Beratungs- und Fördermöglichkeiten - der Agentur für Arbeit für Betriebe und deren Beschäftigte

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Beratungs- und Fördermöglichkeiten - der Agentur für Arbeit für Betriebe und deren Beschäftigte
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg  05.02.2021

          Beratungs- und Fördermöglichkeiten
                            der Agentur für Arbeit
                     für Betriebe und deren Beschäftigte
Kurzarbeitergeld

Aktuelle Entwicklungen
Personen und Betriebe in Kurzarbeit
    Februar 2020 bis Oktober 2020* - in Berlin

                                                                                                                     *

                                                 239.465
                                                                 220.094                                                                                        Personen
                                                                                      173.906

                             122.398                                                                       132.944
                                                                                                                         107.646
                                                                                                                                         89.237          87.946
              998                                                                                                                                                 Betriebe
              50                                 27.923           25.277
                              16.330                                                   20.110              16.487        14.523          12.926          12.728
           Feb 20            Mrz 20              Apr 20          Mai 20               Jun 20               Jul 20        Aug 20         Sep 20           Okt 20
                                                                                                                           * März bis Juli endgültig;
                                                                                                                           August bis Oktober 2020 hochgerechnete Werte, daher
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit                                                                             vorläufig

                                                      © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen und Betriebe in Kurzarbeit
    Februar 2020 bis Oktober 2020* - in Brandenburg

                                                                                                                       *

                                                 112.471
                                                                 220.094
                                                                                                                                                                    Personen
                                                                                       71.413
                              53.906
                                                                                                           132.944
                                                                                                                           40.056
                                                                                                                                           32.853          29.710
             1.554                                                                                                                                                   Betriebe
              50                                 16.750           14.384               10.410
                               9.498                                                                           7.700        6.511          5.800            5.515
           Feb 20            Mrz 20              Apr 20          Mai 20               Jun 20               Jul 20          Aug 20         Sep 20           Okt 20
                                                                                                                             * März bis Juli endgültig;
                                                                                                                             August bis Oktober 2020 hochgerechnete Werte, daher
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit                                                                               vorläufig

                                                      © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April und Juli 2020 (TOP 5)
                                                                                       in Berlin
April 2020                                                                                       Juli 2020
                         Sonst. DL, priv.
                         Haushalte                                                                                    Sonst.
                                                                                                                      Wirtschaftl.                           Verarbeitendes
                                                               Gastgewerbe                                                                                   Gewerbe
                                                                                                                      DL
                                   20.474                                                                                       16.813              16.304
Immobilien,
freiberufl., wiss. u.                                         46.193
techn. Dienstl.
                      23.697
                                                                                                                                                                      Handel,
                                                                                                                                                             12.061   Instandhaltu
                                                                                                    Immobilien,        15.085                                         ng u.
                                     Gesamt: 239.465                                                                                 Gesamt: 132.944                  Reparatur
                                                                                                    freiberufl.,
                                                                                                    wiss. u. techn.                                                   von KFZ
       Sonst.                                                                                       Dienstl.
                            25.062
       wirtschaftl.
       DL                                             39.608
                                                                                                                                           27.607

                                                      Handel,
                                                                                                                                          Gastgewerbe
                                                      Instandhaltung u.
                                                      Reparatur von KFZ

                        Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
                                                        © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April und Juli 2020 (Top 5)
                                                                          in Brandenburg
April 2020                                                                                   Juli 2020

                  Sonst. DL, priv.
                  Haushalte                                                                                                Verkehr u.
                                                                                                                           Lagerei
                                                         Gastgewerbe

                            10.544                                                                                                3.978
                                                                                                       Sonst. DL, priv.                                        Verarbeitendes
                                                   16.783
                                                                                                       Haushalte                                               Gewerbe
                                                                                                                          3.483

                                                                                                                                                      14.938

                              Gesamt: 112.471                                                                                      Gesamt: 48.280
Verarbeitendes   27.549                                                                                              6.747
Gewerbe                                                  18.840                                       Gastgewerbe

                                                                    Handel,
                                                                    Instandhaltung                                                      6.043
                                        6.729                       u. Reparatur
                                                                    von KFZ
                                       Verkehr u.                                                                                 Handel,
                                       Lagerei                                                                                    Instandhaltung u.
                                                                                                                                  Reparatur von Kfz

                 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
                                                  © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Kurzarbeit und Qualifizierung

      Weiterbildungsförderung
                 durch die BA
Wir können Weiterbildungen auch während KUG unterstützen.

                                 Grundvoraussetzungen des § 106a SGB III
                                  ▬    die Weiterbildungsmaßnahme muss während der Kurzarbeit aufgenommen werden
                                  ▬    die Maßnahmen muss mehr als 120 Stunden dauern
                                  ▬    Träger und Maßnahmen müssen zugelassen sein
                                  ▬    ein Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten (AEZ) sowie die Gewährung sonstiger
                                       Weiterbildungskosten erfolgt nicht

 Erstattung der Lehrgangskosten bei Weiterbildung
▬    Die Lehrgangskosten werden für die Zeit der Maßnahme erstattet. Dies gilt auch, wenn die Maßnahme über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus geht
     (längstens bis 31.07.2023).
▬    Die Erstattung der Lehrgangskosten richtet sich nach der Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebes:
        bei weniger als 10 Beschäftigte:                      100 Prozent
        bei 10 bis unter 250 Beschäftigte:                      50 Prozent
        bei 250 bis unter 2.500 Beschäftigte:                   25 Prozent
        und bei 2.500 und mehr Beschäftigte:                    15 Prozent.
▬    Die Lehrgangskosten sind nachträglich und innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen*
     * Antragsformular auf der Internetseite: www.arbeitsagentur.de

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
                                                                                                          Dauer insgesamt mehr als 120 Stunden und
                                                                                                           Maßnahme und Träger sind zugelassen* oder
         100 %                  oder               50 %                                                   förderfähiges Fortbildungsziel nach §2 des
                                                                                   Qualifizierung          Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und Träger
vom 01.01.2021 bis 30.06.2021                    ab 01.07.2021                                             ist zur Durchführung dieser Maßnahme nach § 2a des
                                                                                   findet statt
                                                                                                           Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geeignet
vom 01.07.2021 bis 31.12.2021     wenn Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 begonnen wurde und
                                  Qualifizierung stattfindet                                             * Weitere Infos zum förderfähigen Ziel und den geeigneten Trägern im
                                                                                                         KURSNET der BA

                                                © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Qualifizierung von Beschäftigten

         Weiterbildungsförderung
                    durch die BA
Weiterbildungsförderung, auch wenn Kurzarbeit kein Thema ist

 Seit 2019 können Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter oder Betriebsgröße gefördert
 werden, wenn deren berufliche Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind (Qualifizierungschancengesetz).
 Und diese Möglichkeiten wurden weiter ausgebaut (Arbeit-von-morgen-Gesetz):

▬   Rechtsanspruch auf die Förderung einer
    berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
▬   Mindestdauer für zugelassene
    Qualifizierungsmaßnahmen bei Beschäftigten: > 120
    Stunden
▬   Sammelantrag für Arbeitgeber, wenn mehrere
    Beschäftigte gemeinsam an einer Weiterbildung
    teilnehmen (komfortabel auch über unsere Online-
    Angebote)

                                   © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung
                                                                      - Regelungen im Detail (1) -
                      ABSCHLUSSORIENTIERTE WEITER-                                  ANPASSUNGSQUALIFZIERUNG                                  QUALIFZIERUNG WÄHREND KuG
                    BILDUNG (§§ 81ff SGB III, ggf § 16 SGB II)                      (§§ 82ff SGB III, ggf. § 16 SGB II)                             (§ 106a SGB III)

                                                                     Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter
                                                                     und Betriebsgröße
                                                                     In Unternehmen ab 250 MA Fokus auf
                •       ungelernte Arbeitnehmer                                •     Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch           Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung,
 Zielgruppe
                •       geringqualifizierte Arbeitnehmer                             Technologien ersetzt werden können              Lebensalter und Betriebsgröße
                                                                               •     Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom
                                                                                     Strukturwandel betroffen sind
                                                                               •     Weiterbildung in Engpassberufen

                                                                      •   Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R mindestens 4
                                                                          Jahre zurück
vorhandene
                kein (verwertbarer) Berufsabschluss                   •   In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III   keine Voraussetzungen
Qualifikation                                                             geförderten Anpassungsqualifizierung teilgenommen (Start
                                                                          der Frist ist der 01.01.2019)

                                                                     Arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung
                                                                     • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene
                Anerkannter Berufsabschluss durch                                                                                    Weiterbildung
                                                                        Anpassungsfortbildungen hinausgeht
angestrebtes    • Vorbereitung auf Externenprüfung                                                                                   • muss während der Kurzarbeit beginnen
                                                                     • die AZAV-zertifiziert ist
Maßnahme-       • Umschulung                                                                                                         • ist AZAV-zertifiziert
                                                                     • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder
    ziel        • berufsanschlussfähige Teilqualifikation                                                                            • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder
                                                                        landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist
                AZAV zertifiziert                                                                                                      landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist
                                                                     • KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach dem
                                                                        Aufstiegsfortbildungsgesetz)
                In der Regel:
                • um 1/3 verkürzte Ausbildung bei
                                                                     Mehr als 120 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten                  Mehr als 120 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
                   Umschulungen
Maßnahme-                                                            • Flexible Durchführung bzgl. Unterrichtsform (z.B. modular,    • Flexible Durchführung bzgl. Unterrichtsform (z.B.
                • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf
  dauer                                                                E-Learning ….)                                                  modular, E-Learning ….)
                   Externenprüfung
                                                                     • Lage der Schulungszeit (VZ/TZ/berufsbegleitend)               • Lage der Schulungszeit (VZ/TZ/berufsbegleitend)
                • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module) +
                   mind. 25 % Praktikumsanteil

                                                      © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung
                                                                        - Regelungen im Detail (2)-
                                  ABSCHLUSSORIENTIERTE
                                                                                         ANPASSUNGSQUALIFZIERUNG                                       QUALIFZIERUNG WÄHREND KuG
                                WEITERBILDUNG (§§ 81ff SGB III,
                                                                                         (§§ 82ff SGB III, ggf. § 16 SGB II)                                  (§ 106a SGB III)
                                       ggf § 16 SGB II)

                                Fördermöglichkeiten durch die BA                         Fördermöglichkeiten durch die BA                               Fördermöglichkeiten durch die BA
                                                                                                                                                                               Betriebe     Betriebe
                                                                          Betriebe           Betriebe mit   Betriebe mit 250    Betriebe ab   Betriebe         Betriebe mit    mit 250 –    ab 2.500
     Betriebsgröße          keine Einschränkungen
                                                                          unter 10 MA        10 – 250 MA    – 2.499 MA          2.500 MA      unter 10 MA      10 – 250 MA     2.499 MA     MA

             Lehrgangs-     zu 100 %                                                                                                          100 %                                         15 %
                                                                         bis zu 100 %        bis zu 65 %    bis zu 40 %         bis zu 30 %                    50 %            25 %
             kosten

             Arbeitsent-
                            bis zu 100 %                                  bis zu 90 %        bis zu 65 %    bis zu 40 %         bis zu 40 %   -                -               -            -
             geltzuschuss
  Förder-
leistungen                                                                                                                                    •   bis 30.06.2021: 100 %
 durch BA                                                                                                                                     •   ab 01.07.2021: insgesamt 100 %, wenn die Kurzarbeit
 (Rest von   Sozialver-
                                                                                                                                                  bis zum 30.06.2021 eingeführt wurde (50 % nach §
    AG)                                                                                                                                           106a SGB III + 50 % nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Kug-V)
             sicherungs-    im AEZ enthalten                              im AEZ enthalten
             beiträge
                                                                                                                                              •   ab 01.07.2021: 50 %, wenn Kurzarbeit ab dem
                                                                                                                                                  01.07.2021 eingeführt wurde
                                                                                                                                              •   ab 01.01.2022: 50 %

                            •    Weiterbildungsprämie
                                 o € 1.000,- bei erfolgreicher
                                   Zwischenprüfung                        •   Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter mit vergleichbarer
                                 o € 1.500,- bei erfolgreicher                Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf
   Zusatzleistungen                Abschlussprüfung
                            •    Umschulungsbegleitende Hilfen

                            Zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung

                                                       © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung, Beantragung erleichtern – Der Sammelantrag

Seit dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, mit einem Antrag die Förderung der beruflichen
Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten gesammelt zu beantragen. (Arbeit-von-morgen-Gesetz).

▬   Der Antrag kann als Arbeitgeberleistung den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) und als Arbeitnehmerleistungen die
    Weiterbildungskosten umfassen.
▬   Die Weiterbildungskosten nach §§ 83ff SGB III (z.B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten, Kosten bei auswärtiger
    Unterbringung) werden als Pauschale erbracht.
▬   Der Sammelantrag kann komfortabel online gestellt werden. Die ausfüllbaren Formulare und die erforderlichen
    Nachweise können über einen Direktupload online an die BA übergeben werden.
▬   Die Beratung der Arbeitgeber erfolgt durch den Arbeitgeber-Service und der Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer ggfs.
    in Gruppenveranstaltungen oder bei Bedarf auch in individuellen Einzelberatungen.
▬   Voraussetzungen des Sammelantrages:
       Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf
       Einverständnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Betriebsvertretung

                          © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung praktisch?

 Interesse an der Qualifizierung        Wir beraten Sie und Ihre Beschäftigten                   Ihre Auswahl
 Ihrer Beschäftigten?                   Der Arbeitgeber-Service berät zu den                     Die Weiterbildungsmaßnahme kann bei
                                        Möglichkeiten der Weiterbildung sowie zu                 einem Bildungsträger Ihrer Wahl
 Sprechen Sie die Kolleg/innen im       möglichen Zuschüssen durch die BA unter                  durchgeführt werden.
 Arbeitgeber-Service vor Ort an.        Berücksichtigung Ihrer finanziellen Beteiligung.         Wichtig ist, dass der Bildungsträger und
 Wir stehen Ihnen auch in Zeiten        Auch Ihre Beschäftigten haben einen Anspruch             die Maßnahme für die Weiterbildungs-
 von Kontaktbeschränkungen              auf eine Weiterbildungsberatung, um die                  förderung zugelassen sind.
 telefonisch jederzeit zur Verfügung.   individuellen Bedarfe abzuklären und das                 Ein Wegweiser für geeignete
                                        konkrete Weiterbildungsziel festzulegen –                Bildungsangebote ist die Aus- und
                                        letzteres mit Ihnen abgestimmt. Den Kontakt zu           Weiterbildungsdatenbank der BA.
                                        unseren Vermittlungskolleg/innen kann der
                                        Arbeitgeber-Service herstellen.
                                        Im Anschluss erhalten Sie die erforderlichen
                                        Antragsunterlagen.

  Bewilligung und Auszahlung
  Liegen alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen vor, veranlassen wir die Auszahlung der beantragten Kosten. Diese Entscheidung
  treffen wir anhand der Informationen aus der Beratung und Ihren Angaben in den Antragsunterlagen.

  Die Zuschüsse werden monatlich nachträglich gewährt.

                                        © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
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