Intrastat - Meldung Einrichtung/Vorgehen - Version vom 09.11.2021 - Dontenwill AG

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Intrastat - Meldung Einrichtung/Vorgehen - Version vom 09.11.2021 - Dontenwill AG
Intrastat - Meldung Einrichtung/Vorgehen
Version vom 09.11.2021
Intrastat - Meldung Einrichtung/Vorgehen

    Inhalt

1      Allgemein ............................................................................................................................................3
2      be Mindestversion............................................................................................................................3
3      Einrichtung/Vorgehensweise.........................................................................................................3
 3.1 Festwerte Intrastat / Ausfuhrerklärung....................................................................................................................... 3
 3.2 Standorte............................................................................................................................................................................ 4
 3.3 Zolltarifnummernverzeichnis ........................................................................................................................................ 4
 3.4 Artikel................................................................................................................................................................................... 5
 3.5 Erstmeldung XML ............................................................................................................................................................. 6
 3.6 Schlüssel Intrastat/Fehlergründe ................................................................................................................................. 6
 3.7 Versendung........................................................................................................................................................................ 7
4      Hinweise zu den Änderungen 2022 ......................................................................................... 10
 4.1 Arten des Geschäfts ......................................................................................................................................................11
 4.2 Ausweis der Umsatzsteueridentifikationsnummer ...............................................................................................12
 4.3 Ausweis des Ursprungslandes....................................................................................................................................12
 4.4 Änderungen Zolltarifnummern - Harmonisiertes System ...................................................................................12

Intrastat - Meldung Einrichtung/Vorgehen                                                                                                                                                      2
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1 Allgemein
Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in
Deutschland an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten
verbindlich. Quelle: Wikipedia
Die Intrastat-Meldung erfasst lediglich den Warenverkehr innerhalb der EU, bestimmte Schwellenwerte
müssen überschritten werden, damit die Verpflichtung zur Meldung einsetzt. Unternehmen sind von der
Meldepflicht befreit, wenn ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 EUR im
Vorjahr nicht überschritten haben. Für Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaaten gilt ein Schwellenwert
von 800.000 EUR. Dabei ist zu beachten, dass die Meldepflicht bereits in dem Monat einsetzt, in dem die
Warenlieferungen die Schwellenwerte übersteigen.
Ende 2021 endet die Übergangsfrist zur Abgabe der "alten" ASCII-Meldung. Ab dem Meldezeitraum Januar
2022 werden nur noch XML-Meldungen vom Statistischen Bundesamt angenommen.
Wichtige Änderungen ab Meldezeitraum 01/2022: (Detailangaben siehe Ende des Dokuments)

     • Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners wird verpflichtend.
     • Die Liste der "Arten des Geschäfts" wird aktualisiert.
     • Das Ursprungsland der exportierten Ware ist auch in der Verkehrsrichtung Versendung verpflichtend
       anzumelden.

Die Unternehmen können bisher bereits auf freiwilliger Basis die beiden neuen Merkmale (Ursprungsland
und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners) anmelden. Deren Einführung hat
insbesondere zur Folge, dass Auskunftspflichtige verpflichtet sind, von Berichtsmonat Januar 2022 an ihre
Intrastat-Versendungsmeldungen entsprechend zu differenzieren (Keine Zusammenfassung von
Warensendungen mit unterschiedlichen Ursprungsländern bzw. unterschiedlichen USt-ID-Nummern des
Handelspartners).

2 be Mindestversion
Das ASCII_Format wird ab Meldezeitraum Januar 2022 nicht mehr akzeptiert. Die Version 6.5.65
unterstützt die neue XML-Meldung nicht.
Mindestversion für die XML-Meldung ist die business express Version 7.3.1.7.

3 Einrichtung/Vorgehensweise
3.1 Festwerte Intrastat / Ausfuhrerklärung
In den Festwerten Intrastat /Außenhandel ist die

     •   Anschrift des Unternehmens,
     •   die Nummer des Bundeslandes des zuständigen Finanzamts und
     •   die zugehörige Steuernummer
     •   die Materialnummer/Meldenummer des Unternehmens (unter Erstmeldung XML näher beschrieben)

zu hinterlegen. Zu beachten ist, dass derzeit die Angaben für die ASCII-Meldung noch vorhanden sind (bis
Ende 2021 verwendbar).

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3.2 Standorte
Sind Standorte vorhanden, erfolgt über das Stat. Bundesamt für den Standort die Zuteilung einer
"Unterscheidungsnummer". Diese wird in den Festwerten hinterlegt. Die Meldung erfolgt in business
express jeweils getrennt nach Standorten, die Unterscheidungsnummer wird bei der Steuernummer
ergänzt, siehe oben zum Beispiel: "12345261512001" für Standort 001. Die Meldung wird dann im aktiven
Standort für diesen erstellt.
Eine Zusammenfassung der Meldung der Standorte ist im Standard nicht vorgesehen, insofern Sie dazu
Unterstützung benötigen, treten Sie bitte mit Ihrem Consultant in Kontakt.

3.3 Zolltarifnummernverzeichnis
Das Zolltarifnummernverzeichnis bildet alle Warengruppen ab, dieses kann über das Statistische
Bundesamt auch per Datei (SOVA-Leitdatei) bezogen werden , siehe https://www.destatis.de/DE/Methoden/
Klassifikationen/Aussenhandel/Downloads/sovaleitdatei-aktuell-zip.html
Da es jährlich Änderungen gibt, müssen die im business express hinterlegten Nummern geprüft und
entsprechend im Artikel geändert werden.
Darüber hinaus gibt es 2022 nach 5 Jahren wieder eine Änderung des HS (Harmonisierten Systems) 2017
auf 2022. Dabei wird das Warengruppenverzeichnis um neue Warengruppen erweitert, bestehende
Warengruppen werden geändert oder Waren auch einer anderen Warengruppe zugeordnet. Hilfreiche
Hinweise dazu finden sich unter https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-
export/export/harmonisiertes-system-2022-675176. Hier sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Jahreswechsel
erkundigen, ob die Änderungen bei den Zolltarifnummern auch Artikel in Ihrem eigenen Bestand in
größerem Umfang betreffen.

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Zusätzlich kann das Zolltarifnummernverzeichnis optional über die Programmierung importiert werden.
Der Import kann unterjährig erfolgen, für die Abgrenzung erhalten die Zolltarifnummern Gültigkeitsdaten.
Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung an Ihren zuständigen Consultant.

3.4 Artikel
Jeder Artikel (ausschließlich Waren) muss mit einer Zolltarifnummer gekennzeichnet werden, dies erfolgt
über den Artikel - Außenhandel mit dem Eintrag der Zollnummer.
Artikel | Außenhandel | Zoll

Im Zolltarifnummernverzeichnis gibt es die Angabe der BME - besondere Masseinheit. Ist diese vorhanden,
muss in der Intrastat-Meldung auch die Angabe der Menge in der besonderen BME erfolgen.
Einzutragen ist dies ebenfalls im Artikel - Außenhandel. Zusätzlich ist in Zukunft auch zwingend das
Ursprungsland bzw. die Ursprungsregion (Bundesland) der Ware anzugeben.

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Artikel | Außenhandel | Intrastat

3.5 Erstmeldung XML
Bei einer Ummeldung/Neuanmeldung für das Erstellen der Meldung über XML sind folgende Schritte zu
beachten:

    1. Insofern die Intrastat-Meldung bereits im ASCII-Format erstellt wurde, muss als erstes die
       Materialnummer (Meldenummer) für ASCII aus den Festwerten - Intrastat/Außenhandel entfernt
       werden.
    2. Dann wird eine Testmeldung im XML-Format erstellt und an das Statistische Bundesamt versendet.
       Dazu bleibt die Materialnummer in den Festwerten - Intrastat/Außenhandel leer. Die Meldung wird
       im business express programmseitig mit der Testkennung XGTEST erstellt.
    3. Ist das Einlesen beim Statistischen Bundesamt erfolgreich, erhalten Sie als Unternehmen die neue
       Materialnummer, die in den Festwerten - Intrastat/Außenhandel hinterlegt wird.

Festwerte Intrastat /Außenhandel

   Liegt für den in der Testdatei angegebenen Monat noch keine Meldung beim Statistischen
       Bundesamt vor, werden die Daten dort als Echtmeldung gespeichert, es empfiehlt sich, nach Erhalt
       der Materialnummer mit dem Statistischen Bundesamt abzusprechen, wie mit gegebenenfalls
       bereits gespeicherten Daten umzugehen ist.

3.6 Schlüssel Intrastat/Fehlergründe
Alle Schlüssel für Intrastat wurden in Merkmalstabellen überführt.

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•   -29 Intrastat - Arten des Geschäfts (erweiterbar)
      •   102404 - Ursprungsregion/Bundesland (Intrastat)
      •   102405 - Bestimmungsregion/Bundesland (Intrastat)
      •   102406 - Verkehrszweig

Für die Fehlergründe/Hinweise wurde ebenfalls eine Merkmalstabelle angelegt.

      • -30 Intrastat - Fehlergründe (erweiterbar)

Nachfolgend finden Sie die im Standard vorhandenen Fehlergründe. Wenn Sie eine Erweiterung auf andere
Fehlergründe wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Consultant.

 Nummer                                    Bezeichnung

 10                                        Zolltarifnummer falsch / fehlt

 20                                        Gewicht fehlt

 30                                        Menge in BME fehlt

 40                                        Ursprungsland fehlt

 50                                        Ursprungsregion fehlt

 60                                        USt-Idnr fehlt

3.7 Versendung
Die Erstellung der Meldung erfolgt monatlich getrennt für Versendung und Einfuhr. Die Meldungen zur
Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Bezugsmonats an das Statistische
Bundesamt zu senden.
Menü

Vom Statistischen Bundesamt ist eine Zusammenfassung bei der Versendung gewünscht, insofern folgende
Kriterien übereinstimmen:

      •   Umsatzsteueridentifikationsnummer
      •   Bestimmungsland (EU-Staat)
      •   Ursprungsland
      •   Ursprungsregion (Bundesland)
      •   Art des Geschäfts
      •   Verkehrszweig
      •   Warennummer

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Aufruf Versendung

     • Nach dem erstmaligen Aufruf mit der neuen Version muss der Standardbrowser eingestellt werden.
     • In der Anzeige erscheinen die Fehlermeldungen/Hinweise farblich hinterlegt bzw. mit Symbol. Auf der
       Detailseite können die Werte geändert werden. Die Prüfungen erfolgen jeweils auf die
       Zolltarifnummer, Ursprungsland, Ursprungsregion, Gewicht bzw. die Menge in der BME, insofern die
       Zolltarifnummer eine Besondere Masseinheit (BME) hat.
     • Erst wenn alle Sätze korrigiert wurden, kann die Meldung erstellt werden.
     • Ist im Artikel (DAB010) keine BME eingetragen und die zugehörige Zolltarifnummer hat laut
       Zollnummerntarifverzeichnis einen Eintrag, wird für die Meldung in der Verkehrsrichtung Versendung
       die BME (Besondere Masseinheit) von dort gezogen.

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Die Detailansicht zeigt auch die Rechnungsdaten, sind mehrere Lieferungen zusammen gefasst, werden
keine Rechnungsdaten mehr angezeigt, sofern keine Fehler vorhanden sind.

Einfuhr
Vom Statistischen Bundesamt ist eine Zusammenfassung bei der Einfuhr gewünscht, sofern folgende
Kriterien übereinstimmen:

     •   Versendungsland (EU Staat)
     •   Bestimmungsregion (Bundesland)
     •   Art des Geschäfts
     •   Verkehrszweig
     •   Warennummer
     •   Ursprungsland

     • Nach dem erstmaligen Aufruf mit der neuen Version muss der Standardbrowser eingestellt werden.

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• In der Anzeige erscheinen die Fehlermeldungen/Hinweise farblich bzw. mit Symbol.. Auf der
       Detailseite können die Werte geändert werden. Die Prüfungen erfolgen jeweils auf die
       Zolltarifnummer, Versendungsland, Ursprungsland und die BME.
     • Erst wenn alle Sätze korrigiert wurden, kann die Meldung erstellt werden.
     • Ist im Artikel (DAB010) keine BME eingetragen und die zugehörige Zolltarifnummer hat laut
       Zollnummerntarifverzeichnis einen Eintrag, wird für die Meldung in der Verkehrsrichtung Einfuhr die
       BME (Besondere Masseinheit) von dort gezogen.

4 Hinweise zu den Änderungen 2022
Eine ausführliche Beschreibung zu den Änderungen finden Sie unter https://www.destatis.de/DE/Themen/
Wirtschaft/Aussenhandel/Methoden/Downloads/leitfaden-aenderungen.pdf?__blob=publicationFile
Ab Meldezeitraum Januar 2022 sind folgende Angaben verpflichtend:

     • Arten des Geschäfts neue Einteilungen, unter anderem eine Trennung von Unternehmen/
       Privatkunden
     • Ausweis der UST_IDNR
     • Ausweis des Ursprungslandes.

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4.1 Arten des Geschäfts
Die Arten des Geschäfts wurden aktualisiert, insbesondere wird bei einem Verkauf/Kauf ab 2022 zwischen
Privat und Unternehmen unterschieden.

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4.2 Ausweis der Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ab Januar 2022 ist bei der Meldung die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben. Ist diese für ein
Unternehmen nicht angegeben, wird im Fall der Geschäftsart 11 die "QV999999999999" ergänzt. Handelt
es sich um einen Fernverkauf an Privat (und damit einen Geschäftspartner ohne
Umsatzsteueridentifikationsnummer), dann erhält die Meldung die "QN999999999999", wie die
nachfolgende Tabelle zeigt.

                            Unternehme     Unternehme    Privat
                            nA             nB

 USt._IDNR                  ATU12345678    nicht         keine
                            9              vorhanden

 Art des Geschäfts          11             11            12 (ab 2022)     Eingabe muss in Kunden-
                                                                          Aufträge vorhanden sein

 Melde USt_IDNR             ATU12345678    QV999999999   QN999999999      Fiktivnummern werden in
 Intrastat                  9              999           999              der Meldung ergänzt,
                                                                          insofern keine
                                                                          Umsatzsteuernummer
                                                                          vorhanden ist.

4.3 Ausweis des Ursprungslandes
Das Ursprungsland musste bisher nur bei der Einfuhr angegeben werden, ab 2022 muss es auch in der
Verkehrsrichtung Versendung angegeben werden.

4.4 Änderungen Zolltarifnummern - Harmonisiertes System
Zudem gibt es 2022 wiederum eine Änderung des HS (Harmonisierten Systems) 2017 auf 2022. Damit
werden Warengruppen neu zugeordnet, entfernt und ähnliches. Hilfreiche Hinweise dazu finden sich unter
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-export/export/harmonisiertes-
system-2022-675176. Hier sollten sich die Kunden rechtzeitig vor dem Jahreswechsel erkundigen, ob die
Änderungen bei den Zolltarifnummern auch Artikel im eigenen Bestand betreffen.

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