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Prestele & Partner STEUERBERATER Prestele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Maximilian - Philipp - Str. 34 86842 Türkheim Telefon: 08245 - 9628 0 Fax: 08245 - 9628 28 Email: info@prestele.com www.prestele.com Geschäftsführende Partner: Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 Josef Prestele Steuerberater Sehr geehrte Damen und Herren, Oliver Prestele wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2020 Steuerberater, B.A. den Investitionsabzugsbetrag attraktiver ausgestaltet (Nr. 1), eine Homeoffice-Pauschale ein- geführt (Nr. 2) und die Zahlung des steuerfreien Corona-Bonus bis Mitte 2021 verlängert (Nr. 3). Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Türkheim (Gesellschafter-)Geschäftsführer dürfte interessieren, wie sie den Anscheinsbeweis der Pri- Amtsgericht Memmingen Part.-Nr.: PR98 vatnutzung eines betrieblichen Pkw widerlegen können (Nr. 7), unter welchen Voraussetzun- gen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird (Nr. 8) und ob sie auch schon vor Feststellung des Jahresabschlusses eine ihnen zugesagte Gewinntantieme versteuern müssen (Nr. 9). Finanzamt Memmingen USt-Nr.: 138/172/53800 Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Türkheim DE44 7315 0000 0760 7234 37 BIC: BYLADEM1MLM Raiffeisenbank Türkheim DE81 7016 9575 0000 0328 16 Aus dem Inhalt: BIC: GENODEF1TRH 1 Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020 2 Homeoffice: Einführung einer Pauschale für 2020 und 2021 3 Steuerfreier Corona-Bonus: Auszahlung bis zum 30.6.2021 verlängert 4 Betriebsprüfung: Prüfungsschwerpunkte im Jahr 2021 5 Umsatzsteuer: Sind Beitragseinnahmen ohne Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig? 6 GmbH-Finanzierung: Abgeltungsteuer auch auf Zinsen an den nicht an der GmbH beteiligten Geschäftsführer-Ehegatten? 7 Firmenwagen: Widerlegung der Privatnutzung bei höherwertigem Fahrzeug im Privatvermögen 8 Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung 9 Gewinntantieme: Kein vorzeitiger Zufluss bei verspäteter Aufstellung des Jahresabschlusses
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 Beispiel: 1 Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020 Eine GmbH plant, innerhalb der nächsten drei Jahre eine EDV-Anlage mit umfangreicher Software zu kaufen. Die Unternehmen haben unabhängig von der Rechtsform die Hardware kostet 10.000 Euro und die Software 14.000 Eu- Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags ih- ro. Die Gesellschaft darf nur einen Investitionsabzugsbe- re Steuerbelastung zu senken, ohne Geld ausgeben zu trag in Höhe von maximal (10.000 Euro x 50 Prozent =) müssen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 5.000 Euro bilden. Die Software ist als immaterielles Wirt- beginnen (also ab 2020), können statt der bisherigen schaftsgut nicht begünstigt. 40 Prozent nunmehr 50 Prozent der voraussichtlichen An- schaffungs- oder Herstellungskosten von Investitionen, die in den nächsten drei Jahren geplant sind, gewinnmin- 2 Homeoffice: Einführung einer Pauschale dernd berücksichtigt werden. für 2020 und 2021 Nach wie vor sind nur Wirtschaftsgüter begünstigt, die Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches im Jahr der Investition und im Folgejahr ausschließlich Arbeitszimmer (einschließlich Kosten für die Ausstattung) oder fast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90 Prozent, steuerlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche oder betrieblich genutzt werden. Neu ist, dass nunmehr die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfü- Vermietung eines zum Betriebsvermögen gehörenden gung, dürfen Aufwendungen bis zu 1.250 Euro pro Jahr ab- Wirtschaftsguts eine betriebliche Nutzung darstellt und gezogen werden. Die Aufwendungen sind unbeschränkt somit unschädlich ist. Der Nutzungsumfang ist nicht wirt- abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittel- schaftsjahrbezogen zu prüfen, sondern für den gesamten punkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betä- Zeitraum zwischen Anschaffung und Ende des Folgejah- tigung bildet. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers res. setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruf- Ab 2020 kann eine GmbH einen Investitionsabzugsbetrag lich oder betrieblich genutzt wird. in Anspruch nehmen, wenn der Gewinn des laufenden Jahres vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags den Für viele ist es in der Corona-Krise notwendig oder zu- Betrag von 200.000 Euro nicht überschreitet. Die bishe- mindest zweckmäßig, von zu Hause aus zu arbeiten. Da- rigen unterschiedlichen Betriebsgrößenmerkmale gelten durch entstehen in der Wohnung zusätzliche Kosten, die ab 2020 nicht mehr. Es kommt also nicht mehr auf die Art nach der bisherigen Rechtslage nicht abgezogen werden der Gewinnermittlung an und auch nicht mehr auf die Hö- können, weil kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszim- he des Betriebsvermögens und des Wirtschaftswerts oder mer vorhanden ist. Kosten für einen Raum, der teilweise Ersatzwirtschaftswerts (bei Land- und Forstwirten). beruflich und teilweise privat genutzt wird, können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen Voraussetzung ist allein die Absicht, abnutzbare be- werden. wegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen, z.B. Computer, Um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkos- Maschinen, Büromöbel, Pkw, usw. Begünstigt sind auch ten zu schaffen, die durch ein Homeoffice entstehen, ist geringwertige Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter mit eine Homeoffice-Pauschale eingeführt worden. Sie wird Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Eu- auch gewährt, wenn kein abgeschlossenes häusliches ro und 1.000 Euro, für die ein Sammelposten gebildet Arbeitszimmer vorhanden ist. Das heißt, dass ein Betrag wird. Investitionsabzugsbeträge können ohne weitere An- von 5 Euro pro Tag abgezogen werden kann, höchstens gaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis oder eine jedoch 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht ist nicht erfor- Homeoffice-Pauschale ist nur auf Tätigkeiten begrenzt, die derlich. Begünstigt sind also nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der häus- lichen Wohnung ausgeübt wurden bzw. werden. Die Ho- – neue oder gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirt- meoffice-Pauschale kann auch beansprucht werden, wenn schaftsgüter des Anlagevermögens darauf verzichtet wird, Aufwendungen für ein häusliches – mit maximal 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaf- Arbeitszimmer nach der bisherigen Regelung in Anspruch fungs- oder Herstellungskosten. zu nehmen. – Die Höchstgrenze für die Summe aller Investitionsab- Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in zugsbeträge beträgt 200.000 Euro. der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen er- füllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in Immaterielle Wirtschaftsgüter, z.B. Software und Lizen- einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht keinen Un- zen, sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter. Ausnahme: terschied. Aber: Der Steuerpflichtige kann die Pauschale Software, die nicht mehr als 800 Euro netto kostet. Soft- nur für die Kalendertage geltend machen, an denen er sei- ware bis 800 Euro netto wird als materielles Wirtschaftsgut ne betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in eingestuft. Jedes Programm ist einzeln für sich zu betrach- der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb ten, auch wenn die GmbH ein Softwarepaket mit mehreren der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte auf- Programmen gekauft hat. gesucht hat. 2
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für (Gesellschafter-) Betriebsprüfungen im Jahr 2021 bekannt. Man wird aber Geschäftsführer. Arbeitnehmer erhalten pro Jahr einen davon ausgehen können, dass diese Prüffelder auch in Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro, sodass anderen Bundesländern relevant sein dürften. Die Finanz- die Homeoffice-Pauschale sich nur dann auswirkt, wenn verwaltung NRW verhindert mit dieser Veröffentlichung die diese zusammen mit anderen Werbungskosten mehr als Erwartung, dass im Interesse einer gegenseitigen Arbeits- 1.000 Euro beträgt. erleichterung bereits bei der Abgabe der Steuererklärung die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Unterla- gen und Informationen eingereicht werden. 3 Steuerfreier Corona-Bonus: Auszah- lung bis zum 30.6.2021 verlängert Für GmbHs und ihre Gesellschafter dürften vor allem die folgenden Schwerpunkte von Interesse sein: Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Co- – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften rona-Bonus an Arbeitnehmer wurde durch das Jahres- (§ 17 EStG), u.a. entgeltliche und unentgeltliche Über- steuergesetz 2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die tragung von Anteilen, Einkünfte aus der Auflösung oder Auszahlung war bisher bis zum 31.12.2020 befristet. Kapitalherabsetzung bei GmbHs, Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass im ers- ten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 Euro steuerfrei aus- – Beteiligung von Kapitalgesellschaften an anderen Kör- gezahlt werden dürfen, falls eine solche Zahlung bereits perschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), in 2020 erfolgte. Vielmehr sollen Arbeitgeber motiviert wer- – Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG), den, ihren Mitarbeitern, die bisher noch keinen Corona-Bo- nus erhalten haben, diesen noch nach dem Jahreswechsel – Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG. auszuzahlen. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG nach der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 hat folgenden Inhalt: Leistet der Arbeitgeber an seine Ar- 5 Umsatzsteuer: Sind Beitragseinnahmen beitnehmer ohne Gegenleistung umsatzsteuer- – aufgrund der Corona-Krise pflichtig? zwischen dem 1.3.2020 und dem 30.6.2021 – Unternehmen erhalten in Corona-Zeiten mitunter aus – Zuschüsse und Sachbezüge, Beihilfen und Unterstüt- Gründen der Solidarität oder wegen einer späteren Ver- zungen längerung des Mitgliedsvertrags weiterhin Mitgliedsbeiträ- ge, obwohl die Leistungen während der Corona-Pandemie – bis zu einem Betrag von 1.500 Euro wegen behördlich angeordneter Betriebsschließung nicht – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, angeboten werden können. dann sind diese Sonderleistungen steuerfrei. Beispiel: Die Leistungen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie Ein Fitnessstudio muss für drei Monate schließen. Die Mit- aufgrund der Corona-Krise gewährt. Das heißt, dass glieder lassen aus Solidaritätsgründen ihre Beiträge wäh- keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind. Somit rend dieser Zeit weiter abbuchen. Da die USt immer nur im kann jeder Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch ma- Rahmen eines Leistungsaustauschs anfallen kann, stellt chen, weil eine Beschränkung auf bestimmte Sachverhalte sich die Frage, ob der Fitnessstudiobetreiber während oder Berufsgruppen nicht vorgesehen ist. Die steuerfreien der Schließung infolge der Corona-Maßnahmen USt für Zuwendungen sind auch sozialversicherungsfrei. Die die gezahlten Beiträge abführen muss. Vertraglich wurde steuerfreien Leistungen sind – wie auch alle anderen Leis- festgelegt, dass der Kunde keinen Anspruch auf Beitrags- tungen an Arbeitnehmer – im Lohnkonto aufzuzeichnen. erstattung hat, wenn es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich ist, sei- Unter den vorgenannten Voraussetzungen kann eine Gm- ne Leistungen zu erbringen. bH auch ihrem Geschäftsführer diese steuerfreie Zahlung zukommen lassen. Dies gilt auch für Gesellschafter-Ge- Ein steuerbarer Umsatz liegt nur dann vor, wenn zwischen schäftsführer, wenn in ihrem Dienstvertrag vereinbart wur- der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Gegenwert de, dass sie in den Genuss aller steuerfreien Leistungen ein unmittelbarer und wechselseitiger Zusammenhang be- kommen können, die der Gesetzgeber für Arbeitnehmer steht. Da die Zahlung an den Fitnessstudiobetreiber eine vorgesehen hat. Fehlt eine solche Klausel im Dienstver- Art Entschädigung darstellt und kein Entgelt, sind diese trag, sollte die Zahlung des Corona-Bonus vorsorglich Beiträge kein Bestandteil der Bemessungsgrundlage für durch einen Gesellschafterbeschluss abgesegnet werden. die USt. Die USt auf Vergütungen für nicht erbrachte Leis- tungen darf nicht verlangt werden. 4 Betriebsprüfung: Prüfungsschwer- Aber: Wurde mit dem Fitnessstudio vereinbart, dass ei- punkte im Jahr 2021 ne Beitragsfortzahlung zu einer taggenauen Zeitgutschrift führt, die eine Verlängerung des abgeschlossenen Dauer- Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt vertrags zur Folge hat, oder dass bei Beitragsfortzahlung die Finanzverwaltung in NRW die Schwerpunkte bei den ein Gutschein entsprechend dem ursprünglich gebuchten 3
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 Leistungsumfang für eine beitragsfreie Zeit, die der Dauer tet würden, an welcher der Darlehensgeber zu mindestens der Schließung entspricht, ausgestellt wird, handelt es sich 10 Prozent beteiligt sei oder ein besonderes Näheverhält- um eine umsatzsteuerpflichtige Anzahlung. nis zwischen Darlehensgeber und -nehmer bestehe. Ein aus der Ehegattengemeinschaft abgeleitetes persönliches Eine Änderung der Bemessungsgrundlage ist nur im Fal- Interesse reiche allein nicht, um ein Näheverhältnis zwi- le der Beitragsrückzahlung möglich. Für die Monate, in schen dem Darlehensgeber und dem Anteilseigner der denen das Fitnessstudio aufgrund der Corona-Krise ge- Kapitalgesellschaft zu begründen. Ein steuerschädliches schlossen wurde, können die USt-Voranmeldungen kor- Näheverhältnis liege nur vor, wenn zwischen dem Darle- rigiert werden. Die USt ist für die betreffenden Beiträge hensgeber als nahestehende Person und dem Anteilseig- nicht an das FA abzuführen. ner ein Beherrschungsverhältnis bestehe. Dies sei aber im Streitfall nicht zu erkennen. 6 GmbH-Finanzierung: Abgeltungsteuer A hatte im Urteilsfall seine Zinseinkünfte mithin nur mit auch auf Zinsen an den nicht an der dem 25-prozentigen Abgeltungsteuersatz zu versteuern – GmbH beteiligten Geschäftsführer- ein Vorteil, wenn sein persönlicher Steuersatz – ggf. nach Ehegatten? dem Splittingtarif – über 25 Prozent lag. Kapitalerträge werden grundsätzlich mit dem Abgeltung- steuersatz von 25 Prozent besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). 7 Firmenwagen: Widerlegung der Privat- Das gilt auch für Zinsen, die eine GmbH einem ihrer nutzung bei höherwertigem Fahrzeug Darlehensgeber zahlt, ausgenommen der Fall, dass der im Privatvermögen Darlehensgeber zugleich Gesellschafter der GmbH mit einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent oder eine Welche Bedeutung kommt dem Gebrauchswert und dem dem Anteilseigner nahestehende Person ist. Kommt die Status eines Pkw bei der Widerlegung des Anscheinsbe- Ausnahme zur Anwendung, versteuert der Empfänger der weises einer Privatnutzung eines betrieblichen Pkw zu? Zinsen diese mit seinem individuellen (tariflichen) Steuer- Zu dieser Frage hat das FG Niedersachsen in einem Urteil satz, kann dafür aber seine Werbungskosten im Zusam- vom 19.2.2020 Stellung genommen. menhang mit dem Darlehen (z.B. Refinanzierungskosten) steuerlich absetzen. Laut Sachverhalt nutzte der ledige Gesellschafter und Geschäftsführer M einer Einmann-GmbH & Co. KG im Gewährt der nicht beteiligte Ehegatte des Gesellschafters Streitjahr 2013 einen 2012 erstmals zugelassenen, zum der GmbH ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob die ihm Betriebsvermögen rechnenden Fiat Doblo Easy 2.0 gezahlten Zinsen der Abgeltungsteuer oder der tariflichen 16 V Multijet (Kastenwagen) ausschließlich für betriebliche ESt zu unterwerfen sind. Mit dieser Frage hatte sich der Zwecke. Für das Fahrzeug wurde weder ein Fahrtenbuch BFH in seinem Urteil vom 16.6.2020 zu beschäftigen. geführt, noch ein Nutzungswert versteuert. Privat verfügte M über einen Mercedes Benz C 280 T, Baujahr 1997. Sachverhalt: E war alleinige Gesellschafterin der X-GmbH, ihr Ehemann A deren alleiniger Geschäftsführer. Zwischen Das FA sah den Privatwagen wegen der hohen Laufleistung ihm und der X-GmbH wurden verschiedene Darlehensver- sowie veralteten Technik nicht als mit dem Fiat gleichwer- träge abgeschlossen mit Zinsen zwischen 5,6 Prozent und tig an, sodass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung 7,8 Prozent. Im ESt-Bescheid für das Streitjahr unterwarf des Fiat nicht widerlegt werden könne, und berücksichtigte das FA die Zinserträge des A der tariflichen ESt und nicht die Privatnutzung auf Basis der 1-Prozent-Methode. Die der Abgeltungsteuer. A war dagegen der Auffassung, dass dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. die Zinsen nur mit 25 Prozent zu versteuern seien. Die Der Kastenwagen war grundsätzlich zur Privatnutzung ge- Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg. eignet, da er nicht zu einem Werkstattfahrzeug umgebaut Der BFH hat der Revision stattgegeben und die Entschei- worden war, Fahrgast- und Laderaum nicht abgetrennt so- dung der Vorinstanz aufgehoben. wie im Ladebereich unverändert Fenster vorhanden wa- ren. Allerdings kann dieser Anscheinsbeweis für die Pri- Dem A sei es bei der Darlehensgewährung um die Erzie- vatnutzung durch den höheren Gebrauchswert und Status lung von Zinsen für die gewährten Darlehen gegangen. des Mercedes entkräftet werden. Diese beiden Begriffe Hierfür spreche vor allem, dass er der X-GmbH die Dar- lassen sich wie folgt bestimmen: lehen wie ein Kreditinstitut nur gegen Sicherungsübereig- nungen gewährt habe. Gebrauchswert ist „der Wert einer Sache hinsichtlich – ihrer Brauchbarkeit, ihrer Eignung für bestimmte Funk- Dem stehe nicht entgegen, dass es A bei der Darlehens- tionen und Zwecke, mit anderen Worten der Nutzwert“. gewährung auch um den Erhalt seines Arbeitsplatzes ge- Dabei können Umstände wie Motorleistung, Hubraum, gangen sei und dass die Darlehen mit einem Ausfallsrisiko Höchstgeschwindigkeit, Ladevolumen sowie Ausstat- behaftet gewesen seien. tung berücksichtigt werden. Der Abgeltungsteuersatz komme zwar nicht zur Anwen- – Der Status eines Fahrzeugs ergibt sich vor allem unter dung, wenn die Darlehenszinsen von einer GmbH geleis- Prestigegesichtspunkten. 4
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 Der Gebrauchswert beider Fahrzeuge ist danach zumin- mutbar sind. Hiervon ist bei einer einfachen Entfernung dest als gleichwertig einzustufen. Der Fiat verfügt zwar von 36 km oder einer Wegezeit von ca. einer Stunde über ein höheres Ladevolumen, ist dem Mercedes jedoch auszugehen. hinsichtlich Leistung und Ausstattung unterlegen. Auch Prestigegesichtspunkte sprächen trotz des höheren Alters Vor diesem Hintergrund kann im Urteilsfall nicht von einer aufgrund der umfangreichen Ausstattung für den Merce- doppelten Haushaltsführung ausgegangen werden, auch des, ebenso dessen doppelt so hoher Neupreis. Zudem wenn die Wegezeit im Winter mitunter länger sein sollte. handelte es sich bei dem Fiat um den einzigen Pkw des Entscheidend sind nicht gelegentlich auftretende unge- Betriebs. Dieser war meist mit Werkzeug beladen, regel- wöhnliche, sondern normale Straßenverhältnisse. Dies gilt mäßig verschmutzt und wurde häufig zur Mitnahme von auch ungeachtet der frühen Öffnungs- und späten Schlie- Mitarbeitern genutzt. Schließlich wohnte der Gesellschaf- ßungszeiten im Urteilsfall, da diese ebenso wie die hier in ter in der Nähe des Betriebs und konnte daher stets auch Rede stehenden Fahrzeiten von einer Vielzahl von Arbeit- über das Privatfahrzeug verfügen. nehmern auf sich genommen werden. Soweit ersichtlich hat sich in diesem Urteil erstmals ein FG damit beschäftigt, anhand welcher Kriterien die Ver- 9 Gewinntantieme: Kein vorzeitiger gleichbarkeit von Fahrzeugen hinsichtlich des Gebrauchs- Zufluss bei verspäteter Aufstellung werts und Status zu prüfen ist. Dabei ist der für eine Pri- des Jahresabschlusses vatnutzung sprechende Anscheinsbeweis umso leichter zu erschüttern, je geringer die Unterschiede zwischen Nach ständiger Rechtsprechung des BFH fließen Leis- den Fahrzeugen ausfallen bzw. umso höher Gebrauchs- tungsvergütungen – und damit auch eine Tantieme – ei- wert und Status des privaten Fahrzeugs sind. Für den nem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Gebrauchswert gelten objektive, für den Status letztlich stets im Zeitpunkt der Fälligkeit zu – auch wenn sie nicht subjektive Kriterien. ausgezahlt werden. Der Grund für diese Fiktion: Der Ge- schäftsführer kann die Auszahlung bei Fälligkeit anordnen. Ob dieser Ansatz in der Betriebsprüfungspraxis tatsächlich Kann das FA auch einen Zufluss der Tantieme unterstel- weiterhilft, bleibt abzuwarten. Wer als (Gesellschafter-) len, wenn sich die Feststellung des Jahresabschlusses Geschäftsführer auf Nummer sicher gehen will, schließt verzögert? Diese Frage hatte der BFH in seinem Urteil in seinem Dienstvertrag die private Nutzung betrieblicher vom 28.4.2020 zu entscheiden. Fahrzeuge aus. Im Urteilsfall war A Geschäftsführer und beherrschender Gesellschafter zweier GmbHs. Die Anstellungsverträge 8 Doppelte Haushaltsführung: Voraus- sahen jeweils neben den Festgehältern die Zahlung von setzungen für die steuerliche Anerken- Gewinntantiemen vor, die anhand des Jahresüberschus- nung ses nach Verlustvorträgen und vor Abzug von Ertragsteuer zu bemessen waren. Die Tantiemen waren einen Monat Frau F war als Geschäftsführerin einer GmbH tätig, deren nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Ge- Anteile von ihrem Ehemann gehalten wurden. Die GmbH sellschafterversammlung fällig. betrieb eine ärztliche Einrichtung mit Öffnungszeiten von 7 Uhr bis 22 Uhr. F mietete eine Wohnung am Ort des Be- Die Handelsbilanzen beider GmbHs für 2008 wurden je- triebs der GmbH an und machte die Aufwendungen hierfür weils im Dezember 2009 festgestellt, die Tantiemen in im Rahmen doppelter Haushaltsführung geltend. Höhe von jeweils ca. 160.000 Euro passiviert. Mangels Auszahlungen erfolgten in 2011 Umbuchungen in „sonsti- Die Fahrtstrecke zwischen der Hauptwohnung und dem ge Verbindlichkeiten“. Im Zuge von Lohnsteuerprüfungen Tätigkeitsort betrug laut Routenplaner 40 km; sie konn- der GmbHs in den Jahren 2013 bzw. 2014 unterstellte der te per Pkw – je nach genutzter Straßenverbindung – in Prüfer den Zufluss der Tantiemen in 2009; das FA änderte 37 Minuten bzw. 42 Minuten zurückgelegt werden. FA und den ESt-Bescheid des Gesellschafters entsprechend. Ein- FG verneinten die steuerliche Anerkennung einer doppel- spruch und Klage blieben erfolglos. ten Haushaltsführung. Der BFH hat der Revision des Geschäftsführers stattge- Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der geben; die Tantiemen sind ihm nicht im Jahr 2009 zuge- Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort flossen. Ausschlaggebend dafür sind die Regelungen in auseinanderfallen. Daher liegt im Regelfall keine doppelte den Anstellungsverträgen, wonach die Tantiemen jeweils Haushaltsführung vor, wenn Haupt- und Zweithausstand einen Monat nach der Genehmigung des Jahresabschlus- am Beschäftigungsort unterhalten werden. Der Begriff ses durch die Gesellschafterversammlung fällig waren. „Beschäftigungsort“ ist allerdings weit auszulegen; hier- Die Vereinbarungen sind zivilrechtlich wirksam und daher unter ist nicht nur die politische Gemeinde zu verstehen, auch steuerlich zu beachten. Zudem sind die Regelungen in der sich die Tätigkeitsstätte befindet. Andererseits hat fremdüblich, da sie arbeitsrechtlich und nicht gesellschafts- der BFH eine doppelte Haushaltsführung auch dann an- rechtlich veranlasst sind. Da eine GmbH bei höheren erkannt, wenn sich beide Hausstände in einer Gemeinde Tantiemen zunächst die für die Auszahlung erforderliche befinden, tägliche Fahrten aber ausnahmsweise nicht zu- Liquidität sicherstellen muss und hierfür ein Monat ange- 5
Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 messen ist, hätte auch ein fremder Geschäftsführer eine § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. A fällt aber auch nicht in den derartige Vereinbarung akzeptiert. Schutzbereich des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, welcher Personen erfasst, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Die verspätete Feststellung des Jahresabschlusses hat Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenen- keinen früheren Zufluss ausgelöst. Ein bis zur Feststel- versorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen lung noch nicht existenter Jahresabschluss kann keine frü- zugesagt worden sind. Insoweit muss es sich um eine ar- here Fälligkeit bewirken. Eine frühere Fälligkeit kann auch beitnehmerähnliche Person handeln, was der BGH für nicht fingiert werden, weil die Anstellungsverträge binden- den A verneint hat. Versorgungsberechtigte sind nämlich de Regelungen über spätere Fälligkeiten enthielten. insoweit von der Geltung des Gesetzes ausgenommen, als ihre Ansprüche auf solchen Dienstleistungen beruhen, Für einen Gestaltungsmissbrauch lagen keine Anhalts- welche für das eigene Unternehmen erbracht haben. Das punkte vor. Die Annahme des FG, die Frist sei willkürlich ist immer dann der Fall, wenn die betreffende Person mit nicht eingehalten worden, wurde nicht durch entsprechen- dem Unternehmen, für das sie arbeitet, sowohl vermö- de Feststellungen untermauert. gens- als auch einflussmäßig so stark verbunden ist, dass sie es praktisch als ein eigenes Unternehmen ansehen kann. 10 Versorgungszusage für Gesellschafter- Geschäftsführer: Wann gilt der gesetz- Dies ist unzweifelhaft der Fall bei einem Einzelunterneh- liche Insolvenzschutz nach dem mer sowie bei dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesell- Betriebsrentengesetz? schaft. Dies trifft weiterhin zu für Mehrheitsgesellschafter, aber auch für solche Gesellschafter, die zwar nicht in ei- Diese Frage hatte der BGH in seinem Urteil vom 1.10.2019 gener Person die Kapitalmehrheit an einem Unternehmen zu entscheiden. halten, aber zusammen mit anderen zur Geschäftsführung berufenen Gesellschaftern die Kapitalmehrheit innehaben, Im Urteilsfall waren drei Geschäftsführer mit je ei- wenn sie selbst nicht mit einer gänzlich unbedeutenden nem Sechstel und damit insgesamt zu 50 Prozent an einer Einlage beteiligt sind. GmbH beteiligt, über deren Vermögen das Insolvenzver- fahren eröffnet worden war. Der Geschäftsführer A hatte Der BGH untersucht insoweit die in Betracht kommenden von der Gesellschaft eine Versorgungszusage erhalten. Fälle der Reihe nach und bejaht dann eine die Anwendung Er machte seinen Anspruch auf Betriebsrente gegenüber des Gesetzes ausschließende Vermögensbeteiligung und dem Pensionssicherungsverein (PSV) als dem Träger der Einflussmöglichkeit bei zwei mit jeweils 50 Prozent der gesetzlichen Insolvenzversicherung gemäß § 7 Betriebs- Geschäftsanteile beteiligten GmbH-Gesellschafter-Ge- rentengesetz (BetrAVG) geltend. schäftsführern, bei zwei oder mehreren geschäftsfüh- rungsbefugten Gesellschaftern, die bei Zusammenfas- Mit der Rentenfestsetzung durch den PSV war A nicht sung der jeweils unter 50 Prozent liegenden Beteiligung einverstanden und hat auf einen monatlichen Rentenan- die Mehrheit bilden, und nunmehr, was bisher immer offen- spruch in Höhe von rund 2.150 Euro geklagt. Das Landge- geblieben war, auch bei mehreren Gesellschafter-Ge- richt (LG) hat den PSV verurteilt, dem A eine monatliche schäftsführern mit einer jeweils nicht unbedeutenden Rente in Höhe von 435 Euro zu zahlen. Das Berufungs- Kapitalbeteiligung und zusammen 50 Prozent der Ge- gericht hat eine erheblich höhere Rentenzahlung ausge- schäftsanteile. Der BGH hat eine hinreichende Leitungs- urteilt. macht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und das Ur- einer zusammen 50-prozentigen Kapitalbeteiligung bejaht, teil des LG bestätigt. weil sie die Beschlussfassung in der GmbH blockieren können. Sie seien daher von Weisungen der Gesellschaf- Die den Rechtsstreit entscheidende Rechtsfrage bestand ter unabhängig und könnten nicht gegen ihren Willen als darin, ob der A als Gesellschafter und Geschäftsführer der Geschäftsführer abberufen werden. X-GmbH in den persönlichen Anwendungsbereich von § 17 BetrAVG fällt. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG sind Der gesetzliche Insolvenzschutz von Versorgungszusa- Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 BetrAVG Arbeiter gen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist damit und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbil- verringert worden. Soweit dieser Schutz wegfällt, müssen dung Beschäftigten. sich betroffene Geschäftsführer um einen privatrechtlichen Insolvenzschutz ihrer Versorgungszusage kümmern, z.B. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist, durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch wie der BGH noch einmal festgestellt hat, kein Arbeitneh- die GmbH mit anschließender Verpfändung an den Ge- mer im arbeitsrechtlichen Sinne und unterfällt daher nicht schäftsführer. 6
Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2021 (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen) Thema Volltext-Fundstelle GmbH-Steuerpraxis 1 Investitionsabzugs- § 7g EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020, 2021, S. 65 betrag BStBl. 2020 I, S. 7 2 Homeoffice § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020, – wie vorstehend 3 Corona-Bonus § 3 Nr. 11a EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020, 2020, S. 225 wie vorstehend 4 Betriebsprüfung www.finanzverwaltung.nrw.de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2021 – 5 Umsatzsteuer § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG – 6 GmbH-Finanzierung BFH, Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 5/17 2021, S. 22 www.bundesfinanzhof.de 7 Firmenwagen FG Niedersachsen, Urteil vom 19.2.2020, Az. 9 K 104/19 2021, S. 26 www.rechtsprechung.niedersachsen.de 8 Doppelte Haushalts- FG Nürnberg, Urteil vom 6.11.2019, Az. 3 K 911/18 2020, S. 378 führung www.gesetze-bayern.de 9 Gewinntantieme BFH, Urteil vom 28.4.2020, Az. VI R 44/17 2021, S. 55 www.bundesfinanzhof.de 10 Versorgungszusage BGH, Urteil vom 1.10.2019, Az. II ZR 386/17 2020, S. 380 https://juris.bundesgerichtshof.de
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