Beschäftigung ausländischer Ar- beitnehmer auf Grundlage zwi-schenstaatlicher Werkvertragsver-einbarungen - Nettolohnbedingungen 2021
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Juni 2021 Nettolohnbedingungen 2021 Beschäftigung ausländischer Ar- beitnehmer auf Grundlage zwi- schenstaatlicher Werkvertragsver- einbarungen
Impressum Agentur für Arbeit Stuttgart Werkvertragsverfahren OS 009 Nordbahnhofstraße 30-34 70191 Stuttgart
Juni 2021 Nettolohnbedingungen 2021 Inhaltsverzeichnis 1. Wie wird der Lohnvergleich durchgeführt?.........................................................................................5 2. Grundlagen des Lohnvergleichs ........................................................................................................5 3. Welche Tarife werden zugrunde gelegt? ...........................................................................................6 4. Welcher Tariflohn wird zugrunde gelegt?...........................................................................................6 5. Wie wird der Nettolohn errechnet? .....................................................................................................6 6. Ab wann gelten die neuen Nettolöhne? .............................................................................................7 7. Mindestarbeitsbedingungen ...............................................................................................................7 8. Was ist die Plausibilitätsprüfung? ......................................................................................................8 Nettolohnbedingungen 2021 | Juni 2021 | © Bundesagentur für Arbeit 3
Nettolohnbedingungen 2021 1. Wie wird der Lohnvergleich durchge- führt? Im Rahmen des Antragsverfahrens müssen Sie die Löhne angeben, die Sie Ihren Arbeitnehmern nach Abzug der Steuern und Sozialversiche- rungsbeiträge für den Einsatz im Bundesgebiet zahlen werden. Diese An- gaben können auf dem Vordruck „Erklärung zum Werkvertrag” grund- sätzlich ohne weitere Unterlagen bestätigt werden. Bei dem nach den Regierungsvereinbarungen durchzuführenden Lohnver- gleich werden diese von Ihnen erklärten Nettolohnbedingungen dem für vergleichbare Tätigkeiten zugrunde zu legenden deutschen Tariflohn nach Abzug der deutschen Steuer- und Sozialabgaben gegenübergestellt. Es ist ausschließlich Aufgabe der zuständigen Dienststelle der Bunde- sagentur für Arbeit (BA) im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Lohn- bedingungen zu prüfen. Zur Vermeidung aufwändiger Berechnungen in je- dem Einzelfall werden die Nettolöhne in ausgewählten Wirtschaftsberei- chen von der der BA jährlich errechnet und in Form von Übersichten zur Verfügung gestellt. Die Nettolöhne in ausgewählten Wirtschaftszweigen (ohne Bauhauptge- werbe) können der Anlage 1 und die Nettolöhne des Bauhauptgewerbes der Anlage 2 entnommen werden. Entspricht die tatsächliche Entlohnung eines Werkvertragsarbeitnehmers nicht diesen Mindestanforderungen, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Werkvertragsarbeitnehmer nicht vor. 2. Grundlagen des Lohnvergleichs Die Zustimmung zum Aufenthaltstitel darf nur erteilt werden, soweit die Entlohnung des Werkvertragsarbeitnehmers einschließlich des Teils, der wegen der auswärtigen Beschäftigung gezahlt wird, dem Lohn entspricht, welchen die einschlägigen deutschen Tarifverträge für vergleichbare Tä- tigkeiten vorsehen. Die Verpflichtung zur Zahlung deutscher Tariflöhne ergibt sich unmittelbar aus den Regierungsvereinbarungen zur Beschäftigung ausländischer Ar- beitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen. Diese differenzieren nicht nach Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, sondern verlangen einen für die Tätigkeit vergleichbaren Lohn. Neben den zugrunde zu legenden Tariflöhnen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer/innen sind anteilig auch die Urlaubsvergütung und die Weih- nachtsgratifikation zu berücksichtigen. Nettolohnbedingungen 2021 | Juni 2021 | © Bundesagentur für Arbeit 5
Nettolohnbedingungen 2021 Aufwendungen für die Unterkunft sowie Verpflegungs- und Fahrkosten o- der weitere, nicht näher beschriebene Leistungen, werden nicht als Lohn- bestandteil berücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt 16 unter dem Punkt 2.4. 3. Welche Tarife werden zugrunde gelegt? Grundlage ist in der Regel die Tarifdatenbank des Statistischen Bundes- amtes, bzw. das Tarifregister Nordrhein-Westfalen und die Tarifsammlung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr Sachsen. Diese Zusammenstellungen berücksichtigen jeweils die Lohn-/Gehaltsta- rifregelungen nach Branchen/Wirtschaftsbereichen. Die Tabellen beinhal- ten neben den Tariflöhnen auch wesentliche materielle Regelungen. Das sind unter anderem Regelungen über Urlaubsgeld und Jahressonder-zah- lungen (13. Monatseinkommen). Der räumliche Tarifbereich umfasst - je nach Einsatzort - das Bundesge- biet West bzw. Ost. Regionale Tarifbereiche innerhalb des Bundesgebie- tes bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Bei Branchen / Wirtschaftszweigen, die nicht in einer der Übersichten über tarifliche Nettolöhne erfasst sind, wenden Sie sich bitte an die für das Werkvertragsverfahren zuständige Dienststelle der BA in Stuttgart. 4. Welcher Tariflohn wird zugrunde ge- legt? Zugrunde gelegt wird der für den ausgeübten Beruf typische Durch- schnittslohn (Ecklohn) in der jeweiligen Branche. Dieser entspricht in der Regel dem Lohn eines Facharbeiters. Vorarbeiter sind in aller Regel in höheren Lohngruppen eingestuft. Basis für den Vergleichslohn ist der Ecklohn, erhöht um einen pauschalen Zu- schlag von 15%. Soweit im Rahmen eines Werkvertrages Helfer eingesetzt werden, wird die jeweils unterste Lohn- bzw. Entgeltgruppe in dem jeweiligen Tarifbe- reich, zugrunde gelegt. 5. Wie wird der Nettolohn errechnet? Um ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten, werden die Nettolöhne für Facharbeiter einschließlich der Nettolöhne/Gehälter für Vorarbeiter in aus- gewählten Wirtschaftsbereichen, unterteilt nach Bundesgebiet West und Ost, nach dem nachfolgend dargestellten Schema errechnet: 6 Nettolohnbedingungen 2021 |Juni 2021 | © Bundesagentur für Arbeit
Nettolohnbedingungen 2021 Die Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung werden jährlich ak- tualisiert. Sie entsprechen den Sätzen des laufenden Kalenderjahres (siehe Anlage 3). Grundlage für die Lohnsteuer sind die im laufenden Ka- lenderjahr geltenden Lohn- und Einkommensteuertarife. Der Lohnsteuer- anteil wird individuell nach der Höhe der Bruttolohnsumme errechnet. Zu- grunde gelegt wird der Steuersatz der Klasse I. 6. Ab wann gelten die neuen Nettolöhne? Mit Herausgabe der Nettolöhne gelten diese für neu eingereichte und für bereits laufende Werkverträge sowie für Nachträge (Verlängerungs-/Ge- währleistungsarbeiten). 7. Mindestarbeitsbedingungen Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) regeln die Mindestarbeitsbedingungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Meldepflichten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland. Diese Gesetze verpflichten sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (einschließlich der Werkvertragsun- ternehmer, die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen tä- tig werden) zur Einhaltung gesetzlicher Mindestarbeitsbedingungen und Meldefristen. Nettolohnbedingungen 2021 | Juni 2021 | © Bundesagentur für Arbeit 7
Nettolohnbedingungen 2021 Werkvertragsunternehmen, die unter die Normen des AEntG fallen, müs- sen sowohl die Lohnbedingungen nach den Regierungsvereinbarungen (Nettolohn) als auch die Mindestbruttolohnbedingungen nach dem AEntG erfüllen. Über die nach dem AEntG anzuwendenden Tarifverträge informieren die Behörden der Zollverwaltung. Diese sind im Internet unter www.zoll.de > Unternehmen > Arbeit > Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands (Entsendung) >abrufbar. Sofern Beschäftigte nicht vom Geltungsbereich des AEntG erfasst wer- den, gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,60 € (ab 01.07.2021) je Zeitstunde. Bereits im Antragsverfahren werden diese Angaben zum Bruttolohn ge- prüft. Werden die Mindestlohnbedingungen nach dem AEntG oder dem MiLoG unterschritten, liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht vor. 8. Was ist die Plausibilitätsprüfung? Die Plausibilitätsprüfung ist ein Verfahren, in dessen Rahmen geprüft wird, ob von der vereinbarten Auftragssumme die erklärten Lohnbedingungen erwirtschaftet werden können. Fehlende Plausibilität wird angenommen, wenn die Lohnkosten den Auftragswert übersteigen. In diesen Fällen wird das Unternehmen angeschrieben um sich hierzu zu äußern. Für diese Plausibilitätsprüfung wurden Lohnkostensätze kalkuliert, die ausschließlich die Kosten beinhalten, die dem Unternehmen im Rahmen der Entsendung entstehen. Für das Baugewerbe errechnet sich pro Arbeitnehmer/in und Monat ein Lohnkostensatz in Höhe von 4.300 € (Bundesgebiet West) und 3.800 € (Bundesgebiet Ost). Für die übrigen Wirtschaftsbereiche errechnet sich pro Arbeitnehmer/in und Monat ein Lohnkostensatz in Höhe von 3.600 € (Bundesgebiet West) und 3.200 € (Bundesgebiet Ost). 8 Nettolohnbedingungen 2021 |Juni 2021 | © Bundesagentur für Arbeit
Anlage 1 2021 Nettolöhne in ausgewählten Wirtschaftszweigen (ohne Bauhauptgewerbe) West (einschl. Berlin-Ost) Ost (ohne Berlin) vom vom Urlaubskassenverfahren Urlaubskassenverfahren vom Urlaubskassenverfahren vom Urlaubskassenverfahren Quelle *) Tarifbereiche nicht erfasste nicht erfasste erfasste Unternehmen erfasste Unternehmen Unternehmen Unternehmen Facharbeiter Vorarbeiter Facharbeiter Vorarbeiter Facharbeiter Vorarbeiter Facharbeiter Vorarbeiter DESTATIS Landwirtschaft 9,64 € 10,80 € - - 8,80 € 9,76 € - - DESTATIS / NRW Garten-/Landschafts- und Sportplatzbau 11,62 € 13,01 € - - 11,52 € 12,91 € - - NRW / DESTATIS Energieversorgung 13,65 € 15,27 € - - 12,74 € 14,30 € - - SMWA Braunkohlenbergbau 13,20 € 14,81 € - - 13,20 € 14,81 € - - DESTATIS Steine- Erdenindustrie und Betonsteinhandwerk 13,98 € 15,65 € 13,85 € 15,52 € 11,13 € 12,46 € 11,13 € 12,46 € DESTATIS Metall - und Elektroindustrie 14,19 € 15,90 € 13,56 € 15,20 € 13,28 € 14,88 € 12,72 € 14,25 € DESTATIS Elektrohandwerk 12,77 € 14,33 € 12,36 € 13,87 € 10,76 € 12,07 € 10,69 € 12,00 € ZOLL AEntG Mindestbruttolohn www.zoll.de www.zoll.de NRW/DESTATIS Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie 13,51 € 15,16 € 13,04 € 14,63 € 11,73 € 13,17 € 11,44 € 12,84 € DESTATIS Schreiner- /Tischlerhandwerk 12,50 € 14,03 € 12,26 € 13,76 € 10,34 € 11,61 € 10,03 € 11,26 € NRW / SMWA Maler- und Lackiererhandwerk 12,23 € 13,72 € 12,09 € 13,57 € 11,79 € 13,22 € 11,67 € 13,09 € ZOLL AEntG Mindestbruttolohn www.zoll.de www.zoll.de NRW / SMWA Dachdeckerhandwerk 13,34 € 14,96 € 13,12 € 14,72 € 13,28 € 14,90 € 13,07 € 14,66 € ZOLL AEntG Mindestbruttolohn www.zoll.de www.zoll.de NRW / SMWA Installateur-, Klempnerhandwerk 13,15 € 14,75 € 12,80 € 14,37 € 8,92 € 10,01 € 8,92 € 10,01 € NRW Gerüstbauerhandwerk 12,22 € 13,72 € 11,59 € 13,45 € 12,22 € 13,72 € 11,99 € 13,45 € *) Quelle: DESTATIS Statistisches Bundesamt: Tarifdatenbank SMWA: Tarifsammlung - Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Sachsen ZOLL Internet Zoll.de > Fachthemen > Arbeit NRW: Tarifregister - Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ab 1.1.2015: Mindestlohngesetz
Anlage 2 2021 Nettolöhne Bauhauptgewerbe Vom ULAK-Verfahren n i c h t erfasste West Ost Unternehmen (einschl. Berlin-Ost) (ohne Berlin) (einschl. Urlaubsentgelt von 15,4%) Monat Stunde Monat Stunde Bauleiter 3.431,69 € 19,84 € 3.178,92 € 18,38 € Poliere 3.168,07 € 18,31 € 2.934,87 € 16,96 € Vorarbeiter 2.775,25 € 16,04 € 2.588,18 € 14,96 € Facharbeiter (Ecklohn) 13,63 € 12,72 € Helfer (Bauwerker) 10,65 € 10,26 € West Ost Vom ULAK-Verfahren erfasste Unternehmen (einschl. Berlin-Ost) (ohne Berlin) (ohne Urlaubsentgelt) Monat Stunde Monat Stunde Bauleiter 3.431,69 € 19,84 € 3.178,92 € 18,38 € Poliere 3.168,07 € 18,31 € 2.934,87 € 16,96 € Vorarbeiter 2.484,17 € 14,36 € 2.306,64 € 13,33 € Facharbeiter (Ecklohn) 12,21 € 11,33 € Helfer (Bauwerker) 9,52 € 9,24 € AEntG Mindestlohntarifverträge - Stunde brutto West Ost Berlin Quelle: www.zoll.de (einschl. Berlin-Ost) (ohne Berlin) Bauhauptgewerbe 01.01.2021 Lohngruppe 1 12,85 € 12,85 € 12,85 Lohngruppe 2 15,70 € 15,55 Lohngruppe 1 Lohngruppe 2 Weitere Branchen mit Mindestlohn, siehe www.zoll.de Lohnuntergrenzen Auslöseleistung 2021 2022 Unterkunft 237,00 € (Sätze in Höhe der Sachbezüge in der Sozialversicherung - Verpflegung 263,00 € Sozialversicherungsentgeltverordnung) Insgesamt 500,00 € 0,00 € Quelle: TV Bau
Steuer- und Sozialversicherungsanteile Anlage 3 Sozialversicherung ab 01.01.2022 https://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2021.html Beitragssätze v. H. Insgesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Rentenversicherung 18,6 9,3 9,3 Krankenversicherung 14,6 7,3 7,3 Pflegeversicherung 3,05 1,525 1,525 Arbeitslosenversicherung 2,4 1,2 1,2 Summe 38,65 19,325 19,325 Solidaritätszuschlag 5,5
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