Hygiene- und Schutzkonzept Deutsche Jugend- und Jahrgangsmeisterschaft 2021 24 - 27.06.2021 Baldeneysee Essen - Essener Ruder-Regattaverein e.V ...

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Hygiene- und Schutzkonzept

Deutsche Jugend- und Jahrgangsmeisterschaft
2021

24. - 27.06.2021

Baldeneysee Essen

Essener Ruder-Regattaverein e.V.
Postfach 101104
45011 Essen
info@errv.com
Hygiene- und Schutzkonzept DJM 2021                                            Seite 2
Stand: 17. Juni 2021

Inhaltsverzeichnis

Organisation                                                                                  3
Vor der Anreise                                                                               4
Zutritt zum Veranstaltungsgelände                                                             4
Temperaturkontrolle                                                                           5
Händedesinfektion                                                                             5
Mund-Nasen-Schutz                                                                             5
Abstandsregelungen                                                                            5
Beschilderung                                                                                 5
Kontaktverfolgung                                                                             6
PoC Schnelltestung                                                                            6
Bereiche mit besonderem Infektionsschutz                                                      7
Zuschauerkonzept                                                                             13

Version:           Änderungsdatum:                Änderungsvermerk:

Original         03.06.2021                       Erstversion
1. Überarbeitung 17.06.2021                       Ergänzung Zuschauer, allg. Überarbeitung

2. Überarbeitung 23.06.2021                       Anpassung Zuschauerkonzept
                                                  Änderungen markiert

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen
männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Organisation

Der Essener Ruder-Regattaverein e.V. (ERRV) veranstaltet am Baldeneysee vom 24. Juni
2021 bis zum 27. Juni 2021 die Deutschen Jugend- und Jahrgangsmeisterschaften 2021.

Um allen Sportlern und Beteiligten den bestmöglichen Schutz vor, während und nach der
Veranstaltung zu gewähren, ist das Hygiene- und Schutzkonzept für alle Beteiligten strikt
einzuhalten.

Es wird eine E-Mail-Adresse eingerichtet, wo sämtliche Informationen als auch Anfragen zum
Thema Corona / Impfung etc. vor, während und nach der Veranstaltung zusammenlaufen.
Diese E-Mail Adresse lautet: corona@errv.com. Zudem wird für dringende Fragen eine Hotline
während der Veranstaltung eingerichtet. Die Nummer lautet: 01525/8440296.

Die nachfolgenden Regelungen gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und sind ab
dem Zeitpunkt der Anreise bis zur Abreise gültig und einzuhalten.
Das Veranstaltungsgelände umfasst:
●      den lediglich mit Akkreditierung zugänglichen Bereich,
●      das Gelände des Regattahauses der Stadt Essen
●      die gesamte Wasserfläche,
●      den Startturm,
●      das Seitenrichterhaus und
●      die Startbrücke.
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Vor der Anreise

Alle Teilnehmer der Veranstaltung müssen vor der Anreise einen Gesundheits-Fragebogen
ausfüllen, um Auskunft über die aktuelle Situation in Bezug auf Corona zu erteilen und diesen
mit der Unterschrift zu bestätigen.
Bei minderjährigen Teilnehmern muss mindestens ein Erziehungsberechtigter den
Fragebogen unterschreiben.
Der jeweilige Teammanager ist dafür verantwortlich, dass die Fragebögen am Anreisetag bei
der Akkreditierung dem Veranstalter übergeben werden.
Bei der Anreise muss des Weiteren ein negativer Schnelltest einer offiziellen Teststelle
vorliegen welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Zutritt zum Veranstaltungsgelände

Durch den Veranstalter werden Akkreditierungen ausgegeben, die Personen mit einer
Zugangsberechtigung zum Veranstaltungsgelände versehen. Die Akkreditierungen sind
individualisiert und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt nur für Personen, die einen negativen
Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test muss an einer
offiziellen Teststation durchgeführt werden.
Das personalisierte Testergebnis ist während der Veranstaltung mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen. Zur Legitimation ist zudem ein offizielles Ausweisdokument mit
Lichtbild mitzuführen.
Ausnahmen hiervon haben nur Genesene sowie geimpfte Personen gemäß §3 der
CoronaSchVO NRW vom 28.05.2021. Diese müssen zur Legitimation ein offizielles ärztliches
Dokument vorlegen um von der Testpflicht entbunden zu werden, welches während der
gesamten Veranstaltung mitzuführen ist.
Der Teststatus wird anhand eines Armbändchen für den jeweiligen Veranstaltungstag
dokumentiert. Dieses wird an den Eingängen ausgegeben.
Athleten und Betreuer dürfen bei jeglicher Form von Symptomen nicht an der Veranstaltung
teilnehmen. Symptomatische Personen müssen in Isolation bleiben und einen Arzt
konsultieren und dessen Anweisungen befolgen. Außerdem ist umgehend der Covid-
Beauftragte der Veranstaltung unter 01525/8440296 zu informieren.
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Dasselbe gilt auch für Begleitpersonen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer in
persönlichem Kontakt zu einer Person stand, die Symptome einer Covid-19 Erkrankung
aufweist (Kontaktperson 1. Grades).
(vgl. Ablaufplan)

Temperaturkontrolle

Am Einlass zum Veranstaltungsgelände wird eine kontaktlose Temperaturkontrolle
durchgeführt. Personen mit erhöhter Temperatur wird der Zutritt verweigert.

Händedesinfektion

Jede Person muss in regelmäßigen Abständen eine hygienische Händedesinfektion
durchführen. Geeignete Desinfektionsspender mit zugelassenem Händedesinfektionsmittel
werden dementsprechend vorgehalten.

Mund-Nasen-Schutz

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz
(mindestens OP-Maske) zu tragen.
Der Mund-Nasen-Schutz darf nur abgelegt werden, wenn die Sportler in ihrem Sportgerät
sitzen.

Abstandsregelungen

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
den einzelnen Personen sicherzustellen.Dies gilt nicht für die Zeit, wo sich die Athleten auf
Ihren Sportgeräten befinden.

Beschilderung

Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des
Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen, AHA-Regeln
etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.
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Personen die sich nicht an die Regelungen halten, wird die Akkreditierung entzogen und des
Veranstaltungsgeländes verwiesen.

Kontaktverfolgung

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Teilnehmer mit Datum und Uhrzeit zu
erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer).
Diese sind für einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren und im Anschluss unter
Beachtung der DSGVO zu vernichten.
Den Teilnehmern wird zudem dringend empfohlen die Corona-Warn-App auf ihrem
Smartphone zu installieren und zu aktivieren.

PoC Schnelltestung

Um eine durchgehende Testung aller Veranstaltungsteilnehmer sicherzustellen, werden durch
die Johanniter Regionalverband Essen mobile Testteams eingesetzt, die in den Unterkünften
die Tests durchführen und auswerten.
So wird sichergestellt, dass die Teilnehmer, die am Veranstaltungsgelände eintreffen, bereits
über ein negatives Testergebnis verfügen.
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort wird zusätzlich ein PoC Schnelltestzentrum
installiert. Dort können die noch nicht getesteten Personen vor dem Zugang zum Gelände
getestet werden.
Das Testzentrum ist an allen Veranstaltungstagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
durchgehend geöffnet.
Allen getesteten Personen wird eine Testbescheinigung gemäß Anlage 2 der CoronaSchVo
ausgegeben.
Für alle anderen Teilnehmer werden zudem benachbarte, offizielle Testzentren in der
unmittelbaren Umgebung (Werden, Bredeney, Stadtwald) ausgewiesen. Bei diesen
Teststationen sind Kapazitäten reserviert um eine zügige Testung am Veranstaltungstag zu
gewährleisten.
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Bereiche mit besonderem Infektionsschutz

1.    Shuttle Service

a)   Während des Transports ist das Tragen eines Mundnasenschutzes für sämtliche Fahrgäste
     verpflichtend.
b)   Zur Einhaltung des Mindestabstandes wird die Anzahl der zugelassenen Personen innerhalb
     eines   Busses   entsprechend     begrenzt. Die   Fahrgäste   sind   dazu   angehalten, keine
     nebeneinanderliegenden Sitze zu benutzen.
c)   Die Griffbereiche insbesondere im Stehplatzbereich werden regelmäßig nach der Endhaltestelle
     einer jeden Runde desinfiziert.

2.    Akkreditierungsbüro

a)   Die Akkreditierung erfolgt an zwei durch Spuckschutz geschützte Schalter.
b)   Zur Entgegennahme der Akkreditierung darf nur eine einzelne Person je Verein/Team das
     Akkreditierungsbüro betreten.
c)   Der Wartebereich für aktuell nicht bediente Personen befindet sich im Außenbereich vor dem
     Akkreditierungsbüro.
d)   Zur Einhaltung des Mindestabstandes werden sowohl im Akkreditierungsbüro als auch im
     Wartebereich Bodenmarkierungen installiert.
e)   Beim Eintreten des Akkreditierungsbüros müssen die Hände mit dem vom Ausrichter zur
     Verfügung gestellten Desinfektionsmittel gereinigt werden.

3.    Regattabüro

a)   Zur Reduzierung von persönlichen Kontakten kann das Regattabüro während der Öffnungszeiten
     jederzeit per Mail zu erreichen. Hierzu wurden auf der Homepage (www.errv.com) entsprechende
     Formulare zur Verfügung gestellt.
b)   Der Zugang zum Regattabüro ist nur für Mitglieder des OK mit entsprechender Akkreditierung
     erlaubt. Vor Betreten des Regattahauses müssen die Hände mit         dem vom Ausrichter zur
     Verfügung gestellten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
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c)   Teilnehmer/Trainer/Betreuer dürfen nur nach Aufforderung durch das Organisationskomitee
     (kurz: OK) sowie in Begleitung eines Mitglieds des OK das Regattahaus betreten. Sobald das
     Anliegen besprochen wurde, hat der Teilnehmer/Trainer/Betreuer das Regattabüro unverzüglich
     zu verlassen.

4.    Bugnummernausgabe

a)   Die Bugnummernausgabe ist durch Spuckschutze abgesichert.
b)   Zur Einhaltung des Mindestabstandes werden Bodenmarkierungen installiert.
c)   Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten werden keine Kopien von Startlisten oder
     Rennergebnissen herausgegeben, sondern auf die im Internet veröffentlichten Dokumente
     verwiesen. Zusätzlich werden diese Dokumente per Mail an die Team Manager verteilt.
d)   Sowohl beim Eintreten als auch beim Verlassen des Bereichs der Bugnummernausgabe müssen
     die Hände mit dem vom Ausrichter zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
e)   Die Bugnummern werden bei Rücknahme von den Helfern desinfiziert.

5.    Bootslager

a)   Die Ansammlung von Sportlern mehrerer Mannschaften im Bootslagerbereich muss vermieden
     werden.
b)   Hierzu verteilt der Ausrichter die Boote eines Rennens möglichst weitflächig über die zur
     Verfügung stehenden Bootslagerflächen.
c)   Im Bootslagerbereich wird die Einhaltung des Mindestabstandes durch regelmäßige
     Kontrollgänge gesichert.

6.    Waage

a)   Die Waagehelfer werden durch einen Spuckschutz von der Waage getrennt.
b)   Für den Wiegevorgang darf lediglich eine Mannschaft den Waageraum betreten.
c)   Der Arbeitsplatz der Waagehelfer sowie etwaige Eingabegeräte werden bei jedem
     Schichtwechsel gereinigt und desinfiziert.
d)   Zusätzliche Griffbereiche, wie beispielsweise der Griffbereich der Schaufel für die Erstellung des
     Zusatzgewichtes, werden nach jeder Verwendung desinfiziert.
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e) Zur Vermeidung von Personenansammlungen wird das Wiegeverfahren adaptiert. Jeder Sportler
     muss nur einmal auf der Veranstaltung – maximal 2 aber spätestens 1 Stunde vor seinem ersten
     gemeldeten Rennen.

7.    Sanitäranlagen

a)   Die Umkleiden sowie die Duschen sind während der gesamten Veranstaltung gesperrt.
b)   Die Toiletten werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.
c)   Die regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsaktivitäten werden in einem Reinigungsprotokoll
     dokumentiert.

8.    Steg

a)   Zur Einhaltung des Mindestabstandes wird die Anzahl der auf dem Steg befindlichen Personen
     begrenzt.
b)   Die Durchführung dieser Regelung wird durch die Kontrollkommission organisiert. Deren
     Weisung ist von allen Personen Folge zu leisten.
c)   Der Mund-Nasen-Schutz darf erst nach dem Ablegen auf dem Wasser entfernt werden.

9.    Motorboot

a)   Das Tragen eines Mundnasenschutzes ist für den Fahrer des Motorbootes verpflichtend.
b)   Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes auch für den
     Wettkampfrichter. Zur Verbesserung der Verständigung mit den Mannschaften darf dieser den
     Mundnasenschutz während eines Rennens ablegen.
c)   Die Mitnahme max. einer zusätzlicher Personen ist erlaubt.
d)   Der Motorbootfahrer ist bei Schichtantritt für die Desinfektion von Lenkrad und Schalthebel
     verantwortlich.
e)   Bei einem Wechsel des Wettkampfrichters ist der Fahrer für die Desinfektion von Flaggen, Glocke
     und Papierhalter sowie für den Austausch des Megafons verantwortlich. Die Megafone werden
     anschließend gründlich gereinigt.
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10.    Siegerehrung

a)    Die Medaillen werden dem Athleten in die Hand übergeben, der sich diese anschließend selber
      umhängen muss.
b)    Es ist lediglich ein Medaillenübergeber je Siegerehrung anwesend.
c)    Auf anerkennende kontaktbehaftete Gesten, wie z.B. Händeschütteln, wird verzichtet.
d)    Sportler müssen den Mund-Nasen-Schutz auch während der Siegerehrung tragen.
e)    Bei Gruppenfotos muss zwingend der Mindestabstand zwischen den verschiedenen
      Mannschaften eingehalten werden. Für Gruppenfotos lediglich mit der eigenen Mannschaft darf
      der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.

11.    Zeitmessung

a)    Auf den Zwischenzeitpontons ist stets ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
b)    Eingabegeräte müssen vor jedem Benutzerwechsel desinfiziert werden.
c)    Alle Personen im Zielturm müssen permanent einen Mund-Nase Schutz tragen.
d)    Um eine permanente Durchlüftung zu erzielen sind Türen und Fenster stets offen zu halten.
e)    Zusätzlich wird ein Luftreiniger im Zielturm installiert.
f)    Aus Gründen der besseren Verständigung ist beim Zieleinlauf kurzzeitig der Mund-Nase Schutz
      durch die Wettkampfrichter abzulegen.

12.    Verpflegung

a)    Die Verpflegung steht nur akkreditierten Personen zur Verfügung.
b)    Es darf sich nur eine begrenzte Anzahl Personen gleichzeitig im Verpflegungszelt aufhalten.
      Sollten diese Kapazität bereits erschöpft sein müssen weitere Personen vor dem Zelt warten bis
      andere Personen das Zelt verlassen haben.
c)    Bei Eintritt und Verlassen des Verpflegungszeltes müssen die Hände mit dem vom Ausrichter zur
      Verfügung gestellten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
d)    Die Verpflegung erfolgt nicht durch Selbstbedienung. Die Essenausgabe ist durch einen
      Spuckschutz abgesichert.
e)    Zur Einhaltung des Mindestabstands werden an der Essensausgabe Bodenmarkierungen
      installiert.
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f)   Während des Essens muss ein ausreichender Abstand auf den Bänken sichergestellt sein. Es
      wird empfohlen, dass Vertreter mehrerer Vereine nicht am selben Tisch sitzen.

13.    VIP/Presse

a)     Tische und Stühle werden so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 1,5m gewährleistet ist.
b)     Auf die Verpflegung der VIP Gäste wird verzichtet.

14.    Start

a)     Starthelfer:
       Die Starthelfer werden in zwei getrennten Bussen/Booten zur Startbrücke transportiert. Hierbei
       müssen die Plätze so verteilt werden, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
       Die Starthelfer betreten die Startbrücke nacheinander, wobei der erste Starthelfer sich auf die
       vom Aufgang am weitesten entfernte, der letzte Starthelfer sich auf die vom Aufgang am
       kürzesten entfernte Bahn begibt. Das Verlassen der Brücke erfolgt nacheinander in
       umgekehrter Reihenfolge.
        Die Starthelfer müssen auf der Startbrücke einen Mundnasenschutz tragen. Dieser kann
       abgenommen werden, wenn die Starthelfer auf den Startfingern             einen ausreichenden
       Sicherheitsabstand einhalten können.
b)     Starter
       Um Verständnisprobleme zu vermeiden, darf der Starter zur Durchführung des Startvorgangs
       den Mundnasenschutz abnehmen.
c)     Seitenrichter
        Im Seitenrichterhaus ist unbedingt ein Mindestabstand zwischen Ausrichter und Seitenrichter
       einzuhalten.
        Zwischen dem Ausrichter und dem Seitenrichter wird ein Spuckschutz installiert.
        Während des gesamten Zeitraums ist für die ordentliche Durchlüftung des Seitenrichterhauses
       durch Öffnen der Türen und Fenster zu achten.
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Stand: 17. Juni 2021
15.   Tribüne

       Zuschauer sind gemäß des Zuschauerkonzepts (s. 13 ff.) zugelassen. Dabei wird darauf
       geachtet, dass max. 30% der maximalen Kapazität vergeben wird.

16.    Team Zelte

a)    Der Aufbau der Team Zelte ist nur in den ausgewiesenen Flächen und erst nach Freigabe durch
      das OK ab Donnerstag, den 24.06.2021 – 09:00 Uhr gestattet. Die Freigabe wird vor Ort erteilt.
      Hierzu erhält der Trainer/Betreuer eine entsprechende schriftliche Freigabe welche am Teamzelt
      sichtbar anzubringen ist.
b)    Grundsätzlich ist beim Aufbau und während des Betriebs der Team Zelte auf den Mindestabstand
      und die Maskenpflicht zu achten.
c)    Das Zubereiten von Speisen auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Dies gilt vor allem für
      die   Nutzung   von    Grills   und/oder   Gas-   bzw.   Elektrokochern   auf   dem    gesamten
      Veranstaltungsgelände.
      In Bezug auf den Verzehr mitgebrachter Speisen gelten die Regelungen aus §6 der CoronaSchVo
      NRW.

17.    Kommentatoren

a)    Die Sprecherkabine im Zielturm ist regelmäßig zu lüften. Zudem sind alle Kontaktflächen nach
      der Nutzung gründlich zu desinfizieren.
b)    Die Sprecher nutzen jeweils ihre eigenen Mikrofone
c)    Zur Verbesserung der Verständlichkeit der Kommentatoren dürfen diese den Mund-Nasen-
      Schutz während der Moderation ablegen.
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Stand: 17. Juni 2021

Zuschauerkonzept

Für die Finaltage am Samstag den 26.06.2021 und Sonntag den 27.06.2021 wird auf der Tribüne am
Baldeneysee ein Kontingent von 700 Sitzplätzen und 250 Stehplätze für Zuschauer genehmigt. Dies
entspricht 30% der Maximalkapazität.

Um die Tribüne wird ein entsprechender Zuschauerbereich eingerichtet und mit Absperrelementen
vom restlichen Bereich getrennt.

Die Plätze auf der Tribüne werden gemäß eines Schachbrettmusters angeordnet und personalisiert
zugewiesen. Hierzu melden sich die Zuschauer online auf einer vom Veranstalter zur Verfügung
gestellten Buchungsplattform des ERRV an. Für die Buchung des Tickets werden folgende Daten
abgefragt:

      -   Vor- und Nachname

      -   Adresse

      -   Telefonnummer

      -   E-Mail Adresse

Der Zuschauer erhält im Folgenden seine personalisierte Bestätigung mit seiner individuellen
Platznummer und einem QR-Code für die Bearbeitung vor Ort.

Für die Stehplätze wurde ein gesonderter Bereich am Fuß der Tribüne eingerichtet. Die
Stehplatzkarteninhaber halten sich ausschließlich in diesem Bereich auf.

Alle Zuschauer benötigen einen negativen Corona Schnelltest welcher nicht älter als 48
Stunden sein darf.   Ausnahmen hiervon haben nur Genesene sowie geimpfte Personen
gemäß §3 der CoronaSchVO NRW vom 21.06.2021. Diese müssen zur Legitimation ein
offizielles ärztliches Dokument vorlegen um von der Testpflicht entbunden zu werden.
Der Teststatus wird anhand eines Armbändchen für den jeweiligen Veranstaltungstag
dokumentiert. Dieses wird an den Eingängen ausgegeben.
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Stand: 17. Juni 2021

Die Daten werden im Buchungssystem bis zu einem Monat nach Veranstaltungsende gespeichert und
können bei einem Infektionsgeschehen den Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Im Anschluss werden die Daten automatisch gelöscht.

Der Zugang zum Zuschauerbereich erfolgt über einen Haupteingang. Der Zuschauer erhält nach
Vorlage der Buchungsbestätigung mit QR-Code Einlass in den Zuschauerbereich. Nach Prüfung erhält
dieser ein Zugangsbändchen welches ihm den Zugang zur Tribüne ermöglicht. Dieses ist während des
gesamten Aufenthaltes im Zuschauerbereich sichtbar am Unterarm zu tragen.

Zusätzlich wird zur Infektionsprävention eine Temperaturkontrolle am Eingang vorgenommen. Bei
Personen mit erhöhter Temperatur wird ein Antigen-Schnelltest angeordnet. Erst mit negativem
Testergebnis wird der Zugang zum Zuschauerbereich gestattet.

Jede Person muss in regelmäßigen Abständen eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
Geeignete     Desinfektionsspender     mit   zugelassenem         Händedesinfektionsmittel     werden
dementsprechend vorgehalten.

Im Zuschauerbereich gilt Maskenpflicht (min. FFP2 Standard oder med. Maske). Diese darf abgelegt
werden sobald sich der Zuschauer an seinem zugewiesenen Sitzplatz befindet.

Zum Schutz der Athleten wird der Bereich der Siegerehrung entsprechend abgesperrt um einen
direkten Kontakt zwischen Zuschauern und Sportlern zu verhindern.

Auf den Ausdruck von Setz- und Ergebnislisten wird verzichtet. Die Zuschauer haben die Möglichkeit,
diese Informationen auf der Internetseite des ERRV zu erhalten.

Bei Verstoß gegen dieses Konzept oder Nichtbeachtung der Anordnungen des OK wird dem
Zuschauer die Akkreditierung zum Zuschauerbereich entzogen und er wird des Geländes verwiesen.
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