Beschlüsse des Verbandsvorstandes vom Dienstag, 25. Mai 2021 (1/2021)
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Seite 1 Beschlüsse des Verbandsvorstandes vom Dienstag, 25. Mai 2021 (1/2021) Der Vorsitzende bedankt sich bei Allen für ihren bisherigen Einsatz in dieser covidbedingten Ausnahmezeit. Den Mitarbeitern der Sportschule Lindabrunn und der Geschäftsstelle dankt er für die Bereitschaft zur Kurzarbeit und Akzeptanz bei Gehaltseinbußen. Die NPO- Entschädigungen konnten durch den Einsatz der Geschäftsführung und Buchhaltung op- timal ausgenutzt werden. Die Entwicklung der Infektionszahlen schaut derzeit gut aus. Gf Zechmeister ergänzt, dass die Auslegung der 20m2-Regelung zur Kabinenbenutzung zwar in unserem Sinne adaptiert wurde, formell dazu jedoch noch die Klarstellung in der Novellierung der Verordnung fehlt. Ing. Plank informiert, dass die automatischen BH-Meldungen zur Anzeige- und Bewilli- gungspflicht bei Spielen noch ihre Tücken im System hat. Die BH Scheibbs zB hat unab- hängig davon ein zusätzliches Formular abverlangt, ansonsten eine Verwaltungsübertretung schlagend werden würde. Gf Zechmeister verweist leider auf unterschiedliche Auslegungen der Behörden (beim Talentecup in der Sportschule am 23.05. hat man mit der BH Baden in einer konstruktiven Vorgangsweise die Bewilligungspflicht erfüllen können). Sportreferat Spielbetrieb Sitzung vom 21.04. d.J. · Der Admiral NÖ-Cup soll im Spieljahr 2021/22 – auch nach Rücksprache mit dem Bewerbssponsor – mit den gleichen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · UNIQA-ÖFB-Cup 2021/22 – es sollen mit Ausnahme von Admira Juniors/nicht startberechtigt, die restlichen 6 nö. RLO-Vereine namhaft gemacht werden Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · EB-Regelung für das Spieljahr 2021/22 – die Reduzierung von 8 auf 5 zu nominie- rende EB-Spieler soll auch in diesem Spieljahr gelten Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. Sitzung vom 18.05. d.J. · coronabedingtes Alternativ-Spielmodell in der Saison 2021/22 (Vorschlag HGO Mag. Durchschlag) – im Gremium verstand man sich auf Einberufung von allen Gruppen- sitzungen bis zur nächsten Sitzung des Sportreferates vom DI/15.06. (inkl. Vorstel- lung ds Vorschlages durch den jeweiligen HGO und Abstimmung) Ein adaptierter Vorschlag wurde heute nochmals an alle Vorstandsmitglieder über- mittelt. Das Präsidium empfiehlt diesen Vorschlag in einer geänderten Variante, dass hier in einer möglichen Teilung der Spielklassen (im Frühjahr dann mit OPO und UPO), das Entfer- nungsthema nicht angewendet werden soll und die ursprüngliche angedachte Version mit dem errechneten Quotienten (Punkte durch Spiele) die Zusammenstellung der Herbst- Spielklassen erfolgen soll. Für eine Wertung wäre es dann auch ausreichend, wenn zumin- dest ein einfacher Herbstdurchgang (nur Hinspiele) gespielt werden kann. Die Umfrage selbst soll direkt über die Geschäftsstelle und nicht über die GO abgewickelt werden, damit bis zur nächsten Sitzung des Sportreferates ein Vereinsergebnis feststeht. Beschluss der weiteren Vorgangsweise: Wollen wir an die Vereine mit der Frage herantreten, eine Einteilung für das Spieljahr 2021/22 im Rahmen einer zweijährigen Quotientenberechnung vorzunehmen und dafür die
Seite 2 Spielklassen ausschließlich nach sportlichen Voraussetzungen aufzuteilen? Das Ergebnis zählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 18 stimmberechtigte Vorstandsmitglieder 10 DAFÜR: Vogl, Mag. Durchschlag, Malina, Pemmer, Litschauer, Gartner, Mag. Dirnegger, Brait, Zeller, Mag. Pfleger. 8 DAGEGEN: Mag. Maschler-Weber, Ing. Plank, Breiner, Polsterer, Dr. Binder, Steininger, Patry, Hummer. Die Meinungseinholung erfolgt an alle Vereine (aus Zeitgründen) via Geschäftsstelle (cc und mit der BITTE mit Unterstützung bei der Rückmeldung an die GO). Finanzreferat Finanzreferent Brait betont, dass alle Unterlagen im Vorfeld an die Vorstandsmitglieder übermittelt wurden. Zur Bilanz 2020 wird Rechnungsprüfer Steinbach um seinen Bericht gebeten. Bilanz 2020 Hr. Steinbach berichtet, dass die 10. Prüfungssitzung der Rechnungsprüfer in der Periode 2016 – 2021, am 10.05. d.J. durchgeführt wurde. Gegenstand der Prüfung: NÖFV-Buchhaltungsunterlagen vom 05.12.2020 bis 10.05.2021 sowie Prüfung der Bilanz 2020 des NÖFV. · Die Kassastände des NÖFV wurden kontrolliert und mit dem Kassabuch abge- stimmt. Zum Prüfungstag gab es eine Übereinstimmung. Die Vermögensaufstellung wurde anhand der vorgelegten Bank- bzw. Depotauszüge über- prüft und per Stichtag für in Ordnung befunden. Eine Kopie der Zusammenstellung wurde der Niederschrift beigelegt. Die Buchhaltungsunterlagen des NÖFV wurden eingesehen und stichprobenweise kontrol- liert. Es gab keine Fragen, alle Belege waren ordentlich ausgefertigt und mit den notwendi- gen Hinweisen auf den Verwendungszweck ausgefüllt. Es ist anzumerken, dass aufgrund des bargeldlosen Zahlungsverkehrs immer weniger Belege in der Handkasse aufscheinen. · Die Bilanz des NÖFV per 31.12.2020 wurde eingesehen und auf Veränderungen ge- genüber 2019 geprüft. Durch das erste Corona-Jahr sind die Aufwendungen und Erträge teilweise massiv von den Budgetzahlen abgewichen. Weniger Einnahmen bei den Verbandsbeiträgen und der Online- gebühren schlagen mit € 158.860,15 durch. Einnahmen aus Verfahrenskosten und Geld- strafen sind drastisch gesunken, der Nachwuchsförderungsbeitrag § 1 ist zur Gänze wegge- fallen. Auch sonstige Einnahmen aus Kursen, Protestgebühren usw. sind geringer ausgefal- len. Sponsorbeiträge sind weggefallen, hingegen konnten Einnahmen aus dem NPO- Unterstützungsfonds in der Höhe von € 140.123,54 für den Zeitraum 04-09/2020 abge- rechnet werden. Der Personalaufwand (Gehälter und Löhne) liegt deutlich unter dem Budgetansatz, da we- gen der Kurzarbeit auch weniger Überstunden angefallen sind und vom AMS eine Rückver- gütung von € 117.158,36 ausbezahlt wurde. Die Betriebskosten für die Sportanlage Stattersdorf sind mit Ende 2020 ausgelaufen, die Anlage wurde der Stadt St. Pölten zurückgegeben. Sonstige betriebliche Aufwendungen sind unter den budgetierten Zahlen geblieben.
Seite 3 Zinserträge sind durch Festgeldveranlagung bescheiden ausgefallen, der ÖFB hat eine Zins- ausschüttung wegen der negativen Zinsentwicklung bis auf weiteres ausgesetzt (ÖFB- Beschluss 12/2019). BSF-Mittel konnten nicht zur Gänze ausgeschöpft werden und daher wird eine Rücklage von € 528.542,- gebildet. Die Treuhandkonten sind aufgelistet und per 31.12.2020 ergibt sich ein Kontostand von € 195.000,- das sind um ca. € 30.000,-- mehr als 2019. Der Gebarungsüberschuss in der Höhe von € 4.925,78 wird dem Reservefonds zugeführt. Durch die umsichtige Arbeit der Geschäftsführung und der Buchhaltung konnte das erste Corona-Jahr trotz aller Schwierigkeiten positiv abgeschlossen werden. Dank gilt daher allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle die im Jahr 2020 ihren Beitrag zum Wohle des NÖFV beigetragen haben. Beschluss: Der Bericht der Rechnungsprüfung wird wohlwollende zur Kenntnis genommen und die Bilanz 2020 bestätigt. Subventionen VP Brait ersucht um Genehmigung nachfolgender Subventionen für den Sportstättenbau, zweier Subventions-Stornierung sowie Unterstützungen zum Ankauf eines Rasenmähers. Verein Vorhaben Förderbetrag Amstetten SKU Kabinenzubau (Container für Nachwuchs) 7.500,00 Dürnkrut SC Bewässerungsanlage Hauptfeld 3.000,00 Frankenfels FCU Sanierung Hauptfeld 1.520,00 Furth USV Spielfeldabgrenzung, Rollstuhlrampe 3.000,00 Gastern USV Kabinenzubau/-erweiterung 7.500,00 Kabinenzubau (WC-Anlage barrierefrei, Geras USV 7.500,00 Heiz- und Lagerräume) Hagenbrunn FK Kleinspielfeld 3.000,00 Hausbrunn SV Erweiterung Flutlichtanlage (LED) 2.350,00 Hollenstein FC Zaun 3.000,00 Japons SVU Kabinensanierung (Heizung, Sanitär) 5.000,00 Jedenspeigen-Sierndorf SV Sanierung Flutlichtanlage 1.500,00 Kapelln FC Sanierung Hauptfeld 1.990,00 Kreuttal SC Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 3.270,00 Krumbach USC Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 1.980,00 Kühnring USV Erweiterung Trainingsplatz 1.000,00 Leitzersdorf USV Kabinensanierung (Container) 5.000,00 automatische Bewässerungsanlage Haupt- Leopoldsdorf/Mfd. SC 3.000,00 feld Münchendorf SC Flutlichtanlage (wettspieltauglich) 7.500,00 Neulengbach USV Sanierung Trainingsplatz 1.840,00
Seite 4 Ober-Grafendorf FC Sanierung Hauptfeld 3.000,00 Ober-Grafendorf FC Sanierung Sanitäranlagen 3.000,00 Opponitz SVU Erweiterung Trainingsbeleuchtung (LED) 1.750,00 Paasdorf USG Sanierung Hauptfeld 2.290,00 Paasdorf USG Bewässerungsanlage/Brunnenpumpe 3.000,00 SCU Poys- Sanierung Hauptfeld 3.000,00 brunn/Falkenstein Erweiterung Flutlichtanlage (Messwandler) - Poysdorf SC 1.500,00 2. Rate Verein Vorhaben Förderbetrag Rabenstein SC Bewässerungsanlage Trainingsplatz/Brunnen 3.000,00 Rappottenstein USC Sanierung Hauptfeld 1.420,00 Rappottenstein USC Sanitärcontainer 2.520,00 Retz SC Kabinenneubau 11.000,00 Retz SC Flutlichtanlage (LED, wettspieltauglich) 7.500,00 Retz SC Bewässerungsanlage Trainingsplatz 1.320,00 Rohrbach USC Geräteunterstand 3.000,00 St. Bernhard/F. USV Neuerrichtung Trainingsplatz 6.000,00 St. Leonhard/HW USV Sanierung/Erweiterung Flutlichtanlage (LED) 4.520,00 St. Pölten AKA Neuerrichtung Stadtsportanlage 20.000,00 St. Veit/Gölsen SU Erweiterung Trainingsbeleuchtung (LED) 1.100,00 Stetteldorf SV Erweiterung Sportanlage (Kassahaus) 5.000,00 Scheiblingkirchen USV Sanierung Hauptfeld 1.480,00 Scheiblingkirchen USV Kabinenzubau (Umkleiden Nachwuchs) 5.000,00 Sierndorf SV Ballfang 1.400,00 Sigmundsherberg ESV Teilumzäunung 1.500,00 Sommerein SC Sanierung Hauptfeld 1.890,00 Teesdorf ATSV Erweiterung Flutlichtanlage (auf LED) 3.100,00 Sanierung Sanitäranlagen (Warmwasserspei- Traisen WSV 2.640,00 cher) Unterstinkenbrunn SV Teilumzäunung 960,00 Viehdorf USV Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 3.180,00 Viehdorf USV Sanierung Bewässerungsanlage (Pumpe) 1.500,00 Bewässerungsanlage Haupt- und Trainings- Weissenbach SC 4.500,00 platz Winzendorf-M. SV Flutlichtanlage (wettspieltauglich LED) 7.500,00 Wolfsbach SU Erweiterung/Erneuerung Eingangsbereich 3.000,00
Seite 5 Zwölfaxing SV Kabinenzubau (Containerüberdachung) 1.500,00 193.520,00 STONOS/Teilstornos Auersthal ATSV Rasenmäher 240,00 Unterstinkenbrunn SV Teilumzäunung 1.000,00 1.240,00 Rasenmäher Verein Förderbetrag Ollersdorf SC 1.840,00 Rohrbach USC 3.000,00 Hausleiten SV 3.000,00 Eibesthal USC 1.420,00 Euratsfeld SCU 3.000,00 Gaflenz SV 3.000,00 Röschitz KSV 2.480,00 Eichgraben USV 3.000,00 Rappottenstein USC 1.750,00 Spannberg SK 3.000,00 Breitensee SC 1.490,00 Biberbach ÖTSU 3.000,00 Stripfing SV 3.000,00 32.980,00 Beschluss: Die Vergaben für den Sportstättenbau, die Förderbeträge für Rasenmäher und die beiden Teilstornos werden bestätigt. Verbandsbeiträge – Aussetzung von 01 – 06/2021 Beschluss: Die Aussetzung der von den Verbandsvereinen zu leistenden Verbandsbeiträge (Zeitraum 01 – 06/2021) wird bestätigt. Die Kursbeiträge für die Trainerlehrgänge NÖFV ab 01.07.2021 sollen aufgrund der neuen ÖFB-Trainerordnung – entsprechend der Vorlage - angepasst werden. Die jährlichen Preis- erhöhungen der Pensionspreise in Lindabrunn werden im selben Ausmaß an die Kursbei- träge weiterverrechnet. Aussetzung der zusätzlichen Ausbildungsentschädigungssätze für NÖ-Vereine bei befriste- ten Erwerb von Nachwuchsspielern im Winter. Beschluss: Die Anpassung der Kursbeiträge und das Aussetzen der LAZ- Ausbildungsentschädigungen werden bestätigt. VP Brait bedankt sich bei der Buchhaltung für die Erstellung der Unterlagen. Gf Zechmeister betont im Zusammenhang mit den verschiedensten Förderungen der Lan- desverbände für ihre Verbandsvereine, dass auch der NÖFV jenen Vereinen welche den § 1 erfüllen, eine Garnitur Dressen zur Verfügung stellen wird (bis ca, Mitte Sept,). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Firmen Erima und 11teamsports. Eine entsprechende Kommu- nikation an die Vereine wird erfolgen. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt.
Seite 6 Rechtsreferat Parallel zur Meinungsumfrage an die Vereine wird am MI/09.06. eine Sitzung des NÖFV- Rechtsreferates stattfinden, um allfällige Bestimmungsänderungen bzw. weitere Beschluss- fassungen auf Richtlinienebene vorzubereiten (inkl. Dr. Binder). Geschäftsstelle / Allfälliges An verschiedene Personen werden Ehrenzeichen verliehen: Jugendreferat / Jugendausschuss (Bericht VP Litschauer) Die Weiterführung der NW-LL ab 3. Juni 2021 bis 27. Juni 2021, wurde bereits bei der letzten Umlauf-Beschlussfassung erledigt! Bei der Präsidiums-Sitzung wurden die ergänzenden Durchführungsbestimmungen bespro- chen und wird nachstehender Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt: Bei NACHWEISLICHER Vorlage von zumindest drei Absonderungsbescheiden pro Mann- schaft (aus dem aktuellen Kader) kann ein Spiel abgesagt werden. Die Wertung, wenn es aus Zeitgründen (Quarantäne mind. 10 Tage) nicht mehr ausgetragen werden kann. 0:0, = 0 Punkte. Pflichttermin Freitag bis Sonntag, ET am darauffolgenden Freitag (einvernehmlich ist jede andere Lösung möglich). Fahrtspesen werden analog des Vorjahres festgesetzt, wobei jene Beträge, die Vereine, die ihre Mannschaft abmelden, jenen Vereinen zugeschlagen werden, die die Meisterschaft fertig spielen. Gem. DF-Bestimmungen verlieren Vereine, die Mannschaften zurückziehen auch den An- spruch auf einen Fahrtspesenzuschuss. Zieht ein Verein (Spielgemeinschaft) ihre Mannschaft zurück, wird keine Vorschreibung gem. Sanktionenkatalog eingehoben, die aber vorgesehene Zahlung von € 150,-- an den Gegner bleibt jedoch aufrecht und ist an die gegnerische Mannschaft zu zahlen. Spielt nunmehr die NW-LL-Mannschaft, die dadurch kein Meisterschaftsspiel hat zum aus- gefallenen Termin ein Freundschaftsspiel in der gleichen Altersstufe gegen eine andere Mannschaft, erhält sie einen Bonus von € 100,- vom NÖFV (als Abgeltung für die Schieds- richterkosten). Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · Seit März 2021 wird immer wieder darauf hingewiesen (z.B. Home-Page des NÖFV), dass im Nachwuchsbereich (Kinder- und Jugendfußball) die Meisterschaft (bei Lo- ckerung der Bestimmungen), fortgesetzt wird. Nach Diskussion fasst der JA/JR nachste- henden Beschluss: In den acht JHG werden die Bewerbe im Jugendfußball (dh. ab U13) verpflichtend fortgesetzt. Im Präsidium am 25. Mai 2021 wird festgelegt, dass bei etwaigen Mannschaftsrückziehungen die zuständige Jugendhauptgruppe Maßnahmen setzen kann, aber nicht muss! Im Kinderfußball (bis U12) sollen die JHG dafür Sorge tragen, dass die Vereine zumindest drei Spiele (Termine) im Juni wahrnehmen. Damit ist gewährleistet, dass zugleich auch das Training aufgenommen wird. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. Angemerkt wird hier, dass ein Einspruch gegen die Fortsetzung der (Nachwuchs-)- Meisterschaft lt. Statuten gar nicht möglich ist. · Die Saison 2021/22 bei der NW-LL wird hinsichtlich Terminkalender wie folgt geplant: 11. Juli Meldeschluss 07. August Gruppensitzung 29. August 1.Runde
Seite 7 · Nennschluss im Nachwuchsbereich für 2021/22: Nach kurzer Diskussion (es gab mehrere Vorschläge von 25.6. bis 25.7.) fasst man folgen- den Beschluss JA/JR: Nennschluss Sonntag, 11. Juli 2021 mittels Eingabe der Mannschaften im Online System Meisterschaftsstart in den Jugendhauptgruppen einheitlich eine Woche nach der NW-LL = am 5. September 2021. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · In der neuen Meisterschaft 2021/22 sind die Vorschriften für den Nachwuchs-Spielbetrieb unverändert anzuwenden. Dh. von U8 bis U16 biologisch retardierte Spieler/innen (Vorlage Attest nach Tanner- Whitehouse Methode) U13 bis U15 – max. 3 Spieler/innen mit 1.9. des älteren Jahrganges U16 bis U18 - max. 5 Spieler mit 1.1. des älteren Jahrganges Die „PLUS Regelung“ wird im Kinderfußball nicht angewendet. Beschluss: Die Vorgangsweise des JA/JR wird bestätigt. · Die JHG Nordwest hat einen Antrag vorgelegt, die „PLUS Regelung“ der U16 auch auf die U15 auszudehnen. JA/JR: Antrag wird abgelehnt. Beschluss: Die Vorgangsweise des JA/JR wird bestätigt · Durch eine Programmänderung im Online-System ist die Bezeichnung „Nachwuchsspielge- meinschaft“ = NSG obsolet und muss auf „Spielgemeinschaft“ = SPG umgestellt werden. Beschluss: Die Änderung wird zur Kenntnis genommen. · §1 Stellung von Nachwuchsmannschaften Für 2020/21 wurde die Verpflichtung ausgesetzt – in der kommenden Saison 2021/22 wird aber wieder bewertet und auch ein Nachwuchsförderungsbeitrag eingehoben. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · ERIMA – Berechtigungsscheine Der NÖFV will auch für 2020/21 gem. Mannschaftsnennung 130 Berechtigungsscheine a € 1000,-- ausgeben, wobei die abgelaufene Saison mit 50 % der zu vergebenden Punkte be- dacht wird. Punkteabzug, wenn ein Verein einen Schein erhält wie bisher = 12 Punkte. Auch für den Frauenfußball sind 12 Berechtigungsscheine a € 500,-- vorgesehen. Vereine, die jetzt aktuell Nachwuchsmannschaften abmelden erhalten für 2020/21 KEINE Punkte. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · FCM Traiskirchen hat einen Antrag auf Überstellung in die JHG Südost gestellt. Die Vereine Lichtenau und Albrechtsberg haben ebenfalls Anträge gestellt, mit dem Nach- wuchs ab der Saison 2021/22 in der JHG Waldviertel zu spielen. Lichtenau soll mit den Mannschaften Kinderfußball eher in den Raum Krems (NW-Mitte) tendiert, das ist dann eine interne Angelegenheit der beiden Jugendhauptgruppen. JA/JR: Zustimmung Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. Der Verein Klosterneuburg will bzw. muss vermehrt auf Kunstrasen ausweichen, weil ein- fach zu viele Mannschaften gestellt werden. Neben KM/Res an einem WE oft bis zu 7 NW Spiele am eigenen Platz. Da findet man mit dem Rasenplatz oft nicht das Auslangen. Mit Zustimmung des Gegners will die JHG die Nutzung des KR (mit Flutlicht) generell ge- nehmigen. JA/JR: Zustimmung Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt, wobei ausdrücklich die Zustimmung des Geg- ners eingefordert werden muss. ATSV Fischamend hat angesucht, die Spielerin Yvonne Mogeritsch, geb. 4.7.2005 in der Mannschaft U17 einsetzen zu dürfen.
Seite 8 JA/JR: Der Antrag wäre aufgrund des gültigen Vorstandsbeschlusses abzulehnen. Beschluss: Der Vorgangsweise des JA/JR wird entsprochen. · Der Pilotversuch der JHG Nord mit U8 (3er Fußball) und U9 (5er Fußball) hat sich in der kurzen Spielzeit im Herbst durchaus bewährt und man will diesen Versuch 2021/22 fortsetzen. JA/JR: Zustimmung Beschluss: JA, wobei HR Dr. Binder um Übersendung der Spielfeldgrößen ersucht. Anm.: Grundsätzlich findet diese Spielform in allen JHG Gefallen. Sollte nicht die AG der Sportkoordina- toren generell zu einem entsprechenden Beschluss finden, will man den Pilotversuch Nord ab 2022/23 in allen JHG übernehmen. · INFO: Grundsätzlich rechnen die JHG-Obmänner bei den Mannschaftsnennungen 2021/22 mit Einbußen von 10-15%. INFO, Termine: Am Donnerstag, 3. Juni (Fronleichnam) in St. Pölten: FINALE Raika Talente Cup (Jg. 09) Für die Landesauswahlen U14 der Burschen und Mädchen sind bereits neue Auslosung erstellt worden. Das Heimspiel am 28.8. gegen Burgenland (soll in Bad Vöslau stattfinden) und am 31.10. gegen Wien (haben sich aus der JHG Nord Eckartsau bzw. Nordwest/Mitte Neulengbach gemeldet, die die Veranstaltung übernehmen wollen. Donnerstag, 27.05.2021: 3. Runde EVN Juniors Cup (Jg. 07/08) Donnerstag, 10.06.2021: LAZ Ausbildungs.-Vergleichsspiele Donnerstag, 17.06.2021: 4. Runde EVN Juniors Cup Donnerstag, 24.06.2021: LAZ Ausbildungs.-Vergleichsspiele Donnerstag, 01.07.2021: 5. Runde EVN Juniors Cup · Kick it like Nina Das Projekt für Mädchen in den Volksschulen wurde im Mai wieder aufgenommen und wird nur Outdoor in Kleingruppen (max. 10 Mädchen) durchgeführt. Erfreulicherweise sind bereits alle Termine bis zum Schulschluss vergeben. Herausragend der Termin in der VS Fischamend am 14. Juni, wo in 10 Klassen 116 Mädchen teilnehmen werden. Ansprechpartner Hr. Schicklgruber Das Projekt wird 2021/22 selbstverständlich fortgesetzt und liegen bereits rd. 30 Anmel- dungen von Volksschulen vor. · Am 17. Mai haben der ÖFB, die Sport Union und Simply Strong eine Bewegungs- offensive für Volksschul-Kinder gestartet. Spielerische Einheiten unter Anleitung von Lehrkräften und Eltern finden in 987 Volks- schulen in Österreich im Vorfeld der EURO statt. Zeitraum 17.5. – 13.6. 2021. Motto: „Es geht rund“. Mit einem Punkteheft ausgestattet gehen knapp 50.000 Kinder auf Punktejagd in den Berei- chen Bewegung, Ernährung und Teamgeist. · Die Ballschule Österreich unterstützt Pädagoginnen und Pädagogen, Bewegung mit dem Ball in den Alltag der Kinder und Jugendlichen zu bringen bzw. zu integrieren. · Seit kurzem gibt es eine Initiative des Sport-Land NÖ „Sport Strategie 2025“, welche auf der NÖFV-Homepage beschrieben wird. Alle diese Aktionen nützen aber nichts, wenn sie von den Vereinen – leider – nicht immer angenommen bzw. unterstützt werden. Am 14. Juni 2021 findet um 17.00 Uhr die nächste Sitzung des Jugendausschusses und – referates statt.
Seite 9 Schiedsrichterangelegenheiten SR-Obmann Pemmer verweist auf die letzten beiden umfangreichen Berichte vom 21.04. und 18.05. im Rahmen des Sportreferates. Mag. Dirnegger findet es erwähnenswert darauf hinzuweisen, dass nö. SR wieder ganz oben pfeiffen. Schulsport Das Schulfußballjahr wurde laut Hr. Malina vorzeitig beendet. Aus Sicherheitsgründen und schulischen Überlegungen hat man von schulbezogenen Veranstaltungen Abstand genom- men. Über alle weiteren Entwicklungen wird zeitnah informiert. Allfälliges Zur Anfrage von HGO Vogl hinsichtlich eines neuen Termines für die NÖFV- Hauptversammlung wird lt. Gf Zechmeister festgehalten, dass dies in Abstimmung mit dem VAZ St. Pölten noch offen ist. Die Durchführung einer Physischen Veranstaltung wird be- vorzugt. Im Rahmen einer Anfrage von HGO Breiner, welche Covid-Bestimmungen für Gruppensit- zungen gelten, wird erwähnt, dass hier der Betreiber der Gaststätte die dzt. Erfüllung der „3 G’s“ zu kontrollieren habe. Posteinlauf Die Beendigung der NÖFV-Mitgliedschaft vom SV Breitenwaida – zum 31.12.2020 – wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen.
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