Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen ab 100 Personen - für das

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Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen ab 100 Personen - für das
Betriebs- und Hygiene- KONZEPT
     - Corona (Covid 19) - für das

                           Bad Saulgau

Für Veranstaltungen ab 100 Personen

                                         Stand 01.09.2020
Inhalt                                                                          Seite

 Ziel/Grundlage……………………………………………………………………………… ........ 1
 Daten zum Veranstaltungshaus……………………………………...……………………….. .. 1
     1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau…………………………………………….. 1
     2. Betreiber des Stadtforums Bad Saulgau……………………………………................ 1
     3. Veranstalter, Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung ……….. 1
 Allgemeine Hinweise……………………………………………………....…………………… .. 2
 1. Außenbereich …………………………………………………………………………….. . …. 3
 2. Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage) ………………………….. . 3
 3. Einlass/Auslass aller Teilnehmer und Mitwirkende………………………………………. .. 3
 4. Akkreditierung (Erfassung Kontaktdaten) / Einlass aller Teilnehmer und
     Mitwirkende…………………………………………………………………………………… 3

 5. Ticketverkauf / Abendkasse………………………………………………………………… .. 3
 6. Garderobenbereich …………………………………………………………………………. . 4
 7. Sanitäre Anlagen / WC-Anlagen / Toiletten ………………………………………………... 4
 8. Treppen Auf-/Abgänge……………………………………………………………………… .. 4
         8.1 bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen
          8.2 bei Veranstaltungen im großen Saal
 9. Sitzgelegenheiten……………………………………………………………………………. .. 5
 10. Aufzüge………………………………………………………………………………………. . 5
 11. Veranstaltungsräume und Technik………………………………………………………….5-6
 12. Bühne / Technikraum/ Künstlergarderoben……………………………………………….. 6
 13. Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen………………………………………… 6
 14. Großküche / Getränkelager…………………………………………………………………. 7
 15. Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden…………………….. 7
 16. Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Tbg………………………………………….7-8
 17. Hygienebeauftragte/r……………………………………………………………...................8
 18. Inkrafttreten……………………………………………………………………….................. 8
Ziel / Grundlage
Ziel
dieses Betriebs- und Hygienekonzeptes ist es, die Gesundheit von Veranstaltern, Besuchern, Gästen,
sowie allen im Rahmen der Veranstaltung beschäftigten Dienstleistern, Mitarbeitern, Künstlern usw. zu
gewährleisten und das Infektionsrisiko (z.B. für COVID-19) auf ein Minimum zu reduzieren.

Grundlage
für das Betriebs- und Hygienekonzept sind die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen und bekannten
Hygienevorschriften/Vorgaben (die z.B. im Rahmen mit COVID-19 seitens des Robert Koch-Instituts
herausgegeben wurden). Grundlage hierfür sind die Vorgaben der aktuellen Verordnung des
Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 01.07.2020 -am 06.08.2020 in Kraft
getreten- (Corona-Verordnung Veranstaltungen). Des Weiteren wurde die Handlungsempfehlung des
Verbandes des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) als Vorlage
genommen.

Daten zum Veranstaltungshaus
    1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau ist die Stadt Bad Saulgau

    2. Betreiber/Vermieter des Stadtforums Bad Saulgau

Betreiber/Vermieter ist die Tourismusbetriebsgesellschaft Bad Saulgau mbH (Tbg),
Lindenstraße 7, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581-2009-0, Fax 07581-2009-12,
email: willkommen@t-b-g.de, www.bad-saulgau.de/tourismus,
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Bürgermeisterin Doris Schröter
Geschäftsführer: Kurt Rimmele

Die Tbg ist nicht nur Betreiber und Vermieter des Stadtforums sondern auch bei
Eigenveranstaltungen der Veranstalter.

    3. Veranstalter, Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung

Veranstalter: gemäß jeweiligem Mietvertrag.

Besucher, Teilnehmer und Mitwirkende: gemäß Teilnehmerliste, die vom Veranstalter geführt
werden muss.
Beschäftigte, Beauftragte im Rahmen der Veranstaltung, die durch den Betreiber beauftragt
wurden: gemäß Teilnehmerliste, die vom Betreiber geführt werden muss.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020   Seite 1
Allgemeine Hinweise
    Die Veranstalter werden über folgende Regeln, die bei Veranstaltungen im Stadtforum gelten,
    schriftlich informiert. Die Besucher, Teilnehmer, Mitarbeiter, Dienstleister etc. werden über
    Aushänge, Aufsteller, Hinweisschilder, Piktogramme und auf der Homepage auf diese Regeln ab
    Eintritt in das Stadtforum informiert.
    REGELN:
     Nicht private Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Vortragsveranstaltungen) mit festen
        Sitzplätzen und in vorhinein festgelegtem Programm dürfen ab dem 1. August 2020 mit bis
        zu 499 Teilnehmenden lt. der am 06.08.2020 in Kraft getretenen Corona Verordnung des
        Landes Baden-Württemberg stattfinden. Das Stadtforum besitzt unter den derzeit geltenden
        Abstandsregeln eine max. Kapazität von 318 auf Saalebene und 22 auf der Galerie. Der
        Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Personenzahl nicht überschritten wird.
     Personen, die in Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn
        seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die Symptome eines
        Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur (über 38° Celsius) aufweisen, oder die unter
        Quarantäne stehen dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies gilt auch bei unspezifischen
        Allgemeinsymptomen oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
     Alle im Stadtforum anwesenden Personen haben sich an die allgemeinen Hygiene- und
        Abstandsregeln zu halten. Es gilt im gesamten Gebäude sowie im Außenbereich des
        Stadtforums und in der Tiefgarage der Mindestabstand von 1,50 Meter.
     Hinweise auf die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren
        bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und
        Niesen immer in die Armbeuge und häufiges und gründliches Händewaschen.
     Während der Einlass- und Auslassphase vor dem Gebäude und sobald das Stadtforum
        betreten wird ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon
        ausgenommen. Der Mund-Nasenschutz ist eigenständig mitzubringen. Der Mund-Nasenschutz
        darf nur am eingenommen Sitzplatz abgenommen werden. Sobald der Platz verlassen wird, ist
        der Mund-Nasenschutz wieder zu tragen. Der Veranstalter muss vor Veranstaltungsbeginn die
        Sicherheits- und Hygienemaßnahmen des Stadtforums durchsagen (Moderation oder
        Bandansage).
     Akkreditierung: Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder
        der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG werden von allen anwesenden Personen folgende
        Daten erhoben, sofern diese nicht bereits vorliegen: Name und Vorname, Datum sowie Beginn
        und Ende des Aufenthalts und Telefonnummer oder Adresse. Diese Daten sind vom
        Betreiber/bzw. Veranstalter zu erfassen und vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die
        allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung von Daten bleiben unberührt. Personen, die
        ihre Daten nicht angeben, müssen von der Einrichtung verwiesen werden. Der
        Veranstalter muss bei der Akkreditierung und evtl. nochmals vor Veranstaltungsbeginn auf die
        gültigen Abstands- und Verhaltensregeln hinweisen.
     Garderobe: Es wird empfohlen keine Mäntel, Jacken und Taschen mit ins Gebäude zu bringen.
     Die Haus-, Miet- und Nutzungsbedingungen wurden entsprechend ergänzt.
     Anwesende Personen, die gegen die bestehenden und gesonderten Regeln verstoßen oder die
        Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter missachten, werden ermahnt und aufgefordert
        sich regelkonform zu verhalten. Im Wiederholungsfall oder bei weiterem Fehlverhalten werden
        Sie aus der Einrichtung verwiesen und mit Hausverbot belegt.
     Die Tbg haftet als Betreiber des Stadtforums nicht, wenn die allgemein aktuellen Hygieneregeln
        durch den jeweiligen Veranstalter oder deren Beauftragte nicht beachtet und eingehalten
        werden.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020   Seite 2
1.     Außenbereich

      Bodenmarkierungen zur Abstandshaltung von 1,50 Meter oder ggf. Absperrbänder werden bei
       Bedarf angebracht.
      Die Haupteingangstür sowie die Türen zu den Parkdecks sind während der Einlass- und
       Auslassphase dauerhaft geöffnet/aufgekeilt (ausgenommen Brandschutztüren). Bei Bedarf
       erfolgt der Einlass/Auslass über eine weitere Eingangstür (blauer Kasten).
      Der Raucherbereich wird durch die zur Verfügungsstellung von Aschenbechern -mehr als sonst
       üblich- bei Bedarf ausgeweitet.

  2.     Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage)

      Ein Handdesinfektionsständer ist aufgestellt.
      Hinweise zum Einhalten der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln sind gut sichtbar
       angebracht.

  3. Einlass / Auslass aller Teilnehmer und Mitwirkende

       Der Einlass / Auslass wird durch Beschilderung koordiniert/entzerrt:
           1.) Bereich für Besucher mit bereits gekaufter Eintrittskarte, die bereits im Bestellprozess
               personalisiert werden.
           2.) Bereich für Besucher zur Abendkasse.
           3.) Mitwirkende über z.B. Bühne, Küche, Künstlergarderobe.
       Alle Zugänge/Auslässe zu/von den Veranstaltungsräumen werden während der Einlass-
        /Auslassphase geöffnet.
       Bei Bedarf werden die Besucher z.B. nochmals beim Einlass/Auslass unterteilt in Besucher
        Reihe 1-8 (z.B. Einlass/Auslass über Haupttreppe Außenbereich) und 9-16 (Einlass/Auslass
        über Haupttreppe Innenbereich). Eine weitere Entzerrung der Besucher kann durch
        Ausschilderung an den Saaltüren erfolgen.
       Entsprechendes Personal zur Kontrolle ist einzuplanen.
       Hinweise auf die Umsetzung der erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen erfolgt
        per Ansage vor und nach der Veranstaltung.

  4. Akkreditierung (Erfassung Kontaktdaten) / Einlass aller Teilnehmer und
     Mitwirkende

      Siehe Punkt „Allgemeine Hinweise/Regeln“.
      Die Akkreditierung erfolgt spätestens nach Eintritt ins Stadtforum.
      Der Standort variiert je nach Veranstaltung.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020 Seite 3
5. Ticketverkauf / Abendkasse

               Tickets (mit Personalisierung) sollten im Vorfeld zur Veranstaltung bereits über
                entsprechende Systeme (z.B. Reservix) verkauft werden. Wenn möglich mit Vergabe
                individueller Einlasszeiten (z.B. Staffelungen im 15 Minuten Takt).
               Der Verkauf der Restkarten erfolgt beim Counter.
               Abstandsmarkierungen werden am Counter angebracht.
               Dieser darf nur einzeln mit Mund-/Nasenschutz betreten werden.
               Der Counter ist mit einer Schutzwand mit Durchreiche ausgestattet.

   6.     Garderobenbereich

       Die Garderobe wird aktuell nicht besetzt (mit Hinweisschild: Garderobe ohne Haftung).
       Die Garderobenblöcke werden so aufgestellt, dass die Wege sich nicht kreuzen und der
        Mindestabstand eingehalten werden kann.

   7.     Sanitäre Anlagen / WC / Toiletten

       Hinweis zum Einhalten der Abstandsregel von 1,5m sowie die Pflicht zum Tragen der Mund-
        /Nasen-Bedeckung sind vor Eintritt der Sanitären Anlagen gut sichtbar angebracht.
       Handdesinfektionsständer sind vor und im Waschbereich der Toiletten aufgestellt/vorhanden.
       Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung.
       Einzelne Waschbecken und Pissoirs wurden wegen des Mindestabstands von aktuell 1,5m
        außer Betrieb genommen.
       Hinweise zum richtigen Händewaschen sind angebracht.

   8.     Treppen Auf-/Abgänge

            8.1     Bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen:
                       Zugang bzw. Abgang durch entsprechende Beschilderung (evtl. auch durch
                        Öffnung Fluchttüre Richtung Stadler).
                       Hinweisschilder an der Treppe, dass möglichst auf Kontakt des Handlaufs
                        verzichtet werden soll, ist angebracht.

            8.2     Bei Veranstaltungen im großen Saal:
                       Die große Treppe ist durch entsprechende Markierungspfeile in Aufgang und
                        Abgang unterteilt.
                       Hinweisschilder, dass möglichst auf Kontakt des Handlaufs verzichtet werden
                        soll, ist angebracht.
                       Bei Bedarf wird der Ausgang auch über das kleine Treppenhaus sowie über den
                        Ausgang (blauer Kasten) zur Außenterrasse mit 2 großen Außentreppen
                        geregelt und beschildert.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020   Seite 4
9.      Sitzgelegenheiten

       Die 2-er Sitzmöglichkeiten wurden entfernt.
       Die 1-er Sitzmöglichkeiten für Personen in den Foyers wurden gemäß den aktuell gültigen
        Abstandregeln von 1,5m aufgestellt.
       Diese sind zur Nutzung für Personen mit Einschränkungen ausgeschildert.

  10.     Aufzüge

        Die Anwesenden des Stadtforums werden vor Betreten der einzelnen Aufzüge auf die maximale
        Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen, durch ein Hinweisschild
        informiert. Aktuell 1 Person je Aufzug (oder Gruppen, die vom Kontaktverbot ausgenommen
        sind, z.B. Eheleute, Begleitperson von „Behinderte“).

  11.     Veranstaltungsräume und Technik

   Bestuhlung

    Die Bestuhlung ist mit dem aktuellen Mindestabstand von 1,50 Meter voneinander angeordnet
        (Einzelbestuhlung und Paarbestuhlung).
    Tische/Stehtische und Armlehnen von Stühle (sofern vorhanden) werden vor jeder neuen
        Veranstaltung durch den Betreiber (Tbg) gereinigt und desinfiziert.

   Bestuhlungspläne

       Die Bestuhlungspläne werden an die aktuellen Beschränkungen angepasst.
       Daraus ergibt sich momentan folgende Maximalbelegung für die einzelnen Räumlichkeiten:

Variante 1:
Reihenbestuhlung Kleine Säle (Raum 1-4)             260 m²        max. 40 Personen + Referent
+ Zugang über kleines Foyer                         100 m²
Variante 2:
Parlamentarische Bestuhlung Kleine Säle (1-4)       260 m²        max. 40 Personen + Referent
+ Zugang über kleines Foyer                         100 m²
Variante 3:
Parlamentarische Bestuhlung in U-Form
Kleine Säle (1-4) + kleines Foyer                   360 m²        max. 50 Personen + Referent
Variante 4:
Reihenbestuhlung großer Saal + kleines Foyer        440 m²        max. 97 Personen + Referent
Variante 5 (max. Kapazität bei Paar-Plätze)
Großer Saal, kl. Foyer, Raum 1-4                    700 m²        max. 318 Personen
Bühne                                                             Mitwirkende
Galerie                                                           max. 22 Personen

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020 Seite 5
Technik

         Der Beamer, der Laptop, die Tastatur werden mit einem Tuch gereinigt / abgewischt (nicht
          besprüht!). Hierfür wird geeignetes Desinfektionsmittel verwendet.
      Das Mikrofongehäuse sowie der Griff werden ebenfalls mit einem Tuch gereinigt / abgewischt
          (nicht besprüht!). Auch hierfür wird ein geeignetes Desinfektionsmittel eingesetzt.
      Mikrofon mit Tütchen abdecken um Tröpfchen-Ablage zu vermeiden.
      Umgang mit Mikrofonen:
          1.   Desinfektion eingesetzter Mikrofone der Tbg nach jeder Nutzung durch Tbg.
          2.   Headsets werden übergeben und durch den Benutzer selbst angelegt.
          3.   Bei Sitzungen stehen Mikrofone auf Stative fest positioniert. Eine Übergabe / Weitergabe
               der Mikrofone darf nicht erfolgen.

     Belüftung

         Zusätzlich zur Regelbelüftung über die Lüftungsanlage ist es möglich die Räumlichkeiten über
          zu öffnende Fenster und Türen zusätzlich zu belüften.

     12. Bühne / Technikraum / Künstlergarderoben

          Auch auf der Bühne, im Technikraum sowie in den Künstlergarderoben und im Sanitärbereich
           gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
          Hinweise zum Einhalten der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln sind gut sichtbar
           angebracht.
          Der Betreiber oder Veranstalter muss vor Veranstaltungsbeginn und /-ende auf die gültigen
           Abstands- und Verhaltensregeln per Durchsage hinweisen.
          Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass die zur Durchführung der Veranstaltung
           vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vollständig durchgeführt werden.
           Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zur Umsetzung erforderlicher Sicherheits- und
           Hygienemaßnahmen werden vertraglich mit dem Veranstalter geregelt.

     13. Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen
                  Ein HACCP- Konzept liegt vor.
          13.1 Bei Konzerten, Theater, Lesungen usw.:
                Es findet aktuell keine Bewirtung statt.
          13.2 Bei Tagungen, Hochzeiten, private Feiern usw.:
                Es gibt aktuell keine Getränke und Speisen am Büffet zur Selbstbedienung.
                Ausgabe von Getränken und Speisen erfolgt ausschließlich durch eingewiesenes
                    Personal mit Tragen von Mund- und Nasenschutz sowie von Einweghandschuhen.
                  Bei Tagungen:
                  Getränke (nur in Flaschen) und Speisen (z.B. Butterbrezel, Kuchen) sind
                    vorportioniert und möglichst abgepackt durch Personal der Tbg an den Plätzen
                    (Tischen) eingestellt.
                  Milch / Zucker wird durch Einwegverpackungen ausgegeben / bzw. bereits am Tisch
                    eingestellt.
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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020 Seite 6
14.       Großküche / Getränkelager

           Auch in der Großküche und den Getränkelagern gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
           Hinweise zum Einhalten der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln sind gut sichtbar
            angebracht.
           Desinfektionsmittel ist vorhanden.
           Ein Aushang „Spezielle Hygieneregeln zur Handhabung mit Speisen und Getränken“ ist
            vorhanden.
           Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung.
           Die Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern erfolgt ausschließlich in Maschinen mit
            ausreichender Wassertemperatur (nicht in Kaltwasserbecken mit Bürsten). Beim evtl.
            Nachpolieren muss ebenfalls Mund-und Nasenschutz sowie Einweghandschuhe getragen
            werden.
           Externe Caterer müssen die gleichen aktuellen Hygienevorschriften einhalten, wie in der
            Gastronomie.
           Ein HACCP-Konzept wurde erstellt.

        15.       Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden

             Bei Bedarf das Hygienekonzept
             Bestuhlungsplan / Bestuhlungspläne
             Vorlagen für Dokumentation Teilnehmer

         16.   Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Tbg
         Vor Dienstbeginn müssen alle Mitarbeiter die Hände desinfizieren.
            Ein Reinigungs- und Hygieneplan liegt vor.
            Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Flächen und Gegenstände, Sitzmöglichkeiten,
             Handkontaktflächen, Türgriffe, sowie Sanitärräume vor der Veranstaltung und bei Bedarf in
             regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden müssen. Eine Desinfektion der
             Bodenflächen ist nicht erforderlich.
         Es werden Desinfektionsmittel verwendet, die begrenzt viruzid bzw. wirksam gegen behüllte
             Viren sind.
         Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Mitarbeiter während der gesamten Veranstaltungsdauer
             verpflichtend (Ausnahme: in den nur für Personal zugänglichen Räumen). Mund-Nasen-
             Bedeckungen sowie Einmalhandschuhe stehen den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung.
            Während der Auf- und Abbauarbeiten wird durch Bildung von kleineren Arbeitsgruppen der
             Kontakt reduziert.
            Bei der Dienstplangestaltung wird angestrebt, dass spezielle Gruppen gebildet werden, sodass
             immer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Gruppe zusammenarbeiten. Dies wiederum
             minimiert die Ansteckungsgefahr.
            Die Mitarbeiter sind angewiesen, Kontakt zu Kollegen während und nach dem Dienst zu
             vermeiden.
            Selbstversorgung der Beschäftigten wird empfohlen, d. h., dass sie ihre Nahrungsmittel und
             Getränke für den Arbeitstag mitbringen.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020   Seite 7
   Die Durchführung und Dokumentation einer ergänzenden Schulung des gesamten Personals
       im Hinblick auf das Thema “Desinfektion“ und “persönliche Schutzmaßnahmen“ wurde
       durchgeführt. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wurde das Betriebs- und
       Hygienekonzept ausgehändigt.
      Den Mitarbeitern wurde empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu meiden und eher den eigenen
       PKW oder das Fahrrad zu benutzen.
      Wenn ein Krankheitsverdacht während der Arbeitszeit auftritt, ist der Kontakt zu anderen
       Mitarbeitern unverzüglich zu vermeiden. Beim Auftreten zu Hause wird der Arbeitsplatz nicht
       mehr aufgesucht. Über einen Krankheitsverdacht bei Angehörigen zu Hause wird der
       Arbeitgeber unverzüglich informiert.
      Bei der Ersten Hilfe ist immer eine Schutzmaske zu tragen, empfohlen wird eine FFP2-
       Schutzmaske. Bei einer Reanimation ist der Beatmungsbeutel zu verwenden.

       17.      Hygienebeauftragte/r

       Hygienebeauftragte während des Corona bedingten eingeschränkten Veranstaltungsbetriebs
       ist Frau Sabine Fluhr (Tbg).

       18.    Inkrafttreten
   Dieses Betriebs- und Hygienekonzept gilt ab dem 03.09.2020.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau ab 100 Personen, Stand 01.09.2020 Seite 8
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