Nachweisdokument P gemäß 8a Absatz 3 BSIG - Das Formular erfasst die Angaben zur Prüfung - Bund.de

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
KRITIS-Büro
Postfach 200363
53113 Bonn

Nachweisdokument P gemäß § 8a Absatz 3 BSIG
Das Formular erfasst die Angaben zur Prüfung.
Es ist in folgende Abschnitte unterteilt:
     Abschnitt PD enthält Angaben zur Durchführung der Prüfung
     Abschnitt PE enthält Angaben zum Prüfergebnis und zu den aufgedeckten Sicherheitsmängeln
     Abschnitt PS enthält Angaben zur Eignung der prüfenden Stelle und zum Prüfteam

Es ist von einem zur Unterschrift berechtigten Beschäftigten der prüfenden Stelle zu unterzeichnen.

Allgemeine Angaben zum Betreiber der Kritischen Infrastruktur
P.1       Name des Betreibers:

P.2       Betreiber-ID:

P.3       Name(n) der registrierten Anlage(n):
          (bitte den/die beim BSI registrierten
          Anlagennamen verwenden)

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Abschnitt PD: Angaben zur Prüfdurchführung
In Abschnitt PD werden die Angaben zur Durchführung der Prüfung (Erstellung eines Nachweises im
Sinne von § 8a Absatz 3 BSIG) erfasst.

Ergänzend zu den Angaben in diesem Abschnitt sind folgende Anlagen beizufügen:

    Anlage PD.A:
     Beschreibung und grafische Darstellung des Geltungsbereichs der Prüfung1 : Alle Systeme,
     Prozesse und Komponenten der kritischen Dienstleistung müssen klar ersichtlich sein. Die grafische
     Darstellung des Geltungsbereichs verdeutlicht die Beschreibung, in dem sie Abgrenzungen und
     Schnittstellen zu anderen Systemen/Anlagen sichtbar macht.
    Anlage PD.B:
     Informationen zum Ablauf der Prüfung einschließlich der Prüfthemen und der überprüften
     Standorte
    Anlage PD.C (optional zu PD.3):
     Beschreibung der Prüfgrundlage, sofern kein oder nur teilweise ein B3S verwendet wurde, ein-
     schließlich der Darstellung, wie diese die besonderen Anforderungen an Kritische Infrastrukturen
     berücksichtigt

PD.1       Zeitraum und Umfang der Prüfung nach § 8a Absatz 3 BSIG
           Beginn der Prüfung:
           Ende der Prüfung:
           Dauer der Prüfung in Personen-Prüftagen:

PD.2       Angaben zur Art der durchgeführten Prüfung
           Die Überprüfung der Umsetzung von § 8a Absatz 1 BSIG wurde
                          als eigenständige Prüfung durchgeführt.
                          als Zusatz zu einer anderen Prüfung durchgeführt. (Zutreffendes bitte ankreuzen)

                                         ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz2,3

                                         ISO 27001-Zertifizierungsverfahren (nativ)3

                                         unternehmensinternes Sicherheitsaudit

                                         Wirtschaftsprüfung
                          als sonstige Prüfung durchgeführt. (bitte erläutern)

1 https://www.bsi.bund.de/dok/125936

2 bitte in PD.4 die Freigabe erteilen.

3 https://www.bsi.bund.de/dok/126684

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Dauer der Gesamtprüfung in Personen-Prüftagen:
          (falls als Zusatz- oder sonstige Prüfung durchgeführt)

PD.3      Angaben zur Prüfgrundlage
                   Verwendung des folgenden B3S (bitte Titel, Version und Datum angeben)

                                  vollständig
                                  in Teilen (Erläuterung bitte als Anlage beifügen)
                       Verwendung einer anderen Prüfgrundlage (Erläuterung bitte als Anlage beifügen)

PD.4      Verwendungseinverständnis zur Einsicht in die IT-Grundschutz-Zertifizierung
          (nur erforderlich wenn in PD.2 „ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz“
          angekreuzt wurde)
                       Der Betreiber erklärt hiermit sein Einverständnis, dass alle Unterlagen und
                       Informationen, die dem BSI im Rahmen der ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis
                       von IT-Grundschutz durch den Betreiber oder den Auditor zur Verfügung gestellt
                       wurden und die der vorliegenden Nachweiserbringung gem. § 8a Absatz 3 BSIG
                       zugrunde liegen, zur Prüfung des vorliegenden Nachweises herangezogen werden
                       dürfen. Insbesondere dürfen diese Unterlagen und Informationen zu diesem
                       Zweck innerhalb des BSI weitergegeben werden.

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Abschnitt PE: Angaben zum Prüfergebnis und zu den aufgedeckten
Sicherheitsmängeln
In Abschnitt PE werden die Angaben zum Prüfergebnis und zu den aufgedeckten Sicherheitsmängeln
erfasst.

Ergänzend zu den Angaben in diesem Abschnitt ist folgende Anlage beizufügen:
   Anlage PE.A:
    Liste der Sicherheitsmängel einschließlich Umsetzungsplan zur Behebung der Mängel 4

Die Sicherheitsmängel sollen in folgende Kategorien eingeteilt werden:
   Geringfügige Abweichung
   Schwerwiegende oder erhebliche Abweichung bzw. Sicherheitsmangel

Hinweise zur Reifegradbestimmung des ISMS und BCMS in diesem Abschnitt
Bei den Angaben zu den Reifegraden handelt es sich ausschließlich um eine oberflächliche Einschät-
zung des Prüfteams. Dabei sollen die Reifegrade von ISMS und BCMS ausdrücklich nur innerhalb des
Geltungsbereiches der Prüfung, also mit Blick auf die Sicherstellung der kritischen Dienstleistung, be-
urteilt werden. Die Einteilung in Reifegrade in diesem Nachweisformular orientiert sich an klassi-
schen Reifegradmodellen, eine Reifegradbestimmung nach wissenschaftlichen Methoden ist jedoch
nicht gefordert. Vielmehr soll das Prüfteam eine grobe Einschätzung zur Frage, wie stark die Prozesse
für das ISMS und das BCMS bereits im Unternehmen verankert sind und gelebt werden, in Form der
Reifegrade abgeben. Zur Beurteilung, ob die Reifegrade 4 oder 5 erreicht werden, ist der Blick auf die
in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen bzw. Überprüfungen zu richten. Damit ergibt sich
implizit, dass ein neu eingerichtetes ISMS oder BCMS, in dem Prozesse zur Messung und zur kontinu-
ierlichen Verbesserung zwar verankert sind, aber bisher noch nicht mehrfach durchlaufen wurden,
diese Reifegrade noch nicht erreichen kann.

PE.1      Reifegrad des ISMS
          1. Bewertung des Reifegrads:
               1     ISMS ist geplant, aber nicht etabliert.
               2     ISMS ist zum Teil etabliert.
               3     ISMS ist etabliert und dokumentiert.
               4     Zusätzlich zum Reifegrad 3 wurde das ISMS regelmäßig auf Effektivität überprüft.
               5     Zusätzlich zum Reifegrad 4 wurde das ISMS regelmäßig verbessert.
          2.   Begründung der vorgenommenen Bewertung des Reifegrads des ISMS:

4 https://www.bsi.bund.de/OHNachweise (Muster für eine Mängelliste in Anhang D)

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PE.2      Reifegrad des BCMS
          1. Bewertung des Reifegrads:
               1       BCMS ist geplant, aber nicht etabliert.
               2       BCMS ist zum Teil etabliert.
               3       BCMS ist etabliert und dokumentiert.
               4       Zusätzlich zum Reifegrad 3 wurde das BCMS regelmäßig auf Effektivität überprüft.
               5       Zusätzlich zum Reifegrad 4 wurde das BCMS regelmäßig verbessert.
          2.   Begründung der vorgenommenen Bewertung des Reifegrads des BCMS:

Nachweisdokument P, Version 1.0                   Stand: 10.02.2021                           Seite 5 von 8
Abschnitt PS: Angaben zur Eignung der prüfenden Stelle und des Prüfteams
In Abschnitt PS werden die Angaben zur Eignung der prüfenden Stelle und des Prüfteams erfasst.

Ergänzend zu den Angaben in diesem Abschnitt sind folgende Anlagen beizufügen:

    Anlage PS.A:
     Nachweis(e) der Qualifikation „zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ oder
     gleichwertiger Kompetenznachweis (z. B. Selbsterklärung) für jeweils eine/-n
          –    Mitarbeiter/-in der prüfenden Stelle
          –    Mitarbeiter/-in des Prüfteams
    Anlage PS.B:
     Unabhängigkeitserklärung für alle Mitglieder des Prüfteams

PS.1      Name und Organisationseinheit
          der prüfenden Stelle:

PS.2      Anschrift der prüfenden Stelle:

PS.3      Angaben zur Eignung der prüfenden Stelle:

                        DAkkS-Akkreditierung 5
                        Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister beim BSI
                        Anerkennung als Prüfstelle beim BSI
                        QA-Zertifizierung gemäß DIIR, IIA oder gleichwertige5
                        Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5
                        Selbsterklärung gegenüber dem BSI

PS.4      Nachweis der zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz der prüfenden Stelle für § 8a BSIG
          Mindestens ein Beschäftigter der prüfenden Stelle, der die vorliegende Prüfung bearbeitet
          hat, hat
                        die Qualifikation „zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ nachge-
                        wiesen.
                        einen gleichwertigen Kompetenznachweis erbracht.
          (Siehe Anlage PS.A.)

5 wie in der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG, Abschnitt 3.2.1, beschrieben.

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PS.5      Nachweis der zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz des Prüfteams für § 8a BSIG

          Mindestens ein Mitglied des Prüfteams hat

                       die Qualifikation „zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ nachge-
                       wiesen.
                       einen gleichwertigen Kompetenznachweis erbracht.
          (Siehe Anlage PS.A.)

PS.6      Angaben zum Prüfteam – Zusammensetzung und Abdeckung aller Kompetenzbereiche

 Prüfer                                                     Kompetenzbereiche            Zusätzliche
                                                                                         Prüfverfahrens-
                                                                                         kompetenz

 Nr.     Name,                    Organisation   Prüf-      Audit       IT-      Bran-   Zusatz-    Gleich-
         Vorname                                 anteil                 Sicher   che     qualifi-   wertige
                                                 in %                   heit             kation     Komp.

 1

 2

 3

 4

 5

Nachweisdokument P, Version 1.0                     Stand: 10.02.2021                               Seite 7 von 8
Erklärungen
     Hiermit bestätige ich, dass im Rahmen der durchgeführten Prüfung die in P.3 aufgeführten
      Anlagen vollständig abgedeckt wurden. Art und Umfang der Prüfung (Dokumenten-, Vor-Ort-,
      Stichprobenprüfung) der jeweiligen Anlage oder deren Teile wurden im Prüfplan kenntlich
      gemacht. Relevante Schnittstellen wurden berücksichtigt.
     Ich bestätige, dass der Betreiber zum Zeitpunkt der Prüfung unter Einhaltung des Stands der
      Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von
      Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informations-
      technischen Systeme, Komponenten oder Prozesse getroffen hat, die für die Funktionsfähigkeit
      der Anlagen bzw. Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind und damit die Anforderungen des
      § 8a Absatz 1 BSIG erfüllt. Die im Rahmen der Prüfung identifizierten hiervon abweichenden
      Feststellungen sind aus der beigefügten Liste der Sicherheitsmängel ersichtlich.
     Hiermit erkläre ich, dass das Prüfteam über alle notwendigen Kompetenzen zur Durchführung
      der Prüfung verfügt (vgl. Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG).
     Ich erkläre außerdem, dass die in der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG
      aufgeführten Prinzipien und Vorgaben zur „Berufsethik“ durch das Prüfteam eingehalten bzw.
      erfüllt werden. Insbesondere liegt eine Unabhängigkeitserklärung für alle Mitglieder des Prüf-
      teams vor.

     Die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Erhebung von Daten im Nachweisdokument P gemäß
      § 8a Absatz 3 BSIG sind mir bekannt.

__________________________________________          __________________________________________
Ort                                                 Datum

__________________________________________          __________________________________________
Name                                                Stempel und Unterschrift der prüfenden Stelle
(in Druckbuchstaben)                                (zur Unterschrift berechtigte Person)

Nachweisdokument P, Version 1.0                 Stand: 10.02.2021                                Seite 8 von 8
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