Betreuungs- und Pflegekosten - Stiftung Alterszentrum Region ...
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Betreuungs- und Pflegekosten Übersicht Was kostet der Aufenthalt in einem Alterszentrum oder Pflegeheim? Eine Zusammenfassung von Präsentationen einer öffentlichen Vortragsreihe der Stiftung Alterszentrum Region Bülach in Zusammen- arbeit mit der Anlaufstelle 60plus und der IG Alter.
« Lastenverteilung und politische Forderungen in der Alterspflege Die Pflegefinanzierung ist eine sehr komplexe Ange- legenheit, welche für alle Betroffenen häufig zu einer Überforderung führt. Für die Finanzierung der Pflege und Betreuung ist eine Neukonzeption auf Bundes- ebene dringend notwendig. Es müssen Lösungen gefunden werden, insbesondere auch für die Betreu- ung durch Angehörige. Die Pflegeheime müssen mit den Taxen die vollen Kosten decken (Subventionen und Investitionsbeiträge wurden abgeschafft). Der Kanton Zürich hat das finanzielle Risiko der ständig steigenden Pflegekosten auf die Gemeinden abgewälzt. Die Sicherstellung der Pflegeversorgung kann mit der heutigen Gesetzgebung nicht durch- gesetzt werden. Ein Lastenausgleich zwischen den Gemeinden ist deshalb notwendig. Es müssen regio- nale Lösungen angestrebt werden. Die Finanzierung eines Heimaufenthaltes und alle damit zusammenhängenden Fragen und Probleme Impressum sind umfangreich und komplex. Es stellen sich Fra- Konzept Stiftung Alterszentrum Region Bülach gen, an die vorher nicht gedacht wurde. Deshalb und IG Alter Gestaltung stein4design.ch Druck ist eine fachliche Beratung unabdingbar. In Bülach Pfister Druck AG, Bülach geben die Anlaufstelle 60plus, Pro Senectute und Januar 2020 der Bereich Sozialversicherungen der Stadt Auskunft. 1
Alterspflege, heute und in Zukunft Demenz, ein aktuelles Thema und seine Entwicklung – Seit 2011 ist die Pflegefinanzierung im Pflegefinanzierungsgesetz geregelt. Die Gemeinden schweizweit sind verpflichtet, ausreichende Angebote an Pflegeheimplätzen zu schaffen. Die älteren Per- Personen sonen im Kanton Zürich nehmen frappant zu. 2014 waren 243‘000 Personen über 65 Jahre alt. 2040 werden es bereits 390‘000 Personen sein. 250’000 +76% 200’000 2014 105 +28% 100 150’000 95 90 Männer Männer Frauen Frauen 100’000 85 80 125’000 145’000 160’000 180’000 220’000 75 50’000 70 65 0 Prognose 2010 Prognose 2015 Prognose 2020 Prognose 2025 Prognose 2030 2040 105 100 Verlagerung der Aufgaben – 95 Verkürzung des Spitalaufenthaltes 90 Männer Männer Frauen Frauen 85 Tage 6.4 80 6.3 75 6.2 70 6.1 65 6.0 5.9 5.8 Die Ansprüche der Gesellschaft – Bewohnerinnen/Bewohner und Angehörige – an Raum, 6.4 6.4 6.2 6.0 5.9 5.7 an die Qualität der Pflege und an die Ausbildung steigen. Die Menschen treten später und 5.6 mit erhöhter Pflegebedürftigkeit in ein Heim ein. Die demografische Entwicklung führt zu mehr Pflegenden und zu einer Zunahme der Kosten. Aufgaben und Kosten werden den 2006 2007 2011 2012 2013 Gemeinden und Benutzern übertragen. Der Bedarf an ausgebildetem Fachpersonal ist nicht gedeckt; die Zahl der Ausbildungsplätze muss massiv steigen. mittlere Aufenthaltsdauer im Spital pro Tag im Kanton Zürich 2 3
Kostenblöcke der Langzeitpflege Was heisst BESA? Das BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem Pension + Betreuung + Pflege Die Pflege (Körperpflege, medizinische und therapeutische Tätigkeiten, Überwachung) fällt finanziell am stärksten ins Gewicht. Sie wird nach dem Einstufungs- und Abrechnungssystem • Zimmer • Tagesstruktur • Körperpflege BESA berechnet. Die Pflegezeit ist in 12 Stufen eingeteilt. Die Stufen unterscheiden sich in • Vollpension • 24 Std. Pflegepräsenz • medizinisch, therapeutische geringen, leichten, mittleren und schweren (umfassenden) Pflegeaufwand. Der Pflegeauf- • Wäsche • Pflegepersonal Tätigkeiten wand wird abgestuft in 20 Minuten-Intervalle. • Aktivierung • Überwachung Vitalwerte • Freizeitgestaltung • BESA • Termine koordinieren BESA- Pflege- Beschreibung Stufen Minuten Die Heimkosten unterteilen sich wie folgt: Pensionskosten, Betreuungskosten, Pflegekosten, Nebenleistungen, persönliche Auslagen. 1 20 geringer/gelegentlicher Pflege- und Behandlungsbedarf 2 40 benötigt wenig Hilfestellung bei Körperpflege und Alltags- gestaltung 3 60 in der Regel hat Bewohner keine Einschränkungen in Bezug Übersicht der Pensionstaxen in Bülach auf Mobilität und Sozialkontakte Die Pensionstaxe kostet pro Tag, je nach Zimmergrösse, zwischen CHF 130.– und CHF 175.–. 4 80 leichter Pflege- und Behandlungsbedarf Für die Betreuung werden CHF 40.– resp. CHF 50.– (Pflegewohngruppe) verrechnet. 5 100 Bewohner braucht vermehrt Unterstützung bei Körperpflege 6 120 plus Alltagsgestaltung Stiftung Alterszentrum Region Bülach 7 140 mittlerer Pflege- und Behandlungsbedarf 8 160 Bewohner hat erhebliche körperliche Einschränkungen Im Grampen Betreuungstaxe/Tag Pensionstaxe/Tag 9 180 benötigt Unterstützung in allen Bereichen 1er Zimmer (ohne oder mit CHF 40.– / 50.– CHF 130.– bis CHF 175.– eigener Nasszelle) 10 200 schwerer/umfassender Pflege- und Behandlungsbedarf 11 220 Bewohner ist in allen Bereichen auf Unterstützung angewiesen 2er Zimmer pro Person 12 240 meist bettlägeriger Patient (gemeinsame Nasszelle) CHF 135.– bis CHF 140.– Rössligasse 1er Zimmer (gemeinsame oder CHF 40.– CHF 138.– bis CHF 150.– Wer bezahlt die Pflegekosten? Tarife 2020 eigene Nasszelle) Bergli, Gringglen, BESA- Eigenanteil Krankenkasse Gemeinde Im Baumgarten, Soligänter Stufe Bewohner 1er Zimmer (gemeinsame oder CHF 50.– CHF 165.–/170.– 1 max. 20% eigene Nasszelle) ca. 40 bis 50% Rest = Normdefizit 2er Zimmer pro Person (gemein- CHF 145.– same oder eigene Nasszelle) 12 max. CHF 23.– / Tag CHF 9.60 bis 115.20 CHF 0.– bis 214.30 4 5
Die Gemeinde übernimmt den grössten Pflegekostenanteil Tarifübersicht 2020 BESA- Eigenanteil Krankenkasse Gemeinde Pflege pro Tag Stufe Bewohner + + = Total CHF 1 6.00 9.60 0.00 15.60 2 23.00 19.20 3.25 45.45 3 23.00 28.80 23.70 75.50 4 23.00 38.40 44.25 105.65 5 23.00 48.00 65.00 136.00 Wie hoch sind die monatlichen Vollkosten? BESA 6 6 23.00 57.60 85.85 166.45 7 23.00 67.20 106.85 197.05 Pension Betreuung Pflege- Kranken- Wohn- Total anteil kasse gemeinde CHF 8 23.00 76.80 128.05 227.85 9 23.00 86.40 149.35 258.75 Grampen 165.– 40.– 23.– 57.60 85.85 11‘143.50 10 23.00 96.00 170.90 289.90 Rössligasse 138.– 40.– 23.– 57.60 85.85 10‘333.50 11 23.00 105.60 192.50 321.10 12 23.00 115.20 214.30 352.50 Soligänter Gringglen 165.– 50.– 23.– 57.60 85.85 11‘443.50 Baumgarten Bergli 170.– 50.– 23.– 57.60 85.85 11‘593.50 Kostenaufteilung der Pflegefinanzierung AHV max CHF 2‘370.–, Ehepaare max. CHF 3‘555.– Was muss ich bezahlen? BESA 6 Pensionskasse und 3. Säule Pension Betreuung Pflegeanteil CHF/ Tag CHF / Monat Die Heimkosten werden finanziert durch Kranken- Grampen 165.– 40.– 23.– 228.– 6‘840.– kassen-Beiträge, Anteil Leistungen der Krankenkasse Bewohner (je nach Ein- Rössligasse 138.– 40.– 23.– 201.– 6‘030.– kommen und Vermögen), Hilflosenentschädigung Pflegebeitrag der öffent- Soligänter/ lichen Hand, Zusatzleis- Gringglen 165.– 50.– 23.– 238.– 7‘140.– Vermögen tungen zu AHV/IV Baumgarten (Ergänzungsleistungen, Zusatzleistungen der AHV Beihilfen) und Hilflosen- Bergli 170.– 50.– 23.– 243.– 7‘290.– entschädigung. 6 7
Zusatzleistungen Zusatzleistungen sind eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur materiellen Sicherung der Existenz. Sie unterscheiden sich in Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen oder Gemeinde- zuschüsse. Ergänzungsleistungen sind gesetzliche Leistungen auf Bundesebene und nicht rückerstattungspflichtig. Beihilfen sind kantonal geregelt. Gemeindezuschüsse gibt es in Bülach und den umliegenden Gemeinden nicht. Für Beihilfen gelten die gleichen Berech- nungsgrundlagen; sie sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Es handelt sich um eine Aufstockung der Ergänzungsleistungen. Anspruch auf Zusatzleistungen haben Personen, welche eine AHV oder eine IV-Rente be- ziehen, den Wohnsitz in der Schweiz haben und die Karenzfrist – 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft – erfüllen. Der Bedarf muss nachgewiesen werden. Für die Berechnung des An- spruchs wird eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben vorgenommen. Der offene Betrag wird mit Zusatzleistungen gedeckt. Voraussetzungen für Zusatzleistungen Wer hat Anspruch darauf? Hilflosenentschädigung Personen, Wer mindestens 12 Monate auf Hilfe angewiesen ist, erhält diese finanzielle Unterstüt- ...welche AHV oder IV beziehen zung. Die Höhe des Betrages, der den Pflegebedürftigen zugute kommt, ist abhängig vom benötigten Aufwand für Pflege und Betreuung; es wird unterschieden zwischen leichter, ...mit Wohnsitz in der Schweiz mittelmässiger oder schwerer Hilflosigkeit. 2020 liegt dieser Betrag zwischen CHF 237.– ...mit erfüllter Karenzfrist (10 Jahre in CH / Kt. ZH) und CHF 948.– pro Monat. ...mit nachgewiesenem Bedarf Misst sich an Einkommen und Vermögenswert = Voraussetzungen für Hilflosenentschädigung Ausgaben übersteigen das Einkommen Wer hat Anspruch darauf? Personen, Wie wird der Anspruch ermittelt – zum Beispiel zuhause? ...welche 1 Jahr auf ständige Hilfe angewiesen sind Einzelperson Ausgaben Einnahmen ...die einen Antrag an die SVA gestellt haben ...mit umfassender Beschreibung der Hilfeleistung Miete max. CHF 1’100.00 AHV CHF 2’370.00 Der Grad der Hilflosigkeit ist abhängig vom benötigten Lebensbedarf CHF 1’601.00 PK CHF 350.00 Aufwand für Hilfestellung, Pflege und Betreuung. KVG-Region 3 CHF 363.00 Vermögen CHF 187.50 Total CHF 3’064.00 CHF 2’907.50 leicht CHF 237.– mittel CHF 593.– schwer CHF 948.– 8 9
Kontakte Stiftung Alterszentrum Region Bülach Allmendstrasse 1 8180 Bülach Telefon 044 861 80 00 info@sarb.ch www.sarb.ch Anlaufstelle 60plus Stadt Bülach Feldstrasse 99 8180 Bülach Telefon 044 863 15 90 anlaufstelle60plus@buelach.ch Pro Senectute Lindenhofstrasse 1 8180 Bülach Telefon 058 451 53 00 dc.unterland@pszh.ch www.pszh.ch Sozialversicherungen Stadt Bülach Feldstrasse 99 8180 Bülach Telefon 044 863 15 70 sozialversicherungen@buelach.ch
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