Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zur Bundestagswahl sowie Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 26.09.2021 in der ...

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Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zur Bundestagswahl sowie Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 26.09.2021 in der ...
Herzlich Willkommen
            zur Wahlhelferschulung
     zur Bundestagswahl sowie Stichwahl
zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
                 am 26.09.2021
          in der Hansestadt Lüneburg

    (Diese Präsentation gilt nur für die Wahlvorstände
            in den allgemeinen Wahllokalen)

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Inhaltsverzeichnis

 Allgemeine Informationen (Folien 3 - 8)

 Vorbereitungen auch unter Berücksichtigung der Corona-Lage (Folien 9 - 14)

 Wahlhandlung (Folien 15 - 36)

 Niederschriften (Folie 40 + Muster Homepage)

 Abschlussarbeiten (Folien 37 - 44)

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Wahlkoffer

•   Der Koffer mit den Wahlunterlagen ist grds. von dem/der
    Wahlvorsteher/in oder ggf. von der Stellvertretung am
    Samstag, den 25.09.2021 in der Zeit von 13:00 Uhr –
    17:00 Uhr im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg)
    abzuholen.
•   Der Koffer enthält alle erforderlichen Unterlagen
    (Stimmzettel, Wählerverzeichnisse, Niederschriften,
    Checklisten zur Vorbereitung, laminierte Schilder,
    Schreibmaterialen, Utensilien für coronabedingte
    Schutzmaßnahmen etc.)

• Bitte prüfen Sie die Wahlunterlagen bei/nach Abholung sofort auf
  Vollständigkeit (insbes. Stimmzettel und Wahlniederschriften)

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Unterschiede bei den
                      Wahlrechtsvoraussetzungen

                Bundestagswahl                                              OB-Stichwahl

  -    deutsche Staatsangehörigkeit                         -   deutsche Staatsangehörigkeit oder die
                                                                Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates
  -    Vollendung des 18. Lebensjahres
                                                                der EU
  -    mindestens 3-monatiger Wohnsitz in Deutschland
                                                            -   Vollendung des 16. Lebensjahres
  -    Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
  -    Eintrag im Wählerverzeichnis (Stichtag 15.08.2021)   -   am Wahltag mindestens 3-monatiger Wohnsitz in
                                                                der Hansestadt Lüneburg)
                                                            -   Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
                                                            -   Eintrag im Wählerverzeichnis (Stichtag 01.08.2021)

Sofern wahlberechtigte Personen Ihren Hauptwohnsitz zwischen dem 02.08.2021 und dem 14.08.2021 innerhalb
Lüneburg verlegt haben, stehen diese Personen für die OB-Stichwahl in einem anderen Wählerverzeichnis als für die
Bundestagswahl. Diese Personen müssten am Wahltag u. U. zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen. Im Zweifelsfall
kontaktieren Sie die Wahlorganisation, um entsprechende Auskünfte zu erhalten.

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Der Wahlvorstand...

... besteht aus Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in und max. sieben
Beisitzern,

... arbeitet in zwei Schichten à 3-5 Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher/in
und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung,

... ist politisch absolut neutral (keine Buttons oder einseitige
Bemerkungen in Anwesenheit von Wählerinnen und Wählern),

... arbeitet öffentlich (auch nach 18:00 Uhr bei der Auszählung!
Zuschauer sind zuzulassen, solange die ordnungsgemäße
Ergebnisermittlung nicht beeinträchtigt/gestört wird),

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Mindestbesetzung des Wahlvorstandes
     während der Wahlhandlung

3 Wahlvorstandsmitglieder,
darunter Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren
Stellvertretung

 Kurze Pausen sind zwischen den Wahlvorstandsmitgliedern
  abzusprechen

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Wahltag im Überblick

•   07:30 Uhr Treffen im Wahlraum / Vorbereitungen treffen
•   08:00 Beginn der Wahlzeit / Stimmabgabe
•   18:00 Uhr Ablauf der Wahlzeit
     Wähler die bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sind, sind noch
      zur Wahl zuzulassen. Der weitere Zutritt zum Wahlraum ist so lange zu
      verwehren, bis der letzte Wähler seine Stimme(n) abgegeben hat.
     danach ist die Wahl für geschlossen zu erklären und der Zutritt zum
       Wahlraum für die Öffentlichkeit wieder herzustellen.
•   ab 18:00 Uhr Beginn der Auszählung
•   Tel. Ergebnisübermittlung für jede Wahl einzeln
•   Abschlussarbeiten und Übergabe der Wahlunterlagen im
    Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg)

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Der Wahlvorstand
  hat morgens ab 7:30 Uhr u. a. folgende Aufgaben:

• Einrichtung des Wahlraumes und Vorbereitungen für die Wahlhandlung
  auch unter Berücksichtigung von Coronaschutzmaßnahmen
  (siehe nachfolgende Checklisten, die auch im Koffer enthalten sind).

• Die Wahlurnen sind für die Wähler/innen sichtbar mit einem Stimmzettel
  für die jeweilige Wahl zu versehen. Die Stimmzettel an den Wahlurnen
  sind deutlich als Muster zu kennzeichnen/beschriften.

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Checkliste

„Ausstattung Wahlraum“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrund
 des Coronavirus vor Beginn
     der Wahlhandlung“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrund
  des Coronavirus während
     der Wahlhandlung“

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Beispiel: Aufbau eines Wahlraumes

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Vorbereitung

•   Mobiliar (Tische + Stühle) ist bereits vor Ort
•   i. d. R. ein höheneinstellbarer Tisch (siehe Foto )
    (notfalls kann ein Rollstuhlfahrer auch den Tisch
    eines benachbarten Wahlraums nutzen)
•   Spuckschutzwände (x 4)
•   3 Wahlkabinen
•   Für jede Wahl eine Wahlurne (+ 1e Ersatzurne)

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                                                              -Muster-      -Muster-

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Rollstuhlgerechte Wahlräume/Wahllokale

•   Eingangstür zum Wahlgebäude nach Möglichkeit
    weit auf lassen (je nach Wetterlage und örtlichen
    Verhältnissen)

•   Sofern ein gesonderter barrierefreier Zugang zum
    Wahlraum besteht, ist dieser zusätzlich
    auszuschildern (nur Wahlbezirke 208, 413, 414, 416)

•   Auf Nachfrage den Wähler/innen mit körperlicher
    Beeinträchtigung bei der Stimmabgabe hinter der
    Wahlkabine behilflich sein (Hilfsperson)

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Wahlhandlung

Hinweis: Während der Wahlzeit sind in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor
dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Personen durch
Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede
Unterschriftensammlung (z. B. Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren)
verboten.

•   Wählende Personen haben sich auf Verlangen des Vorstandes auszuweisen und
    den zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen Folge zu
    leisten (z. B. kurze Abnahme von Kopfbedeckung, Kopftuch, Schleier,
    Motorradhelm, medizinische Maske etc.).

•   Das Fotografieren und Filmen hinter der Wahlkabine/im Wahlraum ist unzulässig.

•   Stimmzettel dürfen von der wählenden Person nicht außerhalb der Kabine
    gekennzeichnet werden.

Die wählende Person ist bei Nichtbeachtung der Regeln vom Vorstand zurückzuweisen
(Sie kann einen neuen Stimmzettel erhalten, nachdem der alte Stimmzettel vernichtet
wurde.)

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Der Wahlvorstand...

...hat morgens ab 08:00 Uhr folgende Aufgaben:

•   anhand der jeweiligen Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises oder
    eines anderen Ausweises, wird die Identität der wählenden Person festgestellt,

•   ein Ausweis/Pass sollte nur dann verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel
    an der Identität bestehen; ansonsten reicht die Wahlbenachrichtigung aus

•   bei einem im Wählerverzeichnis mit Briefwahlvermerk („W“) gesperrten Wähler
    dürfen grundsätzlich keine Stimmzettel ausgehändigt werden. Ausnahme: Die
    Person bringt Ihren Wahlschein (und Ihre Briefwahlunterlagen) mit ins
    Wahllokal und will damit im Wahllokal wählen (siehe Folien 27-32)

• Zweifelsfälle sind sofort mit der Wahlorganisation telefonisch zu klären,

•   im jeweiligen Wählerverzeichnis wird ein Stimmabgabevermerk (Häckchen,
    Kreuz) gesetzt und die entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt,

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Datenschutz

                             Achtung:

  Bitte keine personenbezogenen Daten der wählenden Personen im
                       Wahlraum verlautbaren!

Nur anhand der Wahlbenachrichtigungen
(Nummer im Wählerverzeichnis, Name, Adresse, Wohnsitz)
oder
anhand eines Personaldokuments die Person im Wählerverzeichnis
ausfindig machen.
                                W

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Wahlbenachrichtigungen

     Bundestagswahl                         OB-Stichwahl
          (Weiß)                               (Gelb)

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom Vorstand einbehalten!

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Muster einer
                   Wahlbenachrichtigung

  Namen und Anschrift
der/des Wahlberechtigten

                                          Nr. im Wählerverzeichnis
     Wahlraum

     Wahlbezirk

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Stimmzettel Bundestagswahl

Hinweis:
Beim Stimmzettel für die Bundestagswahl ist die Ecke oben rechts
abgeschnitten. Das ist kein Fehler oder Mangel, sondern dient dazu,
dass Personen mit Sehbehinderung ohne Hilfsperson, aber mittels
einer Stimmzettelschablone an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Die Stimmzettelschablone muss sich der/die Wähler/in allerdings
selber beschaffen (Blinden- und Sehbehindertenverband) und ins
Wahllokal mitbringen!

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Aufbau des Wählerverzeichnisses

           • Wahlberechtigte Person
              1. zunächst nach Straßen + Haus-Nr. alphabetisch geordnet
              2. innerhalb der Straßen alphabetisch nach dem Familienamen
           • Geburtsdatum
           • Spalte für die Stimmabgabe (Häckchen oder Kreuz setzen)
           • Spalte für Bemerkungen (z. B. „W“ oder „G bzw. gestrichen“ etc.)
           • Nummer im Wählerverzeichnis

 Neuaufnahmen von Personen, z. B. bei Einbürgerung, stehen am Ende des Wählerverzeichnisses!

 Sollte eine Person nicht im WV auffindbar sein, bitte die Wahlorganisation unter der
Tel.: 04131/309-3170 anrufen. Ggf. ist die Person in einem anderen Wahlbezirk wahlberechtigt oder
gar nicht wahlberechtigt (eine „Wahlbezirksliste geordnet nach Straßen“ liegt in den Unterlagen als
Hilfsmittel zur Verfügung)

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Auszug aus einem Wählerverzeichnis

                                            Nr. im Wählerverzeichnis

                                                                         Stimmabgabevermerk
                                                                         (Häckchen oder Kreuz)
                                        X

                                                                       Sperrvermerk W =
                                                                       Person hat Wahlschein und i. d. R. auch
                                                                       Briefwahlunterlagen erhalten!

                                                                       Person wurde aus dem WV gestrichen („G“)
                                                                       und ist daher nicht mehr wahlberechtigt

X

    Zählleiste pro Wähler (kein Pflichtgebrauch)                                                                  22
Wählerverzeichnis

Der Wahlvorstand...
... ändert an den Beurkundungen zum Abschluss der Wählerverzeichnisse nichts, es sei
denn, er erhält eine entsprechende Mitteilung von der Wahlorganisation.

... übernimmt nach 18:00 Uhr die A-Werte in die Wahlniederschriften (Punkt 4).

                       Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
                                für die OB-Stichwahl in der Hansestadt Lüneburg
  Kenn-                                                                  Berichtigt gemäß § 46   Berichtigt gemäß § 46
  buchstabe                                                              Satz 2 NKWO             Satz 3 NKWO

  A1          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis   _1009__Personen   _______Personen         _______Personen
              ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

  A2          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis   __ 54__Personen   _______Personen         _______Personen
              mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

  A1+A2       Im      Wählerverzeichnis    insgesamt   _1063__Personen   _______Personen         _______Personen
              eingetragen

                                                                                                                         23
Der Wahlvorstand...

• achtet darauf, dass Wähler/innen alleine, geheim und unbeeinflusst
  hinter der Wahlkabine wählen
  Ausnahme Hilfsperson: Die Hilfsperson darf nur technisch den
                         Wählerwillen ausführen.

• achtet darauf, dass Wähler/innen die Stimmzettel nach der
  Stimmabgabe faltet und in die dafür jeweils vorgesehenen Wahlurnen
  einwerfen

                                                                       24
Der Wahlvorstand...

...lässt niemanden „in
Vertretung“ wählen ! Das
Wahlrecht kann nicht auf
eine andere Person
übertragen werden !
                                                  Vollmacht

                           Hiermit erkläre ich, Frau Mustermann, geb. 01.01.1810,
                           dass mein Mann Herr Mustermann, geb. 31.12.1812, für
                           mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und
Nicht zulässig!            das Bett nicht verlassen kann.
                           Lüneburg, 26.09.2021
                           Frau Mustermann

                                                                                   25
Der Wahlvorstand...

...stellt keinen Spendenteller und auch keine Spendenbox auf !

Die Nds. Landeswahlleitung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass
ein solcher Spendenteller strikt unerwünscht ist. Bitte unterlassen
Sie dies, in der Vergangenheit hat es bereits Beschwerden gegeben.

                                                                  26
Umgang mit Personen, die mit
              Wahlschein/Briefwahlunterlagen
                in das Wahllokal kommen

1. Gelbe Wahlbriefe zur OB-Stichwahl bitte grds. nicht annehmen. Personen, die per
Briefwahl teilnehmen wollen, müssen den Wahlbrief bei der Gemeindewahlleitung
(Hansestadt Lüneburg, Rathaus, Am Ochsenmarkt 1, Haupteingang A), abgeben
 siehe angegebene Stelle auf dem gelben Wahlbriefumschlag

2. Sollte eine Person ihre Briefwahlunterlagen noch nicht genutzt haben und damit im
Wahllokal wählen wollen, ist wie folgt zu verfahren:
    Wahlschein einziehen, auf Gültigkeit prüfen und aufbewahren (s. nächste Folie)
    die Wählerin/der Wähler soll grds. den Stimmzettel nutzen, der den
     Briefwahlunterlagen i. d. R. beigefügt war. Wenn nicht, neuen Stimmzettel
     aushändigen
    Wähler/in im Wahllokal wählen lassen

                                                                                      27
Wahl mit Wahlschein (OB-Stichwahl)

•   Wahlberechtigte mit Wahlschein müssen Wahlschein + Ausweis
    vorlegen
•   (stellv.) Wahlvorsteher prüft den Wahlschein auf Gültigkeit:
    1. Gilt der Wahlschein dieser Person für die OB-Stichwahl 2021?
    2. Ist der Wahlschein unterschrieben (Wähler oder Hilfsperson)?
•   Wahlschein wird später für Zählung der Wähler/innen einbehalten
•   Es wird kein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis
    eintragen!

                                                                      28
Musterwahlschein (OB-Stichwahl)

                              Gültig für OB-Stichwahl 2021 ?

                            Ist der Wahlschein vom Wähler
                                 oder einer Hilfsperson
                                 unterschrieben ?

                                                               29
Umgang mit Personen, die mit
              Wahlschein/Briefwahlunterlagen
                in das Wahllokal kommen

1. Rote Wahlbriefe zur Bundestagswahl bitte auch nicht annehmen. Personen, die per
Briefwahl teilnehmen wollen, müssen diesen Wahlbrief bei der Kreiswahlleitung
(Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4), abgeben  siehe angegebene
Stelle auf dem roten Wahlbriefumschlag

2. Sollte eine Person ihre Briefwahlunterlagen noch nicht genutzt haben und damit im
Wahllokal wählen wollen, ist wie folgt zu verfahren:
    Wahlschein einziehen, auf Gültigkeit prüfen und aufbewahren (s. nächste Folie)
    die Wählerin/der Wähler soll grds. den Stimmzettel nutzen, der den
     Briefwahlunterlagen i. d. R. beigefügt war. Wenn nicht, neuen Stimmzettel
     aushändigen
    Wähler/in im Wahllokal wählen lassen

                                                                                      30
Wahl mit Wahlschein (Bundestagswahl)

•   Wahlberechtigte mit Wahlschein müssen Wahlschein + Ausweis
    vorlegen
•   (stellv.) Wahlvorsteher prüft den Wahlschein auf Gültigkeit:
    1. Gilt der Wahlschein dieser Person für die Bundestagswahl 2021?
    2. Gilt der Wahlschein für den Wahlkreis 37?
    3. Ist der Wahlschein unterschrieben (Wähler oder Hilfsperson)?
•   Wahlschein wird später für Zählung der Wähler/innen einbehalten
•   Es wird kein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eintragen!

                                                                      31
Musterwahlschein (Bundestagswahl)

                                Gültig für Bundestagswahl 2021 ?

                              Gültig für Wahlkreis 37?

                             Ist der Wahlschein vom Wähler
                                  oder einer Hilfsperson
                                  unterschrieben ?

                                                                   32
18.00 Uhr – aus, Schluss und vorbei?

Nein, falls noch jemand rechtzeitig bis 18.00 Uhr den
Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch
wählen. Der Zutritt weiterer Personen ist vorerst zu versagen.

Die Wahlzeit für beendet erklären und alle unbenutzten
Stimmzettel in den Koffer legen!

Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf bei
der Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen.
Auch die Auszählung ist öffentlich. Der Zutritt zum
Wahlraum ist wieder herzustellen.

Dann kann es aber mit der Auszählung beginnen, zur der
natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend
sein sollen.

                                                                 33
Reihenfolge der Auszählung!

                1. Bundestagswahl
                2. OB-Stichwahl

Bitte darauf achten, dass mit der Auszählung der
Stimmzettel der OB-Stichwahl erst begonnen werden
darf, wenn das korrekte Ergebnis der Bundestagswahl
telefonisch durchgegeben wurde.

   Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit !

                                                      34
Ab 18.00 Uhr

       Zählung der Wählerinnen und Wähler!
 Alle Wahlurnen zunächst öffnen und prüfen, ob die Stimmzettel
 den Wahlurnen richtig zugeordnet sind. Wenn nicht, bitte richtig
 umsortieren. Danach die Wahlurne bis auf die der Bundestagswahl
 wieder schließen.
 1. Stimmzettel aus der Bundestagswahlurne zählen
 2. Stimmabgabevermerke zur entsprechenden Wahl im
    Wählerverzeichnis zählen + ggf. einbehaltene
    Wahlscheine (s. Folien 27 – 32)
Ergibt sich auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung,
so ist dies in der Wahlniederschrift (Nr. 3.2.3) anzugeben und,
soweit möglich, zu erläutern. Im Zweifelsfall gilt die Zahl der in der
Wahlurne befindlichen Stimmzettel als die Zahl der Wähler/innen.

                                                                     35
Unterschiedliche
               Auszählungsverfahren

- Bundestagswahl: Jede Person hat 1e Erststimme + 1e Zweitstimme

- OB-Stichwahl: Jede Person hat nur 1e Stimme

Es sind unterschiedliche Auszählungsverfahren vorgesehen.         Diese
entnehmen Sie bitte den weiteren Präsentationen auf der Homepage!

                                                                    36
Abschlussarbeiten

Es liegt für jede Wahl eine Originalzählliste in den Wahlunterlagen bereit. Diese müssen jedoch
nicht zwangsläufig verwendet werden.
(Bei Bedarf können Sie unbenutzte Stimmzettel als Zähllisten beschriften und für die Auszählung
der Stimmen verwenden (IIII), insb. für die Bundestagswahl)

Prüfen, ob folgende Formeln stimmen:

Bundestagswahl
   Die Summe der ungültigen Erststimmen (C) und gültigen Erststimmen (D) muss mit der Zahl der
    Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B
   Die Summe der ungültigen Zweitstimmen (E) und gültigen Zweitstimmen (F) muss auch mit der
    Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: E + F = B

OB-Stichwahl
Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C) und gültigen Stimmzettel/Stimmen (D) muss mit der Zahl
der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B

                                                                                              37
Telefonische Ergebnisdurchgabe

Sobald ein Wahlergebnis in die Schnellmeldung übertragen und
geprüft wurde, teilt es der/die Wahlvorsteher/in oder deren
Stellvertretung umgehend telefonisch an unsere Erfasserinnen im
Bürgeramt mit. Dabei unbedingt ausschließlich folgende
Telefonnummer verwenden:

                     309-3500
                         (bei besetzt bitte in der Warteschleife bleiben oder
                                  nach kurzer Zeit erneut anrufen!)

                                                                                38
Telefonische Ergebnisdurchgabe

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1.   Das Ergebnis wird von der Erfasserin als korrekt bestätigt.

2. Die Erfasserin bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es
   noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein
   Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht
   überein, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand
   muss es noch einmal überprüfen. Unter Umständen müssen die
   Stimmzettel erneut ausgezählt und das Ergebnis noch mal
   übermittelt werden.

                                                                   39
Niederschrift

     Das korrekte Ergebnis aus der Schnellmeldung
              in die Niederschrift übertragen !

Die Niederschriften sind vollständig auszufüllen und von jedem
             Vorstandsmitglied zu unterschreiben !
     (s. vorletzte Seite der Niederschrift unter Punkt 5.6)

 Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen der Niederschriften
       im Zweifelsfall an das Muster auf der Homepage!

                                                                 40
Abschlussarbeiten

Stimmzettel wie folgt verpacken und anschließend beschriften mit
Hansestadt Lüneburg + Wahlart + Wahlbezirksnummer:

- jeweils 1 Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln (in den Koffer legen)

- 1 Paket mit den gültigen Stimmzetteln (getrennt für jede Wahl)
 ( bei der Bundestagswahl nach den Bewerbern der Erststimmen sortiert lassen)

- Beschlussstimmzettel sowie ungekennzeichnete Stimmzettel im gesonderten Umschlag
 der entsprechenden Niederschrift als durchnummerierte Anlagen beifügen.
 (getrennt für jede Wahl)

 Anschließend mit der Auszählung der OB-Stichwahl beginnen und analog verfahren.

                                                                                 41
Bitte verpacken Sie die Stimmzettel
fest, damit diese auch einen weiteren
Transport überstehen !

In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet Sie
nur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete ggf. neu
verpacken zu müssen.

                                                                                      42
Abschlussarbeiten

•   Mobiliar, Wahlurnen, Wahlkabinen sowie Spuckschutzwände verbleiben im
    Raum

•   ansonsten sämtliche Wahlunterlagen und Materialien wieder im Koffer
    verstauen     (insbesondere         Schilder,     Schreibmaterialien etc.);
    Corona-Schutzutensilien bitte im separaten Stoffbeutel zurückgeben.

•   Aufwandsentschädigung                an            Wahlhelfer         auszahlen
          35     €    Wahlvorsteher/in,       alle    anderen    jeweils   25    €
     Den Erhalt der Aufwandsentschädigung haben alle Wahlvorstandsmitglieder
    auf einer bereitgestellten Quittungsliste zu unterzeichnen

•   Wahlvorsteher/in gibt Koffer wieder im Stadtarchiv ab oder lässt diesen notfalls
    abholen (tel. Mitteilung erforderlich unter der Tel. 309-3101; Bitte den Koffer und
    die Wahlunterlagen solange nicht unbeaufsichtigt lassen)

                                                                                          43
Kofferabgabe im Stadtarchiv

 Bitte bei der Kofferabgabe separat bereithalten (pro Wahl):

• Wählerverzeichnis

• Niederschrift mit Anlagen (Umschläge mit Beschlussstimmzetteln +
ungekennzeichneten Stimmzetteln)

• Schnellmeldung

• Quittungsliste für die Aufwandsentschädigung + ggf. Restgeld
 (nur eine Quittungsliste für beide Wahlen)

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Sollten Sie noch Fragen haben:

       Rufen Sie uns gerne an.

    Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212

Am 26.09.2021 zusätzlich auch unter der
     Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170

                                          45
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für den Wahltag wünschen wir Ihnen
     einen angenehmen Verlauf.

   Ihr Team von der Wahlorganisation

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