Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
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Inhalt Förderprogramme: I. Heizungsumstellung 5- 6 Hinweise 2 II. Stromeffizienter Haushalt 7 - 8 Vorwort 3 III. Erdgas- und Elektrofahrzeuge 9 - 10 Energieberatung Ökostrom „natürlich lauf” der Städtischen Werke Lauf 4 „natürlich neunkirchen” 11 - 12 Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte 13 - 14 Hinweise Die Bearbeitung der Anträge und die Verteilung der Die Anträge der Förderprogramme I., II. und Förderungen werden von der StWL Städtische Werke III. inklusive aller erforderlichen Unterlagen Lauf a.d. Pegnitz GmbH, der Stromversorgung Neun- müssen bis spätestens 06.12.2019 eingereicht kirchen GmbH und der GVL Gasversorgung Lauf werden, später eingereichte Anträge können a.d. Pegnitz GmbH durchgeführt. Wir senden Ihnen nicht berücksichtigt werden. Die Anschaffungen die Anträge gerne zu, rufen Sie uns an – unter der müssen im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Tel.-Nr. 09123/173-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@stwl.lauf.de oder Sie laden sich selbst die Bei Kündigung eines Liefervertrages innerhalb von komplette Broschüre und die Formulare direkt von drei Jahren nach Genehmigung der Förderung (ent- unseren Internetseiten herunter (www.stwl.lauf.de). spricht dem Zeitpunkt der Bestätigung) bzw. nach Sie können Ihre Anträge aber auch direkt im Ser- Beginn der tatsächlichen Erdgaslieferung wird die vicecenter der Städtischen Werke Lauf abholen, wo gesamte gewährte Förderung zurückgefordert (siehe wir Sie gerne persönlich beraten. hierzu auch Informationen zu den einzelnen Förderpro- grammen). Dies gilt pro genehmigtem Förderantrag. Für alle Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutz- programms gilt: Die Förderungen werden im Rah- Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der men der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechts- Strom-, Gas- und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag anspruch auf Förderung besteht nicht. zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewäh- rung einer Förderung nicht vollständig erfüllt hat. Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Kunden der Städtischen Werke Lauf, Stromversorgung Neun- Die Maßnahme des Förderprogrammes I. darf kirchen und Gasversorgung Lauf. Bitte beachten Sie erst nach Bewilligung der Förderung begonnen hierzu weitere Hinweise und Bedingungen zu den werden. Eine Inanspruchnahme von weiteren För- einzelnen Förderpositionen. Das Programm läuft ab dermitteln ist möglich – Änderungen vorbehalten. 01.01.2019 bis 31.12.2019 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Hinweis zum Datenschutz: Die Daten aus den An- trägen sind zur Abwicklung notwendig und werden Antragsberechtigt für die Förderprogramme I., von den damit beauftragten Stellen gespeichert so- II. und III. sind nur Stromkunden, die aus- wie anonymisiert für die Erstellung einer entspre- schließlich mit Strom der Städtischen Werke chenden Ökobilanz verwendet. Lauf bzw. Stromversorgung Neunkirchen ver- sorgt werden; falls eine Erdgasheizung vor- handen ist, muss der Antragsteller zusätzlich Erdgaskunde bei der Gasversorgung Lauf sein. 2 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Das Klimaschutzprogramm 2019 Vorwort Nach dem Stand der Klima- forschung gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die durch den Menschen verursachten Klimaveränderungen die na- türliche und menschliche Lebenswelt ganz erheblich be- einträchtigen. Bereits heute ist der Klimawandel eine der Hauptursachen von Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser und Trockenperioden. Pegnitzkraftwerk Städtische Werke Lauf Die Prognosen der Klimatologen offenbaren uns auf dramatische Weise den dringlichen Handlungsbe- jährliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf Kosten darf. Wissenschaft und Politik sind sich einig, eine der Gemeinde wurden Strommessgeräte angeschafft Reduktion des Schadstoffausstoßes kann nur durch sowie Förderprogramme für Regenwasseranlagen die Umstellung auf umweltfreundliche Energie- und Solarenergie entwickelt und umgesetzt. systeme, eine höhere Energieeffizienz und den Ein- Machen Sie mit! satz erneuerbarer Energien erreicht werden. Bei einer Gebäudesanierung können Sie durch eine Das Pegnitzkraftwerk der Städtischen Werke Lauf Heizungsumstellung unmittelbar Kohlendioxid redu- existiert schon seit 1943 und produziert jährlich ca. zieren. Das Klimaschutzprogramm der Städtischen 1,2 Millionen kWh Strom. Daneben sind wir an sechs Werke Lauf soll Sie darin unterstützen. Bürgersolaranlagen beteiligt und betreiben eigene Auch durch den Einsatz von stromsparenden Haus- Photovoltaikanlagen. Die Gesamtleistung der rege- haltsgeräten tragen Sie zu einer Reduzierung des nerativen Anlagen beträgt rund 2 MW. CO2-Ausstoßes bei. Unser Programmpunkt „strom- Seit Gründung der GVL Gasversorgung Lauf a. d. effizienter Haushalt” unterstützt Sie dabei. Pegnitz GmbH im Januar 1995 wird die Gasversor- Mit dem „Klimaschutzprogramm 2019” können wir gung der Stadt Lauf und der Gemeinde Neun- kirchen a. Sand konsequent ausgebaut. gemeinsam zur Energieeinsparung beitragen. Sie werden überrascht sein, dass Sie dabei in aller Regel Waren es 1995 noch 1.821 Hausanschlüsse im Netz- nicht nur das Klima schützen, sondern auch Geld spa- gebiet der GVL so liegt deren Zahl in 2017 schon bei ren. Denn Ihre Maßnahmen bescheren Ihnen ganz 3.203. Bei einem Einsatz von Erdgas (200g CO2/ nebenbei geringere Energiekosten. kWh) werden gegenüber dem Einsatz von Öl (267g CO2/kWh) ca. 25 % CO2 eingespart. Mit einer Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2000 wurde die Agenda 21 der Gemeinde Neunkirchen a. Jürgen Ferfers Geschäftsführer der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH Sand ins Leben gerufen. Die Gemeinde unterstützte Stromversorgung Neunkirchen GmbH von Anfang an den Agenda-Prozess und stellt hierfür GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 3
Energieberatung und Rundum-Service Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Energieberatung lohnt sich immer Servicecenters bieten Ihnen eine kundenorien- • Zu Heizung, Warmwasserbereitung, Hausgeräten, tierte und qualifizierte Beratung. Beleuchtung, regenerativen Energien, Trinkwasser Ganz unabhängig von unserem Klimaschutzprogramm • Zu energiesparendem Bauen und Modernisieren leisten wir dabei seit jeher Hilfestellung.Wir beraten mit den Schwerpunkten Heizsysteme und Solar- Sie persönlich in unserem Servicecenter sowie tele- anlagen zur Warmwasserbereitung fonisch. • Zur Auswahl von Haushaltsgeräten und zum um- weltbewussten und rationellen Einsatz von Energie und Wasser Unser Servicecenter bietet darüber hinaus • An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug • Klärung von Abrechnungsfragen • Individuelle Beratung zu Tarifen und Preisen Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im • Beratung in allen Fragen rund um Energie und Servicecenter Wasser Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, • Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Telefon: 09123 173-0, Fax: 09123 173-135 Brennstoffen oder regenerativen Energien Öffnungszeiten: • Informationen über Förderprogramme und Montag - Mittwoch: 7 bis 16.30 Uhr Zuschüsse Donnerstag: 7 bis 17.30 Uhr • Viele weitere Dienstleistungen rund um Energie Freitag: 7 bis 13 Uhr und Wasser 4 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm I Heizungsumstellung Die Umstellung Ihrer Heizungsanlage gliedert sich Heizungsumstellung Zentralheizung wie folgt auf: (Erdgas-Brennwerttechnik) Heizungsumstellung von vorhandener Zentralheizung Umstellung auf Erdgas (Öl, Kohle, Koks, Strom) auf ErdgasBrennwerttechnik. Folgende Fördermaßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2019 gelten für alle, die Erdgaskunde der Gasversorgung Lauf für ihr Wohngebäude sind oder werden, in dem die Heizungsumstellung vorgenommen wird. Zu- sätzlich muss das Gebäude drei Jahre mit Erd- gas der Gasversorgung Lauf beliefert werden. Erdgas verbrennt schadstoffarm. Die wirtschaft- liche und energiesparende Betriebsweise der Brenn- wertkessel trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei. Denn je geringer der Energieverbrauch, desto mehr wird die Umwelt entlastet. Erdgas-Brennwertkessel Wofür gibt es eine Förderung? bieten durch ihre spezielle Konstruktion und Arbeitsweise derzeit die größten Möglichkeiten zur Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von Energieeinsparung im Rahmen der modernen Heiz- Kohle-, Koks-, Strom- oder Ölzentralheizungen auf kesseltechnik. Selbst im Vergleich zu Niedertempe- die umweltschonende Erdgas-Brennwerttechnik. raturkesseln erzielen sie höhere Einsparungswerte. Keine Förderung gibt es für bereits mit Gas kom- plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus Das bedeutet: Wenn Sie den Brennstoff wechseln bereits teilweise mit Erdgas beheizt wird, kann und Ihre Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwert- ebenfalls keine Förderung erfolgen. technik umrüsten, verringern Sie z.B. je 1.000 l Heizölverbrauch den Ausstoß um fast 1.000 kg CO2. Heizungsumstellung Einzelöfen Heizen mit Strom erzeugt die spezifisch höchste (Erdgas-Brennwerttechnik) CO2-Emission, weil die Energieverluste vom Energie- Heizungsumstellung von Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks) einsatz im Großkraftwerk bis zum Verbrauch be- und Elektrospeicherheizungen auf Erdgas-Brenn- sonders hoch sind. Eine Umstellung von Elektro- speicherheizungen auf Erdgas-Brennwerttechnik reduziert den CO2-Ausstoß beträchtlich. (weiter Seite 6) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 5
Förderprogramm I Heizungsumstellung (Fortsetzung) werttechnik. werden. Wofür gibt es eine Förderung? Nichteigentümer müssen eine schriftliche Zustim- mung des Eigentümers einreichen. Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von kohle-, koks- oder ölbeheizten Einzelöfen und Elek- Die Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik muss trospeicherheizungen auf die umweltschonende Erd- innerhalb von 8 Monaten ab Antragstellung erfolgen. gas-Brennwerttechnik. Der durch die Förderung abgedeckte Anteil der Kosten darf nicht auf die Mieten umgelegt werden. Keine Förderung gibt es für bereits mit Erdgas kom- plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus Wichtig bereits teilweise mit Gas beheizt wird, kann eben- falls keine Förderung erfolgen. Der Antrag muss vor Vergabe der Umstellungsar- beiten auf Erdgas-Brennwerttechnik gestellt werden. Wie hoch ist die Förderung? Andernfalls wird keine Förderung gewährt. Zusätz- lich muss der Antragssteller drei Jahre nach Geneh- Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen migung des Antrags Kunde der Gasversorgung Lauf einmalig während der Laufzeit des Klimaschutzpro- bleiben. Sofern der Antragsteller erst zu einem gramms 2019 pauschal 400 € (brutto). späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Hei- zungsumstellung) Erdgaskunde bei der Gasversor- Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz- gung Lauf wird, so muss er ab dem Tag der tatsäch- lichen Voraussetzungen für eine Förderung, lichen Erdgaslieferung mindestens 3 Jahre Kunde wie auf Seite 2 beschrieben. der Gasversorgung Lauf bleiben. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen, Sie erhalten Ihre Förderung, sobald das Formular Wohngebäuden bzw. -anwesen bei Eigennutzung „Antrag auf eine Förderung der Heizungsumstel- (natürliche und juristische Personen des privaten lung” bei uns eingegangen ist, geprüft und geneh- Rechts). migt wurde und die Inbetriebnahmeerklärung (in Kopie) des Installateurs oder eine Kopie der Rech- Antragsberechtigt sind ferner gemeinnützige Ein- nung vorliegt. richtungen wie Gemeindezentren, Kindertagesstät- ten, soziale Einrichtungen, Sportstätten etc. Bitte einen Nachweis der Gemeinnützigkeit dem Antrag beilegen. Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- vertrag, Grunderwerbsteuer- oder Grundabgaben- bescheid des Finanzamtes für das Gebäude, in dem die Heizung installiert wird, o.ä.) müssen vorgelegt 6 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm II Stromeffizienter Haushalt Haushaltsgeräte und Heizungspumpen Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheb- Wie sieht diese Förderung aus? licher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden. Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre 2019 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 50 € Haushaltsgeräte verbrauchen – wir verleihen in unse- (brutto). Diese Förderung kann nur einmal während rem Servicecenter für unsere Stromkunden Strom- der Laufzeit des „Klimaschutzprogramms 2019” und messgeräte gegen eine Kaution in Höhe von 20 €. nur für ein Gerät gewährt werden. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Wofür gibt es eine Förderung? Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirr- Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz- spülmaschinen und Waschvollautomaten durch den lichen Voraussetzungen für eine Förderung, Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse wie auf Seite 2 beschrieben. mindestens „A+” (gemäß „Eurolabel“) sowie von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklasse Wir benötigen folgende Unterlagen: mindestens „A+”, die während der Laufzeit des • vollständig ausgefülltes Formular „Stromeffizienter Klimaschutzprogramms 2019 erworben werden. Haushalt”, Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden, • Nachweis der erforderlichen Energieeffzienzklasse den Austausch von Strom- gegen Gasherd/ In- (s. Aufstellung), duktionskochfeldern mit der Energieeffizienz- • Rechnungskopie des Ersatzgerätes, klasse „A” sowie die Ersatzbeschaffung von • Nachweis zur Entsorgung Wärmepumpentrocknern und Wäschetrocknern der Energieeffizienzklasse „A”. Gefördert wird auch der Austausch alter Heizungs- umwälzpumpen gegen neue mit dem Energielabel der Effizienzklasse „A”. Während der Laufzeit des Klimaschutzprogramms 2019 kann pro Haushalt nur ein Gerät gefördert werden. Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der Städtischen Werke Lauf bzw. Stromversorgung Neun- kirchen sind und eine entsprechende Kundennum- mer besitzen. Außerdem benötigen wir Angaben zum Entsorgungsort und -zeitpunkt des alten Geräts. (weiter Seite 8) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 7
Förderprogramm II Stromeffizienter Haushalt Haushaltsgeräte und Heizungspumpen (Fortsetzung) So erhalten Sie Ihre Förderung Übersicht der Energieeffizienzklassen (mindestens) Nach Einsendung des Antragsformulars, der Original- rechnung bzw. einer Rechnungskopie, des Nach- Geschirrspülmaschinen „A+” weises der Energieeffizienzklasse „A”, „A+” bzw. Waschvollautomaten „A+” „A” und des Nachweises zur Entsorgung erhalten Sie mit der Jahresstromabrechnung eine Gutschrift Kühlgeräte „A+” über 50 € (brutto). Gefriergeräte „A+” Elektroherd / Induktionskochfeld „A” Die Beantragung der Förderung muss bis spätes- Gasherd „A” tens 06.12.2019 erfolgen, später eingereichte An- träge können nicht berücksichtigt werden. Wärmepumpentrockner „A” Wäschetrockner „A” Heizungsumwälzpumpen „A” natürlich lauf – natürlich neunkirchen Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf” Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich zusätzlich einmalig 50 € (brutto). Die Voraussetzun- lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt. gen dafür sind: Es werden nur Geräte mit dem höchstmöglichen Energieeffizienzstandard gefördert Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür- (ausgenommen Gasherd). lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Geschirrspülmaschinen „A+++” Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu- rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder- Waschvollautomaten „A+++” antrag. Kühlgeräte „A+++” Gefriergeräte „A+++” Elektroherd „A+++” Wärmepumpentrockner „A+++” Wäschetrockner „A+++” Heizungsumwälzpumpe „A” 8 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm III Erdgas- und Elektrofahrzeuge Nach dem Motto umweltfreundlich mobil verknüpfen Falls Sie eine Umstellung auf ein Erdgasfahrzeug vor- Erdgas- und Elektrofahrzeuge den Umwelt- mit dem nehmen, dann benötigen wir die Rechnung eines Effizienzgedanken. Fachbetriebes über die Umstellungsarbeiten. Erdgasfahrzeuge: Wofür gibt es eine Förderung? Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für Förderung von privat genutzten Pkw in Höhe von sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch 200 € (brutto) einmalig pro Kunde und Jahr. Grund- (ASUE) emittiert ein Diesel-Kraftfahrzeug pro 1.000 sätzlich fallen darunter nur Erstzulassungen von Personenkilometer durchschnittlich 67,8 Gramm Fein- Erdgas- sowie Umstellungen auf ein Erdgasfahrzeug. staub, ein neues Erdgas-Fahrzeug dagegen nur durchschnittlich 5,4 Gramm. Auch bei Rußpartikeln Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung und Schwefeldioxid beträgt der Anteil im Vergleich eine einmalige Gutschrift in Höhe von 200 € (brutto). zu Dieselfahrzeugen weniger als ein Zehntel. Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen Erstzugelassene sowie umgerüstete privat genutzte Voraussetzungen für eine Programmförderung Erdgasfahrzeuge werden deswegen von uns gefördert. wie auf der Seite 2 beschrieben. (weiter Seite 10) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 9
Förderprogramm III Erdgas- und Elektrofahrzeuge (Fortsetzung) Ihr neues Erdgas- oder Elektrofahrzeug muss zwi- Von der Förderung sind klappbare Elektroroller, schen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2019 zuge- Segways sowie umgebaute und gebrauchte Elektro- lassen worden sein und eine Beantragung kann nur fahrzeuge ausgeschlossen. bis zum 06.12.2019 erfolgen. Hierzu lassen Sie uns eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus dem Erstzulas- Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür- sungsdatum, Ihr Name und die Adresse hervorgehen, lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages zukommen. innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu- Elektromobilität - mobil in die Zukunft rückgefordert. Dies gilt pro genehmigten Förderan- trag. Weitere Hinweise zu unserem Ökostrom finden • Geräuscharmer Antrieb mit hohemWirkungsgrad Sie auf Seite 11-12 dieser Broschüre. • Keinerlei CO2-Emissionen, wenn Batterien aus- schließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Wir fördern den Neukauf eines Elektrofahrzeuges (Pkw mit amtlichem Kfz-Kennzeichen) oder eines Elektromotorrollers bzw. -motorrades (zweirädrig, mindestens Versicherungskennzeichen) für private Nutzung. Zudem fördern wir den Neukauf eines Elek- trofahrrades. Wie hoch ist der Zuschuss? • Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (Pkw) wird ein- malig mit einer Gutschrift von 200 € bezuschusst. • Der Kauf eines Elektromotorrollers oder Elektro- motorrads wird einmalig mit einer Gutschrift von 100 € bezuschusst. • Der Kauf eines Elektrofahrrades wird einmalig mit einer Gutschrift von 50 € bezuschusst. • Für „natürlich lauf” / „natürlich neunkirchen”- Kunden verdoppelt sich der Zuschuss. Alle Förderbeträge sind Brutto-Beträge. Dieser Zu- schuss wird aus dem Fördertopf des Grüner- Strom-zertifizierten Produkts „natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt. 10 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Ökostrom natürlich lauf – natürlich neunkirchen „natürlich lauf” und „natürlich neunkirchen” - Die Städtischen Werke Lauf und die Stromversor- was dürfen Sie erwarten? gung Neunkirchen investieren durch jede von den Kunden verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau „natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” be- neuer regionaler regenerativer Anlagen. steht zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequel- len erzeugtem Strom und ist zertifiziert nach Grüner Als Ökostromkunde leisten Sie einen aktiven Beitrag Strom-Label des Grüner Strom-Label e.V. (GSL). zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort. Das Produkt ist als Zuschlagsmodell gestaltet, d.h. Was ist besonders an „natürlich lauf” und es ist ein Zuschlag auf den Arbeitspreis des zugrunde „natürlich neunkirchen”? liegenden Stromlieferungsvertrages zu leisten. Das Ökostromprodukt „natürlich lauf” und „natür- Die Höhe des Aufpreises variiert je nach Abnahme- lich neunkirchen” ist mit dem Grüner Strom-Label menge. zertifiziert. (weiter Seite 12) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 11
Ökostrom natürlich lauf – natürlich neunkirchen (Fortsetzung) Dieses Gütesiegel kennzeichnet nur Ökostrompro- Preismodelle für Privat- und Gewerbekunden dukte mit hohem Umweltnutzen. Das Grüner Strom- gültig ab 01.01.2013 Label erhalten also nur die Versorger, die durch einen Der Kunde bezahlt in Abhängigkeit seines jährlichen festgelegten Betrag pro Kilowattstunde den Bau und Stromverbrauches folgenden Aufpreis auf den Arbeits- Betrieb von regenerativen Anlagen oder Maßnahmen preis seines bestehenden Stromtarifs: zur Förderung der Energiewende unterstützen. a) jährliche Abnahmemenge Bonn, 7. Dezember 2017. In seiner Pressemitteilung bis 30.000 kWh berichtet Grüner Strom Label e. V., dass 95 Prozent der Deutschen den Ausbau erneuerbarer Energien Aufpreis netto Aufpreis brutto unterstützen. Da scheint es nur verständlich, dass (inkl. Umsatzsteuer) über 10 Millionen Haushalte Ökostrom beziehen – 2,00 Ct/kWh 2,38 Ct/kWh rund ein Fünftel aller Haushalte in Deutschland. b) jährliche Abnahmemenge Unabhängige Beobachter wie ÖKO TEST und Ver- von 30.001 kWh bis 100.000 kWh braucherzentralen stellen dem Markt jedoch ein schlechtes Zeugnis aus: Die gesetzlichen Vorgaben Aufpreis netto Aufpreis brutto allein garantieren keinen Mehrwert für Umwelt- und (inkl. Umsatzsteuer) Klimaschutz; viele sogenannte Ökostromprodukte 1,00 Ct/kWh 1,19 Ct/kWh und auch Labels sind nur scheinbar grün. Das Grüner Strom-Label hilft aus Sicht der Tester dabei, auf dem Sie haben Interesse? komplexen Ökostrommarkt einen echten Ökostrom- tarif zu finden. Die Mitarbeiter unseres Servicecenters beraten Sie gerne und senden Ihnen die Vertragsunterlagen Gemäß den Vorgaben des Grüner Strom-Label inves- zu. Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Ab- tieren wir in die Förderung erneuerbarer Energien bis schluss des Zusatzvertrages „natürlich lauf” bzw. 10.000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle 1 ct/kWh (netto). „natürlich neunkirchen” ist ein Privat- oder Gewerbestromvertrag mit der StWL Städtische Bei Endkunden mit einem jährlichen Verbrauch zwi- Werke Lauf a. d. Pegnitz GmbH bzw. Stromver- schen 10.000 kWh und 100.000 kWh werden 0,4 ct/ sorgung Neunkirchen GmbH. kWh (netto) investiert. Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im Die Kunden erhalten also nicht nur 100 Prozent Servicecenter Ökostrom, sondern auch unsere Investitionsgarantie Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, in neue Anlagen. Telefon: 09123 173-0, Fax: 09123 173-135 Die verbindliche Neuanlagenförderung ist das Haupt- Öffnungszeiten: unterscheidungsmerkmal gegenüber solchen Öko- Montag - Mittwoch: 7 bis 16.30 Uhr stromangeboten, bei denen die Kunden lediglich Donnerstag: 7 bis 17.30 Uhr Ökostrom aus bereits bestehenden Kraftwerken er- Freitag: 7 bis 13 Uhr halten. 12 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte Für einige Maßnahmen zur CO2-Minderung beste- hen weitere öffentliche Fördermöglichkeiten. Abwei- chende Fördervoraussetzungen sind gegebenenfalls zu beachten. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit. Die aktuellen Förderkonditionen sind bei den angegebenen Stellen erhältlich. Fördergegenstand: Bau energiesparender Häuser: KfW, Beraternetz, BINE, dena Biomasse-, Biogasanlagen: BAFA, Reg.v.Mfr., Beraternetz Blockheizkraftwerke: KfW, ETZ, Beraternetz; mit erneuerbaren Energien: BAFA Energiegutachten mit Vor-Ort-Beratung: Beraternetz Energieausweis nach EnEV: Beraternetz, dena, ENA EnEV-Nachweis: Beraternetz Fragen zu Heizungsumstellung: KfW, Beraternetz Holz-Heizung: Pellets, Hackschnitzel, Stückholz BAFA, KfW, BINE Passivhäuser: KfW, Beraternetz Photovoltaik-Anlagen: KfW, BINE, ENA (weiter Seite 14) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de ww.stwl.lauf.de 13
Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte (Fortsetzung) Wärmeschutzmaßnahmen: BdE: KfW Bund der Energieverbraucher e.V., Grabenstr. 17, 53619 Rheinbreitbach Solarthermische Anlagen: www.energienetz.de BAFA, KfW, BINE, ENA dena: Deutsche Energie Agentur, Stromsparen: Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin StWL, ENA Infoline: 08000 736734 www.dena.de Wasserkraftanlagen/Windkraftanlagen: Regierung von Mittelfranken KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Tel.: 01801 335577 und über Ihre Hausbank www.kfw.de Fördereinrichtungen & Auskunft: Regierung von Mittelfranken, BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Promenade 27, 91522 Ansbach Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-31, Tel.: 0981 53-1270 65760 Eschborn/Ts. Fax: 0981 53-5270 Tel.: 0 6196 908-0 Fax: 0 6196 908-800 ENA: www.bafa.de Unabhängige EnergieBeratungsAgentur der Landkreise Nürnberger Land und Roth, Beraternetz: Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz Netz der Energieberater in Mittelfranken Tel.: 09123 950-6237 (Netzwerk BAU und ENERGIE), E-Mail: ENA@nuernbergerland.de www.newebauen.de BINE Informationsdienst: Kaiserstr. 185-197, 53113 Bonn Förder-Hotline: 0228 9237914 www.bine.info und www.energiefoerderung.info BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn Tel.: 0228 615-0 www.bmwi.de 14 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
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StWL Städtische Werke Stromversorgung GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH Neunkirchen GmbH Lauf a.d. Pegnitz GmbH Sichartstr. 49 Sichartstr. 49 Sichartstr. 49 91207 Lauf a.d. Pegnitz 91207 Lauf a.d. Pegnitz 91207 Lauf a.d. Pegnitz Tel. 09123 173-0 Tel. 09123 173-0 Tel. 09123 173-0 Fax 09123 173-135 Fax 09123 173-135 Fax 09123 173-135 E-Mail: info@stwl.lauf.de E-Mail: info@svn.lauf.de E-Mail: info@gvl.lauf.de www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
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