BIM-Auftraggeber-Informations-An- forderungen (AIA) - für Objektplanung .. HOAI Leistungsphase bis Projekt: .. Vertrags-Nr - DEGES
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BIM-Auftraggeber-Informations-An- forderungen (AIA) für Objektplanung ….. HOAI Leistungsphase … bis … Projekt: ….. Vertrags-Nr.: ………. Version 1.71
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Haftungsausschluss 1. Hinweis zur Nutzung der Inhalte Der Inhalt des vorliegenden Dokuments wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und unterliegt weiterhin stetiger Fortschreibung. Der Herausgeber stellt dieses Dokument kostenlos und frei zur Verfügung. Er übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität der darin enthaltenen Informationen. Die Nutzung dieses Dokuments erfolgt auf eigene Ge- fahr. Allein durch den Abruf kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Herausgeber zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Herausgebers. Allein die im Rahmen der Vergabe herausgegebenen projektspezifischen Unterlagen sind als verbindlich anzusehen. 2. Verweise und Benennung von Produkten Das Dokument enthält Verweise auf andere Dokumente und externe Quellen. Für diese haf- tet der jeweilige Herausgeber selbst. Zum Zeitpunkt der Einführung in das vorliegende Doku- ment waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Auf die aktuelle und künftige Gestaltung der Quellen hat der Herausgeber des vorliegenden Dokuments keinen Einfluss, auch ist die permanente Überprüfung der Quellen ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen wer- den die betroffenen Passagen unverzüglich entfernt. Die nicht herstellerneutrale Benennung von Produkten und Lösungen erfolgt nur zur besse- ren Verdeutlichung der darzustellenden Sachverhalte und entfaltet keine Bindungswirkung. 3. Urheberrecht/Verwandte Schutzrechte Das vorliegende Dokument und sein Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Der Herausgeber räumt dem Nutzer des vorliegenden Dokuments kostenlos ein einfaches, räum- lich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesem und dessen Inhalt ein. Das Nut- zungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verar- beitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Inhalte und Rechte Dritter sind als solche zu kennzeichnen. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 2 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Inhalt 1. Einleitung ....................................................................................................................... 6 1.1 Projektübersicht/Projektbeschreibung ..................................................................... 6 1.2 BIM im Projekt …….. ............................................................................................... 6 1.3 Zusatzerklärung ...................................................................................................... 7 2. BIM-Projektziele und BIM-Anwendungsfälle ................................................................... 8 2.1 Übergeordnete BIM-Ziele ........................................................................................ 8 2.2 Projektspezifische BIM-Ziele und -Nutzen ............................................................... 8 2.3 BIM-Anwendungsfälle und erforderliche Fachmodelle ............................................. 8 3. BIM-Abwicklungsplan (BAP) ........................................................................................... 9 4. Definition der BIM-Rollen ...............................................................................................11 4.1 BIM-Kompetenzen und BIM-Referenzen ................................................................11 4.2 BIM-Rollen .............................................................................................................12 4.2.1 BIM-Manager ..................................................................................................12 4.2.2 BIM-Gesamtkoordinator ..................................................................................12 4.2.3 BIM-Fachkoordinator .......................................................................................13 4.2.4 Modellautor .....................................................................................................13 4.3 Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung ..........................................................13 5. Qualitätssicherung .........................................................................................................15 5.1 Prüf- und Freigabeprozess .....................................................................................15 6. BIM-Koordinierung und BIM-Kollaboration .....................................................................16 6.1 BIM-Kollaboration in der jeweiligen Fachdisziplin ...................................................16 6.2 Koordinierung am Koordinationsmodell, Kollisionsprüfung .....................................16 6.3 BIM-Planungsbesprechung und -Modellkoordinationsbesprechung .......................17 6.4 Aufgabenmanagement ...........................................................................................18 7. Modellierungsrichtlinie und Datenanforderungen ...........................................................19 7.1 Koordinatensystem, Einheiten ................................................................................19 7.2 Modellgrenzen........................................................................................................19 7.3 BIM-Modellstruktur und -Modellinhalte ...................................................................19 7.4 Grundlagendaten für die Modellerstellung ..............................................................20 7.5 Modellerstellung, Liefergegenstände ......................................................................20 7.6 Level of Development (LOD) ..................................................................................23 7.6.1 LOD-Anforderungen ........................................................................................23 BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 3 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 7.6.2 Genauigkeit .....................................................................................................24 7.7 Datenaustauschformate .........................................................................................24 7.8 Namenskonventionen, Objekte und Merkmale .......................................................25 7.9 Namenskonventionen, Dateien ..............................................................................25 8. Common Data Environment ..........................................................................................26 8.1 Allgemein ...............................................................................................................26 8.2 Überblick zur Funktionsweise .................................................................................26 8.3 Prozesse und Workflows ........................................................................................27 9. Software ........................................................................................................................31 10. Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................32 BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 4 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Definition der BIM-Rollen 12 Abbildung 2: Prüfworkflow 15 Abbildung 3: Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien 15 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anwendungsfälle 9 Tabelle 2: Eingangsdaten zur Aufstellung des BAP 10 Tabelle 3: Inhalte des BAP 11 Tabelle 4: Rollenbilder bezüglich BIM und BIM-basierter Qualitätssicherung 14 Tabelle 5: Zusammenstellung von Liefergegenständen und Lieferzeitpunkten 18 Tabelle 6: Lieferobjekte 23 Tabelle 7: LOD-Anforderungen 24 BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 5 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 1. Einleitung 1.1 Projektübersicht/Projektbeschreibung Projektbeschreibung und Ziele die mit der BIM-Methodik erreicht werden sollen Anmerkung: Grüne kursive Texte, grüne Punktreihen stellen Platzhalter bzw. Erläuterungen dar, und müssen im Abschluss gelöscht werden …. 1.2 BIM im Projekt …….. Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) sind eine projektspezifische Zusammenfas- sung der unter Anwendung digitaler Methoden (BIM) gestellten wesentlichen Anforderungen an Planer und Projektbeteiligte. Sie sind Teil der Ausschreibungsunterlagen und sollen die Planenden über die Ziele und Informationsbedürfnisse des AG unterrichten. Die AIA unter- stützen die Anwendung von Standards und eine effektive Zusammenarbeit. Die AIA be- schreiben, warum welche Information wann benötigt wird. Sie beschreiben nicht, wie diese Information wo bereitgestellt wird; dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im BIM-Abwick- lungsplan (BAP). Hieraus werden die Modellierungsrichtlinien abgeleitet. Weiterhin definieren AIA verschiedene Prozesse, die der AN in seiner Projektabwicklung zu berücksichtigen hat. Die vorliegenden AIA spezifizieren die relevanten Informationen für die Leistungserbringung der Auftragnehmer. Vornehmlich relevant sind Daten und Informationen, die zu vergabe- und kostenrelevanten Entscheidungen des AG sowie zur Herstellung der Genehmigungsfähig- keit, geometrischen Durchführbarkeit, zur Konflikterkennung/-beseitigung etc. benötigt wer- den. Durch diese Vorgehensweise soll eine Überproduktion von Informationen sowie nicht wertschöpfende Tätigkeiten minimiert werden. Da sich die Verbreitung und Anwendung von BIM speziell im Bereich der Infrastruktur vor dem Hintergrund des „Stufenplans Digitales Pla- nen und Bauen“ des BMVI in Deutschland fortwährend stark verändert, behält sich der AG vor, die in diesem Dokument getroffenen Vorgaben im weiteren Projektverlauf anzupassen. Die Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Im Zuge der Angebotsphase ist vom AN ein Konzept für den BIM-Abwicklungsplan (BAP) an- zufertigen und mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Dieses Konzept soll konkret und projektspezifisch beschreiben, wie der AN plant, die vom AG vorgegebenen BIM-Ziele und AIA unter Verwendung der BIM-Methode in diesem Projekt umzusetzen. Ein konkreter, projektspezifischer BIM-Abwicklungsplan (BAP) wird im Zuge der Planung vom AN Objektplanung erstellt, mit dem BIM-Manager (AG) abgestimmt und nach Freigabe fortlaufend aktualisiert. Die Anforderungen an den BAP bzw. an den Konzept-BAP werden im Abschnitt 3 beschrie- ben. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 6 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Der BIM-Manager als Vertreter des AG und der BIM-(Gesamt-)Koordinator als Vertreter des AN sind Hüter der Einhaltung der definierten Konventionen für das digitale Bauwerksmodell. In beiderseitiger Abstimmung sind Vorgaben und deren Realisierung ständig transparent zu halten. Die zu den Planungsbesprechungen erarbeiteten Planungsergebnisse sind durch Darstellung am Modell zu erläutern. 1.3 Zusatzerklärung Mit der Teilnahme an diesem Projekt zeigt der AN seine BIM-Kompetenz an. Dazu zählt u. a. auch die Befähigung des Objektplaners seine Planung dreidimensional und objektorientiert umzusetzen und auszugeben. Sollte die Befähigung des AN zur Umsetzung der vertragli- chen Anforderungen aus den AIA nicht genügen ist der AN verpflichtet, entsprechende Wei- terbildungsmaßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 7 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 2. BIM-Projektziele und BIM-Anwendungsfälle 2.1 Übergeordnete BIM-Ziele Der Stufenplan Digitales Planen und Bauen, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sieht die schrittweise Einführung von BIM bei der Planung und Realisierung großer Verkehrsprojekte vor. Dabei sollen nach einer Vorberei- tungsphase bis 2017 und einer anschließenden, noch laufenden Pilotierungsphase ab 2020 alle neuen Planungsprojekte des BMVI mithilfe von BIM umgesetzt werden. Der klar formu- lierte Grundsatz vonseiten der Politik lautet daher: „Erst digital, dann real bauen“. Der Auftraggeber sieht ein enormes Potential in der Digitalisierung des Baugewerbes. Dabei kommt der Methode des Building Information Modeling (BIM) eine zentrale Rolle zu. Die Ziel- setzung für die Digitalisierung des Planens und Bauens in Straßenbauprojekten stellt das Projekt in den Fokus. Im Sinne des Projekterfolgs und der projektspezifischen Ziele werden in Zukunft Kultur, Qualität und Effizienz weiterentwickelt. Eine partnerschaftliche Projektkultur und der Teamgeist sollen das Projekt tragen, während intelligente Digitalisierung und Stan- dardisierung die Effizienz erhöhen sowie Transparenz und Verlässlichkeit für eine hohe Qua- lität sorgen. 2.2 Projektspezifische BIM-Ziele und -Nutzen Grundlegende Ziele sind: Schaffung einer modellgestützten Grundlage zur Verifizierung der konventionellen Planung des Brückenbauwerks Detaillierte und modellbasierte Darstellung des Rückbaus und der damit verbundenen Baustellenlogistik Höhere Qualität der Projektinformationen durch verschiedenartige Visualisierungen aus Modellen Verbesserung der internen und externen Projektkommunikation und Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit Verbesserung der Planungsqualität und des Risikomanagements durch höhere Transparenz in der iterativen (3D) Planung mehrerer Beteiligter zur Ermittlung einer technisch optimalen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Vorzugslösung Höhere Kostensicherheit (5D) durch höhere Qualität der Planung Optimierung des Informationsaustausches und der Kommunikations-Dokumentation unter den Projektbeteiligten mittels einer gemeinsamen Daten-Plattform (CDE) Frühzeitige und verbesserte Koordination mit beteiligten Dritten wie beispielsweise den Ver- und Entsorgungsbetrieben Weitere Ziele werden durch die Anwendungsfälle beschrieben. 2.3 BIM-Anwendungsfälle und erforderliche Fachmodelle In diesem Abschnitt erfolgt die Auflistung der definierten Anwendungsfälle. Der Auftraggeber versteht unter diesen Anwendungsfällen die Aufgaben und Lieferleistungen der Planung, Vergabe, Ausführung und dem Betrieb von Bauprojekten in Anlehnung an die HOAI. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 8 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Anwendungsfall Code Erläuterung des AWF (Bezeichnung) AwF.01 Abbruchplanung Kompliziert…. Tabelle 1: Anwendungsfälle 3. BIM-Abwicklungsplan (BAP) Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) legt die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Projekt inhalt- lich und strategisch fest. Er dient dazu, die Umsetzung aller projektspezifischen Ziele des AG aufzuzeigen sowie darzulegen, wie die AIA vom AN umgesetzt werden soll. Der Bieter erstellt einen BAP (Version 0.0), den er seinen Angebotsunterlagen beifügt. Die- ser enthält die in der Tabelle 3 aufgeführten Bestandteile. Hierbei ist insbesondere auch auf die Herangehensweise bezüglich der BIM-Methodik, die geplante Umsetzung der Anwen- dungsfälle, das Konzept der gemeinsamen Datenumgebung und auf die geplante Software- Strategie einzugehen. Auf der Grundlage des mit den Angebotsunterlagen abzugebenden Konzept- BAP (Version 0.0) ist 2 Wochen nach Auftragserteilung vom Bieter ein BIM-Abwicklungsplan (Version 1.0) zu konzipieren. Der BAP ist während der gesamten Leistungserbringung in Abstimmung mit dem AG bzw. BIM-Manager vom AN kontinuierlich fortzuschreiben. Die Eingangsdaten, die für die Aufstellung des BAP zur Verfügung stehen, sind in der folgen- den Tabelle zusammengefasst: Beschreibung Lieferant Projektziele AG Spezifische Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) AG Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen AG Diverse Informationen bzw. Vereinbarungen aus Besprechungen bzw. sonstigen Work- AG/AN shops während des Planungsprozesses BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 9 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Tabelle 2: Eingangsdaten zur Aufstellung des BAP Der erwartete Umfang zum Inhalt des BAP (Liefergegenstand) ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Alternativ kann auf den Muster-BAP des AGs zurückgegriffen werden. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 10 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Beschreibung Inhalt Übergabe- Liefe- formate rant BAP (Version 0.0) Überführung BIM-Ziele & AIA in BIM-Anwendungen DOCX, PDF AN - Konzeptionell Konzept während der Projektstruktur, Zusammenarbeit, Rollen & Verant- Ausschreibungsphase wortlichkeiten Beschreibung der geplanten Umsetzung der An- wendungsfälle Nachweis von BIM-Referenzen und -Kompetenzen Prozesse der Qualitätssicherung Geplante Software-Strategie Geplante Datenplattform CDE Geplanter Kollaborationsprozess Geplante Vorgehensweise in modellbasierten und virtuellen Planungsbesprechungen (VDR) BAP (Version 1.0) Überführung BIM-Ziele & AIA in BIM-Anwendungen DOCX, PDF AN Konkrete Beschreibung der geplanten Umsetzung Version 1.0 als Grund- der Anwendungsfälle lage Rollen und Verantwortlichkeiten des AN Definition der BIM-Rollen Prozesse der Qualitätssicherung und Prüfkriterien Art und Ausführung der Koordinierung Modellierungsrichtlinien und Datenanforderungen Liefergegenstände bezogen auf die Anwendungs- fälle Meilensteine und Datenübergabepunkte Umsetzung des LOD-Konzepts Beschreibung der Kollaborationsprozesse Auflistung der verwendeten Software und der Da- tenaustauschformate BAP (Version X.X) Wie zuvor (BAP Version 1.0) jedoch fortlaufend DOCX, PDF AN fortgeschrieben gemäß des Projektfortschritts Fortgeschriebene Ver- (mind. 1x pro HOAI-Leistungsphase) sionen (fortlaufender Prozess) Tabelle 3: Inhalte des BAP 4. Definition der BIM-Rollen 4.1 BIM-Kompetenzen und BIM-Referenzen Der Auftragnehmer stellt die in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen benannten BIM-Kompetenzen sicher. Es ist AN-seitig ferner zu gewährleisten, dass die unter Punkt 4.2 beschriebenen Rollen kontinuierlich ausgefüllt werden. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 11 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 4.2 BIM-Rollen Abbildung 1: Definition der BIM-Rollen 4.2.1 BIM-Manager Der BIM-Manager ist der Vertreter des Auftraggebers im BIM-Management gegenüber dem BIM-Gesamtkoordinator (Vertreter des AN). Seine primäre Rolle besteht in der Sicherstellung der Anwendung und Umsetzung digitaler Methoden im Projekt. Er entwickelt die Anwendung der BIM-Methode im Projekt weiter. Der BIM-Manager führt Konzeptions- und Steuerungsmaßnahmen der Prüf-und Freigabeprozes- ses durch. Wesentliche Aufgabe ist die Prüfung der formalen Konformität (Datenqualität, In- formationsqualität) der digitalen Liefergegenstände anhand des Koordinationsmodells. Er überprüft die Prozesse der Projektbeteiligten und beteiligt sich an dem modellbasierten Infor- mationsaustausch im Projekt. Er wirkt wesentlich mit an der Entstehung und Prüfung des BAP. 4.2.2 BIM-Gesamtkoordinator Der BIM-Gesamtkoordinator ist verantwortlich für die Anwendung der BIM-Methodik auf Auf- tragnehmerseite. Er ist direkter Ansprechpartner des BIM-Managers. Seine primäre Aufgabe ist die Koordinierung der BIM-Fachkoordinatoren aller Fachplanungen. Er führt die einzelnen Fachmodelle in einem Koordinationsmodell zusammen. Er ist verantwortlich für z. B. Kollisi- onskontrollen zwischen den Fachmodellen sowie Modellanalysen und erwirkt die Einhaltung der geforderten Anwendungsfälle, die aus diesem Dokument resultieren. Der BIM-Gesamt- koordinator führt die übergeordnete Prüfung der Daten hinsichtlich der formalen Konformität mit den AIA und dem BAP durch. Er erstellt den BAP und schreibt ihn stetig fort. Die Ver- pflichtung zur Fortschreibung erlischt mit Beginn einer Leistungsphase, in der die BIM-Me- thode ausdrücklich nicht vereinbart worden ist. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 12 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 4.2.3 BIM-Fachkoordinator Der BIM-Fachkoordinator ist analog zu den Aufgaben des BIM-Gesamtkoordinator für sein Fachmodell verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für die Modellautoren seines Fachmodells, den BIM-Gesamtkoordinator und den BIM-Manager. Er stellt die fachtechnische, informati- onstechnische und datentechnische Qualität seines Fachmodells sicher. 4.2.4 Modellautor Der Modellautor ist ein qualifizierter Ingenieur oder Konstrukteur. Er erstellt die Modelle in der geforderten Qualität. 4.3 Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung Der AN ist verpflichtet, ausschließlich kollisions- und widerspruchsfreie Modelle und Mo- dellableitungen an den AG und/oder weitere Projektbeteiligte zu übergeben. Es ist ferner zu gewährleisten, dass die Modelle all die Daten transportieren, die zur Erfül- lung der Bestellung – hier im Besonderen der Anwendungsfälle – notwendig sind. Die Qualitätssicherung dient einerseits der Sicherstellung der Planungsqualität und anderer- seits dem BAP-konformen Informationsaustausch im Innenverhältnis aller Projektbeteiligten und im Außenverhältnis zum Auftraggeber. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten für die Qualitätssicherung werden den BIM-Rollen zugeordnet. Die Verantwortlichkeiten zur datentechnischen Qualitätssicherung sind in folgender Tabelle beschrieben. Die Verantwortlichkeiten zur Sicherung der Planungsqualität sind hiervon nicht beeinflusst, bekannte Prozesse und Verantwortlichkeiten haben weiterhin Bestand. BIM-Rolle Rollenbild Qualitätssicherung Modellautor Erstellung der Fachmodelle für die eigene Pla- Kontinuierliche Qualitätsprüfung nungsdisziplin der eigenen Fachmodelle Ableitung der Pläne und ergänzender Doku- Einhaltung der Modellierungsregeln mente, wie Stücklisten, etc., aus den Fachmo- und LOD-Festlegungen bei der Er- dellen stellung der Fachmodelle. Praktische Umsetzung der spezifischen BIM- Prüfung der bereitzustellenden Anwendungsfälle in den jeweiligen Software- Fachmodelle produkten Validierung der Exportdateien zur Bereitstellung für die Koordination und anderweitige Nutzung Fachkoordi- Ansprechpartner der Projektleitung, des BIM- Kontrolle, Freigabe und Übergabe nator Gesamtkoordinators und BIM-Managers in al- der BIM-Fachmodelle an den BIM- len BIM-betreffenden Fragen für die eigene Gesamtkoordinator für die BIM-ba- Fach-Planung sierte Koordination. Sicherstellung der Umsetzung der vereinbar- Sicherstellung und Prüfung der ei- ten BIM-Anwendungsfälle für die eigene Pla- genen BIM-Fachmodelle gemäß nung der LOD-Festlegungen und An- Bereitstellung der BIM-Fachmodelle auf der wendung der Modellierungsrichtli- bereitgestellten Projektplattform gemäß dem nien vereinbarten Lieferplan Bei Verantwortung über mehrere Sicherstellen, dass ausschließlich relevante In- BIM-Fachmodelle zusätzliche Prü- formationen für den Koordinationsprozess fung der Koordination zwischen diesen Modellen vor Übergabe an den Gesamtkoordinator BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 13 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. BIM-Rolle Rollenbild Qualitätssicherung übergeben werden, und bereitgestellte Da- teien hinsichtlich Größe und Inhalt optimiert sind. Gesamtkoor- Erstellung und Fortschreibung des BIM-Projek- Prüfung der erstellten BIM-Koordi- dinator tabwicklungsplans nationsmodelle auf Einhaltung der Einhaltung der festgelegten Meilensteine und geforderten datentechnischen Qua- Fertigstellungsgrade für die periodischen BIM- lität (wie Modellierungsregeln und Übergaben an den Auftraggeber inklusive der LOD-Festlegungen) notwendigen Abstimmungen mit dem BIM-Ma- Prüfung der bereitgestellten BIM- nager Fachmodelle auf die Einhaltung der Festlegung und Durchführung der Koordina- geforderten datentechnischen Qua- tion der BIM-Modelle der jeweiligen Anwen- lität und der benötigten Informati- dungsfälle onstiefe, ggf. zurückweisen und Freigabe und Überprüfung der BIM-Fachmo- neu anfordern bei Nichteinhaltung. delle der Objekt- und Fachplaner im Sinne der Qualitätssicherung des Koordinati- Koordinierbarkeit und hinsichtlich der Konfor- onsprozesses, der Dokumentation mität mit dem BAP der Prüfergebnisse und der Nach- Freigabe des BIM-Koordinationsmodells für verfolgung der Änderungen in der die Planungsbesprechungen und Verfolgung weiteren Modellbearbeitung. der am BIM-Koordinationsmodell festgestellten Änderungsanforderungen Manager Verantwortlich für die Steuerung der BIM-An- Überprüfung der vereinbarten BIM- wendungen im Projekt sowie die Festlegungen Datenübergaben auf die geforderte der BIM-bezogenen Rechte und Pflichten der datentechnische Qualität gemäß Projektteilnehmer BAP Mitwirken bei der Erstellung und Fortschrei- Definition und Überprüfung der bung des BIM-Projektabwicklungsplans Meilensteine für die BIM-Daten- Beratung der Projektleitung bei der weiteren übergaben in Abstimmung mit der Ausgestaltung der BIM-Implementierung im Projektleitung Projekt Freigabe Modelle hinsichtlich der Überprüfung der Einhaltung des BAP, der Ko- datentechnischen Qualität gemäß ordinationsprozesse und Workflows, sowie BAP zu den vordefinierten Meilen- vereinbarter Standards und Richtlinien steinen Tabelle 4: Rollenbilder bezüglich BIM und BIM-basierter Qualitätssicherung Der AG schließt nicht aus, dass seitens des AN mehrere Rollen von einer Person ausgefüllt werden. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 14 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 5. Qualitätssicherung 5.1 Prüf- und Freigabeprozess Der Prüfworkflow im Projekt ist entsprechend Abbildung 2 vorzunehmen. Der AN hat diese Abbildung als Vorlage für eine Ausarbeitung im BAP mit projektspezifischen Rollen und Betei- ligten zu verwenden. Bei Änderungen im Beteiligtenkreis ist diese Abbildung stetig zu aktuali- sieren. Abbildung 2: Prüfworkflow Die gezeigte Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien werden in Abbildung 3 genauer darge- stellt. Abbildung 3: Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 15 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 6. BIM-Koordinierung und BIM-Kollaboration 6.1 BIM-Kollaboration in der jeweiligen Fachdisziplin Die Fachmodelle (ggf. auch deren Teilmodelle) werden von Verantwortlichen der jeweiligen Fachdisziplin entsprechend den geforderten Fertigstellungsgraden (LOD) erstellt. Hierbei er- folgt jeweils bereits eine Koordination an den Schnittstellen zu den anderen Fachdisziplinen. Zu diesem Zweck werden die jeweils aktuell im Status „Geteilt“ oder „Freigegeben“ über die CDE verfügbaren Fachmodelle (ggf. auch deren Teilmodelle) der anderen Fachdisziplinen referenziert sowie zur Koordination des eigenen Fachbeitrages herangezogen. Die Weiterbearbeitung der Fachmodelle erfolgt zudem auf Grundlage der aus den Koordinie- rungsrunden entstandenen Protokolle und der zugewiesenen Aufgaben. Darüber hinaus sind die einzelnen fachdisziplinären Teilmodelle vor Veröffentlichung durch den jeweiligen BIM-Koordinator auf deren inhaltliche Vollständigkeit und die geometrische Genauigkeit zu prüfen. Es sind die im BAP festzulegenden Prüfregeln in datentechnischer und in planerischer Hinsicht anzuwenden und deren Einhaltung nachzuweisen. Als Mindestanforderungen sollten die Plausibilitätsprüfungen außerdem die geometrische und parametrische Vollständigkeit, visuelle Überprüfungen, Überprüfungen der Umsetzbar- keit bautechnischer Details, Plausibilitätsnachweise zu den ermittelten Massen sowie eine Regelwerkskonformität beinhalten bzw. berücksichtigen. Schließlich ist sicherzustellen, dass die vom AG vorgegebenen Projektziele durch die vorlie- gende Planung eingehalten werden können. Nach Einarbeitung der Änderungen wird ein neuer Revisionsstand der Fachmodelle durch die Koordinatoren geprüft übergeben und durch den Gesamtkoordinator freigegeben. 6.2 Koordinierung am Koordinationsmodell, Kollisionsprüfung Die Koordination liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird im BIM-Abwicklungsplan dokumentiert. Alle Fachmodelle sind durch den BIM-Gesamtkoordinator (Verkehrsanlage) zu einem ge- samthaften Koordinationsmodell zusammenzuführen und gemäß Abstimmung mit dem AG zu veröffentlichen. Das Koordinationsmodell ist regelmäßig modellbasiert und anwendungsfallbezogen zu prü- fen; die Prüfberichte sind entsprechend zu dokumentieren. Das BIM Collaboration Format (BCF) und ein damit verbundenes Issue-Management sind Mittel der Wahl. Die Kollisionsprüfung erfolgt immer im Koordinationsmodell, das alle Fachmodelle inkludiert. Die Feststellung der Kollisionsfreiheit der aktuellen Planung hat immer oberste Priorität, um Unstimmigkeiten in der Planung frühestmöglich feststellen und beheben zu können. Der An- spruch an die Kollisionsfreiheit wird dabei immer im LOD zur entsprechenden Leistungs- phase definiert und ist einzuhalten (Modelldaten und Informationstiefe). Ist eine vollständige Kollisionsfreiheit des Modells aufgrund technischer Beschränkungen der Software nicht möglich, so hat der AN den möglichen Grad der Kollisionsfreiheit zu Beginn des Projektes mit dem AG abzustimmen und im BAP zu präzisieren. Demnach können fol- gende mögliche Grade der Kollisionsfreigaben erteilt werden: BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 16 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Kollisionsgeprüft: Äquivalent zur Kollisionsprüfung in konventioneller 2D-Planung: Die Hauptelemente der Trasse und der Bauwerke in Verbindung mit dem Bestand werden kollisionsfrei, durch Vermeidung von geometrischen Überschneidungen, geplant. Kleinere Ele- mente werden während der Bauzeit koordiniert. Kollisionsbefreit: Prüfung wird auf weitere Elemente des Modells ausgedehnt; wie weit ist jeweils spe- zifisch für das Projekt zu definieren. 6.3 BIM-Planungsbesprechung und -Modellkoordinationsbesprechung 6.3.1 Allgemeines Während der Modellierungsphase sind zur Planungsprüfung regelmäßig Modellkoordinati- onsbesprechungen durchzuführen. Diese sollten bei entsprechend zur Verfügung stehender Technik bevorzugt auch als Videokonferenzen (virtual design review) stattfinden. Die Datenbereitstellung durch die BIM-Koordinatoren der einzelnen Fachdisziplinen an den BIM-Gesamtkoordinator hat jeweils rechtzeitig vor einem solchen Termin zu erfolgen. Der BIM-Gesamtkoordinator bereitet die Gesamtmodelle entsprechend der zu diskutierenden Themen vor und stellt sicher, dass diese unter den in den Besprechungsräumlichkeiten vor- handenen Voraussetzungen funktionieren. Der BIM-Gesamtkoordinator ggfls. in Zusammenarbeit mit den BIM-Koordinatoren, erstellt in den Koordinationsmodellen bereits Ansichtspunkte, um in der Planungsbesprechung schnell die gewünschte zu diskutierende Ansicht auf das jeweilige Modell verfügbar zu machen. Die so vorbereiteten Koordinationsmodelle inkl. der jeweiligen Fachmodelle sind dem BIM- Manager rechtzeitig vor der Besprechung zu übergeben, so dass der AG den aktuellen Pla- nungsstand bewerten und sich auf die Besprechung vorbereiten kann. Ergebnisse der Planungsbesprechungen sollen modellbasiert protokolliert, nachverfolgt so- wie daraus resultierende Modelländerungen wieder ebenso modellbasiert, wenn möglich un- ter Verwendung des offenen Formats BCF, dokumentiert werden. Im BAP ist zu definieren, wie häufig diese Besprechungen zwischen den Planungsbeteiligten stattfinden sollen und wann Daten hierfür im Vorfeld bereitstehen sollen. 6.3.2 Lieferzeitpunkte Für eine effiziente Koordination und Steuerung des Projektes ist ein regelmäßiger Austausch von aktuellen Zwischenständen der einzelnen digitalen Liefergegenstände maßgebend. Der Austausch der digitalen Liefergegenstände erfolgt ausschließlich über die Gemeinsame Da- tenumgebung. Grundsätzlich werden die Datenübergabe (Data Drops) der aktuellen Pla- nungsstände regelmäßig zu den Planungsbesprechungen sowie am Ende der jeweiligen Leistungsphase vorgesehen. Folgende Lieferzeitpunkte werden vom Auftraggeber vorgegeben, wobei im Zusammenhang mit einer Abstimmung des BAP zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Konkretisierun- gen erfolgen können. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 17 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Liefergegenstände Zeitpunkt in den LPH 1-8 Format Zwischenstände1 der digitalen Alle vier Wochen ab Start der jeweiligen Leis- IFC, CPIXML Fachmodelle tungsphase und am Ende jeder Leistungs- phase Koordinationsmodell Alle vier Wochen zu den jeweiligen Planungs- IFC / CPIXML / PFS / besprechungen und am Ende einer Leistungs- CPA phase Qualitätsberichte3 zu den Zwi- Bei jeder Lieferung eines Zwischenstandes o- PDF schenständen der digitalen Fach- der eines finalen Modells. modellen und Koordinationsmo- delle Kommunikation und Nachverfolgen Im Turnus der jeweiligen Planungs- und Koor- BCF der Aufgaben aus der Koordination dinationsbesprechung der Modelle (Issuetracking) Abgabestände2 der digitalen Fach- Am Ende der jeweiligen Leistungsphase IFC, CPIXML, Nativ modelle Abgeleitete Pläne, finale Qualitäts- Am Ende der jeweiligen Leistungsphase PDF berichte3 und weitere Informatio- (LPH2, LPH3, LPH4,…) nen Gesamtmodell Am Ende der jeweiligen Leistungsphase IFC, CPIXML Ergebnisse der Mengenermittlung Am Ende der jeweiligen Leistungsphase CSV, XML, PDF aus den Modellen zur Kosten- schätzung Ergebnis der modellbasierte Kos- Am Ende der jeweiligen Leistungsphase nativ tenermittlung BAP Zu Beginn jeder jeweiligen Leistungsphase PDF Tabelle 5: Zusammenstellung von Liefergegenständen und Lieferzeitpunkten 1) Zwischenstände stellen den aktuellen Arbeitsstand dar und enthalten daher noch nicht die am Ende der Leis- tungsphase geforderte Informationsbedarfstiefe. 2) Abgabestände müssen die geforderte Informationsbedarfstiefe enthalten. 3) Die Vorlage für die Qualitätsberichte wird im Rahmen des BAP durch den Auftraggeber vorgegeben und kann durch den Auftragnehmer ergänzt werden. 6.4 Aufgabenmanagement Um modellbasierte Aufgaben, Ergebnisse der Planungsbesprechungen, Modellkoordinie- rungskommentare etc. zu erzeugen, nachzuverfolgen und schließlich deren Bearbeitung zu prüfen hat der Auftraggeber ein Aufgabenmanagementsystem aufgesetzt. Die Nutzung erfolgt nach Vorgaben des AG und ist durch den AN einzukalkulieren. Eine de- tailliertere Beschreibung erfolgt im Abschnitt 8. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 18 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 7. Modellierungsrichtlinie und Datenanforderungen 7.1 Koordinatensystem, Einheiten Das von allen Projektbeteiligten, für alle georeferenzierten Daten (Bauwerksmodelle, Stre- ckenmodelle, Trassendaten, geotechnische Daten, CAD-Daten, Geo-TIFFs etc.), zu verwen- dende Referenzsystem besitzt folgende Spezifikation: Bezugssystem Lage: ETRS89_UTM32 (Lagestatus 489) Bezugssystem Höhe: Deutschen Haupthöhennetz DHHN92 (Höhenstatus 160) Eine einheitliche Georeferenzierung im beschriebenen System ist bei der Erstellung sowie beim Austausch von Planungsdaten zu gewährleisten. Es ist zwingend erforderlich, die Kompatibilität zwischen den einzelnen Modellen sowie sons- tiger fachdisziplinärer Unterlagen zu testen. Falls aufgrund der informationstechnischen Bearbeitung der Modelle ein Modell-Nullpunkt bzw. ein lokales Koordinatensystem erforderlich ist, muss dieses im Bezug zum festgelegten globalen Lage- und Höhensystem stehen, und im BAP spezifiziert und dokumentiert werden. Eindeutige Transformationsparameter sind in den jeweiligen georeferenziert arbeitenden Systemen zu definieren, zu hinterlegen und als Definitionsdateien allen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Information der Referenzierung der Daten im jeweiligen Referenz- system ist über Metadaten, getrennt für Lage und Höhe, im verwendeten Datenmanage- mentsystem mitzuführen. Für alle Daten mit geometrischen Inhalten und Mengenangaben jeglicher Art gelten folgende Festlegungen: Allen Daten ist das metrische System zu hinterlegen. Als Basiseinheit für Längen gilt Meter. Weitere notwendige Einheiten sind in der Mo- dellierungsrichtlinie enthalten. Ergebnisse modellbasierter Berechnungen sind in der Anzahl der Nachkommastellen und hinsichtlich der Rundung so auszugegeben, dass diese den für die Leistungs- phase gültigen Toleranzen entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass keine falschen Genauigkeiten aufgrund der Ausgabe von Werten mit sehr vielen Nachkommastellen suggeriert werden. 7.2 Modellgrenzen Die Ausdehnung der Modellgrenzen ergibt sich aus der Abhängigkeit der Festlegungen zur Vorgehensweise für die umweltfachlichen, schalltechnischen und ggfs. luftschadstofftechni- schen Untersuchungen sowie aus den Anforderungen und dem Umfang der Visualisierun- gen. Die Modellgrenzen umfassen dabei den Kern-und Außenbereich der Planung bzw. Vermessung. Die Festlegungen zur Begrenzung des Außenbereiches werden zusammen mit dem Auftrag- geber definiert. Die Definition des Kernbereiches findet in der Leistungsbeschreibung statt. 7.3 BIM-Modellstruktur und -Modellinhalte Der BIM-Methodik liegt eine Arbeitsweise zugrunde, nach der alle am Projekt Beteiligten ihre Fachbeiträge und Planungsergebnisse modellbasiert entwickeln und zur Kollaboration bzw. Koordination zur Verfügung stellen. Diese Fachbeiträge werden als Fachmodelle über das BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 19 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. gemeinsame CDE bereitgestellt. Fachmodelle können aus mehreren inhaltlich sich ergän- zenden Teilmodellen bestehen. Sie können jedoch auch aufgrund besserer Datenhandhab- barkeit oder aus anderen Gründen in einzelne zonenbasierte Teilmodelle zerlegt werden. Um Redundanzen zu vermeiden, darf jede Information jedoch nur einmal in genau einem Teilmodell auftauchen. Werden identische Informationen in mehreren Teil-, Fach-oder Koor- dinationsmodellen immer wieder benötigt, so sind diese trotzdem nur in einem Modell abzu- legen. Abbildung 4: Modellstruktur 7.4 Grundlagendaten für die Modellerstellung Die Grundlagendaten für die Modellerstellung sind durch den AN zu beschaffen. Art und In- halt werden vom AG anwendungsfallspezifisch vorgegeben. 7.5 Modellerstellung, Liefergegenstände Es sind alle zur Ausführung der Anwendungsfälle (siehe Ziff. 2.3) notwendigen Modelle (Ko- ordinationsmodelle, Fachmodelle, Teilmodelle), zu erstellen. Alle Fachmodelle und Fachplanungen sind so zu entwickeln, dass sie der Durchführung der unter Punkt 2.3 beschriebenen Anwendungsfälle dienen. Die Modelle und die mit den Modellelementen verknüpften Daten sind dem AG so bereitzu- stellen, dass er nachvollziehen kann, welches Modellelement, z. B. mit welchem Vorgang o- der welcher Leistung verknüpft ist und umgekehrt. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 20 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Teil-/Fachmodell Erläuterung/Inhalte Gemäß den vereinbarten Lieferobjekten kann das Fachmodell der Um- gebung aus den nachfolgend aufgeführten Komponenten bestehen: Bestandsaufnahme anhand von Drohnenbefliegung, Laserscans und 360-Grad Fotos Digitales Geländemodell Raster-DGM Orthofotos Umgebung Katasterdaten (ALKIS-Daten) Digitale Karten Fachkarten Bestandsdaten Verkehrsanlage Gebäude (städtebauliche Gegebenheiten) naturräumliche und schutzgutbezogene Daten (Umwelt) Das Fachmodell stellt die bestehende Situation inner-und außerhalb des Eingriffsbereichs dar. Input: Output: GIS-Daten (Shape, ALKIS) CPA (Modell mit gemappten Flächen) DGM 5 DGM der Vermessung LandXML CPIXML Georeferenzierte JPG, TIFF o. glw. GeoJson CityGML CAD-Daten DWG, DXF Das Fachmodell umfasst die Modellierung der Bestandssituation zum Beginn der Planung und betrifft die im Eingriffsbereich befindlichen: Bauwerke Verkehrsanlagen einschließlich der vorhandenen Bestand Bestandsdaten zu Entwässerungseinrichtungen Bestandsdaten zur Leitungssituation Dabei ist von jedem bestehenden Bauwerk und auch ggf. von jeder be- stehenden Verkehrsanlage jeweils ein Fachmodell anzufertigen. Die Granularität (LOD) des Modells wird in Absprache mit dem AG festge- legt. Input: Output: Punktdaten (.xyz) IFC Punktwolken (.xyz) CPIXML Bestandsunterlagen CAD-Daten DWG, DXF Das Fachmodell dient der Zusammenstellung der erforderlichen GIS- Daten, mit dem Ziel der Darstellung in einem Koordinationsmodell. In- Umwelt halte können in Abhängigkeit von den vereinbarten Lieferobjekten fol- gende Fachkarten sein: BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 21 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Wasserwirtschaft Immissionsschutz Naturschutz Landwirtschaft Die GIS-Daten müssen ggf. in das Datenformat DXF oder DWG kon- vertiert werden. Dabei sind alle Flächen mit Schraffuren und Farben gem. RE2012 auszustatten und in separaten Layern zu gruppieren. Die Fachkarten dienen vorrangig der informativen Darstellung im Koor- dinationsmodell. Die Auswertung der Eingriffe, wie z. B. dem Raumwi- derstand oder Flächenbedarf, erfolgt in der jeweiligen Fachsoftware. Input: Output: GIS-Daten (Shape o. glw.) GeoJson Georeferenzierte JPG, TIFF o. glw. Die Erstellung des Fachmodells dient der Erfassung der Baugrundsitu- ation, und sollte über folgende Inhalte verfügen: Baugrunddaten Baugrund Hydrologisch Daten (z. B. Daten zu Wasserständen) Das Fachmodell sollte nach Möglichkeit über die Teilmodelle Bau- grundschichten und Grundwasserhorizonte verfügen. Input: Output: Bohrprofile IFC 3D-DWG Die Erstellung des Fachmodells dient der Erfassung der bestehenden Leitungssituation. Dabei muss es über folgende Inhalte verfügen: Bestandsdaten zu Entwässerungseinrichtungen Bestandsdaten zur Leitungssituation Leitungsbestand Die dargestellten Leitungen und Kanäle befinden sich in der Regel in einer ungeklärten Lage. Neben der Dimensionierung der Leitung bzw. des Kanals sind deshalb um jede Leitung und jeden Kanal transpa- rente Volumenkörper für einen möglichen beanspruchten Raum zu de- finieren. Input: Output: 3D-DWG/-DXF IFC Vermessungsdaten CPIXML Schachtblätter Die Modellierung der Fachmodelle für: die Objektplanung der Ver- kehrsanlage bzw. der Ingenieurbauwerke muss mindestens gem. den Erfordernissen der jeweiligen Leistungsphase erfolgen. Neben diesen Erfordernissen ist der vereinbarte LOD zu beachten. Planung Eine Unterteilung des Fachmodells in Teilmodelle ist in Absprache mit dem AG zulässig. Weitere Fachmodelle der Planung können neben der Objektplanung auch z. B. ausschließlich Maßnahmen der Umweltplanung oder des Hochbaus enthalten. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 22 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. Input: Output: IFC CPIXML Das Koordinationsmodell umfasst die Koordinierung der Planungsfach- modelle des AN und Integration aller Fachmodelle. (z. B. Vermessung, Koordinationsmodell Umwelt, Schall, weitere Objektplanungen) Ziel des Koordinationsmodells ist u. a. der Nachweis der Kollisionsfrei- heit zwischen den koordinierten Planungsfachmodellen. Input: Output: Fachmodelle CPA Weitere Koordinationsmodelle Tabelle 6: Lieferobjekte 7.6 Level of Development (LOD) Das modellbasierte Arbeiten im Rahmen der BIM-Methodik erfordert eine Weiterentwicklung des bisherigen über Maßstäbe definierten Konzepts, wie es durch fachspezifische Zeichen- vorschriften für Planungsunterlagen (z. B. RE 2012 und/oder RAB-ING) umgesetzt wird. Die Anwendung der BIM-Methodik ermöglicht es, anwendungsfallbezogen über den Grad der Generalisierung und der Inhaltstiefe die erforderliche Modellierung eines Planungsgegen- stands anzugeben. Dazu wird in der BIM-Methode die LOD-Angabe (Level of Development) herangezogen, die nach allgemeinem Verständnis sowohl den Genauigkeitsgrad der modellierten Geometrie (LOG – Level of Geometry) als auch die Zuordnung relevanter Informationen bzw. Attribute (LOI – Level of Information) beschreibt und definiert. LODs werden üblicherweise in Kategorien von LOD 100 bis LOD 500 eingestuft. Dabei kann der Entwicklungsgrad verschiedener Objekte innerhalb eines Modells sowie auch zwischen LOG und LOI durchaus variieren. Ziel des Konzepts ist es, dass je nach Risiko, Entschei- dungsgrundlage oder anderen Fragestellungen bedarfsgerecht Informationen und/oder Di- mensionen hinzugefügt werden. Die Vorgabe der Informationsstruktur, und damit die Vorgabe zur Attribuierung der Merk- male, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Ziel ist es, durch eine Standardisierung von Seiten des AG, eine höhere Transparenz und Effizienz im Informationsmanagement zu erreichen. Es obliegt einzig dem AG zu entscheiden ob im Einzelfall auf Standards des AN zurückge- griffen wird. Der AN kann nicht davon ausgehen, dass die durch ihn erarbeiteten Standards im Projekt wirksam werden. 7.6.1 LOD-Anforderungen Beispielhafte Darstellung der LOD-Zuordnung. In dieser Tabelle sollen alle Fachmodelle mit einer eindeutigen Zuweisung des LODs aufgelistet werden. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 23 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. LOD/Leistungsphase Fachmodell LPH1 LPH2 LPH3 LPH4 LPH5 LPH6 LPH7 LPH8 LPH9 Umgebung 100 100 100 Bestand Strecke 100 BW 1 200 Planung Strecke 200 BW 1 300 Tabelle 7: LOD-Anforderungen Die vollumfängliche Detaillierung des LOD (LOG/LOI) findet sich im LOD-Konzept des AG wieder (sh. Anlagen zur AIA). 7.6.2 Genauigkeit Das LOD hat in seiner Genauigkeit den Erfordernissen der Planung in der jeweiligen Leis- tungsphase zu entsprechen. Dies gilt besonders für das LOD 100. Vor diesem Hintergrund nimmt der AG keine Definition des Level of Accuracy (LOA) vor. 7.7 Datenaustauschformate Digitale Methoden können nur dann effizient genutzt werden, wenn über alle Leistungspha- sen hinweg durchgängige Prozesse Anwendung finden. Für sämtliche digitale Planungsleis- tungen sind daher offene, herstellerneutrale Dateiformate, die über offene Schnittstellen zum verlustfreien Informationsaustausch zwischen Software-Applikationen verschiedener Herstel- ler verwendet werden können, zu nutzen. Vom AN ist sicherzustellen, dass nach Abschluss der jeweiligen Planungsphase die Pla- nungsdaten verlustfrei in die nächstfolgende Planungsphase übernommen und weiterbear- beitet werden können. Als herstellerneutrale Datenaustauschformate sind grundsätzlich die zum jeweiligen Projekt- stand aktuellen folgenden Formate zu verwenden: IFC (Industry Foundation Classes-Format) BCF (BIM Collaboration Format) Da in diesen Formaten die Modellierungsanforderungen für die Infrastrukturplanung derzeit noch nicht vollständig beschrieben werden können bzw. parallel weitere, teilweise ergän- zende, BIM-fähige offene Standards sich in Entwicklung befinden, sind parallel hierzu fol- gende Formate in begründeten Ausnahmefällen zulässig: proprietäre (d.h. softwareinterne, geschlossene) Datenformate aus der konventionellen Planung bekannte Datenformate und Datenbanken (wie z. B. ASCII, XML, OKSTRA, REB DA 45, 49, 58, GAEB-XML) cpiXML LandXML BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 24 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. mpp und weitere Formate zum Datenaustausch von 4D- und 5D- Informationen. Diese Liste kann in Abstimmung mit dem AG und unter Dokumentation im BAP ergänzt wer- den. Es ist sicherzustellen, dass sowohl die geometrischen als auch die alphanummerischen Ob- jektinformationen mindestens mit einem der übergebenen Dateiformate bzw. Datenbanken pro übergebenen Fachmodell oder Anwendungsfall in der vereinbarten Viewer-Software ver- lustfrei und ohne Konvertierungsaufwand visualisiert und genutzt werden kann. Die zum Da- tenaustausch zur Anwendung kommenden Formate sind im BAP festzuschreiben. Sämtliche Datenformate, die während der Projektbearbeitung zur Anwendung kommen, sind zu pflegen und in der jeweils im BAP definierten Version dem AG an den festgelegten Daten- übergabepunkten zu übergeben. Mindestens zum Ende jeder Leistungsphase sind alle Modelldaten zudem in ihrem nativen Format zu übergeben. Diese übergebenen Daten müssen alle zur Umsetzung der BIM- Anwendungsfälle benötigten implizit beschriebenen Geometrien und die verknüpften oder angehängten Daten enthalten. 7.8 Namenskonventionen, Objekte und Merkmale Dieser Abschnitt bezieht sich auf alle im Rahmen dieses Projektes notwendig werdenden Benennungen von Objekten und ihren Merkmalen. Die Digitalisierung des Bauwesens in Deutschland schreitet voran. Beteiligt für die Infrastruk- tur sind daran u. a. der VDI, buildingSmart Germany mit seinen Fachgruppen und das Zent- rum für die Digitalisierung des Bauwesens „BIM Deutschland“. Die DEGES GmbH geht da- von aus, dass in den nächsten Jahren ein einheitlicher Standard für die Gestaltung der digi- talen Information in der Infrastrukturplanung und -ausführung für Deutschland entwickelt wird, der in allen Gewerken zum Tragen kommt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses lag noch kein einheitlicher Standard vor. Deswegen behält sich der Auftraggeber vor seinen eigenen Standard für die Vertragslaufzeit zu definie- ren. Die konkrete Konzeption und Umsetzung erfolgt im Rahmen der Projektabwicklung und ist im BAP und/oder seinen Anlagen zu definieren. Hier kann der Auftragnehmer die Vorgaben des AG mit eigenen Klassen und Merkmalen ergänzen, um den Projekterfolg zu sichern. 7.9 Namenskonventionen, Dateien Die Vorgaben zur Benennung von Dateien erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Ziel ist es, durch eine Standardisierung von Seiten des AG, eine höhere Transparenz und Ef- fizienz im Informationsmanagement zu erreichen. Es obliegt einzig dem Auftraggeber zu entscheiden, ob im Einzelfall auf Standards des AN zurückgegriffen wird. Der AN kann nicht davon ausgehen, dass die durch ihn erarbeiteten Standards im Projekt wirksam werden. BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 25 von 32
Projekt: …… Vertrags-Nr.: ….. 8. Common Data Environment 8.1 Allgemein Die Digitalisierung von Prozessen in der Infrastruktur, von der Planung über die Bauausfüh- rung bis hin zum Betrieb, ist eine wesentliche Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Voraussetzung zur Nutzung dieser Methodik ist der Betrieb und die Einführung einer Projekt- und Datenumgebung für alle Infrastrukturprojekte (im Folgenden als CDE = Common Data Environment bezeichnet). Die Nutzung umfasst vorrangig die Zusammenarbeit an Modellen und Dokumenten, die Be- reitstellung von Daten, sowie das Hinzufügen und Referenzieren von Zeit-und Kostenplanun- gen. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente in der CDE verwaltet. Der Auftraggeber stellt die CDE für dieses Projekt zur Verfügung. Für den AN entstehen da- bei keine Nutzungsentgelte. Der AG übernimmt ggf. de Schulung aller Projektbeteiligten für die CDE. Der AN verpflichtet sich seine Mitarbeiter in der Anwendung des auf der CDE zur Ver- fügung gestellten Modellviewers im notwendigen Umfang zu schulen. Der notwendige Umfang von Kenntnissen, im Umgang mit dem Modellviewer, leitet sich von den be- auftragten Anwendungsfällen ab. Dem Auftraggeber dürfen dadurch keine zusätzli- chen Kosten entstehen. Die Grundkonfiguration der CDE wird durch den AG vorgegeben, und ist durch den AN in diesem Umfang umzusetzen. Alle abgestimmten Festlegungen zur CDE und zum effizienten Datenmanagement inklusive der erforderlichen Prozesse werden im BAP verankert. 8.2 Überblick zur Funktionsweise Im nachfolgendem Abschnitt wird ein grober Überblick über die Möglichkeiten und Funktio- nen der CDE des Auftraggebers vermittelt. Zu den Möglichkeiten zählen aus Sicht des AG: Allen Projektbeteiligten steht im zentralen Projektraum (CDE) der identische, aktuelle Informationsstand zur Verfügung Erstellen von Koordinationsmodellen durch flexible Verlinkung von Teilmodellen Komplette Abbildung der Prüfläufe Flexible und unabhängige Kategorisierung Verbindung 2D mit 3D-Bereich Hohe Performance unabhängig von der Internetanbindung Integration eines Model-Viewers nach Wahl des AG Auf der Projektplattform können u. a. folgende Funktionen genutzt werden: Verwaltung der Daten, auch im nativen Format Kommunikation mittels BCF-Schnittstelle Terminmanagement/Berichtswesen Parallele Prüfung verschiedener Modelle und der Viewpoints in getrennten Workflows BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) DEGES – Vers. 1.71 Seite 26 von 32
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