Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf

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Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
CO2-Minderung
Förderungen
Initiativen
Informationen

Klimaschutzprogramm
        2019
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Inhalt                                             Förderprogramme:

                                                   I.   Heizungsumstellung                           5- 6

Hinweise                                    2      II. Stromeffizienter Haushalt                     7 -   8

Vorwort                                     3      III. Erdgas- und Elektrofahrzeuge                  9 - 10

Energieberatung                                    Ökostrom „natürlich lauf”
der Städtischen Werke Lauf                  4      		 „natürlich neunkirchen”                        11 - 12

                                                   Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte          13 - 14

Hinweise
Die Bearbeitung der Anträge und die Verteilung der      Die Anträge der Förderprogramme I., II. und
Förderungen werden von der StWL Städtische Werke        III. inklusive aller erforderlichen Unterlagen
Lauf a.d. Pegnitz GmbH, der Stromversorgung Neun-       müssen bis spätestens 06.12.2019 eingereicht
kirchen GmbH und der GVL Gasversorgung Lauf             werden, später eingereichte Anträge können
a.d. Pegnitz GmbH durchgeführt. Wir senden Ihnen        nicht berücksichtigt werden. Die Anschaffungen
die Anträge gerne zu, rufen Sie uns an – unter der      müssen im laufenden Kalenderjahr erfolgen.
Tel.-Nr. 09123/173-0 oder senden Sie uns eine E-Mail
an info@stwl.lauf.de oder Sie laden sich selbst die     Bei Kündigung eines Liefervertrages innerhalb von
komplette Broschüre und die Formulare direkt von        drei Jahren nach Genehmigung der Förderung (ent-
unseren Internetseiten herunter (www.stwl.lauf.de).     spricht dem Zeitpunkt der Bestätigung) bzw. nach
Sie können Ihre Anträge aber auch direkt im Ser-        Beginn der tatsächlichen Erdgaslieferung wird die
vicecenter der Städtischen Werke Lauf abholen, wo       gesamte gewährte Förderung zurückgefordert (siehe
wir Sie gerne persönlich beraten.                       hierzu auch Informationen zu den einzelnen Förderpro-
                                                        grammen). Dies gilt pro genehmigtem Förderantrag.
Für alle Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutz-
programms gilt: Die Förderungen werden im Rah-          Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der
men der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich   Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem
hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechts-       Strom-, Gas- und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag
anspruch auf Förderung besteht nicht.                   zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewäh-
                                                        rung einer Förderung nicht vollständig erfüllt hat.
Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Kunden
der Städtischen Werke Lauf, Stromversorgung Neun-       Die Maßnahme des Förderprogrammes I. darf
kirchen und Gasversorgung Lauf. Bitte beachten Sie      erst nach Bewilligung der Förderung begonnen
hierzu weitere Hinweise und Bedingungen zu den          werden. Eine Inanspruchnahme von weiteren För-
einzelnen Förderpositionen. Das Programm läuft ab       dermitteln ist möglich – Änderungen vorbehalten.
01.01.2019 bis 31.12.2019 bzw. solange Fördermittel
zur Verfügung stehen.                                   Hinweis zum Datenschutz: Die Daten aus den An-
                                                        trägen sind zur Abwicklung notwendig und werden
Antragsberechtigt für die Förderprogramme I.,           von den damit beauftragten Stellen gespeichert so-
II. und III. sind nur Stromkunden, die aus-             wie anonymisiert für die Erstellung einer entspre-
schließlich mit Strom der Städtischen Werke             chenden Ökobilanz verwendet.
Lauf bzw. Stromversorgung Neunkirchen ver-
sorgt werden; falls eine Erdgasheizung vor-
handen ist, muss der Antragsteller zusätzlich
Erdgaskunde bei der Gasversorgung Lauf sein.

2    www.stwl.lauf.de        www.svn.lauf.de      www.gvl.lauf.de
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Das Klimaschutzprogramm 2019

Vorwort
                    Nach dem Stand der Klima-
                    forschung gilt es als sehr
                    wahrscheinlich, dass die durch
                    den Menschen verursachten
                    Klimaveränderungen die na-
                    türliche und menschliche
                    Lebenswelt ganz erheblich be-
                    einträchtigen. Bereits heute
                    ist der Klimawandel eine der
Hauptursachen von Naturkatastrophen, wie z. B.
Hochwasser und Trockenperioden.
                                                        Pegnitzkraftwerk Städtische Werke Lauf
Die Prognosen der Klimatologen offenbaren uns auf
dramatische Weise den dringlichen Handlungsbe-          jährliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf Kosten
darf. Wissenschaft und Politik sind sich einig, eine    der Gemeinde wurden Strommessgeräte angeschafft
Reduktion des Schadstoffausstoßes kann nur durch        sowie Förderprogramme für Regenwasseranlagen
die Umstellung auf umweltfreundliche Energie-           und Solarenergie entwickelt und umgesetzt.
systeme, eine höhere Energieeffizienz und den Ein-
                                                        Machen Sie mit!
satz erneuerbarer Energien erreicht werden.
                                                        Bei einer Gebäudesanierung können Sie durch eine
Das Pegnitzkraftwerk der Städtischen Werke Lauf         Heizungsumstellung unmittelbar Kohlendioxid redu-
existiert schon seit 1943 und produziert jährlich ca.   zieren. Das Klimaschutzprogramm der Städtischen
1,2 Millionen kWh Strom. Daneben sind wir an sechs      Werke Lauf soll Sie darin unterstützen.
Bürgersolaranlagen beteiligt und betreiben eigene
                                                        Auch durch den Einsatz von stromsparenden Haus-
Photovoltaikanlagen. Die Gesamtleistung der rege-
                                                        haltsgeräten tragen Sie zu einer Reduzierung des
nerativen Anlagen beträgt rund 2 MW.
                                                        CO2-Ausstoßes bei. Unser Programmpunkt „strom-
Seit Gründung der GVL Gasversorgung Lauf a. d.          effizienter Haushalt” unterstützt Sie dabei.
Pegnitz GmbH im Januar 1995 wird die Gasversor-
                                                        Mit dem „Klimaschutzprogramm 2019” können wir
gung der Stadt Lauf und der Gemeinde Neun-
kirchen a. Sand konsequent ausgebaut.                   gemeinsam zur Energieeinsparung beitragen. Sie
                                                        werden überrascht sein, dass Sie dabei in aller Regel
Waren es 1995 noch 1.821 Hausanschlüsse im Netz-        nicht nur das Klima schützen, sondern auch Geld spa-
gebiet der GVL so liegt deren Zahl in 2017 schon bei    ren. Denn Ihre Maßnahmen bescheren Ihnen ganz
3.203. Bei einem Einsatz von Erdgas (200g CO2/          nebenbei geringere Energiekosten.
kWh) werden gegenüber dem Einsatz von Öl (267g
CO2/kWh) ca. 25 % CO2 eingespart.
Mit einer Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2000
wurde die Agenda 21 der Gemeinde Neunkirchen a.         Jürgen Ferfers
                                                        Geschäftsführer der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Sand ins Leben gerufen. Die Gemeinde unterstützte       Stromversorgung Neunkirchen GmbH
von Anfang an den Agenda-Prozess und stellt hierfür     GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH

                                            www.gvl.lauf.de        www.svn.lauf.de           ww.stwl.lauf.de          3
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Energieberatung
und Rundum-Service

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres             Energieberatung lohnt sich immer
Servicecenters bieten Ihnen eine kundenorien-
                                                         • Zu Heizung, Warmwasserbereitung, Hausgeräten,
tierte und qualifizierte Beratung.
                                                           Beleuchtung, regenerativen Energien, Trinkwasser

Ganz unabhängig von unserem Klimaschutzprogramm          • Zu energiesparendem Bauen und Modernisieren
leisten wir dabei seit jeher Hilfestellung.Wir beraten     mit den Schwerpunkten Heizsysteme und Solar-
Sie persönlich in unserem Servicecenter sowie tele-        anlagen zur Warmwasserbereitung
fonisch.                                                 • Zur Auswahl von Haushaltsgeräten und zum um-
                                                           weltbewussten und rationellen Einsatz von Energie
                                                           und Wasser

Unser Servicecenter bietet darüber hinaus

• An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug
• Klärung von Abrechnungsfragen
• Individuelle Beratung zu Tarifen und Preisen
                                                          Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im
• Beratung in allen Fragen rund um Energie und
                                                          Servicecenter
  Wasser
                                                          Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz,
• Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von
                                                          Telefon: 09123 173-0, Fax: 09123 173-135
  Brennstoffen oder regenerativen Energien
                                                          Öffnungszeiten:
• Informationen über Förderprogramme und
                                                          Montag - Mittwoch:     7 bis 16.30 Uhr
  Zuschüsse
                                                          Donnerstag:            7 bis 17.30 Uhr
• Viele weitere Dienstleistungen rund um Energie          Freitag:               7 bis 13 Uhr
  und Wasser

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Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Förderprogramm I
Heizungsumstellung

Die Umstellung Ihrer Heizungsanlage gliedert sich     Heizungsumstellung Zentralheizung
wie folgt auf:                                        (Erdgas-Brennwerttechnik)

                                                      Heizungsumstellung von vorhandener Zentralheizung
Umstellung auf Erdgas                                 (Öl, Kohle, Koks, Strom) auf ErdgasBrennwerttechnik.

Folgende Fördermaßnahmen im Rahmen des
Klimaschutzprogramms 2019 gelten für alle, die
Erdgaskunde der Gasversorgung Lauf für ihr
Wohngebäude sind oder werden, in dem die
Heizungsumstellung vorgenommen wird. Zu-
sätzlich muss das Gebäude drei Jahre mit Erd-
gas der Gasversorgung Lauf beliefert werden.

Erdgas verbrennt schadstoffarm. Die wirtschaft-
liche und energiesparende Betriebsweise der Brenn-
wertkessel trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei.
Denn je geringer der Energieverbrauch, desto mehr
wird die Umwelt entlastet. Erdgas-Brennwertkessel     Wofür gibt es eine Förderung?
bieten durch ihre spezielle Konstruktion und
Arbeitsweise derzeit die größten Möglichkeiten zur    Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von
Energieeinsparung im Rahmen der modernen Heiz-        Kohle-, Koks-, Strom- oder Ölzentralheizungen auf
kesseltechnik. Selbst im Vergleich zu Niedertempe-    die umweltschonende Erdgas-Brennwerttechnik.
raturkesseln erzielen sie höhere Einsparungswerte.
                                                      Keine Förderung gibt es für bereits mit Gas kom-
                                                      plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus
Das bedeutet: Wenn Sie den Brennstoff wechseln
                                                      bereits teilweise mit Erdgas beheizt wird, kann
und Ihre Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwert-
                                                      ebenfalls keine Förderung erfolgen.
technik umrüsten, verringern Sie z.B. je 1.000 l
Heizölverbrauch den Ausstoß um fast 1.000 kg CO2.
                                                      Heizungsumstellung Einzelöfen
Heizen mit Strom erzeugt die spezifisch höchste       (Erdgas-Brennwerttechnik)
CO2-Emission, weil die Energieverluste vom Energie-
                                                      Heizungsumstellung von Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks)
einsatz im Großkraftwerk bis zum Verbrauch be-
                                                      und Elektrospeicherheizungen auf Erdgas-Brenn-
sonders hoch sind. Eine Umstellung von Elektro-
speicherheizungen auf Erdgas-Brennwerttechnik
reduziert den CO2-Ausstoß beträchtlich.               (weiter Seite 6)

                                          www.gvl.lauf.de        www.svn.lauf.de    ww.stwl.lauf.de     5
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Förderprogramm I
Heizungsumstellung                       (Fortsetzung)

werttechnik.                                             werden.
Wofür gibt es eine Förderung?                            Nichteigentümer müssen eine schriftliche Zustim-
                                                         mung des Eigentümers einreichen.
Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von
kohle-, koks- oder ölbeheizten Einzelöfen und Elek-
                                                         Die Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik muss
trospeicherheizungen auf die umweltschonende Erd-
                                                         innerhalb von 8 Monaten ab Antragstellung erfolgen.
gas-Brennwerttechnik.
                                                         Der durch die Förderung abgedeckte Anteil der
                                                         Kosten darf nicht auf die Mieten umgelegt werden.
Keine Förderung gibt es für bereits mit Erdgas kom-
plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus
                                                         Wichtig
bereits teilweise mit Gas beheizt wird, kann eben-
falls keine Förderung erfolgen.                          Der Antrag muss vor Vergabe der Umstellungsar-
                                                         beiten auf Erdgas-Brennwerttechnik gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?                              Andernfalls wird keine Förderung gewährt. Zusätz-
                                                         lich muss der Antragssteller drei Jahre nach Geneh-
Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen
                                                         migung des Antrags Kunde der Gasversorgung Lauf
einmalig während der Laufzeit des Klimaschutzpro-
                                                         bleiben. Sofern der Antragsteller erst zu einem
gramms 2019 pauschal 400 € (brutto).
                                                         späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Hei-
                                                         zungsumstellung) Erdgaskunde bei der Gasversor-
Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz-
                                                         gung Lauf wird, so muss er ab dem Tag der tatsäch-
lichen Voraussetzungen für eine Förderung,
                                                         lichen Erdgaslieferung mindestens 3 Jahre Kunde
wie auf Seite 2 beschrieben.
                                                         der Gasversorgung Lauf bleiben.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen,
                                                         Sie erhalten Ihre Förderung, sobald das Formular
Wohngebäuden bzw. -anwesen bei Eigennutzung
                                                         „Antrag auf eine Förderung der Heizungsumstel-
(natürliche und juristische Personen des privaten
                                                         lung” bei uns eingegangen ist, geprüft und geneh-
Rechts).
                                                         migt wurde und die Inbetriebnahmeerklärung (in
                                                         Kopie) des Installateurs oder eine Kopie der Rech-
Antragsberechtigt sind ferner gemeinnützige Ein-
                                                         nung vorliegt.
richtungen wie Gemeindezentren, Kindertagesstät-
ten, soziale Einrichtungen, Sportstätten etc. Bitte
einen Nachweis der Gemeinnützigkeit dem Antrag
beilegen.

Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf-
vertrag, Grunderwerbsteuer- oder Grundabgaben-
bescheid des Finanzamtes für das Gebäude, in dem
die Heizung installiert wird, o.ä.) müssen vorgelegt

6    www.stwl.lauf.de      www.svn.lauf.de        www.gvl.lauf.de
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Förderprogramm II
Stromeffizienter Haushalt
Haushaltsgeräte und Heizungspumpen

Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheb-        Wie sieht diese Förderung aus?
licher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden.
                                                       Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre
                                                       2019 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 50 €
Haushaltsgeräte verbrauchen – wir verleihen in unse-
                                                       (brutto). Diese Förderung kann nur einmal während
rem Servicecenter für unsere Stromkunden Strom-
                                                       der Laufzeit des „Klimaschutzprogramms 2019” und
messgeräte gegen eine Kaution in Höhe von 20 €.
                                                       nur für ein Gerät gewährt werden. Nur vollständig
                                                       ausgefüllte Anträge werden bearbeitet.
Wofür gibt es eine Förderung?

Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirr-     Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz-
spülmaschinen und Waschvollautomaten durch den         lichen Voraussetzungen für eine Förderung,
Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse         wie auf Seite 2 beschrieben.
mindestens „A+” (gemäß „Eurolabel“) sowie von
Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklasse    Wir benötigen folgende Unterlagen:
mindestens „A+”, die während der Laufzeit des
                                                       • vollständig ausgefülltes Formular „Stromeffizienter
Klimaschutzprogramms 2019 erworben werden.
                                                         Haushalt”,

Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden,     • Nachweis der erforderlichen Energieeffzienzklasse
den Austausch von Strom- gegen Gasherd/ In-              (s. Aufstellung),
duktionskochfeldern mit der Energieeffizienz-          • Rechnungskopie des Ersatzgerätes,
klasse „A” sowie die Ersatzbeschaffung von
                                                       • Nachweis zur Entsorgung
Wärmepumpentrocknern und Wäschetrocknern der
Energieeffizienzklasse „A”.

Gefördert wird auch der Austausch alter Heizungs-
umwälzpumpen gegen neue mit dem Energielabel
der Effizienzklasse „A”.

Während der Laufzeit des Klimaschutzprogramms
2019 kann pro Haushalt nur ein Gerät gefördert
werden. Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der
Städtischen Werke Lauf bzw. Stromversorgung Neun-
kirchen sind und eine entsprechende Kundennum-
mer besitzen. Außerdem benötigen wir Angaben
zum Entsorgungsort und -zeitpunkt des alten Geräts.    (weiter Seite 8)

                                           www.gvl.lauf.de        www.svn.lauf.de     ww.stwl.lauf.de     7
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Förderprogramm II
Stromeffizienter Haushalt
Haushaltsgeräte und Heizungspumpen (Fortsetzung)

So erhalten Sie Ihre Förderung                         Übersicht der Energieeffizienzklassen
                                                       (mindestens)
Nach Einsendung des Antragsformulars, der Original-
rechnung bzw. einer Rechnungskopie, des Nach-          Geschirrspülmaschinen                       „A+”
weises der Energieeffizienzklasse „A”, „A+” bzw.
                                                       Waschvollautomaten                          „A+”
„A” und des Nachweises zur Entsorgung erhalten
Sie mit der Jahresstromabrechnung eine Gutschrift      Kühlgeräte                                  „A+”
über 50 € (brutto).                                    Gefriergeräte                               „A+”
                                                       Elektroherd / Induktionskochfeld            „A”
Die Beantragung der Förderung muss bis spätes-
                                                       Gasherd                                     „A”
tens 06.12.2019 erfolgen, später eingereichte An-
träge können nicht berücksichtigt werden.              Wärmepumpentrockner                         „A”
                                                       Wäschetrockner                              „A”
                                                       Heizungsumwälzpumpen                        „A”

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf”     Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des
bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten        Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich
zusätzlich einmalig 50 € (brutto). Die Voraussetzun-   lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt.
gen dafür sind: Es werden nur Geräte mit dem
höchstmöglichen Energieeffizienzstandard gefördert     Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür-
(ausgenommen Gasherd).                                 lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages
                                                       innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des
Geschirrspülmaschinen                      „A+++”      Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu-
                                                       rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder-
Waschvollautomaten                         „A+++”
                                                       antrag.
Kühlgeräte                                 „A+++”
Gefriergeräte                              „A+++”
Elektroherd                                „A+++”
Wärmepumpentrockner                        „A+++”
Wäschetrockner                             „A+++”
Heizungsumwälzpumpe                        „A”

8      www.stwl.lauf.de    www.svn.lauf.de       www.gvl.lauf.de
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Förderprogramm III
Erdgas- und Elektrofahrzeuge

Nach dem Motto umweltfreundlich mobil verknüpfen      Falls Sie eine Umstellung auf ein Erdgasfahrzeug vor-
Erdgas- und Elektrofahrzeuge den Umwelt- mit dem      nehmen, dann benötigen wir die Rechnung eines
Effizienzgedanken.                                    Fachbetriebes über die Umstellungsarbeiten.

Erdgasfahrzeuge:                                      Wofür gibt es eine Förderung?

Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für         Förderung von privat genutzten Pkw in Höhe von
sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch     200 € (brutto) einmalig pro Kunde und Jahr. Grund-
(ASUE) emittiert ein Diesel-Kraftfahrzeug pro 1.000   sätzlich fallen darunter nur Erstzulassungen von
Personenkilometer durchschnittlich 67,8 Gramm Fein-   Erdgas- sowie Umstellungen auf ein Erdgasfahrzeug.
staub, ein neues Erdgas-Fahrzeug dagegen nur
durchschnittlich 5,4 Gramm. Auch bei Rußpartikeln     Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung
und Schwefeldioxid beträgt der Anteil im Vergleich    eine einmalige Gutschrift in Höhe von 200 € (brutto).
zu Dieselfahrzeugen weniger als ein Zehntel.
                                                      Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen
Erstzugelassene sowie umgerüstete privat genutzte     Voraussetzungen für eine Programmförderung
Erdgasfahrzeuge werden deswegen von uns gefördert.    wie auf der Seite 2 beschrieben. (weiter Seite 10)

                                          www.gvl.lauf.de      www.svn.lauf.de       ww.stwl.lauf.de     9
Klimaschutzprogramm 2019 - CO2-Minderung Förderungen Initiativen Informationen - Städtische Werke Lauf
Förderprogramm III
Erdgas- und Elektrofahrzeuge                              (Fortsetzung)

Ihr neues Erdgas- oder Elektrofahrzeug muss zwi-      Von der Förderung sind klappbare Elektroroller,
schen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2019 zuge-         Segways sowie umgebaute und gebrauchte Elektro-
lassen worden sein und eine Beantragung kann nur      fahrzeuge ausgeschlossen.
bis zum 06.12.2019 erfolgen. Hierzu lassen Sie uns
eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus dem Erstzulas-    Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür-
sungsdatum, Ihr Name und die Adresse hervorgehen,     lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages
zukommen.                                             innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des
                                                      Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu-
Elektromobilität - mobil in die Zukunft               rückgefordert. Dies gilt pro genehmigten Förderan-
                                                      trag. Weitere Hinweise zu unserem Ökostrom finden
• Geräuscharmer Antrieb mit hohemWirkungsgrad
                                                      Sie auf Seite 11-12 dieser Broschüre.
• Keinerlei CO2-Emissionen, wenn Batterien aus-
  schließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien
  geladen werden.

Wir fördern den Neukauf eines Elektrofahrzeuges
(Pkw mit amtlichem Kfz-Kennzeichen) oder eines
Elektromotorrollers bzw. -motorrades (zweirädrig,
mindestens Versicherungskennzeichen) für private
Nutzung. Zudem fördern wir den Neukauf eines Elek-
trofahrrades.

Wie hoch ist der Zuschuss?

• Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (Pkw) wird ein-
  malig mit einer Gutschrift von 200 € bezuschusst.
• Der Kauf eines Elektromotorrollers oder Elektro-
  motorrads wird einmalig mit einer Gutschrift von
  100 € bezuschusst.
• Der Kauf eines Elektrofahrrades wird einmalig mit
  einer Gutschrift von 50 € bezuschusst.
• Für „natürlich lauf” / „natürlich neunkirchen”-
  Kunden verdoppelt sich der Zuschuss.

Alle Förderbeträge sind Brutto-Beträge. Dieser Zu-
schuss wird aus dem Fördertopf des Grüner-
Strom-zertifizierten Produkts „natürlich lauf”
bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt.

10      www.stwl.lauf.de    www.svn.lauf.de      www.gvl.lauf.de
Ökostrom

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

„natürlich lauf” und „natürlich neunkirchen” -          Die Städtischen Werke Lauf und die Stromversor-
was dürfen Sie erwarten?                                gung Neunkirchen investieren durch jede von den
                                                        Kunden verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau
„natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” be-       neuer regionaler regenerativer Anlagen.
steht zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequel-
len erzeugtem Strom und ist zertifiziert nach Grüner    Als Ökostromkunde leisten Sie einen aktiven Beitrag
Strom-Label des Grüner Strom-Label e.V. (GSL).          zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort.

Das Produkt ist als Zuschlagsmodell gestaltet, d.h.     Was ist besonders an „natürlich lauf” und
es ist ein Zuschlag auf den Arbeitspreis des zugrunde   „natürlich neunkirchen”?
liegenden Stromlieferungsvertrages zu leisten.
                                                        Das Ökostromprodukt „natürlich lauf” und „natür-
Die Höhe des Aufpreises variiert je nach Abnahme-       lich neunkirchen” ist mit dem Grüner Strom-Label
menge.                                                  zertifiziert.                       (weiter Seite 12)

                                          www.gvl.lauf.de      www.svn.lauf.de       ww.stwl.lauf.de      11
Ökostrom

natürlich lauf – natürlich neunkirchen                                         (Fortsetzung)

Dieses Gütesiegel kennzeichnet nur Ökostrompro-          Preismodelle für Privat- und Gewerbekunden
dukte mit hohem Umweltnutzen. Das Grüner Strom-          gültig ab 01.01.2013
Label erhalten also nur die Versorger, die durch einen
                                                         Der Kunde bezahlt in Abhängigkeit seines jährlichen
festgelegten Betrag pro Kilowattstunde den Bau und
                                                         Stromverbrauches folgenden Aufpreis auf den Arbeits-
Betrieb von regenerativen Anlagen oder Maßnahmen
                                                         preis seines bestehenden Stromtarifs:
zur Förderung der Energiewende unterstützen.
                                                         a) jährliche Abnahmemenge
Bonn, 7. Dezember 2017. In seiner Pressemitteilung          bis 30.000 kWh
berichtet Grüner Strom Label e. V., dass 95 Prozent
der Deutschen den Ausbau erneuerbarer Energien             Aufpreis netto                Aufpreis brutto
unterstützen. Da scheint es nur verständlich, dass                                    (inkl. Umsatzsteuer)
über 10 Millionen Haushalte Ökostrom beziehen –            2,00 Ct/kWh                     2,38 Ct/kWh
rund ein Fünftel aller Haushalte in Deutschland.
                                                         b) jährliche Abnahmemenge
Unabhängige Beobachter wie ÖKO TEST und Ver-
                                                            von 30.001 kWh bis 100.000 kWh
braucherzentralen stellen dem Markt jedoch ein
schlechtes Zeugnis aus: Die gesetzlichen Vorgaben          Aufpreis netto                Aufpreis brutto
allein garantieren keinen Mehrwert für Umwelt- und                                    (inkl. Umsatzsteuer)
Klimaschutz; viele sogenannte Ökostromprodukte             1,00 Ct/kWh                     1,19 Ct/kWh
und auch Labels sind nur scheinbar grün. Das Grüner
Strom-Label hilft aus Sicht der Tester dabei, auf dem
                                                          Sie haben Interesse?
komplexen Ökostrommarkt einen echten Ökostrom-
tarif zu finden.                                          Die Mitarbeiter unseres Servicecenters beraten
                                                          Sie gerne und senden Ihnen die Vertragsunterlagen
Gemäß den Vorgaben des Grüner Strom-Label inves-          zu. Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Ab-
tieren wir in die Förderung erneuerbarer Energien bis     schluss des Zusatzvertrages „natürlich lauf” bzw.
10.000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle 1 ct/kWh (netto).       „natürlich neunkirchen” ist ein Privat- oder
                                                          Gewerbestromvertrag mit der StWL Städtische
Bei Endkunden mit einem jährlichen Verbrauch zwi-         Werke Lauf a. d. Pegnitz GmbH bzw. Stromver-
schen 10.000 kWh und 100.000 kWh werden 0,4 ct/           sorgung Neunkirchen GmbH.
kWh (netto) investiert.
                                                          Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im
Die Kunden erhalten also nicht nur 100 Prozent            Servicecenter
Ökostrom, sondern auch unsere Investitionsgarantie        Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz,
in neue Anlagen.                                          Telefon: 09123 173-0, Fax: 09123 173-135

Die verbindliche Neuanlagenförderung ist das Haupt-       Öffnungszeiten:
unterscheidungsmerkmal gegenüber solchen Öko-
                                                          Montag - Mittwoch: 7 bis 16.30 Uhr
stromangeboten, bei denen die Kunden lediglich
                                                          Donnerstag:        7 bis 17.30 Uhr
Ökostrom aus bereits bestehenden Kraftwerken er-
                                                          Freitag:           7 bis 13 Uhr
halten.

12      www.stwl.lauf.de      www.svn.lauf.de       www.gvl.lauf.de
Weitere Fördermöglichkeiten
und Kontakte

                              Für einige Maßnahmen zur CO2-Minderung beste-
                              hen weitere öffentliche Fördermöglichkeiten. Abwei-
                              chende Fördervoraussetzungen sind gegebenenfalls
                              zu beachten.

                              Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Voll-
                              ständigkeit. Die aktuellen Förderkonditionen sind
                              bei den angegebenen Stellen erhältlich.

                              Fördergegenstand:

                              Bau energiesparender Häuser:
                              KfW, Beraternetz, BINE, dena

                              Biomasse-, Biogasanlagen:
                              BAFA, Reg.v.Mfr., Beraternetz

                              Blockheizkraftwerke:
                              KfW, ETZ, Beraternetz;
                              mit erneuerbaren Energien: BAFA

                              Energiegutachten mit Vor-Ort-Beratung:
                              Beraternetz

                              Energieausweis nach EnEV:
                              Beraternetz, dena, ENA

                              EnEV-Nachweis:
                              Beraternetz

                              Fragen zu Heizungsumstellung:
                              KfW, Beraternetz

                              Holz-Heizung: Pellets, Hackschnitzel,
                              Stückholz
                              BAFA, KfW, BINE

                              Passivhäuser:
                              KfW, Beraternetz

                              Photovoltaik-Anlagen:
                              KfW, BINE, ENA                       (weiter Seite 14)

                   www.gvl.lauf.de   www.svn.lauf.de      ww.stwl.lauf.de        13
Weitere Fördermöglichkeiten
und Kontakte (Fortsetzung)

Wärmeschutzmaßnahmen:                              BdE:
KfW                                                Bund der Energieverbraucher e.V.,
                                                   Grabenstr. 17, 53619 Rheinbreitbach
Solarthermische Anlagen:                           www.energienetz.de
BAFA, KfW, BINE, ENA
                                                   dena: Deutsche Energie Agentur,
Stromsparen:                                       Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin
StWL, ENA                                          Infoline: 08000 736734
                                                   www.dena.de
Wasserkraftanlagen/Windkraftanlagen:
Regierung von Mittelfranken                        KfW:
                                                   Kreditanstalt für Wiederaufbau,
                                                   Tel.: 01801 335577 und über Ihre Hausbank
                                                   www.kfw.de
Fördereinrichtungen & Auskunft:
                                                   Regierung von Mittelfranken,
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und                 Promenade 27, 91522 Ansbach
Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-31,          Tel.: 0981 53-1270
65760 Eschborn/Ts.                                 Fax: 0981 53-5270
Tel.: 0 6196 908-0
Fax: 0 6196 908-800                                ENA:
www.bafa.de                                        Unabhängige EnergieBeratungsAgentur der
                                                   Landkreise Nürnberger Land und Roth,
Beraternetz:                                       Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz
Netz der Energieberater in Mittelfranken           Tel.: 09123 950-6237
(Netzwerk BAU und ENERGIE),                        E-Mail: ENA@nuernbergerland.de
www.newebauen.de

BINE Informationsdienst:
Kaiserstr. 185-197, 53113 Bonn
Förder-Hotline: 0228 9237914
www.bine.info und
www.energiefoerderung.info

BMWi:
Bundesministerium für Wirtschaft,
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 615-0
www.bmwi.de

14      www.stwl.lauf.de     www.svn.lauf.de   www.gvl.lauf.de
Für Ihre Notizen

                   www.gvl.lauf.de   www.svn.lauf.de   ww.stwl.lauf.de   15
StWL Städtische Werke       Stromversorgung            GVL Gasversorgung
Lauf a.d. Pegnitz GmbH      Neunkirchen GmbH           Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Sichartstr. 49              Sichartstr. 49             Sichartstr. 49
91207 Lauf a.d. Pegnitz     91207 Lauf a.d. Pegnitz    91207 Lauf a.d. Pegnitz
Tel. 09123 173-0            Tel. 09123 173-0           Tel. 09123 173-0
Fax 09123 173-135           Fax 09123 173-135          Fax 09123 173-135
E-Mail: info@stwl.lauf.de   E-Mail: info@svn.lauf.de   E-Mail: info@gvl.lauf.de
www.stwl.lauf.de            www.svn.lauf.de            www.gvl.lauf.de
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