Zukunftswerkstatt "Wolpertswende 2030" Leben im Alter in Wolpertswende 3. Mai 2012 - Wolpertswende.de
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Alter hat Zukunft! Weil es immer mehr ältere Menschen gibt Weil diese ältere Menschen mehr Möglichkeiten haben, ihr Leben zu gestalten als frühere Generationen Weil ältere Menschen auf Grund der finanziellen Ressourcen die Zukunft mitgestalten müssen Weil ältere Menschen die Qual der Wahl zwischen den Angeboten haben Weil Fremdbestimmung zu Unfreiheit und Einsamkeit führt Weil bürgerschaftliches Engagement Gemeinsinn schafft
Altersbilder Altersbilder sind im Wandel, ältere Menschen wollen sich heute einbringen für andere, sind gesundheitlich fit und ausdauernd und möchten gefordert werden. 3
Demografischer Wandel Entwicklung Pflegebedürftigkeit • Mit der Steigerung der Pflegebedürftigkeit 3,6 Mio. geht ein „Schrumpfen“ der 2030 Gesamtbevölkerung einher. • D.h. die familiären Hilfepotentialen werden deutlich abnehmen und müssen durch Angehörige, Zugehörige, Pflegedienste und Betreuungsdienste aufgefangen werden. 2,4 Mio. 2009 Quelle Pflegestatistik 2009 4
Annahme Ältere Menschen müssen zu Hause leben wegen des hohen finanziellen Aufwandes für die stationäre Pflege! Ambulant stationär Ca. 9 Milliarden Aufwand Ca. 20 Milliarden Aufwand Quelle: Pflegestatistik 2009 5
Einstieg Wie alt werden Sie im Jahre 2030 sein? Welche Erwartungen haben Sie von ihrem „Leben im Alter“? Wo wollen Sie im Alter leben? 6
Voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung bis 2030 (jährlich) Wolpertswende (Kreis Ravensburg) Jahr Insgesamt unter 20 20 - 40 40 - 60 60 - 85 85 und mehr 2008 4127 1004 986 1284 803 50 2009 4139 982 976 1297 835 49 2010 4147 941 992 1298 866 50 2011 4151 927 1001 1284 886 53 2012 4145 909 989 1292 893 62 2013 4151 884 998 1292 908 69 2014 4140 865 1004 1273 930 68 2015 4145 851 1010 1267 943 74 2016 4142 797 1028 1233 971 79 2017 4135 806 1042 1212 991 84 Abnahme Zunahme Zunahme Abnahme 2018 4139 799 1043 1183 1030 84 2019 4135 786 1033 1184 1038 94 2020 4128 782 1026 1168 1050 102 2021 4125 770 1029 1153 1065 108 2022 4125 757 1028 1130 1090 120 2023 4116 752 1027 1096 1109 132 2024 4104 741 1026 1081 1114 142 2025 4097 730 1022 1056 1136 153 2026 4087 722 1000 1025 1150 163 2027 4078 719 1018 991 1190 160 2028 4065 715 1004 966 1221 159 2029 4054 714 982 957 1244 157 7 2030 4038 712 941 972 1271 142
Zahlen allein sagen nicht alles! • Hinter dem Phänomen Alter stecken Lebenserfahrung, Rückblick auf Geschaffenes, stolz sein auf Erreichtes, Vertrauen auf die Zukunft. • aber auch Angst, Sorgen, Hilfe- und Betreuungsbedarf, Geldsorgen, Unfreiheit und Fremdbestimmung. • Wir können die Zukunft nicht vorhersagen, jedoch berechtigterweise annehmen, dass durch die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppen mehr Aufmerksamkeit für ältere Menschen, mehr Angebote und einhergehend auch ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf in der Gemeinde Wolpertswende bestehen wird. 8
Vorhandene Betreuungs- und Versorgungskette in der Gemeinde Wolpertswende Nächstes stationäres Angebot in Pflege Blitzenreute Sozial- Diakoniestationen, private Pflegedienste Betreuung Nachbarschaftshilfe der Kirchengemeinden „Bürger aktiv in Mochenwangen und Wolpertswende“ Bürgerschaftliches Engagement 9
Pflege- und Betreuungsbedarf für die Gemeinde Wolpertswende Vor dem Hintergrund der Zunahme der älteren Bevölkerung muss gewährleistet sein, dass ältere Menschen in Wolpertswende und Mochenwangen auch im Alter leben können und dass die Infrastruktur der Gemeinde alle Lebensphasen im Alter erfasst. Dies geht nur, wenn neue Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen in der Gemeinde Wolpertswende geschaffen werden. 10
Merkmale neuer Wohn- und Betreuungsformen Kleingliedrigkeit Übersichtlichkeit Autonomie und Selbstbestimmung Normalität im Alltag Solidarsystem Einbindung von Ehrenamt Kooperation mit professionellen Dienstleistern 11
Bürgerschaftliches Engagement Betreuungsformen Wohnformen Gewinnung von Bürgern • Nachbarschaftshilfe • Ambulant betreute für Bürger in losen von Tür zu Tür Wohngemeinschaft Gruppen, Initiativen bzw. • Bildung von • Betreutes Wohnen Vereinen usw. Freundeskreisen • Generationenwohnen • Interessenbörsen • Nachbarschaftswohnen • Zeitweise , • Hilfsbörsen, z.B. • Projektbezogen, Kinderbetreuung, • Dauerhaft Vorlesegruppe, Einkaufsgruppe. Basis: Jeder bringt ein was er kann • Demenzcafe • Generationentreff 12
Alter hat Zukunft Begriffsklärung ambulante Wohngemeinschaft Unter einer ambulanten Wohngemeinschaft versteht man in der Altenhilfe ein Konzept, wo das Leben und Wohnen im Vordergrund steht und die Pflege im Sinne einer Dienstleistung ergänzt wird Eine ambulante Wohngemeinschaft verfügt in der Regel über 8 bis 12 Einzelzimmer und einer integrierten Küche Der Alltag in der ambulanten Wohngemeinschaft orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner 13
Entwurf Pflegereform Quelle Entwurf Pflegereform vom 22.02.2012 Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften §45e Anschubfinanzierung bei Gründung 2.500 € pro Pflegebedürftigem bei mind. 3 eingestuften Pflegebedürftigen und monatlich persönlicher Zuschlag von 200 € zur Pflegesachleistung zum Einsatz für Präsenzkräfte Gesamthöhe ab 1.1.2013 beträgt 30 Mio. €. Es sollen dadurch 3.000 Wohngemeinschaften für 12.000 Anspruchsberechtigte bundesweit gefördert werden Weiterentwicklung neuer Wohnformen §45f Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 15 Mio. zur Verfügung gestellt. Es sollen Konzepte einbezogen werden, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der stationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten. 14
Entwurf Pflegereform Quelle Entwurf Pflegereform vom 22.02.2012 Der Einsatz von Einzelpflegekräften für Pflegebedürftige in neuen Wohnformen wird durch neue Regelungen im Vertrags- und Leistungsrecht der Pflegeversicherung erleichtert. Zukünftig können ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 auch bei Pflege durch eine Einzelpflegekraft (für eine Präsenzkraft in der Wohngruppe) in Anspruch genommen werden. 15
Indizien für die Geltung des Heimrechts Es wird eine (umfassende) Versorgungsgarantie gegeben. Ein mit dem Mietvertrag verbundener Betreuungsvertrag umfasst umfangreiche, nicht abwählbare Dienstleistungen. Die Kosten umfangreicher Dienstleistungen werden pauschal auf alle Bewohner umgelegt. Die Wohn- bzw. Auftraggebergemeinschaft überlässt oder überträgt wesentliche Entscheidungen Dritten. Vermieter und Pflegedienstleister sind identisch oder rechtlich oder faktisch miteinander verbunden. Die Alltagsgestaltung bzw. Tagesstruktur wird durch Dritte (z. B. einen Pflegedienst) vorgegeben. 16
Indizien für die Nichtanwendung des Heimrechts Die Bewohner/Betreuer entscheiden, wer, wann und wie notwendige Pflege-/Dienstleistungen erbringt. Die Bewohner/Betreuer entscheiden (in Abstimmung mit dem Vermieter) wer in die Wohngemeinschaft einzieht. Die Bewohner/Betreuer üben das Hausrecht aus . Die Bewohner/Betreuer tragen die Kosten der Haushaltsführung und verwalten das Haushaltsbudget. Die Bewohner/Betreuer entscheiden über die Gestaltung des Tagesablaufs selbst. Die Bewohner/Betreuer stellen das Mobiliar selbst. 17
Landesheimgesetz für Baden-Württemberg § 1 Abs. 7 „Dieses Gesetz gilt nicht für ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, wenn sie strukturell von Dritten unabhängig sind. Dies ist der Fall, wenn die Mitglieder der Wohngemeinschaft alle Angelegenheiten der Wohngemeinschaft in einer Auftraggebergemeinschaft selbst regeln.“ 18
Landesheimgesetz für Baden-Württemberg § 1 Abs. 7 Wohngemeinschaften sind keine Heime, wenn die Mitglieder alle gemeinsamen Angelegenheiten in einer Auftraggebergemeinschaft selbst regeln und die Wahlfreiheit bezüglich der Betreuungsleistungen nicht eingeschränkt ist. 19
Gesetzliche Anforderungen ordnungsrechtlich: stationär leistungsrechtlich: stationär Wohnung T Betreuung Pflege Keine individuelle Wahlfreiheit bezüglich der Pflege und Betreuung
ordnungsrechtlich: stationär leistungsrechtlich: ambulant ? Wohnung T Betreuung AD Pflege Keine individuelle Wahlfreiheit bezüglich der Pflege und Betreuung
ordnungsrechtlich: stationär leistungsrechtlich: ambulant T Alltags- begleitung AD Pflege Pflege AD Pflege Volle individuelle Wahlfreiheit bezüglich der ambulanten Dienste
ordnungsrechtlich: ambulant ? Mietergemeinschaft leistungsrechtlich: ambulant ? 8 B AD Pflege- und Betreuungs- personal AD Individuelle Wahlfreiheit eingeschränkt Wahl auf der Grundlage von Mehrheitsentscheidungen Zahl der wählbaren Dienste begrenzt
Umsetzung ambulante Wohngemeinschaft Gründung Genossenschaft/Gewinnung Bauträger Genossenschaft baut Wohngemeinschaft/Bauträger baut Vermietung an Verein / Auftraggebergemeinschaft 24
Gründung Verein/Auftraggebergemeinschaft Verein regelt die Anliegen der Wohngemeinschaft Kooperiert mit ambulanten Dienst Verein kauft Dienstleistungen bei wegen Anstellung 400-Euro-Kräfte zur ambulanten Diensten ein Betreuung (Abrechnungsmöglichkeit) 25
Alter hat Zukunft! Weg zur Genossenschaft 1. Gründung Genossenschaft 2. Genossenschaft baut ambulante Wohngemeinschaft und Betreute Wohnanlage 3. Genossenschaft vermietet die Wohnungen an Interessenten bzw. die Auftraggebergemeinschaft der ambulanten Wohngemeinschaft 4. Die Auftraggebergemeinschaft regelt die Anliegen der ambulanten Wohngemeinschaft 5. Die Auftraggebergemeinschaft kauft Dienstleistungen bei vorhandenen Pflegediensten ein
Beispiel von Grundriss 1. Grundriss Wohngruppe Adlergarten Eichstetten ca. 285 m² 27
Alter hat Zukunft Begriffsklärung Betreutes Wohnen: Unter Betreutem Wohnen versteht man eine barrierefreie Wohnanlage mit unterschiedlicher Anzahl von Wohnungen, Gemeinschaftsraum, je nach Größe mit Pflegebad, Hausnotruf Je nach Vertrag und Konzeptsituation verfügt die Betreute Wohnanlage über eine Koordinatorin, die Grundleistungen (Sprechzeiten, Einzelfallhilfe und wöchentliche Aktivitäten) anbietet und Wahlleistungen organisiert 28
Bauliche Umsetzung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen Ambulant betreute Wohngemeinschaft 29
Merkmale eines Altenhilfekonzepts für die Gemeinde Wolpertswende Bei der Schaffung von neuen Wohnformen geht es vor allen Dingen darum, Bürger zu gewinnen, das Leben und Wohnen möglichst aktiv mitzugestalten. Ein wichtiges Prinzip dabei ist die Freiwilligkeit. Neue Wohnformen brauchen Zeit und sind prozessorientiert. Bei der Schaffung von neuen Wohnformen sollten möglichst Vereine und Initiativen mit einbezogen und laufend transparent informiert werden. 30
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 31
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