SCHUTZKONZEPT COVID-19 FÜR DEN VERANSTALTUNGSBEREICH (AB 19.06.2020) - Casino Bern
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SCHUTZKONZEPT COVID-19 FÜR DEN VERANSTALTUNGSBEREICH (AB 19.06.2020) Das vorliegende Schutzkonzept dient für den Veranstaltungsbereich des Casino Bern und richtet sich an Mitarbeitende des Casino Bern sowie die im Casino Bern veranstaltenden Organisationen bzw. Personen (nachfolgend «Veranstalter»). Jede und jeder Einzelne ist für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesrats und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) betreffend COVID-19 verantwortlich. Vorgaben für Veranstaltungen Gemäss Verordnung 3 des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (Stand 19. Juni 2020) sind Veranstaltungen bis zu 1’000 Personen erlaubt. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Es gibt folgende drei Varianten, die obligatorischen Schutzmassnahmen umzusetzen: - Variante 1: Abstandsregel (1.5m) zwischen jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin ist gewährleistet. - Variante 2: Abstandsregel zwischen Gästen bzw. Gästegruppen kann nicht eingehalten werden, die Teilnehmenden tragen deshalb Schutzmasken. Im Personenfluss muss 1.5m Distanz zwischen Personen/Gruppen gewährleistet sein. - Variante 3: Kann weder die Abstandsregel einhalten noch eine Schutzmaske getragen werden, so sind Kontaktlisten zu führen. Zu erfassende Kontaktdaten sind: Name, Vorname, Telefonnummer, Postleitzahl sowie Sitznummer bei sitzenden Veranstaltungen. Bei über 300 Personen muss die Veranstaltung in Sektoren unterteilt werden. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen mit nummerierten Sitzplätzen. Bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen müssen Gruppen von max. 300 Personen getrennt werden. Im Casino Bern kann ein getrennter Gästefluss von solch grossen Gästegruppen nicht sichergestellt werden. Deshalb sind von den Besuchenden Schutzmasken zu tragen, wenn sie sich vor und nach der Veranstaltung bzw. in der Pause im Haus bewegen. Wenn die Trennung im Saal oder nummerierte Sitzplätze umgesetzt wird, so ist ein Tragen der Masken während der Veranstaltung nicht Pflicht. Die Entscheidung zur Platzierung der Gäste in Sektoren bzw. mit Abstand liegt beim Veranstalter. Wenn die Gruppe der Musizierenden klar vom Publikum getrennt wird, so sind im Publikum bis zu 1000 Personen (getrennt in 300er Gruppen) erlaubt. COVID-19-Verantwortlicher Zur Beantwortung von Fragen zum Thema Coronavirus und den umzusetzenden Schutzmassnahmen ist die jeweilige Anlassleitung verantwortlich. Vom Veranstalter ist ebenfalls eine verantwortliche Person zu bezeichnen, die für die Einhaltung des Schutzkonzeptes zuständig ist.
Schutzkonzept und Durchsetzungsverantwortung Das Schutzkonzept ist integraler Bestandteil von vertraglichen Vereinbarungen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gilt das Schutzkonzept aller Räumlichkeiten (Gästebereich, Backstage, Restauration, Bar, etc.) des Casino Bern für den Veranstalter als verbindlich. Das Casino Bern ist verantwortlich für die… • Ausschilderungen des BAG-Plakates • Bereitstellung von Desinfektionsmittel • Definition und Markierung von Wegen und Wartebereichen für den geordneten Gästefluss • Einhaltung von Hygiene- und Schutzmassnahmen in allgemeinen Räumlichkeiten sowie bei der Bereitstellung der Veranstaltungsräume • Schulung und Einhaltung von Hygiene- und Schutzmassnahmen der Mitarbeitenden des Casino Bern • Trennung von Gästegruppen (z.B. durch leere Stühle oder erweiterte Abstände), wo möglich oder Kennzeichnung der Distanzmassnahmen Der Veranstalter ist verantwortlich für das/die… • Einhalten des Schutzkonzeptes des Casino Bern von durch ihn eingebrachte Personen vor, während und nach der Veranstaltung • Vorgängige Bekanntgabe aller relevanten Informationen zur Planung und Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen • Bekanntgabe der Covid-19 verantwortlichen Person mit allen Kontaktangaben. • Führen und Aufbewahren (bis 14 Tage nach Anlass) der Registrationsliste mit Kontaktangaben der Teilnehmenden • Umsetzen der Distanz- und Hygieneregeln bei der Platzierung der Gästegruppen, wo nötig • Umsetzen und Einhalten der Distanz- und Hygieneregeln auf der Bühne • Ausarbeiten und Einreichen eines Schutzkonzeptes für den Orchester- und Probenbetrieb auf der Bühne • Ausstatten und Schulen von durch ihn eingebrachte Personen mit Schutzausrüstung wie Hygienemasken und Handschuhen wenn nötig • Tragen der Konsequenzen infolge von kurzfristigen Änderungen, die dazu führen, dass Hygiene- und Schutzmassnahmen nicht mehr eingehalten werden können. Wird das Schutzkonzept des Casino Bern nicht eingehalten, so kann das Casino Bern von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste oder Veranstalter aus dem Haus verweisen. In diesem Fall sowie falls die Veranstaltung durch eine behördliche Kontrolle verboten oder vorgängig abgebrochen wird, ist eine Kostenreduktion ausgeschlossen. Händehygiene • Bei allen Ein- und Ausgängen im Gäste- und Personalbereich stehen Hygienestationen. • Alle Mitarbeitenden waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere nach Ankunft sowie vor und nach jeder Pause.
• Möglichst alle Türen geöffnet lassen, damit das Anfassen von Türgriffen vermieden wird. • Vor der Nutzung von Betriebsmaterial, dem Einrichten von Räumen, dem Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren müssen die Hände immer gewaschen werden. • Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die Mitarbeitenden die Hände, bevor sie sauberes Geschirr wieder anfassen. Hygienemasken • Es gilt ab 6. Juli eine Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr. Mitarbeitenden, die mit dem Öffentlichen Verkehr anreisen, wird von der Burgergemeinde Bern eine Hygienemaske pro Arbeitstag zur Verfügung gestellt • Der Veranstalter bringt selbst Hygienemasken für ihn, seine Mitarbeitenden, die durch ihn eingebrachten Personen sowie sein Publikum mit. Reinigung • Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. • Die Reinigungstücher werden nach jeder Reinigungsarbeit ersetzt und gewaschen. • Räumlichkeiten und deren Oberflächen, Türgriffe, Mobiliar (z.B. Armlehnen) etc. werden nach jeder Belegung gründlich gereinigt. Abfalleimer werden geleert. • Oberflächen und Gegenstände der Arbeitsstationen im Büro- sowie im Gastronomiebereich (z.B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Kassen, Telefone) müssen von den Mitarbeitenden selbstständig und regelmässig gereinigt werden. Fachgerechte Reinigungs- oder Desinfektionsmittel werden vom Facility Management zur Verfügung gestellt. • Jede Stunde werden Türgriffe, Liftknöpfe und Treppengeländer desinfiziert. • Das ganze Haus ist mit desinfizierender Seife ausgestattet. • Die WC-Anlagen im Gäste- sowie im Personalbereich werden jede Stunde gereinigt. Es wird ein Reinigungsprotokoll geführt. • Mitarbeitende im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche tragen Handschuhe. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche gründlich die Hände. • Offene Abfalleimer werden täglich mehrmals geleert. • Abfallsäcke werden nicht von Hand zusammengedrückt. • Die Luftzufuhr im Haus besteht ausschliesslich aus Frischluft (keine Luft-Umwälzung). Mit einem speziellen Luft-Reinigungsprogramm werden alle Lüftungs-Geräte gespült und damit keimfrei gemacht. • Räumlichkeiten werden regelmässig für mind. 10 Minuten gelüftet. • Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Die Wäsche wird zweimal wöchentlich gereinigt. • Die Mitarbeitenden verwenden ausschliesslich ihre eigene Arbeitskleidung. • Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden möglichst im Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei Temperaturen von über 60°C durchgeführt. • Selbstbedienungsstationen (z.B. Kaffeemaschinen) werden regelmässig desinfiziert.
Kontaktdaten • Das Einhalten eines 1.5-Meter-Abstand zwischen Gästegruppen soll, wenn möglich und sinnvoll eingehalten werden. Ist das nicht möglich, so sind vom Veranstalter die Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Postleitzahl, allenfalls Sitznummer) aller anwesenden Personen zu erfassen. • Kontaktangaben der Gäste (Name, Vorname, Telefonnummer, Wohnort, aber auch allfällige Sitzplatznummer) können über Reservations- bzw. Vorverkaufssysteme oder mittels Kontaktliste organisiert werden. • Diese Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden. • Die Kontakt daten dürfen zu keinem anderen Zweck bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Besuch der Einrichtung aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden. Distanz halten • An Veranstaltungen, bei denen die Gäste bzw. Zuschauer und Zuschauerinnen sitzen (z.B. Konzert), sind die Sitzreihen so zu belegen, dass jeweils mindestens ein Sitz zwischen Einzelpersonen sowie zu Gruppen von Familien oder Personen eines gleichen Haushalts leer bleibt. Die Stühle sollen wenn möglich immer in Reihen mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen den Stühlen und Reihen aufgestellt werden. • Die Distanz- und Hygieneregeln gelten nicht nur im Publikumsbereich, sondern auch auf der Bühne. Gästeflüsse Damit sich einzelne Gäste und Gästegruppen nicht vermischen, ist für einen geordneten Gästefluss zu sorgen. Dazu dienen folgende Massnahmen: • Anwendung von Einbahnsystemen • Getrennte Ein- und Ausgangsbereiche und definierte Laufrichtungen • Die Gäste werden dazu ermuntert die Treppen zu nutzen. Der Zugang zum Aufzug wird mit Personenleitsystemen und Bodenmarkierungen gelenkt. • Mitarbeitende sind besorgt, das Publikum auf die Einhaltung der Massnahmen hinzuweisen. Falls notwendig ist dafür Hilfspersonal einzusetzen. • Der Veranstalter macht das Publikum nach Ende der Veranstaltung über die Lautsprecheranlage auf die Abstandsregel aufmerksam. • Koordinierter Auslass in Gruppen, z.B. nach Reihen • Kapazität von Ticketkassen, Garderoben und Pausenbar werden so erhöht, dass sich die Gäste gut verteilen können. • Die Pausendauer muss, wenn nötig angepasst werden. • Wartebereiche vor WC-Anlagen mit Absperrbändern und Bodenmarkierungen in geeigneter Weise kennzeichnen • Beim Einlass der Gäste ist auf jeglichen Körperkontakt möglichst zu verzichten. Tickets und Abonnemente werden optisch kontrolliert. Auf ein Einreissen wird verzichtet.
• Es halten sich max. 300 Personen ohne Schutzmaske in einem Bereich länger als 15 Minuten auf damit im Falle eines positiv getesteten Anwesenden nicht mehr als 300 Personen kontaktiert werden müssten. Empfang, Ticketverkauf und Abendkasse • Der Empfangsdesk, der als Abendkasse dient, ist mit einer Plexiglasscheibe ausgestattet. Der Gästefluss ist mit Personenleitsystemen geregelt. • Die Ticketkaufenden werden auf eine bargeldlose Bezahlung (Kreditkarte, Twint, etc.) hingewiesen. • Zudem werden die Kontaktdaten (Vorname, Name, Mobil-/Festnetznummer, Sitzplatz bei sitzender Bestuhlung) der Gäste soweit möglich erhoben und elektronisch dokumentiert. Pro Gästegruppe genügen die Kontaktdaten einer Person. Garderobe/n • Bei Veranstaltungen im Grossen Saal wird die bewachte Garderobe betrieben. Die Kapazität der Garderoben wird so angepasst, dass sich die Gäste gut verteilen können. Der Gästefluss vor den Garderoben wird mit Bodenmarkierungen und Personenleitsystemen geregelt. • Mitarbeitende an der Garderobe arbeiten mit Hygienemaske und Schutzhandschuhen • Am Ende der Veranstaltung werden die Garderobenmarken mit handelsüblichem Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert. Aufenthaltsräume für Musiker und Musikerinnen • Die Musiker und Musikerinnen sollen nach Möglichkeit bereits umgezogen erscheinen • Die maximale Personenzahl in Künstler- und Orchesterzimmer wird an den Eingängen angegeben und ist einzuhalten. Als Referenzwert gelten 4 m2 pro Person. • Schmutzige Kleidung sowie persönliche Gegenstände sind in den Kleiderschränken oder im eigenen Gepäck aufzubewahren. Das Deponieren von persönlichen Gegenständen im Raum ist auf ein Minimum zu reduzieren. Auf- und Abbau Räume / Bühnentechnik / Beleuchtung / Ton / Video • Die Abstandsregel ist bei allen Tätigkeiten der Raumbereitstellung, Anlieferung, Auf- und Abbau, Bühnen- und Veranstaltungstechnik einzuhalten. Die Arbeiten und Aufgaben der Mitarbeitenden sind so zu organisieren und zu planen, dass unnötige Kontakte mit anderen Mitarbeitenden, wenn möglich vermieden werden können. Festgelegte Zeitfenster für Arbeiten und Gruppen sind zu definieren. Allfällige Wartezonen mit ausreichend Platz werden eingerichtet und gekennzeichnet. • Falls die Abstandsregel aufgrund einer Tätigkeit nicht eingehalten werden kann, wird die Kontaktdauer auf max. 5 Minuten begrenzt. Danach ist wieder für mindestens 10 Minuten die Abstandsregel einzuhalten. Kann die Kontaktdauer nicht begrenzt werden, so sind Hygienemasken und Schutzhandschuhen zu tragen. • Beim Anbringen von Mikroports, Sendern oder sonstigen Geräten an Personen werden die Hände vor und nach dem Anbringen der Geräte mit Wasser und Seife gewaschen. Die Geräte werden vor dem Anbringen gründlich gereinigt oder desinfiziert. • Mikrofone werden nach jeder Nutzung bzw. zwischen Rednern gründlich gereinigt oder desinfiziert.
• Funkgeräte und Funktelefone werden personifiziert und nicht an andere Mitarbeitende übergeben • Verwendete Werkzeuge und Hilfsmittel nach Gebrauch und vor Übergabe an andere Personen mit handelsüblichem Reinigungsmittel reinigen • Persönlich mitgeführte Gegenstände sind auf ein Minimum zu reduzieren • Kleidung, Schuhe oder Taschen werden nicht auf den Flächen deponiert • Die Anlieferung von Material ist so zu planen und zu organisieren, dass unnötige Kontakte mit anderen Mitarbeitenden und Bildung von Warteschlangen wenn möglich vermieden werden können. Kranke Personen und Risikopersonen • Seit dem 25. Juni ist die Tracing-App verfügbar. Sie ist ein wichtiges Mittel, die Verbreitung des Corona- Virus einzudämmen. Die Burgergemeinde und das Casino Bern legen sowohl den Mitarbeitenden als auch den Besucherinnen und Besucher das Benutzen der Tracing-App nahe. • Mitarbeitende, die sich krank fühlen, einer Risikogruppe angehören oder Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person hatten, wenden sich bitte an ihre direkt vorgesetzte Person (Meldepflicht). • Der Veranstalter wird dazu aufgefordert, seine Mitarbeitenden sowie durch ihn eingebrachten Personen über die Meldepflicht zu informieren. • Bei Krankheitssymptomen im Allgemeinen und speziell bei Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen oder bei Beeinträchtigung des Geschmackssinns bleiben die betroffenen Personen zu Hause. Bei Unsicherheit bezüglich Krankheitssymptomen, kann man unter diesem Link einen Online-Test ausfüllen: https://coronacheck.abilis.ch/ • Personen, die mit einer bestätigten, infizierten Person engen Kontakt hatten (Abstand von weniger als 1.5 Metern während mehr als 10 Minuten), bleiben zu Hause in Selbstquarantäne und arbeiten nach Möglichkeit im Homeoffice. Quellen: • FAQ-Verhaltensempfehlung und Schutzkonzepte https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61802.pdf • Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html#app1ahref0 • Schutzkonzept Gastgewerbe https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen- covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ • Schutzkonzept von Promoter Suisse http://promotersuisse.ch/covid-19-informationen/
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