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Prestele & Partner
                                                     STEUERBERATER

                                                                                                Prestele & Partner
                                                                                                Steuerberatungsgesellschaft mbB

                                                                                                Maximilian - Philipp - Str. 34
                                                                                                86842 Türkheim

                                                                                                Telefon: 08245 - 9628 0
                                                                                                Fax: 08245 - 9628 28

                                                                                                Email: info@prestele.com
                                                                                                www.prestele.com

                                                                                                Geschäftsführende Partner:
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021
                                                                                                Josef Prestele
                                                                                                Steuerberater
Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                                Oliver Prestele
wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2020            Steuerberater, B.A.
den Investitionsabzugsbetrag attraktiver ausgestaltet (Nr. 1), eine Homeoffice-Pauschale ein-
geführt (Nr. 2) und die Zahlung des steuerfreien Corona-Bonus bis Mitte 2021 verlängert
(Nr. 3).                                                                                        Partnerschaftsgesellschaft
                                                                                                mit Sitz in Türkheim
(Gesellschafter-)Geschäftsführer dürfte interessieren, wie sie den Anscheinsbeweis der Pri-     Amtsgericht Memmingen
                                                                                                Part.-Nr.: PR98
vatnutzung eines betrieblichen Pkw widerlegen können (Nr. 7), unter welchen Voraussetzun-
gen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird (Nr. 8) und ob sie auch schon
vor Feststellung des Jahresabschlusses eine ihnen zugesagte Gewinntantieme versteuern
müssen (Nr. 9).                                                                                 Finanzamt Memmingen
                                                                                                USt-Nr.: 138/172/53800

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                Sparkasse Türkheim
                                                                                                DE44 7315 0000 0760 7234 37
                                                                                                BIC: BYLADEM1MLM

                                                                                                Raiffeisenbank Türkheim
                                                                                                DE81 7016 9575 0000 0328 16
Aus dem Inhalt:                                                                                 BIC: GENODEF1TRH

1	Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020
2 Homeoffice: Einführung einer Pauschale für 2020 und 2021
3	Steuerfreier Corona-Bonus: Auszahlung bis zum 30.6.2021 verlängert
4	Betriebsprüfung: Prüfungsschwerpunkte im Jahr 2021
5	Umsatzsteuer: Sind Beitragseinnahmen ohne Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig?
6	GmbH-Finanzierung: Abgeltungsteuer auch auf Zinsen an den nicht an der GmbH
   beteiligten Geschäftsführer-Ehegatten?
7	Firmenwagen: Widerlegung der Privatnutzung bei höherwertigem Fahrzeug im
   Privatvermögen
8	Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
9	Gewinntantieme: Kein vorzeitiger Zufluss bei verspäteter Aufstellung des
   Jahresabschlusses
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer                                                            Nr. 2/2021

                                                              Beispiel:
    1	Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung
       ab 2020                                                Eine GmbH plant, innerhalb der nächsten drei Jahre eine
                                                              EDV-Anlage mit umfangreicher Software zu kaufen. Die
Unternehmen haben unabhängig von der Rechtsform die           Hardware kostet 10.000 Euro und die Software 14.000 Eu-
Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags ih-     ro. Die Gesellschaft darf nur einen Investitionsabzugsbe-
re Steuerbelastung zu senken, ohne Geld ausgeben zu           trag in Höhe von maximal (10.000 Euro x 50 Prozent =)
müssen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019         5.000 Euro bilden. Die Software ist als immaterielles Wirt-
beginnen (also ab 2020), können statt der bisherigen          schaftsgut nicht begünstigt.
40 Prozent nunmehr 50 Prozent der voraussichtlichen An-
schaffungs- oder Herstellungskosten von Investitionen,
die in den nächsten drei Jahren geplant sind, gewinnmin-       2	Homeoffice: Einführung einer Pauschale
dernd berücksichtigt werden.                                      für 2020 und 2021

Nach wie vor sind nur Wirtschaftsgüter begünstigt, die        Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches
im Jahr der Investition und im Folgejahr ausschließlich       Arbeitszimmer (einschließlich Kosten für die Ausstattung)
oder fast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90 Prozent,      steuerlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche oder
betrieblich genutzt werden. Neu ist, dass nunmehr die         berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfü-
Vermietung eines zum Betriebsvermögen gehörenden              gung, dürfen Aufwendungen bis zu 1.250 Euro pro Jahr ab-
Wirtschaftsguts eine betriebliche Nutzung darstellt und       gezogen werden. Die Aufwendungen sind unbeschränkt
somit unschädlich ist. Der Nutzungsumfang ist nicht wirt-     abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittel-
schaftsjahrbezogen zu prüfen, sondern für den gesamten        punkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betä-
Zeitraum zwischen Anschaffung und Ende des Folgejah-          tigung bildet. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
res.                                                          setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet ist
                                                              und ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruf-
Ab 2020 kann eine GmbH einen Investitionsabzugsbetrag         lich oder betrieblich genutzt wird.
in Anspruch nehmen, wenn der Gewinn des laufenden
Jahres vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags den            Für viele ist es in der Corona-Krise notwendig oder zu-
Betrag von 200.000 Euro nicht überschreitet. Die bishe-       mindest zweckmäßig, von zu Hause aus zu arbeiten. Da-
rigen unterschiedlichen Betriebsgrößenmerkmale gelten         durch entstehen in der Wohnung zusätzliche Kosten, die
ab 2020 nicht mehr. Es kommt also nicht mehr auf die Art      nach der bisherigen Rechtslage nicht abgezogen werden
der Gewinnermittlung an und auch nicht mehr auf die Hö-       können, weil kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszim-
he des Betriebsvermögens und des Wirtschaftswerts oder        mer vorhanden ist. Kosten für einen Raum, der teilweise
Ersatzwirtschaftswerts (bei Land- und Forstwirten).           beruflich und teilweise privat genutzt wird, können nicht
                                                              als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen
Voraussetzung ist allein die Absicht, abnutzbare be-          werden.
wegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens anschaffen zu wollen, z.B. Computer,          Um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkos-
Maschinen, Büromöbel, Pkw, usw. Begünstigt sind auch          ten zu schaffen, die durch ein Homeoffice entstehen, ist
geringwertige Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter mit       eine Homeoffice-Pauschale eingeführt worden. Sie wird
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Eu-        auch gewährt, wenn kein abgeschlossenes häusliches
ro und 1.000 Euro, für die ein Sammelposten gebildet          Arbeitszimmer vorhanden ist. Das heißt, dass ein Betrag
wird. Investitionsabzugsbeträge können ohne weitere An-       von 5 Euro pro Tag abgezogen werden kann, höchstens
gaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis oder eine          jedoch 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Die
Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht ist nicht erfor-     Homeoffice-Pauschale ist nur auf Tätigkeiten begrenzt, die
derlich. Begünstigt sind also                                 nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der häus-
                                                              lichen Wohnung ausgeübt wurden bzw. werden. Die Ho-
–	neue oder gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirt-           meoffice-Pauschale kann auch beansprucht werden, wenn
   schaftsgüter des Anlagevermögens                           darauf verzichtet wird, Aufwendungen für ein häusliches
–	mit maximal 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaf-      Arbeitszimmer nach der bisherigen Regelung in Anspruch
   fungs- oder Herstellungskosten.                            zu nehmen.

–	Die Höchstgrenze für die Summe aller Investitionsab-       Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in
   zugsbeträge beträgt 200.000 Euro.                          der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen er-
                                                              füllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in
Immaterielle Wirtschaftsgüter, z.B. Software und Lizen-       einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht keinen Un-
zen, sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter. Ausnahme:       terschied. Aber: Der Steuerpflichtige kann die Pauschale
Software, die nicht mehr als 800 Euro netto kostet. Soft-     nur für die Kalendertage geltend machen, an denen er sei-
ware bis 800 Euro netto wird als materielles Wirtschaftsgut   ne betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in
eingestuft. Jedes Programm ist einzeln für sich zu betrach-   der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb
ten, auch wenn die GmbH ein Softwarepaket mit mehreren        der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte auf-
Programmen gekauft hat.                                       gesucht hat.

2
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer                                                             Nr. 2/2021

Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für (Gesellschafter-)       Betriebsprüfungen im Jahr 2021 bekannt. Man wird aber
Geschäftsführer. Arbeitnehmer erhalten pro Jahr einen          davon ausgehen können, dass diese Prüffelder auch in
Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro, sodass             anderen Bundesländern relevant sein dürften. Die Finanz-
die Homeoffice-Pauschale sich nur dann auswirkt, wenn          verwaltung NRW verhindert mit dieser Veröffentlichung die
diese zusammen mit anderen Werbungskosten mehr als             Erwartung, dass im Interesse einer gegenseitigen Arbeits-
1.000 Euro beträgt.                                            erleichterung bereits bei der Abgabe der Steuererklärung
                                                               die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Unterla-
                                                               gen und Informationen eingereicht werden.
 3	Steuerfreier Corona-Bonus: Auszah-
    lung bis zum 30.6.2021 verlängert                          Für GmbHs und ihre Gesellschafter dürften vor allem die
                                                               folgenden Schwerpunkte von Interesse sein:
Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Co-
                                                               –	Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
rona-Bonus an Arbeitnehmer wurde durch das Jahres-
                                                                  (§ 17 EStG), u.a. entgeltliche und unentgeltliche Über-
steuergesetz 2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die
                                                                  tragung von Anteilen, Einkünfte aus der Auflösung oder
Auszahlung war bisher bis zum 31.12.2020 befristet.
                                                                  Kapitalherabsetzung bei GmbHs,
Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass im ers-
ten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 Euro steuerfrei aus-          –	Beteiligung von Kapitalgesellschaften an anderen Kör-
gezahlt werden dürfen, falls eine solche Zahlung bereits          perschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG),
in 2020 erfolgte. Vielmehr sollen Arbeitgeber motiviert wer-   –	Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG),
den, ihren Mitarbeitern, die bisher noch keinen Corona-Bo-
nus erhalten haben, diesen noch nach dem Jahreswechsel         –	Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG.
auszuzahlen. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG
nach der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020
hat folgenden Inhalt: Leistet der Arbeitgeber an seine Ar-      5	Umsatzsteuer: Sind Beitragseinnahmen
beitnehmer                                                         ohne Gegenleistung umsatzsteuer-
–	aufgrund der Corona-Krise
                                                                   pflichtig?
  zwischen dem 1.3.2020 und dem 30.6.2021
–	                                                            Unternehmen erhalten in Corona-Zeiten mitunter aus
–	Zuschüsse und Sachbezüge, Beihilfen und Unterstüt-          Gründen der Solidarität oder wegen einer späteren Ver-
   zungen                                                      längerung des Mitgliedsvertrags weiterhin Mitgliedsbeiträ-
                                                               ge, obwohl die Leistungen während der Corona-Pandemie
–	bis zu einem Betrag von 1.500 Euro                          wegen behördlich angeordneter Betriebsschließung nicht
–	zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,            angeboten werden können.
dann sind diese Sonderleistungen steuerfrei.                   Beispiel:
Die Leistungen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie       Ein Fitnessstudio muss für drei Monate schließen. Die Mit-
aufgrund der Corona-Krise gewährt. Das heißt, dass             glieder lassen aus Solidaritätsgründen ihre Beiträge wäh-
keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind. Somit         rend dieser Zeit weiter abbuchen. Da die USt immer nur im
kann jeder Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch ma-        Rahmen eines Leistungsaustauschs anfallen kann, stellt
chen, weil eine Beschränkung auf bestimmte Sachverhalte        sich die Frage, ob der Fitnessstudiobetreiber während
oder Berufsgruppen nicht vorgesehen ist. Die steuerfreien      der Schließung infolge der Corona-Maßnahmen USt für
Zuwendungen sind auch sozialversicherungsfrei. Die             die gezahlten Beiträge abführen muss. Vertraglich wurde
steuerfreien Leistungen sind – wie auch alle anderen Leis-     festgelegt, dass der Kunde keinen Anspruch auf Beitrags-
tungen an Arbeitnehmer – im Lohnkonto aufzuzeichnen.           erstattung hat, wenn es dem Studio aus Gründen, die es
                                                               nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich ist, sei-
Unter den vorgenannten Voraussetzungen kann eine Gm-           ne Leistungen zu erbringen.
bH auch ihrem Geschäftsführer diese steuerfreie Zahlung
zukommen lassen. Dies gilt auch für Gesellschafter-Ge-         Ein steuerbarer Umsatz liegt nur dann vor, wenn zwischen
schäftsführer, wenn in ihrem Dienstvertrag vereinbart wur-     der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Gegenwert
de, dass sie in den Genuss aller steuerfreien Leistungen       ein unmittelbarer und wechselseitiger Zusammenhang be-
kommen können, die der Gesetzgeber für Arbeitnehmer            steht. Da die Zahlung an den Fitnessstudiobetreiber eine
vorgesehen hat. Fehlt eine solche Klausel im Dienstver-        Art Entschädigung darstellt und kein Entgelt, sind diese
trag, sollte die Zahlung des Corona-Bonus vorsorglich          Beiträge kein Bestandteil der Bemessungsgrundlage für
durch einen Gesellschafterbeschluss abgesegnet werden.         die USt. Die USt auf Vergütungen für nicht erbrachte Leis-
                                                               tungen darf nicht verlangt werden.

 4	Betriebsprüfung: Prüfungsschwer-                           Aber: Wurde mit dem Fitnessstudio vereinbart, dass ei-
    punkte im Jahr 2021                                        ne Beitragsfortzahlung zu einer taggenauen Zeitgutschrift
                                                               führt, die eine Verlängerung des abgeschlossenen Dauer-
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt         vertrags zur Folge hat, oder dass bei Beitragsfortzahlung
die Finanzverwaltung in NRW die Schwerpunkte bei den           ein Gutschein entsprechend dem ursprünglich gebuchten

                                                                                                                        3
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer                                                             Nr. 2/2021

Leistungsumfang für eine beitragsfreie Zeit, die der Dauer     tet würden, an welcher der Darlehensgeber zu mindestens
der Schließung entspricht, ausgestellt wird, handelt es sich   10 Prozent beteiligt sei oder ein besonderes Näheverhält-
um eine umsatzsteuerpflichtige Anzahlung.                      nis zwischen Darlehensgeber und -nehmer bestehe. Ein
                                                               aus der Ehegattengemeinschaft abgeleitetes persönliches
Eine Änderung der Bemessungsgrundlage ist nur im Fal-          Interesse reiche allein nicht, um ein Näheverhältnis zwi-
le der Beitragsrückzahlung möglich. Für die Monate, in         schen dem Darlehensgeber und dem Anteilseigner der
denen das Fitnessstudio aufgrund der Corona-Krise ge-          Kapitalgesellschaft zu begründen. Ein steuerschädliches
schlossen wurde, können die USt-Voranmeldungen kor-            Näheverhältnis liege nur vor, wenn zwischen dem Darle-
rigiert werden. Die USt ist für die betreffenden Beiträge      hensgeber als nahestehende Person und dem Anteilseig-
nicht an das FA abzuführen.                                    ner ein Beherrschungsverhältnis bestehe. Dies sei aber im
                                                               Streitfall nicht zu erkennen.

    6	GmbH-Finanzierung: Abgeltungsteuer                      A hatte im Urteilsfall seine Zinseinkünfte mithin nur mit
       auch auf Zinsen an den nicht an der                     dem 25-prozentigen Abgeltungsteuersatz zu versteuern –
       GmbH beteiligten Geschäftsführer-                       ein Vorteil, wenn sein persönlicher Steuersatz – ggf. nach
       Ehegatten?                                              dem Splittingtarif – über 25 Prozent lag.

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit dem Abgeltung-
steuersatz von 25 Prozent besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG).        7	Firmenwagen: Widerlegung der Privat-
Das gilt auch für Zinsen, die eine GmbH einem ihrer                nutzung bei höherwertigem Fahrzeug
Darlehensgeber zahlt, ausgenommen der Fall, dass der               im Privatvermögen
Darlehensgeber zugleich Gesellschafter der GmbH mit
einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent oder eine          Welche Bedeutung kommt dem Gebrauchswert und dem
dem Anteilseigner nahestehende Person ist. Kommt die           Status eines Pkw bei der Widerlegung des Anscheinsbe-
Ausnahme zur Anwendung, versteuert der Empfänger der           weises einer Privatnutzung eines betrieblichen Pkw zu?
Zinsen diese mit seinem individuellen (tariflichen) Steuer-    Zu dieser Frage hat das FG Niedersachsen in einem Urteil
satz, kann dafür aber seine Werbungskosten im Zusam-           vom 19.2.2020 Stellung genommen.
menhang mit dem Darlehen (z.B. Refinanzierungskosten)
steuerlich absetzen.                                           Laut Sachverhalt nutzte der ledige Gesellschafter und
                                                               Geschäftsführer M einer Einmann-GmbH & Co. KG im
Gewährt der nicht beteiligte Ehegatte des Gesellschafters      Streitjahr 2013 einen 2012 erstmals zugelassenen, zum
der GmbH ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob die ihm       Betriebsvermögen rechnenden Fiat Doblo Easy 2.0
gezahlten Zinsen der Abgeltungsteuer oder der tariflichen      16 V Multijet (Kastenwagen) ausschließlich für betriebliche
ESt zu unterwerfen sind. Mit dieser Frage hatte sich der       Zwecke. Für das Fahrzeug wurde weder ein Fahrtenbuch
BFH in seinem Urteil vom 16.6.2020 zu beschäftigen.            geführt, noch ein Nutzungswert versteuert. Privat verfügte
                                                               M über einen Mercedes Benz C 280 T, Baujahr 1997.
Sachverhalt: E war alleinige Gesellschafterin der X-GmbH,
ihr Ehemann A deren alleiniger Geschäftsführer. Zwischen       Das FA sah den Privatwagen wegen der hohen Laufleistung
ihm und der X-GmbH wurden verschiedene Darlehensver-           sowie veralteten Technik nicht als mit dem Fiat gleichwer-
träge abgeschlossen mit Zinsen zwischen 5,6 Prozent und        tig an, sodass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung
7,8 Prozent. Im ESt-Bescheid für das Streitjahr unterwarf      des Fiat nicht widerlegt werden könne, und berücksichtigte
das FA die Zinserträge des A der tariflichen ESt und nicht     die Privatnutzung auf Basis der 1-Prozent-Methode. Die
der Abgeltungsteuer. A war dagegen der Auffassung, dass        dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg.
die Zinsen nur mit 25 Prozent zu versteuern seien. Die
                                                               Der Kastenwagen war grundsätzlich zur Privatnutzung ge-
Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg.
                                                               eignet, da er nicht zu einem Werkstattfahrzeug umgebaut
Der BFH hat der Revision stattgegeben und die Entschei-        worden war, Fahrgast- und Laderaum nicht abgetrennt so-
dung der Vorinstanz aufgehoben.                                wie im Ladebereich unverändert Fenster vorhanden wa-
                                                               ren. Allerdings kann dieser Anscheinsbeweis für die Pri-
Dem A sei es bei der Darlehensgewährung um die Erzie-          vatnutzung durch den höheren Gebrauchswert und Status
lung von Zinsen für die gewährten Darlehen gegangen.           des Mercedes entkräftet werden. Diese beiden Begriffe
Hierfür spreche vor allem, dass er der X-GmbH die Dar-         lassen sich wie folgt bestimmen:
lehen wie ein Kreditinstitut nur gegen Sicherungsübereig-
nungen gewährt habe.                                             Gebrauchswert ist „der Wert einer Sache hinsichtlich
                                                               –	
                                                                 ihrer Brauchbarkeit, ihrer Eignung für bestimmte Funk-
Dem stehe nicht entgegen, dass es A bei der Darlehens-           tionen und Zwecke, mit anderen Worten der Nutzwert“.
gewährung auch um den Erhalt seines Arbeitsplatzes ge-           Dabei können Umstände wie Motorleistung, Hubraum,
gangen sei und dass die Darlehen mit einem Ausfallsrisiko        Höchstgeschwindigkeit, Ladevolumen sowie Ausstat-
behaftet gewesen seien.                                          tung berücksichtigt werden.

Der Abgeltungsteuersatz komme zwar nicht zur Anwen-            –	Der Status eines Fahrzeugs ergibt sich vor allem unter
dung, wenn die Darlehenszinsen von einer GmbH geleis-             Prestigegesichtspunkten.

4
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer                                                              Nr. 2/2021

Der Gebrauchswert beider Fahrzeuge ist danach zumin-          mutbar sind. Hiervon ist bei einer einfachen Entfernung
dest als gleichwertig einzustufen. Der Fiat verfügt zwar      von 36 km oder einer Wegezeit von ca. einer Stunde
über ein höheres Ladevolumen, ist dem Mercedes jedoch         auszugehen.
hinsichtlich Leistung und Ausstattung unterlegen. Auch
Prestigegesichtspunkte sprächen trotz des höheren Alters      Vor diesem Hintergrund kann im Urteilsfall nicht von einer
aufgrund der umfangreichen Ausstattung für den Merce-         doppelten Haushaltsführung ausgegangen werden, auch
des, ebenso dessen doppelt so hoher Neupreis. Zudem           wenn die Wegezeit im Winter mitunter länger sein sollte.
handelte es sich bei dem Fiat um den einzigen Pkw des         Entscheidend sind nicht gelegentlich auftretende unge-
Betriebs. Dieser war meist mit Werkzeug beladen, regel-       wöhnliche, sondern normale Straßenverhältnisse. Dies gilt
mäßig verschmutzt und wurde häufig zur Mitnahme von           auch ungeachtet der frühen Öffnungs- und späten Schlie-
Mitarbeitern genutzt. Schließlich wohnte der Gesellschaf-     ßungszeiten im Urteilsfall, da diese ebenso wie die hier in
ter in der Nähe des Betriebs und konnte daher stets auch      Rede stehenden Fahrzeiten von einer Vielzahl von Arbeit-
über das Privatfahrzeug verfügen.                             nehmern auf sich genommen werden.

Soweit ersichtlich hat sich in diesem Urteil erstmals ein
FG damit beschäftigt, anhand welcher Kriterien die Ver-        9	Gewinntantieme: Kein vorzeitiger
gleichbarkeit von Fahrzeugen hinsichtlich des Gebrauchs-          Zufluss bei verspäteter Aufstellung
werts und Status zu prüfen ist. Dabei ist der für eine Pri-       des Jahresabschlusses
vatnutzung sprechende Anscheinsbeweis umso leichter
zu erschüttern, je geringer die Unterschiede zwischen         Nach ständiger Rechtsprechung des BFH fließen Leis-
den Fahrzeugen ausfallen bzw. umso höher Gebrauchs-           tungsvergütungen – und damit auch eine Tantieme – ei-
wert und Status des privaten Fahrzeugs sind. Für den          nem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Gebrauchswert gelten objektive, für den Status letztlich      stets im Zeitpunkt der Fälligkeit zu – auch wenn sie nicht
subjektive Kriterien.                                         ausgezahlt werden. Der Grund für diese Fiktion: Der Ge-
                                                              schäftsführer kann die Auszahlung bei Fälligkeit anordnen.
Ob dieser Ansatz in der Betriebsprüfungspraxis tatsächlich    Kann das FA auch einen Zufluss der Tantieme unterstel-
weiterhilft, bleibt abzuwarten. Wer als (Gesellschafter-)     len, wenn sich die Feststellung des Jahresabschlusses
Geschäftsführer auf Nummer sicher gehen will, schließt        verzögert? Diese Frage hatte der BFH in seinem Urteil
in seinem Dienstvertrag die private Nutzung betrieblicher     vom 28.4.2020 zu entscheiden.
Fahrzeuge aus.
                                                              Im Urteilsfall war A Geschäftsführer und beherrschender
                                                              Gesellschafter zweier GmbHs. Die Anstellungsverträge
 8	Doppelte Haushaltsführung: Voraus-                        sahen jeweils neben den Festgehältern die Zahlung von
    setzungen für die steuerliche Anerken-                    Gewinntantiemen vor, die anhand des Jahresüberschus-
    nung                                                      ses nach Verlustvorträgen und vor Abzug von Ertragsteuer
                                                              zu bemessen waren. Die Tantiemen waren einen Monat
Frau F war als Geschäftsführerin einer GmbH tätig, deren      nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Ge-
Anteile von ihrem Ehemann gehalten wurden. Die GmbH           sellschafterversammlung fällig.
betrieb eine ärztliche Einrichtung mit Öffnungszeiten von
7 Uhr bis 22 Uhr. F mietete eine Wohnung am Ort des Be-       Die Handelsbilanzen beider GmbHs für 2008 wurden je-
triebs der GmbH an und machte die Aufwendungen hierfür        weils im Dezember 2009 festgestellt, die Tantiemen in
im Rahmen doppelter Haushaltsführung geltend.                 Höhe von jeweils ca. 160.000 Euro passiviert. Mangels
                                                              Auszahlungen erfolgten in 2011 Umbuchungen in „sonsti-
Die Fahrtstrecke zwischen der Hauptwohnung und dem            ge Verbindlichkeiten“. Im Zuge von Lohnsteuerprüfungen
Tätigkeitsort betrug laut Routenplaner 40 km; sie konn-       der GmbHs in den Jahren 2013 bzw. 2014 unterstellte der
te per Pkw – je nach genutzter Straßenverbindung – in         Prüfer den Zufluss der Tantiemen in 2009; das FA änderte
37 Minuten bzw. 42 Minuten zurückgelegt werden. FA und        den ESt-Bescheid des Gesellschafters entsprechend. Ein-
FG verneinten die steuerliche Anerkennung einer doppel-       spruch und Klage blieben erfolglos.
ten Haushaltsführung.
                                                              Der BFH hat der Revision des Geschäftsführers stattge-
Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der         geben; die Tantiemen sind ihm nicht im Jahr 2009 zuge-
Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort          flossen. Ausschlaggebend dafür sind die Regelungen in
auseinanderfallen. Daher liegt im Regelfall keine doppelte    den Anstellungsverträgen, wonach die Tantiemen jeweils
Haushaltsführung vor, wenn Haupt- und Zweithausstand          einen Monat nach der Genehmigung des Jahresabschlus-
am Beschäftigungsort unterhalten werden. Der Begriff          ses durch die Gesellschafterversammlung fällig waren.
„Beschäftigungsort“ ist allerdings weit auszulegen; hier-     Die Vereinbarungen sind zivilrechtlich wirksam und daher
unter ist nicht nur die politische Gemeinde zu verstehen,     auch steuerlich zu beachten. Zudem sind die Regelungen
in der sich die Tätigkeitsstätte befindet. Andererseits hat   fremdüblich, da sie arbeitsrechtlich und nicht gesellschafts-
der BFH eine doppelte Haushaltsführung auch dann an-          rechtlich veranlasst sind. Da eine GmbH bei höheren
erkannt, wenn sich beide Hausstände in einer Gemeinde         Tantiemen zunächst die für die Auszahlung erforderliche
befinden, tägliche Fahrten aber ausnahmsweise nicht zu-       Liquidität sicherstellen muss und hierfür ein Monat ange-

                                                                                                                         5
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer                                                              Nr. 2/2021

messen ist, hätte auch ein fremder Geschäftsführer eine       § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. A fällt aber auch nicht in den
derartige Vereinbarung akzeptiert.                            Schutzbereich des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, welcher
                                                              Personen erfasst, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen
Die verspätete Feststellung des Jahresabschlusses hat         Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenen-
keinen früheren Zufluss ausgelöst. Ein bis zur Feststel-      versorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen
lung noch nicht existenter Jahresabschluss kann keine frü-    zugesagt worden sind. Insoweit muss es sich um eine ar-
here Fälligkeit bewirken. Eine frühere Fälligkeit kann auch   beitnehmerähnliche Person handeln, was der BGH für
nicht fingiert werden, weil die Anstellungsverträge binden-   den A verneint hat. Versorgungsberechtigte sind nämlich
de Regelungen über spätere Fälligkeiten enthielten.           insoweit von der Geltung des Gesetzes ausgenommen,
                                                              als ihre Ansprüche auf solchen Dienstleistungen beruhen,
Für einen Gestaltungsmissbrauch lagen keine Anhalts-
                                                              welche für das eigene Unternehmen erbracht haben. Das
punkte vor. Die Annahme des FG, die Frist sei willkürlich
                                                              ist immer dann der Fall, wenn die betreffende Person mit
nicht eingehalten worden, wurde nicht durch entsprechen-
                                                              dem Unternehmen, für das sie arbeitet, sowohl vermö-
de Feststellungen untermauert.
                                                              gens- als auch einflussmäßig so stark verbunden ist, dass
                                                              sie es praktisch als ein eigenes Unternehmen ansehen
                                                              kann.
    10	Versorgungszusage für Gesellschafter-­
        Geschäftsführer: Wann gilt der gesetz-                Dies ist unzweifelhaft der Fall bei einem Einzelunterneh-
        liche Insolvenzschutz nach dem                        mer sowie bei dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesell-
        Betriebsrentengesetz?                                 schaft. Dies trifft weiterhin zu für Mehrheitsgesellschafter,
                                                              aber auch für solche Gesellschafter, die zwar nicht in ei-
Diese Frage hatte der BGH in seinem Urteil vom 1.10.2019      gener Person die Kapitalmehrheit an einem Unternehmen
zu entscheiden.                                               halten, aber zusammen mit anderen zur Geschäftsführung
                                                              berufenen Gesellschaftern die Kapitalmehrheit innehaben,
Im Urteilsfall waren drei Geschäftsführer mit je ei-
                                                              wenn sie selbst nicht mit einer gänzlich unbedeutenden
nem Sechstel und damit insgesamt zu 50 Prozent an einer
                                                              Einlage beteiligt sind.
GmbH beteiligt, über deren Vermögen das Insolvenzver-
fahren eröffnet worden war. Der Geschäftsführer A hatte       Der BGH untersucht insoweit die in Betracht kommenden
von der Gesellschaft eine Versorgungszusage erhalten.         Fälle der Reihe nach und bejaht dann eine die Anwendung
Er machte seinen Anspruch auf Betriebsrente gegenüber         des Gesetzes ausschließende Vermögensbeteiligung und
dem Pensionssicherungsverein (PSV) als dem Träger der         Einflussmöglichkeit bei zwei mit jeweils 50 Prozent der
gesetzlichen Insolvenzversicherung gemäß § 7 Betriebs-        Geschäftsanteile beteiligten GmbH-Gesellschafter-Ge-
rentengesetz (BetrAVG) geltend.                               schäftsführern, bei zwei oder mehreren geschäftsfüh-
                                                              rungsbefugten Gesellschaftern, die bei Zusammenfas-
Mit der Rentenfestsetzung durch den PSV war A nicht
                                                              sung der jeweils unter 50 Prozent liegenden Beteiligung
einverstanden und hat auf einen monatlichen Rentenan-
                                                              die Mehrheit bilden, und nunmehr, was bisher immer offen-
spruch in Höhe von rund 2.150 Euro geklagt. Das Landge-
                                                              geblieben war, auch bei mehreren Gesellschafter-Ge-
richt (LG) hat den PSV verurteilt, dem A eine monatliche
                                                              schäftsführern mit einer jeweils nicht unbedeutenden
Rente in Höhe von 435 Euro zu zahlen. Das Berufungs-
                                                              Kapitalbeteiligung und zusammen 50 Prozent der Ge-
gericht hat eine erheblich höhere Rentenzahlung ausge-
                                                              schäftsanteile. Der BGH hat eine hinreichende Leitungs-
urteilt.
                                                              macht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit
Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und das Ur-        einer zusammen 50-prozentigen Kapitalbeteiligung bejaht,
teil des LG bestätigt.                                        weil sie die Beschlussfassung in der GmbH blockieren
                                                              können. Sie seien daher von Weisungen der Gesellschaf-
Die den Rechtsstreit entscheidende Rechtsfrage bestand        ter unabhängig und könnten nicht gegen ihren Willen als
darin, ob der A als Gesellschafter und Geschäftsführer der    Geschäftsführer abberufen werden.
X-GmbH in den persönlichen Anwendungsbereich von
§ 17 BetrAVG fällt. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG sind      Der gesetzliche Insolvenzschutz von Versorgungszusa-
Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 BetrAVG Arbeiter        gen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist damit
und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbil-     verringert worden. Soweit dieser Schutz wegfällt, müssen
dung Beschäftigten.                                           sich betroffene Geschäftsführer um einen privatrechtlichen
                                                              Insolvenzschutz ihrer Versorgungszusage kümmern, z.B.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist,            durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch
wie der BGH noch einmal festgestellt hat, kein Arbeitneh-     die GmbH mit anschließender Verpfändung an den Ge-
mer im arbeitsrechtlichen Sinne und unterfällt daher nicht    schäftsführer.

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Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021
                           (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen)

    Thema                 Volltext-Fundstelle                                                      GmbH-Steuerpraxis

1   Investitionsabzugs-   § 7g EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020,   2021, S. 65
    betrag                BStBl. 2020 I, S. 7

2   Homeoffice            § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020,   –
                          wie vorstehend

3   Corona-Bonus          § 3 Nr. 11a EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020,           2020, S. 225
                          wie vorstehend

4   Betriebsprüfung       www.finanzverwaltung.nrw.de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2021       –

5   Umsatzsteuer          § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG                                             –

6   GmbH-Finanzierung     BFH, Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 5/17                               2021, S. 22
                          www.bundesfinanzhof.de

7   Firmenwagen           FG Niedersachsen, Urteil vom 19.2.2020, Az. 9 K 104/19                   2021, S. 26
                          www.rechtsprechung.niedersachsen.de

8   Doppelte Haushalts-   FG Nürnberg, Urteil vom 6.11.2019, Az. 3 K 911/18                        2020, S. 378
    führung               www.gesetze-bayern.de

9   Gewinntantieme        BFH, Urteil vom 28.4.2020, Az. VI R 44/17                                2021, S. 55
                          www.bundesfinanzhof.de

10 Versorgungszusage      BGH, Urteil vom 1.10.2019, Az. II ZR 386/17                              2020, S. 380
                          https://juris.bundesgerichtshof.de
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