Bewirtschaftung des Hausmülls Darstellung der Situation in Polen am Beispiel von Woiwodschaft Lebus - Nauen, 10. Oktober 2016
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Bewirtschaftung des Hausmülls ‐ Darstellung der Situation in Polen am Beispiel von Woiwodschaft Lebus Nauen, 10. Oktober 2016
Gegenstand der Präsentation • Rechtsgrundlage • Kompetenzen • aktuelle Aufgaben auf regionaler Ebene (Woiwodschaft Lebus)
Rechtsgrundlage Die Abfallwirtschaft in Polen wird mithilfe von vielen Rechtsakten der Europäischen Union geregelt, zu denen gehören: • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 94/62/EG vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Gesetzblatt L 365/1994 mit nachträglichen Änderungen) • Richtlinie des Rates 1999/31/EG vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (Gesetzblatt L 182/1999 mit nachträglichen Änderungen) • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Gesetzblatt L 312/2008 mit nachträglichen Änderungen)
Rechtsgrundlage Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 (Gesetzblatt von 2013, Pos. 21, mit nachträglichen Änderungen) • Verwaltung der Woiwodschaft ist verpflichtet, einen Woiwodschaftsplan zur Abfallwirtschaft zu erstellen, • er wird durch die vollziehenden Organe der Gemeinde im Gebiet der Woiwodschaft, darunter der Gemeindenverbände und im Bereich des Gewässerschutzes – durch den zuständigen Direktor der Regionalen Wasserwirtschaftsverwaltung begutachtet, • danach wird der Entwurf zur Begutachtung und Abstimmung an den Umweltminister übergeben, • er wird durch den Woiwodschaftstag (Sejmik) beschlossen. • Der Beschluss über die Ausführung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft ist Akt des lokalen Rechts. Gesetz vom 13. September 1996 über die Reinhaltung und Ordnung in den Gemeinden (Gesetzblatt einheitlicher Text von 2016, Pos. 250)
Rechtsgrundlage Verordnung des Umweltministers über die Niveaus von Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Wiederverwertung einiger Fraktionen von Hausmüll mithilfe von anderen Methoden (29. Mai 2012) Verordnung des Umweltministers über die Niveaus der Begrenzung der Masse von Hausmüll, der dem Bioabbau unterliegt und zur Lagerung übergeben wird sowie über die Art der Berechnung des Niveaus der Begrenzung der Masse von diesem Abfall (25. Mai 2012) Verordnung des Umweltministers über die Berichte über das abgeholte Hausmüll […] und Realisierung der Aufgaben im Bereich der Bewirtschaftung des Hausmülls (11. Mai 2012) Verordnung des Umweltministers über die mechanisch‐biologische Behandlung von gemischtem Hausmüll (11. September 2012) Verordnung des Umweltministers vom 1. Juli 2015 über die Art und Form der Erstellung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft und eines Musters des Investitionsplans (Gesetzblatt von 2015, Pos. 1016)
Strategische Dokumente Strategische Dokumente auf der Landesebene (zur Festlegung der Bewirtschaftung von Hausmüll): • Strategie Energiesicherheit und Umwelt – Perspektive bis 2020 (BEIŚ) • Landesprogramm zur Vorbeugung gegen Abfallentstehung (Kpzpo) • Landesplan zur Abfallwirtschaft 2022 (Kpgo 2022)
Strategische Dokumente Ziele des Landesplans zur Abfallwirtschaft 2022 • Reduzierung der Menge des anfallenden Abfalls; • Erhöhung des Bewusstseins der Gesellschaft über die richtige Bewirtschaftung des Hausmülls (darunter Lebensmittelabfälle und andere Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen); • Erreichung des Funktionierens der Systeme zur Abfallbewirtschaftung gemäß der Rangfolge der Vorgehensweisen für die Abfälle: • Erreichen eines Niveaus von Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung folgender Fraktionen: Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas aus Hausmüll in Höhe von mindestens 50% ihrer Masse bis 2020, • bis 2020 darf der Anteil der Masse des wärmebehandelten Hausmülls und der Abfälle, die aus der Behandlung von Hausmüll kommen, im Verhältnis zu dem anfallenden Hausmüll 30% nicht überschreiten
Strategische Dokumente Ziele des Landesplans zur Abfallwirtschaft 2022 • Reduzierung des Anteils des gemischten Hausmülls an dem ganzen Abfallstrom der abgeholten und gesammelten Abfälle (Erhöhung des Anteils der selektiv gesammelten Abfälle) durch: • alle Eigentümer der Immobilien, in denen die Bewohner wohnen, sollen dem System der selektiven Sammlung von Abfällen unterliegen, • Einführung der einheitlichen Standards zur selektiven Sammlung von Hausmüll im Gebiet der ganzen Woiwodschaft bis Ende 2021 – die Standarisierung hat zum Ziel, ein Mindestniveau der selektiven Sammlung von Abfällen insbesondere in Bezug auf die Gemeinden zu gewährleisten, in denen eine unzulässige Aufteilung in „trockene“‐“nasse Abfälle“ verwendet wird, • Gewährleistung der höchsten Qualität der gesammelten Abfälle (durch entsprechende Systeme zur selektiven Sammlung von Abfällen) auf solche Art und Weise, dass sie in einer möglichst effektivsten Form dem Recycling unterzogen werden können, • Einführung in allen Gemeinden der Woiwodschaft der Systeme zur selektiven Sammlung von Grünabfällen und anderen Bioabfällen an der Quelle – bis Ende 2021.
Strategische Dokumente Ziele des Landesplans zur Abfallwirtschaft 2022 • Reduzierung der Menge von Hausmüll, der dem Bioabbau unterliegt und an die Mülldeponien geliefert wird, damit 2020 nicht mehr als 35% der Masse von diesen Abfällen im Verhältnis zur Masse des im Jahr 1995 produzierten Abfalls gelagert wird, • Aufhören mit der Lagerung der Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen und selektiv gesammelt werden, • Aufhören mit der Lagerung des gemischten Hausmülls ohne Behandlung, • Begrenzung der Zahl der Plätze, wo das Hausmüll illegal gelagert wird, • Aufbau eines Systems zur Überwachung der Bewirtschaftung von Hausmüll.
Strategische Dokumente Ziele des Landesplans zur Abfallwirtschaft 2022 • Entsprechende Überwachung und Kontrolle der Vorgehensweise für die Fraktion des Hausmülls, die aus dem Strom des gemischten Hausmülls aussortiert wurde und für die Lagerung nicht bestimmt ist (Fraktion 19 12 12) • Ausgleichen des Funktionierens des Systems zur Bewirtschaftung von Hausmüll in Ansehung des geltenden Verbotes der Lagerung der bestimmten Fraktionen von Hausmüll und Abfällen, die aus Behandlung von Hausmüll entstehen (darunter Abfälle mit Gehalt an dem allgemeinen organisch gebundenen Kohlenstoff von mehr als 5% s.m. und mit einer Verbrennungswärme von mehr als 6 MJ/kg s.m.) seit dem 1. Januar 2016 • Fortsetzung der Führung der Abfallwirtschaft durch die Gemeinden im Rahmen der Regionen der Bewirtschaftung von Hausmüll
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Umweltminister (Umweltministerium) • nimmt an der Führung der Innen‐ und Außenpolitik der Republik Polen teil, die für andere Staatsorgane und Organe der kommunalen Selbstverwaltung nicht vorbehalten sind, und insbesondere durch: • Gewährleistung der Ausführung von Gesetzen, • Erlassung von Verordnungen und Anordnungen, • Koordinierung und Kontrolle der Arbeiten von Organen der Regierungsverwaltung, • Initiieren und Ausarbeiten ‐ im Bereich der Abteilung, die er leitet ‐ der Politik der Regierung und Vorlegung in diesem Bereich der Initiativen und entsprechender Entwürfe von Normativakten in den Sitzungen des Ministerrates, • Realisierung der Politik, die durch den Ministerrat festgelegt wurde
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Umweltminister (Umweltministerium) • Aktualisierung des Landesplans zur Abfallwirtschaft 2022 • Bericht über die Realisierung des Landesplans zur Abfallwirtschaft • Berichte im Bereich der Abfallwirtschaft • Begutachtung der Woiwodschaftspläne zur Abfallwirtschaft, Abstimmung des Investitionsplans • Überprüfung der Berichte der Marschälle im Bereich der Bewirtschaftung von Hausmüll
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Marschall der Woiwodschaft / Verwaltung der Woiwodschaft (Marschallamt) • Erlassung der Bescheide u.a. Integrierte Genehmigungen für die Regionalen Anlagen zur Behandlung von Hausmüll (RIPOK‐Anlage) • Analyse der Berichte über die Bewirtschaftung von Hausmüll im Gebiet der Gemeinde, • Überprüfung der Berichte (Gesamtaufstellungen von Daten), die durch die Unternehmer für das jeweilige Jahr eingereicht werden • Kontrolle von Regionalen Anlagen zur Behandlung von Hausmüll im Bereich der Annahme von gemischtem Hausmüll, Grünabfällen und Resten von Sortierung des Hausmülls, der für die Lagerung bestimmt ist, • Erarbeitung auf regionaler Ebene der Aktualisierung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft samt Investitionsplan, • Erstellung des Jahresberichts über die Realisierung von Aufgaben im Bereich der Bewirtschaftung von Hausmüll, • Erstellung, alle 3 Jahre, des Berichts über die Realisierung des Abfallwirtschaftsplans
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Präsident, Bürgermeister, Gemeindevorsteher (Gemeindeamt) • übt die Kontrolle über die Bewirtschaftung des Hausmülls in der Gemeinde aus • beschließt die Bedingungen zur Reinhaltung und Ordnung in den Gemeinden • legt die Gebühren für die Abfallabholung fest • entscheidet über die Ausschreibung für Abholung von Hausmüll von den Eigentümern der Immobilien, in denen die Bewohner wohnen, • kontrolliert die Übergabe von Abfällen durch die Analyse von Berichten über die Bewirtschaftung von Hausmüll von den Unternehmern und den Stellen für Selektive Hausmüllsammlung (PSZOK), • übergibt den Jahresbericht über die Realisierung der Aufgaben im Bereich der Bewirtschaftung von Hausmüll an den Marschall der Woiwodschaft und den Inspektor für Umweltschutz
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Präsident, Bürgermeister, Gemeindevorsteher (Gemeindeamt) • Die Gemeinde ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 Folgendes zu erreichen: • ein Niveau von Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung folgender Fraktionen von Hausmüll: Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas in einer Höhe von mindestens 50% vom Gewicht • ein Niveau von Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Wiederverwertung mithilfe von anderen Methoden, als die gefährlichen, der Bau‐ und Abrissabfälle, die Hausabfälle darstellen, in einer Höhe von mindestens 70% vom Gewicht • Die Gemeinde ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 Folgendes zu erreichen: • Bis zum 16. Juli 2020 – bis zu nicht mehr als 35% vom Gewicht der Gesamtmasse von Hausmüll, der dem Bioabbau unterliegt und zur Lagerung übergeben wird, im Verhältnis zur Masse dieser Abfälle, die im Jahr 1995 erzeugt wurden
Kompetenzen im Bereich von Hausmüll Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz • kontrolliert u.a. die Regionalen Anlagen zur Behandlung von Hausmüll (RIPOK) • kontrolliert die Gemeinden im Bereich der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus dem Gesetz über die Reinhaltung und Ordnung in den Gemeinden ergeben • überprüft die Berichte über die Bewirtschaftung des Hausmülls im Gebiet der Gemeinde • erlegt die Geldstrafen für den Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Reinhaltung und Ordnung in den Gemeinden auf
Aufgaben auf regionaler Ebene im Bereich des Hausmülls Ziel der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans • ganzheitliche Festlegung der Abfallwirtschaft in der Woiwodschaft, • Verbleiben in Übereinstimmung mit der Aktualisierung des Landesplans zur Abfallwirtschaft (aKpgo 2022), • Einführung der Rangfolge der Vorgehensweisen für die Abfälle, • Analysen der vorhandenen Maßnahmen, die der Erzeugung von Abfällen vorbeugen und Bewertung ihrer Verwendbarkeit • Festlegung der Richtungen der Handlungen im Bereich der Vorbeugung gegen Erzeugung von Abfällen • Festlegung der im Gebiet der Woiwodschaft erzeugten Abfälle und der zu diesem Gebiet gelieferten Abfälle • Gliederung der Woiwodschaft in die Regionen der Bewirtschaftung von Hausmüll mit Zuordnung der Gemeinde zur Region • Festlegung der regionalen Anlagen • Festlegung von überregionalen Verbrennungsanlage für Hausmüll • Erstellung eines Investitionsplans
Aufgaben auf regionaler Ebene im Bereich des Hausmülls Regionale Anlage zur Behandlung von Hausmüll (RIPOK) RIPOK – Bedienung von mindestens 120 000 Einwohnern, Erfüllung der BVT‐ Anforderungen, • MBP (Mischabfall), • Behandlung von Grünabfall und Bioabfall, • Deponie mit den Resten von MBP (Volumen für mindestens 15 Jahre). • RIPOK –Anlage zur Wärmebehandlung von Hausmüll (ITPOK) ‐ Bedienung von mindestens 500 000 Einwohnern, Erfüllung der BVT‐Anforderungen • Ersatzanlage (IZ) – laut Vorgaben von Umweltminister • Ersatzanlage – dient zur Ersatzbedienung der Region • Im Falle einer Störung an der Regionalen Anlage zur Behandlung von Hausmüll (RIPOK) bzw. wenn die Anlage aus anderen Gründen keine Abfälle annehmen kann und bevor die Regionalen Anlagen zur Behandlung von Hausmüll in Betrieb genommen werden (neuer Wortlaut von Pkt. 2 im Abs. 2 im Art. 38 wird am 1.07.2018 in Kraft treten (Gesetzblatt von 2015 Pos. 122) • Ab dem 1. Juli 2018 werden Ersatzanlagen nur andere regionale Anlagen zur Behandlung von Hausmüll sein.
Aufgaben auf regionaler Ebene im Bereich des Hausmülls Erstellung des Investitionsplans – PI (Anhang zum Woiwodschaftsplan zur Abfallwirtschaft) • Der Investitionsplan bestimmt die Bedürfnisse im Bereich der Infrastruktur, die den Hausmüll betrifft, sowie die Verarbeitungskapazitäten, Kosten der geplanten Investitionen und einen Zeitplan für Realisierung der geplanten Investitionen (Art. 35a des Abfallgesetzes) • Eintragung der Investition in den Investitionsplan hat finanzielle Konsequenzen – Voraussetzung zur Finanzierung der Investitionen aus EU‐ Mitteln oder Umweltschutzfonds besteht darin, sie in dem Investitionsplan zu berücksichtigen. • Eintragung des Baus/des Ausbaus/der Modernisierung der Anlage zur Behandlung von gemischtem Hausmüll, Grünabfall und den zur Lagerung bestimmten Resten von Sortierung des Hausmülls und Resten von der mechanisch‐biologischen Behandlung von Hausmüll in den Investitionsplan ist eine Voraussetzung zur Erlangung eines positiven Umweltverträglichkeitsbescheides, der Baugenehmigung, der integrierten Genehmigung bzw. Genehmigung für Abfallbehandlung in dieser Anlage (Art. 38a des Abfallgesetzes)
Aufgaben auf regionaler Ebene im Bereich des Hausmülls Aktualisierung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft einschl. des Investitionsplans im Bereich des Hausmülls • Entscheidungsfindung über die Erstellung des Dokuments • Wahl eines Auftragnehmers • Fassung eines Beschlusses durch die Verwaltung der Woiwodschaft über den Beginn der Erstellung der Aktualisierung • Durchführung der Umfragen in den Gemeinden, Besichtigung von regionalen Anlagen, • Durchführung von öffentlichen Konsultationen, Konsultationstreffen in bestimmten Regionen der Abfallwirtschaft • Begutachtung des Entwurfs der Aktualisierung durch die Gemeinden, Gemeindenverbände und Regionale Wasserwirtschaftsverwaltungen (Art. 36 Abs. 4 des Abfallgesetzes) • Übergabe durch die Verwaltung der Woiwodschaft Lebus des Entwurfs an den Umweltminister zwecks Begutachtung, und des Investitionsplans zur Abstimmung (Art. 36 Abs. 5 des Abfallgesetzes)
Aufgaben auf regionaler Ebene im Bereich des Hausmülls Aktualisierung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft einschl. des Investitionsplans im Bereich des Hausmülls • Nach Erhalt des Gutachtens zur Aktualisierung des Abfallwirtschaftsplans und nach positiver Abstimmung des Investitionsplans übergibt die Verwaltung der Woiwodschaft den Entwurf des aktualisierten Abfallwirtschaftsplans an den Woiwodschaftstag (Sejmik) zwecks Verabschiedung (Art. 37 des Abfallgesetzes) • Mit der Verabschiedung des Woiwodschaftsplans zur Abfallwirtschaft fasst der Woiwodschaftstag (Sejmik) einen Beschluss über seine Ausführung (Art. 38 des Abfallgesetzes), der einen lokalen Rechtsakt darstellt
Gliederung der Woiwodschaft in Regionen •Verzeichnis der Gemeindenverbände und ‐Abkommen •Verzeichnis der Stellen für Selektive Hausmüllsammlung
Allgemeine Angaben zur Woiwodschaft Menge des abgeholten Hausmülls insgesamt: im Jahr 2012 - 240 576,65 Mg, im Jahr 2013 – 123 234,96 Mg, im Jahr 2014 – 345 199,7 Mg, darunter: nicht sortierter (gemischter) Hausmüll - 258 964,2, d.h. ca. 75%, Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen – 32 783,4 Mg, d.h. ca. 7,6%, Selektiv gesammelte 4 Fraktionen: Papier, Metall, Kunststoffe, Glas - 23 176,7 Mg, d.h. ca. 7%. Erreichte Niveaus der Lagerung von Hausmüll, der dem Bioabbau unterliegt – 27,7% (zulässig 75%) Anzahl der Stellen für Selektive Hausmüllsammlung – 64.
Östliche Region • im Jahr 2015 wohnten hier 434 578 Personen, • zu der Region gehören 33 Gemeinden, darunter: 1 Gemeinde aus Woiwodschaft Niederschlesien (Niechlów) Eko‐Przyszłość mit Sitz in Nowa Sól, zu der 13 Gemeinden gehören: Bytom Odrzański, Kolsko, Nowe Miasteczko, Kożuchów, Nowa Sól‐Gemeinde, Nowa Sól‐Stadt, Otyń, Siedlisko, Sława, Szlichtyngowa, Wschowa, Bojadła und Kargowa. Gemeinden, die zu keinem Verband gehören
Östliche Region Vorhandene regionale Anlagen zur mechanisch‐biologischen Behandlung von gemischtem Hausmüll im Gebiet der östlichen Region Durchlass- Durchlass- fähigkeit des fähigkeit des Name und Adresse der Verantwortlicher für den Pos. Gemeinde mechanischen biologischen Anlage Betrieb der Anlage Teils Teils [Mg/Jahr] [Mg/Jahr] Anlage zur mechanisch- biologischen Behandlung, 1 Sulechów Exped Eco Sp. z o.o. 37 300 21 500 Nowy Świat, 66-100 Sulechów Anlage zur mechanisch- biologischen Behandlung, 2 Nowa Sól Toensmeier Zachód 50 000 25 000 ul. Szosa Bytomska 1, 67-100 Kiełcz Anlage zur mechanisch- Unternehmen der Zielona biologischen Behandlung, 3 Kommunal- und 40 000 23 137 Góra Al. Zjednoczenia 110, 65- W h i t h ft
Östliche Region Vorhandene regionale Kompostierungsanlagen für Grünabfälle und andere Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen und im Gebiet der östlichen Region selektiv gesammelt werden Jahresverarbeitungs- Pos. Gemeinde Name und Adresse der Anlage Betreiber der Anlage kapazität [Mg/Jahr] Kompostierungsanlage - 1 Sulechów Kompostplatte Nowy Świat, 66- Exped Eco Sp. z o.o. 2 710 100 Sulechów Kompostierungsanlage - ul. 2 Nowa Sól Szosa Bytomska 1, 67-100 Toensmeier Zachód 2 000 Kiełcz Kompostierungsanlage – 3 Szprotawa SITA ZACHÓD Sp. z o.o. 30 000 Kartowice 37 Unternehmen der Kommunal- und Kompostierungsanlage Al. Wohnraumwirtschaft 4 Zielona Góra 3 300 Zjednoczenia 110, 65-120 Insgesamt 38 010
Östliche Region Vorhandene regionale Sammelstellen für Hausmüll im Gebiet der östlichen Region Gesamt- Rest- Po Name und Adresse der Füllvolumen Gemeinde Betreiber der Anlage volumen volumen s. Sammelstelle [m3] [m3] [m3] Sammelstelle für Hausmüll „USKOM" Sp. z o. o. 1 Kożuchów 105 640 85 545 20 095 in Stypułów w Kożuchowie Sammelstelle für Hausmüll, Exped Eco Sp. z o.o. 2 Sulechów 176 900 106 595 70 305 Sulechów Nowy Świat Nowy Świat Unternehmen der Zielona Sammelstelle für Hausmüll, Kommunal- und 3 Wohnraumwirtschaft 4 271 499 3 248 341 1 023 158 Góra Zielona Góra Zielona Góra Sammelstelle für Hausmüll, SITA ZACHÓD Sp. 4 Szprotawa 1 164 463 653 679 510 784 Kartowice z o.o. MZGK Sp. z o.o. 67- Sammelstelle für Hausmüll, 5 Nowa Sól 100 Nowa Sól ul. 711 200 451 059 260 141 Kiełcz 67-100 Nowa Sól Konstruktorów 2 Insgesamt 1 884 483
Westliche Region im Jahr 2015 wohnten hier 206 074 Personen, zu der Region gehören 22 Gemeinden, darunter: Odra‐Nysa‐Bóbr”, Gemeinden: Bobrowice, Bytnica, Gubin – Landgemeinde und Maszewo: Lausitzer Gemeindenverband: Brody, Gozdnica, Gubin‐ Stadtgemeinde, Iłowa, Jasień, Lipinki Łużyckie, Lubsko, Łęknica, Trzebiel, Tuplice, Wymiarki, Żagań‐Landgemeinde, Żagań ‐ Stadtgemeinde, Żary‐ Landgemeinde, Żary‐ Stadtgemeinde:
Westliche Region Vorhandene regionale Anlagen zur mechanisch‐biologischen Behandlung von gemischtem Hausmüll im Gebiet der westlichen Region Durchlass- Durchlass- fähigkeit des fähigkeit des Name und Adresse der Verantwortlicher für den Pos. Gemeinde mechanischen biologischen Anlage Betrieb der Anlage Teils Teils [Mg/Jahr] [Mg/Jahr] Anlage zur Zakład mechanisch- Zagospodarowania biologischen Odpadów Sp. z o.o. 1 Żary 46 000 23 000 Behandlung, (Abfallbewirtschaftungs- Marszów 50 A, 68-200 betrieb) Marszów 50 A, Żary 68-200 Żary
Westliche Region Vorhandene regionale Kompostierungsanlagen für Grünabfälle und andere Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen und im Gebiet der westlichen Region selektiv gesammelt werden Jahresverarbeitungs- Pos. Gemeinde Name und Adresse der Anlage Betreiber der Anlage kapazität [Mg/rok] Zakład Zagospodarowania Kompostierungsanlage, Odpadów Sp. z o.o. 1 Żary 4 000 Marszów 50 A, 68-200 Żary (Abfallbewirtschaftungsbetrieb) Marszów 50 A, 68-200 Żary
Östliche Region Vorhandene regionale Sammelstellen für Hausmüll im Gebiet der östlichen Region Gesamt- Rest- Po Name und Adresse der Füllvolumen Gemeinde Betreiber der Anlage volumen volumen s. Sammelstelle [m3] [m3] [m3] Zakład Sammelstelle für Abfälle, Zagospodarowania die keine gefährlichen und Odpadów Sp. z o.o. 1 Żary neutralen Abfälle sind, 638 000 0 638 000 (Abfallbewirtschaftungs Marszów 50 A, 68-200 Żary betrieb) Marszów 50 A, 68-200 Żary Zakład Zagospodarowania Sammelstelle für Hausmüll, Odpadów 2 Żary (Abfallbewirtschaftungs 210 060 95 060 115 000 ul. Żurawia 68-200 Żary betrieb) Sp. z o.o. Marszów 50 A, 68-200 Żary Insgesamt 753 000
Nördliche Region • im Jahr 2015 wohnten hier 213 842 Personen, • zu der Region gehören 11 Gemeinden: Zweckverband von Gemeinden MG‐6: Bogdaniec, Deszczno, Gorzów Wielkopolski, Kłodawa, Lubiszyn, Santok SGO 5: Dobiegniew, Stare Kurowo, Strzelce Krajeńskie, Zwierzyn, Gemeinde, die zu keinem Verband gehört: Drezdenko.
Nördliche Region Vorhandene regionale Anlagen zur mechanisch‐biologischen Behandlung von gemischtem Hausmüll im Gebiet der nördlichen Region Durchlass- Durchlass- fähigkeit des fähigkeit des Pos Name und Adresse der Verantwortlicher für den Gemeinde mechanischen biologischen . Anlage Betrieb der Anlage Teils Teils [Mg/Jahr] [Mg/Jahr] MBP, Anlage zur mechanisch- Gorzów biologischen INNEKO Sp. z o.o. 1 58 300 31 500 Wielkopolski Behandlung, ul. Gorzów Wielkopolski Teatralna 49, 66-400 Gorzów Wielkopolski
Nördliche Region Vorhandene regionale Kompostierungsanlagen für Grünabfälle und andere Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen und im Gebiet der nördlichen Region selektiv gesammelt werden Jahresverarbeitungs- Name und Adresse der Pos. Gemeinde Betreiber der Anlage kapazität Anlage [Mg/Jahr] Gorzów Kompostierungsanlage INNEKO Sp. z o.o. 1 Wielkopols ul. Teatralna 49, 66-400 3 500 Gorzów Wielkopolski ki Gorzów Wielkopolski
Nördliche Region Vorhandene regionale Sammelstellen für Hausmüll im Gebiet der nördlichen Region Gesamt- Rest- Po Name und Adresse Füllvolumen Gemeinde Betreiber der Anlage volumen volumen s. der Sammelstelle [m3] [m3] [m3] Gorzów Sammelstelle für INNEKO Sp. z o.o. 1 Wielkopol Hausmüll 427 935 153 783 272 982 Gorzów Wielkopolski ski w Gorzowie Wlkp.
Zentrale Region • im Jahr 2015 wohnten hier 169 892 Personen, • zu der Region gehören 15 Gemeinden: Zielverband von Gemeinden – 12: Bledzew, Cybinka, Górzyca, Kostrzyn nad Odrą, Krzeszyce, Lubniewice, Łagów, Międzyrzecz, Ośno Lubuskie, Rzepin, Słońsk, Sulęcin, Torzym, Witnica und Gemeinde Dębno aus der Woiwodschaft Westpommern; Gemeinde, die zu keinem
Zentrale Region Vorhandene regionale Anlagen zur mechanisch‐biologischen Behandlung von gemischtem Hausmüll im Gebiet der zentralen Region Durchlassfähigkeit Durchlassfähigkeit Name und Adresse der Verantwortlicher für den des mechanischen des biologischen Pos. Gemeinde Anlage Betrieb der Anlage Teils Teils [Mg/Jahr] [Mg/Jahr] MBP Zweckverband von Gemeinden CZG-12, 1 Sulęcin Długoszyn 80, 69-200 60 000 28 000 Długoszyn 80, 69-200 Sulęcin Sulęcin Zakład Utylizacji Odpadów (Abfallentsorgungsbetrieb) MBP, International 2 Słubice ul. Słubicka 50, 60 000 24 000 Sp. z o.o., Kunowice, 69–100 Słubice ul. Słubicka 50, 69–100 Słubice Gesamte Durchlassfähigkeit der vorhandenen regionalen Anlagen für 120 000 52 000 mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Zentrale Region Vorhandene regionale Kompostierungsanlagen für Grünabfälle und andere Abfälle, die dem Bioabbau unterliegen und im Gebiet der zentralen Region selektiv gesammelt werden Jahresverarbeitungs- Name und Adresse der Pos. Gemeinde Betreiber der Anlage kapazität Anlage [Mg/Jahr] Kompostierungsanlage Zweckverband von Gemeinden CZG- 1 Sulęcin Długoszyn 80, 69-200 12, 3 300 Sulęcin Długoszyn 80, 69-200 Sulęcin Zakład Utylizacji Odpadów Kompostierungsanlage (Abfallentsorgungsbetrieb) 2 Słubice International 8 000 ul. Słubicka 50, 69–100 Słubice Sp. z o.o., Kunowice, ul. Słubicka 50, 69–100 Słubice Gesamte Durchlassfähigkeit der vorhandenen regionalen Anlagen für die Kompostierungsanlage für Grünabfälle und andere Bioabfälle, die dem Bioabbau 11 300 unterliegen
Zentrale Region Vorhandene regionale Sammelstellen für Hausmüll im Gebiet der zentralen Region Po Name und Adresse Gesamtvolumen Füllvolumen Restvolumen Gemeinde Betreiber der Anlage s. der Sammelstelle [m3] [m3] [m3] Zakład Unieszkodliwiania Odpadów Sammelstelle für (Abfallentsorgungsbetrieb) Abfälle, die keine International 1 Słubice gefährlichen und 600 956 83 599,42 517 368 neutralen Abfälle sind, Sp. z o.o., Kunowice, Kunowice ul. Słubicka 50, 69–100 Słubice Sammelstelle für Abfälle, die keine gefährlichen und Zweckverband von 2 Sulęcin neutralen Abfälle sind, Gemeinden CZG-12, 480 000 335 089 144 911 Długoszyn 80, 69-200 Sulęcin Długoszyn 80 69-200 Sulęcin Gesamtes Restvolumen der vorhandenen regionalen Anlagen – Sammelstellen für Hausmüll – m³ 662 279
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Marschallamt der Woiwodschaft Lebus Umweltdepartement, Abteilung für Genehmigungen und Programme Joanna Dreczkowska, Aleksandra Bocheńska
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