Jean-Michel Cina, Präsident SRG SSR - Die Leistungen der SRG als nationale Klammer für den medialen Service Public
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Jean-Michel Cina, Präsident SRG SSR Die Leistungen der SRG als nationale Klammer für den medialen Service Public
Charles Ferdinand Ramuz Was haben wir Schweizer gemeinsam: «Die gelben Briefkästen der Post und die Farbe der Uniform unserer Soldaten»
… wir haben was Wichtiges gemeinsam… Gemeinsam haben wir in der Schweiz die SRG SSR als öffentliches, gebührenfinanziertes Medienhaus - mit den regional abgestützten Programmen und Sendern Wir gehören der Gemeinschaft Schweiz und erbringen mediale Dienstleistungen für unser Publikum und für die Zivilgesellschaft Man kann uns nicht kaufen, man kann uns nicht verkaufen. Wir finanzieren unser Medienhaus gemeinsam und solidarisch. Wir sind unabhängig.
BV Art. 93 Radio und Fernsehen 1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes. 2 Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck. 3 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet. 4 Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen. 5 Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.
Gesetz über Radio und Fernsehen - RTVG Art. 3a Unabhängigkeit Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig. Art. 24 Programmauftrag Die SRG erfüllt den verfassungsrechtlichen Auftrag im Bereich von Radio und Fernsehen (Programmauftrag). Insbesondere: a. versorgt sie die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen in den drei Amtssprachen; b. fördert sie das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen und gesellschaftlichen Gruppierungen und berücksichtigt sie die Eigenheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone; c. fördert sie die engere Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Heimat sowie die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland. .
Gleichwertige Angebote in den Sprachregionen
Gesetz über Radio und Fernsehen - RTVG Art. 24 Programmauftrag 2 Für die rätoromanische Schweiz veranstaltet die SRG mindestens ein Radioprogramm. Im Übrigen legt der Bundesrat die Grundsätze fest, nach denen die Radio- und Fernsehbedürfnisse dieser Sprachregion zusätzlich berücksichtigt werden müssen. 3 Der Bundesrat legt die Grundsätze fest, nach denen die Bedürfnisse der Menschen mit Sinnesbehinderungen berücksichtigt werden müssen. Er bestimmt insbesondere, in welchem Ausmass Spezialsendungen in Gebärdensprache für gehörlose Menschen angeboten werden müssen.
Angebote der SRG für Sinnesbehinderte (Zahlen 2015) Weiterausbau bis 2022 • Die SRG untertitelt heute rund 30 000 Stunden Programm. Das ist die Hälfte der Sendezeit. Bis 2022 wird dieses Angebot auf 45 000 Stunden beziehungsweise 80 Prozent ausgebaut. • Gegenüber den heute 420 Stunden an audiodeskribierten Inhalten werden 900 Stunden zur Verfügung gestellt. • Bei den gebärdeten Inhalten werden 1000 Stunden – im Vergleich zu 440 Stunden heute – angestrebt. • Der finanzielle Aufwand steigt von 9,5 Millionen (2016) auf 17 Millionen Franken im Jahr 2022.
Gesetz über Radio und Fernsehen - RTVG Art. 24 Programmauftrag 4 Die SRG trägt bei zur: a. freien Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge; b. kulturellen Entfaltung und zur Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie zur Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens, namentlich durch die Ausstrahlung von Schweizer Produktionen und eigenproduzierten Sendungen; c. Bildung des Publikums, namentlich durch die regelmässige Ausstrahlung von Sendungen mit bildenden Inhalten; d. Unterhaltung.
Ausgaben nach Genre 2015-2016
Die SRG fördert Film und Musik in der ganzen Schweiz
Zahlen zum Pacte de l’audiovisuelle 2016
Unsere Leistungen als nationale Klammer - Die SRG ist regional stark verankert. - 23’000 Mitglieder aus allen Landesteilen der Schweiz bilden die Trägerschaft - Als öffentliches Medienhaus lebt die SRG die eidgenössische Solidarität - Die SRG leistet in vielen Regionen einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt - Die Regionen profitieren wirtschaftlich vom Medienschaffen der SRG
Unsere Leistungen als nationale Klammer - Die SRG gibt der schweizerischen und regionalen Volkskultur eine nationale Bühne - Die SRG greift zudem regelmässig historische Themen mit lokalem Bezug auf (500 Jahre Niklaus von der Flue, Generalstreik 1918, Fête des Vignerons 2019) - Nationale und internationale Sportevents in allen Regionen werden von der SRG audio-visuell begleitet (Lauberhornrennen, Basel Indoors, etc.) - Musik- und Filmkultur aus allen Regionen der Schweiz werden von der SRG unterstützt.
Beispiele in Sendegefässen - Couleurs locales im RTS – Schweiz aktuell im SRF; Regional – Diagonal im Radio von SRF; - 20 Minutes aus dem RTS, das auch im SRF gezeigt wird; - Projekt «Nouvo» – in vier Sprachen; - Zusammenarbeit bei Magazin- (z.B. Rundschau/Falò/Mise au point) und Konsumentensendungen (Kassensturz/A bon entendeur/Patti chiari/Espresso); - Austausch von Dokumentarfilmen zwischen den Sprachregionen; - Enge Zusammenarbeit bei Inland- und Auslandkorrespondenten
Beispiele in Sendegefässen - Les Autres – gli altri – ils auters – die Anderen: Nationale Radiosendung, die wöchentlich einen Blick in die anderen Sprachregionen wirft; - Nationale Themenabende: gleichzeitig ausgestrahlte, mehrstündige Themen- abende, die gemeinsame Schwerpunkte zu aktuellen Fragen setzen (2017: nationaler Klimaabend «Plus 3°»; - Bonjour la Suisse – Wir sind die Schweiz – Typisch Schweiz: Gemeinsame Doku- Serien; - Zusammenarbeit und Medienpartnerschaften bei kulturellen Veranstaltungen: z.B. Filmfestival Locarno, Solothurner Filmtage, Visions du Réel, Solothurner Literartur- tage, Montreux Jazz Festival, Schubertiades d’Espace 2, Label Suisse, Progetto Martha Argerich, Openair Lumnezia, Alpentöne
Sicher müssen wir uns eingestehen, dass man immer noch viel mehr in diese Richtung leisten kann – aber wenn es uns nicht mehr gibt, dann wird im audio-visuellen Bereich überhaupt niemand mehr diese Aufgabe ausführen.
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