Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Freitag, 18. Juni 2021 (2/2021)
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Seite 1 Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Freitag, 18. Juni 2021 (2/2021) Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 1/2021 v. 25.05.) TOP 6 - Überstellung zweier Vereine im Bereich der JHG NW-Mitte / JHG Waldviertel HGO Vogl ersucht um folgende Neuformulierung: „Die Vereine Lichtenau und Albrechtsberg beantragen die Versetzung von der JHG Nordwest-Mitte in die JHG Waldviertel.“ Beschluss: Dies und die weitere Mitschrift werden ohne Lesung genehmigt. NÖFV-Präsidium Das Verbandspräsidium hat in seiner Sitzung vom FR/18.06. d.J., die Einsprüche der Vereine FC Göstling, ASKÖ Lunz/See bzw. der "Interessensgemeinschaft 2. Klasse Ybbstal" gegen die Einteilung der 2. Klasse Ybbstal sowie die Einsprüche des USV Weiten, USV Münichreith und SV Yspertal (i.A. von 10 Vereinen) gegen die Einteilung der 2. Klasse Ys- pertal - nach nochmaliger eingehender Prüfung abgelehnt. * Damit wurde die vom Sportreferat vorbereitete Klasseneinteilung des Spieljahres 2021/22 bestätigt. Sportreferat Mag. Durchschlag ersucht coronabedingt um Verlängerung des HG-Pilotprojektes Fixabstei- ger bis inkl. 2023/24. Beschluss: Das Pilotprojekt der HG Waldviertel/Nordwest wird verlängert. Antrag der HG Waldviertel In Anlehnung an die NÖFV-Durchführungsbestimmungen „Auf- und Abstiegsrege- lung/Sonderfälle“, zum § 10 der ÖFB-Meisterschaftsregeln, beantragt HGO Vogl, dass ein Verein bei mehrmaligen Nichtantreten des Reserveteams oder Verschulden eines Spielabbruches (infolge Absinken der Spieleranzahl unter 7) als Letztplatzierter gilt bzw. abzusteigen hat. Die Mitglieder des Sportreferates waren der mehrheitlichen Meinung, dass in Gruppenstär- ken bis zu 14 Vereine jeweils mehr als 3 und bei 15/16 Vereinen mehr als 4 der o.a. Verfeh- lungen ausreichen, um entsprechende Konsequenzen hinsichtlich Reihung als Letztplatzier- ter und in Folge Abstieg, durchzuführen. Gilt aber nicht für jene Vereine, die vom Sportreferat bestätigt ohne Reserven spielen können (Amateur-Teams, RLO-Reserven bzw. KM-II-Teams/mit dritter Erwachsenenmannschaft). Beschluss: Diese Regelung wird ab dem Spieljahr 2021/22 bestätigt und die Durchfüh- rungsbestimmung entsprechend angepasst. Korrekturen zur Klasseneinteilung: · Traiskirchen KM II spielt in der 1. Klasse Ost ohne Reserven · Ebreichsdorf KM II spielt in der 2. Klasse Ost-Mitte ohne Reserven · USC Rastenfeld – die EB/VB-Befreiung in der 2. Klasse Wachau wird wieder zurück- genommen · Frauen-LL: Heidenreichstein scheidet aus und spielt auch in einer Frauen-GL nicht weiter Beschluss: Festgehalten wird auch, dass Berndorf KM II (o.Res./ eingeteilt in der 2. Klasse Steinfeld) kein Aufstiegsrecht hat, da KM I in gleicher Leistungsstufe. Posteinlauf Die Beendigung der NÖFV-Mitgliedschaft vom ASV Radlberg – zum 30.06.2021 – wird zur Kenntnis genommen.
Seite 2 Rechtsreferat VP Mag. Dirnegger erläutert kurz die Vorlage des Rechtsreferates, wobei man hier auf die sportpolitischen Entscheidungen nicht eingegangen ist. VORSTANDS-Vorlage Empfehlungen Rechts- und Sportreferat vom 09./bzw. 15.06.2021 Vorgangsweise bei coronabedingten Absagen (Spiele der Kampfmannschaft) für Meis- terschafts- und LV-Cupspiele in der Saison 2021/22) Befinden sich mindestens 3 Spieler in einer behördlich angeordneten Quarantäne kann der Heim- oder Gastverein ohne Zustimmung des Gegners eine Absage bzw. Verschiebung des Meisterschaftsspieles bei der Geschäftsstelle bzw. Hotline beantragen. Eine Grenzschließung und damit verbundenen Nichtanreisemöglichkeit von Spielern ist kein Grund für eine Spielabsage. Derartige Quarantäneanordnungen durch die Behörde erfolgen in der Regel nach einem Anruf bei der Nummer 1450 und Anordnung einer Testung (bis zum Vorliegen des Tester- gebnisses), nach der Einreise aus dem Ausland bzw. nach einem positiven Testergebnis. In einem solchen Fall (mind. 3 Spieler aus dem KM-Kader) wird das Spiel - über schriftli- chen Antrag des Vereines - durch die Geschäftsstelle bzw. über die NÖFV-Hotline (0676 / 88906 7000) abgesagt, der zuständige HGO verständigt und die Angelegenheit dem Kontrollausschuss zur weiteren Entscheidung zugewiesen. Der absagende Verein hat den Gegner sowie den Schiedsrichter zu verständigen. Das Reservespiel ist damit ebenfalls automatisch abgesagt. Seitens des absagenden Vereins sind bis zum folgenden Donnerstag die entsprechen- den Bescheide bzw. Entscheidungen der Behörde vorzulegen. Sollten diese Belege nicht vorgelegt werden, wird das Spiel strafbeglaubigt. Bei einer berechtigten Absage erfolgt zeit- nah nach Rücksprache mit dem GO eine Neuansetzung. Definition: Der Kader der Kampfmannschaft umfasst 30 Spieler laut einer der Gruppenleitung vor dem ersten Pflichtspiel vorzulegenden Liste, die sich durch nominierte Spieler im Onlinesys- tem laufend ergänzt. Die Anzahl der zu nominierenden Eigenbauspieler bleibt auch für die Saison 2021/2022 von 8 auf 5 Spieler aufrecht !!!! · Wenn die Gesundheitsbehörde die Veranstaltung untersagt (nur mittels Bescheid) dann wird eine Absage entgegengenommen. · Eine Verschiebung (im beiderseitigen Einvernehmen) ist NUR möglich wenn das Spiel (48 Stunden) VOR dem nächsten Meisterschaftsspieltermin ausgetragen wird - d.h. - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meister- schaftsspiel bereits am Freitag hat, - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meister- schaftsspiel bereits am Samstag hat. · Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler) Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quaran- täne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann die Absage des Spieles ohne Zustimmung des Gegners beantragt werden. Die Absage ist beim NÖFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen. Spiele ohne Zuschauer/Kantine aufgrund behördlicher Anordnungen Wenn Spiele von der Gesundheitsbehörde ohne Zuschauer und/oder Kantine zugelassen sind, haben die Vereine diese Spiele auszutragen (Evaluierungsmöglichkeit nach der Hinrun- de).
Seite 3 · Antrag Mag. Knollmüller: … ist der Meinung, dass man nur mit Zusagen von Unterstüt- zungen des Landes NÖ oder aus dem NPO-Fonds diese Vorgangsweise festlegen soll. Dr. Binder ergänzt, die Situation ist jetzt anders zu bewerten und wird sich im Rah- men der 3G-Regelung künftig abspielen. Beschluss: Die erarbeitete Richtlinie wurde einstimmig bestätigt. Beschluss: Der Antrag von Mag. Knollmüller auf Ergänzung der o.a. Absagerichtlinie wird mit drei PRO-Stimmen abgelehnt (Breiner, Hummer, Mag. Knollmüller). Wertung der Meisterschaft · Es muss jeder Verein zumindest einen Durchgang gespielt haben. Beschluss: wird im Sinne der ÖFB-Meisterschaftsregeln bestätigt. · Ist dies der Fall, wird das Spieljahr 2021/22 in Anlehnung an die ÖFB- Meisterschaftsregeln, mit Auf- und Abstieg durchgeführt. HGO Vogl beantragt, sollte nur die Hinrunde gespielt werden können, gibt es auch nur Auf- steiger. Beschluss: Der Antrag wird mit 8:9 an stimmberechtigten Vst-Mitgliedern abgelehnt. (dafür waren: Mag. Durchschlag, Mag. Knollmüller, Malina, Patry, Pemmer, Ing. Plank, Vogl und Zeller (8). · Sollte die Rückrunde im Frühjahr 2022 nicht plangemäß zu Ende geführt werden, wird in allen Spielklassen der Quotient (Punkte durch Anzahl der Spiele) zum Stand der vorzeitigen Beendigung herangezogen. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. Finanzreferat Subventionen VP Brait ersucht um Genehmigung nachfolgender Subventionen für den Sportstättenbau, sowie Unterstützungen zum Ankauf eines Rasenmähers. Juni 2021 - Vorlage Vorstand Sportstättenbau Verein Vorhaben Förderbetrag Amstetten SKU Beregnungsanlage Umdasch Stadion (Neuverlegung) 2.500,00 Gföhl SCA Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 1.750,00 Grein TSV Sanierung Hauptfeld 1.570,00 Hohenberg SV Sanierung Hauptfeld 1.790,00 Kottes SCU Sanierung Hauptfeld 1.240,00 Oed/Zeillern USV Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 2.610,00 Petzenkirchen SV Sanierung Hauptfeld (Wurmbefall) 1.940,00 Rabensburg ESV Kabinensanierung (Heizung) 3.400,00 Ravelsbach SV Kabinensanierung (Heizung) 1.170,00 Retz SC Trainingsbeleuchtung (LED) 4.500,00
Seite 4 Sitzenberg/Reidling SC Kabinensanierung (Umkleiden, Sanitär) 5.000,00 Sommerein SC Bewässerungsanlage, Drucksteigerungsanlage 4.500,00 Spratzern ASV Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 2.310,00 St. Bernhard/F. USV Neuerrichtung Trainingsplatz - 2. Rate 1.500,00 Ulrichskirchen SG Erweiterung Flutlichtanlage (LED) 4.000,00 Weitersfeld USV Kabinensanierung (Gästekabine) 3.100,00 Wetzelsdorf USC Sanierung Hauptfeld 1.210,00 44.090,00 Rasenmäher Grein TSV 3.000,00 Ternitz ASK 2.920,00 Melk SC 1.400,00 Ertl FCU 1.840,00 *** 9.160,00 *** Ansuchen fristgerecht eingebracht, zusätzlich zu Beschluss Finanzreferat Beschluss: Die Subventionsvergaben werden bestätigt. ERIMA-Berechtigungsscheine Frauenteams Folgende Vereine sollen einen ERIMA-Berechtigungsschein im Wert von € 500,- aus Bundessport- Förderungsmitteln für die FRAUENMANNSCHAFT erhalten: Ardagger SCU Neulengbach SV Langenrohr SV Kleinengersdorf DFC Großrußbach USVG Irnfritz TSU Ernstbrunn SK Euratsfeld SCU Ferschnitz USV Neuhofen Union Wieselburg SC Heldenberg SV Gesamtaufwendung aus Bundessportfördermittel: € 6.000,-- für Frauenmannschaften Beschluss: Die Vergabe der ERIMA-Berechtigungsscheine werden bestätigt. Jugendreferat / Jugendausschuss (Bericht VP Litschauer) VP Litschauer berichtet über die wesentlichsten Punkte des Jugendaus- schuss/Jugendreferates zur Sitzung vom 14.06. d.J. EVN-Girls Day Für die Wiederaufnahme des Bewerbes 2021/22 wurden neue DF-Bestimmungen erlassen, welche an den EVN Juniors Cup der LAZ Burschen angepasst wurden. Im Vorfeld hat es umfangreiche Gespräche mit den Betreuer/innen der JHG Auswahlen gegeben, weil ein personeller Engpass vermieden werden soll und auch die Mädchen des JG 2008 (U14) –
Seite 5 die ja ein Jahr verloren haben – berücksichtigt werden sollen. Eckpfeiler der Bestimmungen vGF, 8+1 Spielzeit 3 x 25 Minuten (= mehr Wechselmöglichkeiten) SR Gebühr: € 60 Spielberechtigung: U13 (1.1.2009), U12 und U11 + 2 Spielerinnen Jg 2008 (aber ohne LAZ Vereinbarung) In Summe nur max. 6 Spielerinnen mit LAZ Vereinbarung Mindestens 3 Wechsel in 25 Minuten (Rotation) um den Mädchen ausreichend Einsatzzeiten zu geben Kader: 14 Spielerinnen Auch der Futsal Bewerb der EVN Girls soll im Winter wieder aufgenommen werden. Veranstalter: Nov/Dez 2021: JHG Nordwest Jan/Feb 2022: JHG Nord · Beschluss: Diese werden mit der Gegenstimme von HGO Zeller (zu viele Ausnahmen) bestä- tigt. Sowohl in der NWLL als auch in den JHG kam es zu Abmeldungen der Mannschaften in allen Altersgruppen. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass als Rückziehung zu bewerten ist, wenn ein Verein nach dem Re-Start KEIN einziges Spiel austrägt bzw. austragen will. Nichtantreten ist dann gegeben, wenn Verein nur zu einem Spiel nicht antreten kann oder will. Bei Rückziehung einer Mannschaft werden lt. Vorstandsbeschluss die ERIMA Punkte aus der Wertung genommen. Sowohl in der NWLL als auch in den JHG will man hier auf ein Pönale verzichten Bei einem Nichtantreten ist der Sanktionenkatalog aber schon zur Anwendung bringen. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. HGO Ing. Plank bemängelt, dass sich hier anscheinend nicht alle bemüht haben, die Spielmög- lichkeit nach dem Lockdown auch wieder auch zu nutzen. · Der NÖFV wird ersucht, auch für das kommende Spieljahr 2021/22 die Versiche- rungsprämien der U6- und U7-Mannschaften für die Verbandsvereine zu überneh- men. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · Der Antrag des ASK Bad Erlach, die Sp. Chiara geb. 10.12.2005, in einem U17- Burschenbewerb mitspielen zu lassen wurde nicht befürwortet. Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt. · der Abgang von LAZ-Mitte Standortleiter Hirczy (und U14-Auswahltrainer) wird lt. Gf Zechmeister bestmöglich ersetzt Punktewertung 2020/21 Folgende 130 Vereine erhalten einen ERIMA-Berechtigungsschein im Wert von € 1.000,- aus Bun- dessport-Förderungsmitteln: Horn SV 35 Flyeralarm Admira FC 35 Waidhofen/Ybbs SG 31,5 Klosterneuburg FC 31 Mitterndorf SV 31 Leobendorf SV 28 Brunn/Geb. SC 28 St.Pölten SKN 26 Eggendorf ASK 21,5 Wr. Neustadt ESV Wacker 20,5 Amstetten SKU 19,5 Sierndorf SV 18,5 Wieselburg SC 18,5 Stockerau SV 18 Mödling FC 18
Seite 6 Auersthal ATSV 17,5 Langenzersdorf SV 17,5 Perchtoldsdorf SC 17,5 Bad Pirawarth SV 17 Bruck/Leitha ASK-BSC 17 Himberg SC 17 Oberndorf SV 17 Deutsch Wagram ATSV 16,5 Stein FCU 16,5 Wr. Neustadt SC 16,5 Wolkersdorf SC 16 Neunkirchen SC 16 Furth SV 15,5 Ortmann SC 15,5 Melk SC 15,5 Alpenvorland SG 15,5 Purkersdorf FC 15 Pitten SVg 15 Zöbern SC 15 Fischamend ATSV 15 Euratsfeld SCU 15 Markersdorf SC 15 St. Pölten AKA 15 Großrußbach SVU 14,5 Spillern SV 14,5 Bad Vöslau ASK 14,5 Weikersdorf SV 14,5 Purgstall SVg 14,5 Getzersdorf SC 14,5 Kirchberg/Pielach SC 14,5 Statzendorf ASV 14,5 Haugsdorf AFC 14 Kreuttal SC 14 Atzenbrugg-H. USV 14 Kirchberg/Wagram USC 14 Lengenfeld SV 14 Zwentendorf SV 14 Pottschach SVSF 14 Steinakirchen ÖTSU 14 Kilb SCU 14 Rabenstein SC 14 Wilhelmsburg ASK 14 Wilfersdorf FC 13,5 Göllersdorf SV 13,5 Großweikersdorf 13,5 Ruppersthal SC 13,5 Langenlebarn SV 13,5 Schönfeld ATSV 13,5 Ebreichsdorf ASK 13,5 Theresienfeld SC 13,5 Winzendorf-M. SV 13,5 Prellenkirchen SV 13,5 Arbesbach USV 13,5 Waidhofen/Thaya SV 13,5 Leiben SV 13,5 Loosdorf ASK 13,5 Baden Casino AC 13 Fallbach SC 13 Matzen SC 13 Orth SC 13 Stetten SV 13 Gablitz SV 13 Sitzenberg/R. SC 13 Günselsdorf SC 13 St. Egyden/Stfd. 13 13 Eichkogel ASK 13 Erlaa ASK 13 Großdietmanns SV 13 Mauer SV 13 Raxendorf SC 13 Seitenstetten USC 13 St. Veit/Gölsen ÖTSU 13 Felixdorf SC 12,5 Breitensee SC 12,5 Mistelbach FC 12,5 Sulz SV 12,5 Mautern SC 12,5 Tulln FC 12,5 Weissenkirchen SC 12,5 Scheilbingkirchen-Warth USV 12,5 Zwölfaxinger SV 12,5 Dobersberg USV 12,5 Schweiggers USC 12,5 Ardagger SCU 12,5 Nöchtling TSV 12,5 Hainfeld SC 12,5 Mank USC 12,5 Großkrut SV 12 Lassee SC 12 Leopoldsdorf/Mfd. SC 12 Marchegg SC 12 Prottes SV 12 Strasshof 12 Hollabrunn ATSV 12 Blumau ASK 12 Enzesfeld/H. BSV 12 Hinterbrühl ASV 12 Vösendorf ASV 12 Irnfritz TSV 12 Litschau SC 12 Neumarkt SVg 12 Sonntagberg SC 12 Strengberg FCU 12 Böheimkirchen SV 12 Amaliendorf SC 11,5 Gänserndorf SC 11,5 Kreuzstetten FC 11,5 Guntersdorf SV 11,5 Stetteldorf SV 11,5 Stronsdorf SC 11,5 Fels SV 11,5 Tulbing SK 11,5 Altenmarkt SKV 11,5 Katzelsdorf SC 11,5 Hof SC 11,5 Da die Mittel aus den Einnahmen für den § 1 fehlen, wird ersucht, folgenden Vergabemodus für 2021 zu genehmigen: 1. Es wird aufgrund der Situation nur EIN Berechtigungsschein á € 1.000,-- pro Verein vergeben, auch wenn lt. abzuziehendem Quotienten 2 Berechtigungsscheine möglich wären. 2. Da nur die Punkte für die halbe Saison vergeben wurden und die Punkte für die zu- rück gezogenen Mannschaften abgezogen wurden, liegen die Punkte der 130 bestge- reihten derzeit zwischen 35 und 11,5 Punkten. Um – der Fairness halber – alle Ver-
Seite 7 eine mit 11,5 Punkten einen BS zukommen zu lassen, müssten 132 BS beschlossen werden und die abzuziehende Punkteanzahl auf 11,5 gesenkt werden. Die 2 zusätzlichen (über den budgetierten 130) Vereine mit bis zu 11,5 Punkten wären nachstehende: Mannersdorf ASK 11,5 Gresten/R. SC 11,5 Gesamtaufwendung aus Bundessportfördermittel: € 132.000,-- für Nachwuchsmannschaften Beschluss: Der Vergabevorschlag wird bestätigt. Lehrgangsprogramm 2022 A) NÖFV-Auswahlen + AKA St. Pölten NÖ Sichtung Auswahl U13 Burschen So 17.04. – Do 21.04.22 40 NÖFV Future-Team So 31.07. – Fr 05.08.22 25 + 5 AKA U15, U16, U18 Mo 01.08. – Fr 05.08.22 70 + 10 AKA U15, U16, U18 Mo 15.08. – Fr 19.08.22 70 + 10 LAZ 5 á 20 + 3 So 7.8. – Do 11.8.2022 135 Admira 18 + 2 So 7.8. – Do 11.8.2022 20 LAZ Futsallehrgang Wochenende November 70 Frauenauswahl EVN-Mädchenauswahlen der JHGen (16+2) Fr 01.04. – So 03.04.2022 144 Auswahl Mädchen U14 So 17.04. – Do 21.04.2022 30 Auswahl Mädchen U14 Fr 5.8. – So 7.8.2022 30 EVN-Mädchenauswahlen der JHGen Wochenende Nov. 2021 144 B) NÖFV-Trainerausbildung ÖFB-D Kurse (ehem. Kindertrainer) max. 60 Pers. pro Kurs D1/22 Mo 21. – Do 24.3.22 D2/22 Mo 2. – Do 5.5.22 D3/22 Mo 25.7. – Do 28.7.22 D4/22 Mo 5. – Do 8.9.22 UEFA-C Kurse (ehem. Jugendtrainer) max. 30 Pers. pro Kurs C1/22 Teil1: Mo 7. – Fr 11.2.22 Teil2: Mo 14. – Mi 16.2.22 C2/22 Teil1: Mo 22. – Fr 26.8.22 Teil2: Mo 29.8. – Mi 31.8.22 C3/22 Teil1: Mo 7. – Fr 11.11.22 Teil2: Mo 14. – Mi 16.11.22 UEFA B Kurs max. 25 Pers. B1/22 Teil1: Mo 19.9 – Fr 23.9.22 Teil2: Mo 17. – Fr 21.10.22 Eignungsprüfung B/1: Mo 26.8.22 9-12 Uhr Abschlussprüfung B1/21: Fr 2.9.22 8-16 Uhr FORTBILDUNGEN K4/1 Nachwuchstrainer Sa 22.1.22 9-16 Uhr 100 Pers. K4/1 Kampfmannschaftstrainer Sa 29.1.22 9-16 Uhr 100 Pers. K4/2 Nachwuchstrainer Sa 12.11.22 9-16 Uhr 100 Pers.
Seite 8 K4/2 Kampfmannschaftstrainer Sa 19.11.22 9-16 Uhr 50 Pers. K4/1 UEFA-B Sa 19. – So 20.11.22 50 Pers. Frauentrainer Fortbildung So 13.11.22 9-16 Uhr 50 Pers. Torwarttrainer Fortbildung So 13.11.22 9-16 Uhr 50 Pers. ÖFB Torwarttrainer C Kurs Fr 17. – So 19.6.22 30 Pers. C) Schiedsrichterausbildung FR. 21.01. – SA. 22.01. Klausurtagung des SCHA u. Gruppenleiter 25 FR. 04.02. – SO. 06.02. Talente- Sichtungs- u. Landeskader 30 Trainingslager SA. 05.02. Nachwuchsbesetzertagung 15 SA. 05.02. Neulingsbetreuertagung 15 SA. 26.02. Beobachterseminar 26 SA. 19.03. Nachwuchsschiedsrichter, AR u.AS der Gruppen Baden, Süd, Wien u. Ost 70 MI. 16.03. – DO. 17.03. Neulingskurs I 30 MO. 28.03. Talente- Sichtungs- u. Landeskader 30 DI. 29.03. SRA – Pool I 25 MI. 30.03. SRA – 2. Landesliga 30 DO. 31.03. SRA – Pool II 25 MO. 04.04. SR – L5 I 35 DI. 05.04. SR – L2 21 MI. 06.04. SR – L3 29 DO. 07.04. SR – L5 II 35 MI. 13.04. – DO. 14.04. Neulingskurs II 30 DI. 19.04. SR – L4 35 Testtag in Lindabrunn: DO. 21.04.: 16:30 Uhr L4, L5 u. AR Schiedsrichter der Gruppen Baden, Süd, Nord, Ost u. Wien 40 Schulungstag in Lindabrunn: SA. 03.09.: 09:00 Uhr Schulungstag Talente- Sichtungs- u. Landeskader 30 SA. 03.09.: 09:00 Uhr Neulingskurs 30 n D) Funktionärslehrgänge STRAFA Spielplatzausschuss E) Schülerligalehrgänge Termine werden zeitgerecht mit dem Referenten für Schulfußball festgelegt! Weitere Lehrgänge nach Vereinbarung!! Beschluss: Das Lehrgangsprogramm wird ohne Anfragen zur Kenntnis genommen. 10. NÖFV-Hauptversammlung Gf Zechmeister teilt mit, dass die NÖFV-Hauptversammlung am SA/ 20.11. d.J. im VAZ St. Pölten stattfindet (coronabedingte und keine wahlstrategischen Überlegungen – da hier die Sporthalle in Lindabrunn evtl. zu klein werden könnte). Beschluss: Termin und Austragungsort werden bestätigt. Die NÖFV-Jahresabschlussfeier ist für Freitag, 10.12. vorgesehen.
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