die hydraulische Verweilzeit im gesamten
  gasdichten und an die Gaserfassung
  angeschlossenen System der BGA beträgt
  mindestens 150 Tage.

 Muss ab Wechsel in die Ausschreibevergütung
  eingehalten werden!
  Sonst kompletter Vergütungsentfall!
EINSATZSTOFFE?
 Ab der Ausschreibungsvergütung:
 KEINE Vorgaben mehr, außer, dass Einsatzstoffe
 Biomasse iSd. BiomasseVO sein müssen
     Idee: Abfälle, Reststoffe etc. alles zulässig nach EEG

  Stimmt! ABER: eingesetzt werden darf nur, was
   GENEHMIGT ist
  vorher mit Genehmigungsbehörde abklären
  Kritisch: alte Genehmigungen…
WICHTIGE TIPPS
   • Sind Vorgaben EEG 2017 einhaltbar (doppelter
     Überbau, 150 Tage hydraulische Verweilzeit,
     keine Eigenstromnutzung, Maisdeckel, neue
     Einsatzstoffe genehmigungsfähig…) ?

                     Schritt 3:
                     Prüfen, ob die
                     Anlage das alles kann!
JETZT:
Flexibilisierung prüfen!
FLEXPRÄMIE NACH
ALTEM RECHT
• Weiterhin möglich, Deckel 1350 MW
• 10 Jahre, 130 Euro/kW Zusatzleistung
  (max. 50 % inst. Leistung)
• Vorgaben:
    •   Gasspeicher (3-4 Std.)
    •   Umweltgutachten (3-tägiger Probebetrieb)
    •   Meldungen BNetzA, Netzbetreiber
    •   Teilnahme an Direktvermarktung
KOSTEN BEACHTEN
Flexibilisierung erfordert i.d.R. Invest in:
• BHKW
• Gasspeicher
• Netzanschluss
• Genehmigung
• Finanzierung
          Folge
                     führt evtl. zum Verlust des
                     EIGENSTROMPRIVILEGS
Flexibilisierungsbeispiele
bei kurzer Restlaufzeit
BEISPIEL 1
 • BGA, 500 kW, IB 2000, 25 kW Eigenstromnutzung

 • Flex-BHKW mit 500 kW kostet 400.000 Euro

 • Netzanschluss kostet 90.000 Euro

 • Gasspeicher ist vorhanden
PRÜFUNG EINZELFALL
 • Flexprämie max. 3 Jahre 58.500 = 175.500 Euro
 • Minus: EEG-Umlage (5.475 Euro x 3 Jahre)
   16.425 Euro
 • Minus BHKW-Kosten 400.000 Euro
 • Minus Netzanschlusskosten 90.000 Euro

     FAZIT   minus 330.925 Euro
BEISPIEL 2
 • BGA, 500 kW, IB 2000, 25 kW Eigenstromnutzung

 • Flex-BHKW mit 2.000 kW kostet 900.000 Euro

 • Netzanschluss kostet 220.000 Euro

 • Gasspeicher ist vorhanden
PRÜFUNG EINZELFALL
 • Flexprämie max. 3 Jahre 162.500 = 478.500 Euro
 • Minus: EEG-Umlage (5.475 Euro x 3 Jahre)
   16.425 Euro
 • Minus BHKW-Kosten 900.000 Euro
 • Minus Netzanschlusskosten 220.000 Euro

     FAZIT   minus 657.925 Euro
BERECHNUNGSBEISPIEL
Bestand 500 aus 2000, Zubau 500 oder 2000 kW

         Zubau 500 kW             Zubau 2000 kW

       JETZT: - 330.925 EUR      JETZT: - 657.925 EUR

     Bei FlexZUSCHLAG         Bei FlexZUSCHLAG
      200.000  Ergebnis:       800.000  Ergebnis:
     minus 130.925 Euro       plus 142.075 Euro
ABER:
 Wie soll 500 kW-Anlage mit 1 x 500 kW und 1 x 2.000
 kW im Jahresschnitt 500 kW schaffen?

 • Keinesfalls: Teillastbetrieb  Wirkungsgradverluste!

 • Also: Nur wenige Stunden am Tag laufen  500 kW
   im Jahresschnitt kommen raus bei
     •   6 Stunden am Tag bei 2,0 MW
     •   4,8 Stunden am Tag bei 2,5 MW
PRÜFUNG EINZELFALL
 •   Flexprämie: 650.000 Euro
 •   Minus EEG-Umlage  16425 Euro
 •   Minus BHKW  900.000 Euro
 •   Minus Netzanschluss  220.000 Euro

     FAZIT•    Minus 657.925

 + Kosten Pufferspeicher  100.000 Euro  MINUS
 757.925 Euro Gesamtergebnis!
BERECHNUNGSBEISPIEL
Bestand 500 aus 2001, Zubau 500 oder 2000 kW

         Zubau 500 kW             Zubau 2000 kW

       JETZT: - 330.925 EUR      JETZT: - 757.925 EUR

     Bei FlexZUSCHLAG         Bei FlexZUSCHLAG
      200.000  Ergebnis:       800.000  Ergebnis:
     minus 130.925 Euro       plus 42.075 Euro
Jeder Einzelfall muss

KRITISCHE WERTUNG:                       geprüft werden!!!

• Klares Ergebnis: doppelter Überbau lohnt nicht, 5-
  facher Überbau schon
• Risiko: Für Flexprämie muss mindestens 20 % der
  installierten Leistung gefahren werden!
• Bedenken: Im Beispiel bleiben 42.000 Euro übrig,
  aber IN 13 Jahren  im Jahresergebnis also: knapp
  3.200 Euro vor Steuer!
• ABER: Überbau ist zumindest kein Minusgeschäft!
BEISPIEL 3
 • BGA, 500 kW, IB 2000, 25 kW Eigenstromnutzung

 • Flex-BHKW mit 1.200 kW kostet 570.000 Euro

 • Netzanschluss kostet 150.000 Euro

 • Pufferspeicher: 50.000 Euro
PRÜFUNG EINZELFALL
 • Flexprämie max. 3 Jahre 110.500 = 331.500 Euro
 • Minus: EEG-Umlage (5.475 Euro x 3 Jahre)
   15.425 Euro
 • Minus BHKW-Kosten 570.000 Euro
 • Minus Netzanschlusskosten 150.000 Euro
 • Minus Pufferspeicher 50.000 Euro

     FAZIT   minus 453.925 Euro
BERECHNUNGSBEISPIEL
Bestand 500 aus 2000, Zubau 1200 oder 2000 kW

        Zubau 1200 kW             Zubau 2000 kW

       JETZT: - 453.925 EUR      JETZT: - 757.925 EUR

     Bei FlexZUSCHLAG         Bei FlexZUSCHLAG
      480.000  Ergebnis:       800.000  Ergebnis:
     plus 26.075 Euro         plus 42.075 Euro
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