BERUFSREIFEPRÜFUNG UND STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG - Wissensturm Volkshochschule Linz
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Teil 1 Allgemeine Informationen
Überblick Teil 1 „Allgemeine Informationen“ Wozu ist der Leitfaden gut und wie gehe ich vor? – Einführung Seite 5 Das Bildungssystem in Österreich Seite 6 Die Berufsreifeprüfung Seite 7 Was bringt mir die Berufsreifeprüfung Seite 7 Welche Prüfungen muss ich bei der Berufsreifeprüfung ablegen? Seite 7 Wo melde ich mich zur Berufsreifeprüfung an und wie bereite ich mich darauf vor? Seite 7 Wie viel kostet die Berufsreifeprüfung? Seite 8 Wie lange dauert die Berufsreifeprüfung? Seite 8 Die Studienberechtigungsprüfung Seite 9 Was bringt mir die Studienberechtigungsprüfung? Seite 9 Welche Prüfungen muss ich bei der Studienberechtigungsprüfung ablegen? Seite 9 Wo melde ich mich zur Studienberechtigungsprüfung an und wie bereite ich mich darauf vor? Seite 13 Wie viel kostet die Studienberechtigungsprüfung? Seite 14 Wie lange dauert die Studienberechtigungsprüfung? Seite 15 Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung? – Selbsteinschätzung Seite 16 Wo erhalte ich Auskunft? Seite 17 Teil 2 „Alter und Staatsangehörigkeit“ 3
Angaben zu Ihrem Alter und Ihrer Staatsangehörigkeit Seite 23 Warum die Angaben zur Ihrem Alter und Ihrer Staatsangehörigkeit wichtig sind... Seite 24 Erfülle ich die Voraussetzungen? – Selbsteinschätzung Seite 26 Teil 3 „Ausbildung, Weiterbildung und berufliche/ehrenamtliche Tätigkeiten“ Angaben zu Ihrer Ausbildung Seite 28 Angaben zu Ihrer Weiterbildung Seite 37 Angaben zu Ihren beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeiten Seite 46 Warum die Angaben zu Ihrer Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit wichtig sind... Seite 55 Erfülle ich die Voraussetzungen? – Selbsteinschätzung Seite 58 Teil 4 „Deutsch-Kenntnisse“ Angaben zu Ihren Deutsch-Kenntnissen Seite 60 Warum die Angaben zu Ihren Deutsch-Kenntnissen wichtig sind... Seite 61 Erfülle ich die Voraussetzungen? – Selbsteinschätzung Seite 63 Teil 4 „Musterbeispiele“ Musterbeispiel 1 Musterbeispiel 2 4
Wozu ist der Leitfaden gut und wie gehe ich vor? – Einführung Manche hören von der Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung zum ersten Mal. Andere haben schon davon gehört, wissen aber nicht genau, was das eigentlich ist. Die Suche nach Informationen ist mitunter schwierig. Oft weiß man nicht, wo man anfangen soll. Oder es ist unklar, wo es Beratung gibt. Informationen im Internet können weiterhelfen. Manchmal sind sie aber auch verwirrend. Vor allem wenn es um die Voraussetzungen geht, die erfüllt sein müssen, wenn man sich zur Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung anmelden möchte. Bei diesen Problemen soll der Leitfaden helfen. Er besteht aus fünf Teilen: Teil 1: Der erste Teil, den Sie gerade lesen, gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Bildungssystem in Österreich und informiert Sie über die Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung. Am Ende sind Aussagen formuliert, um herauszufinden, ob die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung für Sie sinnvoller wäre. Teil 2, Teil 3 und Teil 4: Die Teile 2, 3 und 4 befassen sich mit den Voraussetzungen der Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung. Bei manchen Voraussetzungen ist sehr leicht überprüfbar, ob man sie erfüllt. Bei anderen Voraussetzungen ist das schwieriger, weil sie nicht genau festgelegt sind. Die Teile 2, 3 und 4 sollen Ihnen dabei helfen, einzuschätzen, ob Sie die Voraussetzungen erbringen. Dazu sind am Anfang immer Fragen formuliert. Nachdem Sie die Fragen beantwortet haben, werden die Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung erklärt. Wenn Sie dann Ihre Antworten mit den Erklärungen vergleichen, können Sie abschätzen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bitte nehmen Sie sich für die Teile 2, 3 und 4 Zeit und beantworten Sie die Fragen genau. So verschaffen Sie sich einen guten Überblick über Ihre Situation. Sie sind dann sehr gut auf ein Beratungsgespräch oder die Anmeldung vorbereitet und können konkrete Fragen stellen, wenn Sie sich unsicher sind. Teil 5: Der fünfte Teil beinhaltet zwei Musterbeispiele. Wenn Sie bei Teil 3 nicht sicher sind, was Sie eintragen sollen, dann schauen Sie sich bitte die Musterbeispiele an. ACHTUNG: Der Leitfaden ersetzt nicht die persönliche Beratung. Ein Beratungsgespräch ist immer sinnvoll. Vor allem dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie auf jeden Fall nach. Oft stellt sich im Beratungsgespräch heraus, dass es doch möglich ist, sich zur Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung anzumelden. Oder Sie erfahren, was notwendig wäre, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Wo Sie Auskunft erhalten, können Sie ab Seite 17 nachlesen. Dort finden Sie Kontaktdaten von Einrichtungen, die Ihnen bei Fragen oder Problemen weiterhelfen können. 5
Das Bildungssystem in Österreich Ein Studium ist in Österreich an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder an einem Kolleg möglich. Dazu muss vorher die Reifeprüfung abgelegt werden. Die Reifeprüfung wird in Österreich auch „Matura“ genannt. Sie wird im Alter von 18 oder 19 Jahren erworben, indem die Abschlussprüfung an einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) positiv abgeschlossen wird. Man ist also insgesamt 12 oder 13 Jahre in die Schule gegangen, weil man... ... 4 Jahre die Volksschule, ... 4 Jahre die Hauptschule oder die Neue Mittelschule oder die Unterstufe einer AHS und ... 4 Jahre die Oberstufe einer AHS oder 5 Jahre die BHS besucht hat. Mit einer anderen Ausbildung ist ein Studium in Österreich eigentlich nicht möglich. Das ist dann der Fall, wenn man... ... 4 Jahre die Volksschule, ... 4 Jahre die Hauptschule oder die Neue Mittelschule oder die Unterstufe einer AHS und ... 3 bis 4 Jahre die Lehrausbildung oder 3 bis 4 Jahre die berufsbildende mittlere Schule (BMS) absolviert hat. Es wird häufig kritisiert, dass sich in Österreich Schüler und Schülerinnen sehr bald entscheiden müssen, in welche Schule sie gehen möchten. Wenn man jung ist, weiß man aber oft noch nicht genau, was man später machen möchte. Schlechte Erfahrungen in der Schule oder der Wunsch, möglichst bald Geld zu verdienen, können dazu führen, dass man sich für eine kürzere Ausbildung entscheidet, die nicht mit der Matura abschließt. Diese Entscheidung kann sich später als falsch herausstellen, weil man zum Beispiel doch studieren oder eine Arbeit annehmen möchte, die eine Matura voraussetzt. Dieses Problem kann gelöst werden, indem entweder die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung absolviert wird. Worum es sich dabei genau handelt, welche Unterschiede es gibt und was beachtet werden muss, wird in diesem Leitfaden genau beschrieben. HINWEIS: Neben der Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung gibt es in Österreich auch noch andere Möglichkeiten den Matura-Abschluss nachzuholen: - Besuch einer AHS (Gymnasium) für Berufstätige (Abendschule) - Besuch einer BHS (Handelsakademie (HAK) oder höhere technische Lehranstalt (HTL)) für Berufstätige (Abendschule) - Externistenreifeprüfung Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten erhalten Sie bei der AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf Seite 17. 6
Die Berufsreifeprüfung Was bringt mir die Berufsreifeprüfung? Mit der Berufsreifeprüfung wird der Matura-Abschluss vollständig nachgeholt. Das heißt, mit der Berufsreifeprüfung werden alle Rechte erworben, die man auch mit der Matura hat. Man kann jede Studienrichtung an jeder österreichischen Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder an jedem Kolleg studieren. Im Ausland reicht die Berufsreifeprüfung aber oft nicht aus, um studieren zu können. Wenn man also im Ausland ein Studium beginnen möchte, sollte man sich vorher an der Universität oder Hochschule informieren, ob das mit der Berufsreifeprüfung möglich ist. In Österreich gilt die Berufsreifeprüfung auch in der Arbeitswelt als Matura- Abschluss. Das heißt, die Berufsreifeprüfung bietet die Chance, im Beruf aufzusteigen oder auf einen anderen Beruf umzusteigen. Welche Prüfungen muss ich bei der Berufsreifeprüfung ablegen? Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen: - Deutsch: Fünfstündige schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung - Mathematik: Vierstündige schriftliche Prüfung - Lebende Fremdsprache: Fünfstündige schriftliche Prüfung oder mündliche Prüfung - Fachbereich: Fünfstündige schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung oder Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion Der Stoff, der geprüft wird, entspricht dem Prüfungsstoff, der bei der Matura an einer höheren Schule (AHS oder BHS) geprüft wird. Die vierte Teilprüfung heißt „Fachbereich“, weil die Berufsreifeprüfung an eine Berufsausbildung anknüpft. Das heißt, man kann nur dann zur Berufsreifeprüfung antreten, wenn man davor eine Berufsausbildung absolviert hat. Das ist zum Beispiel mit dem Abschluss einer Lehre oder einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS) der Fall. Es gibt aber noch andere Berufsausbildungen, mit denen man zur Berufsreifeprüfung antreten kann. Nähere Informationen dazu finden Sie in Teil 3 auf Seite 55. Der Fachbereich der Teilprüfung hängt also vom gelernten Beruf ab. Wenn man zum Beispiel eine Lehre als Mauerer oder Maurerin abgeschlossen hat, muss die Teilprüfung im Fachbereich „Bautechnik“ abgelegt werden. Für gelernte Köche und Köchinnen kommt zum Beispiel der Fachbereich „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“ in Frage. Wo melde ich mich zur Berufsreifeprüfung an und wie bereite ich mich darauf vor? Die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung erfolgt an einer höheren Schule (AHS oder BHS), indem dort um Zulassung angesucht wird. Man kann an dieser Schule alle vier Teilprüfungen ablegen, man muss aber nicht. Das hängt von der Vorbereitung auf die Teilprüfungen ab. 7
Es ist möglich, sich auf die Teilprüfungen im Selbststudium vorzubereiten. Das heißt, man lernt den Prüfungsstoff eigenständig zu Hause. In diesem Fall müssen alle vier Teilprüfungen zu bestimmten Prüfungsterminen an der Schule abgelegt werden. Welcher Stoff geprüft wird, erfährt man von der Schule. Es ist aber auch möglich, an einer Erwachsenenbildungseinrichtung (zum Beispiel VHS, BFI, WIFI) Vorbereitungskurse für jede Teilprüfung zu besuchen. In diesem Fall können drei Teilprüfungen an der Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden. Mindestens eine Teilprüfung muss aber an der Schule absolviert werden. Der Vorteil der Vorbereitungskurse ist, dass man gezielt auf die Teilprüfungen vorbereitet wird. Sie finden entweder am Abend oder am Samstag statt, damit auch Berufstätige die Kurse besuchen können. Manche Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten die Vorbereitungskurse auch als Fernunterricht an (zum Beispiel Humboldt Fernlehr-Institut, Europa-Akademie Dr. Roland). Das heißt, man lernt hauptsächlich von zu Hause aus. Die Lernunterlagen und Übungsaufgaben werden per Post oder Internet zugeschickt. Der Unterricht und die Kommunikation mit den Lehrenden und den anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen finden ebenfalls hauptsächlich über das Internet statt. Wie viel kostet die Berufsreifeprüfung? Wenn Sie sich auf alle vier Teilprüfungen in Kursen an einer Erwachsenenbildungseinrichtung vorbereiten, dann kostet das insgesamt zwischen 3.300 und 3.900 Euro. Die Kosten für die Kurse sind an den Erwachsenenbildungseinrichtungen unterschiedlich hoch. Deshalb ist es sinnvoll, die Preise vorher zu vergleichen. Zusätzlich müssen Sie Prüfungsgebühren zwischen 200 und 320 Euro bezahlen. Bei der Vorbereitung im Selbststudium müssen Sie nur die Prüfungsgebühren bezahlen. Die Berufsreifeprüfung wird über das Bildungskonto des Landes Oberösterreich gefördert. Sie erhalten 50 Prozent der Kosten pro Vorbereitungskurs zurück (maximal 1.800 Euro). 70 Prozent (maximal 2.200 Euro) sind es bei Personen ohne Berufsausbildung, Personen, die Kinderbetreuungsgeld erhalten und Personen, die nach der Kinderkarenz am AMS (Arbeitsmarktservice) arbeitssuchend gemeldet sind, aber keine Leistungen des AMS beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land Oberösterreich oder bei der AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich. Die genauen Kontaktdaten finden Sie ab Seite 17. Mit der AK-Leistungskarte (Leistungskarte der Arbeiterkammer) erhalten Sie an der VHS oder am BFI pro Vorbereitungskurs eine Ermäßigung von zehn Prozent (maximal 75 Euro). Berufstätige haben außerdem die Möglichkeit, die Kosten der Berufsreifeprüfung im Rahmen der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung bei Angestellten, Einkommensteuerveranlagung bei Selbstständigen) von der Steuer abzuschreiben. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf Seite 21. Wie lange dauert die Berufsreifeprüfung? Wie lange die Berufsreifeprüfung dauert, hängt davon ab, ob man sich auf mehrere Teilprüfungen gleichzeitig vorbereitet oder ob man eine Teilprüfung nach der anderen abschließt. In den meisten Fällen dauert die Berufsreifeprüfung ca. vier Semester (zwei Jahre). 8
Die Studienberechtigungsprüfung Was bringt mir die Studienberechtigungsprüfung? Im Unterschied zur Berufsreifeprüfung bereitet die Studienberechtigungsprüfung gezielt auf ein Studium vor. Man erwirbt damit „nur“ das Recht, für bestimmte Studienrichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen oder Kollegs zum Studium zugelassen zu werden. Die Studienberechtigungsprüfung gilt nicht als Matura-Abschluss und wird daher auch in der Arbeitswelt nicht als Matura-Abschluss anerkannt. Die Studienberechtigungsprüfung ist dann sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass man studieren möchte und man schon genau weiß, was man studieren möchte. Welche Prüfungen muss ich bei der Studienberechtigungsprüfung ablegen? Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen: - Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch-Aufsatz) - Prüfung in zwei oder drei Pflichtfächern - Prüfung in einem oder zwei Wahlfächern In welchen Fächern genau Prüfungen abgelegt werden müssen und ob die Prüfungen schriftlich oder mündlich sind, ist nicht so einfach zu beantworten wie bei der Berufsreifprüfung. Das hängt nämlich sehr stark davon ab, wo und was man studieren möchte. Studium an einer Universität Wenn man sich zur Studienberechtigungsprüfung an einer Universität anmeldet, muss angegeben werden, welche Studienrichtung man später studieren möchte. Diese Studienrichtung ist einer von 16 Studienrichtungsgruppen zugeordnet. In den Studienrichtungsgruppen sind ähnliche Studienrichtungen zusammengefasst. Das heißt, man legt die Studienberechtigungsprüfung nicht nur für die gewählte Studienrichtung ab, sondern für alle Studienrichtungen, die zu der Studienrichtungsgruppe gehören. Wenn also später im Studium festgestellt wird, dass man sich für die falsche Studienrichtung entschieden hat, kann man zu einer anderen Studienrichtung der gleichen Studienrichtungsgruppe wechseln. Ein Wechsel zwischen Studienrichtungen unterschiedlicher Studienrichtungsgruppen ist aber in der Regel nicht einfach so möglich. In diesem Fall muss man Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung nachholen. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel an der Johannes Kepler Universität Linz. Dort kann man zu einer Studienrichtung aus einer anderen Studienrichtungsgruppe wechseln, wenn man Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 60 ECTS abgeschlossen hat. Für jede Lehrveranstaltung sind ECTS-Punkte angegeben. Diese geben Auskunft über den Zeitaufwand, der benötigt wird, um eine Lehrveranstaltung abzuschließen. Ein ECTS-Punkt entspricht 25 Arbeitsstunden. Für jedes Semester sind 30 ECTS vorgesehen. Da jedes Semester etwa 15 Wochen dauert (ohne Ferien) bedeutet das eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche 9
(25 Arbeitsstunden * 30 ECTS / 15 Semesterwochen = 50 Arbeitsstunden pro Woche). Je nachdem, in welche Studienrichtungsgruppe die gewählte Studienrichtung fällt, müssen Prüfungen in bestimmten Pflicht- und Wahlfächern absolviert werden, die von der Universität festgelegt sind. Hier ein Beispiel: Frau M. Ö. möchte an der Johannes Kepler Universität in Linz die Studienberechtigungsprüfung ablegen, um später Wirtschaftswissenschaften zu studieren. Die Studienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“ gehört zur Studienrichtungsgruppe „Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien“. Frau M. Ö. muss folgende Prüfungen ablegen: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Mathematik 1“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Englisch 2“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Geschichte 2“: mündliche Prüfung - Ein Wahlfach: Rechnungswesen oder Soziologie oder Informationsverarbeitung Frau M. Ö. hat die Studienberechtigungsprüfung positiv abgeschlossen und das Studium der Wirtschaftswissenschaften begonnen. Nach zwei Semestern stellt sie fest, dass sie eigentlich Wirtschaftsrecht studieren möchte. Wirtschaftsrecht fällt aber in die Studienrichtungsgruppe „Rechtswissenschaftliche Studien“. Für diese Studienrichtungsgruppe hat Frau M. Ö. nicht die Studienberechtigungsprüfung abgelegt. Es werden dafür zum Teil andere Prüfungen verlangt: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Englisch 2“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Geschichte 2“: mündliche Prüfung - Pflichtfach „Latein 1“: mündliche Prüfung - Ein Wahlfach: Das Wahlfach wird in Absprache mit der zuständigen Person festgelegt Frau M. Ö. möchte unbedingt die Studienrichtung wechseln. Da sie noch nicht so viele Lehrveranstaltungen abgeschlossen hat, kann sie die 60 ECTS nicht vorweisen. Deshalb holt sie die Prüfung im Pflichtfach „Latein 1“ und das Wahlfach nach. Nach Absprache mit der zuständigen Person absolviert sie als Wahlfach eine Lehrveranstaltung aus Wirtschaftsrecht. 10
Studium an einer Fachhochschule Bevor man sich entscheidet, eine Studienberechtigungsprüfung für einen Studiengang an der Fachhochschule abzulegen, sollte man sich erkundigen, ob die Fachhochschule selbst so genannte „Studienbefähigungslehrgänge“ anbietet. Sie ermöglichen ein Studium an der Fachhochschule ohne Matura und sind auf die Studiengänge der Fachhochschule zugeschnitten. Für Fachhochschulen gibt es nämlich keine eigene Studienberechtigungsprüfung. Wenn man für einen Studiengang an einer Fachhochschule die Studienberechtigungsprüfung ablegen möchte, muss man das an einer Universität tun. Für die Studiengänge ist festgelegt, welche Studienberechtigungsprüfung an der Universität in Frage kommt. Wenn man zum Beispiel die Studienberechtigungsprüfung für den Studiengang „Medientechnik und -design“ an der Fachhochschule Hagenberg erwerben möchte, kann man das an der Johannes Kepler Universität Linz tun, indem man sich zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung „Mechatronik“ anmeldet. Die Studienrichtung „Mechatronik“ gehört zur Studienrichtungsgruppe „Industrietechnische Studien“. Dafür sind wieder fünf Prüfungen in bestimmten Pflicht- und Wahlfächern vorgeschrieben: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Englisch 2“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Mathematik 3“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Physik 1“: schriftliche und mündliche Prüfung - Ein Wahlfach: Einführung in die angewandte Informatik oder Chemie 1 Studium an einer Pädagogischen Hochschule Um in Österreich als Lehrer oder Lehrerin an einer Sonderschule, Volksschule, Hauptschule, Neuen Mittelschule, Polytechnischen Schule, Berufsschule oder berufsbildenden mittleren Schule (BMS) unterrichten zu können, muss man vorher an einer Pädagogischen Hochschule studieren. Bei der Studienberechtigungsprüfung sind für jede Schulart unterschiedliche Pflicht- und Wahlfächer festgelegt. Deshalb muss bereits bei der Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung angegeben werden, welches Lehramt man später studieren möchte. 11
Wenn man zum Beispiel Volksschullehrer oder Volkschullehrerin werden möchte, sind folgende Prüfungen notwendig: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Mathematik 1“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Geschichte“: mündliche Prüfung - Pflichtfach „Lebende Fremdsprache 1“: schriftliche Prüfung - Ein Wahlfach: Das Wahlfach wird in Absprache mit der zuständigen Person festgelegt. Bei einigen Schularten ist es notwendig, auch das Fach anzugeben, das man später unterrichten möchte. Das ist zum Beispiel bei einem Lehramt-Studium für Hauptschulen oder berufsbildende mittlere Schulen (BMS) der Fall. Studium an einem Kolleg Manche der höheren berufsbildenden Schulen (BHS) bieten ein Kolleg an. In Österreich gibt es Kollegs an... ... technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen ... kaufmännischen Schulen ... Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ... Bildungsanstalten für Sozialpädagogik ... Schulen für Mode und Bekleidungstechnik und künstlerische Gestaltung ... Schulen für Tourismus ... Schulen für wirtschaftliche Berufe Das Kolleg bietet die Möglichkeit, eine höhere Berufsausbildung nachzuholen, wenn eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS) oder eine mittlere Berufsausbildung abgeschlossen worden ist. Voraussetzung ist die Matura. Wenn man also eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) absolviert hat, ist es möglich, die Studienberechtigungsprüfung für das Kolleg abzulegen. Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen bieten meistens Aufbaulehrgänge an. Einen Aufbaulehrgang kann man in der Regel dann besuchen, wenn die Fachrichtung der mittleren Berufsausbildung der Fachrichtung des Kollegs in etwa entspricht. Ist das der Fall, dann muss man keine Studienberechtigungsprüfung ablegen, sondern kann den Aufbaulehrgang besuchen. 12
Welche Teilprüfungen bei der Studienberechtigungsprüfung absolviert werden müssen, hängt wieder von der Fachrichtung der Kollegs ab. Hier zwei Beispiele: Studienberechtigungsprüfung für ein Kolleg mit der Fachrichtung„Kindergartenpädagogik“: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Lebende Fremdsprache 1 - Englisch“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Geschichte“: mündliche Prüfung - Pflichtfach „Biologie und Umweltkunde“: mündliche Prüfung - Ein Wahlfach: Das Wahlfach wird in Absprache mit der zuständigen Person festgelegt Studienberechtigungsprüfung für ein Kolleg mit der Fachrichtung„Elektrotechnik“: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Lebende Fremdsprache 1 - Englisch“: schriftliche Prüfung - Pflichtfach „Mathematik 2“: schriftliche und mündliche Prüfung - Pflichtfach „Physik“: schriftliche und mündliche Prüfung - Ein Wahlfach: Das Wahlfach wird in Absprache mit der zuständigen Person festgelegt Wo melde ich mich zur Studienberechtigungsprüfung an und wie bereite ich mich darauf vor? Zur Studienberechtigungsprüfung meldet man sich dort an, wo man später studieren möchte (Universität, Pädagogische Hochschule oder Kolleg). Wenn man die Studienberechtigungsprüfung für ein Studium an der Fachhochschule absolvieren möchte, muss man sich an der Universität zur Studienberechtigungsprüfung anmelden. Wie bei der Berufsreifeprüfung ist die Vorbereitung auf die Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung im Selbststudium oder in Kursen von Erwachsenenbildungseinrichtungen möglich. In Oberösterreich gibt es derzeit nur am BFI Vorbereitungskurse. Auch bei der Studienberechtigungsprüfung ermöglichen manche Erwachsenenbildungseinrichtungen eine Vorbereitung durch Fernunterricht (zum Beispiel Humboldt Fernlehr-Institut, Europa-Akademie Dr. Roland). Einige Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Kollegs bieten selbst Vorbereitungskurse an. Die Johannes Kepler Universität Linz tut das zum Beispiel. Bei der Vorbereitung auf die Teilprüfungen im Selbststudium, müssen alle fünf Teilprüfungen dort abgelegt werden, wo man sich zur Studienberechtigungsprüfung angemeldet hat. Den Prüfungsstoff erfährt man ebenfalls dort. 13
Beim Besuch von Vorbereitungskursen an einer Erwachsenenbildungseinrichtung, können vier Teilprüfungen an der Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden. Mindestens eine Teilprüfung muss aber dort absolviert werden, wo man sich zur Studienberechtigungsprüfung angemeldet hat. Beim Besuch von Vorbereitungskursen an der Universität, Pädagogischen Hochschule oder am Kolleg, legt man die Teilprüfungen ohnehin dort ab, wo man sich zur Studienberechtigungsprüfung angemeldet hat. Der Vorteil der Vorbereitungskurse ist, dass man gezielt auf die Teilprüfungen vorbereitet wird. Sie finden entweder am Abend oder am Samstag statt, damit auch Berufstätige die Kurse besuchen können. Wie viel kostet die Studienberechtigungsprüfung? Die Vorbereitungskurse sind in der Regel nicht gratis. Sie müssen dafür bezahlen, egal wo Sie diese besuchen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung für ein rechtswissenschaftliches Studium an der Johannes Kepler Universität Linz ist zum Beispiel kostenlos möglich. Wie viel die Vorbereitungskurse kosten, hängt davon ab, wo Sie die Vorbereitungskurse besuchen und für welche Studienrichtung Sie die Studienberechtigungsprüfung ablegen wollen. Wenn man sich zum Beispiel an der Johannes Kepler Universität Linz auf die Studienberechtigungsprüfung für ein sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium vorbereitet (Studienrichtungen: Sozialwirtschaft, Soziologie, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik), dann fallen folgende Kosten für die Vorbereitungskurse an: - Pflichtfach „Deutsch-Aufsatz“: 310 Euro - Pflichtfach „Mathematik 1“: 570 Euro - Pflichtfach „Englisch 2“: 650 Euro - Pflichtfach „Geschichte 2“: 310 Euro - Wahlfach „Rechnungswesen“: 235 Euro - Wahlfach „Soziologie“: 310 Euro - Wahlfach „Informationsverarbeitung“: 235 Euro Je nachdem welches Wahlfach gewählt wird, belaufen sich die Kosten auf 2.075 Euro (Wahlfach „Rechnungswesen“ oder „Informationsverarbeitung“) bis 2.150 Euro (Wahlfach „Soziologie“). Würde man sich am BFI auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, dann müsste man dafür etwa 2.565 Euro bezahlen. Je nachdem wo die Studienberechtigungsprüfung absolviert wird, sind eventuell auch Prüfungsgebühren zu bezahlen. Im Fall der Vorbereitung an der Johannes Kepler Universität Linz werden keine Prüfungsgebühren verlangt. 14
Die Studienberechtigungsprüfung wird über das Bildungskonto des Landes Oberösterreich gefördert. Das heißt, Sie erhalten 50 Prozent der Kosten pro Vorbereitungskurs zurück (maximal 1.800 Euro). 70 Prozent (maximal 2.200 Euro) sind es bei Personen ohne Berufsausbildung, Personen, die Kinderbetreuungsgeld erhalten und Personen, die nach der Kinderkarenz am AMS (Arbeitsmarktservice) arbeitssuchend gemeldet sind, aber keine Leistungen des AMS beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land Oberösterreich oder bei der AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich. Die genauen Kontaktdaten finden Sie ab Seite 17. Wenn Sie die Vorbereitungskurse am BFI besuchen und Sie eine AK-Leistungskarte (Leistungskarte der Arbeiterkammer) besitzen, dann erhalten Sie pro Vorbereitungskurs eine Ermäßigung von zehn Prozent (maximal 75 Euro). Berufstätige haben auch die Möglichkeit, die Kosten der Studienberechtigungsprüfung im Rahmen der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung bei Angestellten, Einkommensteuerveranlagung bei Selbstständigen) von der Steuer abzuschreiben. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf Seite 21. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalter-Stipendium (Sonderform der Studienbeihilfe für Personen, die vor der Studienberechtigungsprüfung für längere Zeit ihren Lebensunterhalt durch eine Berufstätigkeit selbst finanziert haben) zu beantragen, wenn Sie sich auf die Studienberechtigungsprüfung für ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule vorbereiten. Bei der Studienberechtigungsprüfung für ein Studium an einem Kolleg gibt es keine Studienbeihilfe. Ob Sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben und wie hoch diese ist, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Österreichischen Studienbeihilfebehörde, der AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich oder bei der Studien- und Prüfungsabteilung an der Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Die genauen Kontaktdaten finden Sie ab Seite 17. Wenn Sie sich im Selbststudium auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, dann fallen die Kosten für die Vorbereitungskurse weg. Unter Umständen sind aber Prüfungsgebühren zu bezahlen. Wie lange dauert die Studienberechtigungsprüfung? Wie lange die Studienberechtigungsprüfung dauert, hängt davon ab, ob man sich auf mehrere Teilprüfungen gleichzeitig vorbereitet oder ob man eine Teilprüfung nach der anderen abschließt. In den meisten Fällen dauert die Studienberechtigungsprüfung ca. zwei Semester (ein Jahr). Die meisten, die an einer Universität die Studienberechtigungsprüfung absolvieren, studieren bereits nebenbei als außerordentliche Studenten und Studentinnen. Die abgeschlossenen Lehrveranstaltungen können nach der Studienberechtigungsprüfung angerechnet werden. 15
Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung? – Selbsteinschätzung Bevor Sie sich für die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung entscheiden, sollten Sie sich überlegen, was Sie später damit erreichen möchten. Die folgenden Aussagen können Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen. Machen Sie bei jeder Aussage, die auf Sie zutrifft, in das Kästchen ein Kreuz. Sie müssen sich nicht für eine einzelne Aussage entscheiden, sondern können auch mehrere Kästchen ankreuzen. Ich möchte die Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung ablegen, weil... ☐ ... ich danach studieren möchte. Ich bin mir auch schon sehr sicher, was ich studieren möchte. ☐ ... ich danach studieren möchte. Ich bin mir aber noch unsicher, was ich studieren möchte. ☐ ... ich mit der Matura meine Chancen erhöhen möchte, eine Arbeit oder eine andere Arbeit zu finden. ☐ ... ich mit der Matura meine Chancen erhöhen möchte, in meinem Beruf aufzusteigen. ☐ ... ich damals die AHS oder BHS abgebrochen habe. Die Schuljahre von damals sollen nicht umsonst gewesen sein. ☐ ... es mir einfach wichtig ist, eine Matura vorweisen zu können. ☐ ... es mir einfach Spaß macht etwas Neues zu lernen. Wenn andere Gründe auf Sie zutreffen oder Ihnen noch weitere Gründe einfallen, dann haben Sie hier Platz diese aufzuschreiben: _______________________________ _______________________________________________________________________________________________________________________________________ Im Grunde hängt die Entscheidung davon ab, ob Sie später studieren möchten und wie sicher Sie sich über die Studienrichtung sind. Das heißt, die Studienberechtigungsprüfung ist nur dann das Richtige für Sie, wenn Sie auch das erste Kästchen angekreuzt haben. Haben Sie das erste Kästchen nicht angekreuzt, dann ist es sinnvoller, sich für die Berufsreifeprüfung zu entscheiden. ACHTUNG: Wenn Sie eine Ausbildung in einem anderen Land als Österreich abgeschlossen haben und sie deshalb einen Abschluss haben, der mit der Matura vergleichbar ist, dann informieren Sie sich, ob Sie sich diesen Abschluss anerkennen lassen können. Wenn nämlich der Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, dann müssen Sie keine Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung ablegen. Dann gilt dieser Abschluss auch in Österreich als Matura-Abschluss. Bei Fragen dazu, erhalten Sie hier Hilfe: migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ, Humboldtstraße 49, 4020 Linz, Telefon: 0732/93 16 03 - 0, E-Mail: ast.oberoesterreich@migration.at 16
Wo erhalte ich Auskunft? Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung im Allgemeinen Bei Fragen zur Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich Beratungszentrum der Arbeiterkammer in Linz Volksgartenstraße 40 4020 Linz Telefon: 050/69 06 16 01 E-Mail: bildungsinfo@akooe.at Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/index.html AK-Bildungsberatung im BFI Raimundstraße 3-5 4020 Linz Beratung nur nach Terminvereinbarung Telefon: 0810/00 40 05 AK-Bildungsberatung im Wissensturm (VHS Linz) Kärtnerstraße 26 4020 Linz Beratung nur nach Terminvereinbarung Telefon: 050/69 06 AK-Bildungsberatung in den 13 Bezirksstellen der AK OÖ Beratung nach Terminvereinbarung Telefon: 050/69 06 Bezirke: Braunau, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck, Wels 17
Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung im Allgemeinen und zu Beruf und Arbeitsmarkt (für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte) AMI - Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigen in OÖ der Volkshilfe OÖ Stockhofstraße 40 4020 Linz 1. Stock Ansprechperson: Frau Mag.a Idun Valdes Telefon: 0732/60 30 99 - 0 E-Mail: idun.valdes@volkshilfe-ooe.at Ansprechperson: Herr Advan Softic Telefon: 0732/60 30 99 - 65 E-Mail: advan.softic@volkshilfe-ooe.at Internet: http://www.volkshilfe-ooe.at/erwachsene/arbeit/ami/ Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen bei migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ Humboldtstraße 49 4020 Linz 1. Stock Beratung nach Terminvereinbarung Telefon: 0732/93 16 03 - 0 E-Mail: ast.oberoesterreich@migration.at Internet: http://www.migrare.at/cms1/index.php/angbote-kompetenzzentrum/ast-anlaufstelle 18
Bei Fragen zur Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung bfi OÖ - Berufsförderungsinstitut Oberösterreich Raimundstraße 3-5 4020 Linz Telefon: 0810/00 40 05 E-Mail: service@bfi-ooe.at Weitere Kontaktmöglichkeit: http://www.bfi-ooe.at/bfiweb/formulare/wir-rufen-sie-zurueck Internet: http://www.bfi-ooe.at/bfiweb/berufsreifepruefung.html Internet: http://www.bfi-ooe.at/bfiweb/studienberechtigung.html Bei Fragen zur Berufsreifeprüfung VHS Linz - Volkshochschule Linz Wissensturm Kärntnerstraße 26 4020 Linz Ansprechperson: Frau Mag.a Dr.in Dagmar Krenmayr Telefon: 0732/70 70 43 40 E-Mail: dagmar.krenmayr@mag.linz.at Internet: http://www.linz.at/bildung/61947.asp WIFI OÖ - Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich Wiener Straße 150 4021 Linz Telefon: 05/70 00 77 E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at Internet: https://online.wkooe.at/web/wifi-ooe/berufsreifepruefung#.U2NSDa1_sSg 19
Bei Fragen zur Studienberechtigungsprüfung Auskunft erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder dem Kolleg, wo Sie studieren möchten. Im Internet finden Sie einen Überblick über alle Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich unter: http://www.studieren.at/hochschuluebersicht Berufsbildende höhere Schulen (BHS) in Österreich, die Kollegs anbieten, können auf folgender Internetseite gesucht und ausgewählt werden: http://www.abc.berufsbildendeschulen.at/de/schoolfinder.asp Bei Fragen zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich Amt der oberösterreichischen Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732/77 20 - 149 00 E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm Bei Fragen zur Studienbeihilfe Österreichische Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Linz Ferihumerstraße 15 4040 Linz 2. Stock Telefon: 0732/66 40 31 E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at Internet: www.stipendium.at 20
Bei Fragen zur Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuerveranlagung) AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich AK - Lohnsteuerberatung Volkgartenstraße 40 4020 Linz Telefon: 050/69 06 16 03 E-Mail: info@akooe.at Weitere Kontaktmöglichkeit: https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/Formular_Anfrage_an_RSL.html Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/index.html 21
Teil 2 Alter und Staatsangehörigkeit
Angaben zu Ihrem Alter und Ihrer Staatsangehörigkeit Schreiben Sie die Antwort auf die Frage in das Feld oder machen Sie bei der Antwort, die auf Sie zutrifft, in das Kästchen ein Kreuz. Wie alt sind Sie? Alter: ____________________ Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie? ☐ Die österreichische Staatsangehörigkeit ☐ Die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Landes (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein), nämlich: ________________________________________ ☐ Die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, nämlich: ________________________________________ Besitzen Sie noch andere Staatsangehörigkeiten? ☐ Nein ☐ Ja, nämlich: ________________________________________ 23
Warum die Angaben zur Ihrem Alter und Ihrer Staatsangehörigkeit wichtig sind... Voraussetzung „Alter“ bei der Berufsreifeprüfung Sie dürfen die letzte Teilprüfung der Berufsreifeprüfung erst ablegen, wenn Sie 19 Jahre alt sind. Das heißt, Sie dürfen sich schon vor Ihrem 19. Geburtstag zur Berufsreifeprüfung anmelden und Sie dürfen bis dahin auch drei Teilprüfungen ablegen. Die letzte Teilprüfung dürfen Sie aber erst ab dem 19. Lebensjahr absolvieren. Voraussetzung „Staatsangehörigkeit“ bei der Berufsreifeprüfung Bei der Berufsreifeprüfung wird keine bestimmte Staatsangehörigkeit vorausgesetzt. Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Voraussetzung „Alter“ bei der Studienberechtigungsprüfung an Universitäten Wenn Sie sich bei einer Universität zur Studienberechtigungsprüfung anmelden, müssen Sie 20 Jahre alt sein. Voraussetzung „Staatsangehörigkeit“ bei der Studienberechtigungsprüfung an Universitäten Bei der Studienberechtigungsprüfung an Universitäten spielt die Staatsangehörigkeit eine Rolle. Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EWR-Landes (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) besitzen, um sich zur Studienberechtigungsprüfung anmelden zu können. Da das einzelnen Richtlinien der EU widerspricht, wurden in Wien bereits zwei Berufungsverfahren durchgeführt. Eine Person ist dagegen vorgegangen, weil sie in Österreich lebt und ein Daueraufenthaltsrecht besitzt. Eine andere Person hat berufen, weil sie in Österreich asylberechtigt ist. Beide Personen haben Recht bekommen. Sie durften sich zur Studienberechtigungsprüfung anmelden. Einige Universitäten haben deshalb die Voraussetzung „Staatsangehörigkeit“ mittlerweile geändert. An der Johannes Kepler Universität Linz dürfen sich zum Beispiel folgende Personen zur Studienberechtigungsprüfung anmelden: - Asylwerber und Asylwerberinnen - Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge oder anerkannte Flüchtlinge - Subsidiär Schutzberechtigte - Personen, die unmittelbar vor der Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung durchgehend mindestens fünf Jahre den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten. Das muss mit einer Bestätigung des Meldeamtes über den Wohnsitz in Österreich und einer Bestätigung der Sozialversicherung über die Versicherungszeiten nachgewiesen werden. Kommen diese Personen für den Unterhalt von Familienmitgliedern (zum Beispiel Kinder, Ehefrau oder Ehemann) auf, dann dürfen sich auch diese Familienmitglieder zur Studienberechtigungsprüfung anmelden. Das muss mit der Geburtsurkunde (bei Kindern) oder der Heiratsurkunde (bei Ehefrau oder Ehemann) nachgewiesen werden. 24
Nicht alle Universitäten haben die Voraussetzung „Staatsangehörigkeit“ schon geändert. Es ist nicht klar, wie streng diese Universitäten tatsächlich sind. Meistens kann man sich dann doch zur Studienberechtigungsprüfung anmelden. Falls Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Landes (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) besitzen, probieren Sie es trotzdem. Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Berater oder einer Beraterin. Wenn auch er oder sie Ihnen nicht weiterhelfen kann, fragen Sie bei der AK OÖ - Arbeiterkammer Oberösterreich nach: Beratungszentrum der Arbeiterkammer in Linz, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Telefon: 050/69 06 16 01, E-Mail: bildungsinfo@akooe.at Voraussetzung „Alter“ bei der Studienberechtigungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen und Kollegs Wenn Sie sich bei einer Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg zur Studienberechtigungsprüfung anmelden, müssen Sie 22 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sie können sich bereits mit 20 Jahren zur Studienberechtigungsprüfung an einer Pädagogischen Hochschule oder an einem Kolleg anmelden, wenn Sie eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) oder eine Ausbildung mit gleichem Umfang und Inhalt abgeschlossen haben. Allerdings muss die Ausbildung insgesamt vier Jahre gedauert haben. Das heißt, wenn Sie eine dreijährige Lehre oder eine dreijährige berufsbildende mittlere Schule (BMS) besucht haben, ist die Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung mit 20 Jahren möglich, wenn Sie danach noch eine andere Ausbildung begonnen haben. Voraussetzung „Staatsangehörigkeit“ bei der Studienberechtigungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen und Kollegs Bei der Studienberechtigungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen und Kollegs wird keine bestimmte Staatsangehörigkeit vorausgesetzt. Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. 25
Erfülle ich die Voraussetzungen? – Selbsteinschätzung Vergleichen Sie Ihre Angaben, die Sie auf Seite 23 eingetragen haben mit dem vorausgesetzten Alter und der vorausgesetzten Staatsangehörigkeit bei der Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung. Wie schätzen Sie Ihre Situation ein? Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen? Kreuzen Sie dazu das Kästchen bei der Aussage an, die auf Sie zutrifft. Sie können in das Feld daneben schreiben, warum Sie das so sehen. Dann sind Sie gut vorbereitet, wenn Sie sich beraten lassen oder Sie sich zur Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung anmelden. ☐ Ich erfülle die Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung, weil: __________________________________________________________________________________ ☐ Ich erfülle die Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung nicht, weil: _____________________________________________________________________________ ☐ Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung erfülle, weil: ____________________________________________________________ ☐ Ich erfülle die Voraussetzung für die Studienberechtigungsprüfung, weil: __________________________________________________________________________ ☐ Ich erfülle die Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung nicht, weil: ___________________________________________________________________ ☐ Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Voraussetzung für die Studienberechtigungsprüfung erfülle, weil: ____________________________________________________ 26
Teil 3 Ausbildung, Weiterbildung und berufliche/ehrenamtliche Tätigkeiten
Angaben zu Ihrer Ausbildung Hier geht es um Ihre Ausbildung. Dazu gehören... ... alle Schulen, die Sie während Ihrer Schul- oder Ausbildungszeit besucht haben (auch Lehre und Berufsschule). ... Universitäten oder andere Hochschulen, an denen Sie studiert haben oder derzeit studieren. Wichtig ist, dass Sie auch die Ausbildungen berücksichtigen, die Sie begonnen und abgebrochen haben. Im Folgenden sind drei Aussagen formuliert. Machen Sie bei jeder Aussage, die auf Sie zutrifft, in das Kästchen ein Kreuz. Sie müssen sich nicht für eine einzelne Aussage entscheiden, sondern können mehrere Kästchen ankreuzen. Der Pfeil sagt Ihnen dann, welche Seiten für Sie wichtig sind. ☐ Ich habe eine Ausbildung im Ausland (also nicht in Österreich) absolviert. à Füllen Sie die Felder ab Seite 29 aus. ☐ Ich habe eine Ausbildung in Österreich absolviert. à Füllen Sie die Felder ab Seite 32 aus. ☐ Ich befinde mich derzeit in Ausbildung. à Füllen Sie die Felder ab Seite 35 aus. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Felder benötigen, sehen Sie sich bitte die beiden Musterbeispiele in Teil 5 an. Wenn Sie die für Sie wichtigen Seiten zu Ihrer Ausbildung ausgefüllt haben, machen Sie bitte ab Seite 37 weiter. 28
Ihre Ausbildung im Ausland (nicht in Österreich) Hatte die Ausbildung einen Schwerpunkt? Können Sie mit Bei Schule: Haben Sie die Von wann bis Zeugnissen Welche Schule/ Wo haben Sie die Schulzweig/Fach- Haben Sie die Ausbildung in wann haben Sie die nachweisen, dass Hochschule haben Schule/Hochschule richtung eintragen Schule/das Studium Österreich Ausbildung Sie die Schule/ Sie besucht? besucht? Bei Lehre: abgeschlossen? bewerten oder besucht? Hochschule Lehrberuf eintragen anerkennen lassen? Bei Studium: besucht haben? Studienrichtung eintragen von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 29
Fortsetzung von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 30
Fortsetzung von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ________________ ☐ Nein, ich habe ☐ Nein ☐ Nein bis Land: ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 31
Ihre Ausbildung in Österreich Hatte die Ausbildung einen Schwerpunkt? Von wann bis Bei Schule: Welche Schule/ Wo haben Sie die Schulzweig/Fach- Haben Sie die wann haben Sie die Hochschule haben Schule/Hochschule richtung eintragen Schule/das Studium Ausbildung Sie besucht? besucht? Bei Lehre: abgeschlossen? besucht? Lehrberuf eintragen Bei Studium: Studienrichtung eintragen von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 32
Fortsetzung von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 33
Fortsetzung von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: von Name der Ort: ☐ Ja, nämlich: ☐ Ja ________________ Schule/Hochschule: (Monat/Jahr) ☐ Nein, ich habe bis ________________ jedoch ____ Jahr(e) ________________ besucht. (Monat/Jahr) ________________ ________________ ☐ Nein Falls Sie zu Ihrer Ausbildung etwas anmerken möchten, können Sie das hier tun: 34
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