Beratungs- und Fördermöglichkeiten - der Agentur für Arbeit für Betriebe und deren Beschäftigte
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Regionaldirektion Berlin-Brandenburg 05.02.2021 Beratungs- und Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit für Betriebe und deren Beschäftigte
Kurzarbeitergeld Aktuelle Entwicklungen
Personen und Betriebe in Kurzarbeit Februar 2020 bis Oktober 2020* - in Berlin * 239.465 220.094 Personen 173.906 122.398 132.944 107.646 89.237 87.946 998 Betriebe 50 27.923 25.277 16.330 20.110 16.487 14.523 12.926 12.728 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 * März bis Juli endgültig; August bis Oktober 2020 hochgerechnete Werte, daher Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorläufig © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen und Betriebe in Kurzarbeit Februar 2020 bis Oktober 2020* - in Brandenburg * 112.471 220.094 Personen 71.413 53.906 132.944 40.056 32.853 29.710 1.554 Betriebe 50 16.750 14.384 10.410 9.498 7.700 6.511 5.800 5.515 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 * März bis Juli endgültig; August bis Oktober 2020 hochgerechnete Werte, daher Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorläufig © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April und Juli 2020 (TOP 5) in Berlin April 2020 Juli 2020 Sonst. DL, priv. Haushalte Sonst. Wirtschaftl. Verarbeitendes Gastgewerbe Gewerbe DL 20.474 16.813 16.304 Immobilien, freiberufl., wiss. u. 46.193 techn. Dienstl. 23.697 Handel, 12.061 Instandhaltu Immobilien, 15.085 ng u. Gesamt: 239.465 Gesamt: 132.944 Reparatur freiberufl., wiss. u. techn. von KFZ Sonst. Dienstl. 25.062 wirtschaftl. DL 39.608 27.607 Handel, Gastgewerbe Instandhaltung u. Reparatur von KFZ Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April und Juli 2020 (Top 5) in Brandenburg April 2020 Juli 2020 Sonst. DL, priv. Haushalte Verkehr u. Lagerei Gastgewerbe 10.544 3.978 Sonst. DL, priv. Verarbeitendes 16.783 Haushalte Gewerbe 3.483 14.938 Gesamt: 112.471 Gesamt: 48.280 Verarbeitendes 27.549 6.747 Gewerbe 18.840 Gastgewerbe Handel, Instandhaltung 6.043 6.729 u. Reparatur von KFZ Verkehr u. Handel, Lagerei Instandhaltung u. Reparatur von Kfz Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Kurzarbeit und Qualifizierung Weiterbildungsförderung durch die BA
Wir können Weiterbildungen auch während KUG unterstützen. Grundvoraussetzungen des § 106a SGB III ▬ die Weiterbildungsmaßnahme muss während der Kurzarbeit aufgenommen werden ▬ die Maßnahmen muss mehr als 120 Stunden dauern ▬ Träger und Maßnahmen müssen zugelassen sein ▬ ein Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten (AEZ) sowie die Gewährung sonstiger Weiterbildungskosten erfolgt nicht Erstattung der Lehrgangskosten bei Weiterbildung ▬ Die Lehrgangskosten werden für die Zeit der Maßnahme erstattet. Dies gilt auch, wenn die Maßnahme über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus geht (längstens bis 31.07.2023). ▬ Die Erstattung der Lehrgangskosten richtet sich nach der Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebes: bei weniger als 10 Beschäftigte: 100 Prozent bei 10 bis unter 250 Beschäftigte: 50 Prozent bei 250 bis unter 2.500 Beschäftigte: 25 Prozent und bei 2.500 und mehr Beschäftigte: 15 Prozent. ▬ Die Lehrgangskosten sind nachträglich und innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen* * Antragsformular auf der Internetseite: www.arbeitsagentur.de Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge Dauer insgesamt mehr als 120 Stunden und Maßnahme und Träger sind zugelassen* oder 100 % oder 50 % förderfähiges Fortbildungsziel nach §2 des Qualifizierung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und Träger vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 ab 01.07.2021 ist zur Durchführung dieser Maßnahme nach § 2a des findet statt Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geeignet vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 wenn Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 begonnen wurde und Qualifizierung stattfindet * Weitere Infos zum förderfähigen Ziel und den geeigneten Trägern im KURSNET der BA © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Qualifizierung von Beschäftigten Weiterbildungsförderung durch die BA
Weiterbildungsförderung, auch wenn Kurzarbeit kein Thema ist Seit 2019 können Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter oder Betriebsgröße gefördert werden, wenn deren berufliche Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind (Qualifizierungschancengesetz). Und diese Möglichkeiten wurden weiter ausgebaut (Arbeit-von-morgen-Gesetz): ▬ Rechtsanspruch auf die Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ▬ Mindestdauer für zugelassene Qualifizierungsmaßnahmen bei Beschäftigten: > 120 Stunden ▬ Sammelantrag für Arbeitgeber, wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam an einer Weiterbildung teilnehmen (komfortabel auch über unsere Online- Angebote) © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung - Regelungen im Detail (1) - ABSCHLUSSORIENTIERTE WEITER- ANPASSUNGSQUALIFZIERUNG QUALIFZIERUNG WÄHREND KuG BILDUNG (§§ 81ff SGB III, ggf § 16 SGB II) (§§ 82ff SGB III, ggf. § 16 SGB II) (§ 106a SGB III) Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße In Unternehmen ab 250 MA Fokus auf • ungelernte Arbeitnehmer • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Zielgruppe • geringqualifizierte Arbeitnehmer Technologien ersetzt werden können Lebensalter und Betriebsgröße • Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind • Weiterbildung in Engpassberufen • Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R mindestens 4 Jahre zurück vorhandene kein (verwertbarer) Berufsabschluss • In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III keine Voraussetzungen Qualifikation geförderten Anpassungsqualifizierung teilgenommen (Start der Frist ist der 01.01.2019) Arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anerkannter Berufsabschluss durch Weiterbildung Anpassungsfortbildungen hinausgeht angestrebtes • Vorbereitung auf Externenprüfung • muss während der Kurzarbeit beginnen • die AZAV-zertifiziert ist Maßnahme- • Umschulung • ist AZAV-zertifiziert • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder ziel • berufsanschlussfähige Teilqualifikation • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist AZAV zertifiziert landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist • KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz) In der Regel: • um 1/3 verkürzte Ausbildung bei Mehr als 120 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Mehr als 120 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Umschulungen Maßnahme- • Flexible Durchführung bzgl. Unterrichtsform (z.B. modular, • Flexible Durchführung bzgl. Unterrichtsform (z.B. • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf dauer E-Learning ….) modular, E-Learning ….) Externenprüfung • Lage der Schulungszeit (VZ/TZ/berufsbegleitend) • Lage der Schulungszeit (VZ/TZ/berufsbegleitend) • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module) + mind. 25 % Praktikumsanteil © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung - Regelungen im Detail (2)- ABSCHLUSSORIENTIERTE ANPASSUNGSQUALIFZIERUNG QUALIFZIERUNG WÄHREND KuG WEITERBILDUNG (§§ 81ff SGB III, (§§ 82ff SGB III, ggf. § 16 SGB II) (§ 106a SGB III) ggf § 16 SGB II) Fördermöglichkeiten durch die BA Fördermöglichkeiten durch die BA Fördermöglichkeiten durch die BA Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe mit Betriebe mit 250 Betriebe ab Betriebe Betriebe mit mit 250 – ab 2.500 Betriebsgröße keine Einschränkungen unter 10 MA 10 – 250 MA – 2.499 MA 2.500 MA unter 10 MA 10 – 250 MA 2.499 MA MA Lehrgangs- zu 100 % 100 % 15 % bis zu 100 % bis zu 65 % bis zu 40 % bis zu 30 % 50 % 25 % kosten Arbeitsent- bis zu 100 % bis zu 90 % bis zu 65 % bis zu 40 % bis zu 40 % - - - - geltzuschuss Förder- leistungen • bis 30.06.2021: 100 % durch BA • ab 01.07.2021: insgesamt 100 %, wenn die Kurzarbeit (Rest von Sozialver- bis zum 30.06.2021 eingeführt wurde (50 % nach § AG) 106a SGB III + 50 % nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Kug-V) sicherungs- im AEZ enthalten im AEZ enthalten beiträge • ab 01.07.2021: 50 %, wenn Kurzarbeit ab dem 01.07.2021 eingeführt wurde • ab 01.01.2022: 50 % • Weiterbildungsprämie o € 1.000,- bei erfolgreicher Zwischenprüfung • Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter mit vergleichbarer o € 1.500,- bei erfolgreicher Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf Zusatzleistungen Abschlussprüfung • Umschulungsbegleitende Hilfen Zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Weiterbildungsförderung, Beantragung erleichtern – Der Sammelantrag Seit dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, mit einem Antrag die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten gesammelt zu beantragen. (Arbeit-von-morgen-Gesetz). ▬ Der Antrag kann als Arbeitgeberleistung den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) und als Arbeitnehmerleistungen die Weiterbildungskosten umfassen. ▬ Die Weiterbildungskosten nach §§ 83ff SGB III (z.B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten, Kosten bei auswärtiger Unterbringung) werden als Pauschale erbracht. ▬ Der Sammelantrag kann komfortabel online gestellt werden. Die ausfüllbaren Formulare und die erforderlichen Nachweise können über einen Direktupload online an die BA übergeben werden. ▬ Die Beratung der Arbeitgeber erfolgt durch den Arbeitgeber-Service und der Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer ggfs. in Gruppenveranstaltungen oder bei Bedarf auch in individuellen Einzelberatungen. ▬ Voraussetzungen des Sammelantrages: Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf Einverständnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Betriebsvertretung © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung praktisch? Interesse an der Qualifizierung Wir beraten Sie und Ihre Beschäftigten Ihre Auswahl Ihrer Beschäftigten? Der Arbeitgeber-Service berät zu den Die Weiterbildungsmaßnahme kann bei Möglichkeiten der Weiterbildung sowie zu einem Bildungsträger Ihrer Wahl Sprechen Sie die Kolleg/innen im möglichen Zuschüssen durch die BA unter durchgeführt werden. Arbeitgeber-Service vor Ort an. Berücksichtigung Ihrer finanziellen Beteiligung. Wichtig ist, dass der Bildungsträger und Wir stehen Ihnen auch in Zeiten Auch Ihre Beschäftigten haben einen Anspruch die Maßnahme für die Weiterbildungs- von Kontaktbeschränkungen auf eine Weiterbildungsberatung, um die förderung zugelassen sind. telefonisch jederzeit zur Verfügung. individuellen Bedarfe abzuklären und das Ein Wegweiser für geeignete konkrete Weiterbildungsziel festzulegen – Bildungsangebote ist die Aus- und letzteres mit Ihnen abgestimmt. Den Kontakt zu Weiterbildungsdatenbank der BA. unseren Vermittlungskolleg/innen kann der Arbeitgeber-Service herstellen. Im Anschluss erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen. Bewilligung und Auszahlung Liegen alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen vor, veranlassen wir die Auszahlung der beantragten Kosten. Diese Entscheidung treffen wir anhand der Informationen aus der Beratung und Ihren Angaben in den Antragsunterlagen. Die Zuschüsse werden monatlich nachträglich gewährt. © Bundesagentur für Arbeit, RD BB 210, Stand Feb. 2021
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