BLCNEWS - Betriebsrat Consulting

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 28. Ausgabe | Juni 2021                                                          www.betriebsrat-consulting.de

                                                                                                      FOTO: DR. MARCEL HALGMANN

BLC Topthema
Arbeits- und Gesundheitsschutz -
Anstöße für eine progressive Arbeitswelt
T- minus 10 Minuten. Der Countdown      Homeoffice und Corona-Schnelltests        freiwillig das Arbeiten im Homeoffice
für den Start in die Neue Normalität                                              anbieten. Eine betriebliche Schnell-
hat längst begonnen. Deutschland-        Welchen Beitrag haben die Betrie-        test-Pflicht bleibt weiterhin bestehen.
weit sehnen Menschen das Ende der       be zum Überstehen der dritten Welle       Weitere Informationen waren zum
Pandemie herbei. Die Aussichten,        geleistet? Der Arbeits- und Gesund-       Redaktionsschluss am 18. Juni 2021
dass diese Hoffnung Realität wer-       heitsschutz hat allerorts Aufmerksam-     nicht bekannt.
den kann, sind angesichts fallender     keit in den Betrieben erhalten. Die
Corona-Infektionszahlen gut. Das        Homeoffice-Quote ist im Mai 2021 -         Wie wirksam waren die Maßnahmen
Infektionsgeschehen in der Pande-       vermutlich auch aufgrund der gelten-      zum Arbeitsschutz in der Pandemie?
mie hat das Vorjahresniveau erreicht.   den Homeoffice-Verordnung - hoch          Das Forschungsinstitut zur Zukunft
Seit 07. Juni 2021 sind die Betriebs-   wie nie zuvor. Die SARS-CoV-2-Ar-         der Arbeit (IZA) hat im Auftrag des
ärztinnen und -ärzte mit Impfungen      beitsschutzverordnung ist befristet bis   Bundesarbeitsministeriums die Ver-
befasst. Am 18. Juni 2021 waren laut    zum 30. Juni 2021. Sie hat Arbeitgeber    breitung von Homeoffice und Coro-
Robert Koch Institut (RKI) etwa 50,1    zum Gewähren von Homeoffice ver-          na-Tests in Betrieben von Ende März
Prozent der deutschen Bevölkerung       pflichtet, wo diese umsetzbar ist. Eine   bis Anfang April 2021 erhoben. Ins-
erstgeimpft. Die Schnelltests, die in   Verlängerung der Homeoffice-Pflicht       gesamt 1.636 abhängig Beschäftigte
den Betrieben vermehrt angeboten        hat die Bundesregierung am 16. Juni       wurden zu ihrer Arbeit in der dritten
werden, schaffen weitere Sicherheit     2021 ausgeschlossen. Die Arbeitge-        Welle befragt. Die Ergebnisse zeigen:
für die Beschäftigten.                  ber können den Beschäftigten fortan       „(...) von Ende März bis Anfang »
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April 2021 arbeiteten 45 Prozent der     tralen sozioökomischen Themen der                                werden“ (Arbeitswelt-Bericht 2021,
abhängig Beschäftigten ständig oder      Arbeitswelt. Sie bilden den Rat der                              Zusammenfassung, S. 5-6).
an manchen Tagen von zu Hause oder       Arbeitswelt. Kernthemen der Arbeit
auch einem anderen Ort“ (Bonin et        des Rates sind in Anlehnung an das                                 Die Arbeitsplatzgestaltung im Home-
al. 2021, S. 14). Die Erhöhung der       Weißbuch „Arbeiten 4.0“: „die Her-                               office könnte der nächste Baustein auf
Schnelltest-Kapazitäten durch das        ausforderungen und die Gestaltung                                dem Weg in die neue Normalität sein.
Bundesgesundheitsministerium zeigt       der digitalen Arbeitswelt, die Aus-                              Schließlich wünschen sich 37 Prozent
sich auch in den Betrieben. Anfang       wirkungen neuer Geschäftsmodelle,                                der Beschäftigten eine flexible Gestal-
April 2021 waren nach den Erkennt-       zeit- und ortsflexibles Arbeiten, Ent-                           tung der Arbeit im Homeoffice. „Ins-
nissen von Bonin et al. (2021) 62 Pro-   lohnung und Unternehmenserfolg,                                  gesamt befürwortet die Mehrheit eine
zent der Befragten in einem Betrieb      Qualifizierung und Weiterbildung,                                regelmäßige Nutzung, wobei nach der
mit Corona-Schnelltestangebot von        gesundes Arbeiten sowie Mitbestim-                               Option „flexibel, nach Bedarf “ zwei
mindestens einmal pro Woche tä-          mung und Teilhabe im Betrieb“ (Rat                               und drei Homeoffice-Tage pro Woche
tig. Zudem gaben weitere 12 Prozent      der Arbeitswelt 2021). Am 18. Mai                                den größten Zuspruch finden (18 %
der Beschäftigten an, der Arbeitge-      2021 erschien der Arbeitswelt-Be-                                bzw. 14 %)“ (Frodermann et al. 2021,
ber hätte bereits das Angebot eines      richt, in dem sich die Ratsmitglieder                            S. 9). Die Befunde gehen aus Berech-
Corona-Schnelltests angekündigt. 51      u.a. mit den Regelungen zum Ar-                                  nungen des Instituts für Arbeitsmarkt
Prozent der im Untersuchungszeit-        beits- und Gesundheitsschutz und                                 und Berufsforschung (IAB) hervor.
raum Beschäftigten bot der Betrieb       Empfehlungen für die Zeit nach                                   Datenbasis sind Befragungen im On-
zwei oder mehr Corona-Schnelltests       der Corona-Pandemie aussprechen.                                 line Personen Panels (HOPP) aus Au-
an (vgl. Bonin 2021, S. 29). Den Er-     Im Arbeitswelt-Bericht heißt hier-                               gust 2020 (vgl. Abbildung 1).
gebnissen zufolge nahmen etwa die        zu: „In der Covid-19-Pandemie hat
Hälfte der erfassten Beschäftigten       der Arbeits- und Gesundheitsschutz                                 Betriebsräte können gemäß ihrer
ein Testangebot in der Woche vor         eine hohe Sichtbarkeit auf allen be-                             Mitverantwortung für den Arbeits-
der Befragung wahr. Die Befunde          trieblichen Ebenen und eine breite                               und Gesundheitsschutz auf diesem
zeigen anschaulich, dass die Betriebe    Beteiligung vielfältiger Akteurinnen                             Weg wichtige Leitplanken mitent-
den Aufgaben im Gesundheits- und         und Akteure erlangt. Angemessene                                 wickeln. Die Mitbestimmungs- und
Arbeitsschutz nachkamen und we-          Schutzstandards mussten zügig ent-                               Mitwirkungsrechte sind im öffentli-
sentlich zur Eindämmung des Infek-       wickelt und in den Betrieben unter                               chen Dienst nach Einschätzung des
tionsgeschehens beitrugen. Bestätigt     jeweils sehr spezifischen Bedingun-                              Rates weitgreifender als in der be-
werden die Befunde von dem Wirt-         gen konkretisiert und umgesetzt                                  trieblichen Realität. „Im Hinblick »
schafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut der Hans-Böckler-Stiftung
im WSI Policy Brief „Corona Schnell-
tests am Arbeitsplatz - Einblicke aus
der    WSI-Lohnspiegel-Datenbank“.
Die Forscherinnen und Forscher des
WSI erachten das Angebot von Co-
rona-Schnelltest als zielführend. „Sie
reduzieren die Sorge vor Ansteckung
und erhöhen die Zufriedenheit unter
den Beschäftigten – und das bei über-
schaubaren Kosten. Die Verankerung
der Testangebotspflicht in der SARS-
CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat
zu einer deutlichen Ausweitung der
Testangebote beigetragen“ (Ahlers/
Lübker 2021, S. 29).

Präventive Maßnahmen im Betrieb

 Wie gut sind die Betriebe in Puncto
Arbeits- und Gesundheitsschutz für
die neue Arbeitswelt vorbereitet? Mit
dieser Frage befasst sich seit Oktober
2020 der Rat der Arbeitswelt. Das
Bundeswirtschaftsministerium hat
am 12. Oktober 2020 die Berufung
des unabhängigen Rates der Arbeits-
welt verkündet. Aktive und ehemalige
Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter      Abb. 1: Gewünschter Umfang von Homeoffice für die Zeit nach der Pandemie
und führende Wirtschafts- und Sozi-      QUELLE: FRODERMANN ET AL. 2021: HOMEOFFICE IN ZEITEN VON CORONA. NUTZUNG HINDERNISSE UND
alwissenschaftler beraten zu den zen-    ZUKUNFTSWÜNSCHE. IAB-KURZBERICHT 5|2021, S. 9, ABRUFBAR UNTER: http://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-05.pdf
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auf das Thema Homeoffice kommt den
Personalräten zudem durch das Bun-
                                            Gesundheitsförderung
                                                                                      Aktuelle
despersonalvertretungsgesetz ein Mit-         Betriebliche Mitbestimmung hat          Rechtsprechung
bestimmungsrecht einschließlich des         in physischer und psychischer Hin-
Initiativrechts (§ 70 BPersVG) bei Re-      sicht ein Gewicht beim Gesundheits-       Bundesarbeitsgericht
gelungen hinsichtlich der „Gestaltung       schutz. In mitbestimmten Betrieben
der Arbeitsplätze“ (§ 75 Abs. 3 Nr. 16      ist der Gesundheitsschutz wesentlich      Benachteiligung eines schwerbehinder-
                                                                                      ten Bewerbers - Einladung zu einem
BPersVG) zu. So können Personalräte         stärker ausgeprägt wie Berechnun-         Vorstellungsgespräch - Mindestnote der
Dienstvereinbarungen zur Gestaltung         gen von Arbeitsmarktökonomen zei-         Ausbildung
von Arbeitsplätzen im Homeoffice in-        gen. Demnach erhöhe die Arbeit von        Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die
itiieren. Für Betriebsräte gibt es dafür    Betriebsräten die Wahrscheinlichkeit      Bewerbung einer schwerbehinderten oder
                                                                                      dieser gleichgestellten Person zu, muss er
bislang keine Rechtsgrundlage“ (Ar-         einer Gesundheitsförderung durch          diese nach § 165 Satz 3 SGB IX* zu einem
beitswelt-Bericht 2021, 50-51). Auch        den Betrieb um 18 Prozent (vgl.           Vorstellungsgespräch einladen. Nach § 165
wenn die Rechtsgrundlage fehlt, sollten     Mohrenweiser et al. 2021, S. 23). Die     Satz 4 SGB IX* ist eine Einladung entbehrlich,
                                                                                      wenn die fachliche Eignung offensichtlich
Betriebsräte die Initiative ergreifen und   Maßnahmen zur Gesundheitsförde-           fehlt. Dies kann anzunehmen sein, wenn
auf den Arbeitgeber zugehen. Schließ-       rung bewertet das Forscherteam als        der/die Bewerber/in eine in einem nach Art.
lich sollte die Gesundheitsprävention       von Betriebsräten maßgeblich beein-       33 Abs. 2 GG zulässigen Anforderungsprofil
                                                                                      als zwingendes Auswahlkriterium bestimm-
aller Beschäftigter - vor Ort und im        flusst. „Sie setzen sich ein für Analy-   te Mindestnote des geforderten Ausbil-
Homeoffice - für den Arbeitgeber ein        sen von Fehlzeiten, Gesundheitszir-       dungsabschlusses nicht erreicht hat.
wichtiges Ziel auf dem Weg in die digi-     kel und Beschäftigtenbefragungen.         BAG, Urteil vom 29. April 2021 –
tale Arbeitswelt der Zukunft sein.          Zum anderen gibt es in mitbestimm-        Az. 8 AZR 279/20
                                            ten Firmen auch mehr direkte Maß-
  Der Rat der Arbeitswelt befürwor-         nahmen: innerbetriebliche Ange-           Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
tet den flexiblen Einsatz von Arbeiten      bote wie Gesundheitsuntersuchun-          - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung
im Homeoffice. Das sollte jedoch kein       gen, Gesundheitstage oder Physio-         Eine Versorgungsregelung kann wirksam
                                                                                      vorsehen, dass bei der Ermittlung der
permanenter Zustand sein. Schließ-          therapie, Schulungen und Beratung         anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rah-
lich erschwere die dauerhafte räum-         zu Sucht, seelischen Problemen oder       men der Berechnung des Altersruhegelds
lich Trennung die Kommunikation             Ernährung, aber auch finanzielle          die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung
                                                                                      lediglich anteilig berücksichtigt werden.
zwischen Teams, Führungskräften             Unterstützung für außerbetriebliche       Ebenso kann eine Versorgungsregelung
und Beschäftigten. Auch der soziale         Präventionsmaßnahmen“ (Hans-              vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines
Zusammenhalt und die Bindung an             Böckler-Stiftung 2021, HBS Böckler        Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftig-
                                                                                      ten Arbeitnehmern entsprechend dem
den Betrieb seien beeinträchtigt, heißt     Impuls 06/2021, S. 6). Diese Befun-       Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnis-
es im Arbeitswelt-Bericht 2021. Ein         de sprechen eine deutliche Sprache.       ses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen
Lösungsansatz besteht in der Kom-           Wenn Arbeitgeber den Arbeits- und         keine unzulässige Diskriminierung wegen
                                                                                      der Teilzeitarbeit iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG dar.
bination in einem „gesunden Mix             Gesundheitsschutz nach der Pande-
                                                                                      BAG, Urteil vom 23. März 2021 –
aus Präsenzbetrieb und ortsflexib-          mie weiterhin ernst nehmen, kön-          Az. 3 AZR 24/20
lem Arbeiten. Dabei sollte die Zahl         nen sie Betriebsräte einbeziehen
der betrieblichen Arbeitsplätze nicht       und gemeinsam Lösungen für eine
unangemessen reduziert werden, um           progressive Arbeitswelt entwickeln.
                                                                                      Landesarbeitsgerichte
sowohl ein Mehr an Flexibilitätssou-        Das Bundesfinanzministerium bietet        Corona-Anhuster kann
                                                                                      Kündigung rechtfertigen
veränität als auch die betriebliche An-     Anreize für Arbeitgeber. Betriebli-
                                                                                      Das LArbG Düsseldorf hat entschieden,
bindung der Beschäftigten zu gewähr-        che Leistungen zur Gesundheits-           dass das Anhusten eines Kollegen aus
leisten“ (Arbeitswelt-Bericht 2021          prävention und -förderung nach § 3        nächster Nähe während der Corona-Pande-
Zusammenfassung, S. 6).                     Nummer 34 EStG bis 600 Euro pro           mie in erheblicher Weise die dem Arbeits-
                                                                                      verhältnis innewohnende Rücksichtnahme-
                                            Kalender und Arbeitnehmer können          pflicht gegenüber dem Kollegen verletzt
  Der Mitbestimmung kommt bei               mitunter zukünftig steuerfrei sein        und eine Kündigung rechtfertigen kann.
der Ausgestaltung des betriebsspe-          (vgl. Bundesministerium der Finan-        LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2021 –
zifischen Mixes eine besondere Be-          zen, 20.04.2021).                         Az. 3 Sa 646/20, Iuris
deutung zu. Der Rat der Arbeitswelt
stellt in seinem Bericht auch auf den         Der Rat für die Arbeitswelt stellt      Ausstattung des Betriebsrats
Schutzaspekt bei der Arbeitsplatzge-        fest, dass „sich vielfältige Anknüp-      mit Technik für Videokonferenzen
staltung im Homeoffice und die Für-         fungspunkte und Handlungsaufträge         Das LArbG Berlin-Brandenburg hat einen
                                                                                      Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen
sorge des Betriebs ab. „Für die Zukunft     für die Gestaltung der Arbeitswelt        Verfügung verurteilt, dem bestehenden
gilt es nun, insbesondere mit Blick         in einer Post-Covid-19-Ära auf be-        Betriebsrat eine technische Ausstattung zur
auf die Diversität von Arbeitsformen        trieblicher, überbetrieblicher und        Verfügung zu stellen, die diesem die Durch-
                                                                                      führung von Sitzungen und Beratungen in
und -bedingungen, dass die Imple-           regulatorischer Ebene“ (Arbeitswelt-      Form einer Videokonferenz ermöglicht.
mentierung eines zeitgemäßen und            Bericht 2021, S. 211) ergeben. Drei,      Zur Begründung hat das Landesarbeits-
passgenauen betrieblichen Gesund-           Zwei, Eins…T-minus 0 Sekunden.            gericht ausgeführt, es handle sich um
heitsschutzes durch die Beteiligung                                                   erforderliche Informationstechnik, die der
                                                                                      Arbeitgeber nach § 40 Absatz 2 Betriebsver-
und kooperative Zusammenarbeit der                                                    fassungsgesetz zur Verfügung stellen müsse.
jeweils relevanten Akteurinnen und          Autor: Dr. Marcel Halgmann
                                                                                      LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom
Akteure deutlich erleichtert wird“          Hamburg
                                                                                      14. April 2021 – Az. 15 TaBVGa 401/21, Iuris
(Arbeitswelt-Bericht 2021, S. 66).
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BLC Seminar
Arbeits- und Gesundheitsschutz Spezial: Homeoffice
Gastbeitrag
Corona hat die Arbeitswelt nachhaltig
verändert!

Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und
ihre Betriebsräte waren quasi über
Nacht gezwungen, sich mit Homeoffice
aktiv auseinander zu setzen und über
Jahrzehnte gewachsene Vorbehalte
und Vorurteile über Bord zu werfen.

  Alle Beteiligten haben jetzt neue Er-
fahrungen, die dazu führen werden, dass
Homeoffice auch nach Corona ein fester
Bestanteil unserer Arbeitswelt bleiben
wird. Während vor Corona lediglich 4
Prozent der Beschäftigten im Homeoffice
gearbeitet haben, waren es im Januar 2021
bereits 24 Prozent und beim ersten Lock-
down im April 2020 sogar 27 Prozent.

 Doch was heißt das eigentlich für Kon-
zepte des betrieblichen Gesundheitsschut-
zes und welche neuen Anforderungen
kommen dadurch auf Betriebsräte zu?
                                                                                                    FOTO: DEPOSITPHOTOS.COM | AUTOR FIZKES

  Fest steht: Auch im Homeoffice bleibt     Doch wie soll eine Gefährdungsbeurtei-      fordert werden, den Arbeitgeber durch
der Arbeitgeber für die Sicherheit und      lung durch den Arbeitgeber vorgenom-        Fotos/Skizzen/Checklisten zu ihrem
den Gesundheitsschutz der Beschäftig-       men werden, wenn er, nicht zuletzt aus      Homeoffice bei der Erstellung der Ge-
ten verantwortlich! Aber die dabei zu       verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 13     fährdungsbeurteilung zu unterstützen.
beachtenden Rechtsgrundlagen sind           GG – Unverletzlichkeit der Wohnung)         Und das alles ist dann auch noch nach §
nur unzureichend für diese Arbeitsform      sich gegen den Willen der Beschäftigten     87 Abs.1 Nr. 7 BetrVG mitbestimmungs-
ausgelegt und die traditionellen „Instru-   gar keinen Zugang zu deren häuslichen       pflichtig.
mente“ wie beispielsweise die Gefähr-       Arbeitsplatz verschaffen kann oder diese
dungsbeurteilungen als Grundlage für        gar mobil - also orts- und zeitunabhängig     Gerade im Zusammenhang mit dem
den betrieblichen Arbeits- und Gesund-      arbeiten?                                   Arbeits- und Gesundheitsschutz wird
heitsschutz greifen beim Homeoffice                                                     uns das Homeoffice in eine völlig neue
nur bedingt.                                  Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist    Welt führen. Wir haben uns daher ent-
                                            im öffentlichen und privaten Dienstleis-    schlossen, zu diesem Themenkomplex
  Das Arbeitsschutz-Gesetz stammt aus       tungsbereich in der Vergangenheit – im      ausführlicher zu unterstützen. Hierzu
einer Zeit, als die klassische „Büro-Ar-    Vergleich zur Produktion und Industrie      stehen natürlich die Sachverständigen
beit“ noch weitestgehend in den Räumen      – eher halbherzig berücksichtigt worden.    der BLC beratend zu Seite. Einen grund-
des Arbeitgebers durchgeführt wurde.        Frei nach dem Motto „Was kann im Büro       legenden Überblick bieten wir mit einem
Wenn mobil, außerhalb der Büro-Räu-         schon groß passieren“ wurden häufig Ge-     völlig neu konzipierten Betriebsräte-Se-
me, gearbeitet wurde, dann vorwiegend       fährdungsbeurteilungen einem eher un-       minar zu diesem Thema an! Bei Interesse
im Vertrieb. Das Arbeitsschutz-Gesetz       tergeordneten Stellenwert beigemessen,      finden Sie hierzu nähere Information auf
kennt, neben der Verantwortung des Ar-      Unterweisungen – wenn überhaupt –           der Homepage der BLC. Wir freuen uns
beitgebers und seiner Führungskräfte, im    halbherzig durchgeführt und auf die Mit-    auf Ihre Anmeldung!
Wesentlichen drei Instrumente, die den      wirkungspflicht der Beschäftigten kaum
Arbeitgeber in die Lage versetzen sollen,   Wert gelegt. Jetzt plötzlich müssen ergo-   Dies ist die gekürzte Version eines
seiner Verantwortung überhaupt nach-        nomische Grundsätze (z. B. gesundheits-     Fachaufsatzes, der für Sie vollständig
zukommen. Das sind die Gefährdungs-         schonende Ausrichtung des Bildschirms       auf der Homepage des Autors zum
beurteilungen (§§5/6 ArbSchG), die Si-      zum Fenster) den Mitarbeiter:innen          Download zur Verfügung steht.        d
cherheitsunterweisung (§12 ArbsSchG)        in Form von Unterweisungen nahege-
und schließlich die Mitwirkungspflicht      bracht werden und die Beschäftigten im      Autor: Frank Lehmhagen - zertifizierter
der Beschäftigten (§§15/16 ArbSchG).        Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aufge-      BGM-Berater (www.frank-lehmhagen.de)
BLC Event
Rückschau Talk-am-Fleet
Beim ersten digitalen Talk-am-Fleet am      „Probleme kann es bei den Schnittstel-        erst dann gezahlt wird, wenn die ge-
25. März 2021 begrüßte Torsten Lemke,       len von Flexirente und betrieblicher          setzliche Rente als Vollrente bezogen
Gesellschafter der BLC Betriebsrat          Altersrente geben. § 6 Betriebsrenten-        wird. Es gibt auch Anknüpfungspunk-
Consulting GmbH, überregional zuge-         gesetz (BetrAVG) regelt: „Fällt die Alters-   te der Betriebsrente an das reguläre
schaltete Betriebsräte mit einführen-       rente aus der gesetzlichen Rentenversi-       Rentenalter. Diese Fragen sind also
den Worten zu den Arbeitsbedingun-          cherung wieder weg oder wird sie auf          unbedingt vorher zu klären“ (Schmidt-
gen in der Corona-Pandemie.                 einen Teilbetrag beschränkt, so können        Eicher 2021).
                                            auch die Leistungen der betrieblichen
Im ersten Vortrag behandelte der Fa-        Altersversorgung eingestellt werden. Der      Auch in 2021 bewege sich der Beitrags-
chanwalt für Arbeits- und Sozialrecht,      ausgeschiedene Arbeitnehmer ist ver-          satz in der gesetzlichen Rentenversi-
Oliver Schmidt-Eicher, das Thema fle-       pflichtet, die Aufnahme oder Ausübung         cherung auf einem stabilen Niveau von
xible Altersübergänge. Zunächst erläu-      einer Beschäftigung oder Erwerbstätig-        18,6 Prozent. Weitere Informationen zu
terte Herr Schmidt-Eicher die verschie-     keit, die zu einem Wegfall oder zu einer      Änderungen in 2021 finden Sie in den
denen Rentenarten. In Deutschland           Beschränkung der Altersrente aus der ge-      FAQ der Deutschen Rentenversiche-
erwerbstätige Personen beziehen die         setzlichen Rentenversicherung führt, dem      rung unter https://www.deutsche-ren-
Regelaltersrente ab dem Zeitpunkt des       Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungs-       tenversicherung.de/DRV/DE/Rente/
regulären Renteneintritts. Die Regel-       träger unverzüglich anzuzeigen…“.             Allgemeine-Informationen/Wissens-
altersrente wird bei Überschreiten der                                                    wertes-zur-Rente/FAQs/Rentenanpas-
Regelaltersgrenze (ab Jahrgang 1964: 67     Im Grundsatz bedeutet dies, dass ein          sung/Rentenanpassung.html
Jahre) und einer fünfjährigen Wartezeit     Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf
gewährt. Die Wartezeit entspricht der       eine Betriebsrente hat, wenn er die Al-       Abschließend nannte Herr Schmidt-
Zeit, die Antragssteller mindestens vor-    tersrente aus der gesetzlichen Renten-        Eicher Anknüpfungspunkte für die Be-
her rentenversichert waren.                 versicherung als Vollrente in Anspruch        triebsratsarbeit. Betriebsräte sind an-
                                            nimmt. Überschreitet er die Hinzuver-         gehalten, Beschäftigung im Betrieb zu
Beschäftigte erwerben Anspruch auf          dienstgrenze, wird er aber automatisch        sichern und haben gem. § 80 Abs. 1 Nr. 6
Erwerbsminderungsrenten, wenn sie           zum Teilrentner und würde seinen An-          die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
vor Erreichen des Rentenalters infolge      spruch auf eine gleichzeitige Betriebs-       im Betrieb zu fördern. Darüber hinaus
von Krankheit nicht mehr arbeitsfähig       rente verlieren.                              ging er auf Beispiele der zwingenden Mit-
sind. Die Höhe der Erwerbsminde-                                                          bestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1-12
rungsrente berechnet sich aus den täg-      Zudem stellt sich bei Teilzeitarbeit          BetrVG ein. Im Schlusswort stellte Herr
lich geleisteten Arbeitsstunden. Ein vol-   eines Arbeitnehmers beim bisherigen           Schmidt-Eicher Bezüge zum betriebli-
ler Rentenanspruch wird bei unter drei      Arbeitgeber ohnehin die Frage, ob er          chen Arbeitsschutz, Eingliederungs- und
Stunden täglicher Arbeitszeit gewährt.      überhaupt schon eine Betriebsrente            Gesundheitsmanagement her.
                                            erhalten könnte, da er noch Arbeit-
Sobald die Regelaltersgrenze über-          nehmer, also kein „echter“ Rentner            Im zweiten Vortrag stellte Christina
schritten wird, können Rentnerinnen         wäre. Probleme können sich z.B. auch          Niedermeyer, Arbeitsrecht Canzlei
und Rentner unbegrenzt hinzuverdie-         dann ergeben, wenn ein Arbeitneh-             Lemke, die aktuelle Rechtsprechung
nen. Eine Anrechnung auf die Höhe der       mer bei seinem bisherigen Arbeitge-           zum Arbeitsrecht und zum BetrVG
Altersrente erfolgt nicht. Dieses Modell    ber ausscheidet und nach Bezug einer          anhand von zehn ausgewählten Urtei-
kann für Arbeitgeber und verrente-          vorgezogenen Altersrente bei einem            len der Arbeitsgerichte, der Landesar-
te Personen interessant sein, die eine      anderen Arbeitgeber eine neue Arbeit          beitsgericht und des Bundesarbeits-
Zusammenarbeit über die Regelalters-        beginnt.                                      gerichts von Juli 2020 bis März 2021
grenze hinaus anstreben. Für vorzeitige                                                   vor. In der abschließenden Diskussion
Rentnerinnen und Rentner mit Voll-          Es gibt über 1.000 Träger der betrieb-        kamen die teilnehmenden Betriebs-
rente ist ein Hinzuverdienst von 6.300      lichen Altersversorgung mit unter-            räte zu Wort. Wir bedanken uns bei
Euro im Jahr anrechnungsfrei.               schiedlichen    Durchführungswegen            den Referierenden für aufschlussrei-
                                            und unterschiedlichen Regelungen              che Vorträge zum Arbeits- und Sozi-
Herr Schmidt-Eicher schätzt die Zu-         zur Kombination von gesetzlicher              alrecht. Den Teilnehmenden danken
sammenhänge von Flexirente und be-          Rente und Betriebsrente. Es kann z. B.        wir für das erfreuliche Feedback zum
trieblicher Altersrente wie folgt ein:      geregelt sein, dass die Betriebsrente         Talk-am-Fleet als digitales Format.

Talk-am-Fleet im September 2021
Die Veranstaltung Talk-am-Fleet wird        stattfinden. Merken Sie sich bereits den      Weitere Informationen zum Talk-am-
am 30.09.2021 von 10.00 - 13.00 Uhr         Termin vor. Eine Einladung erhalten Sie       Fleet finden Sie unter:
erneut als Online-Konferenz mit Zoom        rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung.     https://www.talk-am-fleet.de/.
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BLC aktuell
Zusammenarbeit mit der v. Rundstedt & Partner GmbH
Die BLC Betriebsrat Consulting GmbH         Neuorientierung. Die Beratungsansätze    Interview mit dem Senior Consultant
bietet Betriebsräten gemeinsam mit          der v. Rundstedt & Partner GmbH und      Tom Sticher-Wentzel mehr über die Zu-
ihrem Partner v. Rundstedt & Partner        der BLC Betriebsrat Consulting GmbH      sammenarbeit. Gemeinsam geben wir
GmbH maßgeschneiderte Lösungen              eint die Ausrichtung von Betriebsände-   Ihnen Einblicke in Lösungsansätze zur
für Betriebsänderungen und Verän-           rungsprojekten auf sozialverträgliche    Verhandlung von Interessenausgleichen
derungsprozesse. In diesen Prozessen        Personalabbaumaßnahmen.                  und Sozialplänen. Lernen Sie Herrn
treten erfahrungsgemäß spezifische                                                   Sticher-Wentzel bei unserem digitalen
Fragen zu den Folgen unternehmeri-          In diesem Jahr weiten wir die Koopera-   Talk-am-Fleet am 30. September 2021
scher Entscheidungen auf.                   tion mit dem Team der v. Rundstedt &     kennen und erfahren Sie mehr über
                                            Partner GmbH am Standort Hamburg         Veränderungsprozesse infolge der Dis-
Das Team der v. Rundstedt & Partner         aus und informieren Sie fortan über      ruption in der Arbeitswelt. Wir freuen
GmbH berät zu Personalveränderungen,        die Zusammenarbeit. In der 29. Ausga-    uns auf die anstehenden Projekte mit
Transfermaßnahmen und beruflicher           be der BLC News erfahren Sie im BLC      von Rundstedt.

  Impressum                                                                          BLC Ausblick
                                                                                     Eine Vorschau auf
  BLC Betriebsrat Consulting GmbH
  Wandsbeker Zollstraße 15
                                                Geschäftsführer:
                                                Thomas Willing
                                                                                     die BLC-News
  22041 Hamburg                                                                      In der 29. Ausgabe der BLC News be-
                                                Redaktion:
                                                                                     handeln wir die betrieblichen Ent-
  Fon: +49 (0) 40/ 39 99 90-0                   Dr. Marcel Halgmann                  wicklungen nach dem Auslaufen der
                                                                                     Homeoffice-Pflicht. Im BLC Interview
  Fax: +49 (0) 40/ 39 99 90-29                  Design/Layout:                       widmen wir uns dem BLC-Kernthema
  E-Mail: info@bl-con.de                        Heiko Reimann                        Betriebsänderung. Die BLC News er-
                                                                                     scheint wie gewohnt Ende September
  Internet: www.betriebsrat-consulting.de       www.atelier-bergedorf.de             vor dem Talk-am-Fleet. Wir wünschen
                                                                                     Ihnen schöne Sommerferien.
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